Eingabe zur Änderung des URG

Vernehmlassungsantwort zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (URG)

Wir haben am 31. März 2016 unsere Vernehmlassungsantwort zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (URG) eingereicht. Wir haben uns, auch durch unsere Mitarbeit in der Task-Force URG der Gedächtnisinstitutionen der Schweiz, intensiv mit der gesamten Vorlage auseinander gesetzt. Der Revisionsvorschlag beinhaltet viele Elemente, darunter auch durchaus sinnvolle, wie eine bessere Regelung zur Nutzung von verwaisten Werken, oder die Einführung einer ‘erweiterten Kollektivlizenz’. Daneben gibt es aber auch einiges, was wir ablehnen müssen, da diese Vorschläge, wenn sie umgesetzt würden, die Anzahl verfügbarer Werke und/oder deren Nutzungsmöglichkeiten massiv einschränken würde. So soll ein neues Leistungsschutz für Pressefotografien eingeräumt werden oder die Bibliotheken zu einer unnötigen Urheberrechtsabgabe gezwungen werden. Und natürlich sind auch völlig untaugliche und äusserst schädliche Massnahmen zu so genannten ‘Internet-Pirtaterie’ vorgesehen, die man allesamt nur Verwerfen kann. Natürlich haben wir auch die Gelegenheit genutzt, weitergehende Vorschläge, wie eine Reduktion der Schutzdauer oder Massnahmen gegen Copyfraud einzureichen und vieles mehr.

Hier zum Einstieg die Einleitung unserer Antwort, den Rest lest ihr im PDF:

Wir sehen ohne weiteres Handlungsbedarf zu einer Revision und dabei auch Modernisierung des URG. Allerdings folgt die vorliegende Vernehmlassungsvorlage weitgehend den Empfehlungen der Arbeitsgruppe zur Optimierung der kollektiven Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (AGUR12), obwohl diese Arbeitsgruppe äusserst einseitig zusammengesetzt war. In der Folge wurden gerade auch die Anliegen der Zivilgesellschaft – insbesondere auch im Zusammenhang mit Menschenrechten – nicht berücksichtigt, sondern es resultierte ein einseitiger Fokus auf die Bekämpfung der so genannten Internet-«Piraterie» – auch vor dem Hintergrund von offensichtlichem amerikanischem Druck über den Runden Tisch («Roundtable») zum Urheberrecht, der hinter verschlossenen Türen beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) stattfand und stattfindet. Unseres Erachtens entspricht dieser einseitige Fokus auch nicht dem ursprünglichen Auftrag an die AGUR12.

Wir legen grossen Wert darauf, dass das Urheberrecht so ausgestaltet ist, dass ein Ausgleich zwischen den Interessen von Urheberinnen und Rechteinhabern einerseits und den Interessen der Gesellschaft andererseits hergestellt wird. Die ultimativen Forderungen von Urhebern und Rechteinhabern nach einem absolut geltenden «geistigen» Eigentumsrecht, das ohne Rücksicht auf gesellschaftliche, technologische und wirtschaftliche Entwicklungen mit offensichtlich unverhältnismässigen Massnahmen und unter Inkaufnahme von massiven gesellschaftspolitischen Kollateralschäden durchgesetzt werden soll, entspricht in keiner Art und Weise einem solchen Interessenausgleich.

Wir weisen dabei insbesondere darauf hin, dass allein schon das Konzept eines Urhebers als alleiniger Erschaffer eines Werkes in Frage gestellt werden muss. Auch die utilitaristische Behauptung, wonach ein möglichst restriktives Urheberrecht zu einer höheren Anzahl von Werken führt als eine Gesellschaft mit einem liberalen Urheberrecht oder in extremis ganz ohne Urheberrecht, ist längst durch viele Beispiele widerlegt. Das Urheberrecht hat denn auch keinen naturrechtlichen Ursprung, sondern entsprang und entspringt mehrheitlich dem erfolgreichen Lobbying von wenigen Partikularinteressen wie insbesondere auch der amerikanischen Unterhaltungsindustrie.

Wir wissen gleichzeitig, dass die schweizerische Realpolitik vorläufig keine grundsätzlichen Entscheidungen und Fragen in Bezug auf das Urheberrecht erlaubt. Wir versuchen deshalb, mit unserer vorliegenden Vernehmlassungsantwort den Prozess der Gesetzesrevision konstruktiv zu begleiten.

Wir begrüssen in diesem Rahmen, dass der Bundesrat neue Schrankenregelungen vorschlägt, die eine einfachere Verwendung von Urheberrechtlich geschützten Werken ermöglichen sollen. Wir lehnen hingegen jene Massnahmen ab, die in erster Linie den grossen Rechteinhabern sowie den Verwertern dienen. Dank dem Internet ist die aktive Partizipation längst nicht mehr auf einige wenige Rechteinhaber, Urheber und Verwerter beschränkt und viele neue Geschäftsmodelle – innovative und zukunftsträchtige Geschäftsmodelle! – im digitalen Raum entstehen erst. Es wäre deshalb gefährlich, die vorliegende Vernehmlassungsvorlage ohne erhebliche Anpassungen als revidiertes URG in Kraft treten zu lassen und damit unter anderem überholte Geschäftsmodelle, gerade auch jenes der amerikanischen Unterhaltungsindustrie, zu schützen.

Wir lehnen in diesem Zusammehang insbesondere geplanten Massnahmen gegen die so genannte Internet-«Piraterie» ab. Die geplanten Netzsperren stellen ein völlig ungeeignetes und damit unverhältnismässiges Mittel dar, um Kulturschaffenden zu höheren Einkommen zu verhelfen, und dass die geplanten Netzsperren gleichzeitig aber massiven Schaden an der schweizerischen Internet-Infrastruktur sowie gegenüber den Menschenrechten verursachen.

