SUISA senkt Gebühren auf Flash MP3 Player

Die SUISA hat soeben mitgeteilt, dass sie die hohen Gebühren auf Flash-Player massiv senken. Für Flash-MP3-Player wurde im Vergleich zu Hardisk-Player viel mehr verlangt. Ab 1. April sollen nun neuen billigere Tarife gelten:

4 GB Fr. 19.13

8 GB Fr. 22.37
16 GB Fr. 28.85
32 GB Fr. 41.81
64 GB Fr. 67.73

Gemäss SUISA “senken die Urheberrechtsvergütung auf bestimmte Speichermedien um bis zu 75 Prozent. So sinkt die Vergütung für den iPod touch (32 GB) um 111 Franken.”

Sie sind aber beim einem schnellen Vergleich immer noch höher als für HD Speicher und gelten nur für die angegeben Kapazitäten. Bspw. bezahlt man für einen 16GB HD MP3 Player SFr. 7.50 Gebühren (Fr. 0.469 * 16GB). Für einen Flash-Player mit 16GB hingegen Fr. 28.85. Eigentlich bleibt sogar bis 4GB alles beim alten teuren System. Danach kostet ein GB für Flash-Speicher Fr. 0.81. Für Harddisc hingegen beträgt der Betrag Fr. 0.469

Grundsätzlich ist es ja schon ein Schritt in die richtige Richtung. Die Frage aber bleibt: Weshalb soll eine Unterscheidung aufgrund der Technologie gemacht werden?

Der Anhang zur bestehenden Tarifliste kann online angesehen werden. Die Tarifliste ist auch online.

UEFA hat kein Recht auf Geld für Public Viewing

Die Eidgenössische Schiedskomission hat einen wichtigen Entscheid zum Thema Public Viewing und Verwertungsrechte gefällt. Die UEFA wollte ursprünglich auch Geld für das Zeigen ihrer Euro 2008 (TM) auf Grossleinwänden. Dabei verbietet sie den Lizenznehmer auch gleich andere Sponsoren zu haben. Die Eidgenössische Schiedskommission kommt nun zum Entscheid, dass nur konzessionierte Verwertungsgesellschaften einen Tarif geltend machen können. Die UEFA hingegen nicht. Ein guter Entscheid in Anbetracht des forschen Vorgehen der UEFA in Sachen Rechte rund um die Euro 2008 ™.

So berichtet der Tagesanzeiger noch über ein anderes skurill anmutendes Vorgehen in den offiziellen Fanzonen:

Drei Basler Restaurants an bester Lage wollen während der EM nicht die Getränke der Uefa-Sponsoren ausschenken. Deshalb werden sie eingezäunt.

Wer die Euro 2008 ™ auf einer Grossleinwand zeigen will, muss nun bei der SUISA eine Gebühr entrichten.
Die SUISA FAQ kann nun wohl auch noch den Text korrigieren und den Hinweis zur UEFA rausnehmen. Grundsätzlich würde mich interessieren, was genau mit der Gebühr geschieht und was man genau damit bezahlt.

CC und Verwertungsgesellschaften

CC und Verwertungsgesellschaften PDF Print E-mail
Written by Philippe Perreaux
Tuesday, 01 April 2008 09:46
Langsam bewegen sich gewisse Kollektivverwertungsgesellschaften in Richtung modernem Rechtemanagement à la Creative Commons. Pressetext hat im Januar 2008 in einem interessanten Artikel darüber berichtet. Auszugsweise seien folgende Passagen zitiert, hervorgehoben und mit Anmerkungen kommentiert:

Erstes Musikalbum unter Creative-Commons-Lizenz erschienen

“Verwertungsgesellschaften wollen Rechte nicht aus der Hand geben”

Creative Commons: Künstler entscheiden selbst über die Nutzung ihrer Werke (Foto: pixelio.de)

Kopenhagen (pte/23.01.2008/12:22) – Gestern, Dienstag, ist das erste Musikalbum unter einer Creative-Commons-Lizenz erschienen, dessen kommerzielle Rechte von einer Verwertungsgesellschaft verwaltet werden. Hinter Creative Commons (CC) verbirgt sich ein gemeinnütziger Ansatz, mittels dem Künstler der Öffentlichkeit Nutzungsrechte an ihren Werken einräumen können. Bisher sahen sich Musiker vor die Wahl gestellt: Entweder man bot seine Werke unter einer CC-Lizenz an oder man trat einer Verwertungsgesellschaft bei, die dann die Rechte an der Musik exklusiv verwaltet.

