GEMA: Webradios im Visier

Wir wohl auch in der Schweiz früher oder später kommen…

GEMA: Webradios im Visier

Die Verwertungsgesellschaft GEMA, die für die Wahrnehmung von Rechten an den Werken von Komponisten, Textdichtern und Musikverlagen zuständig ist, hat 50 Internetradios auf Unterlassung und Schadenersatz verklagt, weil diese ohne GEMA-Lizenz im Netz ihr Programm zur Verfügung stellen.

Auch wenn für Webradios keine Rundfunk-Lizenz notwendig ist, um im Netz zu senden, so müssen doch GEMA-Gebühren bezahlt werden, wenn man nicht nur gesprochenes Wort verbreiten will. Seit April können Betreiber von Netzradios Lizenzen direkt im GEMA-Webshop kaufen. Die Netzradio-Betreiber, die das nicht getan haben, müssen nun damit rechnen, Post von den GEMA-Anwälten zu erhalten.

Dabei kündigt die Verwertungsgesellschaft an, das doppelte des normalen Tarifs zu berechnen, da die Anmeldung nicht im Vorfeld geschehen ist. Dazu kommen dann noch die Anwaltskosten. Die Wortwahl der Rechteverwerter ist scharf – es wird von „Musikpiraterie“ und „Webradiopiraten“ gesprochen.

Die GEMA ist nicht die einzige Verwertungsgesellschaft, an die Webradios Gebühren abführen müssen. Während sie für die Komponisten, Texter und Verlage zuständig ist, kümmert sich die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) um die Rechte von Interpreten und Tonträgerherstellern. Auch bei ihr muss man sein Radio anmelden. Genaueres erläutert der iRights.info-Artikel „Internet-Radio: Freier Funk im Internet?“, der in seiner aktualisierten Version die neuen Entwicklungen berücksichtigt.

Source: http://www.irights.info/ 21.10.2006


FAQ: SUISA und Creative Commons

Nun haben wir die Antworten von Suisa zu den FAQ, die wir ihnen Anfang Oktober geschickt haben, erhalten. Vielen Dank an Poto Wegener, Leiter Urheberabteilung SUISA.

1.Ist es möglich, als SUISA-Mitglied einzelne Werke unter einer CC-Lizenz zu veröffentlichen?

Nein. Der Mitgliedschaftsvertrag mit der SUISA hält fest, dass der Urheber alle seine Werke anmelden muss. Die SUISA wird vertraglich verpflichtet, die ihr im Vertrag eingeräumten Rechte an allen Werken des Urhebers wahrzunehmen.
Eine andere Handhabung, eine „à la carte-Wahrnehmung“, hätte folgende Konsequenzen: Obwohl der Urheber einzelne seiner Werke ausnimmt, entstehen der SUISA diesbezüglich Verwaltungskosten; beispielsweise durch das Heraussuchen dieser Werke aus den Sendemeldungen der SRG. Da mit den Werken kein Umsatz erzielt wird, würden die entsprechenden Kosten zulasten jener Urheber gehen, die keine CC-Lizenz vergeben. Dies wäre unsozial!

1.Welche Werknutzungen gestattet eine CC-Lizenz?

Unabhängig von der Art und Weise der CC-Lizenz gilt folgendes: Bezugspunkt der Lizenz sind nur die Rechte der Urheber am Werk, nicht aber die Rechte der Interpreten und der Tonträgerfirma an den Aufnahmen dieser Werke. Diese sog. verwandten Schutzrechte müssen auch bei Vorhandensein einer CC-Lizenz zusätzlich eingeholt werden. Ohne entsprechende Einwilligung kann der Urheber mit der CC-Lizenz nur erlauben, dass Noten seines Werkes verwendet werden.

Graphik: Poto Wegener

3.Als Label veröffentlichen wir auf unserer Seite CC-lizenzierte Musik? Müssen wir Entschädigungen zahlen?

