Creative Commons und Verwertungs- gesellschaften in der Schweiz – Überblick zum aktuellen Status

Im Frühjahr 2013 haben wir die einzelnen Schweizer Verwertungsgesellschaften gebeten offiziell Stellung zu nehmen, ob und unter welchen Bedingungen es möglich ist für ihre Mitglieder Creative Commons Lizenzen zu verwenden. Die Frage der Vereinbarkeit einer Mitgliedschaft mit der Nutzung von Creative Commons Lizenzen ist für Urheber und Urheberinnen von Interesse. Verwertungsgesellschaften können als einzige Geld für kollektive Nutzungen einziehen, um sie ihren Mitgliedern auszuzahlen. Sie sind also, auch wenn für viele Künstler eher geringe, Einnahmequelle. Creative Commons Lizenzen ermöglichen es Urheber und UrheberInnen Werke mit anderen einfach zu teilen, von anderen zu nutzen und die Regeln der Nutzung (bspw. kommerziell oder nicht) festzulegen.

Wie sieht es also aus mit der Vereinbarkeit in der Schweiz? Aktuell ziemlich durchzogen. Bei der grössten Schweizer Verwertungsgesellschaft SUISA ist es nicht möglich Mitglied zu sein und Creative Commons Lizenzen zu verwenden. Ebenfalls ist dies der Fall bei SWISSPERFORM, zuständig für Leistungsschutzrechte bspw. von Darbietungen. Besser ist die Situation bei den anderen Verwertungsgesellschaften. Bei ProLitteris zuständig für Literatur und SUISSIMAGE für u.a. Filme ist es möglich Mitglied zu sein und Creative Commons Lizenzen zu verwenden. Die Tabelle gibt einen Ueberblick.

SUISSIMAGE

SUISA

ProLitteris

SWISSPERFORM

Auftrag

audiovisuelle Werke (z.B. Film)

Musik

Literatur & bildende Kunst

Leistungsschutzrechte

Mitglieder können CC Nutzen

Ja

Nein

Ja

Nein

Falls Ja, welche?

Alle Varianten

Abzuklären

Falls Nein, Warum?

Schutz vor Erpressung (kostenlos anzubieten)

Verwaltungskosten für Zusatzaufwand

Geplant (Stand Sommer 13)

Nein bis offen

Nein, keine Nachfrage

Die Detailantworten geben den genauen Wortlaut inklusive den Begründungen wieder. Zudem haben wir noch Zusatzfragen passend zu den jeweiligen Werkarten gestellt, welche von den Verwertungsgesellschaften kollektiv verwertet werden.
Zu den Antworten von:

In der EU kommt aktuell Bewegung in die Frage. So ist vorgesehen, dass Verwertungsgesellschaften ihren Mitgliedern die Möglichkeit geben müssen Werke unter der Bedingung der nicht-kommerziellen Nutzung anderen zur Verfügung zu stellen. Einzelne Creative Commons Lizenzen wären da eine Option.

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