Beispiele zu “Copyright killt Kreativität”

Oftmals wird und die Frage nach Beispielen gestellt, weshalb ein schärferes Urheberrecht problematisch ist und das Kulturschaffen behindern kann. Zwei gute wahre Beispiele hat nun Thomas Haemmerli, Journalist und Regisseur in seinem Blog veröffentlicht. Es geht dabei um seinen Film “Sieben Mulden und eine Leiche” und der misslungene Versuch Rechte für urheberrechtlich geschütztes Material zu erhalten:

Beispiel 1: Unbezahlbare Rechte bei Universal

Ein Freund von mir, der schon lange Film macht, gestand mir damals, für seinen Film über eine historische Figur habe er einiges einfach rein geschnitten, weil die Rechte unbezahlbar seien, er hätte den Film gar nicht machen können, hätte er sich an die geltenden Gesetze gehalten. Bei meinem eigenen Film war es unmöglich, auch nur zwanzig Sekunden eines Songs zu erwerben, über den obendrein drüber gesprochen wurde. Die erste Antwort auf eine Anfrage meiner Produzentin an die Plattenfirma Universal lautete: Das könnt ihr eh nicht bezahlen. Wir erklärten, wir würden im Nachspann und überall Werbung für den Musiker machen, links zu Universal legen und obendrein Geld bezahlen, alleine, die Plattenfirma war nicht interessiert.

Beispiel 2: Gratisdownload verboten für SUISA Mitglieder

Für eine andere Stelle im Film, fabrizierte ich mit dem Produzenten Alexander Fähndrich ein anzügliches Lied, das der Schauspieler Martin Rappold sang und das wir eigentlich als Gratisdownload auf unserer Heimseite stellen wollten. Die Suisa verbietet ihren Mitgliedern aber, das sie für einen Auftraggeber etwas gratis abgeben und wir hätten pro Download MEHR zahlen müssen, als wenn wir dafür Geld verlangt hätten. Jetzt kann man den Song halt auf Fähndrichs Homepage herunterladen.

Der ganze Beitrag gibt es im Blog Artikel von Thomas Haemmerli. Weitere Infos zur Problematik findet sich bei der Initiative Kunstfreiheit.

Musiksymposium: “And the bits go on” oder eben nicht (Nachtrag)

Die Schweizerische Vereinigung der Musikverleger trifft sich jährlich und diskutiert dabei Entwicklungen und Problemkreise des Musikbusiness in der Schweiz. Dieses Jahr war die Tagung unter dem Motto “And the bits go on”. Phillippe war dabei und hat einen ausführlichen Bericht geschrieben. In einem früheren Beitrag haben wir bereits auf einen Aspekt der Klagerei der IFPI verwiesen.

Am Musiksymposium wurden aber noch weitere Themen besprochen, welche von Interesse sind und die im Bericht beschrieben sind. So enthält der Bericht noch weitere Informationen zur laufenen Urheberrechtsrevision und einer Podiumsdiskussion zur Piraterie. Es finden sich die klassischen Vorwürfe gegen die Konsumenten und das die Schweiz aufgrund ihrer Urheberrechts eine Piraterieinsel sei. Das erinnert sehr stark an eine ähnliche Kampagnen in Kanada und ist wohl zumeist nicht wirklich fundiert.

Interessant sind aber vielmehr die differenzierten Aussagen von Nationalratspräsidentin Christina Egerszi zur aktuellen Situation, zum Verhältnis Konsumentenschutz und Urheberrecht, Download/Upload und zum Thema, wie man an ParlamentarierInnen treten soll. Ihr Schlussvotum richtet sich u.a. auch an die scheinbar vor allem klagende Branche und war:

Sie wolle mit einem kroatischen Sprichwort abschliessen, welches besage, es sei besser ein neues Licht anzuzünden, als ihm Dunkeln zu jammern.

