Neuer Präsident und zwei neue Mitglieder im Vorstand

Wie in der Einladung für unsere Jahresversammlung angekündigt, bin ich gestern als Präsident und vom Vorstand der Digitalen Allmend zurückgetreten. Ich bin der Meinung, dass nach vier Jahren, davon eines als Ko-Präsident, ein Wechsel angebracht ist und gleichzeitig hat mir meine zeitliche Belastung in anderen Bereichen die Entscheidung etwas leichter gemacht.

Es freut mich sehr, dass wir mit Bruno Jehle einen der Gründer des Vereins als meinen Nachfolger gewinnen konnten. Er ist unbestritten einer der wichtigen Akteure und Vordenker in der Schweiz für die Public Domain in der vernetzen, digitalen Welt.

Auch fantastisch ist, dass sich mit Christoph Zimmermann und Micha L. Rieser zwei Mitglieder der jüngeren Generation in den Vorstand haben wählen lassen. Beide sind der Public Domain durch ihre Tätigkeiten in anderen Projekten stark verbunden. So ist Christoph unter anderem als Mitinitiator des ‚Public Domain Projektes‘ bekannt, welches in akribischer Arbeit Schellackplatten digitalisiert und im Netz bereits stellt. Micha wiederum ist als Mitglied des Vorstandes von Wikimedia Schweiz und ehemaliger ‘Wikipedian in Ressidence’ im Bundesarchiv an vorderster Front an der Arbeit, wenn es um das digitale Heben der Schätze unseres kulturellen Erbes geht.

Nachdem im Herbst 2012 von Bundesrätin Sommaruga die unausgewogen zusammengesetzt Arbeitsgruppe Urheberrecht (AGUR12) eingesetzt wurde, war uns klar, dass wir uns auf eine Vielzahl von Forderungen zur Revision unseres relativ liberalen Urheberrechtes gefasst sein müssen, die vor allem eine Einschränkung der kreativen Möglichkeiten und die Verkleinerung der Public Domain bedeuten würden. Der etwas mehr als ein Jahr später erschienene Bericht der AGUR12 hat dann unsere schlimmsten Befürchtungen Wahr werden lassen. Darum haben wir uns in den letzen Jahren, neben vielen anderen Aktivitäten, darauf konzentriert uns besser mit allen Akteuren im Bereich Urheberrecht in der Schweiz zu vernetzen um sicherzustellen, dass wir, trotz begrenzten Ressourcen, unseren Ideen und Vorstellungen im zu erwartenden Gesetzgebungsprozess deutlich mehr Gehör verschaffen können.

Im vorgelegten Gesetzesentwurf vom Dezember letzten Jahres wurden zwar leider fast alle schlechten Ideen der AGUR12 aufgenommen, allerdings fanden sich glücklicherweise auch ein paar Änderungsvorschläge, die wir begrüssen konnten und wir haben uns zusammen mit den Organisationen und Institutionen der Task Force URG in der Vernehmlassung darum bemüht, konstruktiv an dieser Revision mitzuarbeiten. Diese Arbeit ist natürlich noch lange nicht abgeschlossen und ich werde mich weiterhin als Mitglied der Digitalen Allmend in der Task Force URG, in der Digitalen Gesellschaft und an vielen anderen Stellen für ein sinnvolles Urheberrecht einsetzen.

Ich freue mich, dass der Vorstand in dieser neuen Konfiguration für die Zukunft des Vereins äusserst vielversprechend aufgestellt ist, und wünsche allen meinen Kollegen und Kolleginnen in der Digitalen Allmend weiterhin viel Freude und Erfolg mit ihrer Arbeit für eine grossartige, inspirierende und vor allem weitläufige Public Domain der Kultur und des Wissens.

