WIPO unterstützt die Wissensallmende

Bei der WIPO (World Intellectual Property Organisation) gab es einen erfreulichen Durchbruch bei der Entwicklungsagenda. So schreibt heise.de:

Die World Intellectual Property Organization (WIPO) wird künftig nicht nur für den Schutz des geistigen Eigentums (Intellectual Property, IP) sorgen. Sie soll auch die Auswirkungen dieses Schutzes auf die ärmeren Länder untersuchen und sich für eine reichhaltige “Public Domain” einsetzen, also frei zugängliche Werke. Das haben die WIPO-Mitgliedsstaaten am späten Freitagabend bei einer Sitzung eines eigens eingesetzen Komitees entschieden, das der WIPO eine “entwicklungspolitische Agenda” geben soll.

Auf der a2k Liste gibt es eine lesenswerte Sammlung von Zitaten von verschiedenen NGOs zum Resultat. Wir zitieren daraus Vera Franz von OSI:

“With this week’s meeting we are a step closer to making WIPO fit for the 21st century. Back in 2003 WIPO had argued that a meeting on open collaborative knowledge projects would fall outside the agency’s mandate. With today WIPO has put these issues firmly on its agenda, acknowledging that in a healthy and competitive knowledge economy more IP is not always better. What is next? These changes will have to impact future norm-setting at the agency.”

Weitere Details gibt es im offiziellen Pressrelease der WIPO oder im Blog der EFF.

Die Schweiz im Visier der “International Intellectual Property Alliance” (IIPA)

Die “International Intellectual Property Alliance“, eine US-Amerikanische Lobbying Organisation, hat vor kurzem ihren Jahresbericht 2007 über den Stand des Schutzes des “geistigen Eigentums” weltweit veröffentlicht. Diese Bericht wurde dem US Trade Representative (USTR) übergeben, der ihn in der Regel als Grundlage für die sogenannten “special 301” Verfahren benutzt. Diese Verfahren sind eines der zentralen Druckmittel, mittels denen die US Regierung auf bilateralem Weg extrem strikte Regelungen durchzusetzen versucht.

“Special 301” is the part of U.S. trade law that requires the U.S. Trade Representative (USTR) to identify countries that deny adequate and effective protection for intellectual property rights (IPR) or that deny fair and equitable market access for U.S. persons who rely on IPR. Once “identified,” the country could face bilateral U.S. trade sanctions if changes are not made to the address U.S. concerns.

Unter der Rubirk “COUNTRIES DESERVING SPECIAL MENTION” befindet sich dieses Jahr auch die Schweiz:

Special 301 Recommendation: IIPA specially mentions Switzerland in this year’s Special 301 filing, but does not make a recommendation for listing at this time. However, IIPA does recommend that an out-of-cycle-review be conducted this year to evaluate the efforts of the Swiss Government to amend its copyright law, and specifically: the removal of proposed sweeping exemptions and compulsory licenses for broadcasting organizations for online use of content; the removal of right to circumvent technological protection measures for use of exceptions; and the introduction of legal source requirement.

Was hier ausgesprochen wird ist eine Drohung, dass wenn die CH nicht die UHR Revision im Interesse der US Copyright Industrie durchführt, dann Schwierigkeiten in den nächsten bilateralen Handelsabkommen auftauchen werden. Die Schweiz ist allerdings nur eines von knapp 50 Ländern, die im Bericht negativ erwähnt werden, was die BBC dazu bringt zu kommentieren, dass dieser Bericht in erster Linie ein Zeichen sei, wie sehr die US Copyright Industrie “out-of-touch” mit den Rest der Welt sei.

Details zum DJ-Vertrag von der IFPI

Wie berichtet, hat die IFPI an DJs in der Schweiz einen Vertrag zur «Vervielfältigung von Tonaufnahmen zum Zwecke der Ausübung einer DJ-Tätigkeit» zugeschickt. Die IFPI vertritt nach eigenen Angaben einen Grossteil der Tonträgerproduzenten in der Schweiz. In dem Brief wurden die betroffenen DJs aufgefordert, den Vertrag bis zum 19. Febraur 2007 zu unterschreiben. Anderfalls wird mit zivil- und strafrechtlicher Verfolgung gedroht.