Wir lehnen auch die geplanten Massnahmen zur Überwachung von Peer-to-Peer (P2P)-Netzwerken unter Durchbrechung des Fernmeldegeheimnisses dediziert und vollumfänglich ab. Wir sind überzeugt, dass P2P-Netzwerke mittlerweile ein vernachlässigbares Problem für Rechteinhaber darstellen, denn sobald benutzerfreundliche und offizielle Angebote vorhanden sind, werden diese von den zahlungskräftigen und durchaus zahlungsbereiten Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz genutzt. Konsumentinnen und Konsumenten weichen nur dort auf nicht autorisierte Alternativen aus – gefährliche Alternativen, denn es drohen Gefahren wie Schadsoftware und dubiose Werbung –, wo es an benutzerfreundlichen und offiziellen Angeboten fehlt.

Wir weisen im Übrigen darauf hin, dass letztlich alle geplanten Massnahmen gegen die so genannte Internet-«Piraterie» voraussichtlich zu einer unerwünschten (weiteren) Konzentration im schweizerischen Markt für Internet-Provider führen – unter anderem auch deshalb lehnen wir derartige Massnahmen vollumfänglich ab. Dabei ist zu betonen, dass es in der Schweiz und nach schweizerischem Recht bereits heute nicht möglich ist, ein Geschäftsmodell auf Grundlage von Urheberrechtsverletzungen zu betreiben, weshalb es auch kaum schwerwiegende Fälle im Sinn der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage gibt, mit denen sich die geplanten Massnahmen rechtfertigen lassen.

–> Weiterlesen im PDF unserer Vernehmlassungsantwort zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (URG)

Wie geht es nun weiter? Das IGE wird sich jetzt mit den vielen eingegangenen Antworten auseinandersetzten und danach wird irgendwann eine neue Vorlage kommen. Ob das noch dieses Jahr sein wird, wissen wir nicht. Diese wird entweder noch einmal in eine Vernehmlassungsrunde oder direkt ins Parlament geschickt. Wir werden auf jeden Fall, auch im Rahmen der Mitarbeit in der Task Force URG, dran bleiben und uns weiterhin für ein moderates und modernes Urheberrecht einsetzen, welches den neuen Möglichkeiten der digitalen und vernetzten Welt gerecht wird, und sich nicht nur an den absoluten Eigentumsansprüchen einiger Urheber orientiert, sondern auch an den Bedürfnissen der Gesellschaft.

Urheberrechtsgespräch 2014 beim Institut für Geistiges Eigentum (IGE)

Kurzbericht von Hartwig Thomas

Die Urheberrechtsgespräche des IGE finden einmal jährlich statt. Anwesend waren rund 50 Teilnehmer verschiedener am Urheberrecht interessierter Kreise. Diese konnten zu Themen referieren, die sie zum Urheberrecht ins Gespräch bringen wollen. Auf jedes Referat folgt eine Diskussion.

Agenda
1. Begrüssung
2. Vortrag: Dominique Diserens: Recht auf angemessene Entschädigung
3. Vortrag: Christoph Schütz: Lichtbildschutz
4. Vortrag: Peter Mosimann: Durchsetzung von Schranken im digitalen Umfeld
5. Vortrag: Hartwig Thomas: Urheberrechtsanmassung – Copyfraud
6. Varia

Zu 2. und 5. wurden schriftliche Unterlagen an die Teilnehmer verschickt.

1. Begrüssung

Felix Addor eröffnete die Sitzung und hielt fest, dass es in der Sitzung nicht um AGUR12 gehen werde. Der AGUR12-Schlussbericht ist veröffentlicht und an Bundesrätin Simonetta Sommaruga übergeben worden. Der Bundesrat hat noch nicht mitgeteilt, was mit dem Bericht geschehen wird. Die Interpellation Gutzwiller fordert den Bundesrat auf, seine Beurteilung des Berichts und die nächsten Schritte bekanntzugeben. Der Bundesrat wird die Interpellation im Nationalrat am 02.06.2014 beantworten.

Ausserdem ist die parlamentarische Initiative „Schluss mit der ungerechten Abgabe auf leeren Datenträgern“ in der WAK-NR zwar abgelehnt worden, dafür eine Kommissionsmotion (wusste nicht, dass es so was gibt – man lernt nie aus!) lanciert worden, die den Bundesrat beauftragt, Alternativen zur aktuellen Abgabe auf leeren Datenträgern zu unterbreiten.

Schliesslich erwähnt Felix Addor drei EuGH-Urteile
27.03.14: Zugangssperren können mit den Grundrechten vereinbar sein.
08.04.14: Vorratsdatenspeicherung kann mit Privatsphärenschutz kollidieren.
10.04.14: Download aus illegaler Quelle ist illegal [muss aber nicht unbedingt verfolgt werden HT].

Generell ist zu bemerken, dass das Geistige Eigentum die Politik bewegt und eine Flut von Eingaben vom IGE bearbeitet werden muss.

2. Vortrag: Dominique Diserens: Recht auf angemessene Entschädigung
Frau Diserens fordert ein Urhebervertragsrecht und ein im Gesetz verankertes Recht auf angemessene Entschädigung. URG Art 16a würde dann neu lauten:

1. Jedes Nutzungsrecht kann vom Urheber oder seinen Erben nur gegen eine angemessene Vergütung übertragen werden. Dieser Anspruch auf Vergütung ist nicht abtretbar und unverzichtbar.

2. Steht die vertragliche Vergütung in einem Missverhältnis zur Intensität der Nutzung, haben der Urheber oder dessen Erben Anspruch auf zusätzliche Vergütung.

Dieser Vorschlag war schon in der AGUR12 eingebracht worden, wo er keine Mehrheit fand.

Meine Frage, ob damit CC-Lizenzen verboten würden, wurde etwas spitzfindig damit beantwortet, dass man mit CC-Lizenzen keine Nutzungsrechte abtrete.
Der Vorschlag ist ein massiver Eingriff in die Vertragsfreiheit, der auch die Meinungsfreiheit streifen dürfte.