Public Domain Buch – Freie Verfügbarkeit von Werken als Chance

Im Merian Verlag ist ein neues Buch zum Thema Public Domain erschienen. Auch einige Mitglieder der Digitalen Allmend haben Beiträge zum Buch geschrieben:

Was geschieht mit Werken nach Ablauf des Urheberrechts?Cover Public Domain Buch

  • Freie Verfügbarkeit von Werken als Chance und Herausforderung
  • Aus der Reihe ‹Edition Digital Culture›
  • Mit Beiträgen von Leonhard Dobusch, Merete Sanderhoff, Martin Steiger, Wolfgang Ullrich, Mario Purkathofer und Daniel Boos

70 Jahre nach dem Tod eines Urhebers werden dessen Werke zu öffentlichem geistigem Eigentum, sie sind gemeinfrei und gehören somit dem Publikum. Damit sind nicht nur mittelalterliche Texte, sondern auch Bücher und Werke aus dem 20. Jahrhundert frei. Die Digitalisierung hat dem Umgang mit diesen Werken zu einer neuen Dynamik verholfen. Public Domain ist für Museen, Bibliotheken, Archive und Galerien eine Herausforderung, aber auch eine Chance für den ganzen kulturellen Sektor. Im Buch werden die urheberrechtlichen Grundlagen von Public Domain erklärt und die Schwierigkeiten bei der Umsetzung im Alltag der Kulturinstitutionen diskutiert. Breiten Raum nimmt das Thema Remix ein, das in Theorie und Praxis dargestellt wird. Ein ausführliches Glossar ist Teil der Publikation.

Erscheint auch als E-Book und kann beim Verlag bestellt werden.

Der PC als Kopiermaschine – was macht die Informationsfreiheit im Urheberrecht

Die Ausgabe 297 der Fabrikzeitung der Roten Fabrik behandelt das Thema Netzpolitik. Der Beitrag von Prof. Dr. Thomas Hoeren ist passend zur aktuellen durch AGUR12 ausgelösten Debatte ums Urheberrecht in der Schweiz. Die ganze Fabrikausgabe ist online verfügbar.

Der PC als Kopiermaschine – was macht die Informationsfreiheit im Urheberrecht

Von Prof. Dr. Thomas Hoeren
Der Information Overload

Die Platten sind voll, der Rechner brummt. Man sitzt zuhause mit Terabyte an Fotos, Musik und Filmen. Zunächst stellt sich die Frage, was dieser Information Overload soll. Sind all die Daten, die man sich nur selten einmal wieder anschaut oder anhört, Ausdruck eines digitalen Messie-Syndroms? Geht es hier um das Haben als Akt? Junge Menschen lehnen jedenfalls diese Sammelwut ab und greifen mehr zum Access, zu Youtube, Spotify und anderen Streamingdiensten. Damit wird das Problem der Interpiraterie reduziert. Klagte früher die Content-Industrie über und gegen die P2P-Generation, sind solche Dienste heute oft bedeutungslos. Die Umsatzzahlen etwa der Musikbranche steigen wieder – und doch regt sich neuer Unmut. Mittels Spotify läßt sich nicht viel Geld machen; bei Musikverlegern und Kreativen kommen meist nur wenige Franken selbst bei vielgehörter Musik an. Und wieder geht das Geschrei los: Gefordert wird ein weltweites Verbot ungenehmigter Streamingdienste. Gedroht wird auch den Nutzern solcher Diensten: Sie würden mit dem Anhören von Musik urheberrechtlich relevante Vervielfältigungen vornehmen. Insofern sei die Nutzung illegaler Access-Dienste auch für deren Nutzer verboten und werde künftig massiv geahndet.

Das Problem: The Sixties

Das Problem: Das Urheberrecht der meisten europäischen Staaten stammt aus den sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts. Es ist die Welt des Radios, der ersten Videorecorder, der klobigen Röhrenfernseher. Internetdienste durchbrechen die alten Medienkategorien. Wenn man online Fernsehinhalte auf einer großen externen Festplatte speichern kann, ist das ein Videorecorder oder etwas ganz anders? Wenn jemand alle Radioinhalte im Netz nach bestimmten Musiktiteln scannen kann, ist das individuell gestaltetes Radio oder etwas ganz anderes?

