GV der Digitale Allmend am 25. März

Am 25. März 2013 um 19:00h findet im Haus Sihlquai 131/133 der ZHdK die Generalversammlung der Digitalen Allmend statt.

Aus logistischen Gründen bitten wir Dich um eine kurze Nachricht, ob Du teilnehmen wirst, unter folgender Doodle Umfrage: http://www.doodle.com/4ktbyc5z6kgsiqrr

Der Vorstand wird an der GV eine Statutenrevision beantragen, die die Mitgliederbeiträge nicht mehr als freiwillige Beiträge, sondern als eine Bedingung für die Vereinsmitgliedschaft aufführt. Für die Begründung und Diskussion werden wir auf jeden Fall genügend Zeit an dieser GV zur Verfügung haben. Hier findet Ihr den Vorschlag für die angepassten Statuten inkl. der Bemerkungen, was alles geändert wurde (PDF). Wir werden an der GV Punkt für Punkt diskutieren können.

Traktandenliste
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1 Begrüssung
1.1 Wahlen des Stimmenzählers und des Protokollführers,
1.2 Änderungsanträge für die Traktandenliste

2 Administratives
2.1 Jahresbericht des Präsidiums
2.2 Finanzen & Revisionsbericht
2.3 Wahl des Vorstandes
2.4 Wahl des Präsidenten
2.5 Wahl des Vizepräsidenten
2.6 Wahl des Kassiers
2.7 Wahl der Revisionsstelle
2.8 Wahl der Mitglieder des Team CC

3. Statutenrevision – Mitgliederbeiträge

4. Jahresplan und Organisation 2013

5. Diverses

Wir freuen uns über Eure Teilnahme. Neben den Mitgliedern der Digitalen Allmend sind auch alle anderen Interessierten herzlich eingeladen.

Aus logistischen Gründen bitten wir Dich um eine kurze Nachricht, ob Du teilnehmen wirst, unter folgender Doodle Umfrage: http://www.doodle.com/4ktbyc5z6kgsiqrr

Der Vorstand
Digitale Allmend

Update: Das Protokoll der GV ist hier publiziert.

SWISSPERFORM Mitgliedschaft und Nutzung von Creative Commons Lizenzen nicht möglich

Wir haben eine weitere Antwort von einer Verwertungsgesellschaft erhalten. SWISSPERFORM hat uns eine sehr detaillierte Antwort geliefert. SWISSPERFORM ist die Verwertungsgesellschaft “für Leistungsschutzrechte (auch verwandte Schutzrechte genannt) in der Schweiz”.

Während der Dauer der Mitgliedschaft ist es nicht möglich “für einzelne Darbietungen unterschiedliche Nutzungsbedingungen festzuhalten, unabhängig davon, ob es sich um CC-Lizenzen oder andere Einschränkungen handelt.”

Auch sind bisher noch keine Anfragen von Mitgliedern zu Creative Commons eingetroffen.

Die Antwort im Detail findet sich in PDF.

Vielen Dank an SWISSPERFORM für die detaillierte Antwort und die Bereitschaft zur Diskussion.

Urban Data Challenge – Open Data Day am 23. Februar

Am 23. Februar wird der OpenData Day gefeiert. In über 90 Städten finden Veranstaltungen statt. Auch in Zürich findet im Dock18 eine Veranstaltung statt:

Das letzte Jahr hat gezeigt, dass Open Data auf der ganzen Welt in die Gänge kommt. Mit neuen Open Data Verzeichnissen in Europa, Nordamerika und Afrika und immer mehr öffentlich verfügbaren Daten von Organisationen wie zum Beispiel der Weltbank. Am 23. Februar treffen sich weltweit Bürgerinnen und Bürger, um zu sehen, was sich mit diesen Daten anstellen lässt.

In Zürich organisiert der Verein Opendata.ch, das Schweizer Chapter der Open Knowledge Foundation, an diesem Tag keinen eigentlichen Hackday, sondern ein Meetup. Unsere Freunde vom Dock18, Institut für Medienkulturen der Welt, stellen uns dafür ihre Räumlichkeiten in der Roten Fabrik zur Verfügung. Alle Open Data Enthusiasten, aber auch noch völlig Ahnungslose sind herzlich eingeladen, vorbeizukommen und bei einem Bier mehr über Open Data zu erfahren, Fragen zu stellen und Mitglieder der Schweizer Community kennenzulernen.

Kurzinfos: Ab 19:00 Uhr, Dock18, Rote Fabrik, Seestrasse 395, Zürich

ProLitteris Mitgliedschaft und Nutzung von Creative Commons Lizenz für einzelne Werke möglich

Verwertungsgesellschaften nehmen für ihre Mitglieder Urheberrechte und verwandte Schutzrechte war. Deshalb ist es für Nutzende von Creative Commons wichtig zu wissen, ob und wie Creative Commons Lizenzen mit der Mitgliedschaft bei einer Verwertungsgesellschaft vereinbar ist. Hier die Antwort von ProLitteris. ProLitteri ist die Schweizerische Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst. Vielen Dank für die Antwort an ProLitteris!

