Zum Start der deutschen Plattform konnte sich YouTube mit der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA einigen. Ab sofort können deutsche Nutzer von YouTube auf das «Weltrepertoire» musikalischer Werke der GEMA zurückgreifen, ohne befürchten zu müssen, sich dabei strafbar zu machen. Diese Einigung ermögliche die Nutzung von GEMA-Musik sowohl in Musikvideos als auch in den von Nutzern erstellten Videos. Der Kooperation seien langwierige Verhandlungen über die Entgelte für die Nutzungsrechte vorhergegangen. Über Details der Einigung wurde Stillschweigen vereinbart.
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Parlamentsdebatte im Nationalrat – Eintrittsdebatte – “illegale” Download und Playerabgabe
Update: Das provisorische amtliche Protokoll.
Laufende und nur rohe Notizen – Debatte geht am Donnerstag weiter
Die Parlamentsdebatte hat in der Schweiz zum Urheberrecht begonnen. Die Debatte kann Live angehört werden. Im Moment finden die Eintrittsdebatten statt. Sehr gut war das Einleitungsvotum von Catherine Menetry-Savary (GP). Herausgestochen hat auch Susanne Leutenegger Oberholzer (SP). Sie verweist darauf, dass wichtige Fragen aufgetaucht sind, Dani Vischer (GP) versucht die Leute auf die aktuelle Vorlage einzuschwören und nicht zuviele Änderungen machen. Er verspricht jedoch, dass die Kommission sich nachher den aufgeworfenen Fragen annimmt. Baumann (SVP) hingegen war eine Katastrophe. Er spricht von wirtschaftlichen Aspekten und ist ziemlich auf der Linie der Lobbysten der IFPI. Er mockiert genau den Artikel 39a Absatz 4 und nutzt als Argument die EU. Eigentlich komisch für die SVP. Auch BR Blocher setzt sich ein für den Kompromiss.
Eintrittsdebatte wurde gestartet
Art 19. wird nun debattiert. FDP NR Flury hat einen Zusatzantrag Ziffer 6 gemacht. Minderheitenantrag von der FDP. Sie wollen auch den “illegalen” Download verbieten und bestrafen. Die CVP äussert sich dagegen mit vier Argumenten und verweist auf eine drohende Massenkriminialisierung. GP und SP äussern sich ebenfalls dagegen. SVP Baumann ist dafür, sagt aber dass er sich nicht mit der Fraktion abgesprochen hat. Auch Bundesrat Blocher ist klar gegen den Zusatzantrag und sagt NR Baumann, dass die SVP an der Fraktionsversammlung seiner Meinung sei und nicht SVP NR Baumann. Da scheint die SVP ja gespalten zu sein.
Antrag Player-Abgabe NR Vollmer
NR und Jungfilmer Vollmer zieht seinen Antrag für den Artikel 20 ab, da danach eine Debatte versprochen wurde und das dann gemacht wird.
Streichungsantrag für 22a + 22c – Archivnutzung
Streichungsanträge abgelehnt:
22a – 129 Ja / 32 Nein
22c – 123 Ja / 44 Nein
Antrag NR Ricklin CVP Antrag zu Art 26
Kritik an den der Vergütungssystemen der ProLitteris. Namentlich dem Einzug von Vergütung für Werbung für Ausstellungen. Kleinere Gallerien müssen nach Ricklin ziemlich viel Zahlen, um Abbildungen für Werke die sie austellen bewerben. Thanei (SP) beantragt dies abzulehnen und bemängelt das so der Interessenausgleich verändert. FDP unterstützt die Mehrheit. Luc Recordon (GP) meldet sich auch zu Wort und ist dagegen. Schliesslich meldet sich auch Christoph Blocher dagegen.
Antrag Abgelehnt 8 Ja 140 Nein.
Art. 34; 40 Abs. 1 Bst. abis, b, Abs. 3; 52 Abs. 2 – Angenommen – Adopté
Die Debatte wird vertagt und geht voraussichtlich am Donnerstag weiter.
