Urheberrechtsrevision vom Ständerat verabschiedet

Wie auf urheberrecht.ch zu lesen ist, hat der Ständerat allen Beschlüssen des Nationalrats zugestimmt:

Die Teilrevision zur Anpassung des Urheberrechtsgesetzes an die Digitaltechnologie ist abgeschlossen. Am 27. September 2007 ist der Ständerat den Anträgen seiner Rechtskommission gefolgt und hat den vom Nationalrat beschlossenen Änderungen zugestimmt. Damit sind die wenigen Differenzen ausgeräumt worden, die sich aus den parlamentarischen Beratungen ergeben hatten. Die Vorlage 2 ist praktisch unverändert geblieben, obwohl sie mit der Regelung des Schutzes von technischen Massnahmen wie Zugangs- oder Kopiersperren eigentlich am meisten Zündstoff enthielt. Dagegen hat das Parlament die Vorlage 1, die der modernen Informationsgesellschaft neue Schutzausnahmen beschert, durch zusätzliche Schranken ergänzt.

Das Wortprotokoll dazu kann online nachgelesen werden.

Urheberrechtsrevision passiert Nationalrat Art 39a gleich geblieben

Heute passierte nun also auch der Artikel 39a den Nationalrat. Der von uns als kritisch betrachtete Artikel wurde unverändert angenommen.

Abs. 3 – Al. 3

Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Die folgende Abstimmung gilt auch für Artikel 69a.

Abstimmung – Vote
Für den Antrag der Mehrheit …. 100 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit …. 60 Stimmen

Abs. 4 – Al. 4

Abstimmung – Vote
Für den Antrag der Mehrheit …. 150 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit …. 11 Stimmen

Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Herr Fluri teilt mit, dass er seinen Eventualantrag zurückgezogen hat

Wortprotokoll
.

Parlamentsdebatte im Nationalrat – Eintrittsdebatte – “illegale” Download und Playerabgabe

Update: Das provisorische amtliche Protokoll.

Laufende und nur rohe Notizen – Debatte geht am Donnerstag weiter

Die Parlamentsdebatte hat in der Schweiz zum Urheberrecht begonnen. Die Debatte kann Live angehört werden. Im Moment finden die Eintrittsdebatten statt. Sehr gut war das Einleitungsvotum von Catherine Menetry-Savary (GP). Herausgestochen hat auch Susanne Leutenegger Oberholzer (SP). Sie verweist darauf, dass wichtige Fragen aufgetaucht sind, Dani Vischer (GP) versucht die Leute auf die aktuelle Vorlage einzuschwören und nicht zuviele Änderungen machen. Er verspricht jedoch, dass die Kommission sich nachher den aufgeworfenen Fragen annimmt. Baumann (SVP) hingegen war eine Katastrophe. Er spricht von wirtschaftlichen Aspekten und ist ziemlich auf der Linie der Lobbysten der IFPI. Er mockiert genau den Artikel 39a Absatz 4 und nutzt als Argument die EU. Eigentlich komisch für die SVP. Auch BR Blocher setzt sich ein für den Kompromiss.

Eintrittsdebatte wurde gestartet

Art 19. wird nun debattiert. FDP NR Flury hat einen Zusatzantrag Ziffer 6 gemacht. Minderheitenantrag von der FDP. Sie wollen auch den “illegalen” Download verbieten und bestrafen. Die CVP äussert sich dagegen mit vier Argumenten und verweist auf eine drohende Massenkriminialisierung. GP und SP äussern sich ebenfalls dagegen. SVP Baumann ist dafür, sagt aber dass er sich nicht mit der Fraktion abgesprochen hat. Auch Bundesrat Blocher ist klar gegen den Zusatzantrag und sagt NR Baumann, dass die SVP an der Fraktionsversammlung seiner Meinung sei und nicht SVP NR Baumann. Da scheint die SVP ja gespalten zu sein.

Antrag Player-Abgabe NR Vollmer
NR und Jungfilmer Vollmer zieht seinen Antrag für den Artikel 20 ab, da danach eine Debatte versprochen wurde und das dann gemacht wird.