Massgebend ist nicht, ob die Werke auf der Website mit einer CC-Lizenz versehen sind, sondern ob der Urheber im Einzelfall vor der Vergabe der Lizenz bereits Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist oder nicht. Im Falle von Werken deren Rechte von einem Urheber der SUISA oder einer anderen Gesellschaft anvertraut wurden, besteht eine Zahlungspflicht.

4.Falls ich aus der SUISA austrete, kann ich dann meine bisherige Musik neu unter CC lizenzieren?

Ja. Kündet ein Urheber den Wahrnehmungsvertrag, so nimmt er sämtliche Rechte wieder selbst wahr. Es steht ihm sodann frei, seine Werke mit einer CC-Lizenz zu versehen. Zu beachten ist folgendes: Veröffentlicht er die Werke unter einer „non-commercial“-Lizenz dürfte es ihm dennoch verwehrt bleiben, für kommerzielle Nutzungen Urheberrechtsentschädigungen zu verlangen; so wird beispielsweise kein Radiosender, der die Werke des Urhebers spielt, bereit sein, mit diesem einen Vertrag über die Werknutzung abzuschliessen.

5. Ich habe bereits Musik unter CC lizenziert, kann ich noch der SUISA beitreten?

Ja. Mit dem Mitgliedschaftsvertrag räumt der Urheber der SUISA zwar auch die Rechte an den früher geschriebenen Werken ein. Hat er Rechte an diesen Werken aber bereits einem Dritten eingeräumt (z.B. mit einer CC-Lizenz), so werden diese nicht vom Vertrag mit der SUISA erfasst. Solche früheren Rechtsübertragungen müssen bei Vertragsunterzeichnung der SUISA allerdings mitgeteilt werden.

6.Ich betreibe ein Webradio mit nur CC-Musik. Muss ich SUISA-Entschädigungen zahlen?

Nein, sofern an sämtlichen gespielten Werken kein Urheber oder Verleger beteiligt ist, welcher Mitglied der SUISA oder einer anderen ausländischen Verwertungsgesellschaft ist.

7. Ein Radio spielt meine CC-Musik. Muss das Radio dafür Pauschalabgaben zahlen, und wenn ja, kommen diese mir als Künstler zu Gute?

Ja, sofern der Urheber Mitglied der SUISA oder einer anderen Verwertungsgesellschaft ist: Das Radio zahlt eine Pauschale. Dieses Geld wird auf jene Werke verteilt, die auf der Programmliste des Senders angeführt werden. Da weder das Radio noch die SUISA diese Listen mit Tausenden von Songs nach CC-Werken durchsucht, wird der Urheber für diese Werknutzung entschädigt – möglicherweise entgegen der von ihm benutzten Lizenz.
Nein, falls der Urheber nicht Mitglied der SUISA oder einer anderen Verwertungsgesellschaft ist.

8.Ich veröffentliche alle meine Stücke unter CC-Lizenzen und bin nicht Mitglied der SUISA. Ist es möglich, einen Anteil an den Ausschüttungen aus der Leerträgerentschädigung zu erhalten, ohne Mitglied der SUISA zu werden?

Nein. Die von der SUISA eingezogenen Urheberrechtsentschädigungen werden nur an Mitglieder verteilt.
Aufgrund der Bestimmung in Art. 20 Abs. 4 des Urheberrechtsgesetzes kann die Leerträgerentschädigung nur von einer Verwertungsgesellschaft, nicht aber von Urhebern selbst einkassiert werden. Nichtmitgliedern entgehen diese Entschädigungen deshalb auf jeden Fall.

9.Darf ich einen Sample eines SUISA lizenzierten Stückes in einen Song einbauen, den ich mit Zustimmung des gesampelten Künstlers unter CC veröffentlichen will?

