e-rara – Anfrage zur widersprüchlichen Nutzungslizenz bei Public Domain Werken

Wir haben heute folgendes E-Mail an das e-rara Projekt geschickt, um sie auf ein Problem ihrer Nutzungslizenz aufmerksam zu machen. Auf E-rara werden digitalisierte alte Drucke aus Schweizer Bibliotheken zur Verfügung gestellt.

Mit grossem Interesse haben wir die Publikation wichtiger Dokumente des kulturellen Erbes auf der Website e-rara.ch zur Kenntnis genommen.

Als Verein “Digitale Allmend” setzen wir uns für einen möglichst offenen Zugang zu Informationen ein. Daher begrüssen wir Ihre Dienstleistung sehr und würden Sie gerne als “Vorbild” in unserem Blog und anderen Auftritten erwähnen.

Was uns irritiert sind allerdings die Nutzungsbedingungen.

Soweit wir das beurteilen können, handelt es sich vollumfänglich um Werke, deren Urheberrechtsschutz abgelaufen ist und damit gemeinfrei sind. In den Nutzungsbedingungen schreiben sie jedoch, dass sämtliche Werke unter einer Creative Commons “by-nc-sa”-Lizenz stehen. Zusätzlich gibt es einen Widerspruch zwischen der durch die Angabe einer CC Lizenz erlaubten Weiterverbreitung eines Werkes und ihrer Angabe, dass die Werke nicht auf anderen Servern gespeichert werden dürfen.

Es ist ihnen selbstverständlich unbenommen, für die Dienstleistung der Erstellung der Scans Gebühren zu erheben. Wenn diese Scans jedoch veröffentlicht werden, sind sie gemeinfrei, denn durch den Vorgang des Scannens entsteht kein urheberrechtlich geschütztes Werk.

Als Schweizer Vertreter von Creative Commons möchten wir Sie darauf hinweisen, dass diese Lizenzform nicht korrekt ist. Gemeinfreie Werke können nicht unter eine CC-Lizenz gestellt werden, sondern sind eben gemeinfrei. Jedermann ist befugt mit den Werken zu machen was er will.

Gerne erwarten wir Ihre Stellungnahme und stehen Ihnen bei Fragen rund um Creative Commons jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit bestem Gruss und Gratulation für die Bemühungen um das kulturelle Erbe der Schweiz.

Für die Digitale Allmend und Team_CC Switzerland.

Bericht zur IGE Tagung “Zukunft des Urheberrechts”

Hartwig Thomas hat einen ausführlichen und persönlichen Bericht zur Tagung des Instituts für Geistiges Eigentum zur Zukunft des Urheberrechts geschrieben. Ein Ausschnitt aus der Zusammenfassung zur Einstimmung:

Die vom Schweizer Forum für Kommunikationsrecht1 und vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum am 2. März 2010 durchgeführte Fachtagung mit dem Titel „Zukunft des Urheberrechts – Interessenausgleich oder Paradigmenwechsel“ brachte einige neue, bisher ungewohnte, Töne in die schweizerische Urheberrechtsdiskussion.
Der zentrale neue Ton dürfte das offenkundige Bemühen aller Beteiligten gewesen sein, sich gegenseitig nicht (mehr) mit hoher Emotionalität der moralischen Verwerflichkeit zu beschimpfen, sondern einzuräumen, dass man über die heutige und zukünftige Regelung des Urheberrechts in guten Treuen verschiedene Meinungen haben kann, ohne deswegen gleich ein schlechter Mensch zu sein.
Ein neuer Aspekt, der auch mithalf, den konfrontativen Ton zu vermeiden, war wohl die Tatsache, dass sich diesmal auch echte Urheber und Vermittler von Werken äussern durften, wäh- rend die sonst immer anwaltschaftlich für diese Interessengruppen auftretenden Verwertungs- gesellschaften für einmal nur im Publikum und nicht vorne Teil des Panels waren. Diese Mal bestand das Panel nicht mehrheitlich aus Juristen.

