Medienkulturgespräch – Offene Werke & Open Hardware

Seit Anfang Jahr erscheint ein monatlicher Beitrag in der Fabrikzeitung der Roten Fabrik mit dem Titel “Medienkulturgespräch”. Das Dock18 liefert dabei die Beiträge. Die Beiträge sind neu auch online verfügbar. Es folgt eine Zusammenstellung einiger Beiträge, welche auch Themen der Digitalen Allmend betreffen:

Offene Werke

Die meisten Schweizer Filme werden mit öffentlichen Geldern oder über Stiftungen gefördert und finanziert. Im Jahr 2013 gab der Bund rund 20 Mio Franken für Produktionen aus – im Vergleich: Terminator 3 kostete 180 Mio Franken. In der Wissenschaft setzte sich der Grundsatz durch, dass von öffentlichen Institutionen geförderte Wissenschaft auch öffentlich zugänglich sein sollte. Die Frage, ob dieser «Open Access» nicht ebenso für öffentlich geförderte Kultur gelten soll, drängt sich auf. In diesem Medienkulturgespräch wird diesbezüglich ein Vorschlag zur Diskussion gestellt, der bereits in Linz umgesetzt wurde.

Mit einem Inputbeitrag von Leonhard Dobusch (u.a. Netzpolitik) und Repliken von Hans Läubli (Suisseculture), Matthias Stürmer (Parl. Gruppe Digitale Nachhaltigkeit), Dominik Landwehr (Migros Kulturprozent), Poto Wegner (Swissperform).
Leonhard Dobusch ist am 21.6.2013 in Zürich im Dock18 und stellt die Kampagne Recht auf Remix vor.

Der Beitrag ist im Medienkulturgespräch-Blog von Dock18.
Open Hardware

von Peter Troxler: Während High-Tech Hersteller versuchen, ihre Hochglanz-Produkte hermetisch zu verschliessen und gegen jegliche «unautorisierte»
Modifikation und Reparatur zu versperren, kommt eine immer prominenter werdende Bewegung auf, die genau das Gegenteil anstrebt: «If you can’t open it, you don’t own it» ist die Devise von Open Hardware. Diese verspricht nicht nur hip zu sein, sondern vielmehr Technologie fundamental zu innovieren.

Der Beitrag von Peter Troxler im Medienkulturgespräch-Blog von Dock18.

Weitere…
Im letzten Jahr hatten wir einen ersten Beitrag mit dem Titel “>”Musik wie Wasser”.Mit einem Inputbeitrag von Gerd Leonhard (The Future Agency) zur Musikflatrate und Repliken von Poto Wegner (Swissperform), Hartwig Thomas (Digitale Allmend), Tim Renner (Motor.de).

Urban Data Challenge – Open Data Day am 23. Februar

Am 23. Februar wird der OpenData Day gefeiert. In über 90 Städten finden Veranstaltungen statt. Auch in Zürich findet im Dock18 eine Veranstaltung statt:

Das letzte Jahr hat gezeigt, dass Open Data auf der ganzen Welt in die Gänge kommt. Mit neuen Open Data Verzeichnissen in Europa, Nordamerika und Afrika und immer mehr öffentlich verfügbaren Daten von Organisationen wie zum Beispiel der Weltbank. Am 23. Februar treffen sich weltweit Bürgerinnen und Bürger, um zu sehen, was sich mit diesen Daten anstellen lässt.

In Zürich organisiert der Verein Opendata.ch, das Schweizer Chapter der Open Knowledge Foundation, an diesem Tag keinen eigentlichen Hackday, sondern ein Meetup. Unsere Freunde vom Dock18, Institut für Medienkulturen der Welt, stellen uns dafür ihre Räumlichkeiten in der Roten Fabrik zur Verfügung. Alle Open Data Enthusiasten, aber auch noch völlig Ahnungslose sind herzlich eingeladen, vorbeizukommen und bei einem Bier mehr über Open Data zu erfahren, Fragen zu stellen und Mitglieder der Schweizer Community kennenzulernen.

