Zur historischen Entwicklung von Urheberrecht und Geistigem Eigentum

Die Lesegruppe hat aus dem Report des European Communication Council ECC das Kapitel von Hannes Siegrist über die historische Entwicklung des Geistigen Eigentums gelesen. (1)

Siegrist betont gleich zu Beginn, dass es sich bei Autorschaft und Geistigem Eigentum um soziale, kulturelle und gesetzliche Konstrukte handle und setzt sich damit deutlich ab von jenen Betrachtungsweisen und Disziplinen, die den Autoren, das Werk oder das Geistige Eigentum ahistorisch als zeitlose, quasi natürliche Phänomene betrachten.

In der vormodernen Ständegesellschaft, so breitet es der Text dann aus, lag die Verfügung über Symbole und Formen von Wissen in der Hand weltlicher und kirchlicher Obrigkeiten; dieses Recht begründete sich aus Religion, Tradition und Gewohnheitsrecht. Herrscher, Päpste und freie Städte verliehen Privilegien: die Universitäten kontrollierten das medizinische und rechtliche Wissen, Zünfte das technische Wissen von Handwerkern und Kunstgewerblern, Handelsgesellschaften das Wirtschaftswissen. Dannzumal lag das Druck- oder Publikationsrecht bei Druckern und Verlegern – und nicht etwa bei den Autoren, die gerade nur gelegentlich belohnt wurden. Erst mit dem so genannten «Statute of Anne», dem eigentlichen Beginn eines Urhebergesetzes 1710 in England und ähnlichen Regelungen in Frankreich um dieselbe Zeit, wurde der Verfasser als gesetzlicher Urheber eines Werkes anerkannt. Damit wurde nicht nur der Autor über Drucker und Verleger gestellt, indem er per Vertrag die Rechte zur Reproduktion und Verbreitung seines Werkes abtreten konnte, es wurde auch die geistige Arbeit gegenüber Handels- und Handwerksarbeit höher gestellt; das Verhältnis zwischen materiellen und immateriellen Anteilen eines Werks war neu definiert.

Der Autor in einem modernen Verständnis als kreatives Individuum taucht dann aber erst in der Folge der Aufklärung auf: Die Ablösung von Traditionen und althergebrachten Mustern und ein Bewusstsein für das freie Denken bringen ihn in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts als Erfinder und Schöpfer von Werken eigentlich erst hervor.

Schriftsteller und Autoren haben sich in der Folge auch über die aufführenden Künstler und angewanden Künste gesetzt. Erst im Laufe des 20. Jahrhunderts wurde diese Hierarchie aufgrund von Veränderungen in der Arbeitsteilung in Theater, Film und Fernsehproduktion in Frage gestellt: Produzenten, Regisseure, Schauspieler und Musiker machten den kreativen Anteil ihrer Arbeit und den Anspruch an dessen Originalität mehr und mehr geltend. Das 20. Jahrhundert schliesslich hat eine völlige Umgestaltung dessen gesehen, was als Kreativität gilt: von der seltenen schöpferischen Begabung des Genies zu einem allgemeinen menschlichen Attribut. Parallel dazu kommen in der modernen, kommerzialisierten Massen- und Populärkultur immer mehr Werke verschiedenster Gattungen unter den Schutz eines Copyrights, die oft sogar nicht einmal den Anspruch an Originalität vertreten, beispielsweise elektronisch unterstützte Mixtures von Bild und Ton.

Der Historiker der Lesegruppe merkt zum geschichtlichen Abriss des Textes kritisch an, dass er da und dort gern genauere Beispiele und Daten gehabt hätte, die Siegrist hier zumeist schuldig bleibt. Der Text ist tatsächlich sehr summarisch, zeichnet aber anschaulich und lesbar die groben Entwicklungslinien nach.

