Was Infos wirklich wollen

Es gibt Texte, die sind gut leserlich und mit anschaulichem Material versehen. Trotzdem fragt man sich nach einem Dutzend Seiten, ob Autor oder Leser oder beide wirklich checken, was ausgesagt respektive verstanden werden soll. So ergeht es mir etwas mit dem Text „Information Wants to Be Shared“ von Joshua Ganz.

Dem Autor geht es um Verteilprozesse von Information, die er aus ökonomischer Perspektive analysieren möchte. Er stellt zu Recht fest, dass Information nur in dem Mass relevant und wirksam wird, wie sie verteilt wird. Der Autor nimmt die Preisbildung in den Blick. Er konstatiert im Einklang mit der allgemeinen Wahrnehmung und mit Steve Wozniak in den achtziger Jahren, dass die Verteilung von Information immer günstiger wird. Autor Ganz versucht, den daraus folgenden Wandel des Informationsmarktes und die Auswirkungen auf die Vertriebsindustrie zu skizzieren. Gelingt das?

Ein Problem: Der Informationsbegriff wird weder geklärt noch differenziert. Joshua Ganz scheint davon auszugehen, dass Informationen im Allgemeinen marktfähig seien. Das leuchtet nicht ein. Grosse Segmente von Informationen gehören persönlicher Kommunikation oder banalen betrieblichen Abläufen an. Niemand will die haben – und schon gar nicht dafür bezahlen. Die meisten Formen von Informationen flottieren einfach in der Gesellschaft herum. Potentiell marktgängig ist Information in moderner Gesellschaft allenfalls, wenn sie als Werk geformt ist. Und auch dann müssen noch verschiedene weitere Bedingungen erfüllt sein. Die Myriaden von Flickr-Fotos oder Schulband-Songs sind werkartige Bausteine der alltagskulturellen Kommunikation – von Marktgängigkeit sind die aber weit entfernt.

Dem würde der Autor wahrscheinlich nicht widersprechen. Ist es dann aber angebracht, so allgemein von Information und Markt zu reden?

Der Autor nennt es immer Information, in manchen Zusammenhängen meint er aber Werke. Im Titel spricht er aber offenbar und meint offenbar ganz allgemein Informationen. Die Lesenden haben lebhaft diskutiert, wie der Titel zu interpretieren sei. Eine Möglichkeit ist, „Information will…“ metaphorisch zu verwenden, dann aber ein ausformuliertes Konzept auszubreiten, das die Rolle sozialer Akteure erläutert oder die Forderung nach optimalem Informationsfluss untermauert. Der Autor scheint die metaphorische Formulierung jedoch ziemlich wörtlich zu nehmen. Wenn Information wirklich „will“, wird sie zum handelnden Akteur hoch stilisiert. Eine eher abenteuerliche Vorstellung. Vermutlich will Information gar nichts. Und ob sie wirklich geteilt werden kann, wäre zu diskutieren. Sicher kann sie nicht so geteilt werden, wie der heilige Martin seinen Mantel teilte, um die Hälfte einem Bettler zu geben.

Joshua Ganz vertritt die These, dass die KonsumentInnen eigentlich immer schon nur das Medium bezahlt hätten, nicht die Information. Etwas plausibler erscheint die Vermutung, dass der Käufer eines Krimis Taschenbuchform für einen Verbund von Medium und Content gezahlt hat. Wobei heute wie in den vergangenen Jahrhunderten immer die Medienhersteller den Löwenanteil der Erträge abschöpft haben – den Contentproduzenten blieben und bleiben Peanuts.

Mit seiner Behauptung, dass im Prinzip nur das Medium marktfähig ist, stützt der Autor einen Diskurs, der die wirtschaftlichen Anspruche der Inhaltsproduktion wegdefiniert und nur die technischen Infrastrukturen und Services wirklich abgelten will. Die ICT-Branche dürfte kaum widersprechen. Sie setzte 2012 rund 3‘000 Milliarden Franken um. Damit sind wir bei realer Ökonomie angelangt. Bei Geldflüssen, Branchen, Interessen und Verteilkämpfen. Diese Aspekte bleiben ausgeblendet, was dem Text eine gewisse Abgehobenheit verleiht.

