Kunstfreiheit.ch lanciert – KünstlerInnen befürchten Einschnitte durch technische Schutzmassnahmen

Im Rahmen der Urheberrechtsrevision lancieren 40 prominente ErstunterzeichnerInnen in der Schweiz einen offenen Brief an den Justizminister und die zuständigen Rechtskomissionen des Parlamentes.

Die Initative Kunstfreiheit befürchtet, dass die Anliegen von KünstlerInnen und Kulturschaffenden nicht berücksichtigt werden. Ihre Anliegen sind dabei:

  • Da das Urheberrecht im Spannungsfeld zwischen Schutz und Monopolisierung steht, muss darin eine vernünftige Balance zwischen den Interessen der Verwerter und jenen der KünstlerInnen und des Publikums gefunden werden.
  • Freier Zugang zu kulturellen Werken ist notwendig für die freie Weiterentwicklung der Kultur.
    Technische Kopierschutzmassnahmen untergraben die Freiheit der Kunst.
  • Die im UHR vorgesehenen Kontrollmöglichkeiten dürfen der freien Entwicklung des künstlerischen Schaffens nicht entgegenstehen.

Am 18.10.2006 findet zudem in Zürich an der HGKZeine Podiumsdiskussion zum Thema statt.

Der aktuelle Gesetzesvorschlag wird im Moment in der Rechtskomission des Ständerates behandelt. Die Diskussion in der Rechtskomission ist dabei nicht öffentlich.

Update:

FAQ: SUISA und Creative Commons

Wir werden immer wieder von MusikerInnen gefragt, wie denn ihre Mitgliedschaft in der SUISA und ihr Interesse, Material auch unter einer Creative Commons Lizenz zu veröffentlich, miteinander zu vereinbaren sei. Weil dies für viele ein komplexes und etwas undurchsichtiges Thema ist, haben wir in den letzten Wochen Fragen gesammelt, und als FAQ heute der SUISA geschickt. Wir sind gespannt auf die Anworten und werden sie an dieser Stelle veröffentlichen, sobald wir sie erhalten haben.

1. Ist es möglich, als SUISA Mitglied einzelne Werke unter einer CC Lizenz zu veröffentlichen?

2. Als Label veröffentlichen wir auf unserer Seite CC linzensierte Musik? Müssen wir Abgaben zahlen?

3. Falls ich aus der SUISA austrete, kann ich dann meine bisherige Musik neu unter CC lizensieren?

4. Ich habe bereits Musik unter CC lizensiert, kann ich noch der SUISA beitreten?

5. Ich betreibe ein Webradio mit nur CC Musik? Muss ich SUISA Abgaben zahlen?

6. Ein Radio spielt meine CC Musik. Muss das Radio dafür Pauschaulabgaben zahlen, und wenn ja, kommen diese mir als Künstler zu Gute?

7. Ich veröffentliche alle meine Stücke unter CC Lizenzen und bin daher nicht Mitglied der SUISA. Ist es möglich, einen Anteil der
Ausschüttungen der Angaben auf Leermedien zu erhalten, ohne Mitglied der SUISA zu werden?

8. Darf ich ein Sample eines SUISA lizensierten Stückes in einen Song einbauen, den ich mit Zustimmung des gesampelten Künstlers unter CC veröffentlichen will?

9. Kann ich als SUISA Mitglied einen Song unterschiedlich lizensieren, etwas cc: non-commericial für die Öffentlichkeit und traditionelle Lizenzen für kommerzielle Verwertungen?

10. Ich drehe einen Dokumentarfilm und im Hintergrund läuft Musik. Kann ich den Film noch unter CC veröffentlichen?

11. Verschiedene Kuenstler, die nicht Mitglied der SUISA sind und andere Lizenzen verwenden, hatten Probleme physische Tonträger (CD / Vinyl) zu veroeffentlichen. Die Mitgliedschaft bei der SUISA wird oft von Herstellern von physischen Tonträgern verlangt. Ist dies wirklich zwingend so und weshalb?