Public Domain Day 2010 – Generationenübergreifender Neujahresbrunchfür Kinder und Erwachsene ebenso

Freitag, 1.01.2010, 13-19 Uhr Cabaret Voltaire, Spiegelgasse 1, Zürich

Zürich, 22. Dezember 2009 – Mit dem Jahreswechsel fallen tausende von Werken und somit Teile unseres kulturellen Erbes der Allgemeinheit zu und können künftig frei vervielfältigt und verändert werden. Dabei geht es um ein fundamentales Element des Urheberrechts, nämlich die zeitliche Begrenzung der Urheberrechte als Ausgleich zwischen den Interessen des Autoren und der Öffentlichkeit. Alle Werke von Autoren,
die seit 70 Jahren verstorben sind, werden weltweit gemeinfrei. Je nach Land variiert diese Schutz-Dauer zwischen 50 und 70 Jahren nach dem Tod eines Kulturschaffenden, wobei vereinzelt auch kürzererÜbergangsfristen aufgrund von Verlängerungen bestehen.

Wir begrüssen an diesem Tag eine Reihe von Werken, die als Gemeineigentum verfügbar sind. Dabei handelt es sich um all jene Werke, die von Menschen erstellt wurden, die im Jahr 1939 gestorben sind. Gemeinsam mit unseren Kindern verändern und bearbeiten wir eine Auswahl dieser Werke, die ab sofort unseren Kindern gehören. So singen wir vereint das Dachaulied nach Jura Soyver im Karaokestil mit Ekaraoke.net, bereiten Müesli zur Freude von Maximilian Bircher-Benner, produzieren eine originale kollaborativ-dadaistische Collage mit Werken von Alphonse Mucha, Hermann Hirzel und Adolf Brütt, übersetzen Gedichte von Roth, Duun und Aav während Filme nach Zane
Grey und von Max Skladanowsky zum kostenlosen Download sowie bedeutende Jazzwerke in den Röhrenapparaten laufen. Daneben haben wir Zeit für einen gemütlichen Kaffee und brunchen ins neue Jahr mit der Gesamtausgabe von Sigmund Freud’s Psychoanalyse als Kopie. Besucher sind eingeladen, selbst Musikstücke, Datenträger, Bilder, Bücher, Tonträger, Zeitdokumente und dergleichen mitzubringen und aufzuführen. So retten wir ein Stück kulturelles Erbe für unsere Kinder mit Top
Unterhaltung.

Die Veranstaltung wird organisiert und unterstützt von Dock18, Digitale Allmend, Wikimedia CH und Cabaret Voltaire.

Für Fragen und weitere Informationen


Daniel Boos, boos(äät)allmend.ch
Mario Purkathofer, mario.purkathofer(äät)rotefabrik.ch

Organisation und Unterstützung
Dock18
Digitale Allmend
Wikimedia CH
Cabaret Voltaire

Gemeinfreie Werke und weitere Infos
Autoren deren Werke gemeinfrei werden
Wikisource – Kollektion freier Werke
Gutenberg-DE – Ab 1.1.2010 neu frei verfügbare Werke
Communia – EU Projekt zum Thema Public Domain
Weitere Public Domain Days in Europa

Lehrer müssen keine Diebe sein: Offene Inhalte für die Schulen anstatt Schutz der Verlage

Buchhändler und Lehrmittelverlage bangen um ihre Einkünfte und haben deshalb die Kampagne „Fair kopieren“ lanciert. Die Digitale Allmend weist jetzt darauf hin, dass der freie Zugang zu Wissen zentral ist für die Bildung und dazu alternative Lizenzen wie die Creative Commons zu fördern sind.

Der Verein Digitale Allmend hat mit Erstaunen von der Kampagne „Fair kopieren“ des Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verbands SBVV und den Lehrmittelverlagen Kenntnis genommen. Lehrerinnen und Lehrer sollen vom Kopieren von Unterrichtsmaterialien abgeschreckt werden, indem davor gewarnt wird, dass qualitativ hochstehende Lehrmittel nicht mehr produziert werden könnten, falls für Unterrichtszwecke weiterhin kopiert wird. Die Kampagne operiert dabei mit nicht nachvollziehbaren Schätzungen und unterstellt, ohne den Beweis zu erbringen, vielen Lehrer und Lehrerinnen ein kriminelles Verhalten.

Auch wenn die Kampagne scheinbar ein differenziertes Bild aufzeigen möchte, so enthält sie einige Irreführungen und Übertreibungen. Sie ist stark von den Interessen von Verlagen an einer restriktiven Auslegung des Urheberrechts geprägt und erwähnt die Schrankenbestimmungen nicht als Recht, sondern als gutmütige Ausnahme der Rechteinhaber. Unter anderem behauptet die Kampagne fälschlicherweise, dass Buchkapitel nicht kopiert werden dürfen. Auch wird nur am Rande erwähnt, dass Schulen bereits beachtliche Summen für das Kopieren von Unterrichtsmaterialien an Verwertungsgesellschaften bezahlen und damit die Nutzung für den Unterricht vergüten.