Wir sind gespannt, wie es weitergeht und hoffen, dass der Text in der nächsten Folge zum Kontrast eine wohlmeinendere Besprechung erhält.

 

Joshua Ganz: Information Wants to Be Shared. Harvard Business Review Press, Boston, Masschusetts. Blog dazu.

Creative Commons und Mitgliedschaft SUISSIMAGE ist kein Problem

Verwertungsgesellschaften nehmen für ihre Mitglieder Urheberrechte und verwandte Schutzrechte war. Deshalb ist es für Nutzende von Creative Commons wichtig zu wissen, ob und wie Creative Commons Lizenzen mit der Mitgliedschaft bei einer Verwertungsgesellschaft vereinbar ist. Wir haben bei den Verwertungsgesellschaften nachgefragt und haben eine erste Antwort von SUISSIMAGE erhalten. Vielen Dank!

Kurz zusammengefasst: Die Mitgliedschaft bei SUISSIMAGE und die Nutzung von Creative Commons Lizenzen ist kein Problem. Details stehen unten in der publizierten Antwort.

Ich habe die Antworten unten unter Bezug auf die Nummer der Frage aufgeführt. Bitte beachten Sie, dass sich unsere Antworten einzig auf SUISSIMAGE und die von ihr verwalteten audiovisuellen Werke Gültigkeit haben.

Weiter gilt es vorauszuschicken, dass SUISSIMAGE – etwa im Gegensatz zur Musik – nur in Teilbereichen der Lizenzierung tätig ist, nämlich überall dort, wo das Schweizer Recht obligatorisch die Kollektivverwertung vorschreibt (Weitersenden, Sendeempfang, Privatkopie, schulisch/betriebliche Nutzung, Vermieten und Archivnutzungen). Darüber hinaus nehmen wir im Bereich der freiwilligen Kollektivverwertung für unsere Mitglieder auch noch die Senderechtsentschädigungen für das Senden in Schweizerprogrammen sowie die Entschädigungen für VoD wahr. In allen andern Bereichen, insbesondere auch im Falle der Vorführung, erfolgt die Lizenzierung durch die Berechtigten selbst aufgrund von individuellen Verträgen.

Vorauszuschicken gilt es weiter, dass man nie Werke lizenziert, sondern bestimmte Nutzungen eines Werkes.

Soviel vorab. Nun aber zu Ihren konkreten Fragen:

1. Ist es möglich, als Mitglied ihrer Verwertungsgesellschaft einzelne Werke unter einer CC Lizenz zu veröffentlichen?

1) Ja, kein Problem.

2. Falls Ja: Ist die Nutzung aller Varianten erlaubt oder nur
einzelnen? (Varianten sind CC-BY, CC-BY-NC, CC-BY-SA, CC-BY-ND, CC-BY-NC-SA, CC-BY-NC-ND)

2) Ja, alle Varianten.

3. Falls Nein: Ist es geplant, dass CC Lizenzen von Mitgliedern in
Zukunft genutzt werden können? Wann? Falls Nein: Weshalb nicht?

3) Siehe 2.

4. Kann ich als Mitglied ein Werk mehrfach lizensieren, etwa cc: non-commericial für die Öffentlichkeit und andere Lizenzen für kommerzielle Verwertungen?

4) Getrennte Lizenzierung nach kommerziell/nicht-kommerziell sind im Filmbereich bezüglich der Vorführrechte üblich. Im Bereich der obligatorischen Kollektivverwertung ist diese Unterscheidung nicht vorgesehen, doch handelt es sich hier ohnehin praktisch ausschliesslich um kommerzielle Nutzungen und für Schulen sieht das Gesetz selbst eine Vergünstigung vor (Art. 60 Abs. 3 URG).