Streichungsantrag für 22a + 22c – Archivnutzung
Streichungsanträge abgelehnt:
22a – 129 Ja / 32 Nein
22c – 123 Ja / 44 Nein

Antrag NR Ricklin CVP Antrag zu Art 26
Kritik an den der Vergütungssystemen der ProLitteris. Namentlich dem Einzug von Vergütung für Werbung für Ausstellungen. Kleinere Gallerien müssen nach Ricklin ziemlich viel Zahlen, um Abbildungen für Werke die sie austellen bewerben. Thanei (SP) beantragt dies abzulehnen und bemängelt das so der Interessenausgleich verändert. FDP unterstützt die Mehrheit. Luc Recordon (GP) meldet sich auch zu Wort und ist dagegen. Schliesslich meldet sich auch Christoph Blocher dagegen.
Antrag Abgelehnt 8 Ja 140 Nein.

Art. 34; 40 Abs. 1 Bst. abis, b, Abs. 3; 52 Abs. 2 – Angenommen – Adopté

Die Debatte wird vertagt und geht voraussichtlich am Donnerstag weiter.

Medienberichte gibt es im Tages Anzeiger und in der Bieler Zeitung.

Noch ein offener Brief: Suisseculture kontert Stiftung für Konsumentenschutz

Am Montag 17.9.2007 ist bekanntlich die Debatte im Nationalrat zur Revision des Urheberrechts. Eigentliches Thema ist die Ratifikation der WIPO Verträge von 1992, d.h. der rechtliche Schutz von technischen Schutzmassnahmen. Dazu haben wir uns schon mehrfach sehr skeptisch geäussert. In den aktuellen offenen Briefen von Suisseculture und von der Stiftung für Konsumentschutz ist das aber nicht mehr das Thema.

Eine neue Debatte hat sich nämlich in der Schweiz rund um die Abgabe von Gebühren auf MP3Player ergeben. Nachdem nun die Stiftung für Konsumentenschutz ihre ausgedruckten e-Mail an die Parteipräsidenten überreicht hat, hat nun auch Suisseculture reagiert und einen offenen Brief unterschrieben von Künstlern veröffentlicht. Im Brief sprechen sie sich explizit für die Abgabe aus. Indirekt äussern sich sich dabei auch gegen technische Schutzmassnahmen:

Sehen wir doch die pauschale Leerträgervergütung als Preis an für die Freiheit, Werke für den privaten Gebrauch zu reproduzieren. Dies ist nichts Neues, sondern die logische Ausweitung des bestehenden Systems auf die neuen Speichermedien. Künstlern, Komponisten, Autoren und Filmschaffenden ist es wesentlich sympathischer, wenn Sie unsere Werke weiterhin ungehindert kopieren dürfen.

Man kann über die Playerabgabe unterschiedlicher Meinung sein. Vieles hängt auch von der konkreten Ausgestaltung der Gebühr ab, d.h. unter anderem der Verteilung und der Höhe der Abgabe. Auch hängt es von möglichen Alternativen ab.

Am Montag wird jedoch wohl nicht wirklich über die Frage der Playerabgabe entschieden. Es kann zwar sehr gut sein, dass sie ein heftiger Debattenpunkt wird und vielleicht sogar darüber abgestimmt wird. Die Vorlage die jedoch auf dem Tisch liegt, handelt vom rechtlichen Schutz technischer Massnahmen (WIPO WCT Abkommen von 1996). Also eigentlich genau dem gegenteiligen Modell, welches das Kopieren verhindern oder überwachen will. Eigentlich sollte die Debatte über die Vorlage geführt werden und dabei über die Gefahren und negativen Konsequenzen von DRM.