3. Vortrag: Christoph Schütz: Lichtbildschutz
Christoph Schütz und seine USPP stören sich an der Unterscheidung zwischen geschützten Foto-“Werken“ und Fotos ohne Urheberrechtsschutz – insbesondere die wenigen Urteile zu dieser Frage wenig überzeugend sind. Er möchte, dass alle Fotos einem „verwandten Schutzrecht“ unterstellt werden.
Das sei in vielen Ländern Europas heute die Norm.

In der Diskussion habe ich gelernt, warum man die „verwandten Schutzrechte“ des Schweizer URG nicht als „Leistungsschutz“ bezeichnen sollte. Richtiger wäre „Interpretenschutz“. Es geht nicht um das Erbringen einer Leistung – das tut jeder ehrlich arbeitende Mensch, ohne vom Urheberrecht geschützt zu werden – sondern um die Interpretation – etwa des Drehbuchs durch Regisseur und Schauspieler, oder der Komposition durch Musiker. Die Interpreten erbringen offenbar auch eine kreative Leistung, wenn auch anscheinend etwas minderer Art, wie man am Schutzfristenvergleich zwischen Urheberrechten und verwandten Schutzrechten ablesen kann. Darum werden sie im Urheberrecht geschützt. Für einen „Leistungsschutz für Zeitungsverleger“, wie er 2009 vom SP-Präsident Hans-Jürg Fehr im Postulat „Pressevielfalt sichern“ gefordert wurde, ist im URG kein Platz.

4. Vortrag: Peter Mosimann: Durchsetzung von Schranken im digitalen Umfeld
In diesem interessanten Vortrag werden zwei Fehlentwicklungen des Urheberrechts vorgestellt und ein Vorschlag zu deren Behebung präsentiert, der offenbar in der AGUR12 auch keine Mehrheit fand.
Im ersten Teil ging es um explodierende Kosten für das Kopieren wissenschaftlicher Artikel durch Bibliotheken. Im zweiten Teil ging es um Mehrfachbelastungen durch die Kollektivverwertung bei Streaming am Beispiel von spotify. Im von Mosimann zitierten, abgeschmetterten AGUR12-Vorschlag des DUN zu einem neuen Artikel 28bis des URG wird das „Fehlen einer Aufsicht über das Verwertungs- und Vergütungssystem“ bemängelt.

Die für mich schockierendste Graphik dokumentierte die Kosten der Schweizer Universitätsbibliotheken für wissenschaftliche Artikel. Diese nahm in den letzten Jahren laufend zu und stieg 2011, im letzten Jahr der Statistik, um 100% auf das Doppelte des Vorjahrs an (von ca. 6 Mio CHF 2010 auf ca. 12 Mio CHF 2011 ) an.

5. Vortrag: Hartwig Thomas: Urheberrechtsanmassung – Copyfraud
Ich habe die massive Zunahme von Copyfraud an verschiedenen Beispielen dargestellt:

  • UEFA zensiert Dokumentation der Greenpeace-Aktion im Basler Stadion auf YouTube am Tag nach der Aktion unter Berufung auf Urheberrechte, obwohl „News“ gemeinfrei sind.
  • Der Diogenes-Verlag behauptet standfest – auch nach Anfragen – , dass das Urheberrecht an Kafkas Texten bei ihm liege, obwohl diese Texte gemeinfrei sind, weil Kafka 1924 gestorben ist.
  • Eine obskure amerikanische Firma beansprucht Urheberrecht am Hintergrundsrauschen eines privaten Videos, der den Überflug eines AKW beinhaltet, unter dem Titel „Nuclear Sound“.
  • Das Landesmuseum hat ein Plakat „Marie Curie im Labor“ zur Ausstellung 1900-1914 mit einer Fotografie publiziert, die mit dem Vermerk „1905, Fotograf unbekannt, © Bettmann/Corbis“. Der Vermerk bezieht sich eindeutig auf die Fotografie und nicht auf das gestaltete Plakte. Die Fotografie ist schon längst gemeinfrei.

Fazit
Copyfraud ist eine unrechtmässige private Aneignung geistigen Allgemeinguts.
Die Proliferation von Copyfraud mindert den Respekt vor berechtigten Urheberrechtsansprüchen.
Copyfraud kann praktisch nicht sanktioniert werden. Nur Ignorieren mutmasslich falscher Urheberrechtsanmassungen hilft.
Copyfraud wird von strengem Urheberrechtsschutz gefördert. Wer sich im Zweifelsfall ein unberechtigtes Urheberrecht anmasst, muss nicht mit denselben Sanktionen rechnen, wie jemand, der ein berechtigtes Urheberrecht verletzt.
Beim von der AGUR12 vorgeschlagenen Notice-Takedown-Verfahren ist darauf zu achten, dass es den Copyfraud nicht fördert.
Alle Massnahmen zum Schutz privaten geistigen Eigentums sollten auch zum Schutz des öffentlichen geistigen Eigentums eingesetzt werden.

In der Diskussion wird festgestellt, dass es sich um ein relativ unbekanntes Thema handelt. Es gibt nur ein Buch, das sich mit Copyfraud beschäftigt. Eigentlich sei der Missbrauch und die Anmassung in anderen Bereichen des geistigen Eigentums (Marken, Patenten, …) noch viel schlimmer. BioPiracy wird erwähnt. Das Abmahnwesen in Deutschland, das eine Folge der Kriminalisierung des „illegalen“ Downloads ist, lebt zu einem beträchtlichen Teil von ungerechtfertigten Urheberrechtsanmassungen. Dass man Urheberrechtsanmassungen bekämpfen müsse, wird nicht bestritten.

6. Varia
Unter Varia wurde gefragt, worum es bei der im Bericht des IGE erwähnten teilweise gutheissenen Beschwerde gegen eine Verwertungsgesellschaft ging. Die Antwort: Es handelte sich um ungenügende bis unrichtige Information der Mitglieder der Verwertungsgesellschaft bezüglich einer Tarifanmeldung.