Die Abgrenzung kommerziell/nichtkommerziell ist allerdings unscharf und heikel, denn nicht alles was nach nicht-kommerziell aussieht ist es auch. So gelten etwa Gratisangebote wie Zattoo und Wilma für uns als kommerziell, denn sie finanzieren sich durch Werbung statt durch Abonnementsgebühren. (Im übrigen sind auch Ihre Begriffe verwirklich, denn auch kommerzielle Angebote richten sich an die Öffentlichkeit.

5. Ich habe bereits Werke unter CC lizensiert, kann ich noch der Verwertungsgesellschaft beitreten?

5) Ja, kein Problem.

6. Ich möchte ein bestehendes Werk neu unter CC Lizenz veröffentlichen. Kann ich das? Was muss ich berücksichtigen?

6) Ja, kein Problem, denn die CC-Lizenzen sehen ja vor, dass die Rechte, für welche das Gesetz die obligatorische Kollektivverwertung vorschreibt, davon unberührt bleiben, so dass sich im Bereich der obligatorischen Kollektivverwertung nichts ändert. Im Bereich der freiwilligen Kollektivverwertung würde das Mitglied, für ein Werk das es nicht anmeldet, im Falle der Sendung seines Werkes durch uns nicht mehr entschädigt.

7. Ich möchte Ausschnitte meines Werkes (bspw. Samples, Absätze,Filmszenen) anderen Kunstschaffenden unter einer CC-Lizenz zur
Verfügung stellen. Kann ich das?

7) Ja, kein Problem, denn das ist im audiovisuellen Bereich ohnehin Individualverwertung und SUISSIMAGE lizenziert keine derartigen Nutzungen.

8. Verwertet Ihre VWG nur nicht-digitale Publikationsrechte kollektiv oder auch Online-Rechte?

8 ) Im audiovisuellen Bereich ist heute alles digital und die meisten Nutzungen sind – zumindest teilweise – auch internetbasiert.

9. Können die Online- und Offline-Rechte Ihrer Mitglieder von verschiedenen Institutionen verwertet werden?

9) Unklare Frage: was sind Online-/Offlinerechte? Das sind keine rechtliche Begriffe und eine solche Abgrenzung ist weder praktikabel noch macht sie Sinn. Wir unterscheiden nach Nutzungen und nicht Transportwegen. Meist ist beim Transport ohnehin auch irgendwo das Internet zwischengeschaltet (vgl. Frage 8).

10. Wie stellen Sie sicher, dass die Einnahmen aus flächendeckende Pauschalabgaben auch Nichtmitgliedern (etwa den Urhebern der
Wikipedia) zugute kommen, wie dies vom Gesetz vorgesehen ist?

10) Wir kennen praktisch keine flächendeckenden Pauschalvergütungen. Die allermeisten unserer Tarife sind nutzungsbezogen, so dass eindeutig feststeht, was genutzt wird. In der Regel sind es in unserem Falle Fernsehsendungen. Nur im Falle der gesetzlich erlaubten, aber vergütungspflichtigen Privatkopie kann es bei gewissen Speichermedien (z.B. Musikhandys, doch ist dieser Tarif ohnehin noch angefochten) ausser dem Fernsehen noch weitere Quellen wie bespielte DVD oder das Internet geben. Diese werden bei der Verteilung berücksichtigt, wenn sie mindestens 10% ausmachen. Dies wird regelmässig durch Studien des GfS-Forschungsinstitut erhoben, da wir diese Informationen auch für die Tarifverhandlungen benötigen. Bisher hat bei audiovisuellen Werken noch keine andere Quelle als das Fernsehen diese 10% erreicht.

Nun hoffe ich, Ihnen mit diesen Antworten gedient zu haben. Ich hoffe auch, meine Antworten sind verständlich und klar und bitte Sie, sich im Falle von Unklarheiten oder Anschlussfragen nochmals zu melden.