Kein Blick in die Zukunft: Die historische Forschung zeige – Siegrist weist mehrfach darauf hin – dass das Prinzip des Geistigen Eigentums eigentlich nie nur der Abgeltung der Autoren gedient habe, sondern dass der Zweck immer gleichfalls war, das dynamische Zusammenspiel von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft sicher zu stellen und einen Ausgleich zwischen den Rechten der Autoren, der Verleger und dem öffentlichen Interesse zu schaffen. (So sprach schon der «statute of Anne», der eigentliche Meilenstein in der Urheberrechtsgeschichte, einem Schriftsteller zwar ein urheberrechtliches Eigentum an seinem Werk zu, das für die nächsten 14 Jahre gesichert sein sollte. Dazu war eine Erneuerung seiner Rechte um weitere 14 Jahre möglich, solange der Autor noch lebte.) Gleichzeitig wurde aber damit auch schon der «Public Domain» geschaffen, was bedeutet, dass der Eigentümer des Urheberrechts nach Ablauf dieser Zeit auf den Gebrauch seines Werkes keinen Einfluss mehr hatte.
Befürchtungen, dass Konzepte des Geistigen Eigentums aus der Kontrolle geraten und das Ende jeder Autorschaft bevorstehe, können also durchaus in dieser Tradition der Kontroversen, aber auch Bemühungen um den Ausgleich zwischen individuellem und öffentlichem Gut gelesen werden. Das Veränderungspotential der Digitalisierung und des Internets ist aber auch in diesem Bereich gewaltig und äusserst dynamisch. Nicht nur wird die vorherige Zuschreibung von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werken zu traditionellen Berufsständen und Inhabern mehr und mehr in Frage gestellt und ist der Schutz entlang nationaler Grenzen kaum mehr zu gewährleisten. Wenn der Wert einer Autorschaft heute weniger durch deren intellektuelle Errungenschaft bestimmt wird als durch die Nachfrage, verändern sich auch soziale, ökonomische und kulturelle Rangordnungen. Wie unter diesen veränderten Bedingungen produktive Begleichungen zu gewährleisten wären, lässt der Text verständlicherweise offen.

1 Hannes Siegrist: The History and Currrent Problems of Intellectual Propery (1600-2000); in: Axel Zerdick … et al.: E-Merging Media. Communication and the Media Economy of the Future. European Communication Council Report. Berlin, 2005. (D: E-Merging Media. Kommunikation und Medienwirtschaft der Zukunft. Berlin, 2004).

European Communication Council ECC: Gruppe vorwiegend europäischer Kommunikationswissenschaftler. Der erste ökonomisch ausgerichtete Bericht «Die Internet-Ökonomie – Strategien für die digitale Wirtschaft» erschien 1999 als European Communication Council Report und befasste sich mit dem Einfluss neuer Technologien auf die Medien- und Kommunikationsindustrie. Dieser dritte Bericht des ECC untersucht aus unterschiedlichen Blickwinkeln den Wandel der Medienlandschaft.

Hannes Siegrist: Prof. Dr. habil., Universität Leipzig, Bereich vergleichende Kultur- und Gesellschaftsgeschichte

Public Domain Manifest veröffentlicht

Communia hat das Public Domain Manifest veröffentlicht. Das Public Domain Manifest soll daran erinnern, dass es einen gemeinsamen Pool von Werken gibt, die keinem Urheberrecht mehr unterliegen oder die frei verwendet werden dürfen. Das Manifest beschreibt was der Public Domain ist und gibt Vorschläge zur Förderung des Public Domains.

The Public Domain Manifesto aims at reminding citizens and policy-makers of a common wealth that, since it belongs to all, it is often defended by no-one. In a time where we for the first time in history have the tools to enable direct access to most of our shared culture and knowledge it is important that policy makers and citizens strengthen the legal concept that enables free and unrestricted access and reuse.

Zum Public Domain Manifest

Illegales Filesharing: Internetbenutzerin verurteilt

Indymedia berichtet über die Verurteilung einer Person im Tessin zum Thema Filesharing

