Medien im 20. Jahrhundert

Um die digitalen Medien in einem grösseren Zusammenhang zu diskutieren, pflügt sich die Lesegruppe der Digitalen Allmend durch eine Mediengeschichte des 20. Jahrhunderts (1). Bereits um 1900 lässt sich eine grosse Vielfalt persönlicher und öffentlicher Medien konstatieren.

Die mediale Moderne hat sich in mehreren Schüben ausgeprägt. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts entsteht die Massengesellschaft mit entsprechenden alltagskulturellen und medialen Formen. Ein zweiter Schub erfolgt in den zwanziger Jahren. Da formieren sich nicht nur in New York, Paris und London, sondern auch in Tokyo, Shanghai und Berlin vibrierende Formen der Populärkultur: Kinos, Sechstagerennen, Kabaretts, Boulevardblätter, Illustrierte und tausende von spezialisierten Publikationen.

Die wichtige Rolle Berlins und Deutschlands rechtfertigt durchaus einen exemplarischen Blick. Dass Werner Faulstich im Titel „Die Mediengeschichte des 20. Jahrhunderts“ verspricht, um dann nur von Deutschland zu schreiben, geht dann aber vielleicht etwas weit.

Der Autor setzt mit der Situation Ende des 19. Jahrhunderts ein und skizziert materialreich die Medienlandschaft. Überraschend wirkt manche Gewichtung, wenn er etwa das „Ende des Theaters als Medium“ bespricht. Wie in der Diskussion der Lesegruppe dann immer klarer wird, hat das seinen Grund in Faulstichs Medienbegriff. Der zentriert sehr stark um die technisch-materielle Form. Das hat durchaus erfrischende Folgen. Konsequent blickt der Autor so auch ausführlich auf unspektakuläre Medien und rückt etwa mit Briefmarken, Spielkarten oder Kochrezepten auch die grosse Gruppe von Blattmedien umfassend ins Blickfeld.

Zu Recht identifiziert Faulstich für das Ende des 19. Jahrhunderts „erste Tendenzen des Umschwungs zu den elektrischen Medien“. Das ist im Fall des Telefons offensichtlich. Bei Film und Schallplatten kann allenfalls von ersten Anzeichen die Rede sein, zumal das Grammophon um 1900 weder elektrischen Antrieb noch elektronische Verstärkung aufwies.

Der Autor skizziert die enorme Vielfalt der Printmedien, die sich um 1900 und erneut in den zwanziger Jahren herausgebildet hat. Neben bekannteren Tageszeitungen und illustrierten Wochenzeitschriften erschienen tausende von weiteren Printmedien von Kunst bis Klassenkampf, von Wissenschaft bis Lebensreform. Hinzu kamen an Organisationen gebundene Publikationen von Berufsverbänden, Parteien oder Vereinen. Hier lässt sich durchaus die These einer weit entwickelten printbasierten Informationsgesellschaft einbringen, in der interessierte ZeitgenossInnen eher mit Informationsüberlastung als mit Informationsmangel zu kämpfen hatten.

Nun war es auch in den zwanziger Jahren nicht so, dass die neugierige städtische Mittelschicht sich hinter Klassiker und gelehrte Zeitschriften klemmte. Faulstich charakterisiert eine Medienkultur, „die von Werbekultur, Propaganda und vor allem Unterhaltungskultur in einem bislang noch nicht da gewesenen Ausmass bestimmt wurde“. Entsprechend stiegen die Ansprüche an grafische Gestaltung und Schriftsatz, was mit einer Professionalisierung dieser Berufe und einem Aufschwung der Kunstgewerbeschulen einherging. Hier stellt sich die Frage, wie weit auch ästhetische Elemente in ein Medienkonzept eingehen. Die Gestaltung von Titelbildern, Fotoseiten oder elegante Modeinserate gehören mit zur Vorstellung bestimmter Medientypen etwa in den zwanziger Jahren.

Das interessiert den Autor aber weniger. Seine Zentrierung auf einen technisch-materiellen Medienbegriff lässt kuluturelle Aspekte verblassen. Das geht weit über die Gestaltung hinaus. Faulstich macht kaum plausibel, mit welchen soziokulturellen Entwicklungen die Medientrends etwa in den zwanziger Jahren interagieren.

 

1) Werner Faulstich. Die Mediengeschichte des 20. Jahrhunderts. Fink 2012. (Die ersten Kapitel besprochen am 10. Juni und 2. Juli 2013).

Unsorgfältig recherchierte, einseitige Propaganda

In der NZZ am Sonntag vom 19.05.2013 und in den Online-Ausgaben der NZZ [1] schreibt Sarah Novotny, dass sich der Bund gezwungen sehe, den Raubkopien einen Riegel zu schieben, weil gemäss einem Bericht des Bundes jeder dritte Schweizer „es tue“. Nämlich das Herunterladen von Seiten wieUploaded.net und Rapidshare.com, ohne dass Künstler und Produzenten daran verdienen.

Diese Darstellung ist einseitig dramatisiert und schlecht recherchiert. Schon der Titel „Bund schiebt Raubkopien einen Riegel“ verkauft eine spekulative Diskussion als politisch umgesetzte Tatsache und wird gleich darauf vom Untertitel („Arbeitsgruppe schlägt vor …“) Lügen gestraft. Diese Arbeitsgruppe (AGUR12) [2] repräsentiert in keiner Weise den Bund sondern besteht aus einer eher lückenhaft ausgewählten Gruppe von Interessenvertretern, welche nicht für den Bund sprechen sondern ihre eigenen Partikularinteressen vertreten.

