Das Bundesgericht und die Webcrawler

Bessere Responsezeiten dank Benutzeraussperrung

 Nachdem ein Rechtsanwalt bemerkt hatte, dass man Bundesgerichtsentscheide (BGE) nicht mittels Google-Recherche finden konnte[1], erklärte das Generalsekretariat des Bundegerichts auf Anfrage seine Publikationsstrategie in Bezug auf Suchmaschinen wie Google in einem technisch komplexen Antwortschreiben.

Darin wird begründet, dass die Indexierung von BGE unterbunden wurde, weil die Indexiermaschinen den Server des Betreibers so stark belastet haben, dass dessen Antwortzeiten nicht mehr dem Service Level Agreement mit dem Bundesgericht entsprachen.

Der Betreiber beschloss deshalb nicht etwa, die Kapazität seiner Server zu erhöhen, weil die BGE offenbar so intensiv abgefragt werden, sondern untersagte kurzerhand sämtliche Auffindbarkeit mittels Google und anderen Suchmaschinen. Dies führte denn auch zum gewünschte Resultat. Da niemand mehr einen BGE finden konnte, nahm die Belastung des Servers deutlich ab und seine Antwortzeit nahm wieder sehr befriedigende Werte an. Eine Website ohne Benutzer hat wunderbar prompte Antwortzeiten.

Im Antwortschreiben des Bundesgerichts wird zugestanden, dass das Indexierverbot auf jeder Seite der BGE der angestrebten Transparenz bei Leitentscheiden widerspricht und seither für diese aufgehoben wurde. Die Blockierung der Indexierroboter (mit der Anweisung Disallow in einer Datei robots.txt für die ganze Website) wird aber aus Angst vor der Denial-of-Service-Attacke durch die bösen Webcrawler weiterhin aufrechterhalten. Damit werden BGE auch in Zukunft nicht über Google auffindbar sein, da dieser Suchmaschinenbetreiber normalerweise solche in Branchenkonventionen festgelegten Blockierungswünsche respektiert.

Schliesslich geht das Antwortschreiben noch auf die Unterbindung der Indexierung von „weiteren Urteilen ab 2000“ ein. Diese Datenbank diene „rein der Transparenz“, betreffe die Rechtsprechung aber nicht, weil sie keine in der amtlichen Sammlung BGE veröffentlichten Urteile enthalte. Darum sei sie nicht für Recherchen gedacht und ihre Indexierung durch Google unerwünscht, weil man befürchtet, dass sonst die „Öffentlichkeit mit Abertausenden von repetitiven Urteilen überschwemmt“ werden könnte. Der hier vorgestellte Transparenzbegriff entbehrt nicht einer gewissen Komik, da die Öffentlichkeit bis anhin recht problemlos mit der Überschwemmung von Milliarden indexierter Webseiten weltweit zurechtkommt. Gerade bei einer grossen Anzahl von Urteilen kann nur eine indexierte Recherche zum „transparenten“ Auffinden eines konkreten Urteils verhelfen.

Der unerwünschte Nebeneffekt dieser Blockade ist die Tatsache, dass sowohl BGE Leitentscheide als auch „weitere Urteile ab 2000“ nur mit Suchmaschinen gefunden werden können, die sich nicht an die Konventionen der Branche halten. Damit bewirkt das Bundesgericht eine massive Marktverzerrung zugunsten der unbotmässigen Anbieter von Suchmaschinen. Schwarze Schafe unter den Crawlern werden solche Konventionen ohnehin nicht respektieren und können nur in der Firewall abgefangen werden. Es ist dem Bundesgericht zu empfehlen, sowohl BGE Leitentscheide als auch „weitere Urteile ab 2000“ ohne Einschränkungen allen Suchmaschinen zugänglich zu machen und allenfalls die Kapazität seiner Server zu verbessern, wenn seine Publikationen so intensiv abgefragt werden, dass die Antwortzeit darunter leidet.

Kurzer und subjektiver Bericht von der Tagung “Copyright vs. Internet” vom Freitag, 12. 4. 2013 in Bern.

Die Tagung fand in einem Gebäudekomplex in der Nähe vom Gütebahnhof statt, es wurden zwei Säle im 1 und 4 Stock genutzt. Eintritt und Verpflegung war frei. Es haben ca. 145 Personen teilgenommen. Davon kamen geschätzte 85% von den fünf Verwertungsgesellschaften sowie von Organisationen und Verbänden, welche ein ökonomisches Interesse an einer Aufrechterhaltung und am Ausbau der finanziellen Aspekte des Urheberrechtes hatten.

