Kurzer und subjektiver Bericht von der Tagung “Copyright vs. Internet” vom Freitag, 12. 4. 2013 in Bern.

Die Tagung fand in einem Gebäudekomplex in der Nähe vom Gütebahnhof statt, es wurden zwei Säle im 1 und 4 Stock genutzt. Eintritt und Verpflegung war frei. Es haben ca. 145 Personen teilgenommen. Davon kamen geschätzte 85% von den fünf Verwertungsgesellschaften sowie von Organisationen und Verbänden, welche ein ökonomisches Interesse an einer Aufrechterhaltung und am Ausbau der finanziellen Aspekte des Urheberrechtes hatten.

Zu Beginn Bezug der obligaten Namens-Kleber, individuelle Begrüssungen und Kaffee. Dann Platz nehmen im Kreis. Die Stühle waren in Sektoren unterteilt in vier Reihen um ein Blumenbouquet mit farbigen Stoffen und reichlich Texttafeln angeordnet.

Es folgte offizielle Begrüssung, Erklärungen oder eine Entschuldigung zum provozierenden Titel (mit Hinweis auf die zahlreichen Anmeldungen) und Einführung in die geplante Arbeitsmethode “Wisdom Council”. Mehrfach wurden die Anwesenden aufgefordert, den “Mind” zu öffnen und gewohnte Denkstrukturen sowie Positionen hinter sich zu lassen.

Für mich, der ich nach Studium der Telnehmerliste und trotz spürbarer Reduktion meiner Kräfte infolge einer hartnäckigen Grippe sicherheitshalber mit Kettenhemd und Zweihänder sowie dem festen Willen, den guten Geistern Raum zu geben, anreiste: eine frohe Botschaft.

Hier einige Infos zum “Wisdom Council” als gruppendynamische Methode:
http://www.walkyourtalk.at/das-wisdom-council-8-perspektiven-zur-ganzheitlichen-problemloesung/leadership/

Dann folgte eine Vorstellungsrunde mit rotierendem Mikrofon. Ein erstaunlich effizientes Unterfangen. Jeder nannte seinen Namen und die Organisationen, die er vertritt. In der Folge wurde ich von einigen alten Bekannten (mit besserem Gedächtnis) angesprochen. Darunter der Sohn eines bekannten Musikers, welcher als Produzent tätig ist und ein Schriftsteller und Facebook Freund, mit dem ich mich hin und wieder über Urheberrechte fetze.
Befund: 1 Pirat, 2 Wikipedia, 4 Google Leute, etliche Rechtsanwälte und Berater, Produzenten, einige TV- und Medienleute, Bundesbeamte diverser Abteilungen und eine grosse Menge an Leuten aus den Verwertungsgesellschaften. Von der Direktion bis zur Rechts- und IT-Abteilung.

Es sassen da eine Menge gebildete Leute mit Affinität zur Kultur, ein erfreulicher Anblick, wenn auch etwas getrübt durch die Tatsache, dass es den meisten um die Verteidigung bedrohter Pfründe ging.

Ich sass im ersten Kreis, neben dem Geschäftsleiter von Suisseculture. In einer Pause fragte ich ihn, ob er es begrüssen würde, wenn von Seiten der digitalen Allmend ein Beitrittsgesuch in seine Organisation gestellt wird. Er sagte, dass es sich das vorstellen könnte und dass er gut sei im Streiten (was keiner der ihn kennt bezweifeln würde).

Der Moderator – oder sollte man sagen Zeremonienmeister (ein sensibler Mensch) hatte einen harten Arbeitstag vor sich: Diesen kritischen Haufen zu konstruktiver Arbeit bewegen…

Nach der Einführung wurden ca. 12 Diskussionsrunden zu verschiedenen Themen gebildet, wobei man zirkulieren konnte. Die Gespräche waren meist konstruktiv und erstaunlich offen. Es gab (soweit ich das mitbekommen habe) kaum Positionskämpfe. Scheinbar begann der vom Moderator anstrengend wacker (mit Lächeln) herbeibeschworene positive Indianerzauber zu wirken.