Dieselben Interessen werden offenbar auch von der Autorin des Artikels vertreten, welche mutig behauptet, ein Bericht des Bundes bestätige, dass jeder dritte Schweizer illegal hochgeladene Inhalte von Seiten wie Uploaded.net und Rapidshare.com beziehe. Beim angeführten Bericht des Bundes handelt es sich um die Pressemitteilung der bundesrätlichen Antwort auf das Postulat Savary [3]. In diesem wird eine niederländische Studie aus dem Jahr 2009 [4] zitiert, welche darauf schliessen lasse, dass „Rund ein Drittel der über 15-jährigen Schweizer hat Musik, Filme und/oder Games heruntergeladen, ohne dafür bezahlt zu haben.“ Dazu ist festzuhalten, dass es nicht illegal ist, Musik zu konsumieren, ohne dafür bezahlt zu haben. Im ShopVille am Hauptbahnhof Zürich werden täglich rund eine Million Menschen zu einem solchen Konsum gezwungen. Solchen Musikkonsum begehen also sicher mehr als ein Drittel aller Schweizer, „ohne dafür bezahlt zu haben“.

Aber Sarah Novotny denkt nicht an Muzak sondern möchte mit dieser Aussage wieder einmal das Internet dämonisieren und mithelfen, die Interessen der mächtigen amerikanischen Musiklobby gegen den Schweizer Gesetzgeber durchzusetzen. Die amerikanische Musikindustrie erhält beträchtliche Pauschalabgaben von allen Schweizern, ohne jemals Gegenrecht zu halten. Neuerdings hat sie eine flächendeckende Kampagne von Strafanzeigen gegen Filesharer lanciert [5]. Ihre Lobby hat sich offenbar zum Ziel gesetzt, das relativ liberale Schweizer Urheberrecht mit seiner Straffreiheit des Konsums und somit jeglicher Downloads zu bodigen, indem sie mit den klassischen konfrontativen amerikanischen Methoden gegen die Schweiz vorgeht, sie auf die Liste der Länder mit höchstem Piraterieverdacht setzt und dergleichen mehr. Die Schweizer Politiker knicken ja erfahrungsgemäss bei einer solchen amerikanischen Attacke immer schnell ein und schwenken auf vorauseilenden Gehorsam um. Offenbar soll die schweizerische Straffreiheit des Kulturkonsums auf dieselbe Stufe gestellt werden, wie das hiesige Bankgeheimnis und auf dieselbe Weise bekämpft werden. Indem die Vertreter der USA mit allen Rohren darauf schiessen, soll ein kleines Land gezwungen werden, den privaten Kulturkonsum der Bürger für die amerikanische Unterhaltungsindustrie feinmaschig zu überwachen wie es deren private Banktransaktionen feinmaschig für die amerikanische Steuerbehörde mundgerecht aufzubereiten hat.

Die Journalistin hat in ihrem Bericht unterschlagen, dass in der Pressemitteilung des Bundes relativ vorsichtig argumentiert wird, inwiefern man die niederländischen Resultate auf die Schweiz übertragen kann. Ebenfalls unberücksichtigt liess sie die Tatsache, dass sich die Verhältnisse seit 2008 (Erhebungszeitraum der Studie) kaum auf heute übertragen lassen. Denn der Konsum hat sich wegen des Aufkommens von Streaming, wo keine „illegalen Kopien“ mehr hergestellt werden, stark verändert. Ausserdem haben die legal von Urhebern und Produzenten den Nutzern mit freien und offenen Lizenzen (Creative Commons) zum Gratiskonsum zur Verfügung gestellten Inhalte stark zugenommen. Letztere werden zwar konsumiert, ohne dass dafür bezahlt wird. Das kann aber wohl den jugendlichen Internetnutzern ebensowenig zum Vorwurf gemacht werden, wie das Gratis-Betrachten eines Coca-Cola-Plakats am Strassenrand. Schliesslich hat die Journalistin einen unzulässigen Zusammenhang zwischen unbezahltem Musikkonsum und dem Besuch von Seiten wie Uploaded.net und Rapidshare.com hergestellt. In der zitierten Pressemitteilung des Bundesrats ist davon nicht die Rede und die niederländische Studie, auf welcher sie beruht, erfasst gerade solche Besuche „illegaler Uploads“ nicht.

Die von Sarah Nowotny benutzten Quellen werden vollends einseitig zitiert, wenn man die Frage der Bezahlung von Urhebern und Produzenten ins Zentrum stellt wie es ihr Artikel tut. Denn die Antwort des Bundesrats führt aus, „dass sich gesamtwirtschaftliche Nachteile durch die unerlaubte Nutzung von Werken über das Internet nicht eindeutig nachweisen lassen“. Diese Behauptung ist auch schon in der zugrundeliegenden niederländischen Studie statistisch untermauert. Diese geht sogar einen Schritt weiter und stellt fest, dass mindestens bei Games der bezahlte Konsum deutlich ansteigt mit der Teilnahme an Filesharing. Die Urheber und Produzenten ziehen also einen finanziellen Nutzen aus den unbezahlten Downloads, weil diese beträchtliche Werbeausgaben einsparen.

Die unausgekochten Vorschläge der Lobby-Arbeitsgruppe AGUR12, die Provider zur flächendeckenden Überwachung der Inhalte aller privat besuchten Internetseiten zu verpflichten, sind also mit höchster Vorsicht zu geniessen.

[1] http://www.nzz.ch/aktuell/startseite/bund-schiebt-raubkopien-einen-riegel-1.18083979 .

