Zahlen zu “Game Over” von IFPI, Folgeaktionen geplant?

Rechtsanwalt Beat Högger hat am Musiksymposium 2007 in Fürigen über die Aktion “Game Over” der IFPI Schweiz berichtet. Philippe hat es kurz in einem Bericht zum Symposium zusammengefasst:

Herr Högger betont während seiner Referats mehrfach, dass die Pirateriebekämpfung ein sehr aufwendiges Unterfangen sei und erläutert detailliert wohin die 137 Strafanzeigen geführt haben:

  • 4 Verurteilungen -> Strafbefehle
  • 59 Vergleiche
  • 3 Einstellungen wegen fehlenden Vorsatzes
  • 5 hängige Gerichtsverfahren
  • 49 hängige Untersuchungsverfahren
  • 3 Einstellungen wegen Absetzens ins Ausland
  • 2 Einstellungen in Fällen wo Schulzugänge missbraucht wurden

Bei den vier Verurteilungen handelt es sich scheinbar um allgemeine Verurteilungen wegen Verletzung des Urheberrechts. Damit konnte nicht die Frage geklärt werden, ob der Download illegal ist. Scheinbar ist eine weitere Klagewelle in Planung und es gilt weiterhin die eigenen Konsumenten einzuschüchtern:

Die IFPI werde die Bekämpfung mit aller Härte weiterführen und sei für dieses Jahr noch eine zweite Klagewelle vorgesehen.

Ungelegen kommen ihnen jedoch die Aussagen zum Downloaden von Musik des Institut für geistiges Eigentum, Konsumentenschutz , Verwertungsgesellschaften und anderen. Scheinbar erachten sie es nicht als besonders hilfreich, wenn andere korrekterweise darauf aufmerksam machen, dass der Download nicht illegal ist oder es zumindest nicht klar ist. Es wäre ihnen wohl lieber, wenn niemand widersprechen würde und die Behauptungen ungeprüft übernommen werden.

Zur Game Over Aktion gab es auch einige Diskussionen in Blogs (blogg.ch,PJ Wassermann,…)

Interview Volker Grassmuck – Freier Zugang, CC, Verwertungsgesellschaften…

KulturTV hat ein weiteres Interview vom Tweakfest im Sammelkasten der Digitalen Allmend veröffentlicht. Das Interview wurde in zwei Teilen veröffentlicht.

Im ersten Teil geht es um eine kurze Zusammenfassung seines Referats am Tweakfest, eine kurze Geschichte der Weitergabe von Wissen und Kultur, sowie Creative Commons.

In zweiten Teil geht es um Verwertungsgesellschaften und Freie Lizenzen. Volker schildert die Idee einer Verwertungsgesellschaft 2.0 für den Onlinebereich. Danach folgt ein Blick auf DRM und die Urheberrechtsrevision in der Schweiz, gefolgt von einigen Ideen zu Creative Common Schweiz.

Kulturpapier der Grünen Schweiz: Freier Zugang, Freie Lizenzen und kein DRM

Die Grüne Partei Schweiz hat ein sehr gutes Positionspapier zur Kulturpolitik veröffentlicht. Das Dokument wurde an der Delegiertensammlung vom 5.5.2007 bearbeitet und scheint auf den ersten Blick sehr ausgewogen.

Sie fordern einen freien Zugang zu Wissen und Kultur. Dies u.a. durch eine Förderung der Digitalisierung von Kultur und Wissen und deren Bereitstellung. Freie Lizenzen werden als unterstützenswert genannt und DRM wird grundsätzlich abgelehnt. Schliesslich setzten sie sich für ein differenziertes Urheberrecht ein.

Bänz Friedli: Musik wird gratis sein, oder sie wird nicht sein

In einer längeren Kolumne äussert sich Bänz Friedli im Magazin zum Thema Musik. Sein Fazit:

Die Plattenfirmen tun alle so, als ginge die Welt unter. Dabei gehen sie nur selber unter – falls sie nicht endlich einsehen, dass Musik gratis ist.

