Zur historischen Entwicklung von Urheberrecht und Geistigem Eigentum

Die Lesegruppe hat aus dem Report des European Communication Council ECC das Kapitel von Hannes Siegrist über die historische Entwicklung des Geistigen Eigentums gelesen. (1)

Siegrist betont gleich zu Beginn, dass es sich bei Autorschaft und Geistigem Eigentum um soziale, kulturelle und gesetzliche Konstrukte handle und setzt sich damit deutlich ab von jenen Betrachtungsweisen und Disziplinen, die den Autoren, das Werk oder das Geistige Eigentum ahistorisch als zeitlose, quasi natürliche Phänomene betrachten.

In der vormodernen Ständegesellschaft, so breitet es der Text dann aus, lag die Verfügung über Symbole und Formen von Wissen in der Hand weltlicher und kirchlicher Obrigkeiten; dieses Recht begründete sich aus Religion, Tradition und Gewohnheitsrecht. Herrscher, Päpste und freie Städte verliehen Privilegien: die Universitäten kontrollierten das medizinische und rechtliche Wissen, Zünfte das technische Wissen von Handwerkern und Kunstgewerblern, Handelsgesellschaften das Wirtschaftswissen. Dannzumal lag das Druck- oder Publikationsrecht bei Druckern und Verlegern – und nicht etwa bei den Autoren, die gerade nur gelegentlich belohnt wurden. Erst mit dem so genannten «Statute of Anne», dem eigentlichen Beginn eines Urhebergesetzes 1710 in England und ähnlichen Regelungen in Frankreich um dieselbe Zeit, wurde der Verfasser als gesetzlicher Urheber eines Werkes anerkannt. Damit wurde nicht nur der Autor über Drucker und Verleger gestellt, indem er per Vertrag die Rechte zur Reproduktion und Verbreitung seines Werkes abtreten konnte, es wurde auch die geistige Arbeit gegenüber Handels- und Handwerksarbeit höher gestellt; das Verhältnis zwischen materiellen und immateriellen Anteilen eines Werks war neu definiert.

Der Autor in einem modernen Verständnis als kreatives Individuum taucht dann aber erst in der Folge der Aufklärung auf: Die Ablösung von Traditionen und althergebrachten Mustern und ein Bewusstsein für das freie Denken bringen ihn in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts als Erfinder und Schöpfer von Werken eigentlich erst hervor.

Schriftsteller und Autoren haben sich in der Folge auch über die aufführenden Künstler und angewanden Künste gesetzt. Erst im Laufe des 20. Jahrhunderts wurde diese Hierarchie aufgrund von Veränderungen in der Arbeitsteilung in Theater, Film und Fernsehproduktion in Frage gestellt: Produzenten, Regisseure, Schauspieler und Musiker machten den kreativen Anteil ihrer Arbeit und den Anspruch an dessen Originalität mehr und mehr geltend. Das 20. Jahrhundert schliesslich hat eine völlige Umgestaltung dessen gesehen, was als Kreativität gilt: von der seltenen schöpferischen Begabung des Genies zu einem allgemeinen menschlichen Attribut. Parallel dazu kommen in der modernen, kommerzialisierten Massen- und Populärkultur immer mehr Werke verschiedenster Gattungen unter den Schutz eines Copyrights, die oft sogar nicht einmal den Anspruch an Originalität vertreten, beispielsweise elektronisch unterstützte Mixtures von Bild und Ton.

Der Historiker der Lesegruppe merkt zum geschichtlichen Abriss des Textes kritisch an, dass er da und dort gern genauere Beispiele und Daten gehabt hätte, die Siegrist hier zumeist schuldig bleibt. Der Text ist tatsächlich sehr summarisch, zeichnet aber anschaulich und lesbar die groben Entwicklungslinien nach.

Kein Blick in die Zukunft: Die historische Forschung zeige – Siegrist weist mehrfach darauf hin – dass das Prinzip des Geistigen Eigentums eigentlich nie nur der Abgeltung der Autoren gedient habe, sondern dass der Zweck immer gleichfalls war, das dynamische Zusammenspiel von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft sicher zu stellen und einen Ausgleich zwischen den Rechten der Autoren, der Verleger und dem öffentlichen Interesse zu schaffen. (So sprach schon der «statute of Anne», der eigentliche Meilenstein in der Urheberrechtsgeschichte, einem Schriftsteller zwar ein urheberrechtliches Eigentum an seinem Werk zu, das für die nächsten 14 Jahre gesichert sein sollte. Dazu war eine Erneuerung seiner Rechte um weitere 14 Jahre möglich, solange der Autor noch lebte.) Gleichzeitig wurde aber damit auch schon der «Public Domain» geschaffen, was bedeutet, dass der Eigentümer des Urheberrechts nach Ablauf dieser Zeit auf den Gebrauch seines Werkes keinen Einfluss mehr hatte.
Befürchtungen, dass Konzepte des Geistigen Eigentums aus der Kontrolle geraten und das Ende jeder Autorschaft bevorstehe, können also durchaus in dieser Tradition der Kontroversen, aber auch Bemühungen um den Ausgleich zwischen individuellem und öffentlichem Gut gelesen werden. Das Veränderungspotential der Digitalisierung und des Internets ist aber auch in diesem Bereich gewaltig und äusserst dynamisch. Nicht nur wird die vorherige Zuschreibung von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werken zu traditionellen Berufsständen und Inhabern mehr und mehr in Frage gestellt und ist der Schutz entlang nationaler Grenzen kaum mehr zu gewährleisten. Wenn der Wert einer Autorschaft heute weniger durch deren intellektuelle Errungenschaft bestimmt wird als durch die Nachfrage, verändern sich auch soziale, ökonomische und kulturelle Rangordnungen. Wie unter diesen veränderten Bedingungen produktive Begleichungen zu gewährleisten wären, lässt der Text verständlicherweise offen.

1 Hannes Siegrist: The History and Currrent Problems of Intellectual Propery (1600-2000); in: Axel Zerdick … et al.: E-Merging Media. Communication and the Media Economy of the Future. European Communication Council Report. Berlin, 2005. (D: E-Merging Media. Kommunikation und Medienwirtschaft der Zukunft. Berlin, 2004).

European Communication Council ECC: Gruppe vorwiegend europäischer Kommunikationswissenschaftler. Der erste ökonomisch ausgerichtete Bericht «Die Internet-Ökonomie – Strategien für die digitale Wirtschaft» erschien 1999 als European Communication Council Report und befasste sich mit dem Einfluss neuer Technologien auf die Medien- und Kommunikationsindustrie. Dieser dritte Bericht des ECC untersucht aus unterschiedlichen Blickwinkeln den Wandel der Medienlandschaft.

Hannes Siegrist: Prof. Dr. habil., Universität Leipzig, Bereich vergleichende Kultur- und Gesellschaftsgeschichte

5 thoughts on “Zur historischen Entwicklung von Urheberrecht und Geistigem Eigentum

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  4. Wirklich guter Artikel! Da die Entwicklung auch dem Buchmarkt ja nicht mehr aufzuhalten ist, werden wir sicher noch einiges erleben in nächster Zeit. Urherberrecht ist dabei natürlich ein Hauptbestandteil aller Diskussionen. Ich finde http://www.veroeffentlichen-heute.de bietet auch sehr interessante Informationen zu dem was noch kommen wird.

    Lg