Kurzinfos: Ab 19:00 Uhr, Dock18, Rote Fabrik, Seestrasse 395, Zürich

Fabrikzeitung zum Thema Public Domain

Die Public Domain Ausgabe der Fabrikzeitung ist da:

Die vorliegende Ausgabe dreht sich bewusst nicht zentral um das Urheberrecht; sie versucht sich dem zu nähern, worum es wirklich geht: Ein Bewusstsein zu fördern, dass Gemeinfreiheit für uns alle gedacht ist, dass wir alle eine Verantwortung dafür haben, und dass diese auch von öffentlicher und zivilgesellschaftlicher Seite aktiv gefördert werden soll. In Zusammenarbeit mit dem Dock 18 wurden acht Autoren angefragt, einen Überblick über die wichtigsten Fragen zur Gemeinfreiheit zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie damit umgegangen werden kann.

Beiträge sind:

  • Public Domain & Commons als Service Public (von Felix Stalder) CC-BY
  • Gemeinfreiheit: Enteignung oder Gewinn? (von Daniel Boos) CC-BY
  • The Joyce is yours (Interview mit Fritz Senn, Zurich James Joyce Foundation)
  • ASCII für alle – Von Projekt Gutenberg bis Heute (von David Pachali) CC-BY-SA
  • Right might still be wrong (von Paul Keller) CC-BY
  • Public Domain als Kampfarena (von Daniel Boos und Wolf Ludwig) CC-BY
  • Die Welt vor 70 Jahren gehört dir! (von Mario Purkathofer) CC-BY
  • Guerilla Open Access Manifesto (von Aaron Swartz) PD

Mit einer Doppelseite mit 1942 verstorbenen Urhebern deren Werke nun gemeinfrei sind.

Die Ausgabe (PDF) Nr. 288 liegt an verschiedenen Orten in Zürich auf. Auf Anfrage kann auch ein Papierexemplar zugesendet werden (boos(at)allmend.ch)

Die ACTA-Debatte

Es gab eine Zeit, als nur Wenige von ACTA hörten, aber nichts Genaueres wussten. Der kanadische Rechtswissenschaftler Michael Geist gehörte zu den ersten Sachkundigen, der bis dahin geheim gehaltene Details aus den Verhandlungen erfuhr und „leakte“ – und diese Veröffentlichungen zogen rasch Kreise in der internationalen Zivilgesellschaft. In der Schweiz gehörte die Digitale Allmend neben der Swiss Internet User Group (SIUG), der Digitalen Gesellschaft und der Piratenpartei zu den ersten, welche die noch spärlichen Informationen verbreiteten und auch beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE), zuständig für die Schweiz, nachfragten.

Initiiert wurde das Abkommen im Jahr 2008 von den USA und Japan. In insgesamt elf Verhandlungsrunden einigten sich die verhandelnden Länder (neben den beiden Initianten die EU und ihre Mitgliedsstaaten, Mexiko, Singapur, Südkorea, Marokko, Neuseeland, Australien, Kanada und die Schweiz) auf den Vertragstext.

Seit einigen Monaten ist das internationale Handelsabkommen Anti-Counterfeiting Trade Agreement unter dem Kürzel ACTA zum Politikum geworden, noch bevor sich die handverlesenen Vertragsparteien im Oktober 2011 in Japan zur Erstunterzeichnung trafen. Und je mehr Details aus dem Vertragstext bekannt wurden, desto schneller wuchs der Widerstand; die Ausführungsbestimmungen zum umstrittenen Text werden noch immer geheim gehalten und geben Anlass zu Spekulationen. Auch in der Schweiz haben am 11. Februar hunderte Menschen in Zürich, Basel und Genf gegen das Abkommen demonstriert.