[2] https://www.ige.ch/urheberrecht/agur12.html .

[3] http://www.ejpd.admin.ch/content/dam/data/pressemitteilung/2011/2011-11-30/ber-br-d.pdf .

[4] http://www.governo.it/Presidenza/antipirateria/audizioni/audizione_ALTROCONSUMO_allegato2.pdf .

[5] http://www.safe.ch/155.html?&L=ulcuaevsnopa . Man beachte auch das Organigramm von SAFE!

 

Navigieren im Komplexen

Die Lesegruppe der Digitalen Allmend hat sich am 15. April in gebührender Distanz zum brennenden Böögg mit dem Thema Komplexität befasst. Der Text „Navigating Complexity: From cultural critique to cultural intelligence” (1) stammt aus dem Umfeld der Medienwissenschaften. Wir laden die geneigten Leserinnen dieses Beitrags ein, nicht zu verzagen: Nur ausnahmsweise navigieren wir in so dünner theoretischer Luft. Nächstes Mal geht es mit handfesten Medien weiter…

Ien Ang kritisiert einen allzu vereinfachenden Ansatz des Positivismus, mit dem sie in den 70er Jahren konfrontiert war. Der gehe davon aus, die komplexe Wirklichkeit durch ein Feststellen von Tatsachen auf einfache Gesetze zurückgeführt werden könne. Die Komplexitätstheorie habe einen grossen Fortschritt gebracht. Die entsprechenden Methoden betonen Nichtlinearität, Unvorhersagbarkeit und Selbstorganisation. Ang orientiert sich weniger an einem mathematischen als an einem ökologischen Komplexitätsbegriff, der auch die Chaostheorie umfasst – mit dem bekannten Schmetterlingseffekt.

Die Autorin möchte die Komplexitätstheorie als Leitmethodik für die Gesellschaftswissenschaften etablieren. Sie verweist auf Ansätze im Bereich der Studien von internationalen Beziehungen, wo etwa James Rosenau begonnen hat, die Betrachtung der Staaten im Sinne von innen/aussen abzulösen zugunsten eines Konzepts endloser interaktiver Polaritäten. Hier wurde in der Diskussion deutliche Kritik laut, dass die Autorin den Neuigkeitswert der Globalisierung überzeichne und ohne historische Tiefensicht agiere. Es gab eben nicht nur den Kalten Krieg und dann die Globalisierung. Die zwanziger Jahre waren voller globaler Netze und komplexer zwischenstaatlicher Verhältnisse.

Überzeugender wirkt ihre Betonung des medienwissenschaftlichen Ansatzes von Williams, der 1974 das Fernsehen als Technologie und als kulturelle Form analysierte.

Ang wendet sich gegen einen Kult der Komplexität, wie ihn postmoderne Theorien vorangetrieben haben. Die dogmatische Ablehnung von essentieller Verdichtung gehe mit einer rein beobachtenden Haltung einher, die einen handelnden Zugriff verunmögliche. In der Tat. Mit der Verabsolutierung der Feststellung, dass alles bedeutungstragende Menschenwerk einer ständigen Resemantisierung ausgesetzt ist, lässt sich nichts planen und nichts aufbauen. Mit Russell Jacoby kritisiert die Ang, der Komplexitätsdiskurs diene dazu, die Distanz des akademischen Wissens vom öffentlichen Leben zu rechtfertigen.

Die Autorin klebrige Probleme – messy problems – in direktem Zusammenhang mit Komplexität. Sie wendet sich dann der Frage nach übergrosser Komplexität zu, welche Gesellschaften in den Zusammenbruch treiben können. Sie erinnert an Rom oder die Mayas. Das ist irgendwie schon plausibel. In der Diskussion wurde eine kleine Kritik laut, dass der Begriff der Ausdifferenzierung etwas präziser wäre, als die sehr abstrakte Komplexität. Problematisch erscheint vor allem dieser hohe Grad an Abstraktion. Der Zusammenbruch einer hoch arbeitsteiligen und kulturell vielschichtigen Gesellschaft dürft kaum auf einen eindimensionalen Parameter reduzierbar sein.

Als Dritten Weg zwischen naivem Positivismus und distanzierter Postmoderne schlägt Ang vor, mit nicht simplistischen Vereinfachungen zu arbeiten und kulturelles Wissen (cultural intelligence) zu entwickeln. Das soll die Handlungsfähigkeit gegenüber klebrigen Problemen erlauben. Die Allgemeinheit der ganzen Argumentation traf in der Diskussion auf Skepsis.

Die Autorin versucht ein nach x Versuchen im 20. Jh ein weiteres Mal, naturwissenschaftliche Konzepte auf Gesellschaftswissenschaften zu transferieren. Gegenüber komplexen Ökosystemen weisen eben Gesellschaften jedoch noch eine weitere Dimension auf. Hier erscheinen Formen des Handelns, die an selbstreflexive Formen von Wissen und Kultur gebunden sind. Wer Froschteiche und Finanzkrisen mit dem gleichen Werkzeugkasten analysiert, droht im Allgemeinen stecken zu bleiben.

1) Continuum: Journal of Media and Cultural Studies – Special Issue: Navigating Complexities. Vol. 25, No. 6 (2011)

Das Bundesgericht und die Webcrawler

Bessere Responsezeiten dank Benutzeraussperrung

 Nachdem ein Rechtsanwalt bemerkt hatte, dass man Bundesgerichtsentscheide (BGE) nicht mittels Google-Recherche finden konnte[1], erklärte das Generalsekretariat des Bundegerichts auf Anfrage seine Publikationsstrategie in Bezug auf Suchmaschinen wie Google in einem technisch komplexen Antwortschreiben.