Die Schrankenregelungen zugunsten des Konsumenten etwa im Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG) machen deutlich, dass die gängige Technik der Schrankenbestimmung in sich fragwürdig geworden ist. Gesetzliche Schranken sind statisch. Sie fixieren einen historischen Moment in einem Gesetzgebungsverfahren, in dem bestimmte gesellschaftliche Gruppierungen mehr oder weniger mit ihrem Wunsch nach einem Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken berücksichtigt werden. Der einmal erzielte Kompromiss wird gesetzlich für alle Zeiten fixiert. Die Regelungen zu den Rechten der Verbraucher im Schweizer URG sind folglich Ausdruck einer statischen, wertkonservativen Gesellschaft, wie sie bis in die sechziger Jahre hinein in Europa bestand. Gesellschaftliche Konflikte im Kampf um den Zugang zu Informationen werden in einer solchen Gesellschaft durch eine einmalige Entscheidung für alle Zeit gelöst. Die sehr detaillierten Schrankenregeln symbolisieren insoweit den Konsens der sechziger Jahre über die Wertigkeit einzelner gesellschaftlicher Interessen. Die Vorschriften wurden im Laufe der Jahre nur wenig verändert. Neue Technologien – wie Software – wurden auf europäischen Druck hin in das URG aufgenommen. Für diese Fremdkörper schuf man aber separate Schrankenbestimmungen. Eine grundlegendere Diskussion über eine Reform wurde nicht angedacht. Dazu kam eine herrschende Lehre, die im Urheberrecht bedingt durch persönliche Konstellationen fast durchweg verwerterfreundlich gesonnen war. Diese verbot jedwede erweiternde Auslegung, jede analoge Anwendung, jede teleologische Betrachtung der Schranken. Damit näherte sich die Urheberrechtsdoktrin dem Stil eines Pius X., der die Anwendung aller «modernen» Auslegungsmethoden beim Codex Iuris Canonici 1917 verbot – und sich damit gleichzeitig in der rechtstheoretischen Welt ein Denkmal als antimodernistischer Don Quichotte gesetzt hat. Die Rechtsprechung zum Urheberrecht hat sich jedenfalls nie an das Dogma der engen Auslegung gehalten. Auch wenn sich in einzelnen Urteilen Lippenbekenntnisse zu diesem Grundsatz finden, haben die Gerichte die Schranken bei Bedarf erweitert und ergänzt.

Die Privatkopierfreiheit: Aporien

Und weiter: Das Urheberrecht ist im Zeitalter des Web 2.0 un-gerecht geworden. Früher konnte man privates Kopieren auf einem Tonbandgerät oder Videorecorder noch durch Geräteabgaben kompensieren. Wer kopieren will, bezahlte dafür – im Preis seines Kopiergerätes steckte eine Pauschale für das Kopieren, die über die Verwertungsgesellschaften einkassiert und an die Kreativen ausgeschüttet wurde. Aber was ist mit PCs? Sind das Kopiergeräte? Viele nutzen PCs nur für dienstliche Zwecke und haben auf den Festplatten nie einen Song aus Youtube abgespeichert. Aber in vielen Ländern zahlen auch solche Nutzer die Geräteabgabe. Der Europäische Gerichtshof hat die Mitgliedsstaaten aufgefordert, künftig bei der Berechnung der Geräteabgabe mehr zwischen privat gebrauchten und dienstlich im Einsatz befindlichen Endgeräten zu unterscheiden. Doch wie soll das gehen? Digitale Inhalte sind von ihrer Natur her nicht als «dienstlich» oder «privat» zu erkennen. Und abseits von Spielekonsolen oder DVD-Playern sieht man einem PC oder einem iPad nicht an, wo und wie sie «typischerweise» zum Einsatz kommen.