Der ganze Bericht ist als PDF unter der CC-BY-NC-ND Lizenz verfügbar

23.3.2010 – Domaine public Referat an der OpenExpo in Bern

An der OpenExpo vom 23/24. März in Bern gibt es einen Tag zum Thema “Digitale Nachhaltigkeit”. An der Veranstaltung gibt es auch ein Referat von Allmend Mitglied Wolf Ludwig zu:

Domaine public Oder die Sicherung des öffentlichen Raums im Internet

Comunica-ch, die Schweizer Plattform zur Informationsgesellschaft, widmet sich der Vision einer Domaine public in der Schweiz und hat dazu eine Kampagne lanciert, die im Rahmen des Referats ausführlich erläutert wird.

Details zur Veranstaltung und den vielen anderen spannenden Vorträgen.

26. März 2010: M4Music – Panels rund ums Urheberrecht

Am diesjährigen M4Music gibt es einige Gesprächsrunden zu den Themen: Urheberrecht, Verwertungsgesellschaften und Musik. Am ersten Panel zur Kulturflatrate vertritt Hartwig Thomas die Digitale Allmend.

Panel: A Flat Fee to Cure the Copyright Problems?
Eine Kulturflatrate ist ein in der Netzpolitik und zunehmend auch im Kulturbereich diskutierte Idee. Das Inputreferat von Dr. Mathis Berger und die anschliessende Diskussion debatiert die Idee.

Panel: SUISA – Good Cop, Bad Cop?
Ein Panel rund um die SUISA, Geräteabgaben etc. Im Allmend Blog gibt es zu SUISA einige gute Diskussionsinputs.

Die Panels finden am Freitagnachmittag statt und sind gratis. Der Veranstaltungsort ist der Schiffbau in Zürich Details zum Veranstaltungsort und Veranstaltung

Freiheit und Urheberrecht

Welche Diskurse und Denkströmungen haben zur Herausbildung des geistigen Eigentums geführt? Wie werden Urheberrechte legitimiert? Diese Fragen sind keineswegs nur von historischem Interesse. Sie spielen auch in aktuellen Auseinandersetzungen eine Rolle, in denen verschiedene Player ihre Interessen zu begründen versuchen.

Im Januar hat die Lesegruppe der Digitalen Allmend einen historischen Übersichtsartikel diskutiert. Nun wenden wir uns den Konzepten der Aufklärung und ihrem Einfluss auf das Urheberrecht zu. Die Ideen eilten der Rechtsetzung weit voraus. Während Fichte oder die Französische Revolution schon Ende 18. Jahrhundert wesentliche Elemente entwickeln, wird das Urheberrecht erst spät im 19. Jh als juristisches Konzept fixiert und dann auch in geltendes Recht umgesetzt.

In seinem Artikel stellt Luf heraus dass „der Mensch als Subjekt verantworteter Freiheit“ den Angelpunkt aufklärerischer Rechtsbegründung bildet (1). Den einen Pol bildet ein Bild des Menschen als Subjekt und Person. Den zweiten Pol stellt die Freiheit dar, die jeder Person in gleichem Masse zusteht. Nun wird Freiheit nicht einfach in Richtung Meinungsäusserung oder Mobilität im Raum spezifiziert, sondern eng mit Eigentum verbunden.

Eigentum wird als exklusive Verfügungsgewalt über Sachen konzipiert. Dies soll die Handlungsfähigkeit und Freiheit des Individuums konstituieren, indem eine Sphäre vor Eingriffen durch Dritte oder den Staat abgeschirmt wird. Der Sachbegriff und mit ihm das Eigentum wird nun weit über Materielles hinaus gefasst und umfasst die ganze rechtlich garantierte Handlungssphäre. Der Aufschwung dieser individualistischen Konzepte war im absolutistischen und ständischen 18. Jahrhundert revolutionär und wirkt bis heute weiter.

