26.5.07 – Launch Creative Commons Schweiz

«Creative Commons» nun auch in der Schweiz

Zürich, den 29. April 07. Das Schweizer Urheberrechtsgesetz wird derzeit revidiert und soll an das digitale Zeitalter angepasst werden. Die Rechtskommission des Nationalrats wird sich voraussichtlich im Mai damit beschäftigen.
Ebenfalls im Mai werden die für das Schweizer Recht adaptierten Creative Commons Lizenzen (CC) veröffentlicht. Damit gibt es in der Schweiz eine weitere, attraktive Alternative zu restriktiven Lizenzen und herkömmlichen Verwertungsmöglichkeiten.

Die Schweizer CC-Lancierung findet als abschliessendes Highlight des Tweakfests im Technopark statt. Am Samstag, dem 26. Mai, um 18.00 Uhr werden die Lizenzen unter Beteiligung eines prominenten CC-Vertreters vorgestellt: John Buckman, CEO von Magnatune.com und CC-Vorstandsmitglied, wird für die Einführung und Präsentationen sorgen. Auf dem Programm stehen ferner laufende Projekte und Anwendungen, die zeigen, dass internationale CC-Versionen auch in der Schweiz bereits genutzt werden. Weitere «Showcases» können bei den Veranstaltern noch gemeldet werden.

Idee, Prinzip und Konzept von Creative Commons (CC) wurden 2001 in den USA entwickelt, massgeblich von Lawrence Lessig, Rechtsprofessor an der renommierten Stanford Law School. Damit wird dem traditionell eher restriktiven Urheberrechtsregime ein Modell gegenüber gestellt, das sich an den Grundwerten von Offenheit und Teilhabe orientiert. Kreativen, Kultur- und Medienschaffenden sowie WissenschaftlerInnen wird damit ein Werkzeug zur Verfügung gestellt, um selbst bestimmen zu können, was sie mit ihren Werken machen und wie sie diese verwerten wollen. Mit modulartigen Lizenzen unter dem Motto «some rights reserved» – zwischen strengem Copyright (all rights reserved) und public domain (no rights reserved) – können UrheberInnen bestimmen, unter welchen rechtlichen Bedingungen sie ihre Werke veröffentlichen und weiter verwendbar machen wollen. In den letzten viereinhalb Jahren wurden weltweit bereits über 200 Millionen Werke unter Creative Commons lizenziert. Die CC-Lizenzen wurden von Openlaw, Plattform für Recht und freie Software, an das Schweizer Recht angepasst.

Organisiert und veranstaltet wird die CC-Lancierung Schweiz von der Digitalen Allmend. Das Programm gibt es unter http://www.tweakfest.ch.
Vor dem Launch Event wird es eine Keynote von Volker Grassmuck mit dem Titel «IP Kills, Freedom Now!» geben.
Der Eintritt zu beiden Veranstaltungen ist kostenlos.

Hier auch noch die französische Medienmitteilung und die italienische Medienmitteilung.

Digitale Allmend übernimmt Public Project Lead von Creative Commons Schweiz

Es freut uns folgende Mitteilung von Creative Commons Schweiz anzukündigen:

Die juristischen Arbeiten an der schweizerischen CC-Lizenz sind von Openlaw erfolgreich abgeschlossen worden und wir haben beschlossen, die weitere Zukunft von CC in der Schweiz neu zu strukturieren.

Von nun an fallen viele Aufgaben an, Aufgaben die nicht rechtlicher Natur sind. Dazu gehört u.a. auch der Launch der Schweizerischen Übersetzung der Creative Commons Lizenzen. Wie mit heutiger Pressemitteilung angekündigt, wird der Launch am Tweakfest vom 26. Mai 2007 stattfinden.

Im Zusammenhang der Vorbereitungen des Launch wird neu die Funktion eines Public Project Lead für die Schweiz geschaffen. Der Public Lead wird Projekte lancieren, welche die Verbreitung der CC Lizenzen in der Schweiz fördern.

Der Verein „Digitale Allmend” (http://allmend.ch) wird den Public Project Lead für Creative Commons in der Schweiz ausüben. Digitale Allmend wird damit der neue Motor für Communityprojekte.

Openlaw bleibt neben dem Public Lead als Juristischer Project Lead bestehen.

