Support für Einsame

Nach den Personenstudien im ersten zieht Daniel Miller im zweiten Teil der Studie Schlussfolgerungen. Da kommt “Das wilde Netzwerk” zu einer erstaunlich wohlwollenden Einschätzung von Facebook.

Einleitend verweist Miller darauf, dass Menschen nicht erst seit der Erfindung von Facebook zu sozialen Netzwerken gehören. Dabei lässt Miller dem Milliardenkonzern die Selbststilisierung zum sozialen Netzwerk durch. Da würde es durchaus klärend wirken, ausdrücklich zwischen Facebook als medialer Infrastruktur und den sozialen Beziehungen, die zwischen den Usern gepflegt werden zu unterscheiden.

Miller sieht durchaus einen Unterschied zwischen Infrastruktur und Beziehung. Das wird in seiner ersten These sichtbar: „Facebook erleichtert das Führen von Beziehungen“. Das meint er nicht einfach in einem elementaren Sinn eines technischen Behelfs. Vielmehr rückt er als Begründung die Defizite der Kontaktaufnahme im ‚wirklichen‘ Leben ins Zentrum: Viele Leute haben Hemmungen, direkt Kontakt zu knüpfen, es besteht die Möglichkeiten zu Komplikationen und Missverständnissen, schon gar wenn es um Liebe geht. Zudem könnten User sich auf Facebook über andere informieren, bevor Kontakt aufgenommen wird. So habe sich Facebook zu einer riesigen Dating-Agentur entwickelt.

In einer weiteren These meint Millter: „Facebook hilft den Einsamen“. Hier spinnt Miller die Argumentation weiter, dass Facebook Möglichkeiten schafft, die Restriktionen des sozialen Lebens zu Überschreiten. So hat der früher im Buch angesprochene Arvind als Farmville Spieler Kontakte gefunden – das Netzwerk hat ihm „zweifellos geholfen“.

Die Rolle von Facebook als Defizit Kompensator löst lebhafte Diskussion aus. Da ist ein weitläufiges Problemfeld angesprochen. Tatsächlich unterliegen viele (oder alle) Menschen Einschränkungen bei Knüpfen von Kontakten. Das hängt auch mit Defiziten in der Alltagskultur des Urban Lifestyle zusammen. In konventionellen Locations bis hin zur Szenebar ist es in Europa – und vielleicht auch in Trinidad – unklar, unter welchen Umständen und wie spontane Kontakte angesagt sind. Da wirkt Millers Position durchaus plausibel: Die Kontaktaufnahme via ein technische Medium ist kühler, mittelbarer, niederschwelliger.

Was bei Miller zu kurz kommt, ist eine Gesamtbilanz von Nutzen und Kollateralschäden: Eine Begleitthese könnte lauten: Wer seine Defizite beim Pflegen von direkten Beziehungen weitgehend durch Mediennutzung kompensiert, bleibt auf seinen Defiziten sitzen. Diese Fragestellung lässt sich allerdings nicht mit Millers Methode klären. Es wäre interessant, Typen von NutzerInnen zu bilden und entsprechende Gruppen über ein, zwei Jahrzehnte zu verfolgen.

Es wäre durchaus interessant zu sehen, wie extensive Facebook-Beziehungspflege als Twen sich auf die Fähigkeit auswirken, zehn Jahre später mit LebensparterIn und ein, zwei lebhaften Kleinkindern im echten 3D Raum zurecht zu kommen. Generell ist Millers Optimismus wohl schon angebracht. Das Beziehungspotential von Menschen ist gross und wird auch Facebook überleben. Im Ausmass geht aber Miller mit seiner positiven Wertung deutlich zu weit. Es fehlt an kritischer Distanz: Nicht weil er mit Milliardenkonzernen sympathisiert, sondern weil er seinen Figuren nicht zu nahe treten will.

Miller bringt eine Reihe von weiteren Thesen zur Sprache, etwa Facebook als Meta-Freund oder die Limiten als Instrument politischer Aktion. Die meisten sind in der Lesegruppen Runde wenig kontrovers diskutiert worden. Unter dem Strich ein wertvolles Buch. Miller bringt relevante Themen auf. Und vor allem: Er fabuliert nicht einfach sondern ist hingegangen, hat mit den Leuten gesprochen und Material gesammelt.

Tropisches Netz

Passend zu den Minusgraden wendet sich die Lesegruppe der Digitalen Allmend wärmeren Gefilden zu und diskutiert “Das wilde Netzwerk. Ein ethnologischer Blick auf Facebook” (1). In einem für uns wenig vertrauten Kontext arbeitet Daniel Miller Züge der neuen Medienkultur plastisch heraus. Allzu plastisch?

Der Autor präsentiert das Material seiner Feldforschungen auf Trinidad in sieben Portraits, die nicht reale Personen sondern verdichtete Figuren präsentieren. Das ist nachvollziehbar, soweit der Autor typische Elemente klarer herausarbeiten und den Figuren mehr Kontur verleihen will. Das wird aber auch zum Problem, weil dem Leser die Möglichkeit zum Kalibrieren fehlt. Die Figuren wirken überkoloriert, was der Schilderung einen exotistischen Drall verleiht.

Da ist Marvin, der sein geschäftliches Kontaktnetz auf Facebook nicht nur für Geschäfte nutzt, sondern mit weiblichen Kundinnen gerne anbändelt. Seine Frau sieht das eher ungern. Es hilft nun auch nicht, dass Marvin für vertrauliches Geplauder in geschlossene Chats ausweicht. Die Ehe ist futsch.

Dann wird uns Vishala näher gebracht, anfangs zwanzig, mit Kind aber ohne dessen Papa unterwegs. Sie nutzt Facebook, um sich in Bildern und erotisch expliziten Texten als attraktive Zeitgenossin zu präsentieren. Sie dokumentiert eindrücklich den zentralen Stellenwert, den die Internetplattform für ihre Identitätsproduktion und Selbstwertgefühl einnimmt. Sie stilisiert das Web zur dynamischen Quelle von Wahrheit, wo aufgrund von Kommentaren und Interaktionen niemand auf die Länge seinen wahren Charakter verbergen könne.

Das alles lässt den Leser etwas ratlos zurück. Die Phänomene sind bekannt. Sind die jungen Mittelständler in Trinidad einfach noch etwas impulsiver und unbedarfter? Es entsteht der Eindruck, sie würden noch weniger als manche Jugendliche hier die Folgen ihres Tuns überblicken. Der Autor lässt den Stereotyp der naiven naturhaften Tropen aufscheinen – wohl gegen seine Absicht.

1) Suhrkamp, 2012

Medienkulturgespräch – Offene Werke & Open Hardware

Seit Anfang Jahr erscheint ein monatlicher Beitrag in der Fabrikzeitung der Roten Fabrik mit dem Titel “Medienkulturgespräch”. Das Dock18 liefert dabei die Beiträge. Die Beiträge sind neu auch online verfügbar. Es folgt eine Zusammenstellung einiger Beiträge, welche auch Themen der Digitalen Allmend betreffen:

Offene Werke

Die meisten Schweizer Filme werden mit öffentlichen Geldern oder über Stiftungen gefördert und finanziert. Im Jahr 2013 gab der Bund rund 20 Mio Franken für Produktionen aus – im Vergleich: Terminator 3 kostete 180 Mio Franken. In der Wissenschaft setzte sich der Grundsatz durch, dass von öffentlichen Institutionen geförderte Wissenschaft auch öffentlich zugänglich sein sollte. Die Frage, ob dieser «Open Access» nicht ebenso für öffentlich geförderte Kultur gelten soll, drängt sich auf. In diesem Medienkulturgespräch wird diesbezüglich ein Vorschlag zur Diskussion gestellt, der bereits in Linz umgesetzt wurde.