Auch wir möchten uns herzlich bei SUISSIMAGE für die Antworten bedanken.

 

Fabrikzeitung zum Thema Public Domain

Die Public Domain Ausgabe der Fabrikzeitung ist da:

Die vorliegende Ausgabe dreht sich bewusst nicht zentral um das Urheberrecht; sie versucht sich dem zu nähern, worum es wirklich geht: Ein Bewusstsein zu fördern, dass Gemeinfreiheit für uns alle gedacht ist, dass wir alle eine Verantwortung dafür haben, und dass diese auch von öffentlicher und zivilgesellschaftlicher Seite aktiv gefördert werden soll. In Zusammenarbeit mit dem Dock 18 wurden acht Autoren angefragt, einen Überblick über die wichtigsten Fragen zur Gemeinfreiheit zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie damit umgegangen werden kann.

Beiträge sind:

  • Public Domain & Commons als Service Public (von Felix Stalder) CC-BY
  • Gemeinfreiheit: Enteignung oder Gewinn? (von Daniel Boos) CC-BY
  • The Joyce is yours (Interview mit Fritz Senn, Zurich James Joyce Foundation)
  • ASCII für alle – Von Projekt Gutenberg bis Heute (von David Pachali) CC-BY-SA
  • Right might still be wrong (von Paul Keller) CC-BY
  • Public Domain als Kampfarena (von Daniel Boos und Wolf Ludwig) CC-BY
  • Die Welt vor 70 Jahren gehört dir! (von Mario Purkathofer) CC-BY
  • Guerilla Open Access Manifesto (von Aaron Swartz) PD

Mit einer Doppelseite mit 1942 verstorbenen Urhebern deren Werke nun gemeinfrei sind.

Die Ausgabe (PDF) Nr. 288 liegt an verschiedenen Orten in Zürich auf. Auf Anfrage kann auch ein Papierexemplar zugesendet werden (boos(at)allmend.ch)

Nachruf aufs Öffentliche

Die Strafverfolger seines Landes verfolgten ihn gnaden- wie bedingungslos. Nicht weil er – im höheren Regierungsauftrag – ganze Stadtviertel im Irak oder Dörfer in Afghanistan wegen vorgeblich verdächtiger Zivilisten eliminierte. Er kämpfte lediglich für Informations- und Gemeinfreiheit oder die Interessen der zahlenden Allgemeinheit – ohne sich in seinen jungen Jahren jemals persönlich oder unverdient zu bereichern.

Aaron Swartz war ein hochbegabter Bewegter, Getriebener wie Streitender fürs Öffentliche – ob Zugang (Access) oder Teilhabe (CC) und Gemeinfreiheit (Public Domain). Er kämpfte unermüdlich, bisweilen auch mit umstrittenen Mitteln für gemeine Werte, wo andere sich einzig um private Vorteile und Vereinnahmungen kümmern oder sich auf Kosten anderer schamlos bereichern.

Die Strafverfolger seines Landes jagen nicht mächtige Bankiers und Finanzspekulanten, die das Land und die Weltwirtschaft bisweilen an den Abgrund trieben, Volksvermögen ruinierten, um eigenes zu mehren. Solch schwere Verbrechen bleiben weiterhin folgenlos, ungestraft und ungesühnt. Strafverfolger machen ja auch nur ihren Job im Sinne der Mächtigen oder nach stupider Auslegung irgendwelcher Gesetze.

Aaron hingegen hat seinen bisher öffentlichen Kampf zuletzt tragisch privatisiert. In seiner Verzweiflung über den lamentablen Zustand des Öffentlichen wie die korrumpierten, doch im öffentlichen Auftrag handelnden Strafverfolger hat er seinem jungen Leben ein jähes Ende gesetzt. Wir trauern um Aaron, der in seinen viel zu wenigen Jahren alles Öffentliche so ungemein bereicherte.

Wolf Ludwig