18.3.2008 – Veranstaltung: The Pirates of Nollywood

Bei uns weitgehend unbekannt hat sich die Nigerianische Filmindustrie (Nollywood) in den letzten Jahren rasant entwickelt und zumindest was die Zahl der produzierten Filme betrifft (mehr als 1000/Jahr), Hollywood und Bollywood bereits überholt. Und das in einem Land, praktisch ohne Kinos und so gut wie keinem Urheberrechtsschutz. Aber anstatt die Piraten und Strassenhändler zu bekämpfen, werden sie von den Produzenten als Teil des Filmgeschäftes akzeptiert.

Daniel Kuenzler, Soziologe und Afrikaexperte, stellt die Nigerianische Filmindustrie vor und erläutert wie diese mit den Herausforderungen der unkontrollierbaren Kopien umgeht. Mit Filmausschnitten und Diskussion.

Ein Abend in Kooperation mit der Vertiefung Mediale Künste und
der Digitalen Allmend.

Datum: 18.03.2008

Zeit: 20 Uhr

Ort: Cabaret Voltaire, Zürich

Nutzungs- und Verwertungstarife

Übersicht zur Kollektivverwertung im Urheberrecht

(Schweiz)

    Stand: 6. Februar 2008, erstellt von Philippe Perreaux

In diesem Beitrag geht es um die Kollektivverwertung im Urheberrecht. Es handelt sich um eine Übersicht die als Zusammenstellung dem Auffinden der in diesem Zusammenhang existierenden Tarife der Verwertungsgesellschaften dient.

Kollektivverwertung, PDF Download


URV Vernehmlassung – CCCZH und Digitale Allmend

Nodus berichtet über die Stellungnahme vom CCC Zürich und der Digitalen Allmend zur Vernehmlassung der Urheberrechtsverordnung:

Anlässlich einer öffentlichen Anhörung (Vernehmlassung in der Schweizerischen Bundesverfassung) zur Verordnung zum Urheberrechtsgesetz haben sich der Chaos Computer Club Zürich (CCCZH) und die Interessensgemeinschaft Digitale Allmend (DA) in einem gemeinsamen Schreiben an das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) gerichtet, um grundsätzliche Kritik am rechtlichen Schutz von Systemen für technische Schutzmassnahmen (DRMS) zu äussern und vereinzelt konkrete Lösungsvorschläge einzubringen.

Sie setzen dabei ihre Hoffnungen auf eine zivilgesellschaftlich getragene Beobachtungsstelle, die irrgelaufene DRMS effektiv bremsen kann und fordern ausserdem eine Klarstellung des Begriffs der missbräuchlichen Anwendung einer technischen Schutzmassnahme – es soll Klarheit darüber geschaffen werden, wann ein Missbrauch stattfindet. Der CCCZH und die DA fordern diesen Tatbestand als erfüllt anzusehen z.B. generell bei Datenschutzverletzungen, im Falle von KonsumentInnenschutzinteressen oder aber in Fällen, wo die Interoperabilität nicht mehr sichergestellt ist.

Das ganze Schreiben ist hier als PDF zu haben. Es wurde in der Form heute Nachmittag per E-Mail dem IGE zugestellt.

Vorlage (PDF) und Bericht (PDF) sind beim Bund zu greifen.

Referendum URG Revision gescheitert

No DMCA teilt mit, dass das Referendum zur Urheberrechtsrevion in der Schweiz gescheitert ist:

803 Unterschriften gesammelt, Referendum gescheitert
27. Jan. 2008

Ich möchte allen Beteiligten danken für ihre Mühe, und für das sammeln der Unterschriften. 803 Unterschriften mögen nicht genug sein für ein Referendum, aber es zeigt dass dies ein Thema ist wo einige Leute beschäftigt.

Informatica08 – Nodus als Plattform der Informationsgesellschaft

Dieses Jahr findet in der Schweiz das Jahr der Informatik “informatica08” statt. Verschiedene Zivilgesellschaftliche Gruppierungen haben sich nun letzten Samstag getroffen und richten unter Nodus.ch eine Plattform für Stimmen der Informationsgesellschaft ein. Enstanden ist die Idee im Rahmen der Swissgettogether am 24 CCC Kongress in Berlin und an einem weiteren Treffen wurde die Idee konkretisiert:

Heute schliesslich kam es zum Nachtreffen, mit neuen Organisationen und Menschen der Zivilgesellschaft mit an Bord, welche zusammen ihre Ideale für eine gerechte, auf offenen Standards basierende Informationsgesellschaft einbringen möchten, die für eine Informatik einsteht, die technisch kreativ ist und zugleich immerzu konstruktiv ist.

