Informatica08 – Nodus als Plattform der Informationsgesellschaft

Dieses Jahr findet in der Schweiz das Jahr der Informatik “informatica08” statt. Verschiedene Zivilgesellschaftliche Gruppierungen haben sich nun letzten Samstag getroffen und richten unter Nodus.ch eine Plattform für Stimmen der Informationsgesellschaft ein. Enstanden ist die Idee im Rahmen der Swissgettogether am 24 CCC Kongress in Berlin und an einem weiteren Treffen wurde die Idee konkretisiert:

Heute schliesslich kam es zum Nachtreffen, mit neuen Organisationen und Menschen der Zivilgesellschaft mit an Bord, welche zusammen ihre Ideale für eine gerechte, auf offenen Standards basierende Informationsgesellschaft einbringen möchten, die für eine Informatik einsteht, die technisch kreativ ist und zugleich immerzu konstruktiv ist.

Die Teilnehmer des Treffs haben beschlossen der Nodus-Plattform ein Revival zu bescheren, mit einer Neuausrichtung zur informatica08. Nicht nur soll auf unsere Beiträge zur informatica08 hingewiesen werden – über die Nodus-Plattform, sondern möchten wir uns auch kritisch mit den Ergebnissen der Veranstaltungsreihe der informatica08 beschäftigen und dabei eine öffentliche Debatte mit auslösen helfen.

Das Protokoll der letzten Sitzung ist online und wer Interesse hat aktiv mitzumachen meldet sich am besten gleich bei Nodus.ch.

Was ist Information?

Die Lesegruppe Wissensgesellschaft der Digitalen Allmend hat Fahrt aufgenommen. Gleich zu Beginn ist ein Bedarf nach einer gewissen Klärung von Begriffen wie Information und Wissen zum Ausdruck gekommen. Am 21. Januar haben wir Material zum Thema Information besprochen.

Eine grundlegende Frage lautet, ob es einen einheitlichen, universellen Begriff von Information geben kann. Unter den Diskutierenden herrschte eher der Eindruck vor, dass es abhängig vom Kontext verschiedene legitime Begriffe von Information geben kann. Der Wikipedia Artikel „Information“, auf den wir uns im Gespräch bezogen haben, unterscheidet einleitend eine naturwissenschaftliche und eine gesellschaftliche Ebene.

Der Artikel deutet den naturwissenschaftlichen Informationsbegriff als „Muster von Materie und/oder Energieformen“. In der Folge bleibt der Artikel hier aber einigermassen diffus und trägt beispielsweise wenig zu Erhellung des Verhältnisses von Entropie und Information bei.

Wenig Zweifel gibt es, dass in der menschlichen Gesellschaft Informationen und Wissen generiert und reproduziert wird. Die Frage nach Abgrenzungen wurde lebhaft diskutiert. Wenn Menschen Informationen im Kontext eines Sinnsystems interpretieren – kann dann in gleicher Weise bei Primaten von Informationen gesprochen werden? Oder bei der Vervielfältigung von Einzellern?

Und wie steht es bei technischen Systemen: Verarbeitet ein entschwebender Satellit Information (oder nur Daten)? Kann er sogar etwas „wissen“ – etwa seine Position gegenüber der Erde? Das ist kontrovers diskutiert worden. Es wurde darauf verwiesen, dass ein Satellit ein Subsystem der menschlichen Gesellschaft bleibt und seine Rechner nur vorprogrammierte Algorithmen abarbeiten.

Immer wieder angesprochen wurde das auf Shannon zurückgehende Kommunikationsmodell der Information (Sender / Übertragung / Empfänger). Das Modell gehört weder zu abstrakten naturwissenschaftlichen noch zu gesellschaftlichen Konzepten. Es ist ein Begriff der Nachrichtentechnik, das allerdings in den 50er und 60er Jahren sehr stark in die Sozialwissenschaften hineinwirkte. Seither hat sich das verschoben. In der Semiotik wird etwa eher die zentrale Rolle der Empfängerseite betont, die auch Dinge als Zeichen interpretieren kann, die nie von einem Sender designt und abgeschickt worden sind.