Des weiteren werden keinerlei Alternativen aufgezeigt, wie auf kostengünstige Weise ein breiter Zugang zu Bildung und Wissen für unsere Schulen möglich ist. Es könnte bspw. darauf hingewiesen werden, dass bereits eine beachtliche Anzahl von Werken verfügbar ist, die durch die Verwendung von Creative Commons Lizenzen explizit vervielfältigt und je nach der gewählten Lizenz sogar angepasst werden dürfen. Open Source Communities, die Wikipedia-Autorenschaft oder wissenschaftliche Open Access Journals haben gezeigt, dass es auch alternative Wege gibt, qualitativ hochstehende Werke zu schaffen, bei denen Kopieren explizit erlaubt ist. Schliesslich darf nicht übersehen werden, dass im Literaturbereich viele Werke kopiert werden dürfen, da das Urheberrecht bereits erloschen ist.

Problematisch ist ausserdem, dass viele der an der Kampagne beteiligten Lehrmittelverlage im Besitz von Kantonen oder anderen staatlichen Institutionen sind. Es stellt sich ernsthaft die Frage, weshalb Werke, die von öffentlichen Institutionen für Bildungszwecke erstellt werden, nicht grundsätzlich frei verfügbar sein sollten. Eine Forderung die auch von Nationalrätin Edith Graf-Litscher, Co-Präsidentin der Parlamentarischen Gruppe Digitale Nachhaltigkeit unterstützt wird: “Von der öffentlichen Hand finanzierte Forschungs- und Bildungsergebnisse sollen als öffentliche Güter frei verfügbar sein.” Eine Klärung der Situation ist dringend notwendig, da offenbar das ursprüngliche Ziel dieser Verlage, kostengünstige und einfach verfügbare Lehrmitteln für die Schule zu fördern, mit der Unterstützung der Kampagne „Fair kopieren“ in den Hintergrund gerückt ist.

Eine wirklich “faire” Kampagne würde nicht nur die Sichtweise und Interessen der Verleger darlegen, sondern auch die aktuelle Situation umfassender darstellen, nachhaltige Alternativen aufzeigen und fördern. Die Digitale Allmend verlangt von der Kampagne „Fair kopieren“ eine gründliche Überarbeitung der Kampagneninhalte entsprechend der aufgeführten Punkte. Sie fordern zudem, dass öffentliche Lehrmittelverlage und Bildungsinstitutionen vermehrt freie Lizenzen wie Creative Commons einsetzen, damit ihre Werke frei kopiert, verbreitet und verwendet werden können.

Promo-Musik gesucht, Verwertungsgesellschaftsmitgliedschaft als Hindernis

Ein Onlineshop mit umweltfreundlichen Produkten (7Sky Greenroom) sucht Musik für ihren neuen Werbespot. Der Werbespot soll auf VIVA und MTV ausgestrahlt werden. Restorm unterstützt den Aufruf und Songs können dort eingereicht werden.

Dies ist sicher eine gute Promotionsmöglichkeit für einige Bands. Nicht jede Band kann jedoch problemlos teilnehmen und einen Song einreichen. Problematisch scheint die Mitgliedschaft bei einer Verwertunggesellschaft:

Wichtiges für Bands und Musikschaffende, die SUISA-Mitglieder sind: Die SUISA erhebt für die Ausstrahlung von Werbespots im Fernsehen Gebühren, sobald die gespielte/ausgestrahlte Musik von SUISA-Mitgliedern stammt. Gewinnt eine SUISA-Band den Wettbewerb, muss sie die Gebühr über CHF 2’500.- vorschiessen. Das Geld wird der SUISA weitergeleitet, die es nach Abzug der Verwaltungskosten an ihre Mitglieder verteilt. Wie hoch der Rückvergütungsbetrag tatsächlich ausfallen wird, entzieht sich der Kenntnis von 7Sky und restorm.com.

Die SUISA hat schon mehrfach begründet, weshalb sie das nicht möchte. Ein zentrales Argument ist dabei, dass Künstler davor geschützt werden sollen, Rechte einmalig zu einem tiefen Preis abzugeben. Das mag sein. Viel häufiger stellt sich aber für viele Musiker die Frage, wie sie
überhaupt zu Promotionsmöglichkeiten kommen.

Bericht zum VI. COMMUNIA-Workshop, Oktober 09 in Barcelona

Die Digitale Allmend ist neues Mitglied von Communia des europäischen Netzwerkes zum Thema Digitaler Public Domain. Wolf hat einen Bericht des letzten Workshops geschrieben:

Bericht zum VI. COMMUNIA-Workshop, Oktober 09 in Barcelona

Nach der ziemlich aufwändigen Formalisierung unserer Neu-Mitgliedschaft im Communia- Netzwerk, die Dank Daniels Unterstützung zügig abgeschlossen werden konnte, war ich ziemlich gespannt auf Einstieg und Inhalte beim Workshop in Barcelona zum Thema: Memory Institutions and Public Domain. Die Veranstaltung fand in der altehrwürdigen Universität im Stadtzentrum statt, was atmosphärisch sehr angenehm und vorteilhaft war. Im Vergleich zu einem früheren WS in London gab es diesmal auch einen guten Internet-Zugang, lediglich mit der Stromzufuhr haperte es, wenn sich Dutzende von Teilnehmenden um wenige Steckdosen rangelten.