Mit einem Inputbeitrag von Leonhard Dobusch (u.a. Netzpolitik) und Repliken von Hans Läubli (Suisseculture), Matthias Stürmer (Parl. Gruppe Digitale Nachhaltigkeit), Dominik Landwehr (Migros Kulturprozent), Poto Wegner (Swissperform).
Leonhard Dobusch ist am 21.6.2013 in Zürich im Dock18 und stellt die Kampagne Recht auf Remix vor.

Der Beitrag ist im Medienkulturgespräch-Blog von Dock18.
Open Hardware

von Peter Troxler: Während High-Tech Hersteller versuchen, ihre Hochglanz-Produkte hermetisch zu verschliessen und gegen jegliche «unautorisierte»
Modifikation und Reparatur zu versperren, kommt eine immer prominenter werdende Bewegung auf, die genau das Gegenteil anstrebt: «If you can’t open it, you don’t own it» ist die Devise von Open Hardware. Diese verspricht nicht nur hip zu sein, sondern vielmehr Technologie fundamental zu innovieren.

Der Beitrag von Peter Troxler im Medienkulturgespräch-Blog von Dock18.

Weitere…
Im letzten Jahr hatten wir einen ersten Beitrag mit dem Titel “>”Musik wie Wasser”.Mit einem Inputbeitrag von Gerd Leonhard (The Future Agency) zur Musikflatrate und Repliken von Poto Wegner (Swissperform), Hartwig Thomas (Digitale Allmend), Tim Renner (Motor.de).

Medien im 20. Jahrhundert

Um die digitalen Medien in einem grösseren Zusammenhang zu diskutieren, pflügt sich die Lesegruppe der Digitalen Allmend durch eine Mediengeschichte des 20. Jahrhunderts (1). Bereits um 1900 lässt sich eine grosse Vielfalt persönlicher und öffentlicher Medien konstatieren.

Die mediale Moderne hat sich in mehreren Schüben ausgeprägt. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts entsteht die Massengesellschaft mit entsprechenden alltagskulturellen und medialen Formen. Ein zweiter Schub erfolgt in den zwanziger Jahren. Da formieren sich nicht nur in New York, Paris und London, sondern auch in Tokyo, Shanghai und Berlin vibrierende Formen der Populärkultur: Kinos, Sechstagerennen, Kabaretts, Boulevardblätter, Illustrierte und tausende von spezialisierten Publikationen.

Die wichtige Rolle Berlins und Deutschlands rechtfertigt durchaus einen exemplarischen Blick. Dass Werner Faulstich im Titel „Die Mediengeschichte des 20. Jahrhunderts“ verspricht, um dann nur von Deutschland zu schreiben, geht dann aber vielleicht etwas weit.

Der Autor setzt mit der Situation Ende des 19. Jahrhunderts ein und skizziert materialreich die Medienlandschaft. Überraschend wirkt manche Gewichtung, wenn er etwa das „Ende des Theaters als Medium“ bespricht. Wie in der Diskussion der Lesegruppe dann immer klarer wird, hat das seinen Grund in Faulstichs Medienbegriff. Der zentriert sehr stark um die technisch-materielle Form. Das hat durchaus erfrischende Folgen. Konsequent blickt der Autor so auch ausführlich auf unspektakuläre Medien und rückt etwa mit Briefmarken, Spielkarten oder Kochrezepten auch die grosse Gruppe von Blattmedien umfassend ins Blickfeld.

Zu Recht identifiziert Faulstich für das Ende des 19. Jahrhunderts „erste Tendenzen des Umschwungs zu den elektrischen Medien“. Das ist im Fall des Telefons offensichtlich. Bei Film und Schallplatten kann allenfalls von ersten Anzeichen die Rede sein, zumal das Grammophon um 1900 weder elektrischen Antrieb noch elektronische Verstärkung aufwies.

Der Autor skizziert die enorme Vielfalt der Printmedien, die sich um 1900 und erneut in den zwanziger Jahren herausgebildet hat. Neben bekannteren Tageszeitungen und illustrierten Wochenzeitschriften erschienen tausende von weiteren Printmedien von Kunst bis Klassenkampf, von Wissenschaft bis Lebensreform. Hinzu kamen an Organisationen gebundene Publikationen von Berufsverbänden, Parteien oder Vereinen. Hier lässt sich durchaus die These einer weit entwickelten printbasierten Informationsgesellschaft einbringen, in der interessierte ZeitgenossInnen eher mit Informationsüberlastung als mit Informationsmangel zu kämpfen hatten.

Nun war es auch in den zwanziger Jahren nicht so, dass die neugierige städtische Mittelschicht sich hinter Klassiker und gelehrte Zeitschriften klemmte. Faulstich charakterisiert eine Medienkultur, „die von Werbekultur, Propaganda und vor allem Unterhaltungskultur in einem bislang noch nicht da gewesenen Ausmass bestimmt wurde“. Entsprechend stiegen die Ansprüche an grafische Gestaltung und Schriftsatz, was mit einer Professionalisierung dieser Berufe und einem Aufschwung der Kunstgewerbeschulen einherging. Hier stellt sich die Frage, wie weit auch ästhetische Elemente in ein Medienkonzept eingehen. Die Gestaltung von Titelbildern, Fotoseiten oder elegante Modeinserate gehören mit zur Vorstellung bestimmter Medientypen etwa in den zwanziger Jahren.

Das interessiert den Autor aber weniger. Seine Zentrierung auf einen technisch-materiellen Medienbegriff lässt kuluturelle Aspekte verblassen. Das geht weit über die Gestaltung hinaus. Faulstich macht kaum plausibel, mit welchen soziokulturellen Entwicklungen die Medientrends etwa in den zwanziger Jahren interagieren.

 

1) Werner Faulstich. Die Mediengeschichte des 20. Jahrhunderts. Fink 2012. (Die ersten Kapitel besprochen am 10. Juni und 2. Juli 2013).

Kurzer und subjektiver Bericht von der Tagung “Copyright vs. Internet” vom Freitag, 12. 4. 2013 in Bern.

Die Tagung fand in einem Gebäudekomplex in der Nähe vom Gütebahnhof statt, es wurden zwei Säle im 1 und 4 Stock genutzt. Eintritt und Verpflegung war frei. Es haben ca. 145 Personen teilgenommen. Davon kamen geschätzte 85% von den fünf Verwertungsgesellschaften sowie von Organisationen und Verbänden, welche ein ökonomisches Interesse an einer Aufrechterhaltung und am Ausbau der finanziellen Aspekte des Urheberrechtes hatten.

Zu Beginn Bezug der obligaten Namens-Kleber, individuelle Begrüssungen und Kaffee. Dann Platz nehmen im Kreis. Die Stühle waren in Sektoren unterteilt in vier Reihen um ein Blumenbouquet mit farbigen Stoffen und reichlich Texttafeln angeordnet.