Meine Anliegen fanden Raum und wurden in der Gruppe offen diskutiert:
– Gefahr für das freie Internet durch “Verjuristerei” und den Versuch, untaugliche Geschäftsmodelle auszurollen (bis hin zum Abmahn-Wahn)
– das Problem der für das Internet untauglichen Werk-Definition
– mangelnde Transparenz der Berechnungsgrundlagen der Verwertungsgesellschaften
– keine Hemmnisse und Quersubventionierung für freie Werke
Als interessant hat sich die Diskussion um den Werkbegriff erwiesen. Hier die Definition:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/231_1/a2.html
Dabei wurde deutlich, dass der Werkbegriff sehr undeutlich ist. Zitat: “Ebenfalls geschützt sind Entwürfe, Titel und Teile von Werken, sofern es sich um geistige Schöpfungen mit individuellem Charakter handelt.”
-Teile von Werken-
Was ist ein Werk und wie klein sind die solcherart geschützten Teile? Halten wir uns vor Augen: Die Weltbevölkerung umfasste beim Jahreswechsel 2012/13 rund 7,1 Milliarden Menschen, wovon in absehbarer Zeit ca. 50% Zugang zum Internet haben oder bald haben werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Weltbevölkerung

Das aktuelle Urheberrecht garantiert nun einen verfassungsmässigen Schutz kreativer Werke oder Teile davon bis 70 Jahre nach dem Tod des Kreativen. Suchmaschinen wiederum durchdringen diesen globalen Raum der undefinierten und nicht registrierten Werke und machen sowohl gesamte Werke wie deren Teile anhand von “Patterns” (komprimierten Codes zur Wiedererkennung von Werken oder Schnipseln aus Werken) auffindbar.
Bespiel: http://www.netzwelt.de/news/91092-youtube-vogelgezwitscher-bringt-naturfilmer-schwierigkeiten.html

Ein Teil der Diskussion ging um die Frage: sind Urheberrechte Vorrechte organisierter Kulturschaffender, welche ihre Einnahmen optimieren wollen (in einem gewerkschaftlichen Sinne) oder handelt es sich um ein Recht, das jedem kreativen Wirken aller Menschen zusteht?
Im ersten Falle widerspricht dies dem Geiste der Verfassung, da dadurch ein Kreis von Privilegierten ihre Vorrechte verteidigt. Im zweiten Falle wird dies in absehbarer Zeit zu grossen Problemen beim kreativen Schaffen führen, denn Milliarden von Menschen entfalten eine Menge Kreativität, vor allem, wenn man diese auf Teile von Werken herunter bricht und diesen bis 70 Jahre nach dem Tod des Kreativen internationalen Schutz gewährt. Es kann nicht im Interesse der Kreativen und der Verwertungsgesellschaften sein, mit einem solch schwammigen Werkbegriff zu operieren und Juristen die Interpretation dessen, was ein geschütztes Werk oder ein Teil eines geschützten Werkes ist, zu überlassen. Dies untergräbt die Glaubwürdigkeit des ganzen Modells der Verwertung.

Die Mittagspause verbrachte ich mit interessanten und ausführlichen Gesprächen, welche mich zuversichtlich gestimmt haben. Es wurde spürbar, dass unser Wirken nicht ohne Resonanz geblieben ist.

Das Nachmittagsprogramm begann mit einer etwas umständlichen Einführung in die Scholastik der Indianerhäuptlinge und ihre Weisheit, Kräften Raum zu bieten.

Vorab wurde ein Themenkatalog an möglichen Fragestellungen bewertet und anschliessend wurden wir aufgefordert, uns einer von acht Perspektiven bei der Bearbeitung dieser Fragestellung zu widmen:
“- Creative Intelligence – Förderung von Kreativität, Innovation und Freiheit des Ausdrucks
– Perceptual Intelligence – Erkennen von auftauchenden Bedürfnissen in der Organisation
– Emotional Intelligence – Kraft der Emotionen auf positive Weise nutzen, um Herausforderungen auf neue Art und Weise zu begegnen
– Pathfinding Intelligence – individuelles und organisatorisches handeln mit dem Zweck oder der Bestimmung der Organisation in Einklang bringen
– Sustaining Intelligence – Unterstützung, Pflege und Balance von organisatorischen Strukturen und neuen Initiativen
– Predictive Intelligence – Erkennen von zukünftigen Trends, Mustern und Zyklen
– Decisive Intelligence – Klarheit von Strategie,Entscheidungen und Handlungen
– Energy Intelligence – Wahrnehmen und erkennen, was die Lebendigkeit und Dynamik der Organisation erhöht”
Zitat, Quelle: http://www.walkyourtalk.at

