Ein offener Brief vom Internet zum Tag des Geistigen Eigentums

Vor zwei Tagen wurde einmal mehr der «Welttag des geistigen Eigentums» ausgerufen. Zu diese Anlass hat der Bundesverband Musikindustrie einen offenen Brief an Angela Merkel gerichtet, der in verschiedenen Zeitungen als ganzseitige Anzeige veröffentlicht wurde. Der Brief ist von einigen teilweise prominenten Künstlern unterzeichnet worden. In einem Videobeitrag hat die Bundeskanzlerin darauf reagiert und versprochen, in Zukunft noch restriktiver gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet vorgehen zu wollen. Grammatisch nicht ganz überzeugend, fordert sie in dieser Rede eine internationale Lösung im Kampf gegen die «Raubkopierer»:

Bestimmte Dinge können wir national alleine nicht lösen. Deshalb muessen wir dies im internationalen Rahmen machen, denn das Herunterladen von Computern ist eine Sache, die nationale Grenzen nicht schützen können.

Als Reaktion auf den offenen Brief der Musikindustrie hat nun gestern Pavel vom CCC einen offenen Brief vom Internet zum Tag des Geistigen Eigentums verfasst, von dem ich hier gerne den Anfang zitieren möchte. Den kompletten Brief gibt es als PDF von Pavel oder auf dem Blog von Tim Pritlove.

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

gestern war der Tag des des geistigen Eigentums, und sie haben einen Brief von einhundert selbstlosen Kulturschaffenden erhalten, die aufgrund der unmoralischen Nutzung des Internets in Sorge sind, dass der Nachwuchs demnächst für sein Geld dauerhaft hart zu arbeiten gezwungen sein könnte und niemand mehr mit einem einzigen Supererfolg für alle Zeiten ausgesorgt haben wird.

Kulturschaffende waren bereits im vorigen Jahrhundert durch das Aufkommen von Kompaktkassetten, Videorecordern, Photokopiergeräten und CD-Brennern vom Ruin bedroht. Als plötzlich jedermann Kopien und Mitschnitte von Rundfunksendungen anfertigen konnte und diese an seine ganzen Freunde verschenkte, hat das die Kultur zwar beflügelt, aber das konnte ja niemand wissen. Das darf sich nicht wiederholen. Diesmal muss der Fortschritt aufgehalten werden…

Open Source an Schulen – Weiterbildungstag

Open Source Software an Schulen ist ein wichtiges Thema. Gerade deshalb möchten wir auf folgende Veranstaltung aufmerksam machen:

Gerne möchten wir nochmal auf die am Samstag, 24. Mai 2008 stattfindende Weiterbildungstagung zu Open Source Software hinweisen. Rund 20 Anmeldungen sind eingetroffenen, was aber leider noch zu wenige sind, als dass die Tagung durchgeführt werden kann. Wir brauchen noch mindestens 10 Anmeldungen. Deshalb würde es uns freuen, wenn Sie sich für eine Teilnahme entschliessen können und sich bis am kommenden Montag, 28. April auf
http://www.ossanschulen.ch/weiterbildungstagung-2008/ anmelden.

Musiksymposium 2008 – Musik zum Nulltarif

Am 23 und 24 Mai findet das Musikysymposium 2008 zum Thema Musik zum Nulltarif statt. Auch die Digitale Allmend ist auf einem Panel dabei:

Musik zum Nulltarif?”
Befürworter und Gegner des kostenlosen Musikkonsums diskutieren die Grundsatzfrage der kostenlosen Zurverfügungstellung von Musik. Es geht um den Respekt vor dem Werk künstlerischer Leistung und geistigen Eigentums als Grundlage für die Weiterexistenz und Prosperität der Kulturgesellschaft. Podiumsgespräch mit:

Wolfgang Orthmayr Sony BMG Music Ent.GmbH
Philippe Perreaux Jurist/Vorstand Digitale Allmend
Andreas Tschöppe Stiftung für Konsumentenschutz
Victor Waldburger TBA AG

Über das letztjährige Symposium gibt es einen längeren Bericht.

Nach der Industriegesellschaft

Die Lesegruppe Wissensgesellschaft der Digitalen Allmend beschäftigt sich mit Positionen zur Wissens- und Informationsgesellschaft. Am Montag haben wir uns mit dem Soziologen Daniel Bell auseinander gesetzt. Angeregt durch das von Marx postulierte Schema treibt Bell den Übergang von agrarischen zu industriellen Produktivkräften einen Schritt weiter: zur nachindustriellen Gesellschaft.
 