Darin wird begründet, dass die Indexierung von BGE unterbunden wurde, weil die Indexiermaschinen den Server des Betreibers so stark belastet haben, dass dessen Antwortzeiten nicht mehr dem Service Level Agreement mit dem Bundesgericht entsprachen.

Der Betreiber beschloss deshalb nicht etwa, die Kapazität seiner Server zu erhöhen, weil die BGE offenbar so intensiv abgefragt werden, sondern untersagte kurzerhand sämtliche Auffindbarkeit mittels Google und anderen Suchmaschinen. Dies führte denn auch zum gewünschte Resultat. Da niemand mehr einen BGE finden konnte, nahm die Belastung des Servers deutlich ab und seine Antwortzeit nahm wieder sehr befriedigende Werte an. Eine Website ohne Benutzer hat wunderbar prompte Antwortzeiten.

Im Antwortschreiben des Bundesgerichts wird zugestanden, dass das Indexierverbot auf jeder Seite der BGE der angestrebten Transparenz bei Leitentscheiden widerspricht und seither für diese aufgehoben wurde. Die Blockierung der Indexierroboter (mit der Anweisung Disallow in einer Datei robots.txt für die ganze Website) wird aber aus Angst vor der Denial-of-Service-Attacke durch die bösen Webcrawler weiterhin aufrechterhalten. Damit werden BGE auch in Zukunft nicht über Google auffindbar sein, da dieser Suchmaschinenbetreiber normalerweise solche in Branchenkonventionen festgelegten Blockierungswünsche respektiert.

Schliesslich geht das Antwortschreiben noch auf die Unterbindung der Indexierung von „weiteren Urteilen ab 2000“ ein. Diese Datenbank diene „rein der Transparenz“, betreffe die Rechtsprechung aber nicht, weil sie keine in der amtlichen Sammlung BGE veröffentlichten Urteile enthalte. Darum sei sie nicht für Recherchen gedacht und ihre Indexierung durch Google unerwünscht, weil man befürchtet, dass sonst die „Öffentlichkeit mit Abertausenden von repetitiven Urteilen überschwemmt“ werden könnte. Der hier vorgestellte Transparenzbegriff entbehrt nicht einer gewissen Komik, da die Öffentlichkeit bis anhin recht problemlos mit der Überschwemmung von Milliarden indexierter Webseiten weltweit zurechtkommt. Gerade bei einer grossen Anzahl von Urteilen kann nur eine indexierte Recherche zum „transparenten“ Auffinden eines konkreten Urteils verhelfen.

Der unerwünschte Nebeneffekt dieser Blockade ist die Tatsache, dass sowohl BGE Leitentscheide als auch „weitere Urteile ab 2000“ nur mit Suchmaschinen gefunden werden können, die sich nicht an die Konventionen der Branche halten. Damit bewirkt das Bundesgericht eine massive Marktverzerrung zugunsten der unbotmässigen Anbieter von Suchmaschinen. Schwarze Schafe unter den Crawlern werden solche Konventionen ohnehin nicht respektieren und können nur in der Firewall abgefangen werden. Es ist dem Bundesgericht zu empfehlen, sowohl BGE Leitentscheide als auch „weitere Urteile ab 2000“ ohne Einschränkungen allen Suchmaschinen zugänglich zu machen und allenfalls die Kapazität seiner Server zu verbessern, wenn seine Publikationen so intensiv abgefragt werden, dass die Antwortzeit darunter leidet.

Kurzer und subjektiver Bericht von der Tagung “Copyright vs. Internet” vom Freitag, 12. 4. 2013 in Bern.

Die Tagung fand in einem Gebäudekomplex in der Nähe vom Gütebahnhof statt, es wurden zwei Säle im 1 und 4 Stock genutzt. Eintritt und Verpflegung war frei. Es haben ca. 145 Personen teilgenommen. Davon kamen geschätzte 85% von den fünf Verwertungsgesellschaften sowie von Organisationen und Verbänden, welche ein ökonomisches Interesse an einer Aufrechterhaltung und am Ausbau der finanziellen Aspekte des Urheberrechtes hatten.

Zu Beginn Bezug der obligaten Namens-Kleber, individuelle Begrüssungen und Kaffee. Dann Platz nehmen im Kreis. Die Stühle waren in Sektoren unterteilt in vier Reihen um ein Blumenbouquet mit farbigen Stoffen und reichlich Texttafeln angeordnet.

Es folgte offizielle Begrüssung, Erklärungen oder eine Entschuldigung zum provozierenden Titel (mit Hinweis auf die zahlreichen Anmeldungen) und Einführung in die geplante Arbeitsmethode “Wisdom Council”. Mehrfach wurden die Anwesenden aufgefordert, den “Mind” zu öffnen und gewohnte Denkstrukturen sowie Positionen hinter sich zu lassen.

Für mich, der ich nach Studium der Telnehmerliste und trotz spürbarer Reduktion meiner Kräfte infolge einer hartnäckigen Grippe sicherheitshalber mit Kettenhemd und Zweihänder sowie dem festen Willen, den guten Geistern Raum zu geben, anreiste: eine frohe Botschaft.