Es ist offensichtlich, dass dieser weite Eigentumsbegriff sich dafür eignet, auf kulturelle Produkte angewandt zu werden. In der naturrechtlichen Begründung von Eigentum blickt Locke auf einen imaginären Naturzustand. Über seine Person und das Werk seiner Hände „hat niemand ein Recht als nur er allein“. Indem ein Individuum einem gemeinsamen Gut etwas durch Arbeit hinzufügt, gewinnt es ein Recht an diesem Mehr. In der Diskussion haben wir festgestellt, dass hier nicht nur Konzepte des geistigen Eigentums, sondern auch die Arbeitswerttheorie eines gewissen Karl Marx andocken: Die Arbeiterklasse als soziales Subjekt schafft in der Arbeit Werte, von denen sie enteignet wird.

Ein weit gefasster Eigentumsbegriff hat keineswegs automatisch zu handhabbaren Vorstellungen geführt. Wie nun Werkbegriff, Urheberschaft oder Rechtsansprüche der Schöpfer zu fassen seien, darüber wurde das ganze 19. Jahrhundert lebhaft geforscht und gestritten. Vorarbeit am Werkbegriff leistete etwa Fichte. Er unterscheidet Ende 18. Jh in einem ersten Schritt das Körperliche (das Papier) vom Geistigen eines Buchs. Das Papier kann problemlos in Eigentum übergehen. Beim Geistigen unterscheidet Ficht erneut: Am Inhalt, an den transportierten Gedanken kann kein privates Eigentum begründet werden – es wird und bleibt Gemeingut. Die Form hingegen entspringt dem schöpferischen Prozess des Autors und begründet eine unveräusserliches Eigentumsrecht des Autors. Dieser Prototyp des Werkbegriffs entfaltete nur langsam seine Wirkung.

Ein temporäreres Grosslabor für neue Konzepte bildet die Französische Revolution, die mit dem Absolutismus auch die königlichen Druckprivilegien stürzt. Ein gesetzlicher Schutz des „propriété littéraire et artistique“ wird geschaffen. Künstlerische Werke werden als „die heiligste und persönlichste aller Formen des Eigentums“ gefeiert.

Bemerkenswert für weite Teile des 19. Jh ist die Tatsache, dass konzeptuell der Künstler in den Mittelpunkt rückte, dies aber lange nur als Angelpunkt für Regulierung von Verlagsinteressen diente. Erst spät im 19. Jh wurden die Rechte der Künstler in einer für diese selbst nützlichen Form gefasst.

Die hier diskutierten Konzepte von individueller Freiheit und individuellen Verfügungsrechten an geistigen Schöpfungen bilden eine machtvolle Begründungslinie für die Ansprüche von Kulturschaffenden. Sie lösen aber nicht die Problematik auf, wie diese Interessen mit anderen legitimen Interessen, etwa denen der Allgemeinheit, zu moderieren sind. Sie bestimmen auch keineswegs mechanisch, wie immaterielle Rechte ausgestaltet werden und wie weit sie reichen.

Bei intensivem Gespräch sind knisternde Kontroversen in der Lesegruppe diesmal ausgeblieben. Als spannende Frage ist stehen geblieben, ob und wie weit sich kritische Positionen in den letzten Jahren auch gegen die begründenden Basics von individuellen Schöpferrechten wenden – etwa Stallmann.

1) Luf, Gerhard: Philosophische Strömungen in der Aufklärung und ihr Einfluss auf das Urheberrecht, in Dittrich, Robert (Hg) Woher kommt das Urheberrecht und wohin geht es. Wien 1988.

ACTA – Notizen vom IGE Treffen vom 14.1.2010

Das IGE hat alle interessierten Gruppen in der Schweiz zu einer Informationsveranstaltung zum Thema ACTA am 14.1.2010 eingeladen.

Der Präsident der Piratenpartei Schweiz hat fleissig am Treffen beim Institut für Geistiges Eigentum (Schweiz) zum Thema ACTA Notizen gemacht. Die sehr ausführlichen Notizen wurden nun mit den Fragen zusammengestellt und sind als PDF veröffentlicht. Die Informationsveranstaltung fand vor dem ACTA Treffen Ende Januar statt. Solche Informationsveranstaltungen sind grundsätzlich sehr zu begrüssen. Leider ist aber ACTA immer noch nicht transparent genug.