Plärrr Studio Productions waren so freundlich, uns eine Kopie des Briefes zur Verfügung zu stellen. Die Vereinbarung enthält einige interessante Punkte:

  • Der DJ muss der IFPI von jeder Promo-CD unaufgefordert eine kostenlose Kopie zusenden.
  • Wenn der DJ Hörproben eines Sets zwecks Promotion auf seine Website stellt, ist «die Spieldauer eines jeden Ausschnitts auf eine Dauer von 60 Sekunden limitiert.»
  • «Die Anzahl der gleichzeitig auf der Website angeboteten Hörproben ist auf 5 Stück beschränkt.»
  • «Die Wahrnehmbarmachung via Internet wird mit einer Software bzw. Website-Gestaltung realisiert, die sicherstellt, dass ein Herunterladen (“Download”) oder Speichern [..] verhindert wird.»
  • «Jede Tonaufnahme darf nur einmal je “Anklicken” wahrnehmbar sein.» Eine automatische Wiederholung (“Schleife”) der jeweiligen Ausschnitte oder die Verwendung als Hintergrundmusik der Website ist nicht gestattet.
  • Die Berechtigungen beziehen sich ausschliesslich auf das HTTP-Protokoll (ob HTTPS damit auch gemeint ist, steht nicht).
  • Auf der Website müssen Links zu den Websites von IFPI, SUISA und SWISSPERFORM plaziert werden.
  • Der «DJ gewährt IFPI vollumfänglich Einblick in alle bezüglich Internet-Nutzung verfügbaren statistischen Daten (z.B. log-files).»
  • «Das Speichern (“Hosting”) [..] ist ausschliesslich auf einem Server mit Standort in der Schweiz gestattet.»
  • Der «DJ darf ausschliesslich Tonaufnahmen zur Vervielfältigung verwenden, die nicht aus [..] Online-Tauschbörsen stammen.»
  • «Tonaufnahmen, die mit einem Kopierschutz- oder einer sonstigen Schutzvorrichtung versehen sind, der ihre Vervielfältigung verhindert, dürfen nicht kopiert werden.»
  • «Tonaufnahmen dürfen nicht mit Videoaufnahmen zusammengeführt werden.»
  • Sammelband “Wissen und Eigentum” jetzt auch als PDF

    Der Sammelband “Wissen und Eigentum” von Jeanette Hofmann ist nun auch als .pdf zum Herunterladen und Weiterverbreiten verfügbar. Er steht unter der Creative Commons Lizenz by-nc-nd.

    Die einzelnen Kapitel:

    I. Einleitung
    Jeanette Hofmann / Christian Katzenbach: Einführung
    James Boyle: Eine Politik des geistigen Eigentums

    II. Geschichte und Theorie

    Thomas Dreier / Georg Nolte: Einführung in das Urheberrecht
    Hannes Siegrist: Geschichte des geistigen Eigentums und der Urheberrechte.Kulturelle Handlungsrechte in der Moderne
    Klaus Goldhammer: Wissensgesellschaft und Informationsgüter aus ökonomischer Sicht

    III. Technische und rechtliche Strukturen

    Till Kreutzer: Das Spannungsfeld zwischen Wissen und Eigentum im neuen Urheberrecht
    Corinna Heineke: Adventure TRIPS – Die Globalisierung geistiger Eigentumsrechte im Nord-Süd-Konflikt
    Volker Grassmuck: Wissenskontrolle durch DRM: von Überfluss zu Mangel

    IV: Kunst und Kulturgüter

    Friedemann Kawohl / Martin Kretschmer: Von Tondichtern und DJs – Urheberrecht zwischen Melodieneigentum und Musikpraxis
    Heike Andermann / Andreas Degkwitz: Zirkulation wissenschaftlicher Information in elektronischen Räumen