Hier einige Infos zum “Wisdom Council” als gruppendynamische Methode:
http://www.walkyourtalk.at/das-wisdom-council-8-perspektiven-zur-ganzheitlichen-problemloesung/leadership/

Dann folgte eine Vorstellungsrunde mit rotierendem Mikrofon. Ein erstaunlich effizientes Unterfangen. Jeder nannte seinen Namen und die Organisationen, die er vertritt. In der Folge wurde ich von einigen alten Bekannten (mit besserem Gedächtnis) angesprochen. Darunter der Sohn eines bekannten Musikers, welcher als Produzent tätig ist und ein Schriftsteller und Facebook Freund, mit dem ich mich hin und wieder über Urheberrechte fetze.
Befund: 1 Pirat, 2 Wikipedia, 4 Google Leute, etliche Rechtsanwälte und Berater, Produzenten, einige TV- und Medienleute, Bundesbeamte diverser Abteilungen und eine grosse Menge an Leuten aus den Verwertungsgesellschaften. Von der Direktion bis zur Rechts- und IT-Abteilung.

Es sassen da eine Menge gebildete Leute mit Affinität zur Kultur, ein erfreulicher Anblick, wenn auch etwas getrübt durch die Tatsache, dass es den meisten um die Verteidigung bedrohter Pfründe ging.

Ich sass im ersten Kreis, neben dem Geschäftsleiter von Suisseculture. In einer Pause fragte ich ihn, ob er es begrüssen würde, wenn von Seiten der digitalen Allmend ein Beitrittsgesuch in seine Organisation gestellt wird. Er sagte, dass es sich das vorstellen könnte und dass er gut sei im Streiten (was keiner der ihn kennt bezweifeln würde).

Der Moderator – oder sollte man sagen Zeremonienmeister (ein sensibler Mensch) hatte einen harten Arbeitstag vor sich: Diesen kritischen Haufen zu konstruktiver Arbeit bewegen…

Nach der Einführung wurden ca. 12 Diskussionsrunden zu verschiedenen Themen gebildet, wobei man zirkulieren konnte. Die Gespräche waren meist konstruktiv und erstaunlich offen. Es gab (soweit ich das mitbekommen habe) kaum Positionskämpfe. Scheinbar begann der vom Moderator anstrengend wacker (mit Lächeln) herbeibeschworene positive Indianerzauber zu wirken.

Meine Anliegen fanden Raum und wurden in der Gruppe offen diskutiert:
– Gefahr für das freie Internet durch “Verjuristerei” und den Versuch, untaugliche Geschäftsmodelle auszurollen (bis hin zum Abmahn-Wahn)
– das Problem der für das Internet untauglichen Werk-Definition
– mangelnde Transparenz der Berechnungsgrundlagen der Verwertungsgesellschaften
– keine Hemmnisse und Quersubventionierung für freie Werke
Als interessant hat sich die Diskussion um den Werkbegriff erwiesen. Hier die Definition:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/231_1/a2.html
Dabei wurde deutlich, dass der Werkbegriff sehr undeutlich ist. Zitat: “Ebenfalls geschützt sind Entwürfe, Titel und Teile von Werken, sofern es sich um geistige Schöpfungen mit individuellem Charakter handelt.”
-Teile von Werken-
Was ist ein Werk und wie klein sind die solcherart geschützten Teile? Halten wir uns vor Augen: Die Weltbevölkerung umfasste beim Jahreswechsel 2012/13 rund 7,1 Milliarden Menschen, wovon in absehbarer Zeit ca. 50% Zugang zum Internet haben oder bald haben werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Weltbevölkerung

Das aktuelle Urheberrecht garantiert nun einen verfassungsmässigen Schutz kreativer Werke oder Teile davon bis 70 Jahre nach dem Tod des Kreativen. Suchmaschinen wiederum durchdringen diesen globalen Raum der undefinierten und nicht registrierten Werke und machen sowohl gesamte Werke wie deren Teile anhand von “Patterns” (komprimierten Codes zur Wiedererkennung von Werken oder Schnipseln aus Werken) auffindbar.
Bespiel: http://www.netzwelt.de/news/91092-youtube-vogelgezwitscher-bringt-naturfilmer-schwierigkeiten.html

Ein Teil der Diskussion ging um die Frage: sind Urheberrechte Vorrechte organisierter Kulturschaffender, welche ihre Einnahmen optimieren wollen (in einem gewerkschaftlichen Sinne) oder handelt es sich um ein Recht, das jedem kreativen Wirken aller Menschen zusteht?
Im ersten Falle widerspricht dies dem Geiste der Verfassung, da dadurch ein Kreis von Privilegierten ihre Vorrechte verteidigt. Im zweiten Falle wird dies in absehbarer Zeit zu grossen Problemen beim kreativen Schaffen führen, denn Milliarden von Menschen entfalten eine Menge Kreativität, vor allem, wenn man diese auf Teile von Werken herunter bricht und diesen bis 70 Jahre nach dem Tod des Kreativen internationalen Schutz gewährt. Es kann nicht im Interesse der Kreativen und der Verwertungsgesellschaften sein, mit einem solch schwammigen Werkbegriff zu operieren und Juristen die Interpretation dessen, was ein geschütztes Werk oder ein Teil eines geschützten Werkes ist, zu überlassen. Dies untergräbt die Glaubwürdigkeit des ganzen Modells der Verwertung.

Die Mittagspause verbrachte ich mit interessanten und ausführlichen Gesprächen, welche mich zuversichtlich gestimmt haben. Es wurde spürbar, dass unser Wirken nicht ohne Resonanz geblieben ist.

Das Nachmittagsprogramm begann mit einer etwas umständlichen Einführung in die Scholastik der Indianerhäuptlinge und ihre Weisheit, Kräften Raum zu bieten.