Nein. Denn die CC-Lizenz zur Nutzung des Samples bezieht sich nur auf die Rechte am Werk, also der Komposition der Vorlage. Nicht von der Lizenz erfasst ist hingegen die Aufnahme dieses Werkes. Will man den Sample legal verwenden, muss man daher zusätzlich die Rechte an der Aufnahme bei den Interpreten bzw. bei der Tonträgerfirma der Vorlage anfragen.

10 .Kann ich als SUISA-Mitglied einen Song unterschiedlich lizenzieren, etwa CC non-commericial für die Öffentlichkeit und traditionelle Lizenzen für kommerzielle Verwertungen?

Nein. Wie bereits erwähnt, muss der Urheber gemäss dem Mitgliedschaftsvertrag alle Werke der SUISA melden. Es steht ihm zwar offen, einzelne Rechte vom Vertrag auszunehmen, doch gelten solche Ausnahmen sodann für alle seine Werke. Zu beachten ist ausserdem, dass die von CC vorgesehene Unterteilung in commercial und non-commercial aus dem anglo-amerikanischen Recht stammt und mit dem kontinentaleuropäischen Recht nicht kompatibel ist. Dieses nimmt eine Unterteilung in öffentliche und private Nutzungen vor.

11.Ich drehe einen Dokumentarfilm und im Hintergrund läuft Musik. Kann ich den Film noch unter CC veröffentlichen?

Dies ist nur unter folgenden Bedingungen möglich: Der Urheber des Musikwerkes ist nicht Mitglied einer Verwertungsgesellschaft und stimmt der CC-Lizenzierung zu. Ausserdem müssen die Interpreten und der Produzent der verwendeten Aufnahme ebenfalls eine solche Nutzung gestatten.

Kulturthesen auf Nodus

Mario publiziert auf dem Blog Nodus seine Kulturthesen. Seine erste These lautet:

THESE #1

EIN WERK DAS GESCHRIEBEN WURDE, WILL GELESEN WERDEN

Die Thesen sind im Rahmen eines Netzpolitik-Treffs zum Thema Urheberrechtsrevision entstanden. Sie richten sich im Ganzen gegen die Idee von technischen Schutzmassnahmen und möchten zur Diskussion anregen.

Ständeratskommission berät über Revision des Urheberrechtsgesetzes

Die Kommission für Rechtsfragen im Ständerat hat die letzten zwei Tage mit der Detailberatung über die Änderung des Urheberrechtsgesetzes begonnen.

Der Entwurf des Bundesbeschlusses sieht u.a. ein Verbot vor, technische Massnahmen wie Kopiersperren zu umgehen. An der Tagung, an der teilweise auch Christoph Blocher anwesend war, war man sich laut einer Medienmitteilung weitgehend einig, die Vorschläge des Bundesrates anzunehmen. Anstelle von kritischen Stimmen gegenüber DRM forderte eine Minderheit der Kommission sogar, das Gesetz so zu ergänzen, dass Werknutzende ausschliesslich für jede einzelne Nutzung eines Werkes zur Kasse gebeten werden sollen.

Heute Abend wird übrigens Daniel Vischer, Präsident der Rechtskommission des Nationalsrats, an einer Podiumsdiskussion zur Urheberrechtsrevision teilnehmen, die von der Initiative kunstfreiheit.ch lanciert wird.

IFAP und Plateforme Tripartite – Zusammenfassungen der Antworten

Im Rahmen der Plateform Tripartite beim Bakom wurden die Teilnehmer der Platforme nach dem WSIS zur Zukunft der Plateforme und zum Information for all Program der UNESCO befragt. Mit der Ankündigung zur nächsten Sitzung der Plateforme haben wir nun auch eine Synthese der Antworten erhalten.

Beim Information for all program (IFAP) geht es um ein Kernthema der Digitalen Allmend, nämlich der Förderung des Zugangs zu Informationen und Wissen. Deshalb haben wir gemeinsam mit comunica-ch geantwortet (Antwort). Das Bakom hat nun die verschiedenen Antworten zusammengestellt. Unsere Antworten sind auch prominent vertreten und man sieht darin auch die anderen Organisationen die interessiert sind.