Feb 11 – 2010 – Protest gegen Berner Übereinkunft

Bei Digitale Nachhaltigkeit wird zu folgendem Protest aufgerufen:

Protest gegen die Berner Übereinkunft auf dem Unteren Waisenhausplatz in Bern am 11. Februar 2010
Am Donnerstag, den 11. Februar 2010 um 13:00 Uhr auf dem Unteren Waisenhausplatz wird Richard Stallman, Mitgründer von GNU/Linux einen Protest gegen die Berner Übereinkunft über das Urheberrecht führen.

Der Protest kritisiert aus mehreren Gründen die Berner Übereinkunft als inakzeptabel in der Internet-Ära:

  • Das Urheberrecht hält viel zu lang.
  • Werke sollten nur urheberrechtlich geschützt sein, falls sie eine Copyright-Notiz enthalten.
  • Der “Drei-Schritte-Test” für Ausnahmen zum Urheberrecht stellt den Urheber über die Öffentlichkeit und schränkt Freiheiten ein, die die Internet-benutzende Öffentlichkeit haben muss.

Weitere Details bei Digitaler Nachhaltigkeit

Mitbestimmung bei SUISA – 32.51% der angemeldeten Personen davon 2.3% an GV

Vielfach haben wir schon gehört, dass beispielsweise der Entscheid über die Erlaubnis der Nutzung von Creative Commons Lizenzen durch SUISA Mitglieder gefällt werden könnte. Wir haben deshalb uns auch einmal interessiert, wie es den genau mit den Stimmverhältnissen aussieht und nachgefragt:

“Die SUISA hat derzeit 8871 stimm- und wahlberechtigte Mitglieder sowie 18412 Auftraggeber ohne Stimmrecht (Stand 30.10.2009).

Beim Eintritt in die SUISA werden Sie zunächst Auftraggeber. Stimm- und wahlberechtigtes Mitglied sind Sie, sobald Sie über 2000 Franken Entschädigungen erhalten haben, frühestens jedoch nach einem Jahr. Wer Mitgliederstatus hat, ist automatisch stimm- und wahlberechtigt.”

Konkret sind also 32.51 % derjenigen die sich bei der SUISA angemeldet haben Stimmberechtigt. Die SUISA ist übrigens eine Genossenschaft und als Verwertungsgesellschaft müssen sie den Mitgliedern ein “ein angemessenes Mitbestimmungsrecht einräumen”

Die Anzahl Teilnehmenden an der Generalversammlung 2008 war 208. Das wären also ca. 2.3% Beteiligung der Stimmberechtigten und 0.007% der Auftraggeber und Stimmberechtigten zusammen.

Der Eintritt kosten Fr. 100.- und dann muss man 2000 Franken Entschädigung erhalten. Wie wir in einem früheren Posting schon einmal geschrieben haben, kann das für viele Auftraggeber sehr lange dauern. Nach meinen Verständnis des Jahresbericht haben im Jahre 2008 48.8% nichts erhalten. 23.2 % zwischen 1-99 sFr. Weitere Infos kann man selber im Jahresbericht der SUISA auf der Seite 11.

ACTA – Bericht vom Treffen in der Schweiz vom 12.Januar

Denis war am ACTA Meeting in Bern. Das Institut für geistiges Eigentum hat dazu eingeladen und darüber berichtet.

Heute war ich an der ACTA-Informationsveranstaltung beim Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum (IGE). Dabei haben die fünf Verhandlungsverantwortlichen vom IGE, von der SECO und der Oberzolldirektion sowie Felix Addor (Vizedirektor) und Emanuel Meyer (Rechtsdienst Urheberrecht) die im Voraus gestellten Fragen der Anwesenden Gäste beantwortet.

Sein ganzer Bericht.

Auch die Digitale Allmend war am Treffen dabei.