Vorab wurde ein Themenkatalog an möglichen Fragestellungen bewertet und anschliessend wurden wir aufgefordert, uns einer von acht Perspektiven bei der Bearbeitung dieser Fragestellung zu widmen:
“- Creative Intelligence – Förderung von Kreativität, Innovation und Freiheit des Ausdrucks
– Perceptual Intelligence – Erkennen von auftauchenden Bedürfnissen in der Organisation
– Emotional Intelligence – Kraft der Emotionen auf positive Weise nutzen, um Herausforderungen auf neue Art und Weise zu begegnen
– Pathfinding Intelligence – individuelles und organisatorisches handeln mit dem Zweck oder der Bestimmung der Organisation in Einklang bringen
– Sustaining Intelligence – Unterstützung, Pflege und Balance von organisatorischen Strukturen und neuen Initiativen
– Predictive Intelligence – Erkennen von zukünftigen Trends, Mustern und Zyklen
– Decisive Intelligence – Klarheit von Strategie,Entscheidungen und Handlungen
– Energy Intelligence – Wahrnehmen und erkennen, was die Lebendigkeit und Dynamik der Organisation erhöht”
Zitat, Quelle: http://www.walkyourtalk.at

Das war für viele an der Grenze des erträglichen, es gab kritische Kommentare, welche allerdings wirkungslos verhallten.
Für mich war das Wirkungsfeld “Power & Danger” attraktiv und bei diesem gruppendynamischen Brimborium wurde mir die (fragwürdige) Ehre zuteil, als einer von zwei “Chiefs” für diese Krieger-Truppe zu amten.
Es folgten Gruppendiskussionen, wobei es darum ging, die Risiken der gegenwärtigen Situation zu erkennen und klare Handlungsanweisungen zu erarbeiten.
Die wiederum erfreulich konstruktive Diskussion drehte sich um ähnliche Themen wie am Vormittag.
Hier was in meinem Gedächtnis noch vorhanden ist:
Risiken:
– Verlust der Glaubwürdigkeit des Urheberrechtes (siehe oben) und zunehmende Ablehnung von Zwangsmitteln bei der Durchsetzung
– untauglicher Werkbegriff für das globale Internet
– Intransparenz bei der Berechnung des Anteils freier Werke
Handlungsanweisungen:
– Arbeit am Werkbegriff (Annäherung an Patentrecht?)
– mehr Transparenz

Anschliessend Präsentation der Ergebnisse im Plenum. Dabei habe ich (als Aussenseiter) die Präsentation unserer Gruppenergebnisse gerne dem zweiten Chief (einem IT Profi der Suisa) überlassen. Dies in der Hoffnung, dass er besser in der Lage ist, die erarbeiteten Inhalte in einer für die Peer-Group geeigneten Übersetzung zu präsentieren.

Die anderen Gruppenarbeiten differierten zwischen Problembewusstsein und Kampfparolen. Unvergesslich die Parole, man müsse eine NATO zum Schutz der Urheberrechte bilden. Ich sah vor meinem geistigen Auge für einen Moment die atomare Bewaffnung der Rechteinhaber.

Die Veranstaltung war in meinen Augen überraschend offen und positiv, was die Gesprächsbereitschaft betrifft. Wunder dauern etwas länger.
Diese Notizen sind ein individueller und subjektiver Bericht, er enthält Fragmente aus einem unübersehbaren Gewusel von sich verändernden Gruppen, Diskussionen, Argumenten und Positionen. Nun bin ich auf den offiziellen Bericht mit der Zusammenfassung gespannt.

Mein Fazit:
Wikipedia (ausgewiesene Leistung) und digitale Allmend (CC, Fachgruppe, Juristen)  haben eine wichtige Aufgabe bei der Neugestaltung der Urheberrechte und sollten eine aktivere Rolle in der Diskussion und bei der Bewusstseinsbildung in den Medien einnehmen. Wir sind dazu eingeladen und das Klima bei vielen (nicht allen) Entscheidungsträgern ist besser als erwartet.
Bruno Jehle

Kühe, Untertitel und Urheberrecht

Über Claude Almansis kurze Analyse von Medien im Internet:

Ich habe den schönen Titel von Claude Almansi geklaut. Die hübsche Alliteration der englischen Version [1] ging dabei leider verloren.

Jedesmal wenn ich ein Link auf Video oder Sound erhalte, stelle ich es erst mal zurück. Und das nicht nur wegen dem Kopfhörergebot im Mehrpersonenbüro. Das Ärgerliche an diesen Medien ist, dass sie unkomprimierbare Lebenszeit fressen. Zwar haben Mitglieder von Filmfestivaljurys gelernt, Filme auch kompetent zu beurteilen, die sie in doppelter Geschwindigkeit visionieren. Aber das Medium sträubt sich gegen das Auffinden einzelner Stellen, gegen das Zitieren kurzer Ausschnitte und kommuniziert Lerninhalte deutlich schlechter als Text + Bild. Es kennt keine Inhaltsverzeichnisse und kein Sachregister, ist nicht volltext-indexierbar und wird darum selten gefunden, wenn man nach Sachinformation sucht. Die neue Vorschaubildchenfunktion hat zwar einen deutlichen Fortschritt gebracht, löst aber die angeführten Probleme für Video kaum und für Sound überhaupt nicht.

