Fr/Sa 17./18.November – Netlabelfestival in Zürich

Am 17./18. November findet in der Roten Fabrik in Zürich das Netlabelfestival statt. Die Teile des Festivals sind Konzerte, ein Panel, Ausstellung und ein Audiobrunch mit Präsentationen. Die Teilnehmer sind internationale und lokale Musiker, Künstler und Journalisten.

Freitag und Samstag finden Konzerte unter dem Motto Broken Friday und Electronic Saturday in der Aktionshalle statt.

Das musikalische Programm des diesjährigen Netlabelfestival besinnt sich noch einmal auf die Wurzeln der Netlabelbewegung: die elektronischen Musik. Der Live-Moment steht im Mittelpunkt – Ecken, Kanten und (Unter)Brüche. Binäre Klangverarbeitung in allen Facetten versetzten die Aktionshalle in Schwingung. Eine letzte Hommage an den Laptop.

Mit Andrey Kirichenko (ukr | nexsound/spekk) und Headphone Science aka. Dustin Craig (us | No Type) konnten 2 international bekannte Künstler gewonnen werden. Weitere Teilnehmer aus USA, Schweden, Kanada und der Schweiz.
Am Samstag findet das Panel “Netlabel Shortcuts” im Klubraum statt:

Die Netlabel Shortcuts sind Kurzpräsentationen und Vorträge rund um das Thema des Betriebssystems Netlabel im speziellen und die Welt der Musik im Internet-Zeitalter im allgemeinen. Betreiber von Netlabels und Musiker sprechen über organisatorische Fragen, unterschiedliche Motivationen und die Praxis von Distribution und Networking. Software- u. Webentwickler stellen neue Technologien, Gestaltungsstrategien und deren Bedeutung vor.

Teilnehmer: Moderiert von Moritz Sauer/Phlow.net, Mit Jeff Hatcher/Imnotok.com, Erick Kuhn/RefineryRecords.com, Sven Swift/iambored.org, Sim Sullen/12rec.net, Daniel Schneider/Leiter Radio Virus, mx3.ch u.a.
Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des Netlabelfestivals. Dort findet sich auch eine Compilation.

Mo 6.11.2006 – Nodus Treff: Gegen DRM im URG

Nodus – Treff für Netzpolitik trifft sich am Montag 6. November zum Thema Urheberrechtsrevision und DRM. Der Treff findet im Dock18 statt und ein detaillierter Beschrieb des Inhaltes gibt es im Nodusblog. Beim Treff besprechen und koordinieren interessierte Aktive aus verschiedenen Organisationen das konkrete Vorgehen bezogen auf die anstehende Urheberrechtrevision. Interessierte sind herzlich eingeladen.

Big labels are f*cked, and DRM is dead – Peter Jenner

The Register hat ein sehr interessantes Interview mit Peter Jenner, einem erfahren Musikmanager (Pink Floyd, the Clash, Billy Bragg etc) in dem dieser nicht nur feststellt dass DRM für die Musikindustrie tot sei, sondern auch eine Art Kulturpauschale als wahrscheinlichste Lösung ansieht.

So I think in two or three years blanket licenses will be with us in most countries.

Das scheint mir doch sehr optimistisch zu sein. Denn trotz mehreren Jahren Diskussion zu diesem Thema ist es mit der Technologie noch nicht sehr weit, um das möglich zu machen, der politische Wille ist nirgendwo zu finden, und die Verwertungsgesellschaften, die diese neue Pauschale administrieren würden, halten sich mehr als bedeckt. Aber wer weiss, vielleicht ändern sich die Zeiten ja, zu hoffen ist es.

GEMA: Webradios im Visier

Wir wohl auch in der Schweiz früher oder später kommen…

GEMA: Webradios im Visier

Die Verwertungsgesellschaft GEMA, die für die Wahrnehmung von Rechten an den Werken von Komponisten, Textdichtern und Musikverlagen zuständig ist, hat 50 Internetradios auf Unterlassung und Schadenersatz verklagt, weil diese ohne GEMA-Lizenz im Netz ihr Programm zur Verfügung stellen.

Auch wenn für Webradios keine Rundfunk-Lizenz notwendig ist, um im Netz zu senden, so müssen doch GEMA-Gebühren bezahlt werden, wenn man nicht nur gesprochenes Wort verbreiten will. Seit April können Betreiber von Netzradios Lizenzen direkt im GEMA-Webshop kaufen. Die Netzradio-Betreiber, die das nicht getan haben, müssen nun damit rechnen, Post von den GEMA-Anwälten zu erhalten.