Medienberichte gibt es im Tages Anzeiger und in der Bieler Zeitung.
Noch ein offener Brief: Suisseculture kontert Stiftung für Konsumentenschutz
Am Montag 17.9.2007 ist bekanntlich die Debatte im Nationalrat zur Revision des Urheberrechts. Eigentliches Thema ist die Ratifikation der WIPO Verträge von 1992, d.h. der rechtliche Schutz von technischen Schutzmassnahmen. Dazu haben wir uns schon mehrfach sehr skeptisch geäussert. In den aktuellen offenen Briefen von Suisseculture und von der Stiftung für Konsumentschutz ist das aber nicht mehr das Thema.
Eine neue Debatte hat sich nämlich in der Schweiz rund um die Abgabe von Gebühren auf MP3Player ergeben. Nachdem nun die Stiftung für Konsumentenschutz ihre ausgedruckten e-Mail an die Parteipräsidenten überreicht hat, hat nun auch Suisseculture reagiert und einen offenen Brief unterschrieben von Künstlern veröffentlicht. Im Brief sprechen sie sich explizit für die Abgabe aus. Indirekt äussern sich sich dabei auch gegen technische Schutzmassnahmen:
Sehen wir doch die pauschale Leerträgervergütung als Preis an für die Freiheit, Werke für den privaten Gebrauch zu reproduzieren. Dies ist nichts Neues, sondern die logische Ausweitung des bestehenden Systems auf die neuen Speichermedien. Künstlern, Komponisten, Autoren und Filmschaffenden ist es wesentlich sympathischer, wenn Sie unsere Werke weiterhin ungehindert kopieren dürfen.
Man kann über die Playerabgabe unterschiedlicher Meinung sein. Vieles hängt auch von der konkreten Ausgestaltung der Gebühr ab, d.h. unter anderem der Verteilung und der Höhe der Abgabe. Auch hängt es von möglichen Alternativen ab.
Am Montag wird jedoch wohl nicht wirklich über die Frage der Playerabgabe entschieden. Es kann zwar sehr gut sein, dass sie ein heftiger Debattenpunkt wird und vielleicht sogar darüber abgestimmt wird. Die Vorlage die jedoch auf dem Tisch liegt, handelt vom rechtlichen Schutz technischer Massnahmen (WIPO WCT Abkommen von 1996). Also eigentlich genau dem gegenteiligen Modell, welches das Kopieren verhindern oder überwachen will. Eigentlich sollte die Debatte über die Vorlage geführt werden und dabei über die Gefahren und negativen Konsequenzen von DRM.
Konsumentenschutz überreicht Protestmails zur MP3 Gebühr an Parteipräsidenten
Heute morgen (Montag 10.11.2007) hat der Konsumentenschutz (SKS) 2000 Protestmails gegen die MP3 Gebühr den Parteipräsidenten überreicht:
Am Morgen des 10. September hat die SKS eine Kiste voll Protest-E-Mails auf den Parteisekretariaten abgegeben. Innerhalb nur eines Monats haben 2000 verärgerte Konsumentinnen und Konsumenten der SKS gemailt. Sie wollen, dass sich die Parteipräsidentinnen und -präsidenten gegen die unbeliebte Abgabe auf mp3-Playern und Harddisc-Recordern stark machen. Am 17. September berät der Nationalrat das Anliegen.
Mehr zur Aktion steht in der Medienmitteilung. Zusätzlich haben sie ein Argumentarium mit 8 Punkten gegen die MP3 Gebühr zusammengestellt.
Brainstorming zum Thema “Suisafrei” & MP3 Player Gebühren
Die Abgabe auf MP3 Player erzeugt einigen Aktionismus. Neuerdings.com schreibt “MP3 – SUISAfrei!
Einladung zum konspirativen Brainstorming heute Abend”
Wie eben länglich dargelegt, müssen wir jetzt etwas gegen Art und Höhe der SUISA-Abgabe auf digitale Speichermedien machen.