Es folgte offizielle Begrüssung, Erklärungen oder eine Entschuldigung zum provozierenden Titel (mit Hinweis auf die zahlreichen Anmeldungen) und Einführung in die geplante Arbeitsmethode “Wisdom Council”. Mehrfach wurden die Anwesenden aufgefordert, den “Mind” zu öffnen und gewohnte Denkstrukturen sowie Positionen hinter sich zu lassen.

Für mich, der ich nach Studium der Telnehmerliste und trotz spürbarer Reduktion meiner Kräfte infolge einer hartnäckigen Grippe sicherheitshalber mit Kettenhemd und Zweihänder sowie dem festen Willen, den guten Geistern Raum zu geben, anreiste: eine frohe Botschaft.

Hier einige Infos zum “Wisdom Council” als gruppendynamische Methode:
http://www.walkyourtalk.at/das-wisdom-council-8-perspektiven-zur-ganzheitlichen-problemloesung/leadership/

Dann folgte eine Vorstellungsrunde mit rotierendem Mikrofon. Ein erstaunlich effizientes Unterfangen. Jeder nannte seinen Namen und die Organisationen, die er vertritt. In der Folge wurde ich von einigen alten Bekannten (mit besserem Gedächtnis) angesprochen. Darunter der Sohn eines bekannten Musikers, welcher als Produzent tätig ist und ein Schriftsteller und Facebook Freund, mit dem ich mich hin und wieder über Urheberrechte fetze.
Befund: 1 Pirat, 2 Wikipedia, 4 Google Leute, etliche Rechtsanwälte und Berater, Produzenten, einige TV- und Medienleute, Bundesbeamte diverser Abteilungen und eine grosse Menge an Leuten aus den Verwertungsgesellschaften. Von der Direktion bis zur Rechts- und IT-Abteilung.

Es sassen da eine Menge gebildete Leute mit Affinität zur Kultur, ein erfreulicher Anblick, wenn auch etwas getrübt durch die Tatsache, dass es den meisten um die Verteidigung bedrohter Pfründe ging.

Ich sass im ersten Kreis, neben dem Geschäftsleiter von Suisseculture. In einer Pause fragte ich ihn, ob er es begrüssen würde, wenn von Seiten der digitalen Allmend ein Beitrittsgesuch in seine Organisation gestellt wird. Er sagte, dass es sich das vorstellen könnte und dass er gut sei im Streiten (was keiner der ihn kennt bezweifeln würde).

Der Moderator – oder sollte man sagen Zeremonienmeister (ein sensibler Mensch) hatte einen harten Arbeitstag vor sich: Diesen kritischen Haufen zu konstruktiver Arbeit bewegen…

Nach der Einführung wurden ca. 12 Diskussionsrunden zu verschiedenen Themen gebildet, wobei man zirkulieren konnte. Die Gespräche waren meist konstruktiv und erstaunlich offen. Es gab (soweit ich das mitbekommen habe) kaum Positionskämpfe. Scheinbar begann der vom Moderator anstrengend wacker (mit Lächeln) herbeibeschworene positive Indianerzauber zu wirken.

Meine Anliegen fanden Raum und wurden in der Gruppe offen diskutiert:
– Gefahr für das freie Internet durch “Verjuristerei” und den Versuch, untaugliche Geschäftsmodelle auszurollen (bis hin zum Abmahn-Wahn)
– das Problem der für das Internet untauglichen Werk-Definition
– mangelnde Transparenz der Berechnungsgrundlagen der Verwertungsgesellschaften
– keine Hemmnisse und Quersubventionierung für freie Werke
Als interessant hat sich die Diskussion um den Werkbegriff erwiesen. Hier die Definition:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/231_1/a2.html
Dabei wurde deutlich, dass der Werkbegriff sehr undeutlich ist. Zitat: “Ebenfalls geschützt sind Entwürfe, Titel und Teile von Werken, sofern es sich um geistige Schöpfungen mit individuellem Charakter handelt.”
-Teile von Werken-
Was ist ein Werk und wie klein sind die solcherart geschützten Teile? Halten wir uns vor Augen: Die Weltbevölkerung umfasste beim Jahreswechsel 2012/13 rund 7,1 Milliarden Menschen, wovon in absehbarer Zeit ca. 50% Zugang zum Internet haben oder bald haben werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Weltbevölkerung

Das aktuelle Urheberrecht garantiert nun einen verfassungsmässigen Schutz kreativer Werke oder Teile davon bis 70 Jahre nach dem Tod des Kreativen. Suchmaschinen wiederum durchdringen diesen globalen Raum der undefinierten und nicht registrierten Werke und machen sowohl gesamte Werke wie deren Teile anhand von “Patterns” (komprimierten Codes zur Wiedererkennung von Werken oder Schnipseln aus Werken) auffindbar.
Bespiel: http://www.netzwelt.de/news/91092-youtube-vogelgezwitscher-bringt-naturfilmer-schwierigkeiten.html

Ein Teil der Diskussion ging um die Frage: sind Urheberrechte Vorrechte organisierter Kulturschaffender, welche ihre Einnahmen optimieren wollen (in einem gewerkschaftlichen Sinne) oder handelt es sich um ein Recht, das jedem kreativen Wirken aller Menschen zusteht?
Im ersten Falle widerspricht dies dem Geiste der Verfassung, da dadurch ein Kreis von Privilegierten ihre Vorrechte verteidigt. Im zweiten Falle wird dies in absehbarer Zeit zu grossen Problemen beim kreativen Schaffen führen, denn Milliarden von Menschen entfalten eine Menge Kreativität, vor allem, wenn man diese auf Teile von Werken herunter bricht und diesen bis 70 Jahre nach dem Tod des Kreativen internationalen Schutz gewährt. Es kann nicht im Interesse der Kreativen und der Verwertungsgesellschaften sein, mit einem solch schwammigen Werkbegriff zu operieren und Juristen die Interpretation dessen, was ein geschütztes Werk oder ein Teil eines geschützten Werkes ist, zu überlassen. Dies untergräbt die Glaubwürdigkeit des ganzen Modells der Verwertung.

Die Mittagspause verbrachte ich mit interessanten und ausführlichen Gesprächen, welche mich zuversichtlich gestimmt haben. Es wurde spürbar, dass unser Wirken nicht ohne Resonanz geblieben ist.

Das Nachmittagsprogramm begann mit einer etwas umständlichen Einführung in die Scholastik der Indianerhäuptlinge und ihre Weisheit, Kräften Raum zu bieten.