Und: Heutige DVDs sind meist mit Kopierschutzmechanismen ausgestattet. CSS verhindert das Brennen von DVDs zu privaten Zwecken – und das sehr effektiv (wenn man AnyDVD nicht kennt). Wieso bezahlt der private User also eigentlich eine Pauschalabgabe für das private Kopieren (enthalten im Preis seines DVD-Brenners)? Umgeht der User den Kopierschutz, soll das rechtswidrig, wenn nicht gar strafbar sein. Bedauerlicherweise hat die EU-Kommission das Problem zwar erkannt, es in der dafür vorgesehenen EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft aber nicht gelöst. Die EU-Mitgliedsstaaten haben es daher weitestgehend dabei belassen, die Umgehung technischer Sperren selbst bei Berufung auf die Freiheit des Eigengebrauchs zu untersagen. Und so wird gesperrt, was das Zeug hält – und für eine Privatkopierfreiheit kassiert, die es in dieser Form gar nicht mehr gibt.

Noch schlimmer: Streamingdienste sind weltweit über das Web verfügbar. Der Zugriff auf entsprechende Server in China oder der Ukraine erfolgt in Sekundenschnelle und meist kostenlos. Das Internet sorgt für eine enorme Deterritorialisierung des Content; es entstehen Vollstreckungsoasen. Dieser Trend ist nicht umkehrbar. Und er wird von der Geiz-ist geil-Generation gerne angenommen, sind die Inhalte eben auch kostenlos verfügbar.

Und die Lobbyisten?

Die Misere wird noch durch die Ignoranz vieler Lobbyisten der Musik- und Filmindustrie verschärft. Die Contentindustrie hat die Zeichen der Zeit verkannt. Sie setzt immer noch auf veraltete Geschäftsmodelle und hat bis heute kein einziges Web-Geschäftsmodell etablieren können. Sie sanktioniert Piraterie selbst in kleinsten Fällen von P2P-Downloads durch Private und vergrault damit ihre eigene potentielle Kundschaft. Erziehung erfolgt nicht durch Aufklärung über den Wert von Kreativität in den Schulen und Hochschulen, sondern durch Abstrafung in einem solchen Ausmass, dass der deutsche Gesetzgeber ein eigenes Gesetz zum Schutz gegen «unseriöse Geschäftspraktiken» von Abmahnkanzleien verabschieden mußte.

Allerdings hat sich auch die Lobbyistenszene im Zeitalter des Web 2.0 verändert. Bislang konnte man sich auf den «implied consent» der klassischen Urheberrechtskreise verlassen, die einander über Jahrzehnte hinweg kannten, sich in den stets gleichen Zirkeln trafen und rechtspolitische Entscheidungen vorab im kleinen Kreis der «Familie» trafen. Dieser «closed shop» hat seine identitätsstiftende Wirkung ab Beginn der siebziger Jahre des letzten Jahrhunderts verloren. Dies hing vor allem damit zusammen, daß zunehmend Werke über das Urheberrecht geschützt wurden, die nicht dem Kreis der schönen Künste zuzuordnen waren. In dem Maße, wie z.B. Software mit Kunst und Literatur auf eine Stufe gestellt wurde, tauchten zur gruppenpsychologischen Verblüffung der Traditionalisten neue Gesichter in der Urheberrechtsdiskussion auf und reklamierten ihre Rechte. Mit der Digitalisierung haben die überkommenen Zirkel gänzlich ihre Existenzberechtigung verloren; die Grenzen zwischen Verwertern und Nutzern verwischen seitdem ebenso wie die Aufteilung der Lobbyisten in Sendeanstalten, Verleger oder Musikproduzenten.