Das war für viele an der Grenze des erträglichen, es gab kritische Kommentare, welche allerdings wirkungslos verhallten.
Für mich war das Wirkungsfeld “Power & Danger” attraktiv und bei diesem gruppendynamischen Brimborium wurde mir die (fragwürdige) Ehre zuteil, als einer von zwei “Chiefs” für diese Krieger-Truppe zu amten.
Es folgten Gruppendiskussionen, wobei es darum ging, die Risiken der gegenwärtigen Situation zu erkennen und klare Handlungsanweisungen zu erarbeiten.
Die wiederum erfreulich konstruktive Diskussion drehte sich um ähnliche Themen wie am Vormittag.
Hier was in meinem Gedächtnis noch vorhanden ist:
Risiken:
– Verlust der Glaubwürdigkeit des Urheberrechtes (siehe oben) und zunehmende Ablehnung von Zwangsmitteln bei der Durchsetzung
– untauglicher Werkbegriff für das globale Internet
– Intransparenz bei der Berechnung des Anteils freier Werke
Handlungsanweisungen:
– Arbeit am Werkbegriff (Annäherung an Patentrecht?)
– mehr Transparenz

Anschliessend Präsentation der Ergebnisse im Plenum. Dabei habe ich (als Aussenseiter) die Präsentation unserer Gruppenergebnisse gerne dem zweiten Chief (einem IT Profi der Suisa) überlassen. Dies in der Hoffnung, dass er besser in der Lage ist, die erarbeiteten Inhalte in einer für die Peer-Group geeigneten Übersetzung zu präsentieren.

Die anderen Gruppenarbeiten differierten zwischen Problembewusstsein und Kampfparolen. Unvergesslich die Parole, man müsse eine NATO zum Schutz der Urheberrechte bilden. Ich sah vor meinem geistigen Auge für einen Moment die atomare Bewaffnung der Rechteinhaber.

Die Veranstaltung war in meinen Augen überraschend offen und positiv, was die Gesprächsbereitschaft betrifft. Wunder dauern etwas länger.
Diese Notizen sind ein individueller und subjektiver Bericht, er enthält Fragmente aus einem unübersehbaren Gewusel von sich verändernden Gruppen, Diskussionen, Argumenten und Positionen. Nun bin ich auf den offiziellen Bericht mit der Zusammenfassung gespannt.

Mein Fazit:
Wikipedia (ausgewiesene Leistung) und digitale Allmend (CC, Fachgruppe, Juristen)  haben eine wichtige Aufgabe bei der Neugestaltung der Urheberrechte und sollten eine aktivere Rolle in der Diskussion und bei der Bewusstseinsbildung in den Medien einnehmen. Wir sind dazu eingeladen und das Klima bei vielen (nicht allen) Entscheidungsträgern ist besser als erwartet.
Bruno Jehle

Cheflöhne von Verwertungsgesellschaften sollen gekürzt werden

Nationalrätin Susanne Leutenegger-Oberholzer plant eine sehr interessante parlamentarische Initiative zum Thema Löhne der Chefs der Verwertungsgesellschaften. Der Blick hat gestern darüber berichtet und die Gehälter sind wirklich sehr hoch:

Deren Gehälter sind stolz: So kassierte der Geschäftsführer der Musikrechte-Verwalterin Suisa letztes Jahr 357000 Franken. ProLitteris (Literatur) zahlte ihrem Chef 308100 Franken, bei der Société des Auteurs (SSA) sind es 240000 Franken, bei Suissimage (SI) 200300 Franken.

Wenn man nun in Betracht zieht, dass sehr viele Urheber die Mitglied in einer Verwertungsgesellschaft sind nur sehr wenig bekommen, dann wirkt das ganze noch grotesker. Für SUISA haben wir vor Jahren einmal darüber berichtet.

