kulturTV fragt bei der SUISA nach

KulturTV und Digitale Allmend hat bei Poto Wegener von der SUISA nachgefragt. Das Interview ist sehr empfehlenswert.

Beim Gespräch ging es mir vor allem um die Möglichkeiten, die nicht kommerzielle Unternehmen wie Blogger usw. betreffend der Gebührenabgaben haben. Immer mehr Schweizer Musikgruppen möchten beim kulturtv.ch mitmachen. Doch wenn sie bei der SUISA angemeldet sind, ist bei mir die Türe leider zu. Das wird allgemein nicht verstanden. Poto Wegener hat meine Fragen alle aus der Sicht der SUISA beantwortet. Damit ist die rechtliche Situation klar, nicht aber die Zukunft.

Roger möchte einen öffentlichen Dialog zum Thema starten. Wer weitere Fragen und Diskussionspunkte hat, meldet sich bei ihm im Blog.

Weitere Artikel zur SUISA hat es in unserem Blog unter SUISA

Apple.ch sackt MP3 Player Abgabe selber ein

In der Schweiz gilt seit letztem Jahr eine Abgabe für MP3 Player. Es gibt unterschiedliche Meinungen zur Höhe, zum Sinn und zur Berechtigung der Gebühr. Was nun aber der Onlinestore Apple bietet ist auch ziemlich hahnebüchen.
Gemäss Konsumentenschutz hat er:

Wer einen iPod über den Apple-Shop www.apple.ch bestellt, zahlt genau denselben Preis wie derjenige, der einen iPod im Laden bei Dataquest, Fust etc. kauft. Somit kassiert Apple für seine Geräte die hohe Suisa-Gebühr ein, die seit dem 1. September 2007 fällig ist. Währenddem die Importeure Dataquest, Fust etc. die Abgabe an die Suisa abliefern, weigert sich die Firma Apple. Ihre Begründung: Die iPods von www.apple.ch kommen aus Irland, womit Apple nicht Importeur ist. Abgabepflichtig ist gemäss mp3-Tarif aber der Importeur.

Wenn Apple mit ihrer Begründung Recht hat, fordert die SKS von Apple die eingenommenen Gebühren zurück. «Die eingenommenen Abgaben gehören nicht Apple, sondern den Konsumentinnen und Konsumenten», meint Sara Stalder, SKS-Geschäftsleiterin. Ebenso müssen die Preise im Apple-Shop sinken. Die SKS hat die Firma heute in einem Schreiben dazu aufgefordert. Gleichzeitig verlangt sie Transparenz, um welche eingenommene Summe es bislang geht.

restorm meets CC

restorm COM Banner
Am gestrigen Anlass der Digitalen Allmend (TEAM_CC) im Cabarait Voltaire, stellte Theo Favetto zusammen mit der Band Pinode, das neu in restorm.com integrierte CC_Feature von restorm vor. Jeder Künstler, jede Band oder Interpret kann jetzt seine Songs unter Creative Commons Lizenzen publizieren.
Dieser Meilenstein wurde mit einem LiveAcousticSet von Pinode gebührend gefeiert, wobei der Song Bassex als erster restorm CC_Song in die Geschichte von restorm&CC ging.

Nur zwei Klicks sind nötig, und die Lizenz ist integriert:

Was ist überhaupt restorm.com?

restorm.com baut an der Infrastruktur für eine neue Musikindustrie. Die Plattform verbindet Musiker, Fans, Konzertveranstalter, Labels und Medien. Jungen, ambitionierten Musikern bieten wir eine Infrastruktur, um in der Musikwelt weiter zu kommen. Für etablierte Künstler wiederum ist restorm.com eine wirksame Promotions- und Verwertungsplattform.

Über uns: restorm ist eine unabhängige Plattform. Wer hier arbeitet liebt Musik in allen Ausprägungen, manchmal auch in unheimlichen… Wir fordern und fördern Musik aus eigenem Interesse, spielen teils selbst in einer Band.
Trotzdem sind auch für uns unromantische Faktoren wie Werbeerträge relevant. Wir folgen jedoch nur so weit dem Diktat der Zahlen, so lange sich dies mit restorm und damit unserer Philosophie deckt. Und diese will die Musikszene fördern, Bands und Fans näher zusammen bringen!