Und was macht die Netcommunity? Wenig – sie möselt, bloggt und twittert. Alternative Gegenkonzepte fehlen. Anders als in den USA gibt es in Europa keine wohlorganisierten Vereinigungen von Internetnutzern. In der Schweiz hat man im Rahmen der Reformdiskussionen rund um Agur12 die Konsumentenschutzverbände eingeladen und in die Diskussion eingebunden. Doch den Konsumentenschützern fehlt das innere Gespür dafür, daß die urheberrechtliche Freiheit des Eigengebrauchs auch zum Schutz der VerbraucherInnen und ihrer Informationsfreiheit eingeführt wurde. Offensichtlich geht es den Verbraucherverbänden immer noch mehr um die Warenwelt des 19. Jahrhunderts, um den besten Kühlschrank und den schlechtesten Toaster, als um die digitale Welt des 21. Jahrhunderts.

Ideen für die Zukunft

Und nun? Was sollen wir tun? Meines Erachtens müssen wir die derzeitige Schrankenregelung etwa zugunsten der Freiheit des Konsumenten neu strukturieren. Zum einen sind die Schranken insgesamt in rechtsvergleichender Perspektive harmonisierungsbedürftig. Es kann einfach nicht richtig sein, daß z.B. die Nutzung digitaler Rundfunkarchive in einigen Ländern frei, in anderen wiederum nur gegen Vergütung oder sogar nur mit Zustimmung der Rechteinhaber zulässig ist. Gerade im Interesse der Rechtssicherheit und des Verkehrsschutzes ist eine transnationale Angleichung der Schranken geboten.

Zum anderen stellt sich die Frage, ob nicht eine neue Schrankensystematik an die Stelle enumerativer «Ausnahme»-Kataloge treten soll. Was benötigt wird, ist eine Megaschranke, die dynamisch genug ist, um auch künftige technische oder wirtschaftliche Entwicklungen aufzufangen. Die USA behilft sich hier mit der Schranke des «fair use»: «Fair use» wird danach bestimmt, welchem Zweck die Nutzung dient (insbesondere ob sie kommerzieller Natur ist oder nicht), welcher Art das geschützte Werk ist, wieviel von dem geschützten Werk genutzt wird und welche ökonomischen Wirkungen die Nutzung zur Folge hat. Die Formulierung ist dynamisch und offen für eine einzelfallbezogene Entscheidung durch die Justiz, die insofern unabhängig die Interessen aller Betroffenen gegeneinander abwägen kann – so dass im urheberrechtlichen Dreieck von Kreativen, Verwertern und Nutzern wieder ein Gleichgewicht hergestellt werden kann.

Thomas Hoeren ist deutscher Rechtswissenschaftler mit Schwerpunkt Medien- und Informationsrecht. Von 1996 bis Ende 2011 war er Richter am OLG Düsseldorf, seit 1997 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Informationsrecht und Rechtsinformatik an der Juristischen Fakultät der Universität in Münster. 

Creative Commons Lizenzvertrag
Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International Lizenz.

Fabrikzeitung 297 – Netzpolitik & Apéro 4.12.13

Anlässlich der aktuellen Ausgabe der Fabrikzeitung mit dem Thema Netzpolitik diskutieren Daniel Boos und Hartwig Thomas von dem Verein Digitale Allmend in einer kurzen Einführung in das Thema über die wichtigsten Akteure der Netzpolitik. Wer sind die wichtigsten Interessenvertreter, wie werden die Weichen für die digitale Gesellschaft gestellt und was bedeutet das in Zukunft für unsere Grundrechte?

Wo & Wann
Sonic, Anwandstrasse 30, Zürich 4
Mittwoch, 4. Dezember 2013
Bar ab 19h, Gespräch ab 20h