Legal Lead und Public Lead sind in rechtlicher und organisatorischer Hinsicht voneinander unabhängig und treten im eigenen Namen auf.

Rechtliche Anfragen betreffend Creative Commons können weiterhin an info(at)openlaw.ch oder auf die Mailingliste (cc-ch(at)lists.ibiblio.org) gerichtet werden. Anfragen betreffend Communityprojekten richten Sie bitte an team_cc(at)allmend.ch.

Nochmals nachgefragt – DJ-Vertrag von der IFPI

Auch nachdem uns die IFPI unsere Fragen zu dem umstrittenen DJ-Vertrag beantwortet hat, war uns noch nicht ganz alles klar. Deshalb haben wir bei der IFPI Schweiz nochmals nachgefragt.

Besonders interessant finde ich die Erläuterungen zu Antwort 10:

Die Unterscheidung zwischen Original und Kopie bei mp3-Dateien im Sinne des DJ-Vertrages ist leichter verständlich, wenn
Sie von Original und Kopie bei einer CD ausgehen:

Bei nichtphysischen Tonträgern gilt eine Datei als Original im Sinne des DJ-Vertrages, wenn sie beim Erwerb erstmals auf einem eigenen Datenspeicher gespeichert wird. Jede Kopie dieser Datei ist also kein Original mehr, insbesondere dann nicht, wenn sie auf einem anderen Datenspeicher gespeichert wird.

Natürlich bringt es die elektronische Datenverarbeitung mit sich, dass in bestimmten Phasen der Verarbeitung «»Kopien» entstehen können, z.B. Daten im RAM zwischengespeichert werden oder bei der Verwendung von Mix-Software in den Cache wandern. Um diese geradezu zwangsläufig entstehenden vorübergehenden Kopien geht es jedoch nicht. Auch die «Umorganisierung» dieser Dateien auf der eigenen Festplatte gilt nicht als lizenzbedüftige Kopie.

Nur mit Lizenz ist dagegen das Kopieren auf einen anderen Datenträger erlaubt, namentlich einen anderen Computer und CDs/DVDs/Flashspeicher, wenn mit diesen die DJ-Tätigkeit ausgeübt wird.

Beim Kauf von Musikaufnahmen über Downloadplattformen wie iTunes können Sie die heruntergeladene Datei für den Privatgebrauch in der Tat so häufig kopieren, wie es die Bedingungen des Verkäufers zulassen. Dies hat aber nichts mit der Kopierlizenz zum Zwecke der Ausübung einer DJ-Tätigkeit zu tun. Diese müssen Sie gesondert erwerben, sie ist im Kauf von mp3-Dateien ebensowenig enthalten wie im Kauf einer CD.

Für einen DJ lohnt es sich demnach, die Songs gleich vom Notebook aus zu kaufen, mit dem er später im Club mixen will. Um den bei heutigen Notebooks eher knapp bemessenen Speicherplatz auf der Festplatte frei zu halten, sollte man die Musikstücke andererseits besser gleich von Beginn weg auf einer externen Festplatte speichern, weil «das Kopieren auf einen anderen Datenträger» ja nur mit Lizenz erlaubt ist.

Zu Frage 15 gab es ebenfalls einen klärenden Nachtrag:

Sinn der vertraglich eingeräumten Einsichtsmöglichkeit in die Logfiles einer Website ist es, die Menge der zugänglich gemachten Hörproben im Bedarfsfalle nachvollziehen zu können, schliesslich existieren hierzu vertragliche Begrenzungen. Nutzungsdaten von Besuchern der Website haben hiermit nichts zu tun und sind daher irrelevant.

Beruhigend zu wissen, dass die Webserver-Logfiles werden nur dazu verwendet werden, um die Menge der zugänglich gemachten Hörproben nachvollziehen zu können. Es muss sich also niemand Sorgen machen, dass die Nutzungsdaten der Website-Besucher, die darin auch stehen, zu anderen Zwecken verwertet werden könnten. Gerade im Zeitalter der Cumulus- und Super-Card haben sich sowieso schon die meisten Schweizer daran gewöhnt, dass solche personenbezogenen Daten zu statistischen Zwecken gesammelt werden. Wenn man der IFPI vertraut, dass sie mit den Daten nichts anderes anstellt, ist das auch kein Problem.
Schliesslich vertraut die IFPI auch darauf, dass die Logfiles, die sie einsehen darf, nicht vorher manipuliert wurden.