Vorschläge zu Themen für das Urheberrechtsgespräch im April 2015 sollten bis Januar 2015 eingereicht werden.

Apéro
Nach der Sitzung habe ich im lockeren Gespräch mit Felix Addor erfahren, dass nächste Woche eine wichtige Patentrechtseinschränkung im Nationalrat unter dem Titel „Behandlungsfreiheit für Ärzte“ behandelt wird.

1. Mai 2014 Hartwig Thomas

Creative Commons und Verwertungs- gesellschaften in der Schweiz – Überblick zum aktuellen Status

Im Frühjahr 2013 haben wir die einzelnen Schweizer Verwertungsgesellschaften gebeten offiziell Stellung zu nehmen, ob und unter welchen Bedingungen es möglich ist für ihre Mitglieder Creative Commons Lizenzen zu verwenden. Die Frage der Vereinbarkeit einer Mitgliedschaft mit der Nutzung von Creative Commons Lizenzen ist für Urheber und Urheberinnen von Interesse. Verwertungsgesellschaften können als einzige Geld für kollektive Nutzungen einziehen, um sie ihren Mitgliedern auszuzahlen. Sie sind also, auch wenn für viele Künstler eher geringe, Einnahmequelle. Creative Commons Lizenzen ermöglichen es Urheber und UrheberInnen Werke mit anderen einfach zu teilen, von anderen zu nutzen und die Regeln der Nutzung (bspw. kommerziell oder nicht) festzulegen.

Wie sieht es also aus mit der Vereinbarkeit in der Schweiz? Aktuell ziemlich durchzogen. Bei der grössten Schweizer Verwertungsgesellschaft SUISA ist es nicht möglich Mitglied zu sein und Creative Commons Lizenzen zu verwenden. Ebenfalls ist dies der Fall bei SWISSPERFORM, zuständig für Leistungsschutzrechte bspw. von Darbietungen. Besser ist die Situation bei den anderen Verwertungsgesellschaften. Bei ProLitteris zuständig für Literatur und SUISSIMAGE für u.a. Filme ist es möglich Mitglied zu sein und Creative Commons Lizenzen zu verwenden. Die Tabelle gibt einen Ueberblick.

SUISSIMAGE

SUISA

ProLitteris

SWISSPERFORM

Auftrag

audiovisuelle Werke (z.B. Film)

Musik

Literatur & bildende Kunst

Leistungsschutzrechte

Mitglieder können CC Nutzen

Ja

Nein

Ja

Nein

Falls Ja, welche?

Alle Varianten

Abzuklären

Falls Nein, Warum?

Schutz vor Erpressung (kostenlos anzubieten)

Verwaltungskosten für Zusatzaufwand

Geplant (Stand Sommer 13)

Nein bis offen

Nein, keine Nachfrage

Die Detailantworten geben den genauen Wortlaut inklusive den Begründungen wieder. Zudem haben wir noch Zusatzfragen passend zu den jeweiligen Werkarten gestellt, welche von den Verwertungsgesellschaften kollektiv verwertet werden.
Zu den Antworten von:

In der EU kommt aktuell Bewegung in die Frage. So ist vorgesehen, dass Verwertungsgesellschaften ihren Mitgliedern die Möglichkeit geben müssen Werke unter der Bedingung der nicht-kommerziellen Nutzung anderen zur Verfügung zu stellen. Einzelne Creative Commons Lizenzen wären da eine Option.

Unsorgfältig recherchierte, einseitige Propaganda

In der NZZ am Sonntag vom 19.05.2013 und in den Online-Ausgaben der NZZ [1] schreibt Sarah Novotny, dass sich der Bund gezwungen sehe, den Raubkopien einen Riegel zu schieben, weil gemäss einem Bericht des Bundes jeder dritte Schweizer „es tue“. Nämlich das Herunterladen von Seiten wieUploaded.net und Rapidshare.com, ohne dass Künstler und Produzenten daran verdienen.

Diese Darstellung ist einseitig dramatisiert und schlecht recherchiert. Schon der Titel „Bund schiebt Raubkopien einen Riegel“ verkauft eine spekulative Diskussion als politisch umgesetzte Tatsache und wird gleich darauf vom Untertitel („Arbeitsgruppe schlägt vor …“) Lügen gestraft. Diese Arbeitsgruppe (AGUR12) [2] repräsentiert in keiner Weise den Bund sondern besteht aus einer eher lückenhaft ausgewählten Gruppe von Interessenvertretern, welche nicht für den Bund sprechen sondern ihre eigenen Partikularinteressen vertreten.

Dieselben Interessen werden offenbar auch von der Autorin des Artikels vertreten, welche mutig behauptet, ein Bericht des Bundes bestätige, dass jeder dritte Schweizer illegal hochgeladene Inhalte von Seiten wie Uploaded.net und Rapidshare.com beziehe. Beim angeführten Bericht des Bundes handelt es sich um die Pressemitteilung der bundesrätlichen Antwort auf das Postulat Savary [3]. In diesem wird eine niederländische Studie aus dem Jahr 2009 [4] zitiert, welche darauf schliessen lasse, dass „Rund ein Drittel der über 15-jährigen Schweizer hat Musik, Filme und/oder Games heruntergeladen, ohne dafür bezahlt zu haben.“ Dazu ist festzuhalten, dass es nicht illegal ist, Musik zu konsumieren, ohne dafür bezahlt zu haben. Im ShopVille am Hauptbahnhof Zürich werden täglich rund eine Million Menschen zu einem solchen Konsum gezwungen. Solchen Musikkonsum begehen also sicher mehr als ein Drittel aller Schweizer, „ohne dafür bezahlt zu haben“.