Dabei kündigt die Verwertungsgesellschaft an, das doppelte des normalen Tarifs zu berechnen, da die Anmeldung nicht im Vorfeld geschehen ist. Dazu kommen dann noch die Anwaltskosten. Die Wortwahl der Rechteverwerter ist scharf – es wird von „Musikpiraterie“ und „Webradiopiraten“ gesprochen.

Die GEMA ist nicht die einzige Verwertungsgesellschaft, an die Webradios Gebühren abführen müssen. Während sie für die Komponisten, Texter und Verlage zuständig ist, kümmert sich die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) um die Rechte von Interpreten und Tonträgerherstellern. Auch bei ihr muss man sein Radio anmelden. Genaueres erläutert der iRights.info-Artikel „Internet-Radio: Freier Funk im Internet?“, der in seiner aktualisierten Version die neuen Entwicklungen berücksichtigt.

Source: http://www.irights.info/ 21.10.2006


FAQ: SUISA und Creative Commons

Nun haben wir die Antworten von Suisa zu den FAQ, die wir ihnen Anfang Oktober geschickt haben, erhalten. Vielen Dank an Poto Wegener, Leiter Urheberabteilung SUISA.

1.Ist es möglich, als SUISA-Mitglied einzelne Werke unter einer CC-Lizenz zu veröffentlichen?

Nein. Der Mitgliedschaftsvertrag mit der SUISA hält fest, dass der Urheber alle seine Werke anmelden muss. Die SUISA wird vertraglich verpflichtet, die ihr im Vertrag eingeräumten Rechte an allen Werken des Urhebers wahrzunehmen.
Eine andere Handhabung, eine „à la carte-Wahrnehmung“, hätte folgende Konsequenzen: Obwohl der Urheber einzelne seiner Werke ausnimmt, entstehen der SUISA diesbezüglich Verwaltungskosten; beispielsweise durch das Heraussuchen dieser Werke aus den Sendemeldungen der SRG. Da mit den Werken kein Umsatz erzielt wird, würden die entsprechenden Kosten zulasten jener Urheber gehen, die keine CC-Lizenz vergeben. Dies wäre unsozial!

1.Welche Werknutzungen gestattet eine CC-Lizenz?

Unabhängig von der Art und Weise der CC-Lizenz gilt folgendes: Bezugspunkt der Lizenz sind nur die Rechte der Urheber am Werk, nicht aber die Rechte der Interpreten und der Tonträgerfirma an den Aufnahmen dieser Werke. Diese sog. verwandten Schutzrechte müssen auch bei Vorhandensein einer CC-Lizenz zusätzlich eingeholt werden. Ohne entsprechende Einwilligung kann der Urheber mit der CC-Lizenz nur erlauben, dass Noten seines Werkes verwendet werden.

Graphik: Poto Wegener

3.Als Label veröffentlichen wir auf unserer Seite CC-lizenzierte Musik? Müssen wir Entschädigungen zahlen?

Massgebend ist nicht, ob die Werke auf der Website mit einer CC-Lizenz versehen sind, sondern ob der Urheber im Einzelfall vor der Vergabe der Lizenz bereits Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist oder nicht. Im Falle von Werken deren Rechte von einem Urheber der SUISA oder einer anderen Gesellschaft anvertraut wurden, besteht eine Zahlungspflicht.

4.Falls ich aus der SUISA austrete, kann ich dann meine bisherige Musik neu unter CC lizenzieren?

Ja. Kündet ein Urheber den Wahrnehmungsvertrag, so nimmt er sämtliche Rechte wieder selbst wahr. Es steht ihm sodann frei, seine Werke mit einer CC-Lizenz zu versehen. Zu beachten ist folgendes: Veröffentlicht er die Werke unter einer „non-commercial“-Lizenz dürfte es ihm dennoch verwehrt bleiben, für kommerzielle Nutzungen Urheberrechtsentschädigungen zu verlangen; so wird beispielsweise kein Radiosender, der die Werke des Urhebers spielt, bereit sein, mit diesem einen Vertrag über die Werknutzung abzuschliessen.

5. Ich habe bereits Musik unter CC lizenziert, kann ich noch der SUISA beitreten?

Ja. Mit dem Mitgliedschaftsvertrag räumt der Urheber der SUISA zwar auch die Rechte an den früher geschriebenen Werken ein. Hat er Rechte an diesen Werken aber bereits einem Dritten eingeräumt (z.B. mit einer CC-Lizenz), so werden diese nicht vom Vertrag mit der SUISA erfasst. Solche früheren Rechtsübertragungen müssen bei Vertragsunterzeichnung der SUISA allerdings mitgeteilt werden.

