Briefe an die Rechtskommission des Nationalrates

Wir haben mit 7 befreundeten Organisationen einen Brief an die Mitglieder der Rechtskommission des Nationalrates gesendet. Die Kommission berät in ihrer nächsten Sitzung die Revision des Urheberrechts. Der Ständerat ist nicht auf unsere Anliegen eingegangen, weshalb wir nun den Nationalrat auffordern auf unsere Anliegen einzugehen.

Im Brief wird auf drei wichtige Gefahren (Eingeschränkte Werksnutzung, Gefährdete Privatsphäre, Abhängigkeit von Anbieter) des Einsatzes von DRM Systemen hingewiesen. Die unterzeichnenden Organisationen empfehlen deshalb den umstrittenen Artikel 39 zum Schutz technischer Schutzmassnahmen wie folgt zu verändern:

  • Art. 39a 3: Ersatzloses Streichen des gesamten Absatzes.
  • Art. 39a 4: Unbedingtes Beibehalten dieses Absatzes.
  • Art. 39d: Erneutes Aufnehmen und Verbessern des früheren Art. 39b.1

Die Begründungen dazu finden sich im Brief.

Auch weitere Organisationen haben Briefe an den Ständerat geschickt. So fordern auch die Konsumentenorganisationen und die SIUG vergleichbare Änderungen am aktuellen Gesetzesentwurf. Die Konsumentenorganisationen fordern dabei noch zusätzlich einen Verzicht auf Musikhandyabgaben.
Eine weitere wichtige Änderung wird von der Initiative Kunstfreiheit gefordert. Die Initative Kunstfreiheit fordert eine Ausweitung und Anpassung der Zitatschranke:

Längst hat sich die technologische Situation aber dahingehend geändert, dass direkte Zitate in allen Medien gemacht werden – Text, Bild, Ton, Film. Solche „multimedialen“ Zitate sind bereits seit einem Jahrhundert ein fester Bestandteil unserer Kultur. Eine Anerkennung dieser breit etablierten Praxis ist einfach möglich. Die Zitatschranke muss dazu nur inhaltlich ausgedehnt werden.

Die Begründung und der Änderungsvorschlag befindet sich im Blog von Kunstfreiheit.

Es bleibt abzuwarten, ob die Rechtskommission des Nationalrates auf unsere Anliegen eingeht und den aktuellen Revisionsentwurf anpasst.

Update: Das Thema Urheberrechtsrevision wurde nicht in der Rechtskommission diskutiert. Das Traktandum wurde scheinbar verschoben. Es finden sich keine Hinweise in der Pressemitteilung. Die nächste Sitzungen der Kommission ist am 26/27.April.

Die Schweiz im Visier der “International Intellectual Property Alliance” (IIPA)

Die “International Intellectual Property Alliance“, eine US-Amerikanische Lobbying Organisation, hat vor kurzem ihren Jahresbericht 2007 über den Stand des Schutzes des “geistigen Eigentums” weltweit veröffentlicht. Diese Bericht wurde dem US Trade Representative (USTR) übergeben, der ihn in der Regel als Grundlage für die sogenannten “special 301″ Verfahren benutzt. Diese Verfahren sind eines der zentralen Druckmittel, mittels denen die US Regierung auf bilateralem Weg extrem strikte Regelungen durchzusetzen versucht.

“Special 301″ is the part of U.S. trade law that requires the U.S. Trade Representative (USTR) to identify countries that deny adequate and effective protection for intellectual property rights (IPR) or that deny fair and equitable market access for U.S. persons who rely on IPR. Once “identified,” the country could face bilateral U.S. trade sanctions if changes are not made to the address U.S. concerns.

Unter der Rubirk “COUNTRIES DESERVING SPECIAL MENTION” befindet sich dieses Jahr auch die Schweiz:

Special 301 Recommendation: IIPA specially mentions Switzerland in this year’s Special 301 filing, but does not make a recommendation for listing at this time. However, IIPA does recommend that an out-of-cycle-review be conducted this year to evaluate the efforts of the Swiss Government to amend its copyright law, and specifically: the removal of proposed sweeping exemptions and compulsory licenses for broadcasting organizations for online use of content; the removal of right to circumvent technological protection measures for use of exceptions; and the introduction of legal source requirement.

Was hier ausgesprochen wird ist eine Drohung, dass wenn die CH nicht die UHR Revision im Interesse der US Copyright Industrie durchführt, dann Schwierigkeiten in den nächsten bilateralen Handelsabkommen auftauchen werden. Die Schweiz ist allerdings nur eines von knapp 50 Ländern, die im Bericht negativ erwähnt werden, was die BBC dazu bringt zu kommentieren, dass dieser Bericht in erster Linie ein Zeichen sei, wie sehr die US Copyright Industrie “out-of-touch” mit den Rest der Welt sei.