Von Interesse ist auch die Frage, ob Konzepte der Informationsgesellschaft überhaupt von einem bestimmten Informationsbegriff abhängen. Vermutlich nicht. Der Begriff hat sich nach Mitte des 20. Jahrhunderts eher auf den Trend bezogen, dass immer mehr Menschen nicht mehr direkt mit materieller Produktion zu tun haben. Er verweist auf einen sozialen Wandel und wurde als Abkehr von der Industriegesellschaft (und gelegentlich vom Kapitalismus) konzipiert.

Die Lesegruppe ist gut unterwegs in einer Grösse, welche eine flache und spontane Gesprächskultur fördert. Beim nächsten Treffen am 18. Februar beprechen wir die den Wissensbegriff anhand des Artikels „The duality of knowledge“ von Hildreth/Kimble.

Urs

Last.fm hat Verträge mit allen Majors

Soeben hat uns eine Mitteilung von Last.fm erreicht:

Wir bieten ab heute einen kostenlosen On-Demand-Service an, der es Jedem ermöglicht, seine Lieblingslieder auf Wunsch in voller Länge anzuhören, legal und gratis!

Damit sind wir die erste Musik-Website, die einen kostenlosen und rein auf Werbung basierenden On-Demand-Service anbietet, mit Liedern von allen vier Major-Labels (Universal Music Group ist seit heute mit an Bord), sowie Aggregatoren wie CD-Baby, IODA, The Orchard, Naxos und nicht zu vergessen über 150.000 Indie Künstler und Labels.

Ein weiteres neues Feature, das wir heute vorstellen, ist das Artist Royalty Program. Dieses bietet sowohl Indie- als auch bekannteren Künstlern die Möglichkeit, direkt von Last.fm bezahlt zu werden, jedes mal wenn jemand ihre Musik auf Last.fm hört.

Dieser On-Demand-Dienst ist seit heute als Beta-Version aufgeschaltet worden. Momentan ist dieses Feature allerdings erst in Deutschland, den USA und Grossbritannien verfügbar. In diesen Ländern ist Last.fm jetzt wohl die grösste frei zugängliche Musikplattform. Alle Songs können bis zu drei Mal kostenlos angehört werden, bevor ein Hinweis erscheint, dass man sich die Musik bei einem Partner wie iTunes oder Amazon kaufen soll. Sobald alles stabil läuft soll es auch ein kostenpflichtiges Abonnement geben.

Mehr dazu steht im Blog von Last.fm.

Erfreulich, dass die Musikindustrie langsam etwas mutiger wird und dass auch Künstler eine Vergütung kriegen, die nicht bei einer Plattenfirma unter Vertrag sind.

EDOEB – Datenschutzverletzungen bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen

Eine wichtige und sehr interessante Nachricht ist gerade vom Eidgenösischen Datenschutz und Öffentlichkeitsbeauftragten veröffentlicht worden.

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) stellt fest, dass die Datenbearbeitung einer Schweizer Firma im Rahmen der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen in Peer-to-Peer-Netzwerken gegen die Grundsätze des Datenschutzgesetzes verstösst. Dabei stellt der EDÖB die Legitimität der strafrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzern keineswegs in Abrede. Es geht vielmehr um die Frage nach dem rechtlichen Rahmen, der eine Durchbrechung des Fernmeldegeheimnisses im privatrechtlichen Bereich erlauben würde. Ein solcher ist nicht gegeben. Solange das der Fall ist, hat die Firma gemäss EDÖB die Bearbeitung von Personendaten zu unterlassen.

Die ganze Pressemitteilung kann beim Newsdienst des Bundes gelesen werden.