Filmer und Journalist Thomas Haemmerli zum Konflikt über Copyrights

Thomas Haemmerli , dessen Film “Sieben Mulden und eine Leiche” gerade im Kino läuft, hat in der WOZ (26.4.07, S.14) ein Interview gegeben und sich dabei folgendermassen zum Copyright geäussert:

WOZ: Sie wettern gern gegen Ihrer Meinung nach bornierte Politiker und Politikerinnen. Worauf sollten sich fortschrittliche Politiker denn konzentrieren?
Thomas Haemmerli: Sie sollten zum Beispiel begreifen, dass eine der wichtigsten Frontlinien zwischen den US-Entertainmentkonzernen auf der einen und der Bevölkerung sowie den Kreativen auf der anderen Seite verläuft.
Copyright killt nicht nur Kreativität, es legitimiert auch, jeden zu kontrollieren. Und die Politiker sollen begreifen, dass Politik national kaum mehr möglich ist.

Da können wir ihm eigentlich nur zustimmen. Es wäre schön, wenn die ParlamentarierInnen dies begreifen würden und das Urheberrechtsgesetz nicht noch mehr zu Gunsten der US-Entertainmentkonzernen verändert.

DRS Podcast zu WIPO Intellectual Property Day

Gestern war WIPO Intellectual Property Day. Zu diesem Anlass gestaltete Patrick Tschudin für DRS2 einen 4.5 minütigen Bericht, den es nun als Podcast anzuhören gibt (5:00-9:30). Dieser Hinweis ist etwas in “eigener Sache”, denn zwar kommt auch der Leiter der Enforcement Abteilung der WIPO zu Wort, aber ein Grossteil des Berichtes besteht aus einem Interview mit mir….

Mojiti.com erlaubt das kommentieren von unseren Videos

Ein kleiner Hinweis in eigener Sache. Wir wurden darauf aufmerksam gemacht, dass man Videos von Sevenload.com nicht mit Mojiti.com kommentieren kann. Wir haben deshalb bei Mojiti.com nachgefragt und heute die Antwort erhalten. Sie haben ihren Dienst erweitert. Es ist jetzt möglich Videos von Sevenload bei Mojiti.com zu kommentieren.

Kommentare zu Videos über uns von KulturTV können also ab sofort gemacht werden. Auch unsere Videos vom Blogcamp können nun kommentiert werden.

Offener Brief vom Konsumentenschutz an die IFPI

Die IFPI stellt im Rahmen der Urheberrechtsrevision drastische Forderungen, u.a. ein absolutes Umgehungsverbot von Kopiersperren. Die Stiftung Konsumentenschutz hat nun reagiert und in ein offenen Brief die IFPI aufgefordert von ihren Forderungen abzurücken.
Gemäss offenem Brief will die IFPI:

  • Sie wollen den Artikel im Gesetz streichen, welcher es den Konsumentinnen und Konsumenten erlaubt, den Kopierschutz zu umgehen, selbst wenn sie dies lediglich tun, um eine Kopie einer CD oder DVD für ihren eigenen persönlichen Gebrauch tun – was gemäss Artikel 19 URG legal ist. Die SKS unterstützt diesen Artikel ausdrücklich (Art. 39a Abs. 4).
  • Sie wollen den Artikel im Gesetz belassen, welcher Programme verbietet, die die Kopiersperre («Kopierschutz») umgehen. Damit hätten die Konsumentinnen und Konsumenten kein Instrument in der Hand, um einfach eine Kopie einer CD zu erstellen – selbst wenn ihnen dies gemäss dem oben erwähnten Artikel erlaubt sein soll. Die SKS spricht sich für das Streichen dieses Artikels aus (Art. 39a Abs. 3).
  • Der Konsumentschutz kontert nun mit den berechtigten Argumenten, dass die Forderungen der IFPI nicht mehr zeitgemäss und überholt sind.

    in der Schweiz gibt es im Moment ein reges Lobbying zur Urheberrechtsrevision. Die Rechtskomission des Nationalrates trifft sich am 10./11.5 zum Thema und unter Umständen wird die Revision in er Junisession im Parlament behandelt.