6.Ich betreibe ein Webradio mit nur CC-Musik. Muss ich SUISA-Entschädigungen zahlen?

Nein, sofern an sämtlichen gespielten Werken kein Urheber oder Verleger beteiligt ist, welcher Mitglied der SUISA oder einer anderen ausländischen Verwertungsgesellschaft ist.

7. Ein Radio spielt meine CC-Musik. Muss das Radio dafür Pauschalabgaben zahlen, und wenn ja, kommen diese mir als Künstler zu Gute?

Ja, sofern der Urheber Mitglied der SUISA oder einer anderen Verwertungsgesellschaft ist: Das Radio zahlt eine Pauschale. Dieses Geld wird auf jene Werke verteilt, die auf der Programmliste des Senders angeführt werden. Da weder das Radio noch die SUISA diese Listen mit Tausenden von Songs nach CC-Werken durchsucht, wird der Urheber für diese Werknutzung entschädigt – möglicherweise entgegen der von ihm benutzten Lizenz.
Nein, falls der Urheber nicht Mitglied der SUISA oder einer anderen Verwertungsgesellschaft ist.

8.Ich veröffentliche alle meine Stücke unter CC-Lizenzen und bin nicht Mitglied der SUISA. Ist es möglich, einen Anteil an den Ausschüttungen aus der Leerträgerentschädigung zu erhalten, ohne Mitglied der SUISA zu werden?

Nein. Die von der SUISA eingezogenen Urheberrechtsentschädigungen werden nur an Mitglieder verteilt.
Aufgrund der Bestimmung in Art. 20 Abs. 4 des Urheberrechtsgesetzes kann die Leerträgerentschädigung nur von einer Verwertungsgesellschaft, nicht aber von Urhebern selbst einkassiert werden. Nichtmitgliedern entgehen diese Entschädigungen deshalb auf jeden Fall.

9.Darf ich einen Sample eines SUISA lizenzierten Stückes in einen Song einbauen, den ich mit Zustimmung des gesampelten Künstlers unter CC veröffentlichen will?

Nein. Denn die CC-Lizenz zur Nutzung des Samples bezieht sich nur auf die Rechte am Werk, also der Komposition der Vorlage. Nicht von der Lizenz erfasst ist hingegen die Aufnahme dieses Werkes. Will man den Sample legal verwenden, muss man daher zusätzlich die Rechte an der Aufnahme bei den Interpreten bzw. bei der Tonträgerfirma der Vorlage anfragen.

10 .Kann ich als SUISA-Mitglied einen Song unterschiedlich lizenzieren, etwa CC non-commericial für die Öffentlichkeit und traditionelle Lizenzen für kommerzielle Verwertungen?

Nein. Wie bereits erwähnt, muss der Urheber gemäss dem Mitgliedschaftsvertrag alle Werke der SUISA melden. Es steht ihm zwar offen, einzelne Rechte vom Vertrag auszunehmen, doch gelten solche Ausnahmen sodann für alle seine Werke. Zu beachten ist ausserdem, dass die von CC vorgesehene Unterteilung in commercial und non-commercial aus dem anglo-amerikanischen Recht stammt und mit dem kontinentaleuropäischen Recht nicht kompatibel ist. Dieses nimmt eine Unterteilung in öffentliche und private Nutzungen vor.

11.Ich drehe einen Dokumentarfilm und im Hintergrund läuft Musik. Kann ich den Film noch unter CC veröffentlichen?

Dies ist nur unter folgenden Bedingungen möglich: Der Urheber des Musikwerkes ist nicht Mitglied einer Verwertungsgesellschaft und stimmt der CC-Lizenzierung zu. Ausserdem müssen die Interpreten und der Produzent der verwendeten Aufnahme ebenfalls eine solche Nutzung gestatten.

Kulturthesen auf Nodus

Mario publiziert auf dem Blog Nodus seine Kulturthesen. Seine erste These lautet:

THESE #1

EIN WERK DAS GESCHRIEBEN WURDE, WILL GELESEN WERDEN

Die Thesen sind im Rahmen eines Netzpolitik-Treffs zum Thema Urheberrechtsrevision entstanden. Sie richten sich im Ganzen gegen die Idee von technischen Schutzmassnahmen und möchten zur Diskussion anregen.