Die Teilnehmer des Treffs haben beschlossen der Nodus-Plattform ein Revival zu bescheren, mit einer Neuausrichtung zur informatica08. Nicht nur soll auf unsere Beiträge zur informatica08 hingewiesen werden – über die Nodus-Plattform, sondern möchten wir uns auch kritisch mit den Ergebnissen der Veranstaltungsreihe der informatica08 beschäftigen und dabei eine öffentliche Debatte mit auslösen helfen.

Das Protokoll der letzten Sitzung ist online und wer Interesse hat aktiv mitzumachen meldet sich am besten gleich bei Nodus.ch.

EDOEB – Datenschutzverletzungen bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen

Eine wichtige und sehr interessante Nachricht ist gerade vom Eidgenösischen Datenschutz und Öffentlichkeitsbeauftragten veröffentlicht worden.

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) stellt fest, dass die Datenbearbeitung einer Schweizer Firma im Rahmen der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen in Peer-to-Peer-Netzwerken gegen die Grundsätze des Datenschutzgesetzes verstösst. Dabei stellt der EDÖB die Legitimität der strafrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzern keineswegs in Abrede. Es geht vielmehr um die Frage nach dem rechtlichen Rahmen, der eine Durchbrechung des Fernmeldegeheimnisses im privatrechtlichen Bereich erlauben würde. Ein solcher ist nicht gegeben. Solange das der Fall ist, hat die Firma gemäss EDÖB die Bearbeitung von Personendaten zu unterlassen.

Die ganze Pressemitteilung kann beim Newsdienst des Bundes gelesen werden.

Es ist unklar, um welche Firma es sich dabei handelt. Es gibt scheinbar einige Anbieter in der Schweiz. Bekannt in der Schweiz wurde v.a. Logistep für ihre “Anti-Piracy Solution”. Heise hat über diese Firma schon mehrfach berichtet.

Update: Nach Inside-It handelt es sich in diesem Fall um Logistep.

Internetradios – IFPI will Geld fürs kopieren von Song (Update)

Im Dezember hat die IFPI Schweiz wieder einmal Briefe mit massiven Forderungen versendet. Nach den DJs und Restaurants haben nun Internet-Radios massive Forderungen zur Zahlung von Gebühren für das Kopieren von Musikstücken ihrer Mitglieder erhalten. Dabei verweist die IFPI auf den Art. 36 des Schweizerischen Urheberrecht.

Die IFPI verlangt, dass Internetradio-Betreibende einen Vertrag unterschreiben. Zentraler Punkt sind dabei die Kopierrechte:

xyz.ch wird non-exklusiv das Recht gewährt im Rahmen der eigenen Internet-Programme von den Tonträgern der Mitglieder der IFPI sowie den darauf enthaltenen Aufnahmen die erforderlichen Überspielungen (technisch notwendige Festplattenkopien) für die Zugänglichmachung (Wahrnehmbarmachung) beziehungsweise “Verbreitung” im Internet herzustellen.

DRM darf nicht umgangen werden und kann wohl nicht mehr abgespielt werden in einem Internetradio:

Ein allfällig vorhandener Kopierschutz darf nicht “geknackt” werden.

Der Text der Briefe ist nicht wirklich ziemperlich und es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die IFPI Recht hat und die notwendigen Rechte an der gespielten Musik hat. Die Fristen sind zur Vertragsunterzeichnung sind immer auch sehr kurz.

Die Tarifbasis pro Jahr gemäss des Vertrages:

  • Fr. 0.002 pro Title und Hörer
  • Upload (Vervielfältigung): Fr. 1.00 pro Titel
  • 4% der Werbe- und Sponsoringmassnahmen
  • Administrationsgebühren: Fr 500.-
  • Mindestentschädigung: Fr 3’000.- Grundgebühr zuzüglich Fr. 200.- pro Kanal
  • Interessant wäre zu wissen, ob und wieviel der Einnahmen die IFPI dann auch wirklich an die Labels weiterleiten würde.

    Für viele Internetradios die sehr klein sind ist die Gebühr zu hoch. Sie müssen, falls die Gebühren für die von Ihnen gespielte Musik berechtigt ist, entweder ihr Program anpassen oder wohl aufhören.

    Der Vertrag kann nun auch online bei Swissradio angesehen werden. Swissradio hat auch geantwortet.
    Teile des Briefes und Vertrag:01/09:02/09:03/09:04/09:05/09:06/09:07/09:08/09:09/09

    Die IFPI Gebühr sind nicht die einzigen Kosten für Urheberrechte. Auch Kosten bei der SUISA können anfallen.