Interessant ist vor allem der Teil zur IFPI:

Die Ifpi spielt sich als Schiedsrichterin auf und bleibt doch Partei. «Mit ihrer Medienarbeit hat die Ifpi erreicht, dass die Leute glauben, der Download sei nicht erlaubt. Das ist falsch», sagt der führende Immaterialgüterrechtler Mathis Berger, Lehr-beauftragter in Zürich und Geschäftsführer des Schweizer Forums für Kommunikationsrecht. «Die Ifpi hat die Bevölkerung so massiv eingeschüchtert, dass niemand mehr zu fragen wagt: ‹Wie ist die Rechtslage?›», sagt Berger. «Sie drohte Strafverfahren an, und wer will schon ins Gefängnis? Lieber willigt er in einen Vergleich ein.» Bereits 56 Tauschbörsennutzer bezahlten im Rahmen eines Vergleichs freiwillig.

[via]

Jungparteien starten Petition für “konsumentenfreundliches Urheberrecht”

JUSO, Junge Grüne und die Junge CVP haben eine Petition zum “konsumentenfreundlichen Urheberrecht” gestartet. Dies in Anbetracht der Revision des Urheberrechtes in der Schweiz. Sie fordern:

  • Privatkopien von Tonträgern für den Eigengebrauch sollen weiterhin möglich und legal bleiben. Auf ein Verbot zur Umgehung des Kopierschutzes für den Eigenverbrauch ist zu verzichten.
  • Auf Speichermedien und Abspielgeräten (Mp3-Player, Mp3-fähiges Handys) dürfen keine Gebühren erhoben werden.
  • Legal erworbene elektronische Mediendateien müssen auf allen Plattformen und Geräten abspielbar sein. Die Anbieter müssen zu entsprechenden Massnahmen verpflichtet werden.
  • Die freien Lizenzen (wie LAL oder GNU) sollen gestärkt und im schweizerischen Recht verankert werden.
  • Unterzeichnen kann man die Petition auf der Webseite Lieblingsmusig.

    Nachtrag Pressemitteilungen: JungeGrüne, JungeCVP

    Rechtskomission Nationalrat beginnt mit Detailberatung Urheberrechtsrevision

    An der gestrigen Sitzung der Rechtskomission des Nationalrates wurde auch die Urheberrechtsrevision besprochen. Laut Pressemitteilung wurde auf die Vorlage eingetreten:

    Die Kommission ist auf die Vorlage zum Bundesbeschluss über die Genehmigung von zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum sowie zur Änderung des Urheberrechts eingetreten.

    Die Detailberatungen finden Ende Mai/Anfang Juni statt.

    Offener Brief vom Konsumentenschutz an die IFPI

    Die IFPI stellt im Rahmen der Urheberrechtsrevision drastische Forderungen, u.a. ein absolutes Umgehungsverbot von Kopiersperren. Die Stiftung Konsumentenschutz hat nun reagiert und in ein offenen Brief die IFPI aufgefordert von ihren Forderungen abzurücken.
    Gemäss offenem Brief will die IFPI:

  • Sie wollen den Artikel im Gesetz streichen, welcher es den Konsumentinnen und Konsumenten erlaubt, den Kopierschutz zu umgehen, selbst wenn sie dies lediglich tun, um eine Kopie einer CD oder DVD für ihren eigenen persönlichen Gebrauch tun – was gemäss Artikel 19 URG legal ist. Die SKS unterstützt diesen Artikel ausdrücklich (Art. 39a Abs. 4).
  • Sie wollen den Artikel im Gesetz belassen, welcher Programme verbietet, die die Kopiersperre («Kopierschutz») umgehen. Damit hätten die Konsumentinnen und Konsumenten kein Instrument in der Hand, um einfach eine Kopie einer CD zu erstellen – selbst wenn ihnen dies gemäss dem oben erwähnten Artikel erlaubt sein soll. Die SKS spricht sich für das Streichen dieses Artikels aus (Art. 39a Abs. 3).
  • Der Konsumentschutz kontert nun mit den berechtigten Argumenten, dass die Forderungen der IFPI nicht mehr zeitgemäss und überholt sind.

    in der Schweiz gibt es im Moment ein reges Lobbying zur Urheberrechtsrevision. Die Rechtskomission des Nationalrates trifft sich am 10./11.5 zum Thema und unter Umständen wird die Revision in er Junisession im Parlament behandelt.