Vorab wurde ein Themenkatalog an möglichen Fragestellungen bewertet und anschliessend wurden wir aufgefordert, uns einer von acht Perspektiven bei der Bearbeitung dieser Fragestellung zu widmen:
“- Creative Intelligence – Förderung von Kreativität, Innovation und Freiheit des Ausdrucks
– Perceptual Intelligence – Erkennen von auftauchenden Bedürfnissen in der Organisation
– Emotional Intelligence – Kraft der Emotionen auf positive Weise nutzen, um Herausforderungen auf neue Art und Weise zu begegnen
– Pathfinding Intelligence – individuelles und organisatorisches handeln mit dem Zweck oder der Bestimmung der Organisation in Einklang bringen
– Sustaining Intelligence – Unterstützung, Pflege und Balance von organisatorischen Strukturen und neuen Initiativen
– Predictive Intelligence – Erkennen von zukünftigen Trends, Mustern und Zyklen
– Decisive Intelligence – Klarheit von Strategie,Entscheidungen und Handlungen
– Energy Intelligence – Wahrnehmen und erkennen, was die Lebendigkeit und Dynamik der Organisation erhöht”
Zitat, Quelle: http://www.walkyourtalk.at

Das war für viele an der Grenze des erträglichen, es gab kritische Kommentare, welche allerdings wirkungslos verhallten.
Für mich war das Wirkungsfeld “Power & Danger” attraktiv und bei diesem gruppendynamischen Brimborium wurde mir die (fragwürdige) Ehre zuteil, als einer von zwei “Chiefs” für diese Krieger-Truppe zu amten.
Es folgten Gruppendiskussionen, wobei es darum ging, die Risiken der gegenwärtigen Situation zu erkennen und klare Handlungsanweisungen zu erarbeiten.
Die wiederum erfreulich konstruktive Diskussion drehte sich um ähnliche Themen wie am Vormittag.
Hier was in meinem Gedächtnis noch vorhanden ist:
Risiken:
– Verlust der Glaubwürdigkeit des Urheberrechtes (siehe oben) und zunehmende Ablehnung von Zwangsmitteln bei der Durchsetzung
– untauglicher Werkbegriff für das globale Internet
– Intransparenz bei der Berechnung des Anteils freier Werke
Handlungsanweisungen:
– Arbeit am Werkbegriff (Annäherung an Patentrecht?)
– mehr Transparenz

Anschliessend Präsentation der Ergebnisse im Plenum. Dabei habe ich (als Aussenseiter) die Präsentation unserer Gruppenergebnisse gerne dem zweiten Chief (einem IT Profi der Suisa) überlassen. Dies in der Hoffnung, dass er besser in der Lage ist, die erarbeiteten Inhalte in einer für die Peer-Group geeigneten Übersetzung zu präsentieren.

Die anderen Gruppenarbeiten differierten zwischen Problembewusstsein und Kampfparolen. Unvergesslich die Parole, man müsse eine NATO zum Schutz der Urheberrechte bilden. Ich sah vor meinem geistigen Auge für einen Moment die atomare Bewaffnung der Rechteinhaber.

Die Veranstaltung war in meinen Augen überraschend offen und positiv, was die Gesprächsbereitschaft betrifft. Wunder dauern etwas länger.
Diese Notizen sind ein individueller und subjektiver Bericht, er enthält Fragmente aus einem unübersehbaren Gewusel von sich verändernden Gruppen, Diskussionen, Argumenten und Positionen. Nun bin ich auf den offiziellen Bericht mit der Zusammenfassung gespannt.

Mein Fazit:
Wikipedia (ausgewiesene Leistung) und digitale Allmend (CC, Fachgruppe, Juristen)  haben eine wichtige Aufgabe bei der Neugestaltung der Urheberrechte und sollten eine aktivere Rolle in der Diskussion und bei der Bewusstseinsbildung in den Medien einnehmen. Wir sind dazu eingeladen und das Klima bei vielen (nicht allen) Entscheidungsträgern ist besser als erwartet.
Bruno Jehle

Fabrikzeitung zum Thema Public Domain

Die Public Domain Ausgabe der Fabrikzeitung ist da:

Die vorliegende Ausgabe dreht sich bewusst nicht zentral um das Urheberrecht; sie versucht sich dem zu nähern, worum es wirklich geht: Ein Bewusstsein zu fördern, dass Gemeinfreiheit für uns alle gedacht ist, dass wir alle eine Verantwortung dafür haben, und dass diese auch von öffentlicher und zivilgesellschaftlicher Seite aktiv gefördert werden soll. In Zusammenarbeit mit dem Dock 18 wurden acht Autoren angefragt, einen Überblick über die wichtigsten Fragen zur Gemeinfreiheit zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie damit umgegangen werden kann.

Beiträge sind:

  • Public Domain & Commons als Service Public (von Felix Stalder) CC-BY
  • Gemeinfreiheit: Enteignung oder Gewinn? (von Daniel Boos) CC-BY
  • The Joyce is yours (Interview mit Fritz Senn, Zurich James Joyce Foundation)
  • ASCII für alle – Von Projekt Gutenberg bis Heute (von David Pachali) CC-BY-SA
  • Right might still be wrong (von Paul Keller) CC-BY
  • Public Domain als Kampfarena (von Daniel Boos und Wolf Ludwig) CC-BY
  • Die Welt vor 70 Jahren gehört dir! (von Mario Purkathofer) CC-BY
  • Guerilla Open Access Manifesto (von Aaron Swartz) PD

Mit einer Doppelseite mit 1942 verstorbenen Urhebern deren Werke nun gemeinfrei sind.

Die Ausgabe (PDF) Nr. 288 liegt an verschiedenen Orten in Zürich auf. Auf Anfrage kann auch ein Papierexemplar zugesendet werden (boos(at)allmend.ch)

Muzak Flatrate

Die Musik Flatrate – das Schweizer Modell überschrieb Gerd Leonhard seinen offenen Brief vom 1. Juni 2012 an die Rechteinhaber, Verwertungsgesellschaften, Verbände von Musikschaffenden und Musikproduzenten und an den Bundesrat, in welchem er eine neue Lizenz für online verbreitete Musik vorschlägt. Postwendend erhielt der Futurist und Musiker von den Verwertungs­gesellschaf­ten, den Verbänden der Musikindustrie und dem Verein Musikschaffende Schweiz, die vorgeben, für die Direktbetroffenen zu sprechen, die Antwort, dieses neue Konzept sei eher eine Schnappsidee als ein Segen. Dabei würde Leonhards Vorschlag gerade den grossen Labels, den vermeintlichen Profiteuren einer Verschärfung des Urheberrechts, nützen, welche die seichteste Hintergrundmusik, auch Muzak genannt, auf Kosten echter Musik fördern wollen.

Hier soll es für einmal nicht um die ewig-gestrigen Argumente der „Enteignung“ gehen, wie sie von den Gegnern Leonhards wieder mal angeführt werden. Dieselbe Regelung für das Radio wird von denselben Organisationen kräftig ausgebeutet, ohne dass jemals von Enteignung die Rede ist. Das „Eigentum“ an veröffentlichter Musik kann nur beanspruchen, wer auch die Verantwortung dafür übernimmt, dass die Menschen von ihnen unerwünscht aufgedrängter Beschallung mit seiner Musik verschont bleiben. Stattdessen möchte ich Leonhards Vorschlag etwas ergänzen.

Leonhard schwebt eine Zukunft vor, wo Musik flüssig und allgegenwärtig verfügbar ist, wie das Wasser, das aus dem Wasserhahn strömt. Natürlich bezahlen Hausbesitzer, Mieter etc. für die Infrastruktur des Wassers pauschale Preise, aber der einzelne Bezug von Wasser erscheint dem Konsumenten gratis. Dafür schlägt er eine obligatorische Pauschallizenz vor, welche den Nutzern eingeräumt wird, damit sie musikalische Inhalte online anbieten dürfen. Die Musiker und die Musikindustrie räumten in den dreissiger Jahren dem Radio eine Pauschallizenz für das Abspielen beliebiger Schallplatten ein. Gemäss Leonhard sollen die Uploader im Internet gleich behandelt werden, wie das Radio schon seit fünfzig Jahren. Die Symbiose mit dem Radio hatte sich für die Musikindustrie ja durchaus gelohnt.