Sie hatte 270 Videos und 4’200 Musikstücke heruntergeladen

BELLINZONA – Es handelt sich um eine absolute Premiere für den Kanton Tessin und um einen der ersten Fälle in der ganzen Eidgenossenschaft. Eine Achtzehnjährige aus der Gegend von Locarno wurde verurteilt, weil sie verschiedene P2P (“peer to peer”) Programme verwendet hatte, um Tausende von Audio- und Videodateien herunterzuladen und Andern zur Verfügung zu stellen.
Wie RSI [Radiotelevisione Svizzera Italiana] berichtet, hat sich die Jugendlich schuldig gemacht, 270 Videos und 4’200 Lieder heruntergeladen und weitergegeben zu haben; eine Tat, für welche das Mädchen zu einer Strafe von 30 Tagessätzen verurteilt wurde, bedingt auf Bewährung, und zur Zahlung einer Strafe von 400 Schweizer Franken. Da der Entscheid nicht angefochten wurde, tritt der vom Gerichtsbeisitzer Amos Pagnamenta unterzeichnete Beschluss unmittelbar in Kraft. Ein Urteil, das allen Download- und Filesharing-Liebhabern als Mahnung dienen wird; Wer ein P2P-Programm benutzt, ist dieser Gefahr ausgesetzt, angesichts der Tatsache, dass die Anzeige einer der Gesellschaften zum Schutz der Autorenrechte genügt.

18.1.2010 – Meeting Creative Commons Switzerland


Creative Commons Switzerland
kümmert sich um alle Belange rund um Creative Commons in der Schweiz. Dazu gehört unter anderem die Anpassung der Lizenzen an das Schweizerische Recht, Unterstützung von Nutzenden der Lizenz oder Informationskampagnen. Aktuell ist Creative Commons Switzerland beim Verein Digitale Allmend angesiedelt. Im letzten Jahr hatten wir einige Vorträge gehalten und an der Übersetzung der Lizenzen gearbeitet. Creative Commons Switzerland möchte im neuen Jahr aktiver werden und benötigt dazu dringend Personen oder Gruppierungen, welche bereit sind mitzuarbeiten.

Creative Commons Switzerland lebt aktuell nur von der freiwilligen Mitarbeit. Mitarbeiten kann man in verschiedenen Bereichen, wie Anfragen beantworten, Informationsmaterial aufbereiten (Blog, Webseite, FAQ), Treffs organisieren, Vorträge etc.

Neben den Aktivitäten in der Deutschsprachigen Schweiz, würden wir auch gerne aktiv in der Westschweiz oder im Tessin werden. Bisher waren unsere Aktivitäten in diesen Regionen eher beschränkt. Es ist uns ein Anliegen im 2010 in diesen Gebieten aktiv zu werden.

Falls Du mitarbeiten möchtest, so sende bitte einfach ein Mail an anfrage(—)allmend.ch

Wir organisieren gerade einen Treff in Zürich am 18.01.2010. Du bist herzlich eingeladen am Treff teilzunehmen. Es bietet sich dort die Möglichkeit sich gegenseitig kennenzulernen und Ideen auszutauschen.

Der Treff findet statt:
Datum: Mo. 18. Januar 2010
Zeit: 19:00 – 21:00
Ort: ETH Zurich, Hauptgebäude, HG F33.5 (3) (Danke an project21 für den Raum)

Public Domain Day 2010 – Generationenübergreifender Neujahresbrunchfür Kinder und Erwachsene ebenso

Freitag, 1.01.2010, 13-19 Uhr Cabaret Voltaire, Spiegelgasse 1, Zürich

Zürich, 22. Dezember 2009 – Mit dem Jahreswechsel fallen tausende von Werken und somit Teile unseres kulturellen Erbes der Allgemeinheit zu und können künftig frei vervielfältigt und verändert werden. Dabei geht es um ein fundamentales Element des Urheberrechts, nämlich die zeitliche Begrenzung der Urheberrechte als Ausgleich zwischen den Interessen des Autoren und der Öffentlichkeit. Alle Werke von Autoren,
die seit 70 Jahren verstorben sind, werden weltweit gemeinfrei. Je nach Land variiert diese Schutz-Dauer zwischen 50 und 70 Jahren nach dem Tod eines Kulturschaffenden, wobei vereinzelt auch kürzererÜbergangsfristen aufgrund von Verlängerungen bestehen.