Diese Tatsache dient Claude Almansi als Ausgangspunkt ihres amüsanten Plädoyers für ungehinderte Untertitelung. Untertitel verschaffen Bewegtbild + Ton viele Vorteile, die sonst nur Text + Bild vorbehalten sind. Der Grundsatz, dass für Menschen ohne Behinderung gut ist, was für Menschen mit Behinderung gut ist, bewährt sich hier einmal mehr.
Ausserdem geht multilinguale Untertitelung weit über einfache Barrierenfreiheit hinaus und bewältigt eine multikulturelle Kommunikationsaufgabe, die von Wikipedia heute erst langsam in Angriff genommen wird.

Wie bei allen Internet-Themen stellen sich dem löblichen Unterfangen technische und juristische Hindernisse in den Weg. Die technischen Ansätze werden von Claude ausführlich besprochen. Das juristische Problem scheitert an der WIPO, die seit Jahren den Auftrag hat, das Urheberrecht zugunsten von Menschen mit Behinderungen einzuschränken und diesem Auftrag bis heute nicht nachgekommen ist [2]. Warum das so ist, entnimmt man einer kleinen Anekdote von Claude:

Ich nahm an einem WIPO-Treffen teil zu diesem Abkommen für Blinde und Lesebehinderte. Eine französische Dame vertrat die europäischen Presseverleger und wehrte sich sehr heftig dagegen. Deshalb fragte ich sie in einer Kaffeepause, warum sie so stark gegen Blinde eingestellt sei – war sie vielleicht einmal von einer blinden Person verletzt worden? Sie sagte nein, aber sie sei aus Prinzip gegen JEGLICHE Urheberrechtsschranken, „weil Google News [geistiges Eigentum] klaut …“

Was das Ganze nun mit dem Verdauungstrakt der Kühe zu tun hat, findet man im Originalbeitrag von Claude Almansi.

GV der Digitale Allmend am 25. März

Am 25. März 2013 um 19:00h findet im Haus Sihlquai 131/133 der ZHdK die Generalversammlung der Digitalen Allmend statt.

Aus logistischen Gründen bitten wir Dich um eine kurze Nachricht, ob Du teilnehmen wirst, unter folgender Doodle Umfrage: http://www.doodle.com/4ktbyc5z6kgsiqrr

Der Vorstand wird an der GV eine Statutenrevision beantragen, die die Mitgliederbeiträge nicht mehr als freiwillige Beiträge, sondern als eine Bedingung für die Vereinsmitgliedschaft aufführt. Für die Begründung und Diskussion werden wir auf jeden Fall genügend Zeit an dieser GV zur Verfügung haben. Hier findet Ihr den Vorschlag für die angepassten Statuten inkl. der Bemerkungen, was alles geändert wurde (PDF). Wir werden an der GV Punkt für Punkt diskutieren können.

Traktandenliste
===========

1 Begrüssung
1.1 Wahlen des Stimmenzählers und des Protokollführers,
1.2 Änderungsanträge für die Traktandenliste

2 Administratives
2.1 Jahresbericht des Präsidiums
2.2 Finanzen & Revisionsbericht
2.3 Wahl des Vorstandes
2.4 Wahl des Präsidenten
2.5 Wahl des Vizepräsidenten
2.6 Wahl des Kassiers
2.7 Wahl der Revisionsstelle
2.8 Wahl der Mitglieder des Team CC

3. Statutenrevision – Mitgliederbeiträge

4. Jahresplan und Organisation 2013

5. Diverses

Wir freuen uns über Eure Teilnahme. Neben den Mitgliedern der Digitalen Allmend sind auch alle anderen Interessierten herzlich eingeladen.

Aus logistischen Gründen bitten wir Dich um eine kurze Nachricht, ob Du teilnehmen wirst, unter folgender Doodle Umfrage: http://www.doodle.com/4ktbyc5z6kgsiqrr

Der Vorstand
Digitale Allmend

Update: Das Protokoll der GV ist hier publiziert.

SWISSPERFORM Mitgliedschaft und Nutzung von Creative Commons Lizenzen nicht möglich

Wir haben eine weitere Antwort von einer Verwertungsgesellschaft erhalten. SWISSPERFORM hat uns eine sehr detaillierte Antwort geliefert. SWISSPERFORM ist die Verwertungsgesellschaft “für Leistungsschutzrechte (auch verwandte Schutzrechte genannt) in der Schweiz”.

Während der Dauer der Mitgliedschaft ist es nicht möglich “für einzelne Darbietungen unterschiedliche Nutzungsbedingungen festzuhalten, unabhängig davon, ob es sich um CC-Lizenzen oder andere Einschränkungen handelt.”

Auch sind bisher noch keine Anfragen von Mitgliedern zu Creative Commons eingetroffen.

Die Antwort im Detail findet sich in PDF.

Vielen Dank an SWISSPERFORM für die detaillierte Antwort und die Bereitschaft zur Diskussion.

Urban Data Challenge – Open Data Day am 23. Februar

Am 23. Februar wird der OpenData Day gefeiert. In über 90 Städten finden Veranstaltungen statt. Auch in Zürich findet im Dock18 eine Veranstaltung statt:

Das letzte Jahr hat gezeigt, dass Open Data auf der ganzen Welt in die Gänge kommt. Mit neuen Open Data Verzeichnissen in Europa, Nordamerika und Afrika und immer mehr öffentlich verfügbaren Daten von Organisationen wie zum Beispiel der Weltbank. Am 23. Februar treffen sich weltweit Bürgerinnen und Bürger, um zu sehen, was sich mit diesen Daten anstellen lässt.