Die Schweiz ist weitherum das einzige Land, wo der Download von Musik – wie übrigens auch das Radiohören – nicht strafbar ist. Das hat den unschätzbaren Vorteil, dass die Plattenindustrie hierzulande die alleinerziehenden Mütter von 14-jährigen Töchtern nicht mit Abmahnungen und Gerichtsverfahren terrorisieren kann, dass unsere Pausenplätze nicht kriminalisiert werden, und dass den Labels und Musikern nicht das Recht eingeräumt wird, alle privaten Providerdaten und jeden PC, jedes Notebook und jedes Smartphone zu durchschnüffeln. Dafür bezahlen die Schweizer schon heute eine Art Musik Flatrate von 150’000’000 Franken pro Jahr, die von den Verwertungsgesell­schaf­ten in Form von Pauschalabgaben auf Leerdatenträgern, Geräten, Netzwerkgebühren für Firmen und Spezialgebühren für Blindenbibliotheken abverlangt werden. Die Musikindustrie, der Verein Musikschaffende Schweiz und eine Reihe von Parlamentariern möchte diesen Zustand gerne ändern, die fortschrittliche Schweizer Version abschaffen, wie im Rest der EU die flächendeckende strafrechtliche Bedrohung aller Bürger durch die Rechteinhaber einführen und damit die freie Meinungsäusserung abschaffen.

Leonhards Vorschlag will dagegen über die Straffreiheit des Downloads hinaus sogar eine potenzielle Straffreiheit des Uploads einführen. Wer Musik ins Internet lädt, soll in Zukunft die Erlaubnis dazu mit einer einfachen, pauschalen Abgabe bezahlen können. Wie iTunes es den Konsumenten (Downloadern) einfach machte, für Musik zu bezahlen, soll diese neue Flatrate es den Nutzern (Uploadern) einfach machen. Die Höhe der Flatrate wäre so anzusetzen, dass sie die Ausfälle der Musikindustrie deckt. Überraschenderweise kommt er auf rund 150’000’000 Franken pro Jahr, wie sie schon heute an die Verwertungsgesellschaften bezahlt werden und in deren exorbitanten Löhnen und den Taschen der wenigen ganz grossen Labels verschwinden, ohne dass die Musikschaffenden sich fair entschädigt vorkommen. Die Einführung einer solchen neuen Lizenz würde der Politik die Möglichkeit einräumen, mit dem Missständen bei den Verwertungsgesell­schaf­ten Schluss zu machen und sie von ihren öffentlich-rechtlichen Aufgaben zu befreien, damit sie sich ganz ihrer Hauptaufgabe, der kollektiven Verwertung der Werke ihrer Genossenschafter, widmen können.

Die alles entscheidende Frage ist aber, ob dieser Vorschlag zu einer fairen Entschädigung der Musikschaffenden führt. Das ist nicht unbedingt gleichzusetzen mit einer fairen Entschädigung für die Rechteinhaber, da die meisten Musikschaffenden zu eher unfairen Vereinbarungen mit den übermächtigen Labels gezwungen wurden. Und hier entpuppt sich die vorgeschlagene Musik Flatrate als unzulänglich. Die Verteilung der Einnahmen soll nämlich proportional zu den Downloads (Streaming etc.) erfolgen. Damit wird die der grössten Menge mit der grössten Anzahl Wiederholungen vorgedudelte Hintergrundmusik auf Werbebannern und an öffentlichen Plätzen, die unfreiwillig konsumiert wird, am meisten belohnt. Die visionäre Musik Flatrate degeneriert so zur Muzak Flatrate.

Das Bild „Musik flüssig und allgegenwärtig wie Wasser“ beschreibt nämlich Muzak, die repetierbare Konservenform der Musik, wie wir sie aus Warenhäusern, Aufzügen, Bahnhöfen, Werbebannern etc. kennen. Eigentliche Musik ist hingegen ein in der Zeit einmaliges und unrepetierbares temporales Ereignis. Sie schafft und verstärkt Identität in der Disco, in der Oper, beim Volkstanz, im Sport, im Konzert, in der Kirche, in der Werbung, in der Politik. Wir kaufen uns Konserven, um an das identitätsstiftende Erlebnis erinnert zu werden. Ohne dieses Erlebnis oder als reines Hintergrundgedudel sinkt sie aber schnell auf das Niveau von Muzak ab.

Die digitale Revolution hat der Musik ungeahnte neue Freiräume eröffnet. Waren die Vierteltontrompeten und der 31/32-Takt der New Don Ellis Band in den Siebziger Jahren noch revolutionär, so können wir heute bisher unbekannte Welten von Geräuschen, Harmonien und Rhythmen betreten, die man sich vor dem Siegeszug der digitalen Musik nicht einmal vorstellen konnte. Wir können eine Symphonie mit singenden Walfischen oder einen Online-Chor mit Millionen von Sängern aufführen. Statt der lächerlichen zwölf radiogerechten Dreiminutentracks pro CD gibt es heute auch 3-Sekunden- oder 24-Stundenevents. Und all diese echte, einmalige Musik – ob Live oder online – findet heute mehr Beachtung denn je. Die Einnahmen aus Konzerten sind in den letzten Jahren mit Wachstumsraten über 10% förmlich explodiert. Man kann sich nur wundern, warum denn die Musiker ein Problem mit ihrer fairen Entschädigung haben sollen. Betrifft das möglicherweise nur diejenigen Musiker, die mediokre Musik anbieten, die keine Identität stiftet? Warum sollten wir diese mit staatlicher Hilfe entschädigen und dafür die Schweizer Bevölkerung dem deutschen Abmahnwahnsinn aussetzen?

Um die Muzak Flatrate in eine richtige Musik Flatrate zu verwandeln, sollten wir also den Verteilungsmechanismus im Vorschlag von Gerd Leonhard ändern. Die Konsumenten sollen frei wählen können, welcher Musik die Einnahmen aus der Flatrate zukommen soll. Nur so kann man die heute schon bestehende übermässige Bevorzugung der unerwünscht aufgedrängte Muzak zugunsten einer fairen Entschädigung der Urheber wirklicher Musik ausgleichen.

Ein paar Überlegungen zu einer Kulturflatrate für die Schweiz

Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat der Arbeitsgruppe AGUR12 den Auftrag erteilt, auch so etwas wie eine Kulturflatrate als Option in Erwägung zu ziehen, die den Rechteinhabern faire Entlöhnung und den Internetnutzern straffreien Konsum (Download) ermöglicht.

Die Idee einer Kulturflatrate stammt hauptsächlich aus Deutschland, wo Organisationen wie Attac oder die deutsche Piratenpartei sie seit mehreren Jahren und seit kurzem auch die Grünen propagieren. Dort zielt die Idee einer flächendeckenden pauschalen Abgabe vor allem darauf, den Abmahnwahnsinn zu beenden und die Benutzung des Internets zu entkriminalisieren.