Fragen?
Kontakt

Samstag 17.Mai 15:00 Cabaret Voltaire, Zürich: Creative Commons – Hands On

Die Frühlingsveranstaltung 2008 von Creative Commons dreht sich um alles ‘Praktische’ und bietet die Möglichkeit, in einer lockeren und freundlichen Atmosphäre sich praktisch, intellektuell, rechtlich oder kritisch mit Fragen rund um Creative Commons und deren Anwendung ausseinanderzusetzen.

Euro 2008 – Antwort zu Gebühren

Wir haben einmal bei der SUISA zum Thema Euro 2008 und Gebühren nachgefragt. Wir haben nun eine Antwort auf unsere Fragen erhalten.

Wir haben gefragt:

Wie man den Medien entnehmen konnte, hat die Schiedskommision den Gemeinsamen Tarif 3c hinsichtlich der Euro2008 genehmigt.

Was dies für die Ausstrahlung der Fussballspiele bedeutet, erläutern Sie auf Ihrer Webseite:

Folgende Punkte sind uns nicht klar:

  • Was waren die Überlegungen hinter der Regelung, die Grenze bei 3 Metern Diagonale des Bildschirmes festzulegen?
  • Gilt diese 3 Meter Regel für alle, auch Private, oder nur bei öffentlich zugänglichen Ausstrahlungen?
  • Wofür wird eine Gebühr erhoben:

  • Rechte an den Nationalhymnen?
  • Rechte für die Musik in den Werbepausen?
  • Veranstalterrechte der Uefa?
  • Weitere …
  • An wen werden die Gebühreneinnahmen ausgeschüttet?

    Ich danke Ihnen für Ihre klärende Antwort.

    Die SUISA hat geantwortet:

    Ich beziehe mich auf Ihr E-Mail vom 10. April 2008.

    Die Grenze von 3m bei der Diagonale wurde aus dem Tarif GT T (Filmvorführungen) übernommen.
    Urheberrechtsentschädigungen muss man nur bei öffentlicher Musiknutzung zahlen. Privat müssen Sie nie für das Urheberrecht zahlen.
    Für die Nationalhymne müssen Sie ebenfalls keine Urheberrechte zahlen da der Urheber bereits vor mehr als 70 Jahr verstorben ist.
    Hintergrundmusik (so zum Beispiel in Werbepausen) ist gebührenpflichtig.
    Mir ist nicht ganz klar was Sie mit „Veranstalterrechte der Uefa“ meinen? Die SUISA ist nur für das Tonrecht zuständig.

    Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüssen

    S U I S A

    Wir werden wohl noch Antworten und Nachfragen.

    Mobygratis ist in der Schweiz nicht gratis

    Wir haben über Mobygratis kürzlich berichtet. Moby stellt auf mobygratis Musik für Filmemacherinnen von Nicht-kommerziellen Filmen gratis zur Verfügung.

    Wir wollten nun von der Schweizerischen Verwertungsgesellschaft SUISA wissen, ob man als Filmemacher oder Video-Podcaster die Musik gratis verwenden kann. Video-Podcasts wie sie beispielsweise von kulturtv.ch oder rebell.tv gemacht werden. Unsere Frage war, wie es dort mit den Kosten aussieht. Konkret, ob für diese Filmschaffenden Zusatzkosten von Seiten der SUISA entstehen.

    Wir haben bei der SUISA (Poto Wegener) gefragt und sehr schnell folgende Antwort erhalten:

    ich habe mir das Video auf youtube angeschaut. Dazu folgendes:

  • Moby unterscheidet zwischen “non commercial use” und “commercial use” seiner Musik. Mit diesem Hinweis spricht er eines der Hauptprobleme beim Vergleich zwischen dem Copyright der USA und dem Urheberrecht in Europa an: In den USA wird zwischen kommerziellen und nicht-kommerziellen Nutzungen unterschieden, bei uns zwischen der privaten und der öffentlichen Nutzung. Diese beiden Systeme sind nicht kompatibel; eine öffentliche Nutzung kann nicht-kommerziell sein, eine private kommerziell. Mobys Ansatz für eine Verwertung ist demnach in Europa nicht umsetzbar
  • .