    Antworten von der IFPI zum DJ-Vertrag

    Nachdem wir Anfang April nochmals per Briefpost nachgefragt haben, kam von der IFPI Schweiz nun doch noch ein Antwortschreiben. Der Brief mit den Fragen wurde bereits vor zwei Wochen an uns geschickt. Aus Gründen, die wir gerade abklären, wurde er aber wieder retourniert.

    Die Details zum DJ-Vertrag von der IFPI Schweiz kann man hier nachlesen.

    1.) Wieso wurde der Brief nur an ein paar wenige DJs verschickt und nicht gleich mit einer Pressemitteilung oder zumindest einer Mitteilung auf ihrer Website einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht?

    Der DJ-Vertrag wurde zunächst an ca. 200 DJs in der Schweiz gesandt, demnächst werden alle aktiven Schweizer DJs diesen Vertrag erhalten. Einer Pressemitteilung bedurfte dies nicht, da der Kreis der Betreffenden vergleichsweise klein ist. Der DJ-Vertrag richtet sich zudem nur an die beteiligten Parteien, nicht an die Öffentlichkeit. Wenn ein DJ für sich entscheidet, seine Korrespondenz zu veröffentlichen, ist das eine andere Sache.

    2.) Nach welchen Kriterien wurden die DJs ausgewählt, denen der Brief und der Vertrag zugeschickt wurde?

    Eine Auswahl anhand spezieller Kriterien war nicht notwendig.

    3.) Wie viele DJs haben den Vertrag bereits unterschrieben?

    Erwartungsgemäss haben nicht alle DJs unterzeichnet, die das Kopierrecht für ihre Tätigkeit benötigen.

    4.) Werden die DJs, welche den Vertrag nicht unterzeichnet haben einen zweiten Brief erhalten?

    Es kommt darauf an, aus welchem Grund der jeweilige DJ den Vertrag nicht unterzeichnet hat. Wenn er es deshalb nicht getan hat, weil er tatsächlich nicht kopiert und die angebotenen Rechte daher auch nicht benötigt, erhält er bis auf weiteres keine Post von IFPI Schweiz. DJs, die kopieren, sich aber nicht um die Einholung aller nötigen Rechte kümmern, werden wir nochmals auf die Rechtslage hinweisen.

    5.) Was haben DJs zu befürchten, die den Vertrag nicht unterzeichnen und nicht für die Vervielfältigungsrechte bei ihrer DJ-Tätigkeit bezahlen wollen?

    Auch hier kommt es darauf an, ob ein DJ zum Zwecke der Ausübung seiner DJ-Tätigkeit kopiert oder nicht. Falls unautorisiert kopiert wird, muss mit den strafrechtlich vorgesehenen Sanktionen und mit zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen gerechnet werden.

    6.) Gibt es deswegen bereits Anklagen gegen DJs?

    Bisher nicht. Für die Zukunft können Straf- und Zivilrechtsverfahren jedoch nicht ausgeschlossen werden.

    7.) Haben DJs, denen den Vertrag nicht zugeschickt wurde und die nicht darüber informiert wurden, auch mit zivil- und strafrechtlichen Folgen zu rechnen?

    Derzeit gibt es dafür keinen Anlass. Es wurde der Weg der Übersendung des DJ-Vertrages gewählt, also der Sensibilisierung der Betreffenden für den Bedarf an bestimmten Rechten. Eine zeitgleiche strafrechtliche Behandlung der Sache ist hier weder nötig noch erwünscht. Bei aller Sensibilisierung darf aber nicht vergessen werden, dass die mit URG Art. 36 bestehende Rechtslage schon vor der Übersendung des DJ-Vertrages bestand. Die Grundlagen des DJ-Vertrages sind also nichts Neues, insbesondere nicht für DJs, die mit ihrer DJ-Tätigkeit Geld verdienen.

    8.) Betrifft die Regelung auch ausländische DJs, die in der Schweiz auflegen?

    Ausländische DJs, die nicht in der Schweiz wohnhaft sind und hier nur gelegentlich auftreten, müssen die benötigten Kopierrechte nicht bei IFPI Schweiz erwerben, sondern im Ausland gemäss dortiger Rechtsordnung.

    9.) Ist der DJ gezwungen, auf das Auflegen einer CD zu verzichten, wenn diese einen Kopierschutz enthält, der das Abspielen auf seiner Anlage verunmöglicht?

