Nachruf aufs Öffentliche

Die Strafverfolger seines Landes verfolgten ihn gnaden- wie bedingungslos. Nicht weil er – im höheren Regierungsauftrag – ganze Stadtviertel im Irak oder Dörfer in Afghanistan wegen vorgeblich verdächtiger Zivilisten eliminierte. Er kämpfte lediglich für Informations- und Gemeinfreiheit oder die Interessen der zahlenden Allgemeinheit – ohne sich in seinen jungen Jahren jemals persönlich oder unverdient zu bereichern.

Aaron Swartz war ein hochbegabter Bewegter, Getriebener wie Streitender fürs Öffentliche – ob Zugang (Access) oder Teilhabe (CC) und Gemeinfreiheit (Public Domain). Er kämpfte unermüdlich, bisweilen auch mit umstrittenen Mitteln für gemeine Werte, wo andere sich einzig um private Vorteile und Vereinnahmungen kümmern oder sich auf Kosten anderer schamlos bereichern.

Die Strafverfolger seines Landes jagen nicht mächtige Bankiers und Finanzspekulanten, die das Land und die Weltwirtschaft bisweilen an den Abgrund trieben, Volksvermögen ruinierten, um eigenes zu mehren. Solch schwere Verbrechen bleiben weiterhin folgenlos, ungestraft und ungesühnt. Strafverfolger machen ja auch nur ihren Job im Sinne der Mächtigen oder nach stupider Auslegung irgendwelcher Gesetze.

Aaron hingegen hat seinen bisher öffentlichen Kampf zuletzt tragisch privatisiert. In seiner Verzweiflung über den lamentablen Zustand des Öffentlichen wie die korrumpierten, doch im öffentlichen Auftrag handelnden Strafverfolger hat er seinem jungen Leben ein jähes Ende gesetzt. Wir trauern um Aaron, der in seinen viel zu wenigen Jahren alles Öffentliche so ungemein bereicherte.

Wolf Ludwig

Weblogs-Bilder-Zeitschriften

In letzter Zeit werden immer häufiger Fälle publik, in welchen kommerzielle Newsprodukte, Bilder aus Weblogs ungefragt und ohne Quellenangabe eins zu eins übernehmen und publizieren. Illustrativ seien nachfolgend zwei Beispiele aufgeführt.

Fall 1 “heute”Fall 2 “20min”

Paradigmenwechsel?

Interessanterweise war es ursprünglich eher umgekehrt. Immer wieder bedienten sich Bloggers bei Online-Zeitungen und übernahmen die Bilder oder Texte eins zu eins. Zumeist waren sich diese privaten Hobbyjournalisten – insbesondere in den Anfängen der Bloggerszene – allerdings über die Rechtslage nicht richtig im Klaren.

Das Rechtsbewusstsein der “Laien” in Sachen “Urheberrecht”, hat sich aber – nicht zuletzt wegen der medial omnipräsenten Dauerdebatte über die sog “Piraterie” – radikal verändert.

Man darf davon ausgehen, dass die überwiegende Mehrheit der Bloggers nicht nur darüber informiert, was sie nicht tun dürfen, sondern darüber hinaus ganz genau wissen, dass sie selber Urheber ihrer Texte und Bilder sind.

Es erstaunt, dass sich gewisse “professionelle Journalisten” immer weniger um die Rechtslage kümmern, währenddessen ausgerechnet die “Hobbyliga” immer sorgfältiger vorgeht.

Creative Commons Lizenzen – Misstverständnisse

In diesem Zusammenhang fällt zudem auf, dass insbesondere die Creative Commonse Lizenzen teilweise missverstanden bzw. immer wieder weitgehend falsch verstanden werden:

Zitat

weil infamy bekanntlich nicht der Creative-Commons-Lizenz untersteht, sondern absolut urheberrechtsgebührenpflichtig ist

Es sei an dieser Stelle festgehalten, dass Creative Commons (CC) keineswegs eine Lizenz für das freie Kopieren darstellt und daher vorab auf die CC_FAQ Deutsch oder CC_FAQ Englisch verwiesen.

Das CC-Lizenz Modell stellt dem Urheber modulartig verschiedene Lizenzen zur verfügungen. Der Urheber kann hierbei auswählen, ob

  1. die kommerzielle Nutzung seines Werkes erlaubt sein soll oder nicht,
  2. sein Werk nur identisch (1:1) übernommen oder ob es auch verändewert werden darf und
  3. wenn es verändert werden darf, ob das neue Werk unter der gleichen Lizenz publiziert werden muss oder nicht.

Unabhängig davon, welche Variante der Urheber aussucht, bleibt das Recht auf Namensnennung immer bestehen.