“Hinter Creative Commons verbirgt sich ein Lizenzmodell, bei dem Künstler selbst entscheiden können, wie ihre Werke genutzt werden können”, erklärt Roland Alton-Scheidl …”Weltweit sind mittlerweile bereits mehr als 150 Mio. Werke unter der CC-Lizenz erschienen”, schildert Alton-Scheidl. Zu bedauern sei allerdings, dass der CC-Ansatz bei den Verwertungsgesellschaften immer noch auf Ablehnung stößt. “Viele dieser Gesellschaften sind in diesem Jahrtausend noch nicht angekommen“, beklagt der CC-Experte. Seit über zwei Jahren betreibe man nun schon Aufklärungsarbeit in diesem Bereich, aber ein Einlenken der Verwertungsgesellschaften sei – zum jetzigen Zeitpunkt jedenfalls – nicht in Sicht.

Ähnliche Ansätze scheiterten bislang aber vor allem am Widerstand der Verwertungsgesellschaften. So weigerte sich die GEMA in Deutschland bisher, CC-Lizenzen für die von ihnen verwaltete Musik zu vergeben. Auch wurde es abgelehnt, dass Künstler nur die Rechte an einem Teil ihrer Musik an eine Verwertungsgesellschaft abtreten.

Anmerkung: Das gleiche gilt für die Schweiz. Die SUISA verweigert ihren Mitgliedern die Veröffentlichung von neue Liedern unter CC ebenfalls. Begründet wird dies mit dem Verwaltungsaufwand.

Die dänische Verwertungsgesellschaft KODA sieht dies anders und versteht die aktuelle Album-Veröffentlichung als ersten notwendigen Schritt, um den sich wandelnden Bedürfnissen der Musiker entgegenzukommen. Das musikalische Werk der Künstlerin Tone ist das erste bekannte Beispiel, wo beide konkurrierende Positionen erfolgreich miteinander vereint werden konnten. Als Resultat der getroffenen Vereinbarung kann die Musikerin ihr Album sowohl regulär im Laden als auch über CC-Lizenz kostenlos im Netz anbieten. Zudem wird Tone von KODA an den Einnahmen aus der kommerziellen Zweitverwertung ihrer Musik beteiligt werden. Was die nicht kommerzielle Verbreitung ihrer Musik über das Internet betrifft, ist der Künstlerin zumindest im besten Fall kostenlose Werbung garantiert.

Anmerkung: Es ist lediglich eine Frage der Zeit, bis dies auch SUISA, GEMA etc. einsehen und umsetzen werden, denn deren Aufgabe oder besser gar Existenzlegitimation ist die Wahrnehmung der Rechte und Interessen der Werkschaffenden. Je mehr Werkschaffende Teile Ihrer Werke unter Creative Commons Lizenzen veröffentlichen wollen, können sich die Verwertungsgesellschaften diesem Bedürfniss nicht weiter verwehren.

Das Album

Tone - Small Arm of Sea

Nutzungs- und Verwertungstarife

Übersicht zur Kollektivverwertung im Urheberrecht

(Schweiz)

    Stand: 6. Februar 2008, erstellt von Philippe Perreaux

In diesem Beitrag geht es um die Kollektivverwertung im Urheberrecht. Es handelt sich um eine Übersicht die als Zusammenstellung dem Auffinden der in diesem Zusammenhang existierenden Tarife der Verwertungsgesellschaften dient.

Kollektivverwertung, PDF Download


Einigung zwischen GEMA und YouTube wirft Fragen auf

Auf Nachfrage bei der SUISA wurde uns mitgeteilt, dass die kürzlich getroffene Vereinbarung der GEMA mit YouTube für YouTube-Nutzer aus der Schweiz keine Gültigkeit habe. Die GEMA hat in ihrer Pressemitteilung geschrieben, dass sie sich mit YouTube geeinigt hat, dass deutsche YouTube-Nutzer für ihre Videos nun auf Werke von der GEMA zurückgreifen dürfen.

Poto Wegener, der Leiter von der Urheberabteilung bei der SUISA, bezweifelt jedoch, dass die GEMA berechtigt ist, eine Erlaubnis für die Nutzung des «Weltrepertoires» der GEMA den deutschen YouTube-Nutzern auszusprechen. Für Werke, die bei der SUISA angemeldet sind, wäre dies schon allein deshalb nicht möglich, weil die SUISA nicht über das so genannte «Synchronisationsrecht» verfügt. Solange dieses Recht bei den Autoren liegt, darf der Rechtsinhaber nicht selber bestimmen, ob ein Musikstück mit einem anderen Werk verbunden werden darf. Deshalb ist es deutschen YouTube-Nutzern nach wie vor nicht erlaubt, SUISA-Werke in ihren YouTube-Videos zu verwenden.