Es ist unklar, um welche Firma es sich dabei handelt. Es gibt scheinbar einige Anbieter in der Schweiz. Bekannt in der Schweiz wurde v.a. Logistep für ihre “Anti-Piracy Solution”. Heise hat über diese Firma schon mehrfach berichtet.

Update: Nach Inside-It handelt es sich in diesem Fall um Logistep.

Schwedische Parlamentsabgeordnete fordern Legalisierung von file-sharing

Eine wachsende Gruppe von Schwedischen Parlamentsabgeordneten (ursprünglich 7, aktuell bereits 13) fordert, die Realitäten anzuerkennen und file-sharing zu legalisieren. Karl Sigrid, einer der Abgeordneten, hat die Erklärung der Gruppe auf Englisch übersetzt und in seinem Blog veröffentlich. Darin steht, unter anderem:

Decriminalizing all non-commercial file sharing and forcing the market to adapt is not just the best solution. It’s the only solution, unless we want an ever more extensive control of what citizens do on the Internet. Politicians who play for the antipiracy team should be aware that they have allied themselves with a special interest that is never satisfied and that will always demand that we take additional steps toward the ultimate control state. Today they want to transform the Internet Service Providers into an online police force, and the Antipiracy Bureau wants the authority for themselves to extract the identities of file sharers. Then they can drag the 15-year-old girl who downloaded a Britney Spears song to civil court and sue her.

Diese Einsicht in die Realitäten ist ein grosser Erfolg von der Schwedischen Aktivisten von Piratenbüro, der Piratenpartei und dem Tracker piratebay, die seit Jahren diese Position sehr offensiv vertreten haben.

Es scheint mir, dass sich auch auf offizieller Ebene ein Umdenken ankündigt weil es deutlich wird, dass exzessive Kontrolle über die Kommunikation jedes einzelnen Bürgers sich nicht mit den Grundsätzen einer Gesellschaft nicht verträgt und dass hier gesammtgesellschaftliche Interessen sehr eng definiereten Spezialinteressen gegenüber stehen. Da könnte man fast wieder optimistisch werden ….

Internetradios – IFPI will Geld fürs kopieren von Song (Update)

Im Dezember hat die IFPI Schweiz wieder einmal Briefe mit massiven Forderungen versendet. Nach den DJs und Restaurants haben nun Internet-Radios massive Forderungen zur Zahlung von Gebühren für das Kopieren von Musikstücken ihrer Mitglieder erhalten. Dabei verweist die IFPI auf den Art. 36 des Schweizerischen Urheberrecht.

Die IFPI verlangt, dass Internetradio-Betreibende einen Vertrag unterschreiben. Zentraler Punkt sind dabei die Kopierrechte:

xyz.ch wird non-exklusiv das Recht gewährt im Rahmen der eigenen Internet-Programme von den Tonträgern der Mitglieder der IFPI sowie den darauf enthaltenen Aufnahmen die erforderlichen Überspielungen (technisch notwendige Festplattenkopien) für die Zugänglichmachung (Wahrnehmbarmachung) beziehungsweise “Verbreitung” im Internet herzustellen.

DRM darf nicht umgangen werden und kann wohl nicht mehr abgespielt werden in einem Internetradio:

Ein allfällig vorhandener Kopierschutz darf nicht “geknackt” werden.

Der Text der Briefe ist nicht wirklich ziemperlich und es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die IFPI Recht hat und die notwendigen Rechte an der gespielten Musik hat. Die Fristen sind zur Vertragsunterzeichnung sind immer auch sehr kurz.

Die Tarifbasis pro Jahr gemäss des Vertrages:

  • Fr. 0.002 pro Title und Hörer
  • Upload (Vervielfältigung): Fr. 1.00 pro Titel
  • 4% der Werbe- und Sponsoringmassnahmen
  • Administrationsgebühren: Fr 500.-
  • Mindestentschädigung: Fr 3’000.- Grundgebühr zuzüglich Fr. 200.- pro Kanal
  • Interessant wäre zu wissen, ob und wieviel der Einnahmen die IFPI dann auch wirklich an die Labels weiterleiten würde.