Zu Beginn Bezug der obligaten Namens-Kleber, individuelle Begrüssungen und Kaffee. Dann Platz nehmen im Kreis. Die Stühle waren in Sektoren unterteilt in vier Reihen um ein Blumenbouquet mit farbigen Stoffen und reichlich Texttafeln angeordnet.

Es folgte offizielle Begrüssung, Erklärungen oder eine Entschuldigung zum provozierenden Titel (mit Hinweis auf die zahlreichen Anmeldungen) und Einführung in die geplante Arbeitsmethode “Wisdom Council”. Mehrfach wurden die Anwesenden aufgefordert, den “Mind” zu öffnen und gewohnte Denkstrukturen sowie Positionen hinter sich zu lassen.

Für mich, der ich nach Studium der Telnehmerliste und trotz spürbarer Reduktion meiner Kräfte infolge einer hartnäckigen Grippe sicherheitshalber mit Kettenhemd und Zweihänder sowie dem festen Willen, den guten Geistern Raum zu geben, anreiste: eine frohe Botschaft.

Hier einige Infos zum “Wisdom Council” als gruppendynamische Methode:
http://www.walkyourtalk.at/das-wisdom-council-8-perspektiven-zur-ganzheitlichen-problemloesung/leadership/

Dann folgte eine Vorstellungsrunde mit rotierendem Mikrofon. Ein erstaunlich effizientes Unterfangen. Jeder nannte seinen Namen und die Organisationen, die er vertritt. In der Folge wurde ich von einigen alten Bekannten (mit besserem Gedächtnis) angesprochen. Darunter der Sohn eines bekannten Musikers, welcher als Produzent tätig ist und ein Schriftsteller und Facebook Freund, mit dem ich mich hin und wieder über Urheberrechte fetze.
Befund: 1 Pirat, 2 Wikipedia, 4 Google Leute, etliche Rechtsanwälte und Berater, Produzenten, einige TV- und Medienleute, Bundesbeamte diverser Abteilungen und eine grosse Menge an Leuten aus den Verwertungsgesellschaften. Von der Direktion bis zur Rechts- und IT-Abteilung.

Es sassen da eine Menge gebildete Leute mit Affinität zur Kultur, ein erfreulicher Anblick, wenn auch etwas getrübt durch die Tatsache, dass es den meisten um die Verteidigung bedrohter Pfründe ging.

Ich sass im ersten Kreis, neben dem Geschäftsleiter von Suisseculture. In einer Pause fragte ich ihn, ob er es begrüssen würde, wenn von Seiten der digitalen Allmend ein Beitrittsgesuch in seine Organisation gestellt wird. Er sagte, dass es sich das vorstellen könnte und dass er gut sei im Streiten (was keiner der ihn kennt bezweifeln würde).

Der Moderator – oder sollte man sagen Zeremonienmeister (ein sensibler Mensch) hatte einen harten Arbeitstag vor sich: Diesen kritischen Haufen zu konstruktiver Arbeit bewegen…

Nach der Einführung wurden ca. 12 Diskussionsrunden zu verschiedenen Themen gebildet, wobei man zirkulieren konnte. Die Gespräche waren meist konstruktiv und erstaunlich offen. Es gab (soweit ich das mitbekommen habe) kaum Positionskämpfe. Scheinbar begann der vom Moderator anstrengend wacker (mit Lächeln) herbeibeschworene positive Indianerzauber zu wirken.

Meine Anliegen fanden Raum und wurden in der Gruppe offen diskutiert:
– Gefahr für das freie Internet durch “Verjuristerei” und den Versuch, untaugliche Geschäftsmodelle auszurollen (bis hin zum Abmahn-Wahn)
– das Problem der für das Internet untauglichen Werk-Definition
– mangelnde Transparenz der Berechnungsgrundlagen der Verwertungsgesellschaften
– keine Hemmnisse und Quersubventionierung für freie Werke
Als interessant hat sich die Diskussion um den Werkbegriff erwiesen. Hier die Definition:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/231_1/a2.html
Dabei wurde deutlich, dass der Werkbegriff sehr undeutlich ist. Zitat: “Ebenfalls geschützt sind Entwürfe, Titel und Teile von Werken, sofern es sich um geistige Schöpfungen mit individuellem Charakter handelt.”
-Teile von Werken-
Was ist ein Werk und wie klein sind die solcherart geschützten Teile? Halten wir uns vor Augen: Die Weltbevölkerung umfasste beim Jahreswechsel 2012/13 rund 7,1 Milliarden Menschen, wovon in absehbarer Zeit ca. 50% Zugang zum Internet haben oder bald haben werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Weltbevölkerung