Zur Ausgabe – Fabrikzeitung 297 – Netzpolitik
Bald zwanzig Jahre ist es inzwischen her, als John Perry Barlow am 8. Februar 1996 am World Economic Forum in Davos öffentlich die Unabhängigkeitserklärung des Cyberspace verlas. Sein damaliger Widerstand galt dem kurz davor vom amerikanischen Kongress verabschiedeten und am Tag von Barlows Rede unterzeichneten Telecommunications Act. Während das Thema damals noch in einem Elitediskurs stattfand sind Themen wie Netzneutralität, Überwachung, Netzsperren, Social Media, Urheberrecht, Netz-Oligopole, Hacker-Ethik heute in aller Munde. In Zusammenarbeit mit der Digitalen Allmend und dem Dock18 wurden sechs Autoren angefragt, diese Themen aus verschiedenen Blickwinkeln zu beschreiben. Diese Ausgabe versteht sich darum auch als Beitrag, um Kompetenzen aufzubauen. Die Diskussion um die politischen Aspekte der heutigen Lebenswelt kann nicht länger in einer Kategorie «Netzpolitik» geführt werden, denn sie betrifft längst nicht mehr nur einzelne Interessengruppen, sondern jeden einzelnen Bürger und jede einzelne Bürgerin.
Mit Beiträgen von Falk Steiner, Clemens Apprich, Thomas Stadler, Thomas Hoeren, Urs Meile & David Pachali.

Gäste
Daniel Boos (Dock18, Zürich)
Hartwig Thomas (Digitale Allmend, Zürich)
Ivan Sterzinger (Fabrikzeitung)

Links

  • PDF der Fabrikzeitung
  • Sonic Records
  • Re:Public Domain – Walk, Night, Matinee & Show

    70 Jahre nach dem Tod eines Urhebers werden dessen Werke gemeinfrei. Öffentliches geistiges Eigentum gehört dann dem Bürger und überhaupt jedem Einzelnen. Dazu gehören u.a. sämtliche Malereien von Paul Klee, Fritz Baumann, El Lissitzky, August Deusser und Grant Wood, alle Bücher und Texte von James Joyce, Stefan Zweig, Robert Musil und Sophie Hämmerli-Marti.

    Dock18 Institut für Medienkulturen der Welt beschäftigt sich seit 4 Jahren mit der radikalen Aneignung der Vergangenheit durch Neuinterpratation. Zusammen mit Künstlerinnen und zeitgenössischen Autorinnen versuchen wir neue Zugänge zum geistigen öffentlichem Eigentum unserer Welt von gestern zu entdecken.

    Im Herbst 2013 veranstaltet Dock18 mit Partnerinnen wie Wikimedia Schweiz und Migros Kulturprozent vier Veranstaltungen unter dem Titel Re:Public Domain in der ganzen Schweiz. 16 Urheber sind eingeladen ihre Bearbeitungen von Public Domain Materialien vorzustellen. Die einzelnen Veranstaltungen werden dabei jeweils unterschiedlich ausgeführt. Während uns in der Roten Fabrik eine ganze Nacht erwartet, gibt es im Forum Schlossplatz Aarau eine Matinee mit Brunch, vom Kulturbüro Genf ausgehend eine Wanderung in die Wälder des Monte Saleve (wo Robert Musils Asche von seiner Frau 1942 verstreut wurde) und den Abschluss bildet eine Show im Grand Palais Bern, wo auch der diesjährige Swiss Re:Public Domain Remix Preis vergeben wird. Kuratiert werden alle Veranstaltungen von Mario Purkathofer und Daniel Boos.

    Daten der vier Veranstaltungen:
    19.9.2013 Walk Kulturbüro Genf (Workshop der OKCon)
    27.9.2013 Night Rote Fabrik Zürich
    20.10.2013 Matinee Forum Schlossplatz Aarau
    23.11.2013 Show Grand Palais Bern

    Details zu den Veranstaltungen, Künstlern und gemeinfreien Werken gibt es auf der Webseite republicdomain

    Die Veranstaltung wird auch von der Digitalen Allmend unterstützt.