    Ein Kopierschutz verhindert nicht das Abspielen einer CD, sondern das Kopieren.

    10. Müssen DJs auch etwas an die IFPI bezahlen, wenn sie ihre Songs über den iTunes Music Store von Apple oder einem anderen Online-Anbieter im MP3- oder AAC-Format gekauft haben?

    Das kommt darauf an, ob diese Files nach dem Kauf kopiert werden oder nicht. Nichtphysische Tonträger wie diese Files sind den physischen Tonträgern wie CDs gleichgestellt. Das Urheberrechtsgesetz macht hier keinen Unterschied.

    11.) Was muss ein Restaurant-Betreiber der IFPI zahlen, damit er Musik in seinem Restaurant abspielen kann, die er von seinen Original-CDs kopiert hat (z.B. auf eine Mix-CD oder einen iPod)? Gibt es bereits einen entsprechenden Vertrag von der IFPI für Restaurant-Betreiber?

    Analoge Verträge existieren auch für das Gastrogewerbe, zugeschnitten auf dessen Bedürfnisse.

    12.) Sind Radiosender wie die SRG auch dazu verpflichtet, der IFPI Abgaben zu entrichten, wenn sie ihre Musik auf einen Server kopieren, um sie einfacher Abspielen zu können? Wenn ja: Wie hoch sind diese Abgaben für Radioproduzenten und wie viele Radio-Stationen bezahlen diese Abgaben bereits in der Schweiz?

    Bis auf ganz wenige gesetzliche Ausnahmen muss jeder, der kopieren will, von den Rechteinhabern dazu autorisiert sein. Selbstverständlich ist das auch bei den Sendeanstalten nicht anders. Und ebenso selbstverständlich haben die Sendeanstalten Verträge zur Rechteeinräumung abgeschlossen. Auch hier existieren standardisierte Verträge.

    13.) Bei welchen öffentlichen Vorführungen von Musik-Kopien, die von IFPI-Tonträgern stammen, muss man der IFPI Abgaben bezahlen? Wie sieht es z.B. konkret aus, wenn ein Restaurant mit 10 Plätzen oder ein Schultheater mit 1000 Besuchern Musik ab einem iPod spielt?

    Die Entschädigung wird für den Erwerb des Kopierrechts für bestimmte Zwecke fällig, nicht für die Aufführung als solche. Die Aufführung wird über die SUISA abgerechnet.

    14.) Nach welchem Verteilschlüssel werden die von der IFPI durch DJs eingenommenen Vergütungen an die IFPI-Mitglieder verteilt?

    Die Verteilung erfolgt nach den üblichen Verteilschlüsseln.

    15.) In dem DJ-Vertrag steht: «DJ gewährt IFPI vollumfänglich Einblick in alle bezüglich Internet-Nutzung verfügbaren statistischen Daten (z.B. log-files).» Was genau beinhalten diese statistischen Daten?

    Die Websitestatistik gibt z.B. Aufschluss darüber, in welcher Form Hörproben zur Verfügung gestellt wurden. Was diese statistischen Daten – wie Sie schreiben – «beinhalten», ist natürlich von Website zu Website verschieden.

    16.) Können sie bestätigen, dass die IFPI bei Schweizer Provider um Namen von DJs angefragt hat, die eigene Hörproben ihrer Mixe auf ihre Website gestellt haben?

    Das ist nicht der Fall.

    17.) In ihrem Vertrag steht, dass die Hörproben des DJs nur über eine HTTP-Website zugänglich gemacht werden dürfen. Sind demnach Websiten auf Basis von HyperText Transfer Protocol Secure (https) dafür nicht gestattet?

    Abgesehen von der äusserst geringen Praxisrelevanz dieser Protokollerweiterung für die Bewerbung von Tätigkeiten im Web handelt es sich beim «https»-Protokoll lediglich um eine Erweiterung des «http»- Protokolls um die Verschlüsselungen TLS bzw. SSL, sodass diese von der zitierten Bestimmung des DJ-Vertrages gedeckt ist.

    18.) Wie kann das Herunterladen oder Speichern der Hörprobe auf der Website bei den Nutzern verhindert werden, ohne beim Design der Website die W3C-Standards zu verletzen?