In der Schweiz ist es selbst denjenigen Jugendlichen, die viel Musik herunterladen, kaum bekannt, dass hierzulande der Konsum (Download) kultureller Inhalte von Gesetzes wegen straffrei ist. So stark wirkt die Lügenpropaganda einer weltweiten Lobby! Der Upload von Werken, deren Rechte man nicht innehat, ist natürlich verboten. Teilnahme an einem P2P-Dienst wird sowohl als Download als auch als Upload eingestuft, und ist somit ebenfalls verboten. Wer legal Werke herunterlädt ist ausserdem in der Schweiz nicht verpflichtet, nachzuweisen, dass sie nicht auf illegalem Weg hinaufgeladen wurden. Mit dieser Regelung hat die Schweiz verhindert, dass man den Rechteinhabern den Zutritt zu jedem Provider, zu jedem Computer, zu jedem Mobiltelefon, zu jedem Schlafzimmer gewähren muss, damit sie gegen Verletzungen ihrer Rechte vorgehen können. Die Privatsphäre ist hier besser gegen die weltweit agierende Lobby von multinationalen Rechteinhabern geschützt. Als Gegenleistung für die durch den straffreien Konsum (Download) und die straffreie Privatkopie entgangenen Profite, bezahlen die Schweizer Bürger jedes Jahr hunderte von Millionen Franken Pauschalabgaben an die fünf hiesigen Verwertungsgesellschaften, welche diese an die Rechteinhaber verteilen. In einem gewissen Sinn haben wir also in der Schweiz schon eine Kulturflatrate in Form von 12 Gemeinsamen Tarifen der fünf Schweizer Verwertungsgesellschaften (SUISA, Swissperform, ProLitteris, SSA und Suissimage) für Abgaben auf Leergut (DVDs, …), Geräten (Mobiltelefonen, …), Arbeitsplätzen (Fotokopien, Netzwerkbenutzung, …), Schulen und Blindenbibliotheken.

Das Argument, dass mit der Einführung einer Kulturflatrate der Abmahnwahnsinn abgeschafft werden kann, verfängt also in der Schweiz nicht richtig, weil hier der Konsum kultureller Inhalte ohnehin schon straffrei ist. Der Verein Musikschaffende Schweiz und die SP Schweiz möchten diesen Zustand allerdings ändern. Die mächtige Lobby der internationalen Wissenschaftsverlage, der drei weltweit grössten Musiklabels und der Studios in Hollywood lässt sich ihre Agitation für die Kriminalisierung des Konsums Einiges kosten.

Wenn man dem Publikum in der Schweiz eine Kulturflatrate schmackhaft machen will, muss man zeigen, dass sie besser eingerichtet ist als unsere bisherigen Pauschalabgaben an die Verwertungsgesellschaften. Wir müssen also über eine mögliche Ausgestaltung einer Kulturflatrate diskutieren, welche uns weiterhin Straffreiheit des Kulturkonsums (Download) garantiert. Dabei geht es um

  • ihre Administration,
  • ihre Höhe,
  • die Verteilung der Zahlungspflichten und
  • die Verteilung der Beiträge an die Rechteinhaber.

Administration einer Kulturflatrate

Die Administration der Verwertungsgesellschaften hat seit der Urheberrechtsrevision 1992 immer wieder zu Klagen Anlass gegeben. Die ProLitteris schaffte es jahrelang, mehr als 50 Prozent administrative Kosten zu generieren. Die Geschäftsführer der Verwertungsgesellschaften erzielen Gehälter von 200’000 bis 400’000 Franken pro Jahr, was auch schon einmal Anlass zu einer parlamentarischen Anfrage nach staatlicher Kontrolle ihrer Löhne gab, zum Beispiel durch ihre Aufsichtsbehörde, das IGE (Institut für Geistiges Eigentum). In den Jahren 2010-2012 erzielte Dr. Ernst Hefti von der ProLitteris sogar eine private Einnahme von fast 700’000 Franken, weil ihm der Vorstand dieser Genossenschaft zusätzlich zu seinem regulären Gehalt von 366’000 Franken eine auf drei Jahre verteilte ausserordentliche Pensionskassenzahlung in der Höhe von einer Million Franken bewilligte. Sonst müsse der arme Mann nach seiner Pensionierung von nur 28% seines früheren Gehalts (also rund 90’000 Franken pro Jahr) leben! Die Verwertungsgesellschaften haben sich in dieser Hinsicht immer der Kontrolle durch die Administration entzogen, indem sie ihre Doppelrolle als private Genossenschaften in den Vordergrund schoben, welche im Auftrag ihrer Mitglieder die kollektive Verwertung betreiben und daher nur diesen gegenüber rechenschaftspflichtig über ihre Administrationskosten seien. Ihre Mitglieder sind einerseits viele kleine Urheber, die praktisch nie an der Genossenschafterversammlung erscheinen, und andererseits einige wenige Verwerter (internationale Verlage, Labels, Studios), die mehr als 90% aller zu verteilenden Gelder kassieren und natürlich grosszügig mit der Verwaltung der Genossenschaft umgehen.

Wenn also eine flächendeckende Pauschalabgabe unter dem Titel Kulturflatrate eingeführt wird, müsste sie solche Missstände beim heutigen Umgang mit Pauschalabgaben beseitigen. Einerseits müssten die Verwertungsgesellschaften ihres öffentlichen Auftrags, Pauschalabgaben von der ganzen Bevölkerung einzuziehen, gänzlich enthoben werden. Als private, gewerkschaftliche Vereinigungen von Rechteinhabern zum Zwecke der kollektiven Verwertung können sie dann weiter führen, was ihre Mitglieder tolerieren. Aber sie hätten keinen Zugriff mehr auf allgemeine Abgaben und müssten ihre Angriffe gegen das Internet einstellen. Die 12 Gemeinsamen Tarife wären durch eine einzige Kulturflatrate zu ersetzen, deren Höhe angemessen festzusetzen ist und deren Bezahlung nicht unfairer Weise den Kleinunternehmen, Bildungseinrichtungen und den Blinden aufgebürdet wird. Die Festlegung der Höhe der Abgabe muss einer Form von öffentlicher Kontrolle unterliegen und nicht wie heute von einer Eidgenössischen Schiedskommission abschliessend bestimmt werden, deren Chefin dann im nächsten Jahr Geschäftsführerin einer Verwertungsgesellschaft wird.

Denkbar wäre etwa die Zusammenlegung der Kulturflatrate mit der Abgabe für Radio und Fernsehen, die ja neu mit den Steuern pro Haushalt eingezogen werden soll. Dadurch würden keine zusätzlichen Administrationskosten entstehen. Allerdings wäre dabei auf den Unfug zu verzichten, auch juristische Personen für abgabepflichtig zu erklären, deren Mitarbeiter ja schon alle ihre Abgabe einzeln bezahlt haben. Als Zahlstelle könnte dann zum Beispiel das IGE, das BAK oder das BAKOM fungieren, welche als öffentlich-rechtliche Einrichtungen einer sehr viel klareren politischen Kontrolle unterstehen als die Verwertungsgesellschaften heute.