Aber Sarah Novotny denkt nicht an Muzak sondern möchte mit dieser Aussage wieder einmal das Internet dämonisieren und mithelfen, die Interessen der mächtigen amerikanischen Musiklobby gegen den Schweizer Gesetzgeber durchzusetzen. Die amerikanische Musikindustrie erhält beträchtliche Pauschalabgaben von allen Schweizern, ohne jemals Gegenrecht zu halten. Neuerdings hat sie eine flächendeckende Kampagne von Strafanzeigen gegen Filesharer lanciert [5]. Ihre Lobby hat sich offenbar zum Ziel gesetzt, das relativ liberale Schweizer Urheberrecht mit seiner Straffreiheit des Konsums und somit jeglicher Downloads zu bodigen, indem sie mit den klassischen konfrontativen amerikanischen Methoden gegen die Schweiz vorgeht, sie auf die Liste der Länder mit höchstem Piraterieverdacht setzt und dergleichen mehr. Die Schweizer Politiker knicken ja erfahrungsgemäss bei einer solchen amerikanischen Attacke immer schnell ein und schwenken auf vorauseilenden Gehorsam um. Offenbar soll die schweizerische Straffreiheit des Kulturkonsums auf dieselbe Stufe gestellt werden, wie das hiesige Bankgeheimnis und auf dieselbe Weise bekämpft werden. Indem die Vertreter der USA mit allen Rohren darauf schiessen, soll ein kleines Land gezwungen werden, den privaten Kulturkonsum der Bürger für die amerikanische Unterhaltungsindustrie feinmaschig zu überwachen wie es deren private Banktransaktionen feinmaschig für die amerikanische Steuerbehörde mundgerecht aufzubereiten hat.

Die Journalistin hat in ihrem Bericht unterschlagen, dass in der Pressemitteilung des Bundes relativ vorsichtig argumentiert wird, inwiefern man die niederländischen Resultate auf die Schweiz übertragen kann. Ebenfalls unberücksichtigt liess sie die Tatsache, dass sich die Verhältnisse seit 2008 (Erhebungszeitraum der Studie) kaum auf heute übertragen lassen. Denn der Konsum hat sich wegen des Aufkommens von Streaming, wo keine „illegalen Kopien“ mehr hergestellt werden, stark verändert. Ausserdem haben die legal von Urhebern und Produzenten den Nutzern mit freien und offenen Lizenzen (Creative Commons) zum Gratiskonsum zur Verfügung gestellten Inhalte stark zugenommen. Letztere werden zwar konsumiert, ohne dass dafür bezahlt wird. Das kann aber wohl den jugendlichen Internetnutzern ebensowenig zum Vorwurf gemacht werden, wie das Gratis-Betrachten eines Coca-Cola-Plakats am Strassenrand. Schliesslich hat die Journalistin einen unzulässigen Zusammenhang zwischen unbezahltem Musikkonsum und dem Besuch von Seiten wie Uploaded.net und Rapidshare.com hergestellt. In der zitierten Pressemitteilung des Bundesrats ist davon nicht die Rede und die niederländische Studie, auf welcher sie beruht, erfasst gerade solche Besuche „illegaler Uploads“ nicht.

Die von Sarah Nowotny benutzten Quellen werden vollends einseitig zitiert, wenn man die Frage der Bezahlung von Urhebern und Produzenten ins Zentrum stellt wie es ihr Artikel tut. Denn die Antwort des Bundesrats führt aus, „dass sich gesamtwirtschaftliche Nachteile durch die unerlaubte Nutzung von Werken über das Internet nicht eindeutig nachweisen lassen“. Diese Behauptung ist auch schon in der zugrundeliegenden niederländischen Studie statistisch untermauert. Diese geht sogar einen Schritt weiter und stellt fest, dass mindestens bei Games der bezahlte Konsum deutlich ansteigt mit der Teilnahme an Filesharing. Die Urheber und Produzenten ziehen also einen finanziellen Nutzen aus den unbezahlten Downloads, weil diese beträchtliche Werbeausgaben einsparen.

Die unausgekochten Vorschläge der Lobby-Arbeitsgruppe AGUR12, die Provider zur flächendeckenden Überwachung der Inhalte aller privat besuchten Internetseiten zu verpflichten, sind also mit höchster Vorsicht zu geniessen.

[1] http://www.nzz.ch/aktuell/startseite/bund-schiebt-raubkopien-einen-riegel-1.18083979 .

[2] https://www.ige.ch/urheberrecht/agur12.html .

[3] http://www.ejpd.admin.ch/content/dam/data/pressemitteilung/2011/2011-11-30/ber-br-d.pdf .

[4] http://www.governo.it/Presidenza/antipirateria/audizioni/audizione_ALTROCONSUMO_allegato2.pdf .

[5] http://www.safe.ch/155.html?&L=ulcuaevsnopa . Man beachte auch das Organigramm von SAFE!

 

Das Bundesgericht und die Webcrawler

Bessere Responsezeiten dank Benutzeraussperrung

 Nachdem ein Rechtsanwalt bemerkt hatte, dass man Bundesgerichtsentscheide (BGE) nicht mittels Google-Recherche finden konnte[1], erklärte das Generalsekretariat des Bundegerichts auf Anfrage seine Publikationsstrategie in Bezug auf Suchmaschinen wie Google in einem technisch komplexen Antwortschreiben.

Darin wird begründet, dass die Indexierung von BGE unterbunden wurde, weil die Indexiermaschinen den Server des Betreibers so stark belastet haben, dass dessen Antwortzeiten nicht mehr dem Service Level Agreement mit dem Bundesgericht entsprachen.

Der Betreiber beschloss deshalb nicht etwa, die Kapazität seiner Server zu erhöhen, weil die BGE offenbar so intensiv abgefragt werden, sondern untersagte kurzerhand sämtliche Auffindbarkeit mittels Google und anderen Suchmaschinen. Dies führte denn auch zum gewünschte Resultat. Da niemand mehr einen BGE finden konnte, nahm die Belastung des Servers deutlich ab und seine Antwortzeit nahm wieder sehr befriedigende Werte an. Eine Website ohne Benutzer hat wunderbar prompte Antwortzeiten.