Wir begrüssen an diesem Tag eine Reihe von Werken, die als Gemeineigentum verfügbar sind. Dabei handelt es sich um all jene Werke, die von Menschen erstellt wurden, die im Jahr 1939 gestorben sind. Gemeinsam mit unseren Kindern verändern und bearbeiten wir eine Auswahl dieser Werke, die ab sofort unseren Kindern gehören. So singen wir vereint das Dachaulied nach Jura Soyver im Karaokestil mit Ekaraoke.net, bereiten Müesli zur Freude von Maximilian Bircher-Benner, produzieren eine originale kollaborativ-dadaistische Collage mit Werken von Alphonse Mucha, Hermann Hirzel und Adolf Brütt, übersetzen Gedichte von Roth, Duun und Aav während Filme nach Zane
Grey und von Max Skladanowsky zum kostenlosen Download sowie bedeutende Jazzwerke in den Röhrenapparaten laufen. Daneben haben wir Zeit für einen gemütlichen Kaffee und brunchen ins neue Jahr mit der Gesamtausgabe von Sigmund Freud’s Psychoanalyse als Kopie. Besucher sind eingeladen, selbst Musikstücke, Datenträger, Bilder, Bücher, Tonträger, Zeitdokumente und dergleichen mitzubringen und aufzuführen. So retten wir ein Stück kulturelles Erbe für unsere Kinder mit Top
Unterhaltung.

Die Veranstaltung wird organisiert und unterstützt von Dock18, Digitale Allmend, Wikimedia CH und Cabaret Voltaire.

Für Fragen und weitere Informationen


Daniel Boos, boos(äät)allmend.ch
Mario Purkathofer, mario.purkathofer(äät)rotefabrik.ch

Organisation und Unterstützung
Dock18
Digitale Allmend
Wikimedia CH
Cabaret Voltaire

Gemeinfreie Werke und weitere Infos
Autoren deren Werke gemeinfrei werden
Wikisource – Kollektion freier Werke
Gutenberg-DE – Ab 1.1.2010 neu frei verfügbare Werke
Communia – EU Projekt zum Thema Public Domain
Weitere Public Domain Days in Europa

Austritt aus der Koalition für kulturelle Diversität

Die Digitale Allmend ist per sofort aus der Koalition für kulturelle Diversität ausgetreten, da unser Gesuch für einen tieferen Jahresbeitrag abgelehnt wurde. Die Digitale Allmend bedauert den Entscheid des Vorstandes der Koalition. Die Digitale Allmend unterstützt zwar im Prinzip die Anliegen der Koalition und findet es deshalb schade, dass die Mitgliedschaft vorwiegend an die Finanzierung der Koalition gebunden ist und damit kleinere und finanzschwache Gruppen ausschliesst.

Die Digitale Allmend wünscht der Koalition ein gutes Weiterbestehen und hofft, dass trotz ihrem Austritt in Zukunft auch kontroverse Anliegen wie Creative Commons, Open Access, Public Domain und Free/Open Cultures behandelt werden.

Cheflöhne von Verwertungsgesellschaften sollen gekürzt werden

Nationalrätin Susanne Leutenegger-Oberholzer plant eine sehr interessante parlamentarische Initiative zum Thema Löhne der Chefs der Verwertungsgesellschaften. Der Blick hat gestern darüber berichtet und die Gehälter sind wirklich sehr hoch:

Deren Gehälter sind stolz: So kassierte der Geschäftsführer der Musikrechte-Verwalterin Suisa letztes Jahr 357000 Franken. ProLitteris (Literatur) zahlte ihrem Chef 308100 Franken, bei der Société des Auteurs (SSA) sind es 240000 Franken, bei Suissimage (SI) 200300 Franken.

Wenn man nun in Betracht zieht, dass sehr viele Urheber die Mitglied in einer Verwertungsgesellschaft sind nur sehr wenig bekommen, dann wirkt das ganze noch grotesker. Für SUISA haben wir vor Jahren einmal darüber berichtet.

Meeting Creative Commons – 18.1.2010

French and Italian version below

Creative Commons Switzerland kümmert sich um alle Belange rund um Creative Commons in der Schweiz. Dazu gehört unter anderem die Anpassung der Lizenzen an das Schweizerische Recht, Unterstützung von Nutzenden der Lizenz oder Informationskampagnen. Aktuell ist Creative Commons Switzerland beim Verein Digitale Allmend angesiedelt. Im letzten Jahr hatten wir einige Vorträge gehalten und an der Übersetzung der Lizenzen gearbeitet. Creative Commons Switzerland möchte im neuen Jahr aktiver werden und benötigt dazu dringend Personen oder Gruppierungen, welche bereit sind mitzuarbeiten. Creative Commons Switzerland lebt aktuell nur von der freiwilligen Mitarbeit. Mitarbeiten kann man in verschiedenen Bereichen, wie Anfragen beantworten, Informationsmaterial aufbereiten (Blog, Webseite, FAQ), Treffs organisieren, Vorträge etc.