    V. Märkte und Geschäftsmodelle

    Joscha Wullweber: Marktinteressen und Biopiraterie – Auseinandersetzungen um das «grüne Gold der Gene»
    Johann Cas und Walter Peissl: Datenhandel – ein Geschäft wie jedes andere?
    Robert A. Gehring: FOSS, die Firma und der Markt

    VI. Ausblick

    Felix Stalder: Neue Formen der Öffentlichkeit und kulturellen Innovation zwischen Copyleft, Creative Commons und Public Domain
    Bernd Lutterbeck: Die Zukunft der Wissensgesellschaft

    (via katzenbach.info)

    IFPI will Geld von DJ für das Kopieren von Liedern

    Gemäss Schweizerischem Tagesanzeiger hat die IFPI Schweiz an 200 DJs in der Schweiz persönliche Warnbriefe verschickt und sie zu Zahlungen aufgefordert:

    Betroffen von der Ifpi-Steuer sind unerwartete Bereiche: Zahlen sollen DJs, wenn sie vor einem Auftritt Lieder auf den Computer laden oder auf einer CD zusammenstellen, um so für ihr Set weniger Platten mitschleppen zu müssen. Zahlen sollen sie auch, wenn sie eine CD mit ihren Lieblingstracks mischen, um Klubbetreiber von ihrem Repertoire zu überzeugen, oder wenn sie einige Hörproben daraus ins Netz stellen.

    Die Gebühren sind dabei sehr hoch:

    Best-of-Zusammenstellungen für Auftritte oder zur Promotion kosten je 2000 Franken pro Jahr. Wer weniger als zwölfmal jährlich auftritt, muss «nur» 500 Franken hinblättern. Wer Soundmüsterchen ins Internet stellt, bezahlt pauschal 500 Franken. Alles zusammen ergibt, inklusive 7,6 Prozent Mehrwertsteuer, exakt 4842 Franken.

    Das übertriebene Vorgehen stösst bei einigen DJs verständlicherweise auf Kritik. Es ist zudem fragwürdig, ob die IFPI Schweiz überhaupt diese Forderungen durchsetzen könnte. Die IFPI Schweiz neigt aber auch dazu gross Kampagnen zu starten und irgendwelche Forderungen aufzustellen. Beispielsweise die Briefe an Tauschbörsennutzende 2005 oder 2001.

    “Stop-Piracy”? Kavalier Appropriated

    Photograph by Digitale Allmend. Ostermundigen, Bern Jan. 31, 2007:

    Stop-Piracy Plakat. Schwarzer Text: Daten- und Softwareklau gelten als Kavaliersdelikt.  Dann ist also jemand, der andere um den Lohn bringt, ein  Kavalier? Play fair. Stop Piracy. Beigefügt in grün: Bill G. Reichster Kavalier der Welt
    Update: I wanted to post what follows in the comments, in answer to Michael’s “hier sind noch 2 andere:
    http://www.20min.ch/news/wirtschaft/story/22580246 “. Somehow it doesn’t work there, so I am doing it here:
    Thanks Michael – actually this morning Daniel suggested adding a ref. to www.werbewoche.ch/newsmail070205_piracy.werbewoche, which seems to be the source of the 20minuten story. The Werbwoche has this piece of advice:

    Aus der ganzen Geschichte lassen sich in den Augen der Werbewoche folgende Schlussfolgerungen für die Werbewelt ziehen: 1. Vermeiden Sie in Ihren Plakaten Weissraum – dann entgehen Sie solchen naseweisen Zusätzen. 2. Suchen Sie den unbekannten Schmierer und stellen Sie ihn als Texter ein.

    Somehow, I don’t really think “Schmierer” would be easily enticed to work as “Texter” for Stop-Piracy. But if I were – devil forbid – one of the Stop-Piracy initiators – rather than just sticking the same poster on the commented one, I’d create a variation explicitly inveiting people to answer. And I’d offer a portal on the Stop-Piracy site where folks could post pictures of their comments via cell phone. And then I’d make a new series of posters responding to the comments, and so on.
    Per se the slogans are inane, be it on posters or on the stop-piracy website – but maybe they could work as a trigger for discussion.