    Antworten von der IFPI zum DJ-Vertrag

    Nachdem wir Anfang April nochmals per Briefpost nachgefragt haben, kam von der IFPI Schweiz nun doch noch ein Antwortschreiben. Der Brief mit den Fragen wurde bereits vor zwei Wochen an uns geschickt. Aus Gründen, die wir gerade abklären, wurde er aber wieder retourniert.

    Die Details zum DJ-Vertrag von der IFPI Schweiz kann man hier nachlesen.

    1.) Wieso wurde der Brief nur an ein paar wenige DJs verschickt und nicht gleich mit einer Pressemitteilung oder zumindest einer Mitteilung auf ihrer Website einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht?

    Der DJ-Vertrag wurde zunächst an ca. 200 DJs in der Schweiz gesandt, demnächst werden alle aktiven Schweizer DJs diesen Vertrag erhalten. Einer Pressemitteilung bedurfte dies nicht, da der Kreis der Betreffenden vergleichsweise klein ist. Der DJ-Vertrag richtet sich zudem nur an die beteiligten Parteien, nicht an die Öffentlichkeit. Wenn ein DJ für sich entscheidet, seine Korrespondenz zu veröffentlichen, ist das eine andere Sache.

    2.) Nach welchen Kriterien wurden die DJs ausgewählt, denen der Brief und der Vertrag zugeschickt wurde?

    Eine Auswahl anhand spezieller Kriterien war nicht notwendig.

    3.) Wie viele DJs haben den Vertrag bereits unterschrieben?

    Erwartungsgemäss haben nicht alle DJs unterzeichnet, die das Kopierrecht für ihre Tätigkeit benötigen.

    4.) Werden die DJs, welche den Vertrag nicht unterzeichnet haben einen zweiten Brief erhalten?

    Es kommt darauf an, aus welchem Grund der jeweilige DJ den Vertrag nicht unterzeichnet hat. Wenn er es deshalb nicht getan hat, weil er tatsächlich nicht kopiert und die angebotenen Rechte daher auch nicht benötigt, erhält er bis auf weiteres keine Post von IFPI Schweiz. DJs, die kopieren, sich aber nicht um die Einholung aller nötigen Rechte kümmern, werden wir nochmals auf die Rechtslage hinweisen.

    5.) Was haben DJs zu befürchten, die den Vertrag nicht unterzeichnen und nicht für die Vervielfältigungsrechte bei ihrer DJ-Tätigkeit bezahlen wollen?

    Auch hier kommt es darauf an, ob ein DJ zum Zwecke der Ausübung seiner DJ-Tätigkeit kopiert oder nicht. Falls unautorisiert kopiert wird, muss mit den strafrechtlich vorgesehenen Sanktionen und mit zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen gerechnet werden.

    6.) Gibt es deswegen bereits Anklagen gegen DJs?

    Bisher nicht. Für die Zukunft können Straf- und Zivilrechtsverfahren jedoch nicht ausgeschlossen werden.

    7.) Haben DJs, denen den Vertrag nicht zugeschickt wurde und die nicht darüber informiert wurden, auch mit zivil- und strafrechtlichen Folgen zu rechnen?

    Derzeit gibt es dafür keinen Anlass. Es wurde der Weg der Übersendung des DJ-Vertrages gewählt, also der Sensibilisierung der Betreffenden für den Bedarf an bestimmten Rechten. Eine zeitgleiche strafrechtliche Behandlung der Sache ist hier weder nötig noch erwünscht. Bei aller Sensibilisierung darf aber nicht vergessen werden, dass die mit URG Art. 36 bestehende Rechtslage schon vor der Übersendung des DJ-Vertrages bestand. Die Grundlagen des DJ-Vertrages sind also nichts Neues, insbesondere nicht für DJs, die mit ihrer DJ-Tätigkeit Geld verdienen.