Noch ein offizieller Brief in Sachen URG Revision

Zusammen mit der Initiative Kunstfreiheit.ch haben wir einen letzten Brief an alle Fraktionsvorsitzenden und ausgewählte NationalrätInnen geschrieben, um nochmals unsere Standpunkte zu verdeutlichen. Die wesentlichen Absätze in diesem Brief sind diese beiden:

Wenn wir nach wie vor auch einige grundsätzliche Bedenken mit der vorliegenden Neufassung des URG haben, so möchten wir aus aktuellem Anlass in erster Linie betonen, wie zentral für uns der Artikel 39a Absatz 4 ist. Dort ist folgendes festgelegt: „Das Umgehungsverbot kann gegenüber denjenigen Personen nicht geltend gemacht werden, welche die Umgehung ausschliesslich zum Zweck einer gesetzlich erlaubten Verwendung vornehmen. “

Dieser Punkt ist uns besonders wichtig, weil damit wenigstens teilweise gesichert ist, dass bestehende, für uns essentielle Schranken des Urheberrechts (etwa: Recht auf Privatkopie, Zitierbarkeit, Archivierung) nicht durch die Hintertür, sprich technische Massnahmen, eingeschränkt werden. Würde dieser Absatz gestrichen, würde dies bedeuten, dass fast alle Schranken des Urheberrechts de facto abgeschafft würden.

Nun lehnen wir uns entspannt zurück und harren der Dinge, die in der Debatte vom 17.09. zum Vorschein kommen werden. Von Aussen sieht es ja so aus, als würde der aktuelle Entwurf einfach durchgewunken, aber man weiss ja nie….

Konsumentenschutz überreicht Protestmails zur MP3 Gebühr an Parteipräsidenten

Heute morgen (Montag 10.11.2007) hat der Konsumentenschutz (SKS) 2000 Protestmails gegen die MP3 Gebühr den Parteipräsidenten überreicht:

Am Morgen des 10. September hat die SKS eine Kiste voll Protest-E-Mails auf den Parteisekretariaten abgegeben. Innerhalb nur eines Monats haben 2000 verärgerte Konsumentinnen und Konsumenten der SKS gemailt. Sie wollen, dass sich die Parteipräsidentinnen und -präsidenten gegen die unbeliebte Abgabe auf mp3-Playern und Harddisc-Recordern stark machen. Am 17. September berät der Nationalrat das Anliegen.

Mehr zur Aktion steht in der Medienmitteilung. Zusätzlich haben sie ein Argumentarium mit 8 Punkten gegen die MP3 Gebühr zusammengestellt.

MP3 Player – Bericht im Kassensturz – Abgabe ab 1.9

Ab dem 1.9.07 (morgen) fallen beim Kauf eines MP3 Player in der Schweiz Gebühren an. Diese werden an die Verwertungsgesellschaften bezahlt. Das Konsumentenmagazin Kassensturz hat am letzten Dienstag einen ausführlichen Bericht gebracht und auch den den Geschäftsführer der SUISA Alfred Meyer interviewt. Den Beitrag gibt es auch online. Es folgt eine kurze Zusammenfassung der diskutierten Punkte (Kein Anspruch auf Vollständigkeit):

“Zu Beginn macht Alfred Meyer (SUISA) deutlich, dass die Vergütung zu Gunsten der Künstler ist. Der Kassensturz fragt dann nach, ob die Beiträge nicht zu hoch sind. Alfred Meyer erklärt dann die Preisgestaltung, die nach seiner Ansicht ok ist. Die hohen Preise liegen scheinbar daran, dass die Zahlen auf dem Jahre 2004 basieren. Man wisse aber dass sich sich die Kapazitäten alle 1.5 Jahre verdopplen. Der Kassensturz fragt nach und will wissen, ob Alfred Meyer mit dieser Aussage versteckt zu erkennen gegeben hat, dass die Preise zu hoch sind. Alfred Meyer gesteht dann ein, dass die Preise im Moment zu hoch sind und auch das Bundesgericht das gesagt habe. Die Gebühren seien aber auch so hoch, weil die Künstler so lange warten mussten. Scheinbar gehen die Gebühren runter, es hängt aber von den Preisverhandlungen ab und der Schiedskomission. In einem guten Fall dauert es gemäss Alfred Meyer ein Jahr. Die nächste Frage ist, weshalb Flash Speicher teurer sind als Harddisk Speicher. Alfred Meyer gesteht ein, dass das richtig ist und Flash Speicher eben auch 10 mal teurer sind als HD Speicher. Der Kassensturz greift ein und sagt das die Preisgestaltung unverständlich sei. Schliesslich folgt die übliche Frage der Doppelbelastung, d.h. wenn ein Song online gekauft wird und direkt auf einem MP3 Player gespeichert wird. Alfred Meyer verweist auf die Privatkopie, die vergütungspflichtig ist. Der Kassensturz interveniert und findet das nicht richtig, da ja der Song nur auf den MP3 Player transferiert wird und nicht eine Privatkopie gemacht wird. Alfred Meyer sagt dann, dass ein Abzug gemacht werden musste für online verkaufte Songs.”