Das aktuelle Urheberrecht garantiert nun einen verfassungsmässigen Schutz kreativer Werke oder Teile davon bis 70 Jahre nach dem Tod des Kreativen. Suchmaschinen wiederum durchdringen diesen globalen Raum der undefinierten und nicht registrierten Werke und machen sowohl gesamte Werke wie deren Teile anhand von “Patterns” (komprimierten Codes zur Wiedererkennung von Werken oder Schnipseln aus Werken) auffindbar.
Bespiel: http://www.netzwelt.de/news/91092-youtube-vogelgezwitscher-bringt-naturfilmer-schwierigkeiten.html

Ein Teil der Diskussion ging um die Frage: sind Urheberrechte Vorrechte organisierter Kulturschaffender, welche ihre Einnahmen optimieren wollen (in einem gewerkschaftlichen Sinne) oder handelt es sich um ein Recht, das jedem kreativen Wirken aller Menschen zusteht?
Im ersten Falle widerspricht dies dem Geiste der Verfassung, da dadurch ein Kreis von Privilegierten ihre Vorrechte verteidigt. Im zweiten Falle wird dies in absehbarer Zeit zu grossen Problemen beim kreativen Schaffen führen, denn Milliarden von Menschen entfalten eine Menge Kreativität, vor allem, wenn man diese auf Teile von Werken herunter bricht und diesen bis 70 Jahre nach dem Tod des Kreativen internationalen Schutz gewährt. Es kann nicht im Interesse der Kreativen und der Verwertungsgesellschaften sein, mit einem solch schwammigen Werkbegriff zu operieren und Juristen die Interpretation dessen, was ein geschütztes Werk oder ein Teil eines geschützten Werkes ist, zu überlassen. Dies untergräbt die Glaubwürdigkeit des ganzen Modells der Verwertung.

Die Mittagspause verbrachte ich mit interessanten und ausführlichen Gesprächen, welche mich zuversichtlich gestimmt haben. Es wurde spürbar, dass unser Wirken nicht ohne Resonanz geblieben ist.

Das Nachmittagsprogramm begann mit einer etwas umständlichen Einführung in die Scholastik der Indianerhäuptlinge und ihre Weisheit, Kräften Raum zu bieten.

Vorab wurde ein Themenkatalog an möglichen Fragestellungen bewertet und anschliessend wurden wir aufgefordert, uns einer von acht Perspektiven bei der Bearbeitung dieser Fragestellung zu widmen:
“- Creative Intelligence – Förderung von Kreativität, Innovation und Freiheit des Ausdrucks
– Perceptual Intelligence – Erkennen von auftauchenden Bedürfnissen in der Organisation
– Emotional Intelligence – Kraft der Emotionen auf positive Weise nutzen, um Herausforderungen auf neue Art und Weise zu begegnen
– Pathfinding Intelligence – individuelles und organisatorisches handeln mit dem Zweck oder der Bestimmung der Organisation in Einklang bringen
– Sustaining Intelligence – Unterstützung, Pflege und Balance von organisatorischen Strukturen und neuen Initiativen
– Predictive Intelligence – Erkennen von zukünftigen Trends, Mustern und Zyklen
– Decisive Intelligence – Klarheit von Strategie,Entscheidungen und Handlungen
– Energy Intelligence – Wahrnehmen und erkennen, was die Lebendigkeit und Dynamik der Organisation erhöht”
Zitat, Quelle: http://www.walkyourtalk.at

Das war für viele an der Grenze des erträglichen, es gab kritische Kommentare, welche allerdings wirkungslos verhallten.
Für mich war das Wirkungsfeld “Power & Danger” attraktiv und bei diesem gruppendynamischen Brimborium wurde mir die (fragwürdige) Ehre zuteil, als einer von zwei “Chiefs” für diese Krieger-Truppe zu amten.
Es folgten Gruppendiskussionen, wobei es darum ging, die Risiken der gegenwärtigen Situation zu erkennen und klare Handlungsanweisungen zu erarbeiten.
Die wiederum erfreulich konstruktive Diskussion drehte sich um ähnliche Themen wie am Vormittag.
Hier was in meinem Gedächtnis noch vorhanden ist:
Risiken:
– Verlust der Glaubwürdigkeit des Urheberrechtes (siehe oben) und zunehmende Ablehnung von Zwangsmitteln bei der Durchsetzung
– untauglicher Werkbegriff für das globale Internet
– Intransparenz bei der Berechnung des Anteils freier Werke
Handlungsanweisungen:
– Arbeit am Werkbegriff (Annäherung an Patentrecht?)
– mehr Transparenz

Anschliessend Präsentation der Ergebnisse im Plenum. Dabei habe ich (als Aussenseiter) die Präsentation unserer Gruppenergebnisse gerne dem zweiten Chief (einem IT Profi der Suisa) überlassen. Dies in der Hoffnung, dass er besser in der Lage ist, die erarbeiteten Inhalte in einer für die Peer-Group geeigneten Übersetzung zu präsentieren.