    Für die detaillierte Beantwortung dieser Frage empfehlen wir, sich an einen professionellen Webprogrammierer zu wenden; es stellt jedenfalls kein Problem dar, z.B. lediglich Streams anstelle von mp3-file-downloads bereitzustellen – Sie treffen dies im Netz millionenfach an. Es geht ersichtlich darum, dass ein DJ nicht zum Zwecke der Bereitstellung eines Downloadangebots kopieren darf. Die rein theoretische Möglichkeit, dass einzelne User einen solchen Stream «rippen» könnten, hat mit der Rechteeinräumung nichts zu tun. Wir gehen im Übrigen davon aus, dass auch Sie nicht der Ansicht sein werden, unsere Rechtsordnung sollte sich dem «Design der Website nach W3C-Standard» unterordnen.

    19.) In ihrem Schreiben an die DJs fehlt eine rechtliche Begründung zu den einzelnen Forderungen. Wir bitten sie deshalb um eine klare und differenzierte rechtliche Begründung.

    Dies ist unzutreffend. Sowohl im DJ-Vertrag als auch im Begleitschreiben wird umfassend auf die rechtliche Grundlage des Art. 36 URG hingewiesen. Dies ist auch kaum einem DJ entgangen.

    Wir hoffen, dass diese Informationen zur Klärung beigetragen haben.

    Mit freundlichen Grüssen
    IFPI Schweiz
    Dr. Peter Vosseler

    Freiwilliger Mitgliederbeitrag für Digitale Allmend

    Der Verein Interessengemeinschaft Digitale Allmend hat an der Generalversammlung 2007 beschlossen, nur noch freiwillige Mitgliederbeiträge zu verlangen.

    Der Kassier ersucht Mitglieder und Interessierte ihren freiwilligen Mitgliederbeitrag von vorgeschlagenen Fr. 50.- zu bezahlen. Wir benötigen die finanzielle Unterstützung, für unsere Veranstaltungen und Aktionen.

    Die Postkontonummer ist 60-35243-8, und das Konto lautet auf Interessengemeinschaft Digitale Allmend, 5000 Aarau.

    Wer gerne einen Einzahlungsschein hätte und/oder eine Eingangsbestätigung braucht, der schreibt bitte ein E-Mail an info(at)allmend.ch mit seiner/ihrer Postadresse oder macht einen entsprechenden Vermerk bei den Mitteilungen der Einzahlung.

    Wer gerne im Verein Mitglied werden will, der sende ebenfalls ein e-Mail an vorstand(at)allmend.ch. Wer sich aktiv beteiligen will, der oder die kann sich gerne in unsere Mailingliste einschreiben.

    Verdoppelung: Online-Musikmarkt Schweiz

    Wie der Schweizer Ableger der IFPI heute mitteilte, hat sich im vergangenen Jahr der Online-Umsatz im Musikbusiness von drei auf sieben Millionen Schweizer Franken mehr als verdoppelt. Wenn das keine gute Nachricht ist für die Musik-Industrie. Aber die Mitteilung käme nicht von der IFPI, wenn da nicht auch im gleichen Atemzug gejammert würde.

    Das drastische Wachstum im Online-Segment konnte nämlich laut IFPI die Verluste im herkömmlichen Geschäft bei Weitem nicht wettmachen. Es stellt sich die Frage, ob es das muss. Die Musik-Industrie hat den ganzen Online-Zug einfach verpasst. Das zeigt die Tatsache, dass sich im Online-Geschäft die Umsätze prächtig entwickeln. Wäre hätte das gedacht? Wohl jeder Internet-Benutzer, aber nicht die Musik-Branche. Und im Nachhinein jammert sie, dass sie noch nicht wieder soviel verdient, wie sie gerne würde.

    Während 2005 noch über 13 Millionen CDs verkauft wurden, waren’s 2006 lediglich noch gut 11 Millionen. Und was, liebe Branche, sagt uns das? Vielleicht, dass sich das Geschäft vermehrt Richtung Internet verlagert? Vielleicht werdet ihr nie, nie mehr so viele CDs verkaufen wie früher. Tut das wirklich weh? Verkauf über Download-Shops ist viel kostengünstiger und erlaubt trotz geringerem Preis noch eine attraktive Marge.

    [Quellen: InsideIT & limmattalonline]

    Via SUISAfrei.ch