Der Vor-Workshop am ersten Tag hatte eher informellen Charakter. Beim ersten Traktandum am Vormittag ging es um die Vorbereitung der nächsten (und vorläufig letzten) Communia-Konferenz 2010 und erste Planungsentwürfe. Bei diesem Topic wie auch beim nächsten Policy Ad-hoc Group Meeting, wobei die ersten Policy Recommendations (Entwurf siehe Website) diskutiert wurden, war es nicht nur für Neulinge schwierig, einen Einstieg oder Zugang zu finden. Der Raum (eine kleine Neben-Bibliothek) war viel zu klein für die Anzahl der Teilnehmenden; die Netzwerk-Leader versammelten sich um einen Konferenztisch, der Rest sass dicht gedrängt auf den hinteren Plätzen an den Wänden, was für eine inklusive Diskussionsdynamik nicht sehr zuträglich war. Dementsprechend debattierten am Vormittag die Schlüsselpersonen und Wortführer im Netzwerk weitgehend unter sich, der überwiegende Rest hörte zu und versuchte sich zu orientieren. Für Neulinge nachteilig war ausserdem, dass es in den spärlichen Konferenzunterlagen keine Teilnehmerliste gab, womit man besser Namen und Gesichter in einem neuen Umfeld hätte zuordnen können. Die ersten zögerlichen Kontaktaufnahmen fanden daher in den Kaffee- und Mittagspausen statt; u. a. mit Peter Troxler (einigen von euch sicher bekannt), der mir dann noch einige Hintergrundinfos lieferte, was die Orientierung verbessern half.

Am Nachmittag standen dann Gruppenarbeiten in den verschiedenen Communia-Working groups auf dem Programm. Habe davon die WG 1/5 EduScience gewählt (in die ich mich vorab schon eingetragen hatte und auf die ich mich weiterhin konzentrieren werde). Einen richtigen Einstieg und Zugang fand ich erst in dieser Arbeitsgruppe, die offen und strukturiert diskutierte. Dabei ging es erstmal um den zu überarbeitenden Entwurf eines Fragebogens, mit dem Mitglieder in den jeweiligen Ländern die Open-Access- Voraussetzungen von Universitäten verifizieren können (Musterexemplare habe ich nur als Handouts und kann euch diese für unser nächstes Kerngruppen-Treffen kopieren). Mit der überarbeiteten (End-)Fassung des Fragebogens sollen dann im nächsten Jahr – je nach Kapazitäten – ein bis zwei Universitäten pro Land befragt und erfasst werden. Für die Schweiz naheliegend wären die Uni St. Gallen (via Urs Gasser) und die Uni ZH (via unsere Kerngruppe). Den Rest des Nachmittags verbrachten wir mit einer angeregten Diskussion über den Entwurf der Policy Recommendations insbesondere in Bezug auf unseren WG-Focus Bildung (Education) und Forschung (Research). Bei der Diskussion wurde angemerkt, dass der bisherige Entwurf eine relativ enge Public Domain-Definition setzt und einige gesellschaftliche Bereiche aussen vor lässt, die durchaus einbezogen oder zumindest reflektiert werden sollten. Grundsätzlich gehört dieses Thema jedoch eher zur WG 6 zum Mapping the Public Domain. Die Policy Recommendations zählen zu den zentralen Empfehlungen zum (evtl. vorläufigen) Abschluss des Projekts im Herbst 2010. (Weitere Infos zur WG 1/5 siehe am Ende des Berichts unter „Notes“)

Communia-WS on Memory Instutions

Der eigentliche Communia-WS fand am zweiten Tag in einem offizielleren Rahmen statt unter Beteiligung zahlreicher ReferentInnen zu den Erfahrungen verschiedener Memory Institions (überwiegend aus Spanien – siehe Programm http://communia-project.eu/ws06).
Am zweiten Tag dachte ich mehrmals, dass eigentlich besser Hartwig hier sein sollte, der an diesem Thema Memory Institutions viel näher dran ist als ich. Die Vorträge und Präsentationen an diesem Vormittag könnte man durchaus als wohlgemeinten „Overkill“ an Informationen bezeichnen; zwischen 9.00 und 14.00 Uhr reihten sich (mit einer Pause) neun Referate aneinander, recht unterschiedlich auch in der Form und englischsprachigen Präsentation (z. T. schwer verständlich). Ich hatte zwischendurch jedenfalls Mühe, diesen geballten Darbietungen konzentriert zu folgen. Unklar war dabei teilweise auch, in wieweit die vorgestellte Arbeit und Projekte der verschiedenen Memory Institutionen mit der Public Domain zu tun haben? Oder: kann/muss man davon ausgehen, dass alle diese Institutionen per se zur Public Domain gehören? Bei einzelnen Referaten wie von Ben White von der British Library war das klar heraus gearbeitet. Dieser konzentrierte sich im Wesentlichen auf die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen und nötigen Ausnahmeregelungen für Langzeitarchivierung und Nutzung. Eine seiner zentralen Empfehlungen (policy recommendations) war, dass es europaweit vermehrt Investitionen bedarf, um die vorhandenen Bestände zu digitalisieren, und dies sollte mit dem klaren Focus auf die Public Domain erfolgen. Siehe auch WS-Tagesprogramm unter http://communia-project.eu/ws06.