Höhe der Abgabe

Die angemessene Höhe einer Kulturflatrate kann nicht gefühlsmässig bestimmt werden, indem man Jugendliche fragt, wieviel sie pro Monat zu geben bereit wären, wie das regelmässig in Diskussionen um eine Kulturflatrate geschieht. Solange das Urheberrecht und die Urheber selber darauf bestehen, für den Konsum bezahlt zu werden, statt wie sonst die arbeitende Bevölkerung für die Produktion – also für ihre Arbeit – , gibt es nur ein vernünftiges Mass, um die Höhe der Abgabe festzulegen: Die Höhe der durch freien Konsum und freie Privatkopie entgangenen Profite der Rechteinhaber. Das war interessanterweise sogar die gemeinsame Position aller Verwertungsgesellschaften an der IGE-Tagung 2011, als man darüber diskutierte, dass die Grösse des Speicherplatzes, die Anzahl Kopien, die Anzahl Streamings immer weniger als sinnvolles Mass für die Abgabenhöhe gelten kann. Denn ein einzelnes Smartphone hat bald schon eine Speicherkapazität für so viel Musik, wie man sie auch in tausend Jahren nicht anhören kann.

Man könnte die Höhe der entgangenen Profite auch noch gegenrechnen mit der Höhe der dank Straffreiheit des Konsums und Privatkopie gesteigerten Profite.

Verteilung der Zahlungspflichten

Heute sind die Zahlungspflichten sehr ungleich verteilt. Den grössten Teil bezahlt die arbeitende Bevölkerung pro Arbeitsplatz (Fotokopie, Leergut, Geräteabgabe, Netzwerkabgabe, …). Einen kleineren Teil bezahlen die Konsumenten (DVD-Rohlinge, Mobiltelefone, Weiterleitungsgebühren auf Kabelanschlüssen, obwohl beim Weiterleiten eigentlich kein neuer Konsumakt anfällt …). Ausserdem werden einige für Bildung und Wissenschaft wichtige Institutionen wie Schulen und Bibliotheken besonders stark belastet. Schliesslich sind dann einige seltsame Tarif-Einzelopfer zu verzeichnen, wie die jugendlichen Mobiltelefonkäufer und die Blinden.

Fairer wäre wohl ein einheitlicher Tarif pro Haushalt analog der Abgabe für Fernsehen und Radio. Dafür müssten die zusätzlichen Belastungen für Bildungseinrichtungen und der Behinderten völlig entfallen. Allenfalls könnte man einen Tarif pro transferiertem Bit ansetzen, was aber auch zu eher ungewollten Verzerrungen führt, die nichts mit Kultur zu tun haben.

Ein Problem einer allgemeinen „flachen“ Abgabe besteht darin, dass man damit alle dazu zwingt, jegliche Kultur zu unterstützen. So müssen Juden antisemitische Bücher, Menschen muslimischen Glaubens islamfeindliche Sendungen, Kleinunternehmer den Rocksong finanzieren, der ihre Vernichtung propagiert. Der Ruf nach „Ausgewogenheit“ der Kultur wird – wie beim öffentlich-rechtlichen Fernsehen – nicht auf sich warten lassen. Am Ende wird die mit der Flatrate geförderte Kultur noch flacher.

Verteilung der Abgaben auf die Rechteinhaber

Schliesslich stellt sich das Problem der Verteilung. Heute gehen mehr als die Hälfte der Mitglieder der Verwertungsgesellschaften leer aus. Über 90 Prozent der Abgaben gehen an die ganz grossen, mehrheitlich im Ausland domizilierten Rechteinhaber für uralte Werke (Elvis Presley, Beatles, …), statt die heute neu entstehende Kultur zu fördern.

Die Verwertungsgesellschaften haben einen absolut undurchsichtigen Wust von tausenden von Formeln in ihren Verteilungsreglementen festgelegt, der sich auch einem formelerfahrenen Mathematiker nicht erschliesst. Diese Undurchschaubarkeit dürfte wohl Methode haben. Mit Hilfe solcher Reglemente kann man freche Einzelurheber zum Schweigen bringen. Die Buchhaltung stimmt ohnehin über mehrere Jahre nicht so genau. Nicht einmal die auf dem Web publizierten Summen in der Offenlegung der groben Buchhaltungszahlen durch die Verwertungsgesellschaften sind korrekt und weichen über Jahrzehnte beträchtlich ab von den in den Jahresberichten publizierten Zahlen. Nicht einmal bei Anhaltspunkten zu Unstimmigkeiten in der Buchhaltung kann sich die Aufsichtsbehörde gegen die private Funktion der Gesellschaften durchsetzen! Es wird also alles getan, um die intransparente Verteilung unter den paar grossen Brüdern zu ermöglichen. Am Ende wird auf Einschaltquoten, auf manipulierte Bestsellerlisten und auf die vom IFPI (Organisation der Plattenproduzenten) beeinflusste Hitparade referenziert. Als Basis dient also heute die fragwürdige Idee, dass die Verteilung der Pauschalabgaben proportional zur Auflagenhöhe, zur Popularität, sein müsse.
Die allerhöchste Anzahl Menschen erreicht natürlich Muzak, die unerwünschte Hintergrundmusik im Hauptbahnhof, in Aufzügen, in den Warenhäusern, im öffentlichen Raum beim Public Viewing, …

Diese Musik, die niemand stört – oder ausser mich niemanden zu stören scheint! –, ist also das Mass aller Dinge, wenn es darum geht, bei der Verteilung von Pauschalabgaben die Kassen klingeln zu lassen. Die mit der Flatrate finanzierte Kultur wird so immer flacher.

Wie man die Verflachung verhindern könnte

Wenn man nicht die Auflagenhöhe als Massstab für die Verteilung der Abgaben einer Kulturflatrate zugrundelegen will, wird es schwierig. Wer soll als Künstler gelten? Muss man in Zukunft ein staatlich zertifiziertes Mitglied der Kreativindustrie sein, um Ansprüche auf Beiträge aus der Kulturflatrate anmelden zu können? Oder kann sich einfach jeder Arbeitslose, jeder Rentner oder sonst jeder Unbeschäftigte, als beitragsberechtigter Künstler melden? Solche Horrorszenarien bewegen Organisationen von Urhebern wie den Verein Musikschaffende Schweiz dazu, sich laut und radikal gegen eine Kulturflatrate auszusprechen. Dafür nehmen sie lieber eine Kriminalisierung des Konsums und ihrer Fans in Kauf, damit sie mit Google eine Art Ablasshandel eingehen können, wobei sie für blosse „Nutzung“ bezahlt werden, auch wenn niemand ihre Musik anhört.

Es gäbe aber eine interessante Möglichkeit, eine Kulturflatrate für die allgemeine Bevölkerung akzeptabler zu machen: Jeder Beitragszahler wählt pro Jahr mit seiner Abgabe die Werke, die in den letzten zwei (fünf?) Jahren neu entstanden sind, die von seiner Abgabe bezahlt werden sollen. Damit würde die mehrfache Verflachung der Kultur durch eine Flachrate gestoppt: Die Kultur müsste nicht mehr ausgewogen sein, weil nun nicht mehr jeder alles unterstützen muss. Die Hintergrundmusik würde mit ihrer Flachheit nicht sämtliche anderen Werke verdrängen. Die Sonderbehandlung der Kultur im Gesetz würde dadurch gerechtfertigt, dass die Subvention tatsächlich dem Schaffen neuer kultureller Inhalte zugute kommt, und nicht den Töchtern von Loriot, der Witwe von Dürrenmatt, den Enkeln von Brecht oder den Urenkelinnen von Valentin.

Eine solche demokratisch legitimierbare Komponente in der Kulturförderung würde der Schweiz gut anstehen. Setzen wir uns also für eine Kulturflatrate mit Wahlmöglichkeit ein!