Von der Vereinbarung ausgenommen dürften auch die Rechte an Musikvideos sein, obwohl dies in der Medienmitteilung der GEMA nicht klar hervorgeht: «Diese Einigung ermöglicht die Musiknutzung sowohl in Musikvideos als auch in den von Nutzern erstellten Videos». Fakt ist jedoch, dass die GEMA weder Leistungsrechte noch Urheberrechte aus anderen Bereichen als der Musik vergeben kann. Der Upload eines MTV-Clips würde deshalb zusätzlich der Abklärung dieser Rechte bei den MusikerInnen oder Tonträgerproduzenten bedürfen.

Noch ein offener Brief: Suisseculture kontert Stiftung für Konsumentenschutz

Am Montag 17.9.2007 ist bekanntlich die Debatte im Nationalrat zur Revision des Urheberrechts. Eigentliches Thema ist die Ratifikation der WIPO Verträge von 1992, d.h. der rechtliche Schutz von technischen Schutzmassnahmen. Dazu haben wir uns schon mehrfach sehr skeptisch geäussert. In den aktuellen offenen Briefen von Suisseculture und von der Stiftung für Konsumentschutz ist das aber nicht mehr das Thema.

Eine neue Debatte hat sich nämlich in der Schweiz rund um die Abgabe von Gebühren auf MP3Player ergeben. Nachdem nun die Stiftung für Konsumentenschutz ihre ausgedruckten e-Mail an die Parteipräsidenten überreicht hat, hat nun auch Suisseculture reagiert und einen offenen Brief unterschrieben von Künstlern veröffentlicht. Im Brief sprechen sie sich explizit für die Abgabe aus. Indirekt äussern sich sich dabei auch gegen technische Schutzmassnahmen:

Sehen wir doch die pauschale Leerträgervergütung als Preis an für die Freiheit, Werke für den privaten Gebrauch zu reproduzieren. Dies ist nichts Neues, sondern die logische Ausweitung des bestehenden Systems auf die neuen Speichermedien. Künstlern, Komponisten, Autoren und Filmschaffenden ist es wesentlich sympathischer, wenn Sie unsere Werke weiterhin ungehindert kopieren dürfen.

Man kann über die Playerabgabe unterschiedlicher Meinung sein. Vieles hängt auch von der konkreten Ausgestaltung der Gebühr ab, d.h. unter anderem der Verteilung und der Höhe der Abgabe. Auch hängt es von möglichen Alternativen ab.

Am Montag wird jedoch wohl nicht wirklich über die Frage der Playerabgabe entschieden. Es kann zwar sehr gut sein, dass sie ein heftiger Debattenpunkt wird und vielleicht sogar darüber abgestimmt wird. Die Vorlage die jedoch auf dem Tisch liegt, handelt vom rechtlichen Schutz technischer Massnahmen (WIPO WCT Abkommen von 1996). Also eigentlich genau dem gegenteiligen Modell, welches das Kopieren verhindern oder überwachen will. Eigentlich sollte die Debatte über die Vorlage geführt werden und dabei über die Gefahren und negativen Konsequenzen von DRM.

Konsumentenschutz überreicht Protestmails zur MP3 Gebühr an Parteipräsidenten

Heute morgen (Montag 10.11.2007) hat der Konsumentenschutz (SKS) 2000 Protestmails gegen die MP3 Gebühr den Parteipräsidenten überreicht:

Am Morgen des 10. September hat die SKS eine Kiste voll Protest-E-Mails auf den Parteisekretariaten abgegeben. Innerhalb nur eines Monats haben 2000 verärgerte Konsumentinnen und Konsumenten der SKS gemailt. Sie wollen, dass sich die Parteipräsidentinnen und -präsidenten gegen die unbeliebte Abgabe auf mp3-Playern und Harddisc-Recordern stark machen. Am 17. September berät der Nationalrat das Anliegen.

Mehr zur Aktion steht in der Medienmitteilung. Zusätzlich haben sie ein Argumentarium mit 8 Punkten gegen die MP3 Gebühr zusammengestellt.

Brainstorming zum Thema “Suisafrei” & MP3 Player Gebühren

Die Abgabe auf MP3 Player erzeugt einigen Aktionismus. Neuerdings.com schreibt “MP3 – SUISAfrei!
Einladung zum konspirativen Brainstorming heute Abend”

Wie eben länglich dargelegt, müssen wir jetzt etwas gegen Art und Höhe der SUISA-Abgabe auf digitale Speichermedien machen.

Wir “treffen” uns heute Abend zu einem Brainstorming-Chat über mögliche Aktionen.

Die Teilnahmebedingungen stehen im Blog-Eintrag.

Rund um die Gerätabgabe haben schon der Konsumentenschutz und einige Jungparteien Aktionen gestartet.