Auch bei den meisten nachfolgenden Präsentationen ging es im Wesentlichen immer wieder um rechtliche Beschränkungen des geltenden Urheberrechts und die Frage, wie Nachhaltigkeit, Langzeitarchivierung, offener Zugang etc. am besten gewährleistet werden können. Auch der Vortrag von Georg Eckes (deutsches Filminstitut, Frankfurt) über das EU-geförderte European Film Gateway behandelte die Schwierigkeiten beim Ausbau der Europeana, Europas digitaler Bibliothek, der massiv von einem altertümlichen Urheberrechtsschutz behindert wird. Und auch Eckes machte deutlich, dass solche Projekte ohne einen einheitlichen Rechtsrahmen wie eine Reform des gängigen UHR immer wieder an ihre Grenzen stossen, worüber die EU-Kommission nun zumindest nachdenken will.

Spannend waren auch einzelne Präsentationen wie die von Maja Bogataj vom Slowenischen Institut für geistiges Eigentum, die über Besonderheiten des erst spät an europäische Standards angeglichenen slowenischen Urheberrechts sprach (A mistake or an opportunity?). Interessante Fallbeispiele waren auch solche der nordspanischen Stadt Girona, wo der Stadtrat eigene Open-Access-Regelungen fürs Stadtarchiv entwickelte. Oder auch private Initiativen, Projekte und digitale Plattformen für Kunst, die mit freier Software und freien Lizenzen geschaffen wurden (Fundacio Antoni Tapies, Barcelona).

Die meisten dieser Präsentationen des WS-Programms können inzwischen von der Communia-Website herunter geladen werden – siehe: http://communia-project.eu/ws06 . Die meisten Vorträge des überfüllten Vormittag-Programms waren naheliegenderweise aus Spanien, wohl auch um der erstaunlichen Vielfalt solcher Projekte dort Rechnung zu tragen. Auch ich war überrascht, dass sich diese Grundsatzfragen um die Public Domain offenbar nicht mehr auf den wissenschaftlichen/universitären Bereich beschränken, sondern inzwischen viele Archive und Bibliotheken beschäftigen. Beim Nachmittagsprogramm und Abschluss des Barcelona-Workshops war meine Konzentrationsfähigkeit schon arg strapaziert. Die beiden abschliessenden Referate von Victoria Reich (Standford University) über Preserving the Public Domain sowie von David Giaretta (Rutherford, UK) über Future demands on memory institutions in the digital world könnt ihr auch unter dem o. g. Link von der Website einsehen ;-).

Für mich war dieser erste Communia-WS ein interessanter und geballter Auftakt mit viel Inhalten
und neuen Leuten, die für unser DA-Networking gewiss wichtig sind (bei allen erwähnten Anlaufschwierigkeiten). Anzumerken bleibt, dass wir erst spät zu diesem Projekt als Mitglied kamen, wo das vorläufige Ende der Übung im nächsten Jahr bereits absehbar ist. Doch den Endspurt sollten wir noch nutzen.

Neuchâtel, Oktober 09 / Wolf
Ludwig

Schockwellen von Google Books

Die NZZ sieht ein Menetekel auch über der Buchbranche lasten, nachdem die Musikindustrie durch Tauschbörsen „an den Rand des wirtschaftlichen Ruins getrieben wurde“ (21.7.09). Das mag die lebhaften Kontroversen erklären, welche das „Google Book Search Copyright Settlement“ begleiten. Die Lesegruppe der Digitalen Allmend hat die Problematik anhand von einigen Zeitungsartikeln am 12. Oktober diskutiert.

Das Potential der digitalen Präsentation von Büchern wird seit Jahren diskutiert und ansatzweise auch ausgeschöpft. Zivilgesellschaftliche Initiativen bereiten ältere Texte auf. Die Staaten als Hüter des kulturellen Erbes wurden ebenfalls tätig. Allerdings zeigten sich in den letzten Jahren die Grenzen. Weder die EU mit dem Projekt ‚Europeana‘ und noch ansonsten kulturbeflissene Staaten wie Frankreich waren bereit, mehr als ein paar finanzielle Peanuts in die Hand zu nehmen. Obwohl ein paar hundert Millionen Euro reichen würden, um grosse Teile des literarischen Erbes eines Landes digital aufzubereiten, setzt die Politik andere Prioritäten.

Google stösst also mit seinem Projekt der Buchdigitalisierung in ein Vakuum vor und das kann man einem Konzern schlecht zum Vorwurf machen. Die strategische Positionierung als Content-Drehscheibe dürfte dem Werbegeschäft zugute kommen. Wie legitime Interessen von AutorInnen und Öffentlichkeit gewahrt werden können, ist Gegenstand laufender Auseinandersetzungen.

Weniger problematisch ist die Digitalisierung alter Werke. Hier vereinbaren Bibliotheken im Rahmen von Digitalisierungsprojekten mit Google, dass sie eine eigene Kopie des digitalen Inhalts bekommen und zur Verfügung stellen können. Hier haben wir diskutiert, ob es nicht eine öffentliche Aufgabe sein soll, ein zentrales Portal für den leichten Zugang zu diesen Inhalten aufzubauen.