Die anderen Gruppenarbeiten differierten zwischen Problembewusstsein und Kampfparolen. Unvergesslich die Parole, man müsse eine NATO zum Schutz der Urheberrechte bilden. Ich sah vor meinem geistigen Auge für einen Moment die atomare Bewaffnung der Rechteinhaber.

Die Veranstaltung war in meinen Augen überraschend offen und positiv, was die Gesprächsbereitschaft betrifft. Wunder dauern etwas länger.
Diese Notizen sind ein individueller und subjektiver Bericht, er enthält Fragmente aus einem unübersehbaren Gewusel von sich verändernden Gruppen, Diskussionen, Argumenten und Positionen. Nun bin ich auf den offiziellen Bericht mit der Zusammenfassung gespannt.

Mein Fazit:
Wikipedia (ausgewiesene Leistung) und digitale Allmend (CC, Fachgruppe, Juristen)  haben eine wichtige Aufgabe bei der Neugestaltung der Urheberrechte und sollten eine aktivere Rolle in der Diskussion und bei der Bewusstseinsbildung in den Medien einnehmen. Wir sind dazu eingeladen und das Klima bei vielen (nicht allen) Entscheidungsträgern ist besser als erwartet.
Bruno Jehle

Kühe, Untertitel und Urheberrecht

Über Claude Almansis kurze Analyse von Medien im Internet:

Ich habe den schönen Titel von Claude Almansi geklaut. Die hübsche Alliteration der englischen Version [1] ging dabei leider verloren.

Jedesmal wenn ich ein Link auf Video oder Sound erhalte, stelle ich es erst mal zurück. Und das nicht nur wegen dem Kopfhörergebot im Mehrpersonenbüro. Das Ärgerliche an diesen Medien ist, dass sie unkomprimierbare Lebenszeit fressen. Zwar haben Mitglieder von Filmfestivaljurys gelernt, Filme auch kompetent zu beurteilen, die sie in doppelter Geschwindigkeit visionieren. Aber das Medium sträubt sich gegen das Auffinden einzelner Stellen, gegen das Zitieren kurzer Ausschnitte und kommuniziert Lerninhalte deutlich schlechter als Text + Bild. Es kennt keine Inhaltsverzeichnisse und kein Sachregister, ist nicht volltext-indexierbar und wird darum selten gefunden, wenn man nach Sachinformation sucht. Die neue Vorschaubildchenfunktion hat zwar einen deutlichen Fortschritt gebracht, löst aber die angeführten Probleme für Video kaum und für Sound überhaupt nicht.

Diese Tatsache dient Claude Almansi als Ausgangspunkt ihres amüsanten Plädoyers für ungehinderte Untertitelung. Untertitel verschaffen Bewegtbild + Ton viele Vorteile, die sonst nur Text + Bild vorbehalten sind. Der Grundsatz, dass für Menschen ohne Behinderung gut ist, was für Menschen mit Behinderung gut ist, bewährt sich hier einmal mehr.
Ausserdem geht multilinguale Untertitelung weit über einfache Barrierenfreiheit hinaus und bewältigt eine multikulturelle Kommunikationsaufgabe, die von Wikipedia heute erst langsam in Angriff genommen wird.

Wie bei allen Internet-Themen stellen sich dem löblichen Unterfangen technische und juristische Hindernisse in den Weg. Die technischen Ansätze werden von Claude ausführlich besprochen. Das juristische Problem scheitert an der WIPO, die seit Jahren den Auftrag hat, das Urheberrecht zugunsten von Menschen mit Behinderungen einzuschränken und diesem Auftrag bis heute nicht nachgekommen ist [2]. Warum das so ist, entnimmt man einer kleinen Anekdote von Claude:

Ich nahm an einem WIPO-Treffen teil zu diesem Abkommen für Blinde und Lesebehinderte. Eine französische Dame vertrat die europäischen Presseverleger und wehrte sich sehr heftig dagegen. Deshalb fragte ich sie in einer Kaffeepause, warum sie so stark gegen Blinde eingestellt sei – war sie vielleicht einmal von einer blinden Person verletzt worden? Sie sagte nein, aber sie sei aus Prinzip gegen JEGLICHE Urheberrechtsschranken, „weil Google News [geistiges Eigentum] klaut …“

Was das Ganze nun mit dem Verdauungstrakt der Kühe zu tun hat, findet man im Originalbeitrag von Claude Almansi.