Kurz zusammengefasst: Die Mitgliedschaft bei ProLitteris und die Nutzung von Creative Commons Lizenzen klappt. Details stehen unten in der publizierten Antwort.

1. Ist es möglich, als Mitglied ihrer Verwertungsgesellschaft einzelne Werke unter einer CC Lizenz zu veröffentlichen?

Ja, im Bereich derjenigen Ausschliesslichkeitsrechte, die von den Mitgliedern an uns abgetreten werden. Generell aber ist es uns egal, unter welche Lizenzen die Mitglieder die betreffenden Werke stellen, da sie in der Regel einfach deklarieren müssen, an welchen Werken sie die entsprechenden Rechte nicht der ProLitteris übertragen wollen. Das gilt im Bereich der digitalen Nutzungen aber nur für Werke der bildenden Kunst und an Kunstfotografien. Bei Vergütungsansprüchen, die zwingend über die ProLitteris wahrgenommen werden müssen, sind solche Ausnahmen betreffend einzelner Werke von Gesetzes wegen nicht möglich.

2. Falls Ja: Ist die Nutzung aller Varianten erlaubt oder nur einzelnen? (Varianten sind CC-BY, CC-BY-NC, CC-BY-SA, CC-BY-ND, CC-BY-NC-SA, CC-BY-NC-ND)

Damit sind wohl die Bedingungen der CC-Lizenzen gemeint. Auf solche detaillierten Ausnahmen/Unterscheidungen können wir nicht eingehen.

3. Falls Nein: Ist es geplant, dass CC Lizenzen von Mitgliedern in Zukunft genutzt werden können? Wann? Falls Nein: Weshalb nicht?

Was genau meinen Sie mit dieser Frage?

4. Kann ich als Mitglied ein Werk mehrfach lizensieren, etwa cc:non-commericial für die Öffentlichkeit und andere Lizenzen für kommerzielle Verwertungen?

Wie schon unter 2. erwähnt: Es ist nicht vorgesehen, in den Mitgliedschaftsverträgen der ProLitteris auf die einzelnen Besonderheiten von CC-Lizenzen Rücksicht zu nehmen bzw. diese zu übernehmen. Wenn ein Mitglied uns im Bereich der digitalen Nutzungen die Rechte abtritt, dann sind damit grundsätzlich alle Arten von On Demand-Rechten gemeint.

5. Ich habe bereits Werke unter CC lizensiert, kann ich noch der Verwertungsgesellschaft beitreten?

Ja, aber im Bereich der Ausschliesslichkeitsrechte nicht mehr für diese Werke. Allenfalls noch für die gesetzlichen Vergütungsansprüche.

6. Ich möchte ein bestehendes Werk neu unter CC Lizenz veröffentlichen. Kann ich das? Was muss ich berücksichtigen?

Diese Frage ist uns nicht vollständig klar. Das hängt u.E. von den Bedingungen der CC-Lizenzen ab.

7. Ich möchte Ausschnitte meines Werkes (bspw. Samples, Absätze, Filmszenen)  anderen Kunstschaffenden unter einer CC-Lizenz zur Verfügung stellen. Kann ich das?

Siehe oben unter 6. – immer vorausgesetzt, der betreffende Urheber ist mit einer derartigen Nutzung überhaupt einverstanden.

8. Verwertet Ihre VWG nur nicht-digitale Publikationsrechte kollektiv oder auch Online-Rechte?

Wie gesagt: Im Bereich der bildenden Kunst und der Kunstfotografie – ja. Für Texte je nach Aufträgen der einzelnen Berechtigten.

9. Können die Online- und Offline-Rechte Ihrer Mitglieder von verschiedenen Institutionen verwertet werden?

Was genau meinen Sie damit? Wenn unsere Mitglieder uns die entsprechenden Rechte abgetreten haben, können schon aus grundsätzlichen juristischen Ueberlegungen die nämlichen Rechte nicht auch noch an weitere Institutionen übertragen werden.

10. Wie stellen Sie sicher, dass die Einnahmen aus flächendeckende Pauschalabgaben auch Nichtmitgliedern (etwa den Urhebern der Wikipedia) zugute kommen, wie dies vom Gesetz vorgesehen ist?

Dazu sind wir daran, das Verteilungsreglement zu ergänzen. Allerdings ist vorgesehen, die Vergütungsansprüche nur bei entgeltlichen Publikationen auszuschütten – wie es bereits im analogen Nutzungsbereich Gültigkeit hat.