    8.) Betrifft die Regelung auch ausländische DJs, die in der Schweiz auflegen?

    Ausländische DJs, die nicht in der Schweiz wohnhaft sind und hier nur gelegentlich auftreten, müssen die benötigten Kopierrechte nicht bei IFPI Schweiz erwerben, sondern im Ausland gemäss dortiger Rechtsordnung.

    9.) Ist der DJ gezwungen, auf das Auflegen einer CD zu verzichten, wenn diese einen Kopierschutz enthält, der das Abspielen auf seiner Anlage verunmöglicht?

    Ein Kopierschutz verhindert nicht das Abspielen einer CD, sondern das Kopieren.

    10. Müssen DJs auch etwas an die IFPI bezahlen, wenn sie ihre Songs über den iTunes Music Store von Apple oder einem anderen Online-Anbieter im MP3- oder AAC-Format gekauft haben?

    Das kommt darauf an, ob diese Files nach dem Kauf kopiert werden oder nicht. Nichtphysische Tonträger wie diese Files sind den physischen Tonträgern wie CDs gleichgestellt. Das Urheberrechtsgesetz macht hier keinen Unterschied.

    11.) Was muss ein Restaurant-Betreiber der IFPI zahlen, damit er Musik in seinem Restaurant abspielen kann, die er von seinen Original-CDs kopiert hat (z.B. auf eine Mix-CD oder einen iPod)? Gibt es bereits einen entsprechenden Vertrag von der IFPI für Restaurant-Betreiber?

    Analoge Verträge existieren auch für das Gastrogewerbe, zugeschnitten auf dessen Bedürfnisse.

    12.) Sind Radiosender wie die SRG auch dazu verpflichtet, der IFPI Abgaben zu entrichten, wenn sie ihre Musik auf einen Server kopieren, um sie einfacher Abspielen zu können? Wenn ja: Wie hoch sind diese Abgaben für Radioproduzenten und wie viele Radio-Stationen bezahlen diese Abgaben bereits in der Schweiz?

    Bis auf ganz wenige gesetzliche Ausnahmen muss jeder, der kopieren will, von den Rechteinhabern dazu autorisiert sein. Selbstverständlich ist das auch bei den Sendeanstalten nicht anders. Und ebenso selbstverständlich haben die Sendeanstalten Verträge zur Rechteeinräumung abgeschlossen. Auch hier existieren standardisierte Verträge.

    13.) Bei welchen öffentlichen Vorführungen von Musik-Kopien, die von IFPI-Tonträgern stammen, muss man der IFPI Abgaben bezahlen? Wie sieht es z.B. konkret aus, wenn ein Restaurant mit 10 Plätzen oder ein Schultheater mit 1000 Besuchern Musik ab einem iPod spielt?

    Die Entschädigung wird für den Erwerb des Kopierrechts für bestimmte Zwecke fällig, nicht für die Aufführung als solche. Die Aufführung wird über die SUISA abgerechnet.

    14.) Nach welchem Verteilschlüssel werden die von der IFPI durch DJs eingenommenen Vergütungen an die IFPI-Mitglieder verteilt?

    Die Verteilung erfolgt nach den üblichen Verteilschlüsseln.

    15.) In dem DJ-Vertrag steht: «DJ gewährt IFPI vollumfänglich Einblick in alle bezüglich Internet-Nutzung verfügbaren statistischen Daten (z.B. log-files).» Was genau beinhalten diese statistischen Daten?

    Die Websitestatistik gibt z.B. Aufschluss darüber, in welcher Form Hörproben zur Verfügung gestellt wurden. Was diese statistischen Daten – wie Sie schreiben – «beinhalten», ist natürlich von Website zu Website verschieden.