Bell analysiert 1976 „The Coming of Post-Industrial Society” – so der Buchtitel. Diese nachindustrielle Gesellschaft ist geprägt durch den Dienstleistungssektor. Entsprechend löst eine heterogen Schicht von teilweise hoch qualifizierten Angestellten und Wissenschaftlerinnen die Industriearbeiterschaft als Hauptgruppe der Lohnabhängigen ab. Entsprechend diagnostiziert Bell einen Niedergang der Gewerkschaftsbewegung.

In der Diskussion wurde kritisch hinterfragt, ob das einfach so ein stiller Wandel ist oder auch ein Folge politischer Auseinandersetzungen, wie sie etwa Thatcher in England geführt hat. Zudem sehen wir schon eine Plausibilität für die These der nachindustriellen Gesellschaft etwa für die USA in den letzten Jahrzehnten. Aber die Industrie bleibt, wenn auch teilweise in neuen Weltregionen wie China. Zudem bleibt der Konsum anhaltend auf Autos, Elektronik und andere materielle Güter zentriert, auch wenn etwa das Gesundheitswesen grösser geworden ist.

Interessant haben wir die Modell- und Algorithmengläubigkeit Bells gefunden. Der Autor nimmt ganz im Geist der 50er und 60er Jahre an, dass über konkrete technische Projekte hinaus die gesellschaftlichen Probleme mit kodifiziertem Wissen abgebildet und in Modelle gefasst werden können. Bell konzipiert die Wissensgesellschaft um eine „intellektuelle Technologie“ herum, welche die Welt mit mathematischen Methoden begreift.

Nun könnte man annehmen, dass Bell als gesellschaftliches Gegenstück einen starken, zentralen Staat mit einer technokratischen Elite konzipieren würde – eine Vorstellung wie sie etwa in Frankreich weiterhin beliebt ist. Aber nichts da. Bell skizziert in verschwommenen Pinselstrichen eine dezentralisierte kommunale Gesellschaft, in der verschiedene Communities wirken. Durchaus mit Sympathie sieht er, wie etwa im Bildungswesen Schwarze oder Frauen (damals in den 70ern) mit dem Postulat der Chancengleichheit Ernst machen.

Wir haben es etwas schwierig, aber ziemlich anregend gefunden, uns mit Bells Gedankenwelt vertraut zu machen.

Urs

Wir diskutieren anhand von: Jochen Steinbicker. Zur Theorie der Informationsgesellschaft : ein Vergleich der Ansätze von Peter Drucker, Daniel Bell und Manuel Castells. – Weiter geht es am 19. Mai mit Castells.

17.5.2008 – creative commons hands on

Frühlingsveranstaltung im Cabaret Voltaire, Zürich – 17.5. ab 15.00 bis 23.00

Eine operative Veranstaltung der Digitalen Allmend featuring: kultpavillon / restorm.com / Markus Beckedahl / dock48 und creativecommons.ch

Die Veranstaltung bietet die Möglichkeit in einer lockeren und freundlichen Atmosphäre sich praktisch, intellektuell, rechtlich oder kritisch mit Fragen rund um Creative Commons und dessen Anwendung auseinanderzusetzen. Creative Commons setzt sich mit modulartigen Lizenzen für eine künstlerfreundliche Anwendung des Urheberrechts ein. KünstlerInnen können einfach bestimmen, unter welchen rechtlichen Bedingungen sie ihre Werke veröffentlichen und weiter verwendbar machen wollen.

KünstlerInnen und Aktivisten für Creative Commons berichten über ihre Erfahrungen mit der Nutzung von Creative Commons Lizenzen.

Die Veranstaltung richtet sich an ein breites Publikum, ob Fachexperte, Jurist, Blogger oder NutzerIn, für alle ist etwas dabei.

Cabaret Voltaire
Spiegelgasse 1
Zürich
http://map.search.ch/8001-zuerich/spiegelgasse-1

Euro 2008 – Antwort zu Gebühren

Wir haben einmal bei der SUISA zum Thema Euro 2008 und Gebühren nachgefragt. Wir haben nun eine Antwort auf unsere Fragen erhalten.

Wir haben gefragt:

Wie man den Medien entnehmen konnte, hat die Schiedskommision den Gemeinsamen Tarif 3c hinsichtlich der Euro2008 genehmigt.

Was dies für die Ausstrahlung der Fussballspiele bedeutet, erläutern Sie auf Ihrer Webseite:

Folgende Punkte sind uns nicht klar:

  • Was waren die Überlegungen hinter der Regelung, die Grenze bei 3 Metern Diagonale des Bildschirmes festzulegen?
  • Gilt diese 3 Meter Regel für alle, auch Private, oder nur bei öffentlich zugänglichen Ausstrahlungen?
  • Wofür wird eine Gebühr erhoben:

  • Rechte an den Nationalhymnen?
  • Rechte für die Musik in den Werbepausen?
  • Veranstalterrechte der Uefa?
  • Weitere …
  • An wen werden die Gebühreneinnahmen ausgeschüttet?