Im Zentrum der Auseinandersetzungen um das Google Settlement steht einerseits das Vorgehen des Konzerns, ausgehend von der Festung USA die weltweiten Kulturproduzenten vor vollendete Tatsachen zu stellen. Andererseits die Modalitäten der Präsentation und vor allem die Entschädigungsfrage. Der anfängliche Schock ist einer differenzierteren Haltung gewichen. Es ist ja nicht so, dass die Mehrheit der AutorInnen in den letzen Jahrzehnten in einer paradiesischen Lage befand, die Google nun zu zerrütten droht.

Vielmehr ist die Lage für viele eher prekär und auch publizistisch unbefriedigend. Etwa im Fall eines Autors, der in den 90er Jahren mal ein Sachbuch mit ein paar tausend Auflage verkaufen konnte, das nun aber weder neue aufgelegt wird noch irgendwelche Tantiemen abwirft. Die Möglichkeit, dass der technische Wandel im allgemeinen und Google im besonderen die Prekarisierung weiter verschärfen können, ist nicht von der Hand zu weisen.

So begreiflich ein gewisse Nervosität ist, so wenig hilfreich erweist sich ein Rundumschlag wie der ‚Heidelberger Appell‘. Da wird auch der ‚Open Access‘ Gedanke frontal attackiert. Das erscheint uns angesichts der Tatsache, dass an Hochschulen gut bezahlte Staatsangestellte wissenschaftliche Texte produzieren, ziemlich überzogen. Die Öffentlichkeit zahlt, sie entscheidet auch die Modalitäten der Publikation.

Die Auseinandersetzung geht weiter. Entgegen allen Erwartungen geht das Google Book Settlement nicht einfach über die Bühne. Ein erster Termin wurde annulliert. Das zuständige Gericht soll auf Antrag der Parteien am 6. November eine Standortbestimmung vornehmen (NZZ 23.9.09).

kulturTV fragt bei der SUISA nach

KulturTV und Digitale Allmend hat bei Poto Wegener von der SUISA nachgefragt. Das Interview ist sehr empfehlenswert.

Beim Gespräch ging es mir vor allem um die Möglichkeiten, die nicht kommerzielle Unternehmen wie Blogger usw. betreffend der Gebührenabgaben haben. Immer mehr Schweizer Musikgruppen möchten beim kulturtv.ch mitmachen. Doch wenn sie bei der SUISA angemeldet sind, ist bei mir die Türe leider zu. Das wird allgemein nicht verstanden. Poto Wegener hat meine Fragen alle aus der Sicht der SUISA beantwortet. Damit ist die rechtliche Situation klar, nicht aber die Zukunft.

Roger möchte einen öffentlichen Dialog zum Thema starten. Wer weitere Fragen und Diskussionspunkte hat, meldet sich bei ihm im Blog.

Weitere Artikel zur SUISA hat es in unserem Blog unter SUISA

Kulturministeriumwahl – Fischli, Divo und Beuret beantworten Fragen

Die Schweiz sucht den neuen Kulturminister oder die neue Kulturministerin! Die Wahl läuft noch bis am 20. September und man kann online mitmachen.

5 KandidatInnen stehen zur Auswahl. In einer kurzen Aktion haben wir den KandidatInnen einige Fragen gestellt. Aktuell sind noch zwei Antworten offen. Sobald wir die Antworten haben, werden wir den Post anpassen.

Die Antworten von Aurelia Fischli und Mark Divo sind jeweils nach den Fragen. Denis Beuret hat eine Antwort zu allen Fragen geliefert. Diese Antwort ist am Ende des Postings.

Macht euch also ein Bild und vergesst nicht zu wählen.

Was sind Vorteile und/oder Nachteile, aus der Sicht der Künstler bzw.Kreativen, Material unter einer offenen Lizenz zu veröffentlichen (CC,copyleft)?

Aurelia Fischli: Dient der Vielfalt kultureller Produktion. Die offene Lizenz löst noch nicht alle Probleme. Wichtig sind freie Verwertungsgesellschaften oder der Einsatz von funktionstüchtigen Payment Tools sowie Bildung der Konsumenten, anstelle von Antipiraterie-Vorträgen an Schulen.

Mark Divo: ist mir egal

Sollte die freie Vermischung von Kultur (z.B. das Remixing oder Sampling von Musik) immer möglich sein? Soll eine Ausweitung der Zitatschranke auf andere Medien/Nutzungsformen gemacht werden? Welche Fälle würden sie ausschliessen?

Mark Divo: ist mir ebnfalls egal

Aurelia Fischli: Sollte immer möglich sein, ohne Einschränkung. Künstler müssen in diese Richtung sensibilisiert werden. Künstler, die das nicht möchten können sich auch auf herkömmliche Lizenzen beziehen und hoffen, dass sie nicht vergessen werden (70 Jahre). Unterstützung des Public Domain Day am 1.Januar 2009.

Was halten sie vom Vorschlag, dass öffentlich geförderter Kultur/Information (soweit sinnvoll digitalisierbar) nach Ablauf ihrer kommerziellen Auswertung (gemäss Auswertungsplan beim Förderantrag) frei zugänglich gemacht wird?