Im Antwortschreiben des Bundesgerichts wird zugestanden, dass das Indexierverbot auf jeder Seite der BGE der angestrebten Transparenz bei Leitentscheiden widerspricht und seither für diese aufgehoben wurde. Die Blockierung der Indexierroboter (mit der Anweisung Disallow in einer Datei robots.txt für die ganze Website) wird aber aus Angst vor der Denial-of-Service-Attacke durch die bösen Webcrawler weiterhin aufrechterhalten. Damit werden BGE auch in Zukunft nicht über Google auffindbar sein, da dieser Suchmaschinenbetreiber normalerweise solche in Branchenkonventionen festgelegten Blockierungswünsche respektiert.

Schliesslich geht das Antwortschreiben noch auf die Unterbindung der Indexierung von „weiteren Urteilen ab 2000“ ein. Diese Datenbank diene „rein der Transparenz“, betreffe die Rechtsprechung aber nicht, weil sie keine in der amtlichen Sammlung BGE veröffentlichten Urteile enthalte. Darum sei sie nicht für Recherchen gedacht und ihre Indexierung durch Google unerwünscht, weil man befürchtet, dass sonst die „Öffentlichkeit mit Abertausenden von repetitiven Urteilen überschwemmt“ werden könnte. Der hier vorgestellte Transparenzbegriff entbehrt nicht einer gewissen Komik, da die Öffentlichkeit bis anhin recht problemlos mit der Überschwemmung von Milliarden indexierter Webseiten weltweit zurechtkommt. Gerade bei einer grossen Anzahl von Urteilen kann nur eine indexierte Recherche zum „transparenten“ Auffinden eines konkreten Urteils verhelfen.

Der unerwünschte Nebeneffekt dieser Blockade ist die Tatsache, dass sowohl BGE Leitentscheide als auch „weitere Urteile ab 2000“ nur mit Suchmaschinen gefunden werden können, die sich nicht an die Konventionen der Branche halten. Damit bewirkt das Bundesgericht eine massive Marktverzerrung zugunsten der unbotmässigen Anbieter von Suchmaschinen. Schwarze Schafe unter den Crawlern werden solche Konventionen ohnehin nicht respektieren und können nur in der Firewall abgefangen werden. Es ist dem Bundesgericht zu empfehlen, sowohl BGE Leitentscheide als auch „weitere Urteile ab 2000“ ohne Einschränkungen allen Suchmaschinen zugänglich zu machen und allenfalls die Kapazität seiner Server zu verbessern, wenn seine Publikationen so intensiv abgefragt werden, dass die Antwortzeit darunter leidet.

Kurzer und subjektiver Bericht von der Tagung “Copyright vs. Internet” vom Freitag, 12. 4. 2013 in Bern.

Die Tagung fand in einem Gebäudekomplex in der Nähe vom Gütebahnhof statt, es wurden zwei Säle im 1 und 4 Stock genutzt. Eintritt und Verpflegung war frei. Es haben ca. 145 Personen teilgenommen. Davon kamen geschätzte 85% von den fünf Verwertungsgesellschaften sowie von Organisationen und Verbänden, welche ein ökonomisches Interesse an einer Aufrechterhaltung und am Ausbau der finanziellen Aspekte des Urheberrechtes hatten.

Zu Beginn Bezug der obligaten Namens-Kleber, individuelle Begrüssungen und Kaffee. Dann Platz nehmen im Kreis. Die Stühle waren in Sektoren unterteilt in vier Reihen um ein Blumenbouquet mit farbigen Stoffen und reichlich Texttafeln angeordnet.

Es folgte offizielle Begrüssung, Erklärungen oder eine Entschuldigung zum provozierenden Titel (mit Hinweis auf die zahlreichen Anmeldungen) und Einführung in die geplante Arbeitsmethode “Wisdom Council”. Mehrfach wurden die Anwesenden aufgefordert, den “Mind” zu öffnen und gewohnte Denkstrukturen sowie Positionen hinter sich zu lassen.

Für mich, der ich nach Studium der Telnehmerliste und trotz spürbarer Reduktion meiner Kräfte infolge einer hartnäckigen Grippe sicherheitshalber mit Kettenhemd und Zweihänder sowie dem festen Willen, den guten Geistern Raum zu geben, anreiste: eine frohe Botschaft.

Hier einige Infos zum “Wisdom Council” als gruppendynamische Methode:
http://www.walkyourtalk.at/das-wisdom-council-8-perspektiven-zur-ganzheitlichen-problemloesung/leadership/

Dann folgte eine Vorstellungsrunde mit rotierendem Mikrofon. Ein erstaunlich effizientes Unterfangen. Jeder nannte seinen Namen und die Organisationen, die er vertritt. In der Folge wurde ich von einigen alten Bekannten (mit besserem Gedächtnis) angesprochen. Darunter der Sohn eines bekannten Musikers, welcher als Produzent tätig ist und ein Schriftsteller und Facebook Freund, mit dem ich mich hin und wieder über Urheberrechte fetze.
Befund: 1 Pirat, 2 Wikipedia, 4 Google Leute, etliche Rechtsanwälte und Berater, Produzenten, einige TV- und Medienleute, Bundesbeamte diverser Abteilungen und eine grosse Menge an Leuten aus den Verwertungsgesellschaften. Von der Direktion bis zur Rechts- und IT-Abteilung.

Es sassen da eine Menge gebildete Leute mit Affinität zur Kultur, ein erfreulicher Anblick, wenn auch etwas getrübt durch die Tatsache, dass es den meisten um die Verteidigung bedrohter Pfründe ging.

Ich sass im ersten Kreis, neben dem Geschäftsleiter von Suisseculture. In einer Pause fragte ich ihn, ob er es begrüssen würde, wenn von Seiten der digitalen Allmend ein Beitrittsgesuch in seine Organisation gestellt wird. Er sagte, dass es sich das vorstellen könnte und dass er gut sei im Streiten (was keiner der ihn kennt bezweifeln würde).