Ständeratskommission berät über Revision des Urheberrechtsgesetzes

Die Kommission für Rechtsfragen im Ständerat hat die letzten zwei Tage mit der Detailberatung über die Änderung des Urheberrechtsgesetzes begonnen.

Der Entwurf des Bundesbeschlusses sieht u.a. ein Verbot vor, technische Massnahmen wie Kopiersperren zu umgehen. An der Tagung, an der teilweise auch Christoph Blocher anwesend war, war man sich laut einer Medienmitteilung weitgehend einig, die Vorschläge des Bundesrates anzunehmen. Anstelle von kritischen Stimmen gegenüber DRM forderte eine Minderheit der Kommission sogar, das Gesetz so zu ergänzen, dass Werknutzende ausschliesslich für jede einzelne Nutzung eines Werkes zur Kasse gebeten werden sollen.

Heute Abend wird übrigens Daniel Vischer, Präsident der Rechtskommission des Nationalsrats, an einer Podiumsdiskussion zur Urheberrechtsrevision teilnehmen, die von der Initiative kunstfreiheit.ch lanciert wird.

IFAP und Plateforme Tripartite – Zusammenfassungen der Antworten

Im Rahmen der Plateform Tripartite beim Bakom wurden die Teilnehmer der Platforme nach dem WSIS zur Zukunft der Plateforme und zum Information for all Program der UNESCO befragt. Mit der Ankündigung zur nächsten Sitzung der Plateforme haben wir nun auch eine Synthese der Antworten erhalten.

Beim Information for all program (IFAP) geht es um ein Kernthema der Digitalen Allmend, nämlich der Förderung des Zugangs zu Informationen und Wissen. Deshalb haben wir gemeinsam mit comunica-ch geantwortet (Antwort). Das Bakom hat nun die verschiedenen Antworten zusammengestellt. Unsere Antworten sind auch prominent vertreten und man sieht darin auch die anderen Organisationen die interessiert sind.

Der zweite Fragebogen wurde nicht direkt von der Digitalen Allmend ausgefüllt, sondern wir haben die Antwort von comunica-ch unterstützt. Es geht um die Zukunft der Plateforme Tripartite und die Themen die behandelt werden sollen. In der Zusammenfassung wird erfreulicherweise deutlich, dass der Zugang zu Wissen ein wichtiges Thema sein muss.

An der nächsten Sitzung der Plateforme Tripartite vom 24.10.2006 wird wohl über das weitere Vorgehen diskutiert.

ZORA – Die Universität Zürich öffnet ihre Forschungsresultate dem Internet

Am Freitag 13.10.2006 hat die Universität Zürich ZORA – “Zurich Open Repository and Archive” für die Öffentlichkeit freigegeben. Mit der Dokumentations- und Publikationsplattform ZORA wird ein wichtiger Schritt in die Richtung des strategischen Ziels “Open Access” gemacht. So schafft Open Access (Webseite Open Access Uni Zürich):

freien Zugang zu wissenschaftlicher Information im Internet auf Publikationen, die den Peer-Review-Prozess durchlaufen haben und verlässlich und dauerhaft gespeichert sind. Publizieren nach den Regeln des Open Access garantiert den Urhebern die Rechte an ihrem geistigen Eigentum, kürzere Publikationsdauer, niedrigere Produktions- und Distributionskosten und höhere Sichtbarkeit und damit grössere Zitierhäufigkeit durch weltweiten freien Zugriff.

Die Aktivitäten finden statt im Rahmen von Leitlinien, welche die Universität Zürich im Jahre 2005 gefasst hat:

  • Die Universität Zürich erwartet von ihren Forschenden, dass sie eine vollständige Fassung aller publizierten und peer-reviewed Artikel im Dokumenten- und Publikationsserver der Universität hinterlegen, sofern dem keine rechtlichen Bedenken entgegenstehen.
  • Die Universität Zürich ermuntert ihre Forschenden, dass sie ihre wissenschaftlichen Arbeiten in einem Open Access Journal publizieren, wo immer ein geeignetes vorhanden ist und stellt die Unterstützung bereit, um dies zu ermöglichen.

Jetzt hoffen wir auf einen Erfolg von ZORA und der Publikation möglichst vieler Artikel in ZORA. Open Access ist ein wichtiges Element für eine offene Wissensgesellschaft. Es vereinfacht vielen Forschern den Zugang zu Wissen und fördert dadurch auch die Qualität der Wissenschaft.
Mehr Infos gibt es in einem Artikel von Unipulic und ihren Dossier zum Thema.

Nachtrag: In Telepolis hat es einen längeren Artikel über Open Access.