Aurelia Fischli: Sehr gute Idee. Dies dient der freien Distribution und Verfügbarkeit in allen Medien. Die Arbeit des Künstlers wurde zu diesem Zeitpunkt bereits vergolten. Der zusätzliche Aufwand der Verfügbarkeitmachung kann von den Konsumentinnen geleistet werden und wäre ein tolles Open Source Projekt.

Mark Divo: kann man machen

Inwiefern würde das Kulturministerium unter ihrer Führung die freie Kultur unterstützen?

Mark Divo: ich werde gute laune verbreiten

Aurelia Fischli: Gründung und Förderung einer subversiven Akademiebetriebs in der gesamten SChweiz zu Techniken der Philosophie, Kultur, Kunst,Elektronik, u.a. Weitergabe freier Informationen ohne Zugangsbarriere.
Das ist freie Kultur und wird vielerorts schon praktiziert.

Was ist ihre Meinung zu DRM (Digital Rights Management)?

Aurelia Fischli: Jch halte nichts von Digital Rights Management. Da es aber nachwievor Medienunternehmen und Künstler gibt, die darauf setzen, sollen die es einsetzen, bis sie von selber austerben.

Mark Divo: interessiert mich nicht

Sollen alle Künstler die Erlaubnis haben einzelne Werke unter einer CC Lizenz zu veröffentlichen und Mitglied einer Verwertungsgesellschaft zu sein? (Zusatzinfo ProLitteris, Suissimage erlauben dies. Die SUISA nicht)

Mark Divo: weiss ich nicht

Aurelia Fischli: Jeder Künstler soll das Recht auf eine freie Lizenz haben.

Denis Beuret hat eine generelle Antwort zu allen Fragen geschrieben:

Les droits d’auteurs sont très importants pour les créateurs car c’est un de leurs rare revenus. Ce que je propose c’est plutôt que toutes les oeuvres soient soumises au droits d’auteurs (y compris celles qui ne sont plus soumises actuellement). L’argent récolté servirait alors à financer les artistes actuels, ainsi que leur retraites.

Ökologie der Information

In seinem Buch «The Public Domain» fordert James Boyle „an environmentalism for information“ – ein Ökologie(bewegung) für Information. Dabei sucht er einen Weg zwischen allgemeinen Konzepten einerseits und konkreten Forderungen andererseits (1).

Im entsprechenden Kapitel 10 geht Boyle von der Frage aus, was denn eigentlich zu den unpraktischen und behindernden Einschränkungen bei Regulierungen zum geistigen Eigentum führt. Dabei ortet er kognitive Voreingenommenheit als wichtige Ursache: Er spricht von kultureller Phobie gegenüber Offenheit – von Agoraphobie. Diese Haltung führt dazu, immer die Bedenken und Risiken (wie Spam, Viren, Piraterie) in den Vordergrund zu rücken. Als Beispiele nennt der Autor Trusted Computing und Netzneutralität. Boyle räumt durchaus ein, dass Offenheit nicht immer angemessen ist. Als Grundhaltung hilft sie aber, das Potential von Wissenschaft und Kultur zu entfalten.

Die Lesegruppe der Digitalen Allmend diskutiert, wie weit Agoraphobie wirklich eine Mainstreamhaltung des westlichen Mittelstands sei. Immerhin sind ja auch zahlreiche Menschen bereit, in Bewegungen und Vereinen eine Reihe von Leistungen und Publikationen gratis und ohne Kontrolle in die Öffentlichkeit zu entlassen.

Boyle nimmt seine Agoraphobie-These zum Ausgangspunkt, um eine Ökologie der Information zu skizzieren, die sich in Inhalt und Form an der Umweltbewegung orientiert. Er ruft Elemente wie die Forderung nach der Internalisierung externer Kosten in Erinnerung, ohne sie im Detail auf die Informationsfreiheit zu übertragen. Ihn interessiert mehr die Entstehung einer Bewegung, welche sich für die öffentlichen Interessen der Informationsgesellschaft einsetzt – gegen starre Vorurteile und verfestigte Geisthaltungen.

Wie in der Diskussion vermerkt wird, bleiben die konkreten Forderungen des Autors ziemlich moderat, verglichen mit dem gross angelegten Konzept einer Informationsökologie. So möchte Boyle das Copyright bei Literatur auf zwanzig Jahre beschränken, dann aber eine Erneuerung auf Antrag zulassen. Als Fehlschlag im Geiste von engstirnigen politischen Interessen und Geisteshaltungen taxiert er die Europäische Datenbankdirektive. Die Aufhebung von Pharmapatenten hält er für eine schlechte Idee.

Boyle ist also weder Fundi noch Anhänger eines ‚anything goes‘. Er will konkrete Probleme angehen – mit „Ausgewogenheit, Nachdenklichkeit und empirischen Belegen“ (S. 238).