Der Moderator – oder sollte man sagen Zeremonienmeister (ein sensibler Mensch) hatte einen harten Arbeitstag vor sich: Diesen kritischen Haufen zu konstruktiver Arbeit bewegen…

Nach der Einführung wurden ca. 12 Diskussionsrunden zu verschiedenen Themen gebildet, wobei man zirkulieren konnte. Die Gespräche waren meist konstruktiv und erstaunlich offen. Es gab (soweit ich das mitbekommen habe) kaum Positionskämpfe. Scheinbar begann der vom Moderator anstrengend wacker (mit Lächeln) herbeibeschworene positive Indianerzauber zu wirken.

Meine Anliegen fanden Raum und wurden in der Gruppe offen diskutiert:
– Gefahr für das freie Internet durch “Verjuristerei” und den Versuch, untaugliche Geschäftsmodelle auszurollen (bis hin zum Abmahn-Wahn)
– das Problem der für das Internet untauglichen Werk-Definition
– mangelnde Transparenz der Berechnungsgrundlagen der Verwertungsgesellschaften
– keine Hemmnisse und Quersubventionierung für freie Werke
Als interessant hat sich die Diskussion um den Werkbegriff erwiesen. Hier die Definition:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/231_1/a2.html
Dabei wurde deutlich, dass der Werkbegriff sehr undeutlich ist. Zitat: “Ebenfalls geschützt sind Entwürfe, Titel und Teile von Werken, sofern es sich um geistige Schöpfungen mit individuellem Charakter handelt.”
-Teile von Werken-
Was ist ein Werk und wie klein sind die solcherart geschützten Teile? Halten wir uns vor Augen: Die Weltbevölkerung umfasste beim Jahreswechsel 2012/13 rund 7,1 Milliarden Menschen, wovon in absehbarer Zeit ca. 50% Zugang zum Internet haben oder bald haben werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Weltbevölkerung

Das aktuelle Urheberrecht garantiert nun einen verfassungsmässigen Schutz kreativer Werke oder Teile davon bis 70 Jahre nach dem Tod des Kreativen. Suchmaschinen wiederum durchdringen diesen globalen Raum der undefinierten und nicht registrierten Werke und machen sowohl gesamte Werke wie deren Teile anhand von “Patterns” (komprimierten Codes zur Wiedererkennung von Werken oder Schnipseln aus Werken) auffindbar.
Bespiel: http://www.netzwelt.de/news/91092-youtube-vogelgezwitscher-bringt-naturfilmer-schwierigkeiten.html

Ein Teil der Diskussion ging um die Frage: sind Urheberrechte Vorrechte organisierter Kulturschaffender, welche ihre Einnahmen optimieren wollen (in einem gewerkschaftlichen Sinne) oder handelt es sich um ein Recht, das jedem kreativen Wirken aller Menschen zusteht?
Im ersten Falle widerspricht dies dem Geiste der Verfassung, da dadurch ein Kreis von Privilegierten ihre Vorrechte verteidigt. Im zweiten Falle wird dies in absehbarer Zeit zu grossen Problemen beim kreativen Schaffen führen, denn Milliarden von Menschen entfalten eine Menge Kreativität, vor allem, wenn man diese auf Teile von Werken herunter bricht und diesen bis 70 Jahre nach dem Tod des Kreativen internationalen Schutz gewährt. Es kann nicht im Interesse der Kreativen und der Verwertungsgesellschaften sein, mit einem solch schwammigen Werkbegriff zu operieren und Juristen die Interpretation dessen, was ein geschütztes Werk oder ein Teil eines geschützten Werkes ist, zu überlassen. Dies untergräbt die Glaubwürdigkeit des ganzen Modells der Verwertung.

Die Mittagspause verbrachte ich mit interessanten und ausführlichen Gesprächen, welche mich zuversichtlich gestimmt haben. Es wurde spürbar, dass unser Wirken nicht ohne Resonanz geblieben ist.

Das Nachmittagsprogramm begann mit einer etwas umständlichen Einführung in die Scholastik der Indianerhäuptlinge und ihre Weisheit, Kräften Raum zu bieten.

Vorab wurde ein Themenkatalog an möglichen Fragestellungen bewertet und anschliessend wurden wir aufgefordert, uns einer von acht Perspektiven bei der Bearbeitung dieser Fragestellung zu widmen:
“- Creative Intelligence – Förderung von Kreativität, Innovation und Freiheit des Ausdrucks
– Perceptual Intelligence – Erkennen von auftauchenden Bedürfnissen in der Organisation
– Emotional Intelligence – Kraft der Emotionen auf positive Weise nutzen, um Herausforderungen auf neue Art und Weise zu begegnen
– Pathfinding Intelligence – individuelles und organisatorisches handeln mit dem Zweck oder der Bestimmung der Organisation in Einklang bringen
– Sustaining Intelligence – Unterstützung, Pflege und Balance von organisatorischen Strukturen und neuen Initiativen
– Predictive Intelligence – Erkennen von zukünftigen Trends, Mustern und Zyklen
– Decisive Intelligence – Klarheit von Strategie,Entscheidungen und Handlungen
– Energy Intelligence – Wahrnehmen und erkennen, was die Lebendigkeit und Dynamik der Organisation erhöht”
Zitat, Quelle: http://www.walkyourtalk.at

Das war für viele an der Grenze des erträglichen, es gab kritische Kommentare, welche allerdings wirkungslos verhallten.
Für mich war das Wirkungsfeld “Power & Danger” attraktiv und bei diesem gruppendynamischen Brimborium wurde mir die (fragwürdige) Ehre zuteil, als einer von zwei “Chiefs” für diese Krieger-Truppe zu amten.
Es folgten Gruppendiskussionen, wobei es darum ging, die Risiken der gegenwärtigen Situation zu erkennen und klare Handlungsanweisungen zu erarbeiten.
Die wiederum erfreulich konstruktive Diskussion drehte sich um ähnliche Themen wie am Vormittag.
Hier was in meinem Gedächtnis noch vorhanden ist:
Risiken:
– Verlust der Glaubwürdigkeit des Urheberrechtes (siehe oben) und zunehmende Ablehnung von Zwangsmitteln bei der Durchsetzung
– untauglicher Werkbegriff für das globale Internet
– Intransparenz bei der Berechnung des Anteils freier Werke
Handlungsanweisungen:
– Arbeit am Werkbegriff (Annäherung an Patentrecht?)
– mehr Transparenz

Anschliessend Präsentation der Ergebnisse im Plenum. Dabei habe ich (als Aussenseiter) die Präsentation unserer Gruppenergebnisse gerne dem zweiten Chief (einem IT Profi der Suisa) überlassen. Dies in der Hoffnung, dass er besser in der Lage ist, die erarbeiteten Inhalte in einer für die Peer-Group geeigneten Übersetzung zu präsentieren.