Wir “treffen” uns heute Abend zu einem Brainstorming-Chat über mögliche Aktionen.
Die Teilnahmebedingungen stehen im Blog-Eintrag.
Rund um die Gerätabgabe haben schon der Konsumentenschutz und einige Jungparteien Aktionen gestartet.
Kulturministeriumwahl: Raphael Urweider antwortet zu Freie/Offene Kultur
Im Rahmen der Wahlen zum Kulturministerium hat die Digitale Allmend bei den beiden Kandierenden Dominik Riedo und Raphael Urweider nachgefragt.
Wählen kann man den Kulturminister noch bis am 11.9.2007 auf der Webseite des Kulturministeriums.
Hier die Antwort von Raphael Urweider:
Was sind Vorteile und/oder Nachteile, aus der Sicht der Künstler bzw. Kreativen, Material unter einer offenen Lizenz zu veröffentlichen (CC,copyleft)?
Im idealfall ist das Material allen zugänglich, kann kreativ weiterverwendet
und verbreitet werden. Volkslieder oder Märchen zum Beispiel funktionieren
seit jeher nach dieser Art. Ein Nachteil ist vielleicht, dass grosse Vertriebsfirmen kein Interesse mehr
daran haben, Kulturgut zu vertreiben, da sie nicht mehr so unverschämt reich
werden können.
Sollte die freie Vermischung von Kultur (z.B. das Remixing oder Sampling von Musik) immer möglich sein? Welche Fälle würden sie ausschliessen?
Keine.
Verhelfen offene Lizenzen Künstlern zu einem grösseren Publikum?
Tendenziell ja. Das Problem heute ist, dass die Menschen den Wert von
Dingen, die gratis oder billig sind, oft nicht anerkennen. Doch ist das
freie Verfügen über das eigene Werk oft Voraussetzung, nicht Ausverkauft zu
werden.
Was sind die Vorteile, aus der Sicht der Gesellschaft, die Erstellung von Werken mit offenen Lizenzen zu unterstützen?
Eine offene, demokratische Gesellschaft sollte auch offene und demokratische Strukturen finden, um den Güteraustausch zu regulieren. Somit würde der Wert von Gütern nicht nur über Geldwert und Markenschutz bestimmt werden, und es wäre möglich, der Diktatur grosser Konzerne etwas entgegenzuhalten.
Inwiefern würde das Kulturministerium unter ihrer Führung die freie Kultur unterstützen?
Ich bin bereits Mitglied auf Plattformen wie www.mx3.ch (http://www.mx3.ch/artist/ldeep2)
oder myspace.com (http://www.myspace.com/djairafrique), die für freie Musik
stehen.Zudem würde ich das kulturministerium.ch mit mx3.ch verlinken, meine
Lieblingssongs in Playlists zusammenfassen und so ein freies Kulturradio schaffen. Natürlich auch Kontakt mit den Verwertungsgesellschaften aufnehmen, und mich über deren Politik informieren.
Zusatzfrage aus Aktualitätsgründen: Was ist ihre Meinung zu DRM (Digital Rights Management)?
Das ist Blödsinn. Neanderthal. Als würde jeder Stromanbieter neue Steckdosen erfinden und dann die passenden Geräte dazu verkaufen.
Sollen alle Künstler die Erlaubnis haben einzelne Werke unter einer CC Lizenz zu veröffentlichen und Mitglied einer Verwertungsgesellschaft zu sein? (Zusatzinfo ProLitteris, Suissimage erlauben dies. Die SUISA nicht)
Grundsätzlich stehe ich dafür ein, dass die Kunst den KünstlerInnen gehören soll. Da die Suisa jetzt schon mit MP3-Playern Geld verdient, sollte sie
sich überlegen, wie unfrei sie ihre Mitglieder halten will. Falls es zu einer Austrittswelle käme, hätte die Suisa plötzlich ein Glaubwürdigkeitsproblem.
Die Antwort von Dominik Riedo ist bereits im Blog. Wer immer noch unsicher ist bei der Wahl, der kann den Kulturfragebogen ausfüllen.