    Medienkulturgespräch – Offene Werke & Open Hardware

    Seit Anfang Jahr erscheint ein monatlicher Beitrag in der Fabrikzeitung der Roten Fabrik mit dem Titel “Medienkulturgespräch”. Das Dock18 liefert dabei die Beiträge. Die Beiträge sind neu auch online verfügbar. Es folgt eine Zusammenstellung einiger Beiträge, welche auch Themen der Digitalen Allmend betreffen:

    Offene Werke

    Die meisten Schweizer Filme werden mit öffentlichen Geldern oder über Stiftungen gefördert und finanziert. Im Jahr 2013 gab der Bund rund 20 Mio Franken für Produktionen aus – im Vergleich: Terminator 3 kostete 180 Mio Franken. In der Wissenschaft setzte sich der Grundsatz durch, dass von öffentlichen Institutionen geförderte Wissenschaft auch öffentlich zugänglich sein sollte. Die Frage, ob dieser «Open Access» nicht ebenso für öffentlich geförderte Kultur gelten soll, drängt sich auf. In diesem Medienkulturgespräch wird diesbezüglich ein Vorschlag zur Diskussion gestellt, der bereits in Linz umgesetzt wurde.

    Mit einem Inputbeitrag von Leonhard Dobusch (u.a. Netzpolitik) und Repliken von Hans Läubli (Suisseculture), Matthias Stürmer (Parl. Gruppe Digitale Nachhaltigkeit), Dominik Landwehr (Migros Kulturprozent), Poto Wegner (Swissperform).
    Leonhard Dobusch ist am 21.6.2013 in Zürich im Dock18 und stellt die Kampagne Recht auf Remix vor.

    Der Beitrag ist im Medienkulturgespräch-Blog von Dock18.
    Open Hardware

    von Peter Troxler: Während High-Tech Hersteller versuchen, ihre Hochglanz-Produkte hermetisch zu verschliessen und gegen jegliche «unautorisierte»
    Modifikation und Reparatur zu versperren, kommt eine immer prominenter werdende Bewegung auf, die genau das Gegenteil anstrebt: «If you can’t open it, you don’t own it» ist die Devise von Open Hardware. Diese verspricht nicht nur hip zu sein, sondern vielmehr Technologie fundamental zu innovieren.

    Der Beitrag von Peter Troxler im Medienkulturgespräch-Blog von Dock18.

    Weitere…
    Im letzten Jahr hatten wir einen ersten Beitrag mit dem Titel “>”Musik wie Wasser”.Mit einem Inputbeitrag von Gerd Leonhard (The Future Agency) zur Musikflatrate und Repliken von Poto Wegner (Swissperform), Hartwig Thomas (Digitale Allmend), Tim Renner (Motor.de).

    21.6.2013 – Remix Cultures im Dock18

    Gerne machen wir Sie auf die folgende Veranstaltung aufmerksam:

    Remix Cultures night – Recht auf Remix und Beispiele aus der Remix Kultur
    Fri, 21. 06. 13 * 20:00 / dock18, Rote Fabrik, Seestrasse 395, Zürich

    Ein Abend rund um Remixes. Leonhard Dobusch stellt die Kampagne “Recht auf Remix” vor. Er ist treibende Kraft hinter der Kampagne und aktiver Blogger auf Netzpolitik.org. Rechtaufremix.org wurde während der Re:Publica in Berlin gestartet. Anschliessend werden Beispiele der Remix Kultur (sofern man von einem derartigen Genre überhaupt sprechen kann) gezeigt und einer Remixkultur in Bild, Ton + Code nachgegangen.

    Mit Leonhard Dobusch (Recht-auf-Remix.org), Simon Schlauri (Digitale Allmend), Pat Maechler (Piratenpartei), Dragica Kahlina (Gamespace.ch), Daniel Boos, Mario Purkathofer (Dock18), Héctor Zarate (Musiker), Patric Kaufmann (Sonicsquirrel.net), u.a.