IFPI will Geld von DJ für das Kopieren von Liedern

Gemäss Schweizerischem Tagesanzeiger hat die IFPI Schweiz an 200 DJs in der Schweiz persönliche Warnbriefe verschickt und sie zu Zahlungen aufgefordert:

Betroffen von der Ifpi-Steuer sind unerwartete Bereiche: Zahlen sollen DJs, wenn sie vor einem Auftritt Lieder auf den Computer laden oder auf einer CD zusammenstellen, um so für ihr Set weniger Platten mitschleppen zu müssen. Zahlen sollen sie auch, wenn sie eine CD mit ihren Lieblingstracks mischen, um Klubbetreiber von ihrem Repertoire zu überzeugen, oder wenn sie einige Hörproben daraus ins Netz stellen.

Die Gebühren sind dabei sehr hoch:

Best-of-Zusammenstellungen für Auftritte oder zur Promotion kosten je 2000 Franken pro Jahr. Wer weniger als zwölfmal jährlich auftritt, muss «nur» 500 Franken hinblättern. Wer Soundmüsterchen ins Internet stellt, bezahlt pauschal 500 Franken. Alles zusammen ergibt, inklusive 7,6 Prozent Mehrwertsteuer, exakt 4842 Franken.

Das übertriebene Vorgehen stösst bei einigen DJs verständlicherweise auf Kritik. Es ist zudem fragwürdig, ob die IFPI Schweiz überhaupt diese Forderungen durchsetzen könnte. Die IFPI Schweiz neigt aber auch dazu gross Kampagnen zu starten und irgendwelche Forderungen aufzustellen. Beispielsweise die Briefe an Tauschbörsennutzende 2005 oder 2001.

Wilhelmtux Newsletter

Wilhelmtux hat einige interessante Nachrichten in ihrem neusten Newsletter:

1. Digitalk 1. Dez 2006 Theo Schmidt und Urs Gattiker …

2. DRM Debatte im Städerat, Offene Briefe

3. Apell an Stadt Winterthur von unserem Aktuar im Landboten 10. Januar 2007

4. OSS Roadmap, eine Initiative von ch/open

5. OpenExpo Bern Mi./Do., 7. und 8. März 2007 in der BEA expo Halle

6. Projekt “FOSS-PolitikerInnen-Rating”

7. Nächste Vorstandssitzung 8. Februar 2007 Winterthur

Videos von Last Late Multimedia Show zu Digitalen Rechten

Kultpavillion hat die Last Late Multimedia Show zu Digitalen Rechten aufgezeichnet und sie sind nun online verfügbar.

Auch die Digitale Allmend war mit Martin und Daniel dabei:

Was Sony und andere grosse MajorLabels jeden Tag machen, wird hier von Daniel Boos und Martin Feutz präsentiert: CDs und DVDs vor dem Kopieren schützen. Erstaunlich, wie einfach das geht. Es braucht nur eine Bohrmaschine (Marke egal) und schon kann das Werk geschützt werden.

Es finden sich weitere Beiträge von:

Offene Briefe an den Ständerat

In einer gemeinsamen Aktion haben sich die SIUG, Wikimedia CH, Willhelm Tux, The Alternative und die Digitale Allmend mit offenen Briefen an den Ständerat gewandt. Die Briefe wurden hinsichtlich der am 19. Dezember stattfindenden Ständeratssitzung zur URG formuliert und bereits am 13./14. Dezember verschickt.

Nun bleibt zu hoffen, dass diese Zeichen beachtet werden.

Best Practice Guide für EUCD veröffentlicht

Die Forschungsstelle für Informationsrecht der Universität St. Gallen hat einen Best Practice Guide zur Umsetzung der Europäischen Urheberrechtsrichtlinie veröffentlicht. Der EUCD wird zwar nicht in der Schweiz umgesetzt. Einzelne Punkte der anstehenden Revision des Urheberrechts sind jedoch vergleichbar mit dem EUCD. Insbesondere der rechtliche Schutz technischer Schutzmassnahmen. Der Guide beeinhaltet einen Überblick über die bestehenden Umsetzungen in verschiedenen Ländern und mach konkrete Vorschläge, wie die Richtlinie umgesetzt werden sollte, um unintendierte Konsequenzen zu verhindern, sowie kollaborative und kreative Nutzungen zu ermöglichen.

Zum Schutz heisst es dabei:

In order to avoid unintended consequences in general and spillover effects of anti-circumvention legislation in particular, (a) define the subject matter and scope of TPM as narrow as possible; (b) choose a liberal approach to exceptions and limitations and make sure that beneficiaries of exceptions can enjoy them; and (c) take a minimalist approach to sanctions and remedies for the violation of anti-circumvention provisions.

Die genauen Ausführungen sind im sehr lesenswerten Dokument. Eigentlich wäre es gut als Lektüre für unsere ParlamentarierInnen, welche sich am 19.12.2006 im Ständerat damit ausseinandersetzen müssen.

URG Revision im Ständerat am 19.12.2006

Die URG Revision, die unter anderem die Umgehung von technischen Schutzmassnahmen verbietet, kommt nun in den Ständerat. Im gerade veröffentlichten Sessionsprogramm findet sich die Info. Die Revision wird an der Nachmittagssitzung vom Dienstag 19.12.2006 behandelt.

41/ 06.031 s Urheberrecht. Übereinkommen, Droit d’auteur. Convention, RK CAJ EJPD DFJP, Stadler