  • Hinzu kommt folgendes: Moby hat seine Rechte der BMI und der MCPS zur Verwertung eingeräumt. Uns sind seitens dieser Gesellschaften keine Eingrenzungen der Rechtswahrnehmung bekannt. Würde also ein Filmschaffender in der Schweiz einen der Moby-Tracks ausserhalb der Privatsphäre nutzen, würden wir ganz normal einkassieren. Verwendet dieselbe Person die Musik allerdings nur innerhalb der Privatsphäre, entstehen keine Kosten. Dies gilt nicht nur für die herkömmliche Filmutzung sondern auch für Video-podcasts.
  • Auch wenn die Antwort leider negativ ist, so möchten wir uns übrigens auch einmal Bedanken für die vielen und prompten Antworten die wir jeweils von der SUISA erhalten.

    SUISA senkt Gebühren auf Flash MP3 Player

    Die SUISA hat soeben mitgeteilt, dass sie die hohen Gebühren auf Flash-Player massiv senken. Für Flash-MP3-Player wurde im Vergleich zu Hardisk-Player viel mehr verlangt. Ab 1. April sollen nun neuen billigere Tarife gelten:

    4 GB Fr. 19.13

    8 GB Fr. 22.37
    16 GB Fr. 28.85
    32 GB Fr. 41.81
    64 GB Fr. 67.73

    Gemäss SUISA “senken die Urheberrechtsvergütung auf bestimmte Speichermedien um bis zu 75 Prozent. So sinkt die Vergütung für den iPod touch (32 GB) um 111 Franken.”

    Sie sind aber beim einem schnellen Vergleich immer noch höher als für HD Speicher und gelten nur für die angegeben Kapazitäten. Bspw. bezahlt man für einen 16GB HD MP3 Player SFr. 7.50 Gebühren (Fr. 0.469 * 16GB). Für einen Flash-Player mit 16GB hingegen Fr. 28.85. Eigentlich bleibt sogar bis 4GB alles beim alten teuren System. Danach kostet ein GB für Flash-Speicher Fr. 0.81. Für Harddisc hingegen beträgt der Betrag Fr. 0.469

    Grundsätzlich ist es ja schon ein Schritt in die richtige Richtung. Die Frage aber bleibt: Weshalb soll eine Unterscheidung aufgrund der Technologie gemacht werden?

    Der Anhang zur bestehenden Tarifliste kann online angesehen werden. Die Tarifliste ist auch online.

    UEFA hat kein Recht auf Geld für Public Viewing

    Die Eidgenössische Schiedskomission hat einen wichtigen Entscheid zum Thema Public Viewing und Verwertungsrechte gefällt. Die UEFA wollte ursprünglich auch Geld für das Zeigen ihrer Euro 2008 (TM) auf Grossleinwänden. Dabei verbietet sie den Lizenznehmer auch gleich andere Sponsoren zu haben. Die Eidgenössische Schiedskommission kommt nun zum Entscheid, dass nur konzessionierte Verwertungsgesellschaften einen Tarif geltend machen können. Die UEFA hingegen nicht. Ein guter Entscheid in Anbetracht des forschen Vorgehen der UEFA in Sachen Rechte rund um die Euro 2008 ™.

    So berichtet der Tagesanzeiger noch über ein anderes skurill anmutendes Vorgehen in den offiziellen Fanzonen:

    Drei Basler Restaurants an bester Lage wollen während der EM nicht die Getränke der Uefa-Sponsoren ausschenken. Deshalb werden sie eingezäunt.

    Wer die Euro 2008 ™ auf einer Grossleinwand zeigen will, muss nun bei der SUISA eine Gebühr entrichten.
    Die SUISA FAQ kann nun wohl auch noch den Text korrigieren und den Hinweis zur UEFA rausnehmen. Grundsätzlich würde mich interessieren, was genau mit der Gebühr geschieht und was man genau damit bezahlt.

    CC und Verwertungsgesellschaften

    CC und Verwertungsgesellschaften PDF Print E-mail
    Written by Philippe Perreaux
    Tuesday, 01 April 2008 09:46
    Langsam bewegen sich gewisse Kollektivverwertungsgesellschaften in Richtung modernem Rechtemanagement à la Creative Commons. Pressetext hat im Januar 2008 in einem interessanten Artikel darüber berichtet. Auszugsweise seien folgende Passagen zitiert, hervorgehoben und mit Anmerkungen kommentiert:

    Erstes Musikalbum unter Creative-Commons-Lizenz erschienen

    “Verwertungsgesellschaften wollen Rechte nicht aus der Hand geben”