Der zweite Fragebogen wurde nicht direkt von der Digitalen Allmend ausgefüllt, sondern wir haben die Antwort von comunica-ch unterstützt. Es geht um die Zukunft der Plateforme Tripartite und die Themen die behandelt werden sollen. In der Zusammenfassung wird erfreulicherweise deutlich, dass der Zugang zu Wissen ein wichtiges Thema sein muss.

An der nächsten Sitzung der Plateforme Tripartite vom 24.10.2006 wird wohl über das weitere Vorgehen diskutiert.

ZORA – Die Universität Zürich öffnet ihre Forschungsresultate dem Internet

Am Freitag 13.10.2006 hat die Universität Zürich ZORA – “Zurich Open Repository and Archive” für die Öffentlichkeit freigegeben. Mit der Dokumentations- und Publikationsplattform ZORA wird ein wichtiger Schritt in die Richtung des strategischen Ziels “Open Access” gemacht. So schafft Open Access (Webseite Open Access Uni Zürich):

freien Zugang zu wissenschaftlicher Information im Internet auf Publikationen, die den Peer-Review-Prozess durchlaufen haben und verlässlich und dauerhaft gespeichert sind. Publizieren nach den Regeln des Open Access garantiert den Urhebern die Rechte an ihrem geistigen Eigentum, kürzere Publikationsdauer, niedrigere Produktions- und Distributionskosten und höhere Sichtbarkeit und damit grössere Zitierhäufigkeit durch weltweiten freien Zugriff.

Die Aktivitäten finden statt im Rahmen von Leitlinien, welche die Universität Zürich im Jahre 2005 gefasst hat:

  • Die Universität Zürich erwartet von ihren Forschenden, dass sie eine vollständige Fassung aller publizierten und peer-reviewed Artikel im Dokumenten- und Publikationsserver der Universität hinterlegen, sofern dem keine rechtlichen Bedenken entgegenstehen.
  • Die Universität Zürich ermuntert ihre Forschenden, dass sie ihre wissenschaftlichen Arbeiten in einem Open Access Journal publizieren, wo immer ein geeignetes vorhanden ist und stellt die Unterstützung bereit, um dies zu ermöglichen.

Jetzt hoffen wir auf einen Erfolg von ZORA und der Publikation möglichst vieler Artikel in ZORA. Open Access ist ein wichtiges Element für eine offene Wissensgesellschaft. Es vereinfacht vielen Forschern den Zugang zu Wissen und fördert dadurch auch die Qualität der Wissenschaft.
Mehr Infos gibt es in einem Artikel von Unipulic und ihren Dossier zum Thema.

Nachtrag: In Telepolis hat es einen längeren Artikel über Open Access.

Mo 16.10.2006 – Nodus-Treff: Gegen DRM im URG

Im Rahmen des “Nodus – Treff für Netzpolitik” findet am nächsten Montag ein Treffen statt:

Bei der Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG) wollen die einen rechtlichen Schutz für Digital Restrictions Management (DRM) Systeme im Gesetz verankern, so ähnlich wie das in den USA bereits der Fall ist (dort heist das diesbezügliche Gesetz “Digital Millenium Copyright Act”, DMCA.) Aber hier in der Schweiz haben wir ja recht gute demokratische Rahmenbedingungen, darum sollte sich dieses Unglück doch
bei uns verhindern lassen.

Beim Treff wollen wir das weitere Vorgehen konkret besprechen und Aufgaben verteilen.

Der Treff findet im Dock18 statt.

Mi 18.10.06 – Podiumsdiskussion: Kontrolle oder Zugang. Welche Rechte brauchen KünstlerInnen?