Die Kritik an diesem Vertragswerk, das in den nächsten Monaten noch manche parlamentarische Ratifizierungshürden nehmen muss, ist inzwischen so vielfältig, dass sie sich in einem kurzen Blog-Beitrag kaum zusammenfassen lässt. Jedenfalls, so argwöhnen die Kritiker, werden mit ACTA die wirtschaftlichen Interessen von Rechteinhabern und Verwertern, Markeninhabern und Grosskonzernen über das öffentliche Interesse am freien Zugang zu Informationen gestellt. Ausserdem, so ist zu befürchten, lassen die geplanten ACTA-Sanktionen jegliche Verhältnismässigkeit vermissen. Daher verweisen wir nachstehend auf einige wesentliche Links zum Thema:

Motion: Open Access und Open Archives umsetzen

SVP Parlamentarier Theophil Pfister hat eine sehr interessante Motion im Parlament eingereicht:

Der Bundesrat wird eingeladen, mit dem Gewicht des Geldgebers den Zielen von Open Access und Open Archives eine stärkere Unterstützung zu geben und die konsequente Umsetzung anzustreben. Die dafür notwendigen Regelungen sind zu evaluieren und die Entscheide aktiv zu vertreten. Datensicherheit, freie Zugänglichkeit und Suche im Internet sind im Sinne von Open Access und Open Archives zu regeln.

Die vollständige Motion. Der Hinweis kam über die SAGW.

e-rara – Antwort zu unserer Anfrage bezüglich Lizenzen für Werke

Die Projektleitung von e-rara hat uns folgende Antwort gegeben:

Vielen Dank für die Richtigstellung. Als Verfechter einer Open-Access-Politik unterstützt die ETH-Bibliothek die Creative-Commons-Bewegung, wo immer möglich. Dabei haben wir in Bezug auf gemeinfreie Dokumente offenbar etwas über das Ziel hinaus geschossen. Der Verweis auf die CC-Lizenz wird daher in den nächsten Tagen von der e-rara-Website entfernt werden. Eigene Publikationen und Dokumente, an denen die ETH-Bibliothek die Rechte besitzt, werden wir nach Möglichkeit nach wie vor unter einer CC-Lizenz publizieren.

Dass die in e-rara.ch publizierten Titel gemeinfrei sind und dass das Schweizer Urheberrecht keinen Investitionsschutz für Datenbanken vorsieht, ist uns bekannt. Was den Bibliotheksverantwortlichen zuweilen sauer aufstösst, ist die Tatsache, dass hier mit öffentlichen Geldern umfangreiche digitale Angebote aufgebaut werden, in denen sich kommerzielle Anbieter ungeniert bedienen können. Davor wollen unsere Nutzungsbedingungen eine kleine moralische Schranke errichten, mehr nicht.

Vielen Dank an die Projektleitung für die prompte Beantwortung unsere Anfrage. Die ursprüngliche Anfrage findet sich hier.

Zudem gab es eine kleinere Diskussion auf der Facebook Fanseite der Zentralbibliothek

e-rara – Anfrage zur widersprüchlichen Nutzungslizenz bei Public Domain Werken

Wir haben heute folgendes E-Mail an das e-rara Projekt geschickt, um sie auf ein Problem ihrer Nutzungslizenz aufmerksam zu machen. Auf E-rara werden digitalisierte alte Drucke aus Schweizer Bibliotheken zur Verfügung gestellt.

Mit grossem Interesse haben wir die Publikation wichtiger Dokumente des kulturellen Erbes auf der Website e-rara.ch zur Kenntnis genommen.

Als Verein “Digitale Allmend” setzen wir uns für einen möglichst offenen Zugang zu Informationen ein. Daher begrüssen wir Ihre Dienstleistung sehr und würden Sie gerne als “Vorbild” in unserem Blog und anderen Auftritten erwähnen.

Was uns irritiert sind allerdings die Nutzungsbedingungen.