CC und Verwertungsgesellschaften

CC und Verwertungsgesellschaften PDF Print E-mail
Written by Philippe Perreaux
Tuesday, 01 April 2008 09:46
Langsam bewegen sich gewisse Kollektivverwertungsgesellschaften in Richtung modernem Rechtemanagement à la Creative Commons. Pressetext hat im Januar 2008 in einem interessanten Artikel darüber berichtet. Auszugsweise seien folgende Passagen zitiert, hervorgehoben und mit Anmerkungen kommentiert:

Erstes Musikalbum unter Creative-Commons-Lizenz erschienen

“Verwertungsgesellschaften wollen Rechte nicht aus der Hand geben”

Creative Commons: Künstler entscheiden selbst über die Nutzung ihrer Werke (Foto: pixelio.de)

Kopenhagen (pte/23.01.2008/12:22) – Gestern, Dienstag, ist das erste Musikalbum unter einer Creative-Commons-Lizenz erschienen, dessen kommerzielle Rechte von einer Verwertungsgesellschaft verwaltet werden. Hinter Creative Commons (CC) verbirgt sich ein gemeinnütziger Ansatz, mittels dem Künstler der Öffentlichkeit Nutzungsrechte an ihren Werken einräumen können. Bisher sahen sich Musiker vor die Wahl gestellt: Entweder man bot seine Werke unter einer CC-Lizenz an oder man trat einer Verwertungsgesellschaft bei, die dann die Rechte an der Musik exklusiv verwaltet.

“Hinter Creative Commons verbirgt sich ein Lizenzmodell, bei dem Künstler selbst entscheiden können, wie ihre Werke genutzt werden können”, erklärt Roland Alton-Scheidl …”Weltweit sind mittlerweile bereits mehr als 150 Mio. Werke unter der CC-Lizenz erschienen”, schildert Alton-Scheidl. Zu bedauern sei allerdings, dass der CC-Ansatz bei den Verwertungsgesellschaften immer noch auf Ablehnung stößt. “Viele dieser Gesellschaften sind in diesem Jahrtausend noch nicht angekommen“, beklagt der CC-Experte. Seit über zwei Jahren betreibe man nun schon Aufklärungsarbeit in diesem Bereich, aber ein Einlenken der Verwertungsgesellschaften sei – zum jetzigen Zeitpunkt jedenfalls – nicht in Sicht.

Ähnliche Ansätze scheiterten bislang aber vor allem am Widerstand der Verwertungsgesellschaften. So weigerte sich die GEMA in Deutschland bisher, CC-Lizenzen für die von ihnen verwaltete Musik zu vergeben. Auch wurde es abgelehnt, dass Künstler nur die Rechte an einem Teil ihrer Musik an eine Verwertungsgesellschaft abtreten.

Anmerkung: Das gleiche gilt für die Schweiz. Die SUISA verweigert ihren Mitgliedern die Veröffentlichung von neue Liedern unter CC ebenfalls. Begründet wird dies mit dem Verwaltungsaufwand.

Die dänische Verwertungsgesellschaft KODA sieht dies anders und versteht die aktuelle Album-Veröffentlichung als ersten notwendigen Schritt, um den sich wandelnden Bedürfnissen der Musiker entgegenzukommen. Das musikalische Werk der Künstlerin Tone ist das erste bekannte Beispiel, wo beide konkurrierende Positionen erfolgreich miteinander vereint werden konnten. Als Resultat der getroffenen Vereinbarung kann die Musikerin ihr Album sowohl regulär im Laden als auch über CC-Lizenz kostenlos im Netz anbieten. Zudem wird Tone von KODA an den Einnahmen aus der kommerziellen Zweitverwertung ihrer Musik beteiligt werden. Was die nicht kommerzielle Verbreitung ihrer Musik über das Internet betrifft, ist der Künstlerin zumindest im besten Fall kostenlose Werbung garantiert.

Anmerkung: Es ist lediglich eine Frage der Zeit, bis dies auch SUISA, GEMA etc. einsehen und umsetzen werden, denn deren Aufgabe oder besser gar Existenzlegitimation ist die Wahrnehmung der Rechte und Interessen der Werkschaffenden. Je mehr Werkschaffende Teile Ihrer Werke unter Creative Commons Lizenzen veröffentlichen wollen, können sich die Verwertungsgesellschaften diesem Bedürfniss nicht weiter verwehren.

Das Album

Tone - Small Arm of Sea