    16.) Können sie bestätigen, dass die IFPI bei Schweizer Provider um Namen von DJs angefragt hat, die eigene Hörproben ihrer Mixe auf ihre Website gestellt haben?

    Das ist nicht der Fall.

    17.) In ihrem Vertrag steht, dass die Hörproben des DJs nur über eine HTTP-Website zugänglich gemacht werden dürfen. Sind demnach Websiten auf Basis von HyperText Transfer Protocol Secure (https) dafür nicht gestattet?

    Abgesehen von der äusserst geringen Praxisrelevanz dieser Protokollerweiterung für die Bewerbung von Tätigkeiten im Web handelt es sich beim «https»-Protokoll lediglich um eine Erweiterung des «http»- Protokolls um die Verschlüsselungen TLS bzw. SSL, sodass diese von der zitierten Bestimmung des DJ-Vertrages gedeckt ist.

    18.) Wie kann das Herunterladen oder Speichern der Hörprobe auf der Website bei den Nutzern verhindert werden, ohne beim Design der Website die W3C-Standards zu verletzen?

    Für die detaillierte Beantwortung dieser Frage empfehlen wir, sich an einen professionellen Webprogrammierer zu wenden; es stellt jedenfalls kein Problem dar, z.B. lediglich Streams anstelle von mp3-file-downloads bereitzustellen – Sie treffen dies im Netz millionenfach an. Es geht ersichtlich darum, dass ein DJ nicht zum Zwecke der Bereitstellung eines Downloadangebots kopieren darf. Die rein theoretische Möglichkeit, dass einzelne User einen solchen Stream «rippen» könnten, hat mit der Rechteeinräumung nichts zu tun. Wir gehen im Übrigen davon aus, dass auch Sie nicht der Ansicht sein werden, unsere Rechtsordnung sollte sich dem «Design der Website nach W3C-Standard» unterordnen.

    19.) In ihrem Schreiben an die DJs fehlt eine rechtliche Begründung zu den einzelnen Forderungen. Wir bitten sie deshalb um eine klare und differenzierte rechtliche Begründung.

    Dies ist unzutreffend. Sowohl im DJ-Vertrag als auch im Begleitschreiben wird umfassend auf die rechtliche Grundlage des Art. 36 URG hingewiesen. Dies ist auch kaum einem DJ entgangen.

    Wir hoffen, dass diese Informationen zur Klärung beigetragen haben.

    Mit freundlichen Grüssen
    IFPI Schweiz
    Dr. Peter Vosseler

    Handlungshilfen von Konsumentenschutz zu Tauschbörsen und Kopieren

    Die Stiftung Konsumentenschutz hat eine sehr gute Handlungshilfe zum “CD-Brennen und zu Tauschbörsen” veröffentlicht:

    Diese Handlungshilfe gibt Ihnen Orientierung, wie Sie von der technologischen Entwicklung optimal Gebrauch machen können – und dies legal. Gleichzeitig geben wir kursiv an, wie
    sich die Rechtslage mit der Revision des Urheberrechtsgesetzes bald ändern könnte.

    Die Handlungshilfe kann auch schriftlich bei der Stiftung Konsumentenschutz bestellt werden.

    Ein ausführlicher Kommentar zur Handlungshilfe hat irights.info geschrieben. Man muss jedoch berücksichtigen, dass die Urheberrechtsrevision noch im Parlament beraten wird und es auch noch negative Änderungen geben kann.

    Mark Shuttleworth zu DRM

    Mark Shuttleworth, zentrale Person von Ubuntu, hat ein treffenden Artikel zu DRM in seinem Blog veröffentlicht. Der Artikel beginnt passend mit:

    There are some ideas that are broken, but attractive enough to some people that they are doomed to be tried again and again.

    DRM is one of them.

    Der Artikel schildert danach treffend die aktuelle Situation rund um die DRM Problematik und listet einige “Reality Bites” für Content Owners auf.

    Posted in DRM