    Für viele Internetradios die sehr klein sind ist die Gebühr zu hoch. Sie müssen, falls die Gebühren für die von Ihnen gespielte Musik berechtigt ist, entweder ihr Program anpassen oder wohl aufhören.

    Der Vertrag kann nun auch online bei Swissradio angesehen werden. Swissradio hat auch geantwortet.
    Teile des Briefes und Vertrag:01/09:02/09:03/09:04/09:05/09:06/09:07/09:08/09:09/09

    Die IFPI Gebühr sind nicht die einzigen Kosten für Urheberrechte. Auch Kosten bei der SUISA können anfallen.

    Update
    Die IFPI hat nun schon auf den Brief von Swissradio geantwortet (1/2).<

    Treffen Digitale Allmend – 7. Januar 2008 – 19:00 (Update)

    Die Digitale Allmend trifft sich zum monatlichen Treffen am Montag 7. Januar 2008 um 19:00. Wir bitten euch den Termin reservieren und zahlreich erscheinen. Hauptthema der Sitzung ist die Jahresplanung der Digitalen Allmend. Wir wollen im nächsten Jahr einige Aktionen starten. Insbesondere wollen wir das Thema Creative Commons verstärkt in die Öffentlichkeit bringen. Dazu benötigen wir jedoch die aktive Mithilfe von weiteren Personen.

    Voraussichtlicher Treffpunkt ist wiederum das Restaurant Gloria, Josefstrasse 59, 8005 Zürich . Eingeladen sind alle die Interesse an der Digitalen Allmend haben und gerne uns unterstützen möchten.

    Medienheft-Artikel zu Wikipedia

    Wolf Ludwig hat im Medienheft einen Artikel zu Wikipedia geschrieben. Dabei ist auch einiges vom Wikipediatag eingeflossen.

    Wikipedia – oder die unerschöpfliche Teilhabe des Wissens

    Wikipedia gilt als universelles Lexikon der Neuzeit oder als “grösstes Wissensprojekt aller Zeiten”, wie der Stern einmal titelte. Mehr als vier Milliarden Mal pro Woche wird die Datenbank inzwischen angeklickt und gehört damit zu den zehn meistgenutzten Netzadressen – gleich neben Google, Amazon oder Ebay. Als Vorzeigeprojekt für die neue Generation
    2.0 hat Wikipedia auch die Definitionsmacht demokratisiert.

    Zum ganzen Artikel.

    Vernehmlassung zur Beobachtungsstelle (Urheberrechtsverordnung)

    Gerade wurde die Vernehmlassung zur Änderung der Urheberrechtsverordnung veröffentlicht. Zentrales Element ist dabei die neu geschaffene Beobachtungsstelle. Die Beobachtungsstelle klärt “Anhaltspunkte für eine
    missbräuchliche Anwendung technischer Massnahmen vorliegen” ab.

    Änderung der Verordnung über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

    Am 5. Oktober 2007 haben die Eidgenössischen Räte den Bundesbeschluss über die Genehmigung von zwei Abkommen der Weltorganisation für Geistiges Eigentum angenommen und weiteren Änderung des Urheberrechtsgesetzes zugestimmt (BBl 2007, 7201 und BBl 2007, 7149). Am 24. Januar 2008 wird die Referendumsfrist zu beiden Vorlagen ablaufen. Es ist geplant, das revidierte Urheberrechtsgesetz per 1. Juli 2008 in Kraft zu setzen. Die Inkraftsetzung des Bundesbeschlusses und des revidierten Urheberrechtsgesetzes erfordern eine Änderung der Urheberrechtsverordnung.
    Frist: 31.01.2008

    Bis am 31.1.2008 läuft die Vernehmlassung. Die Digitale Allmend plant auch zu antworten. Wir müssen aber zuerst die Änderungsvorschläge ansehen.

    Die Detailinfos finden sich auf der Webseite des Bundes.