MP3 Player Abgaben – Konsumentenschutz ruft zum mailen auf

Die Diskussion rund um die Abgabe auf MP3 Player scheint Wellen zu werfen und Reaktionen zu provozieren. Der Konsumentenschutz ruft nun zur e-Mail Aktionen auf:

mp3-Abgabe: Konsumenten, mailt den Parteipräsidenten!
Die SKS fordert: Jetzt muss das Parlament die umstrittene Abgabe auf mp3-Playern und Harddisc-Recordern verhindern. Dazu braucht es im September «bloss» den fraglichen Artikel im Urheberrechtsgesetz ändern. Um Druck auf das Parlament auszuüben, sollen die verärgerten Konsumentinnen und Konsumenten den Parteipräsidentinnen und -präsidenten ein Mail schicken.

Sie zielen dabei auf die Urheberrechtsrevision, welche im September in den Nationalrat kommt.

Auch die Jungparteien von CVP, Grüne und JUSO haben vor einiger Zeit eine Petition dazu lanciert.

In Blogs (Haemmerli, Paddy, misanthop, schwarz und zürcher) und Zeitungen (Blick, NZZ) finden sich weitere Äusserungen zum Thema.

Mo 16.07.07 – Mitgliedertreff Digitale Allmend

Am Montag 16.7.07 um 19:00 findet das nächste Treffen der Digitalen Allmend statt. Am Treffen werden wir über anstehende Punkte diskutieren und auch über vergangene Aktionen berichten. Themen sind u.a. Creative Commons Schweiz, Blog, Urheberrechtsrevision, Aktivitäten der Digitalen Allmend etc. Interessierte Personen sind herzlich an die Sitzung eingeladen.

Zeit: 19:00

Ort: SNM HGKZ, 1. Stock, Silhquai 131, 8005 Zürich

Abgaben auf MP3 Player kommen

Das Bundesgericht hat entschieden und den Rekurs der Konsumentengesellschaften abgelehnt. Das heisst, dass wir in Zukunft auch auf MP3 Player eine Abgabe zahlen müssen. Inside-IT berichtet:

Das Bundesgericht in Lausanne hat in einem heute veröffentlichten Urteil vom vergangenen 19. Juni entschieden, dass die Einführung einer Urheberrechtsgebühr auf digitalen Speichermedien zugelassen wird. Damit dürften Harddisc-Recorder und MP3-Player in der Schweiz bald teurer werden. Bei Chipkarten sind es ein bis zwei Rappen pro Megabyte, bei Harddiscs in MP3-Playern beträgt der Tarif knapp 47 Rappen pro Gigabyte, bei “Audiovisionsaufnahmegeräten” rund 35 Rappen pro Gigabyte.

Die Konsumentenorganisationen haben ebenfalls mit einer Pressemitteilung reagiert und ein Dossier zusammengestellt.

Wichtig erscheint nun genau zu überprüfen, wer von der Abgabe profitiert und darauf zu achten, dass DRM geschützte Werke keine Entschädigung erhalten. Zudem ist zu fordern, dass neue digitale Verbreitungsformen, wie Podcast auch angemessen berücksichtigt werden.

FAQ: SUISA und Creative Commons (Teil 3)

Vor einiger Zeit haben wir ein FAQ zur SUISA und Creative Commons begonnen. Im 3. Teil dieser Reihe sollen noch ein paar weit verbreitete Irrtümer geklärt werden. Weil die Funktionsweise der SUISA vielen nicht klar ist, wird zu Beginn anhand eines Beispiel-Songs erläutert, wer von der SUISA Vergütungen erhält.
Es sei auch nochmals darauf hingewiesen, dass die SUISA derzeit keine Anmeldung von einzelnen Werken erlaubt.

Hier geht es zum 1. Teil und zum 2. Teil der FAQ. Zudem gibt es einen Artikel zum SUISA Jahresbericht 2006 in unserem Blog.

1.) Können Sie anhand eines bekannten Songs nochmals kurz erläutern, wer von den Vergütungen durch die SUISA profitiert? Bei welchen Werknutzungen werden Vergütungen an die SUISA bezahlt?