Neben den Aktivitäten in der Deutschsprachigen Schweiz, würden wir auch gerne aktiv in der Westschweiz oder im Tessin werden. Bisher waren unsere Aktivitäten in diesen Regionen eher beschränkt. Es ist uns ein Anliegen im 2010 in diesen Gebieten aktiv zu werden.

Falls Du mitarbeiten möchtest, so sende bitte einfach ein Mail an team_cc(ät)allmend.ch

Wir organisieren gerade einen Treff in Zürich am 18.01.2010. Du bist herzlich eingeladen am Treff teilzunehmen. Es bietet sich dort die Möglichkeit sich gegenseitig kennenzulernen und Ideen auszutauschen.

Der Treff findet statt:
Datum: Mo. 18. Januar 2010
Zeit: 19:00 – 21:00
Ort: ETH Zurich, Hauptgebäude, HG F33.5 (Danke an project21 für den Raum)


Creative Commons Switzerland si occupa di tutte le questioni che riguardano Creative Commons in Svizzera. Questo comporta fra l’altro l’adattamento delle licenze al diritto svizzero, il sostegno agli utenti delle licenze o campagne d’informazione. Adesso la sede di Creative Commons Switzerland è presso l’associazione Digitale Allmend (2). L’anno scorso abbiamo dato alcune conferenze e abbiamo lavorato alla traduzione delle licenze. L’anno prossimo Creative Commons Switzerland intende essere più attiva, e necessità quindi urgentemente di persone o gruppi pronti a collaborare. Per ora Creative Commons Switzerland vive soltanto di collaborazioni volontarie. Si può partecipare in diversi campi: rispondendo a questionari, preparando materiale informativo (blog, sito, FAQ), organizzando incontri, conferenze ecc.

Oltre alle attività nella Svizzera tedesca, vorremmo anche svilupparne in Romandia e in Ticino. Finora le nostre attività in queste regioni sono state piuttosto limitate, ma vorremmo esservi più attivi nel 2010.

Se desideri collaborare, manda semplicemente un e-mail a team_cc@allmend.ch. per favore. Il 18.1.2010 (19:00 – 21:00) organizzeremo un incontro a Zurigo (ETH Zurich, HG F33.5). Sei cordialmente invitata/o a parteciparvi: così avremo la possibilità di conoscerci in quell’occasione.


Creative Commons Switzerland (1) s’occupe de toutes les questions concernant Creative Commons en Suisse. Ceci comprend, entre autres, l’adaptation des licences au droit suisse, le soutien des utilisateurs des licences ou les campagnes d’information. Actuellement, Creative Commons Switzerland réside auprès de l’association Digitale Allmend. L’année passée, nous avons fait quelques conférences et travaillé à la traduction des licences. L’année prochaine, Creative Commons Switzerland souhaiterait être plus active. Dans ce but, elle a une nécessité urgente de trouver des personnes ou des groupes prêts à collaborer. Pour le moment, Creative Commons Switzerland ne vit que de collaborations volontaires. Il est possible de collaborer dans plusieurs domaines: répondre à des questionnaires, préparer du matériel informatif (blog, site, FAQ), organiser des réunions, des conférences, etc.
Outre ce que nous faisons en Suisse alémanique, nous souhaiterions devenir actifs en Romandie ou au Tessin, régions où nos activités ont été jusqu’à présent limitées. Mais nous voulons nous engager particulièrement dans cette direction en 2010.
Si tu souhaites collaborer avec nous, envoie simplement un email à team_cc(ät)allmend.ch, s’il te plaît.
Le 18.01 2010, (19:00-21:00) nous organiserons une rencontre à Zurich (ETH Zurich, Hauptgebäude, HG F33.5). Tu es cordialement invité/e à y participer: nous aurons ainsi la possibilité de faire connaissance.