Die anderen Gruppenarbeiten differierten zwischen Problembewusstsein und Kampfparolen. Unvergesslich die Parole, man müsse eine NATO zum Schutz der Urheberrechte bilden. Ich sah vor meinem geistigen Auge für einen Moment die atomare Bewaffnung der Rechteinhaber.

Die Veranstaltung war in meinen Augen überraschend offen und positiv, was die Gesprächsbereitschaft betrifft. Wunder dauern etwas länger.
Diese Notizen sind ein individueller und subjektiver Bericht, er enthält Fragmente aus einem unübersehbaren Gewusel von sich verändernden Gruppen, Diskussionen, Argumenten und Positionen. Nun bin ich auf den offiziellen Bericht mit der Zusammenfassung gespannt.

Mein Fazit:
Wikipedia (ausgewiesene Leistung) und digitale Allmend (CC, Fachgruppe, Juristen)  haben eine wichtige Aufgabe bei der Neugestaltung der Urheberrechte und sollten eine aktivere Rolle in der Diskussion und bei der Bewusstseinsbildung in den Medien einnehmen. Wir sind dazu eingeladen und das Klima bei vielen (nicht allen) Entscheidungsträgern ist besser als erwartet.
Bruno Jehle

GV der Digitale Allmend am 25. März

Am 25. März 2013 um 19:00h findet im Haus Sihlquai 131/133 der ZHdK die Generalversammlung der Digitalen Allmend statt.

Aus logistischen Gründen bitten wir Dich um eine kurze Nachricht, ob Du teilnehmen wirst, unter folgender Doodle Umfrage: http://www.doodle.com/4ktbyc5z6kgsiqrr

Der Vorstand wird an der GV eine Statutenrevision beantragen, die die Mitgliederbeiträge nicht mehr als freiwillige Beiträge, sondern als eine Bedingung für die Vereinsmitgliedschaft aufführt. Für die Begründung und Diskussion werden wir auf jeden Fall genügend Zeit an dieser GV zur Verfügung haben. Hier findet Ihr den Vorschlag für die angepassten Statuten inkl. der Bemerkungen, was alles geändert wurde (PDF). Wir werden an der GV Punkt für Punkt diskutieren können.

Traktandenliste
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1 Begrüssung
1.1 Wahlen des Stimmenzählers und des Protokollführers,
1.2 Änderungsanträge für die Traktandenliste

2 Administratives
2.1 Jahresbericht des Präsidiums
2.2 Finanzen & Revisionsbericht
2.3 Wahl des Vorstandes
2.4 Wahl des Präsidenten
2.5 Wahl des Vizepräsidenten
2.6 Wahl des Kassiers
2.7 Wahl der Revisionsstelle
2.8 Wahl der Mitglieder des Team CC

3. Statutenrevision – Mitgliederbeiträge

4. Jahresplan und Organisation 2013

5. Diverses

Wir freuen uns über Eure Teilnahme. Neben den Mitgliedern der Digitalen Allmend sind auch alle anderen Interessierten herzlich eingeladen.

Aus logistischen Gründen bitten wir Dich um eine kurze Nachricht, ob Du teilnehmen wirst, unter folgender Doodle Umfrage: http://www.doodle.com/4ktbyc5z6kgsiqrr

Der Vorstand
Digitale Allmend

Update: Das Protokoll der GV ist hier publiziert.

SWISSPERFORM Mitgliedschaft und Nutzung von Creative Commons Lizenzen nicht möglich

Wir haben eine weitere Antwort von einer Verwertungsgesellschaft erhalten. SWISSPERFORM hat uns eine sehr detaillierte Antwort geliefert. SWISSPERFORM ist die Verwertungsgesellschaft “für Leistungsschutzrechte (auch verwandte Schutzrechte genannt) in der Schweiz”.

Während der Dauer der Mitgliedschaft ist es nicht möglich “für einzelne Darbietungen unterschiedliche Nutzungsbedingungen festzuhalten, unabhängig davon, ob es sich um CC-Lizenzen oder andere Einschränkungen handelt.”

Auch sind bisher noch keine Anfragen von Mitgliedern zu Creative Commons eingetroffen.

Die Antwort im Detail findet sich in PDF.

Vielen Dank an SWISSPERFORM für die detaillierte Antwort und die Bereitschaft zur Diskussion.

Wir sind erst am Anfang

Sherry Turkle schliesst ihr Buch “Verloren unter 100 Freunden” mit einem pessimistischen Ausblick auf die Auswirkung der Netzwerkkultur ab. Wenn man der Autorin glaubt besteht aber noch Hoffnung, denn das Internet ist erst am Anfang.

Das zweite Kapitel schliesst ab wie es begonnen hat: In narrativer Form werden individuelle Erlebnisse geschildert, ohne dass die Autorin deutlich Stellung bezieht. So erfahren wir, was einzelne Menschen dazu bewegt intimste Geheimnisse auf PostSecret zu veröffentlichen oder ein zweites Leben auf Second Life zu führen.

Die von uns vermisste Reflexion finden wir aber schliesslich doch noch in der Zusammenfassung.
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