Grundsätzlich gilt folgendes: Die Interpreten (auch «ausübende Künstler») werden meist direkt vom Nutzer (z.B. Konzertveranstalter) entgeltet, da zwischen den beiden in aller Regel ein direkter Kontakt besteht. Die Urheber der genutzten Songs werden via SUISA bezahlt, da der direkte Kontakt fehlt.

Dazu folgendes Beispiel: Urheber des Songs «Alperose» sind Hanery Ammann und Polo Hofer. Dieser Song wird nun von den verschiedensten Musikern, beispielsweise von der Gruppe QL gecovert. Die Musiker von QL sind nicht Urheber, sondern Interpreten des Songs. Wird nun «Alperose» genutzt, so verdienen Urheber und Interpreten des Songs an der Nutzung.

Beispiele:

  • CD-Verkauf:
  • Die Plattenfirma von QL veröffentlicht eine Single mit dem Titel «Alperose». QL als Interpreten erhalten eine Beteiligung für jede verkaufte Single. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Vertrag, den die Band mit der Plattenfirma abgeschlossen hat.
    Die Urheber Hanery Ammann und Polo Hofer werden via SUISA vergütet. Die Plattenfirma entrichtet eine Entschädigung zuhanden der SUISA in Höhe von rund 10% jenes Preises, den der Tonträgerhändler für die Single im Ankauf bezahlt. Die beiden Urheber erhalten von der SUISA die ihnen zustehenden Anteile.

  • Konzertaufführung
  • Spielen QL ein Konzert, erhalten sie die vereinbarte Gage direkt vom Veranstalter. Dieser hat zudem Urheberrechtsentschädigungen an die SUISA zu entrichten. Die Höhe beträgt rund 10% der Ticketeinnahmen des Konzertabends. Die Entschädigungen werden von der SUISA anteilsmässig an die Urheber aller am Konzertabend gespielten Songs verteilt.

    Urheber und Interpreten werden in gleicher oder ähnlicher Weise an weiteren Nutzungen ihrer Werke und Darbietungen beteiligt. So z.B. im Falle des Downloads des Songs von einer Online-Plattform, der Sendung an Radio und Fernsehen usw.

    2.) Ist eine Tonträger-Anmeldung die Voraussetzung, um bei einem Presswerk eine CD herstellen zu lassen? Kostet eine Tonträger-Anmeldung etwas?

    Ja. Will ein Produzent (meist eine Tonträgerfirma) eine CD herstellen lassen, muss er dem Presswerk die Presserlaubnis der SUISA vorlegen. Diese erhält jeder Produzent nach Anmeldung des Tonträgers und gegen Bezahlung der Urheberrechtsentschädigungen. Nach Erhalt leitet die SUISA diese Entschädigungen an die Berechtigten (Urheber, falls vorhanden Verlag) weiter.

    Die Entschädigungen berechnen sich anhand des Händlerabgabepreises (HAP = Preis, den der Händler für den Tonträger im Ankauf bezahlt / bzw. PPD = Published Price for Dealers) oder des Detailverkaufspreises und belaufen sich auf 9%-11% des anwendbaren Preises. Kostet beispielsweise der Tonträger den Handel im Ankauf Fr. 20.-, muss der Produzent pro Tonträger ca. Fr. 2.- an die SUISA bezahlen. (Detaillierte Hinweise finden sich unter www.suisa.ch, im Tarif PI, unter der Rubrik Nutzer.)

    Vgl. dazu nachfolgende Skizze:
    Skizze Tonträger-Anmeldung
    Grafik: Poto Wegener

    3.) Ist die Tonträger-Anmeldung auch dann nötig, wenn die CD eigene Songs von einer Band ohne SUISA-Mitglieder enthält?

    Eine Tonträgeranmeldung ist ebenfalls notwendig, wenn die Urheber der Songs nicht Mitglied der SUISA oder einer ihrer Schwestergesellschaften (GEMA, SACEM usw.) sind. Dies hat folgenden Grund: Das Presswerk hat keine Kenntnis davon, wer Mitglied bei welcher Gesellschaft ist. Meldet der Produzent nun eine Produktion an, an der die SUISA keine Rechte für die Urheber geltend machen kann, so erteilt sie dem Presswerk die Presserlaubnis, wobei der Produzent selbstverständlich der SUISA keine Entschädigung (also auch nicht die Mindest-Entschädigung von CHF 40.-) bezahlen muss.