Soweit wir das beurteilen können, handelt es sich vollumfänglich um Werke, deren Urheberrechtsschutz abgelaufen ist und damit gemeinfrei sind. In den Nutzungsbedingungen schreiben sie jedoch, dass sämtliche Werke unter einer Creative Commons “by-nc-sa”-Lizenz stehen. Zusätzlich gibt es einen Widerspruch zwischen der durch die Angabe einer CC Lizenz erlaubten Weiterverbreitung eines Werkes und ihrer Angabe, dass die Werke nicht auf anderen Servern gespeichert werden dürfen.

Es ist ihnen selbstverständlich unbenommen, für die Dienstleistung der Erstellung der Scans Gebühren zu erheben. Wenn diese Scans jedoch veröffentlicht werden, sind sie gemeinfrei, denn durch den Vorgang des Scannens entsteht kein urheberrechtlich geschütztes Werk.

Als Schweizer Vertreter von Creative Commons möchten wir Sie darauf hinweisen, dass diese Lizenzform nicht korrekt ist. Gemeinfreie Werke können nicht unter eine CC-Lizenz gestellt werden, sondern sind eben gemeinfrei. Jedermann ist befugt mit den Werken zu machen was er will.

Gerne erwarten wir Ihre Stellungnahme und stehen Ihnen bei Fragen rund um Creative Commons jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit bestem Gruss und Gratulation für die Bemühungen um das kulturelle Erbe der Schweiz.

Für die Digitale Allmend und Team_CC Switzerland.

Austritt aus der Koalition für kulturelle Diversität

Die Digitale Allmend ist per sofort aus der Koalition für kulturelle Diversität ausgetreten, da unser Gesuch für einen tieferen Jahresbeitrag abgelehnt wurde. Die Digitale Allmend bedauert den Entscheid des Vorstandes der Koalition. Die Digitale Allmend unterstützt zwar im Prinzip die Anliegen der Koalition und findet es deshalb schade, dass die Mitgliedschaft vorwiegend an die Finanzierung der Koalition gebunden ist und damit kleinere und finanzschwache Gruppen ausschliesst.

Die Digitale Allmend wünscht der Koalition ein gutes Weiterbestehen und hofft, dass trotz ihrem Austritt in Zukunft auch kontroverse Anliegen wie Creative Commons, Open Access, Public Domain und Free/Open Cultures behandelt werden.

Bericht zum VI. COMMUNIA-Workshop, Oktober 09 in Barcelona

Die Digitale Allmend ist neues Mitglied von Communia des europäischen Netzwerkes zum Thema Digitaler Public Domain. Wolf hat einen Bericht des letzten Workshops geschrieben:

Bericht zum VI. COMMUNIA-Workshop, Oktober 09 in Barcelona

Nach der ziemlich aufwändigen Formalisierung unserer Neu-Mitgliedschaft im Communia- Netzwerk, die Dank Daniels Unterstützung zügig abgeschlossen werden konnte, war ich ziemlich gespannt auf Einstieg und Inhalte beim Workshop in Barcelona zum Thema: Memory Institutions and Public Domain. Die Veranstaltung fand in der altehrwürdigen Universität im Stadtzentrum statt, was atmosphärisch sehr angenehm und vorteilhaft war. Im Vergleich zu einem früheren WS in London gab es diesmal auch einen guten Internet-Zugang, lediglich mit der Stromzufuhr haperte es, wenn sich Dutzende von Teilnehmenden um wenige Steckdosen rangelten.