    Update
    Die IFPI hat nun schon auf den Brief von Swissradio geantwortet (1/2).<

    Nationalrat nimmt UNESCO Konvention deutlich an

    Die Schweizer Koalition für die kulturelle Vielfalt meldet einen Erfolg aus dem Nationalrat. Der Nationalrat hat heute mit deutlicher Mehrheit beschlossen die UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes zu ratifizieren.

    Das EDI beschreibt die Konvention folgendermassen:

    Die UNESCO-Konvention über kulturelle Vielfalt bezweckt den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen und die Bestätigung des Rechts aller Staaten, Bestimmungen in diesem Sinne zu erlassen. Es geht insbesondere um die Regelung von Fragen im Zusammenhang mit der Förderung und Verbreitung von Kultur: Die Konvention anerkennt die Besonderheit und die doppelte Bedeutung von kulturellen Aktivitäten, Gütern und Dienstleistungen als Träger von Identitäten, Werten und Sinn und als Objekte mit kommerziellem Wert. Weiter wird in der Konvention das Prinzip des Medienpluralismus und des öffentlichen Rundfunks bekräftigt. Schliesslich wird die zentrale Rolle der Zivilgesellschaft im Rahmen von Schutz und Förderung der kulturellen Vielfalt hervorgehoben.

    Die Digitale Allmend ist Mitglied der Koalition.
    (Parlamentsdebatte)

    IFPI mal anders: «inspiring people to share!» ;) [Update]

    Die IFPI ist immer wieder gut für Überraschungen. Nach dem unfreiwilligen Redesign von ifpi.com erstrahlt seit diesem Montag nun auch die Website www.musikindustrie.de, die von der Deutschen IFPI-Sektion unterhält wird, in neuem Gewand.

    Auf der Homepage prangert gleich unter dem neuen Logo ein grosser Countown, der dem Besucher vor Auge führen soll, wie viele illegale Downloads seit Anfang Jahr getätigt wurden. Was die IFPI genau darunter versteht und wie sie auf diese Zahl kommt steht leider nirgends.

    Erst wenn man sich den Quelltext der Website anschaut, die auf dem freien CMS Typo3 basiert, erhält man einen Hinweis, wie das mit dem Download-Zähler gemeint sein könnte. In der 7. Zeile des Quellcodes steht nämlich folgendes:

    This website is powered by TYPO3 – inspiring people to share!

    [Update]:
    Auf Nachfrage hat uns Sylvia Reitz vom Bundesverband Musikindustrie e.V. mitgeteilt, dass der Downloadzähler auf musikindustrie.de auf der Zahl der illegalen Downloads im Jahr 2006 basiert, welche die IFPI in ihrer Brennerstudie ermitteln liess. An dieser Studie, die von der Gesellschaft für Konsumentenforschung (GfK) durchgeführt wurde, nahmen 10’000 Peresonen teil. Mehr Infos dazu in diesem Artikel auf Spiegel Online.

    Einigung zwischen GEMA und YouTube wirft Fragen auf

    Auf Nachfrage bei der SUISA wurde uns mitgeteilt, dass die kürzlich getroffene Vereinbarung der GEMA mit YouTube für YouTube-Nutzer aus der Schweiz keine Gültigkeit habe. Die GEMA hat in ihrer Pressemitteilung geschrieben, dass sie sich mit YouTube geeinigt hat, dass deutsche YouTube-Nutzer für ihre Videos nun auf Werke von der GEMA zurückgreifen dürfen.

    Poto Wegener, der Leiter von der Urheberabteilung bei der SUISA, bezweifelt jedoch, dass die GEMA berechtigt ist, eine Erlaubnis für die Nutzung des «Weltrepertoires» der GEMA den deutschen YouTube-Nutzern auszusprechen. Für Werke, die bei der SUISA angemeldet sind, wäre dies schon allein deshalb nicht möglich, weil die SUISA nicht über das so genannte «Synchronisationsrecht» verfügt. Solange dieses Recht bei den Autoren liegt, darf der Rechtsinhaber nicht selber bestimmen, ob ein Musikstück mit einem anderen Werk verbunden werden darf. Deshalb ist es deutschen YouTube-Nutzern nach wie vor nicht erlaubt, SUISA-Werke in ihren YouTube-Videos zu verwenden.

    Von der Vereinbarung ausgenommen dürften auch die Rechte an Musikvideos sein, obwohl dies in der Medienmitteilung der GEMA nicht klar hervorgeht: «Diese Einigung ermöglicht die Musiknutzung sowohl in Musikvideos als auch in den von Nutzern erstellten Videos». Fakt ist jedoch, dass die GEMA weder Leistungsrechte noch Urheberrechte aus anderen Bereichen als der Musik vergeben kann. Der Upload eines MTV-Clips würde deshalb zusätzlich der Abklärung dieser Rechte bei den MusikerInnen oder Tonträgerproduzenten bedürfen.