    4.) Angenommen, ein SUISA-Mitglied ist in einer Musikband als Songwriter tätig. Ist es ihm daneben erlaubt, als Nebenprojekt in einer anderen Band zu spielen, die ihre Songs unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht?

    Es ist jeder Person freigestellt Auftraggeber der SUISA zu werden oder sich selbständig um die Verwertung seiner Werke zu kümmern. Und im Falle der Wahl der individuellen Verwertung steht es dem Urheber offen, seine Werke mit einer Creative Commons-Lizenz zu versehen.
    Zu beachten ist aber folgendes: Ist der Urheber SUISA-Mitglied betrifft dies sämtliche seine Tätigkeiten. Er kann also nicht die Rechte an den Songs von seiner einen Band von der SUISA wahrnehmen lassen und die Songs seiner zweiten Band unter eine Creative Commons-Lizenz stellen. Die in der Frage erwähnte Konstellation eröffnet sich also nur einem Interpreten, der nicht als Songwriter tätig ist.

    5.) Bei einer Konzertaufführung muss der Veranstalter der SUISA Urheberrechtsentschädigungen bezahlen. Müssen diese Abgaben auch bezahlt werden, wenn die auftretenden Musiker keine SUISA-Mitglieder sind und nur selbst komponierte Titel spielen? Sind die Abgaben weniger hoch, wenn von drei auftretenden Bands zwei ausschliesslich Creative Commons Musik spielen?

    Massgebend ist nicht alleine, ob die Urheber der gespielten Songs Mitglied der SUISA sind oder nicht. Die SUISA macht auch die Rechte von ausländischen Urhebern im Namen von deren Gesellschaft geltend. Spielt beispielsweise ein französischer Musiker in der Schweiz eigene Songs, muss der Veranstalter die Urheberrechtsentschädigungen an die SUISA überweisen. Von uns wird der dem Urheber zustehende Anteil an die französische Gesellschaft SACEM bezahlt, welche sie wiederum an ihr Mitglied transferiert.
    Spielen Nichtmitglieder einer Gesellschaft ausschliesslich eigene Songs, so ist das Vorgehen ähnlich dem bei der Tonträgeranmeldung: Der Veranstalter muss den Anlass der SUISA melden unter Angabe der am Konzertabend gespielten Werke. Stellt die SUISA fest, dass sie an keinem einzigen der gespielten Titel Rechte geltend machen kann, so erhält der Veranstalter keine Rechnung.

    Sind die Urheber der Songs von zwei der drei auftretenden Bands Nichtmitglieder einer Gesellschaft, so reduziert sich der zu bezahlende Betrag. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Titel mit einer Creative Commons-Lizenz verstehen sind oder nicht. Die Höhe der Reduktion ist allerdings nicht abhängig von der Anzahl der auftretenden Gruppen oder der Anzahl der pro Gruppe gespielten Songs. Ausschlaggebend ist der Zeitanteil: Werden beispielsweise an einem Konzertabend mit vier Stunden Musik, die Rechte an Werken von zwei Stunden Dauer nicht von der SUISA wahrgenommen, reduziert sich die Rechnung der SUISA um 50%.

    Die Fragen wurden von Poto Wegener beantwortet, der die Urheberabteilung bei der SUISA leitet.

    Die GPLv3 ist fertig

    18 Jahre nachdem Richard Stallman die GPL geschrieben hat, ist nun die 3. Version fertig gestellt worden. Seit ihrer Einführung ist die GPL die am weitesten verbreitete freie Softwarelizenz. Die Neuerungen der GPLv3, welche seit Anfang 2006 öffentlich diskutiert wurden, waren nicht unumstritten. Ziel der Revision war es, die Lizenz an heutige Rahmenbedingungen anzupassen, um sicherzustellen, dass freie Software auch in Zukunft frei bleibt.

    Eine Zusammenfassung der Neuerungen gibt es auf der Wikipedia, Golem und heise open.