Aus Anlass der Revision des schweizerischen Urheberrechts haben sich KünstlerInnen und VermittlerInnen mit einem offenen Brief zu Wort gemeldet. Darin zeigen sie sich besorgt, dass in der Revision die Kontrollmöglichkeiten der Rechteinhaber (etwa durch Digital Rights Management Systeme, DRM) zu sehr ausgebaut werden, und damit der Zugang zu bestehendem Material, um daraus Neues zu schaffen, eingeschränkt wird. Sie sehen darin eine Bedrohung der Kunstfreiheit. Damit stellen sie die Frage: ist der Ausbau der Urheberrechte noch im Interesse der KünstlerInnen?

Zu diesem kontroversen Thema findet eine Podiumsdiskussion statt.

Datum: Mi 18.10.2006

Zeit: 18:00-20:00

Ort: Vortragssaal HGKZ, Ausstellungsstrasse 60, 8005 Zürich

Eintritt: frei

TeilnehmerInnen:
Annette Schindler, Plug-in, Basel (Moderation)
Mischa Senn, Prorektor HGKZ
Daniel Vischer, Präsident der NR Rechtskommission
Werner Stauffacher, ProLiteris
Felix Stalder, Studienbereich Neue Medien, HGKZ
Phillip Meier, Cabaret Voltaire, Zürich

Die Podiumsdiskussion wird veranstaltet vom Studienbereich Neue Medien, in Zusammenarbeit mit der Initiative Kunstfreiheit.ch und dem Verein Digitale Allmend.

Wegbeschrieb zum Vortragssaal.

Weniger ist mehr

Felix Stalder schreibt, warum der Ausbau der Urheberrechte nicht immer im Interesse der Kulturschaffenden ist.

Theoretisch ist ja alles einfach. Starke Urheberrechte stärken die Kulturschaffenden. Ihr Einkommen wächst. Sie können sich voll und ganz auf ihre kulturelle Arbeit konzentrieren. Die Öffentlichkeit darf sich an einem reichhaltigen kulturellen Angebot erfreuen. Schön. Dies ist, mit wenigen Variationen, die Geschichte, die uns von der Verwertungsindustrie immer wieder vorgesetzt wird, wenn es um den Ausbau der Urheberrechte geht. Mehr ist immer besser. Eine schöne Geschichte, nur hat sie einen Haken: Für die überwiegende Mehrheit der Kulturschaffenden stimmt sie nicht.

Wieso es nicht stimmt steht im Blogeintrag bei Kunstfreiheit.

Di 3.10.06 – Aktionstag gegen DRM mit Demo in Zürich (Update)

Update:
Die Aktion fand mit über 20 Teilnehmenden statt. Mehr Informationen mit Bildern gibt es auf der neuen Webseite von drm.info.

Weitere Berichte:

Alte Meldung:

Morgen am 3. Oktober 2006 findet ein Aktionstag gegen DRM statt. In verschiedenen Städten der Welt finden öffentliche Aktionen statt, um gegen DRM aufmerksam zu machen. Auf Defectivbydesign findet sich eine Liste der Aktionen.

Auch in Zürich gibt es eine Aktion:

Digital Restrictions Management (DRM) is a technology that affects all
users of computers, media players, mobile phones and other devices: It
imposes third-party restrictions on the users of a computer or other
device, with or without the users consent.

All of this happens without public discussion or awareness.

We thing that should change, which is why tomorrow, 3 October, is the
Day Against DRM. On this day, people in many cities around the world
will be making their concerns seen and heard, and we want to do the
same near Zürich’s central station.

We ask you to invest tomorrow’s lunch break into creating awareness
for a problem that many people have yet to realise exists. Here are
the coordinates:

TUESDAY 3 OCTOBER 2006 from 11:30 until maximum 13:00

NEXT to ZÜRICH HAUPTBAHNHOF — near the Dataquest store

Meeting point: central station “Bahnhofquai” exit from 11:00.

FSFE’s Zürich office Team will be supplying some signs and leaflets,
so all we need is your participation. Join us for a little more than
an hour and raise the flag for Digital Respect for the Masses!