Nachgefragt beim IGE: Piraterie Sponsoring (Kampagne Musikschaffende) – Strafbarkeit unklar

Der Verein Musikschaffende Schweiz hat eine neue Kampagne mit dem Titel “Piraterie Sponsoring” gestartet und unterstellt darin Schweizer Firmen, Piraterie zu unterstützen. Der Verein Musikschaffende nutzt dabei auf Twitter (und Facebook) ein Zitat aus einem Interview von LeCourier, um zu behaupten das es sich gemäss Aussage eines IGE-Mitarbeiter um eine “mögliche(r) Beihilfe zu einer Straftat” handelt. Die Digitale Allmend hat beim IGE nachgefragt, da das Zitat unklar ist. Die Antwort ist:

Ob in einem konkreten Einzelfall eine Gehilfenschaft zur Urheberrechtsverletzung vorliegt, kann nur der zuständige Richter entscheiden. Ich kann Ihnen nicht sagen, ob das Schalten eines Werbebanners auf Internetseiten eine Gehilfenschaft darstellt, halte es aber für denkbar.

Konkret ist es also überhaupt nicht klar, ob eine Straftat besteht oder nicht. Die Interpretation des Vereins Musikschaffenden steht auf sehr wackligen Füssen. Ein präziserer und sachlicheren Umgang wäre zu wünschen, um beim Thema vorwärts zu kommen.

Die Originalanfragen und Antwort ist unten eingefügt. Eine persönliche Kritik vom Präsidenten der Digitalen Allmend findet sich auf seinem Blog. Dort wird auch der Kontext solcher Werbung erklärt.

Originalanfrage

Sehr geehrter Herr Meyer,

in einer Twittermeldung [1] lesen wir, dass Sie das Plazieren von Werbung neben Links auf Musikstücke als mögliche Beihilfe zu einer Straftat werten. Diese Behauptung wurde vom Verein Musikschaffende Schweiz im Rahmen einer neuen Kampagne [2] in die Welt gesetzt.
Offenbar bezieht sich die Twittermeldung auf ein Zitat aus Le Courier [3], dessen Bedeutung im Kontext des Artikels sich nicht allen Lesern unserer Mailingliste gleichermassen erschlossen hat. Es schien uns aber, als ob die plakative Zusammenfassung durch Musikschaffende Schweiz Ihre Stellungnahme nicht ganz korrekt wiedergibt.

Die Mitglieder des Vereins Digitale Allmend sind der Meinung, dass der rabiate Ton von Musikschaffende Schweiz nicht unwidersprochen allein in der Öffentlichkeit stehen bleiben darf. Darum würden wir die Tatsache und das Zitat gerne in einem Blog thematisieren.
Wir bitten Sie daher höflich, uns mitzuteilen, inwieweit die Twittermeldung mit Ihrer Stellungnahme übereinstimmt und wo sie davon abweicht.

Zusätzlich bitten wir um klärende Antworten auf folgende Fragen:
Ist es ein Straftatbestand, wenn man ein Werbebanner auf einer Website publiziert, die ein Link auf ein Musikstück enthält, das eventuell illegalerweise hochgeladen wurde?
Ist es ein Straftatbestand, ein Link auf ein Musikstück auf einer Website zu publizieren, das von seinem Urheber Favez selber auf YouTube hochgeladen wurde?
Ist es ein Straftatbestand, dass Favez sein eigenes Musikstück auf YouTube hochgeladen hat, obwohl er Miglied der SUISA ist?
Ist es ein Straftatbestand, wenn jemand eine MP3-Datei aus einem vom Urheber selbst auf YouTube geladenen Musikvideo ableitet und diese auf dem Web publiziert?

Wir würden Ihre klärenden Worte und Ihre Antworten auf unsere Fragen gerne wörtlich, unverändert, als Ihre Stellungnahme auf unserem Blog veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüssen
Hartwig Thomas

[1] https://twitter.com/Musikschaffende/status/246645133355913216
[2] http://www.handelszeitung.ch/politik/raubkopien-verein-musikschaffende-schiesst-scharf
http://www.andreasvongunten.com/blog/2012/9/13/kommentar-zur-neuen-musikschaffendench-kampagne-gegen-schwei.html
[3] http://www.lecourrier.ch/101671/les_acteurs_de_la_musique_suisse_voient_rouge

Orginalantwort

Sehr geehrter Herr Thomas

Ob in einem konkreten Einzelfall eine Gehilfenschaft zur Urheberrechtsverletzung vorliegt, kann nur der zuständige Richter entscheiden. Ich kann Ihnen nicht sagen, ob das Schalten eines Werbebanners auf Internetseiten eine Gehilfenschaft darstellt, halte es aber für denkbar.

Das Online-Recht kann meines Wissens des Suisa abgetreten sein, muss aber nicht. Ich kann Ihnen nicht sagen, ob das Hochladen im Einzelfall eine Urheberrechtsverletzung darstellt.

Der Umstand, dass ein Urheber ein Werk auf dem Internet zur Verfügung stellt, bedeutet nicht zwingend, dass es zur Weiterverbreitung frei gegeben wurde. Die Weiterverbreitung kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

Freundliche Grüsse
Emanuel Meyer

Emanuel Meyer
Leiter Rechtsdienst Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Abteilung Recht & Internationales

 

Correction by LeMatin of their article about Switzerland as pirate haven

On June 29, Le Matin published an article by Alexandre Haederli, “La Suisse accusée d’être un havre pour les pirates about the USTR (United States Trade Representative) 301 Report, where he not only omitted to mention that Switzerland isn’t mentioned in the USTR watch lists, but also attributed to the USTR communique accompanying the report a comparison between Spain and Switzerland where Switzerland was presented unfavorably. Digitale Allmend asked where this communique made this comparison, because it is not in the original USTR communique. The journalist recognized that the comparison was not in fact in the USTR communique, but in a press release by RIAA (Recording Industry Association America) about the report. The RIAA is an american organisation representing the record industry. They do not represent a government and there statement should not be taken as without specific interest for there own benefits

Unfortunately not an uncommon mistake in the heated debate on copyright. In particular due to the increased lobby efforts in recent months of the music industry and its lobbyst, who like to claim that Switzerland is seen abroad as a pirates’ lair. See e.g. Ms Géraldine Savary’s declaration in “Les musiciens suisses manifestent leur mécontentement face au téléchargement illégal” (RTS.ch 19:30 news bulletin, March 8, 2012) or Markus Naef’s interview in the NZZ, “Inakzeptable Laissez-Faire-Haltung des Bundesrates – Pirateninsel Schweiz im Fokus der Rechteinhaber.”

Journalists however should stick to the facts and have to ask critical question about the many poorly funded claims or inprecise statements of those actors.

On July 15, Le Matin accordingly published a “rectificatif” in its paper edition. However, the online version of Mr Haederli’s article remains unchanged. As the “rectificatif” is not online, we publish it here:

“La Suisse est accusée d’être un havre pour les pirates” (“Le Matin Dimanche” du 1er juillet 2012), nous expliquions que la gestion du droit d’auteur en Suisse était mise en opposition avec la situation prévalant en Espagne. Ce communiqué de presse a été publié par la RIAA (Recording Industry Association of America) et non par l’USTR (United States Trade Representative) comme indiqué par erreur. Nos excuses. LMD”