Details zum DJ-Vertrag von der IFPI

Wie berichtet, hat die IFPI an DJs in der Schweiz einen Vertrag zur «Vervielfältigung von Tonaufnahmen zum Zwecke der Ausübung einer DJ-Tätigkeit» zugeschickt. Die IFPI vertritt nach eigenen Angaben einen Grossteil der Tonträgerproduzenten in der Schweiz. In dem Brief wurden die betroffenen DJs aufgefordert, den Vertrag bis zum 19. Febraur 2007 zu unterschreiben. Anderfalls wird mit zivil- und strafrechtlicher Verfolgung gedroht.

Plärrr Studio Productions waren so freundlich, uns eine Kopie des Briefes zur Verfügung zu stellen. Die Vereinbarung enthält einige interessante Punkte:

  • Der DJ muss der IFPI von jeder Promo-CD unaufgefordert eine kostenlose Kopie zusenden.
  • Wenn der DJ Hörproben eines Sets zwecks Promotion auf seine Website stellt, ist «die Spieldauer eines jeden Ausschnitts auf eine Dauer von 60 Sekunden limitiert.»
  • «Die Anzahl der gleichzeitig auf der Website angeboteten Hörproben ist auf 5 Stück beschränkt.»
  • «Die Wahrnehmbarmachung via Internet wird mit einer Software bzw. Website-Gestaltung realisiert, die sicherstellt, dass ein Herunterladen (“Download”) oder Speichern [..] verhindert wird.»
  • «Jede Tonaufnahme darf nur einmal je “Anklicken” wahrnehmbar sein.» Eine automatische Wiederholung (“Schleife”) der jeweiligen Ausschnitte oder die Verwendung als Hintergrundmusik der Website ist nicht gestattet.
  • Die Berechtigungen beziehen sich ausschliesslich auf das HTTP-Protokoll (ob HTTPS damit auch gemeint ist, steht nicht).
  • Auf der Website müssen Links zu den Websites von IFPI, SUISA und SWISSPERFORM plaziert werden.
  • Der «DJ gewährt IFPI vollumfänglich Einblick in alle bezüglich Internet-Nutzung verfügbaren statistischen Daten (z.B. log-files).»
  • «Das Speichern (“Hosting”) [..] ist ausschliesslich auf einem Server mit Standort in der Schweiz gestattet.»
  • Der «DJ darf ausschliesslich Tonaufnahmen zur Vervielfältigung verwenden, die nicht aus [..] Online-Tauschbörsen stammen.»
  • «Tonaufnahmen, die mit einem Kopierschutz- oder einer sonstigen Schutzvorrichtung versehen sind, der ihre Vervielfältigung verhindert, dürfen nicht kopiert werden.»
  • «Tonaufnahmen dürfen nicht mit Videoaufnahmen zusammengeführt werden.»
  • 13 thoughts on “Details zum DJ-Vertrag von der IFPI

    1. Pingback: netzpolitik.org: » Schweiz: Detailinfos zum IFPI Vertrag für DJs » Aktuelle Berichterstattung rund um die politischen Themen der Informationsgesellschaft.

    2. Mir fiel hier grad was auf:

      Der DJ muss der IFPI von jeder Promo-CD unaufgefordert eine kostenlose Kopie zusenden.

      Tonaufnahmen, die mit einem Kopierschutz- oder einer sonstigen Schutzvorrichtung versehen sind, der ihre Vervielfältigung verhindert, dürfen nicht kopiert werden.

      Das würde dann ja ein Verbot des Auflegens von mit DRM versehenen Tonträgern bedeuten oder hab ich da jetzt einen Denkfehler?

    3. Das habe ich mich auch gefragt. Es kann aber auch sein, dass sie damit ein Kopieren ausserhalb der erlaubten Kopien mittels DRM gedacht haben (z.B. wie bei iTunes). Ich denke jedoch, dass der Vertrag einfach ein Katalog von Maximalforderungen ist und die praktischen Konsequenzen für DJs etc. gar nicht bedacht wurde.

    4. Thanks for the info, Bernhard. I have quoted this post in “Contratto” pro/imposto dall’IFPI ai DJ svizzeri on the Noi Media blog.
      The IFPI contract invokes Art. 36 (“Rechte des Herstellers oder der Herstellerin von Ton- und Tonbildträgern”) of the Swiss Copyright law. It would be interesting to have a lawyer’s opinion about its applicability to the case at hand, in particular about limitations of this applicability due to Art. 25 (“Zitate”) of the same law. And about the legal justification of the part that says that DJs can only use citations on a web site if the site is hosted by a Swiss ISP.

    5. Pingback: DE:BUG BLOG » Blog Archive » IFPI zwingt Schweizer DJs zu Vinyl

    6. und der letzte punkt scheint die Sparte der vjs (womit ich nicht die Musikfernsehmoderatoren, sondern die Live-Videokünstler meine) gleich im Keim ersticken zu wollen…

    7. Pingback: #thelastbeat.com

    8. Pingback: … piece 0 plastic - the revolution will be blogged … » Blog Archive » IFPI going after swiss DJs

    9. “Tonaufnahmen, die mit einem Kopierschutz- oder einer sonstigen Schutzvorrichtung versehen sind, der ihre Vervielfältigung verhindert, dürfen nicht kopiert werden.”

      Oft lassen sich CDs mit Kopierschutz nicht auf DJ-CD-Player abspielen. Dann heisst diese Bestimmung, dass ein DJ mit gewöhnlichen HiFi-CD-Playern auflegen muss, wenn er nicht gegen diese Bestimmung verstossen will!

      Die IFPI reagiert Panisch auf neue Entwicklungen anstatt sie versucht auf neuen Wegen davon zu profitiren!

    10. Pingback: Fragen an die IFPI Schweiz - Digitale Allmend

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    13. Hallo zusammen

      Ich habe wegen der Vorgehensweise der IFPI (http://www.ifpi.ch) ein Forum eröffnet, mit dem Ziel, dass sich die DJ’s eine gemeinsame Strategie erarbeiten.

      Der Diskussions-Thread ist nur für Mitglieder zugänglich. Würde mich freuen, wenn Ihr den Link an Euch bekannte DJ’s vermittelt und/oder selber mitmacht.

      Andresse: http://forum.dj-slamjam.ch

      Gruss, DJ SlamJam