MP3 Player – Bericht im Kassensturz – Abgabe ab 1.9

Ab dem 1.9.07 (morgen) fallen beim Kauf eines MP3 Player in der Schweiz Gebühren an. Diese werden an die Verwertungsgesellschaften bezahlt. Das Konsumentenmagazin Kassensturz hat am letzten Dienstag einen ausführlichen Bericht gebracht und auch den den Geschäftsführer der SUISA Alfred Meyer interviewt. Den Beitrag gibt es auch online. Es folgt eine kurze Zusammenfassung der diskutierten Punkte (Kein Anspruch auf Vollständigkeit):

“Zu Beginn macht Alfred Meyer (SUISA) deutlich, dass die Vergütung zu Gunsten der Künstler ist. Der Kassensturz fragt dann nach, ob die Beiträge nicht zu hoch sind. Alfred Meyer erklärt dann die Preisgestaltung, die nach seiner Ansicht ok ist. Die hohen Preise liegen scheinbar daran, dass die Zahlen auf dem Jahre 2004 basieren. Man wisse aber dass sich sich die Kapazitäten alle 1.5 Jahre verdopplen. Der Kassensturz fragt nach und will wissen, ob Alfred Meyer mit dieser Aussage versteckt zu erkennen gegeben hat, dass die Preise zu hoch sind. Alfred Meyer gesteht dann ein, dass die Preise im Moment zu hoch sind und auch das Bundesgericht das gesagt habe. Die Gebühren seien aber auch so hoch, weil die Künstler so lange warten mussten. Scheinbar gehen die Gebühren runter, es hängt aber von den Preisverhandlungen ab und der Schiedskomission. In einem guten Fall dauert es gemäss Alfred Meyer ein Jahr. Die nächste Frage ist, weshalb Flash Speicher teurer sind als Harddisk Speicher. Alfred Meyer gesteht ein, dass das richtig ist und Flash Speicher eben auch 10 mal teurer sind als HD Speicher. Der Kassensturz greift ein und sagt das die Preisgestaltung unverständlich sei. Schliesslich folgt die übliche Frage der Doppelbelastung, d.h. wenn ein Song online gekauft wird und direkt auf einem MP3 Player gespeichert wird. Alfred Meyer verweist auf die Privatkopie, die vergütungspflichtig ist. Der Kassensturz interveniert und findet das nicht richtig, da ja der Song nur auf den MP3 Player transferiert wird und nicht eine Privatkopie gemacht wird. Alfred Meyer sagt dann, dass ein Abzug gemacht werden musste für online verkaufte Songs.”

Verschiedene Anbieter haben nun scheinbar noch speziell Aktionen gemacht auf MP3 Player, die vor dem 1. September gekauft werden. Ab morgen wird also fürs erst einmal die Gebühr bezahlt. Die Gebühr bleibt aber weiterhin umstritten und es ist wohl zu erwarten, dass verschiedene Seiten darauf reagieren.

Beispiele zu “Copyright killt Kreativität”

Oftmals wird und die Frage nach Beispielen gestellt, weshalb ein schärferes Urheberrecht problematisch ist und das Kulturschaffen behindern kann. Zwei gute wahre Beispiele hat nun Thomas Haemmerli, Journalist und Regisseur in seinem Blog veröffentlicht. Es geht dabei um seinen Film “Sieben Mulden und eine Leiche” und der misslungene Versuch Rechte für urheberrechtlich geschütztes Material zu erhalten:

Beispiel 1: Unbezahlbare Rechte bei Universal

Ein Freund von mir, der schon lange Film macht, gestand mir damals, für seinen Film über eine historische Figur habe er einiges einfach rein geschnitten, weil die Rechte unbezahlbar seien, er hätte den Film gar nicht machen können, hätte er sich an die geltenden Gesetze gehalten. Bei meinem eigenen Film war es unmöglich, auch nur zwanzig Sekunden eines Songs zu erwerben, über den obendrein drüber gesprochen wurde. Die erste Antwort auf eine Anfrage meiner Produzentin an die Plattenfirma Universal lautete: Das könnt ihr eh nicht bezahlen. Wir erklärten, wir würden im Nachspann und überall Werbung für den Musiker machen, links zu Universal legen und obendrein Geld bezahlen, alleine, die Plattenfirma war nicht interessiert.

Beispiel 2: Gratisdownload verboten für SUISA Mitglieder

Für eine andere Stelle im Film, fabrizierte ich mit dem Produzenten Alexander Fähndrich ein anzügliches Lied, das der Schauspieler Martin Rappold sang und das wir eigentlich als Gratisdownload auf unserer Heimseite stellen wollten. Die Suisa verbietet ihren Mitgliedern aber, das sie für einen Auftraggeber etwas gratis abgeben und wir hätten pro Download MEHR zahlen müssen, als wenn wir dafür Geld verlangt hätten. Jetzt kann man den Song halt auf Fähndrichs Homepage herunterladen.

Der ganze Beitrag gibt es im Blog Artikel von Thomas Haemmerli. Weitere Infos zur Problematik findet sich bei der Initiative Kunstfreiheit.