In Zürich organisiert der Verein Opendata.ch, das Schweizer Chapter der Open Knowledge Foundation, an diesem Tag keinen eigentlichen Hackday, sondern ein Meetup. Unsere Freunde vom Dock18, Institut für Medienkulturen der Welt, stellen uns dafür ihre Räumlichkeiten in der Roten Fabrik zur Verfügung. Alle Open Data Enthusiasten, aber auch noch völlig Ahnungslose sind herzlich eingeladen, vorbeizukommen und bei einem Bier mehr über Open Data zu erfahren, Fragen zu stellen und Mitglieder der Schweizer Community kennenzulernen.

Kurzinfos: Ab 19:00 Uhr, Dock18, Rote Fabrik, Seestrasse 395, Zürich

ProLitteris Mitgliedschaft und Nutzung von Creative Commons Lizenz für einzelne Werke möglich

Verwertungsgesellschaften nehmen für ihre Mitglieder Urheberrechte und verwandte Schutzrechte war. Deshalb ist es für Nutzende von Creative Commons wichtig zu wissen, ob und wie Creative Commons Lizenzen mit der Mitgliedschaft bei einer Verwertungsgesellschaft vereinbar ist. Hier die Antwort von ProLitteris. ProLitteri ist die Schweizerische Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst. Vielen Dank für die Antwort an ProLitteris!

Kurz zusammengefasst: Die Mitgliedschaft bei ProLitteris und die Nutzung von Creative Commons Lizenzen klappt. Details stehen unten in der publizierten Antwort.

1. Ist es möglich, als Mitglied ihrer Verwertungsgesellschaft einzelne Werke unter einer CC Lizenz zu veröffentlichen?

Ja, im Bereich derjenigen Ausschliesslichkeitsrechte, die von den Mitgliedern an uns abgetreten werden. Generell aber ist es uns egal, unter welche Lizenzen die Mitglieder die betreffenden Werke stellen, da sie in der Regel einfach deklarieren müssen, an welchen Werken sie die entsprechenden Rechte nicht der ProLitteris übertragen wollen. Das gilt im Bereich der digitalen Nutzungen aber nur für Werke der bildenden Kunst und an Kunstfotografien. Bei Vergütungsansprüchen, die zwingend über die ProLitteris wahrgenommen werden müssen, sind solche Ausnahmen betreffend einzelner Werke von Gesetzes wegen nicht möglich.

2. Falls Ja: Ist die Nutzung aller Varianten erlaubt oder nur einzelnen? (Varianten sind CC-BY, CC-BY-NC, CC-BY-SA, CC-BY-ND, CC-BY-NC-SA, CC-BY-NC-ND)

Damit sind wohl die Bedingungen der CC-Lizenzen gemeint. Auf solche detaillierten Ausnahmen/Unterscheidungen können wir nicht eingehen.

3. Falls Nein: Ist es geplant, dass CC Lizenzen von Mitgliedern in Zukunft genutzt werden können? Wann? Falls Nein: Weshalb nicht?

Was genau meinen Sie mit dieser Frage?

4. Kann ich als Mitglied ein Werk mehrfach lizensieren, etwa cc:non-commericial für die Öffentlichkeit und andere Lizenzen für kommerzielle Verwertungen?

Wie schon unter 2. erwähnt: Es ist nicht vorgesehen, in den Mitgliedschaftsverträgen der ProLitteris auf die einzelnen Besonderheiten von CC-Lizenzen Rücksicht zu nehmen bzw. diese zu übernehmen. Wenn ein Mitglied uns im Bereich der digitalen Nutzungen die Rechte abtritt, dann sind damit grundsätzlich alle Arten von On Demand-Rechten gemeint.

5. Ich habe bereits Werke unter CC lizensiert, kann ich noch der Verwertungsgesellschaft beitreten?

Ja, aber im Bereich der Ausschliesslichkeitsrechte nicht mehr für diese Werke. Allenfalls noch für die gesetzlichen Vergütungsansprüche.

6. Ich möchte ein bestehendes Werk neu unter CC Lizenz veröffentlichen. Kann ich das? Was muss ich berücksichtigen?

Diese Frage ist uns nicht vollständig klar. Das hängt u.E. von den Bedingungen der CC-Lizenzen ab.

7. Ich möchte Ausschnitte meines Werkes (bspw. Samples, Absätze, Filmszenen)  anderen Kunstschaffenden unter einer CC-Lizenz zur Verfügung stellen. Kann ich das?

Siehe oben unter 6. – immer vorausgesetzt, der betreffende Urheber ist mit einer derartigen Nutzung überhaupt einverstanden.

8. Verwertet Ihre VWG nur nicht-digitale Publikationsrechte kollektiv oder auch Online-Rechte?

Wie gesagt: Im Bereich der bildenden Kunst und der Kunstfotografie – ja. Für Texte je nach Aufträgen der einzelnen Berechtigten.

9. Können die Online- und Offline-Rechte Ihrer Mitglieder von verschiedenen Institutionen verwertet werden?

Was genau meinen Sie damit? Wenn unsere Mitglieder uns die entsprechenden Rechte abgetreten haben, können schon aus grundsätzlichen juristischen Ueberlegungen die nämlichen Rechte nicht auch noch an weitere Institutionen übertragen werden.

10. Wie stellen Sie sicher, dass die Einnahmen aus flächendeckende Pauschalabgaben auch Nichtmitgliedern (etwa den Urhebern der Wikipedia) zugute kommen, wie dies vom Gesetz vorgesehen ist?

Dazu sind wir daran, das Verteilungsreglement zu ergänzen. Allerdings ist vorgesehen, die Vergütungsansprüche nur bei entgeltlichen Publikationen auszuschütten – wie es bereits im analogen Nutzungsbereich Gültigkeit hat.