Der Vor-Workshop am ersten Tag hatte eher informellen Charakter. Beim ersten Traktandum am Vormittag ging es um die Vorbereitung der nächsten (und vorläufig letzten) Communia-Konferenz 2010 und erste Planungsentwürfe. Bei diesem Topic wie auch beim nächsten Policy Ad-hoc Group Meeting, wobei die ersten Policy Recommendations (Entwurf siehe Website) diskutiert wurden, war es nicht nur für Neulinge schwierig, einen Einstieg oder Zugang zu finden. Der Raum (eine kleine Neben-Bibliothek) war viel zu klein für die Anzahl der Teilnehmenden; die Netzwerk-Leader versammelten sich um einen Konferenztisch, der Rest sass dicht gedrängt auf den hinteren Plätzen an den Wänden, was für eine inklusive Diskussionsdynamik nicht sehr zuträglich war. Dementsprechend debattierten am Vormittag die Schlüsselpersonen und Wortführer im Netzwerk weitgehend unter sich, der überwiegende Rest hörte zu und versuchte sich zu orientieren. Für Neulinge nachteilig war ausserdem, dass es in den spärlichen Konferenzunterlagen keine Teilnehmerliste gab, womit man besser Namen und Gesichter in einem neuen Umfeld hätte zuordnen können. Die ersten zögerlichen Kontaktaufnahmen fanden daher in den Kaffee- und Mittagspausen statt; u. a. mit Peter Troxler (einigen von euch sicher bekannt), der mir dann noch einige Hintergrundinfos lieferte, was die Orientierung verbessern half.

Am Nachmittag standen dann Gruppenarbeiten in den verschiedenen Communia-Working groups auf dem Programm. Habe davon die WG 1/5 EduScience gewählt (in die ich mich vorab schon eingetragen hatte und auf die ich mich weiterhin konzentrieren werde). Einen richtigen Einstieg und Zugang fand ich erst in dieser Arbeitsgruppe, die offen und strukturiert diskutierte. Dabei ging es erstmal um den zu überarbeitenden Entwurf eines Fragebogens, mit dem Mitglieder in den jeweiligen Ländern die Open-Access- Voraussetzungen von Universitäten verifizieren können (Musterexemplare habe ich nur als Handouts und kann euch diese für unser nächstes Kerngruppen-Treffen kopieren). Mit der überarbeiteten (End-)Fassung des Fragebogens sollen dann im nächsten Jahr – je nach Kapazitäten – ein bis zwei Universitäten pro Land befragt und erfasst werden. Für die Schweiz naheliegend wären die Uni St. Gallen (via Urs Gasser) und die Uni ZH (via unsere Kerngruppe). Den Rest des Nachmittags verbrachten wir mit einer angeregten Diskussion über den Entwurf der Policy Recommendations insbesondere in Bezug auf unseren WG-Focus Bildung (Education) und Forschung (Research). Bei der Diskussion wurde angemerkt, dass der bisherige Entwurf eine relativ enge Public Domain-Definition setzt und einige gesellschaftliche Bereiche aussen vor lässt, die durchaus einbezogen oder zumindest reflektiert werden sollten. Grundsätzlich gehört dieses Thema jedoch eher zur WG 6 zum Mapping the Public Domain. Die Policy Recommendations zählen zu den zentralen Empfehlungen zum (evtl. vorläufigen) Abschluss des Projekts im Herbst 2010. (Weitere Infos zur WG 1/5 siehe am Ende des Berichts unter „Notes“)

Communia-WS on Memory Instutions

Der eigentliche Communia-WS fand am zweiten Tag in einem offizielleren Rahmen statt unter Beteiligung zahlreicher ReferentInnen zu den Erfahrungen verschiedener Memory Institions (überwiegend aus Spanien – siehe Programm http://communia-project.eu/ws06).
Am zweiten Tag dachte ich mehrmals, dass eigentlich besser Hartwig hier sein sollte, der an diesem Thema Memory Institutions viel näher dran ist als ich. Die Vorträge und Präsentationen an diesem Vormittag könnte man durchaus als wohlgemeinten „Overkill“ an Informationen bezeichnen; zwischen 9.00 und 14.00 Uhr reihten sich (mit einer Pause) neun Referate aneinander, recht unterschiedlich auch in der Form und englischsprachigen Präsentation (z. T. schwer verständlich). Ich hatte zwischendurch jedenfalls Mühe, diesen geballten Darbietungen konzentriert zu folgen. Unklar war dabei teilweise auch, in wieweit die vorgestellte Arbeit und Projekte der verschiedenen Memory Institutionen mit der Public Domain zu tun haben? Oder: kann/muss man davon ausgehen, dass alle diese Institutionen per se zur Public Domain gehören? Bei einzelnen Referaten wie von Ben White von der British Library war das klar heraus gearbeitet. Dieser konzentrierte sich im Wesentlichen auf die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen und nötigen Ausnahmeregelungen für Langzeitarchivierung und Nutzung. Eine seiner zentralen Empfehlungen (policy recommendations) war, dass es europaweit vermehrt Investitionen bedarf, um die vorhandenen Bestände zu digitalisieren, und dies sollte mit dem klaren Focus auf die Public Domain erfolgen. Siehe auch WS-Tagesprogramm unter http://communia-project.eu/ws06.

