Die Urheberrechtsrevision wird wohl demnächst im Nationalrat beraten werden. Die Rechtskommission des Nationalrates hat die Revision diskutiert und keine grossen Änderungen vorgenommen. Sie folgt gemäss Medienmitteilung dem Ständerat. D.h. also, dass die Umgehungserlaubnis weiterhin im Gesetz ist und der Forderung der IFPI nicht entsprochen wurde. Es geht scheinbar darum den Kompromiss nicht aufzubrechen und keiner Seite entgegen zu kommen:
Wie RK-Präsident Daniel Vischer (Grüne/ZH) am Freitag vor den Medien in Bern erklärte, gilt es, mehreren «Playern» mit einem Kompromiss Rechnung zu tragen: den Kulturschaffenden, den Produzenten, den Konsumentinnen und Konsumenten, der Unterhaltungsindustrie und der Wirtschaft.
Eine Änderung gab es scheinbar zugunsten den Sendeunternehmen:
Beim Archivschutz verwaister Werke kam sie den Sendeunternehmen entgegen. Immer dann, wenn diese Hintergrundmusik abspielen, müssen sie nicht auf den Urheber zurückgreifen. Das sei ein referendumsfähiges Kompromissangebot, sagte Vischer.
Ohne mehr Details ist es schwierig dazu einen Kommentar abzugeben. Vielmehr bedeutet die Änderung, dass der Ständerat wahrscheinlich noch einmal über die Urheberrechtsrevision debattieren muss. Dies hängt jedoch davon ab, ob der Nationalrat die Empfehlungen der Nationalratskommission übernimmt. Es ist zu erwarten das weiterhin die verschiedenen Interessengruppen versuchen Einfluss zu nehmen und im Nationalrat Einzelanträge gestellt werden.
Die Konsumentenorganisationen haben bereits reagiert und eine Pressemitteilung veröffentlicht:
Die Rechtskommission des Nationalrats will Programme verbieten, mit welchen der lästige Kopierschutz umgangen werden kann. Hingegen soll der Download aus Internetbörsen weiterhin nicht explizit strafbar sein. Die vier Konsumentenorganisationen acsi, FRC, kf und SKS beurteilen den Entscheid zwiespältig.