    Creative Commons: Künstler entscheiden selbst über die Nutzung ihrer Werke (Foto: pixelio.de)

    Kopenhagen (pte/23.01.2008/12:22) – Gestern, Dienstag, ist das erste Musikalbum unter einer Creative-Commons-Lizenz erschienen, dessen kommerzielle Rechte von einer Verwertungsgesellschaft verwaltet werden. Hinter Creative Commons (CC) verbirgt sich ein gemeinnütziger Ansatz, mittels dem Künstler der Öffentlichkeit Nutzungsrechte an ihren Werken einräumen können. Bisher sahen sich Musiker vor die Wahl gestellt: Entweder man bot seine Werke unter einer CC-Lizenz an oder man trat einer Verwertungsgesellschaft bei, die dann die Rechte an der Musik exklusiv verwaltet.

    “Hinter Creative Commons verbirgt sich ein Lizenzmodell, bei dem Künstler selbst entscheiden können, wie ihre Werke genutzt werden können”, erklärt Roland Alton-Scheidl …”Weltweit sind mittlerweile bereits mehr als 150 Mio. Werke unter der CC-Lizenz erschienen”, schildert Alton-Scheidl. Zu bedauern sei allerdings, dass der CC-Ansatz bei den Verwertungsgesellschaften immer noch auf Ablehnung stößt. “Viele dieser Gesellschaften sind in diesem Jahrtausend noch nicht angekommen“, beklagt der CC-Experte. Seit über zwei Jahren betreibe man nun schon Aufklärungsarbeit in diesem Bereich, aber ein Einlenken der Verwertungsgesellschaften sei – zum jetzigen Zeitpunkt jedenfalls – nicht in Sicht.

    Ähnliche Ansätze scheiterten bislang aber vor allem am Widerstand der Verwertungsgesellschaften. So weigerte sich die GEMA in Deutschland bisher, CC-Lizenzen für die von ihnen verwaltete Musik zu vergeben. Auch wurde es abgelehnt, dass Künstler nur die Rechte an einem Teil ihrer Musik an eine Verwertungsgesellschaft abtreten.

    Anmerkung: Das gleiche gilt für die Schweiz. Die SUISA verweigert ihren Mitgliedern die Veröffentlichung von neue Liedern unter CC ebenfalls. Begründet wird dies mit dem Verwaltungsaufwand.

    Die dänische Verwertungsgesellschaft KODA sieht dies anders und versteht die aktuelle Album-Veröffentlichung als ersten notwendigen Schritt, um den sich wandelnden Bedürfnissen der Musiker entgegenzukommen. Das musikalische Werk der Künstlerin Tone ist das erste bekannte Beispiel, wo beide konkurrierende Positionen erfolgreich miteinander vereint werden konnten. Als Resultat der getroffenen Vereinbarung kann die Musikerin ihr Album sowohl regulär im Laden als auch über CC-Lizenz kostenlos im Netz anbieten. Zudem wird Tone von KODA an den Einnahmen aus der kommerziellen Zweitverwertung ihrer Musik beteiligt werden. Was die nicht kommerzielle Verbreitung ihrer Musik über das Internet betrifft, ist der Künstlerin zumindest im besten Fall kostenlose Werbung garantiert.

    Anmerkung: Es ist lediglich eine Frage der Zeit, bis dies auch SUISA, GEMA etc. einsehen und umsetzen werden, denn deren Aufgabe oder besser gar Existenzlegitimation ist die Wahrnehmung der Rechte und Interessen der Werkschaffenden. Je mehr Werkschaffende Teile Ihrer Werke unter Creative Commons Lizenzen veröffentlichen wollen, können sich die Verwertungsgesellschaften diesem Bedürfniss nicht weiter verwehren.

    Das Album

    Tone - Small Arm of Sea

    Nutzungs- und Verwertungstarife

    Übersicht zur Kollektivverwertung im Urheberrecht

    (Schweiz)

      Stand: 6. Februar 2008, erstellt von Philippe Perreaux

    In diesem Beitrag geht es um die Kollektivverwertung im Urheberrecht. Es handelt sich um eine Übersicht die als Zusammenstellung dem Auffinden der in diesem Zusammenhang existierenden Tarife der Verwertungsgesellschaften dient.

    Kollektivverwertung, PDF Download