Auch bei den meisten nachfolgenden Präsentationen ging es im Wesentlichen immer wieder um rechtliche Beschränkungen des geltenden Urheberrechts und die Frage, wie Nachhaltigkeit, Langzeitarchivierung, offener Zugang etc. am besten gewährleistet werden können. Auch der Vortrag von Georg Eckes (deutsches Filminstitut, Frankfurt) über das EU-geförderte European Film Gateway behandelte die Schwierigkeiten beim Ausbau der Europeana, Europas digitaler Bibliothek, der massiv von einem altertümlichen Urheberrechtsschutz behindert wird. Und auch Eckes machte deutlich, dass solche Projekte ohne einen einheitlichen Rechtsrahmen wie eine Reform des gängigen UHR immer wieder an ihre Grenzen stossen, worüber die EU-Kommission nun zumindest nachdenken will.

Spannend waren auch einzelne Präsentationen wie die von Maja Bogataj vom Slowenischen Institut für geistiges Eigentum, die über Besonderheiten des erst spät an europäische Standards angeglichenen slowenischen Urheberrechts sprach (A mistake or an opportunity?). Interessante Fallbeispiele waren auch solche der nordspanischen Stadt Girona, wo der Stadtrat eigene Open-Access-Regelungen fürs Stadtarchiv entwickelte. Oder auch private Initiativen, Projekte und digitale Plattformen für Kunst, die mit freier Software und freien Lizenzen geschaffen wurden (Fundacio Antoni Tapies, Barcelona).

Die meisten dieser Präsentationen des WS-Programms können inzwischen von der Communia-Website herunter geladen werden – siehe: http://communia-project.eu/ws06 . Die meisten Vorträge des überfüllten Vormittag-Programms waren naheliegenderweise aus Spanien, wohl auch um der erstaunlichen Vielfalt solcher Projekte dort Rechnung zu tragen. Auch ich war überrascht, dass sich diese Grundsatzfragen um die Public Domain offenbar nicht mehr auf den wissenschaftlichen/universitären Bereich beschränken, sondern inzwischen viele Archive und Bibliotheken beschäftigen. Beim Nachmittagsprogramm und Abschluss des Barcelona-Workshops war meine Konzentrationsfähigkeit schon arg strapaziert. Die beiden abschliessenden Referate von Victoria Reich (Standford University) über Preserving the Public Domain sowie von David Giaretta (Rutherford, UK) über Future demands on memory institutions in the digital world könnt ihr auch unter dem o. g. Link von der Website einsehen ;-).

Für mich war dieser erste Communia-WS ein interessanter und geballter Auftakt mit viel Inhalten
und neuen Leuten, die für unser DA-Networking gewiss wichtig sind (bei allen erwähnten Anlaufschwierigkeiten). Anzumerken bleibt, dass wir erst spät zu diesem Projekt als Mitglied kamen, wo das vorläufige Ende der Übung im nächsten Jahr bereits absehbar ist. Doch den Endspurt sollten wir noch nutzen.