    20 Uhr Leonhard Dobusch: Recht auf Remix, Einführung + Diskussion
    22 Uhr Remix Practices – Live Remixing mit Héctor Zarate

    Leonhard Dobusch schreibt für den Blog Netzpolitik (www.netzpolitik.org) und forscht als Juniorprofessor an der Freien Universtität Berlin u.a. zu transnationaler Urheberrechtsregulierung. www.dobusch.net

    Héctor Zarate ist Musiker und Programierer aus Mexico, lebt zur Zeit in Warschau Polen. Héctor Zarate war Teil des letztjährigen Interactivos Festival in Ljubljana, Solvenien. Soundcloud

    Nachruf aufs Öffentliche

    Die Strafverfolger seines Landes verfolgten ihn gnaden- wie bedingungslos. Nicht weil er – im höheren Regierungsauftrag – ganze Stadtviertel im Irak oder Dörfer in Afghanistan wegen vorgeblich verdächtiger Zivilisten eliminierte. Er kämpfte lediglich für Informations- und Gemeinfreiheit oder die Interessen der zahlenden Allgemeinheit – ohne sich in seinen jungen Jahren jemals persönlich oder unverdient zu bereichern.

    Aaron Swartz war ein hochbegabter Bewegter, Getriebener wie Streitender fürs Öffentliche – ob Zugang (Access) oder Teilhabe (CC) und Gemeinfreiheit (Public Domain). Er kämpfte unermüdlich, bisweilen auch mit umstrittenen Mitteln für gemeine Werte, wo andere sich einzig um private Vorteile und Vereinnahmungen kümmern oder sich auf Kosten anderer schamlos bereichern.

    Die Strafverfolger seines Landes jagen nicht mächtige Bankiers und Finanzspekulanten, die das Land und die Weltwirtschaft bisweilen an den Abgrund trieben, Volksvermögen ruinierten, um eigenes zu mehren. Solch schwere Verbrechen bleiben weiterhin folgenlos, ungestraft und ungesühnt. Strafverfolger machen ja auch nur ihren Job im Sinne der Mächtigen oder nach stupider Auslegung irgendwelcher Gesetze.

    Aaron hingegen hat seinen bisher öffentlichen Kampf zuletzt tragisch privatisiert. In seiner Verzweiflung über den lamentablen Zustand des Öffentlichen wie die korrumpierten, doch im öffentlichen Auftrag handelnden Strafverfolger hat er seinem jungen Leben ein jähes Ende gesetzt. Wir trauern um Aaron, der in seinen viel zu wenigen Jahren alles Öffentliche so ungemein bereicherte.

    Wolf Ludwig

    Projekt zur Messung Digitaler Offenheit gestartet

    Um den Beitrag öffentlicher Körperschaften zu digitalen Gemeingütern (wie Daten, Informationen, Wissen, Infrastruktur) sicht- und vergleichbar zu machen, haben der deutsche Verein Digitale Gesellschaft e. V., der österreichische Verein Freie Netze. Freies Wissen. und der Schweizer Verein Digitale Allmend das Projekt eines Digitalen Offenheitsindex (Digital Openness Index, do:index) initiiert.

    Das Forschungsprojekt hat zum Ziel eine Indikatorenmatrix zur Bewertung der Digitalen Offenheit zu erstellen. Mit der Indikatorenmatrix kann dann ein Ranking der digitalen Offenheit von ausgewählten Gebietskörperschaften aus Deutschland, Österreich und der Schweiz erstellt werden. Ein Softwaretool wird eine Selbsteinstufung ermöglichen. Mittels Ranking und Indikatorenmatrix soll eine offene Diskussion über Handlungsmöglichkeiten für mehr digitale Offenheit gefördert werden.

    Wissenschaflicher Partner ist die FU Berlin (Juniorprofessur für Organisationstheorie (Leonhard Dobusch). Die Projekkoordination wird von Leonhard Dobusch gemacht. Das Projekt wird gefördert von der Internetfoundation Austria. Die Digitale Allmend ist als Partner aus der Schweiz dabei (Koordination Daniel Boos (boos-at-allmend.ch).

    Weitere Infos finden sich auf der Projektseite.