 

1) The Public Domain. Enclosing the Commons of the Mind. James Boyle, New Haven Ct, 2008. Der Autor macht das Buch auch verfügbar unter einer Creative Commons Lizenz: http://thepublicdomain.org

Bericht zu Urheberrechstgesprächen mit IGE

Christian Laux (ch/open) und Felix Stalder (Digitale Allmend) haben die Internetcommunity an den Urheberrechtsgesprächen des Institut für geistiges Eigentum vertreten und folgende Zusammenfassung erstellt:

Es folgt eine Zusammenfassung der Veranstaltung beim IGE vom vergangenen Dienstag, 26. Mai 2009.
Bitte die drei besonderen Punkte am Ende dieser Nachricht beachten:

An der Veranstaltung beim IGE vom vergangenen Dienstag, 26. Mai 2009 waren 24 Personen anwesend, und zwar Vertreter des IGE, der ESchK, der Beobachtungsstelle für technische Maßnahmen, des BAK (Bundesamt für Kultur), der Verwertungsgesellschaften, von Verbänden und lose organisierten Interessengruppen. Es waren nicht alle Verwertungsgesellschaften vertreten, was von vielen Teilnehmern kritisiert wurde.

Inhaltlich wurde intensiv über einzelne Aspekte einer allfälligen Neuausrichtung des Urheberrechts diskutiert. (Zum Thema “Nutzung vorbestehender Werke” siehe RFC#2 und RFC#3 vom 25. April 2009, beide dieser Nachricht angehängt.) Anlass dazu gaben v.a. die beiden Themenvorstösse, die Felix Stalder vorgetragen hat. Diskutiert wurde auf dieser Grundlage, ob es neue Schutzausnahmen im Urheberrechtsgesetz bräuchte, ob diese als konkret formulierter Rechtekatalog oder als offenes Prinzip wie der Fair Use nach US amerikanischem Vorbild auszugestalten ist, und ob in der Schweiz in Ergänzung zu den Einzelaufzählungen eine allgemeine Generalklausel eingeführt werden sollte, über welche ein allgemeines Kulturprivileg, die so-genannte Kulturschranke, begründet werden könnte (z.B. Neuschaffung von Kunst auf der Grundlage bestehender Werke, wobei die Nutzung über ein blosses Zitat hinausgeht).

Die Meinungen gingen darüber auseinander, ob das Anliegen überhaupt berechtigt ist oder ob umgekehrt Änderungen gar nicht nötig seien, weil das Bundesgericht in der Schweiz ohnehin zu weitgehenden Privilegien Hand bieten würde (sofern es denn nur genügend Fälle hätte).

Es wurde auch eingeworfen, dass Schutzausnahmen nur dann eine Daseinsberechtigung hätten, wenn a) der Rechtsinhaber nicht bekannt sei oder b) wenn er das Einräumen einer Lizenz zu angemessenen Bedingungen verweigere und c) es auch keine Verwertungsgesellschaft gebe, die die beabsichtigte Nutzung erlauben könne. (Anzumerken ist hierzu, dass im Bereich der Kunst oft das Urheberpersönlichkeitsrecht betroffen ist, welches die Verwertungsgesellschaften allerdings nicht wahrnehmen.)

Sodann wurde auf die Revidierte Berner Übereinkunft (RBÜ) hingewiesen, die Vorgaben macht im Zusammenhang mit Schutzausnahmen, nämlich den sog. “Dreistufentest” (Artikel 9 Absatz 2 RBÜ). Der Dreistufentest besagt, dass Schutzausnahmen auf bestimmte Sonderfälle begrenzt sein müssen und nicht so ausgelegt werden dürfen, dass ihre Anwendung zu einer unzumutbaren Verletzung der Interessen der Rechtsinhaber führt oder dadurch die normale Auswertung der Werke und geschützten Leistungen beeinträchtigt wird.

Mit Blick auf den Umstand, dass Vertreter des Bundesamts für Kultur (BAK) anwesend waren, wurde ebenfalls diskutiert, inwiefern das BAK Kulturförderungsgelder nur unter der Auflage zusprechen könnte, dass die Arbeitsresultate nach Ablauf der ordentlichen Verwertungsperiode frei zugänglich gemacht werden. Lösungen gab es natürlich keine, dafür wurde klarer, wo allseits noch weiterer Klärungsbedarf besteht: z.B. wie ist die genaue Interessenlage?; welches sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen?; welchen Spielraum kann das BAK wahrnehmen und welche Verantwortung hat das BAK, in dieser Diskussion Stellung zu beziehen?; und selbstverständlich: welche Nutzungshandlungen sollen nach Ablauf der ordentlichen Verwertungsperiode bewilligungsfrei möglich sein?

Es wurden weitere Themen diskutiert, die aus Sicht der Internetcommunity aber weniger von Bedeutung waren.