    Veranstaltung: Theaters of Possession

    Einladung zum Digitalen Salon des Studienbereichs Neue Medien
    Do, 5.7.2007, 20:00, im Cabaret Voltaire

    “Theaters of Possession OS, Konrad Becker,
    http://www.cabaretvoltaire.ch/aktuell/aktuell.php?ID=80

    “Theaters of Possession OS” untersucht die psychologischen und subjektiven Grundlagen von Kommunikationstechnologie in Informationsgesellschaften. Die räsentation beleuchtet die Zusammenhänge von Besessenheit und Besitz, geistigem Eigentum und Technologien kultureller Reproduktion im Zusammenhang mit dem Konzept von “Strategic Reality”.

    Die Geschichte der Medientechnologie ist eine Spukgeschichte. High-Tech Simulationssysteme des Military-Entertainment Komplex haben ihren Ursprung in den Spektakeln der Phantasmagorie, eines maschinellen Gespensterdramas vom Ende des 18 Jahrhunderts. Von Anbeginn ist die Entwicklung mimetischer Maschinen begleitet von seltsamen Spiegelwelten und Spukgestalten aus dem Jenseits. Eine Unzahl von Geistern auf der Suche nach einem Körper inkarnierten sich in den neuen Medien. Die gesamte Frühgeschichte des Films und der Photographie ist von (Un-)Toten besiedelt und auch die Erfindung des Radios war begleitet von der Vorstellung nun mit den Toten kommunizieren zu können. Umgekehrt wird Technologie erfolgreich angewendet um die Lebenden zum Verstummen zu bringen. Lebendig begraben unter Systemen der symbolischen Herrschaft.

    Der böse Blick wacht über die Katakomben des Intellectual Property und der sozialen Kategorisierung. In einer Welt des Informationsfeudalismus, sind die Theaters of Possession die Schlachtfelder der Kontrolle von Objekt uns Subjekt. In den Medien des Alltags zeigt sich das Enigma der Zombies: Was ist der Unterschied zwischen Tod und Leben?

    Konrad Becker, Global Security Alliance

    Konrad Becker gründete das Sicherheitsdienstleistungsunternehmen “Global-Security Alliance”, leitet das “Institut für neue Kulturtechnologien/t0”, ist Initiator des Cultural Intelligence Network “World-Information.Org” und war Mitbegründer von “Public Netbase” (1994-2006). Zahlreiche eröffentlichungen als Autor, Künstler, Komponist, Organisator und Produzent etc.. im Bereich Informationstechnologien. Veröffentlichung u.a. von “Tactical Reality Dictionary” (Autonomedia/Selene 2002, online: http://world-information.org/trd

    Global Security Alliance bietet als Unternehmen für Sicherheitsdienstleistungen ein breites Spektrum von Systemlösungen und Einzelanwendungen für vielfältige sicherheitskulturelle Anforderungen.

    www.global-security-alliance.com
    www.world-information.org
    www.t0.or.at

    FreeBeer! Das doppelt nachhaltige Bier.

    [project21] hat ein FreeBeer mit einem Rezept unter CC Lizenz brauen lassen, welches nun verkauft wird:

    FreeBeer ist ein helles, naturtrübes Spezialbier in Bio-Knospen Qualität. Gebraut und abgefüllt wird das FreeBeer im Auftrag von [project 21] von der Wädi-Brau-Huus AG in Wädenswil am schönen Zürisee.

    FreeBeer ist frei, aber nicht gratis!
    Gutes Bier hat seinen Preis und so auch das FreeBeer. FreeBeer ist nicht
    gratis, aber frei. Das Rezept steht unter einer creative commons Lizenz.

    FreeBeer kaufen?
    FreeBeer ist ab sofort erhältlich! In 33cl Flaschen, 10 resp. 20 Liter Partyfässern zum selber zapfen oder in 20 Liter Containern für
    Schankanlagen. Es het solangs het, bitte rasch bestellen! Partyfässer müssen bis spätestens am 8. Juli bestellt werden. Preise und Bestellung bei [project21]