Verschiedene Anbieter haben nun scheinbar noch speziell Aktionen gemacht auf MP3 Player, die vor dem 1. September gekauft werden. Ab morgen wird also fürs erst einmal die Gebühr bezahlt. Die Gebühr bleibt aber weiterhin umstritten und es ist wohl zu erwarten, dass verschiedene Seiten darauf reagieren.

NZZ: Beilage zu Urheberrecht und Kunstfreiheit

Die NZZ hat heute eine sehr gute und spannende Beilage.

NZZ: Das Fundament des Urheberrechts wankt.

Bemühungen um eine Modernisierung des Urheberrechts gehen stets von Begriffen aus, die in der Ästhetik des 19. Jahrhunderts entwickelt wurden. Die rechtlichen Kategorien des Urheberrechts entsprechen aber schon lange nicht mehr aktueller ästhetischer Praxis und behindern sogar die kreative Arbeit unabhängiger Musiker.

NZZ: Die Basis macht mit.

Künstler und Konsumenten engagieren sich bei der Urheberrechtsrevision.

Gemeint sind wohl u.a Kunstfreiheit und der Konsumentenschutz. Nicht direkt erwähnt, aber nicht zu vergessen sind die gemeinsamen Briefe verschiedener Organisationen und die Petition Lieblingmusig.

NZZ: Die Musik im Zeitalter des «Copy and Paste»

Die Audio-CD feiert Geburtstag. Viele Geburtstagsansprachen hören sich aber an wie Leichenreden. Als Referenzpunkt von Urheberrechtsrevisionen könnte die CD aber noch zur Untoten mutieren.

[u .a. via Netzpolitik, Kunstfreiheit]

Musiksymposium: “And the bits go on” oder eben nicht (Nachtrag)

Die Schweizerische Vereinigung der Musikverleger trifft sich jährlich und diskutiert dabei Entwicklungen und Problemkreise des Musikbusiness in der Schweiz. Dieses Jahr war die Tagung unter dem Motto “And the bits go on”. Phillippe war dabei und hat einen ausführlichen Bericht geschrieben. In einem früheren Beitrag haben wir bereits auf einen Aspekt der Klagerei der IFPI verwiesen.

Am Musiksymposium wurden aber noch weitere Themen besprochen, welche von Interesse sind und die im Bericht beschrieben sind. So enthält der Bericht noch weitere Informationen zur laufenen Urheberrechtsrevision und einer Podiumsdiskussion zur Piraterie. Es finden sich die klassischen Vorwürfe gegen die Konsumenten und das die Schweiz aufgrund ihrer Urheberrechts eine Piraterieinsel sei. Das erinnert sehr stark an eine ähnliche Kampagnen in Kanada und ist wohl zumeist nicht wirklich fundiert.

Interessant sind aber vielmehr die differenzierten Aussagen von Nationalratspräsidentin Christina Egerszi zur aktuellen Situation, zum Verhältnis Konsumentenschutz und Urheberrecht, Download/Upload und zum Thema, wie man an ParlamentarierInnen treten soll. Ihr Schlussvotum richtet sich u.a. auch an die scheinbar vor allem klagende Branche und war:

Sie wolle mit einem kroatischen Sprichwort abschliessen, welches besage, es sei besser ein neues Licht anzuzünden, als ihm Dunkeln zu jammern.