Besonderes:

Die folgenden Aufrufe wurden seitens der Offiziellen des Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) gemacht. Bitte macht euch hierzu Gedanken, ergänzende Hinweise gibt es auf der Webseite des IGE (www.ige.ch) sowie der WIPO (www.wipo.int):

  • Felix Addor, stv. Direktor des IGE, hat die Teilnehmer ermuntert, mit Fragen betreffend ACTA an das IGE zu gelangen. Er könnte sich vorstellen, eine regelmäßige ACTA Sitzung abzuhalten, sofern daran Interesse bestünde. Deswegen die Frage: Wer hätte Interesse an einer solchen Sitzung?
  • Emmanuel Meyer, Leiter der Urheberrechtsabteilung, ersucht um Diskussionsvorschläge, die ein hilfreicher Beitrag für die Diskussion über die Zukunft des Urheberrechts vor der WIPO sein könnten.
  • Carlo Govoni von der Beobachtungsstelle für technische Maßnahmen ersucht um Mitteilung von Problemen im Zusammenhang mit DRM. Insbesondere von Seiten von Open Source Software Entwicklern werden Meldungen erwartet. Es wären aber auch allgemeine Hinweise hilfreich, damit Herr Govoni auf allenfalls noch unentdeckte Kanäle stößt, über die er eine allenfalls mißbräuchliche Verwendung von technischen Schutzmaßnahmen erkennen kann. Herr Govoni hat anhand von praktischen Beispielen erläutert, wo mißbräuchliche Situationen bestehen könnten.
    Zum Beispiel verwies er auf die Praxis von Online Shops in preislicher Hinsicht danach zu differenzieren, ob ein Musikwerk mit oder ohne Kopierschutz zum Download angeboten wird. Wenn die Version mit Kopierschutz den Privatgebrauch einschränkt, die Version ohne
    Kopierschutz jedoch nur gegen einen Aufpreis zu bekommen ist, könnte darin ein Mißbrauch liegen. Die Beobachtungsstelle klärt diesen Fall derzeit ab.
  • P.S.: Das nächste Urheberrechtsgespräch findet am 18. Mai 2010 statt.


    Anhang:

    RFC #3: Nutzung vorbestehender Werke

    Am 26. Mai 2009 findet beim Institut für Geistiges Eigentum ein Treffen statt, bei welchem Vertreter der am Urheberrecht interessierte Kreise ihre
    Anliegen mit Bezug auf das Urheberrecht einbringen können. An diesem Treffen nehmen auch Vertreter von der Digitalen Allmend, von Plazi sowie von ch/open teil und bringen dort Standpunkte aus Sicht von Open Source Software sowie allgemein aus Sicht der “Internet-Community” vor.

    Bitte kommentiert, inwiefern aus Eurer Sicht zum obigen Thema Handlungsbedarf in der Schweiz besteht. Dazu die folgenden ergänzenden

    Bemerkungen:

    Das Urheberrechtsgesetz enthält Bestimmungen, welche die Nutzung von vorbestehenden Werken ermöglichen, ohne dass vorgängig nach dem
    Rechtsinhaber geforscht werden müsste (teilweise sind die Nutzungen jedoch nur mit Zustimmung einer Verwertungsgesellschaft und gegen Bezahlung einer Vergütung erlaubt), z.B. Art. 19 URG (Privatgebrauch, Schulnutzung, unternehmensinterner Gebrauch), Art. 21 (Dekompilieren von
    Computerprogrammen, um erforderliche Schnittstelleninformationen zu gewinnen), Art. 25 URG (Recht, aus veröffentlichten Werken zu zitieren).

    Fragestellungen im Einzelnen: Müssen einzelne solcher Bestimmungen erweitert werden? Andere hinzugefügt werden? Wären neuartige Ansätze denkbar, um die Nutzung von vorbestehenden Werken zu erleichtern?

    Subject: RFC #2: Access

    Am 26. Mai 2009 findet beim Institut für Geistiges Eigentum ein Treffen statt, bei welchem Vertreter der am Urheberrecht interessierte Kreise ihre
    Anliegen mit Bezug auf das Urheberrecht einbringen können. An diesem Treffen nehmen auch Vertreter von der Digitalen Allmend, von Plazi sowie von ch/open teil und bringen dort Standpunkte aus Sicht von Open Source Software sowie allgemein aus Sicht der “Internet-Community” vor.

    Bitte kommentiert, inwiefern aus Eurer Sicht zum obigen Thema Handlungsbedarf in der Schweiz besteht. Dazu die folgenden ergänzenden

    Bemerkungen:

    Im URG finden sich einige Bestimmungen, welche die Nutzung von verfügbaren kulturellen Gütern erleichtern: Art. 22a URG (Archivwerke von
    Sendeunternehmen) sowie Art. 22b URG (Nutzung von Ton- oder Tonbildträgern, deren Rechtsinhaber unauffindbar sind). Weiter ist der Vergleich im Rahmen des Google Books Prozesses zu erwähnen (http://www.googlebooksettlement.com).
    Bei diesem Vergleich geht es um die Verfügbarkeit von Büchern, die nicht mehr verlegt werden (“out of print”), und insofern gehört das Settlement zum
    Thema.

    Fragestellungen im Einzelnen:

    Müssen Massnahmen zur Förderung der Verfügbarkeit von urheberrechtlich geschützten Materialien getroffen werden?

    – Sind gesetzliche Massnahmen nötig? Welche?

    – Gibt es die Möglichkeit, ausserhalb einer Gesetzesrevision etwas zu bewirken?

    – Sind mit öffentlichen Mitteln finanzierte Werke besonders zu behandeln?

    – Inwiefern verändert der Vergleich im Rahmen des Google Books Prozesses etwas aus Sicht der Internetcommunity in der Schweiz?