Niederlande: Verwertungsgesellschaft startet Pilotprojekt mit Creative Commons Lizenzierter Musik
Die Verwertungsgesellschaft für Musik Buma/Stemra startet einen Pilot und erlaubt es ihren Mitglieder Werke unter eine Creative Commons Non-commercial Lizenz zu stellen. Der Pilot wird zusammen mit Creative Commons NL gemacht und dauert ein Jahr.
Burma/Stella hat dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht:
Buma/Stemra and Creative Commons Netherlands are launching a pilot that will give members of Buma/Stemra the opportunity to publish their music works under a non-commercial Creative Commons licence. Composers and lyricists, who to date have only been able to publish their work under a Creative Commons license, may now opt to join Buma/Stemra and have this organisation collect their royalties for commercial use of their work. With this pilot Buma/Stemra and Creative Commons Netherlands seek to provide Dutch musicians with more opportunities to promote their own repertoire.
Das ist ein erster Durchbruch bei der Diskussion rund um Verwertungsgesellschaften und Musik. Bisher war es in keiner europäischen Verwertungsgesellschaft möglich.
MP3 Player Abgaben – Konsumentenschutz ruft zum mailen auf
Die Diskussion rund um die Abgabe auf MP3 Player scheint Wellen zu werfen und Reaktionen zu provozieren. Der Konsumentenschutz ruft nun zur e-Mail Aktionen auf:
mp3-Abgabe: Konsumenten, mailt den Parteipräsidenten!
Die SKS fordert: Jetzt muss das Parlament die umstrittene Abgabe auf mp3-Playern und Harddisc-Recordern verhindern. Dazu braucht es im September «bloss» den fraglichen Artikel im Urheberrechtsgesetz ändern. Um Druck auf das Parlament auszuüben, sollen die verärgerten Konsumentinnen und Konsumenten den Parteipräsidentinnen und -präsidenten ein Mail schicken.
Sie zielen dabei auf die Urheberrechtsrevision, welche im September in den Nationalrat kommt.
Auch die Jungparteien von CVP, Grüne und JUSO haben vor einiger Zeit eine Petition dazu lanciert.
In Blogs (Haemmerli, Paddy, misanthop, schwarz und zürcher) und Zeitungen (Blick, NZZ) finden sich weitere Äusserungen zum Thema.
MP3 Player Abgaben – BloggingTom und SUISA
Der Entscheid des Bundesgerichtes zur Abgabe auf MP3 Player sorgt für einigen Diskussionsstoff. BloggingTom hatte vor einer Woche einen ersten Gastbeitrag veröffentlicht und die SUISA hat nun mit einer Stellungsnahme reagiert.
Abgaben auf MP3 Player kommen
Das Bundesgericht hat entschieden und den Rekurs der Konsumentengesellschaften abgelehnt. Das heisst, dass wir in Zukunft auch auf MP3 Player eine Abgabe zahlen müssen. Inside-IT berichtet:
Das Bundesgericht in Lausanne hat in einem heute veröffentlichten Urteil vom vergangenen 19. Juni entschieden, dass die Einführung einer Urheberrechtsgebühr auf digitalen Speichermedien zugelassen wird. Damit dürften Harddisc-Recorder und MP3-Player in der Schweiz bald teurer werden. Bei Chipkarten sind es ein bis zwei Rappen pro Megabyte, bei Harddiscs in MP3-Playern beträgt der Tarif knapp 47 Rappen pro Gigabyte, bei “Audiovisionsaufnahmegeräten” rund 35 Rappen pro Gigabyte.
Die Konsumentenorganisationen haben ebenfalls mit einer Pressemitteilung reagiert und ein Dossier zusammengestellt.
Wichtig erscheint nun genau zu überprüfen, wer von der Abgabe profitiert und darauf zu achten, dass DRM geschützte Werke keine Entschädigung erhalten. Zudem ist zu fordern, dass neue digitale Verbreitungsformen, wie Podcast auch angemessen berücksichtigt werden.