    Ich danke Ihnen für Ihre klärende Antwort.

    Die SUISA hat geantwortet:

    Ich beziehe mich auf Ihr E-Mail vom 10. April 2008.

    Die Grenze von 3m bei der Diagonale wurde aus dem Tarif GT T (Filmvorführungen) übernommen.
    Urheberrechtsentschädigungen muss man nur bei öffentlicher Musiknutzung zahlen. Privat müssen Sie nie für das Urheberrecht zahlen.
    Für die Nationalhymne müssen Sie ebenfalls keine Urheberrechte zahlen da der Urheber bereits vor mehr als 70 Jahr verstorben ist.
    Hintergrundmusik (so zum Beispiel in Werbepausen) ist gebührenpflichtig.
    Mir ist nicht ganz klar was Sie mit „Veranstalterrechte der Uefa“ meinen? Die SUISA ist nur für das Tonrecht zuständig.

    Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüssen

    S U I S A

    Wir werden wohl noch Antworten und Nachfragen.

    Freiwilliger Mitgliederbeitrag 2008

    Der Kassier ersucht Mitglieder und Interessierte ihren freiwilligen Mitgliederbeitrag von vorgeschlagenen Fr. 50.- zu bezahlen. Wir benötigen die finanzielle Unterstützung, für unsere Veranstaltungen und Aktionen. Zurzeit sind mehrere Events geplant, und aktuell werden
    wir gerade einen Flyer zum Thema Creative Commons drucken lassen.

    Die Postkontonummer ist 60-35243-8, und das Konto lautet auf Interessengemeinschaft Digitale Allmend, 5000 Aarau.

    Wer gerne einen Einzahlungsschein hätte und/oder eine Eingangsbestätigung braucht, der schreibt bitte ein E-Mail an info(at)allmend.ch mit seiner/ihrer Postadresse oder macht einen
    entsprechenden Vermerk bei den Mitteilungen der Einzahlung.

    Wechsel bei Creative Commons Schweiz

    Wechsel bei Creative Commons Schweiz

    Creative Commons setzt sich für eine künstlerfreundliche Anwendung des Urheberrechts ein: Mit modulartigen Lizenzen unter dem Motto “some rights reserved” – zwischen strengem Copyright (all rights reserved) und public domain (no rights reserved) – können KünstlerInnen bestimmen, unter welchen rechtlichen Bedingungen sie ihre Werke veröffentlichen und weiter verwendbar machen wollen. Creative Commons Schweiz passt die ursprünglich für das amerikanische Recht formulierten CC-Lizenzen an das Schweizer Recht an und unterstützt Schweizer KünstlerInnen beim Einsatz von CC-Lizenzen.

    Der Verein Openlaw – Plattform für Recht und freie Software hat seit mehreren Jahren den Legal Lead für Creative Commons Schweiz getragen. Die Aufgaben bestanden u.a. darin, Creative Commons für die Schweiz zu adaptieren, und als Anlaufstelle für Anfragen zur Verfügung zu stehen.

    Creative Commons in der Schweiz wird nun neu von der Digitalen Allmend betreut (www.allmend.ch).

    Gleichzeitig zieht sich Openlaw aus dem Legal Lead zurück.

    Personell setzt sich die Leitung zusammen aus:

    Martin Feuz (Community)
    Philippe Perreaux (Rechtsauskunft)
    Simon Schlauri (Weiterentwicklung CC-Lizenz)

    Creative Commons Schweiz wird unterstützt durch Dr. Urs Gasser, Rechtsanwalt, Professor an der Universität St. Gallen.

    Im Rahmen des weiteren Supportive Networks stehen auch die bisherigen Mitglieder Urs Gehrig, lic.iur (Bern) sowie Dr. Christian Laux, Rechtsanwalt LLM (Zürich) unterstützend zur Verfügung.

    Jegliche Fragen im Zusammenhang mit Creative Commons in der Schweiz sind zu richten an Team_cc@allmend.ch.

    Transition at Creative Commons Switzerland

    Creative Commons promotes an artist-friendly approach to copyright. With modular licenses freely available under the motto “some rights reserved” – a balance between strict copyright (all rights reserved) and public domain (no rights reserved) – creators can select the legal conditions under which they publish their works und make them available for reuse. Creative Commons Switzerland has adapted the CC Licenses, originally formulated for the United States legal system, to Swiss law, and they support Swiss creators with the implementation of CC Licenses.

    The organization Openlaw, platform for law and Free Software, has filled the role of Legal Lead for Creative Commons Switzerland for several years. The tasks entailed, among others, the adaptation of Creative Commons in Switzerland and providing a point-of-contact for inquiries about the licenses.