Neuchâtel, Oktober 09 / Wolf
Ludwig

Schockwellen von Google Books

Die NZZ sieht ein Menetekel auch über der Buchbranche lasten, nachdem die Musikindustrie durch Tauschbörsen „an den Rand des wirtschaftlichen Ruins getrieben wurde“ (21.7.09). Das mag die lebhaften Kontroversen erklären, welche das „Google Book Search Copyright Settlement“ begleiten. Die Lesegruppe der Digitalen Allmend hat die Problematik anhand von einigen Zeitungsartikeln am 12. Oktober diskutiert.

Das Potential der digitalen Präsentation von Büchern wird seit Jahren diskutiert und ansatzweise auch ausgeschöpft. Zivilgesellschaftliche Initiativen bereiten ältere Texte auf. Die Staaten als Hüter des kulturellen Erbes wurden ebenfalls tätig. Allerdings zeigten sich in den letzten Jahren die Grenzen. Weder die EU mit dem Projekt ‚Europeana‘ und noch ansonsten kulturbeflissene Staaten wie Frankreich waren bereit, mehr als ein paar finanzielle Peanuts in die Hand zu nehmen. Obwohl ein paar hundert Millionen Euro reichen würden, um grosse Teile des literarischen Erbes eines Landes digital aufzubereiten, setzt die Politik andere Prioritäten.

Google stösst also mit seinem Projekt der Buchdigitalisierung in ein Vakuum vor und das kann man einem Konzern schlecht zum Vorwurf machen. Die strategische Positionierung als Content-Drehscheibe dürfte dem Werbegeschäft zugute kommen. Wie legitime Interessen von AutorInnen und Öffentlichkeit gewahrt werden können, ist Gegenstand laufender Auseinandersetzungen.

Weniger problematisch ist die Digitalisierung alter Werke. Hier vereinbaren Bibliotheken im Rahmen von Digitalisierungsprojekten mit Google, dass sie eine eigene Kopie des digitalen Inhalts bekommen und zur Verfügung stellen können. Hier haben wir diskutiert, ob es nicht eine öffentliche Aufgabe sein soll, ein zentrales Portal für den leichten Zugang zu diesen Inhalten aufzubauen.

Im Zentrum der Auseinandersetzungen um das Google Settlement steht einerseits das Vorgehen des Konzerns, ausgehend von der Festung USA die weltweiten Kulturproduzenten vor vollendete Tatsachen zu stellen. Andererseits die Modalitäten der Präsentation und vor allem die Entschädigungsfrage. Der anfängliche Schock ist einer differenzierteren Haltung gewichen. Es ist ja nicht so, dass die Mehrheit der AutorInnen in den letzen Jahrzehnten in einer paradiesischen Lage befand, die Google nun zu zerrütten droht.

Vielmehr ist die Lage für viele eher prekär und auch publizistisch unbefriedigend. Etwa im Fall eines Autors, der in den 90er Jahren mal ein Sachbuch mit ein paar tausend Auflage verkaufen konnte, das nun aber weder neue aufgelegt wird noch irgendwelche Tantiemen abwirft. Die Möglichkeit, dass der technische Wandel im allgemeinen und Google im besonderen die Prekarisierung weiter verschärfen können, ist nicht von der Hand zu weisen.

So begreiflich ein gewisse Nervosität ist, so wenig hilfreich erweist sich ein Rundumschlag wie der ‚Heidelberger Appell‘. Da wird auch der ‚Open Access‘ Gedanke frontal attackiert. Das erscheint uns angesichts der Tatsache, dass an Hochschulen gut bezahlte Staatsangestellte wissenschaftliche Texte produzieren, ziemlich überzogen. Die Öffentlichkeit zahlt, sie entscheidet auch die Modalitäten der Publikation.

Die Auseinandersetzung geht weiter. Entgegen allen Erwartungen geht das Google Book Settlement nicht einfach über die Bühne. Ein erster Termin wurde annulliert. Das zuständige Gericht soll auf Antrag der Parteien am 6. November eine Standortbestimmung vornehmen (NZZ 23.9.09).