    Creative Commons in Switzerland will now be coordinated by Digitale Allmend (www.allmend.ch), while Openlaw will be stepping down from its role at Legal Lead.

    Personnel will be set along the following lines:

    Martin Feuz (Community)
    Philippe Perreaux (Legal Consultation)
    Simon Schlauri (Development of the CC Licenses)

    Creative Commons Switzerland will be supported through Dr. Urs Gasser, Attorney, Professor at the University of St. Gallen. Within the framework of an extended support network, previous CC CH members Urs Gehrig, lic.iur (Basel) and Dr. Christian Laux, Attorney LLM (Zürich) will be readily available.

    Further questions in regards to Creative Commons in Switzerland may be directed to Team_cc@allmend.ch.

    Mobygratis ist in der Schweiz nicht gratis

    Wir haben über Mobygratis kürzlich berichtet. Moby stellt auf mobygratis Musik für Filmemacherinnen von Nicht-kommerziellen Filmen gratis zur Verfügung.

    Wir wollten nun von der Schweizerischen Verwertungsgesellschaft SUISA wissen, ob man als Filmemacher oder Video-Podcaster die Musik gratis verwenden kann. Video-Podcasts wie sie beispielsweise von kulturtv.ch oder rebell.tv gemacht werden. Unsere Frage war, wie es dort mit den Kosten aussieht. Konkret, ob für diese Filmschaffenden Zusatzkosten von Seiten der SUISA entstehen.

    Wir haben bei der SUISA (Poto Wegener) gefragt und sehr schnell folgende Antwort erhalten:

    ich habe mir das Video auf youtube angeschaut. Dazu folgendes:

  • Moby unterscheidet zwischen “non commercial use” und “commercial use” seiner Musik. Mit diesem Hinweis spricht er eines der Hauptprobleme beim Vergleich zwischen dem Copyright der USA und dem Urheberrecht in Europa an: In den USA wird zwischen kommerziellen und nicht-kommerziellen Nutzungen unterschieden, bei uns zwischen der privaten und der öffentlichen Nutzung. Diese beiden Systeme sind nicht kompatibel; eine öffentliche Nutzung kann nicht-kommerziell sein, eine private kommerziell. Mobys Ansatz für eine Verwertung ist demnach in Europa nicht umsetzbar
  • .

  • Hinzu kommt folgendes: Moby hat seine Rechte der BMI und der MCPS zur Verwertung eingeräumt. Uns sind seitens dieser Gesellschaften keine Eingrenzungen der Rechtswahrnehmung bekannt. Würde also ein Filmschaffender in der Schweiz einen der Moby-Tracks ausserhalb der Privatsphäre nutzen, würden wir ganz normal einkassieren. Verwendet dieselbe Person die Musik allerdings nur innerhalb der Privatsphäre, entstehen keine Kosten. Dies gilt nicht nur für die herkömmliche Filmutzung sondern auch für Video-podcasts.
  • Auch wenn die Antwort leider negativ ist, so möchten wir uns übrigens auch einmal Bedanken für die vielen und prompten Antworten die wir jeweils von der SUISA erhalten.

    SUISA senkt Gebühren auf Flash MP3 Player

    Die SUISA hat soeben mitgeteilt, dass sie die hohen Gebühren auf Flash-Player massiv senken. Für Flash-MP3-Player wurde im Vergleich zu Hardisk-Player viel mehr verlangt. Ab 1. April sollen nun neuen billigere Tarife gelten:

    4 GB Fr. 19.13

    8 GB Fr. 22.37
    16 GB Fr. 28.85
    32 GB Fr. 41.81
    64 GB Fr. 67.73

    Gemäss SUISA “senken die Urheberrechtsvergütung auf bestimmte Speichermedien um bis zu 75 Prozent. So sinkt die Vergütung für den iPod touch (32 GB) um 111 Franken.”

    Sie sind aber beim einem schnellen Vergleich immer noch höher als für HD Speicher und gelten nur für die angegeben Kapazitäten. Bspw. bezahlt man für einen 16GB HD MP3 Player SFr. 7.50 Gebühren (Fr. 0.469 * 16GB). Für einen Flash-Player mit 16GB hingegen Fr. 28.85. Eigentlich bleibt sogar bis 4GB alles beim alten teuren System. Danach kostet ein GB für Flash-Speicher Fr. 0.81. Für Harddisc hingegen beträgt der Betrag Fr. 0.469

    Grundsätzlich ist es ja schon ein Schritt in die richtige Richtung. Die Frage aber bleibt: Weshalb soll eine Unterscheidung aufgrund der Technologie gemacht werden?

    Der Anhang zur bestehenden Tarifliste kann online angesehen werden. Die Tarifliste ist auch online.