    A propos of the site, the IGE‘s continued disregard for accessibility rules (1) means that the slogans cannot indexed by search engines: no alternative text for the one in the very short flash intro http://www.stop-piracy.ch/img/intro_de_neu.swf that fades away from the home page after a fraction of second. And on the site itself, the slogans appear as jpg images with always the same alternative text: “kopfbild”in all languages. Well, “all languages” in a manner of speaking, as IGE and their buddies once again are disregarding the Itailan and Romantsch minorities. As did IFPI when it launched its Game Over “pirate hunt”. As did the IT industry and business tycoons when they launched ePower für die Schweiz. At times belonging to a discriminated minority has its silver lining…

    (1) see Stellungnahmen betr. Vernehmlassung zur Revision des Urheberrechtsgesetzes, where all the position papers are presented as photographic PDFs, hence inaccessible and unindexable too.

    «Chaos Computer Club Zürich» gegründet

    Am 23C3 hat der frühere Verein «Chaostreff Zürich» den Status des Erfahrungsaustauschkreises zugesprochen bekommen und nennt sich seit seiner Vereinsversammlung vom 20.01.2007 «Chaos Computer Club Zürich» oder «CCCZH», womit die Anbindung zum Chaos Computer Club e.V. (mit Sitz in Hamburg) hervorgehoben werden soll. Der Verein gilt damit als die lokale Niederlassung des CCC e.V. für die Region des Kantons Zürich.

    Typische politische Themenbereiche im CCC-Umfeld bewegen sich um den Datenschutz und der Informationsfreiheit, d.h. dem Schutz privater, schützenswerter Daten auf der einen Seite und dem Recht sich aus beliebigen Quellen ungehindert informieren zu können auf der anderen Seite. In technischer Hinsicht fordert der CCCZH den kreativen und konstruktiven Umgang mit Technologie nach der Hackerethik des CCC e.V., wobei die Grenzen von Technologien ausgelotet werden sollen und deren Einsatz immer mit Einbezug der möglichen gesellschaftlichen Auswirkungen erfolgen soll.

    Nebst der allwöchentlichen Treffveranstaltung im Club- und Veranstatlungsraum des DOCK18, wo sich Mitglieder und Interessierte austauschen können, organisiert der CCCZH im April die Veranstatltung des «Chaosdock 2007», einer Konferenz im kleinen Rahmen, die als Formen der Inhaltsvermittlung Vorträge, Workshops und Filmvorführungen einsetzt. Auf schweizerischer Ebene beteiligt sich der CCCZH an der Organisation der Chaos Singularity 2007 (oder CoSin), die auf ähnliche Inhaltsvermittlungsformen wie dem Chaosdock zurückgreift, aber in einem grösseren Rahmen stattfinden wird. Tagen wird diese Veranstatlung im Juli. Diese physischen Kanäle verwendet der CCCZH, um seine Anliegen gegen aussen zu tragen, Kontakte zu knüpfen und die vereinszweckmässigen Arbeiten seiner Mitglieder zu thematisieren.

    Weitere Infos gibt es auf der Website des CCCZH.

    SUISA, itunes und “kleine” Autoren

    Die SUISA berichtet auf ihrer Webseite von ihren Problemen mit der Verteilung der Einnahmen aus dem iTunes Store an die Autoren. Sie kommen dabei zu folgendem Fazit:

    Wir bedauern, dass durch dieses Auswahlverfahren die Autoren der weniger erfolgreichen Titel, darunter wohl etliche SUISA-Mitglieder, etwas benachteiligt werden. Alles andere aber wäre mit nicht vertretbarem Aufwand verbunden.

    Wieso es dazu kommt steht im Artikel auf der Webseite . Interessant ist dabei insbesondere die Argumentation des zu hohen Aufwandes und der Probleme mit dem Abgleich der Datenbankfelder zwischen iTunes und der SUISA. Durch die aktuelle Verteilungspraktik erhalten nun die Erfolgreichen auch gleich noch die Anteile der weniger Erfolgreichen….

    Beobachter – F.A.Q. zu den häufigsten Fragen rund um urheberrechtlich geschützte Musik im Netz

    Der Schweizerische Beobachter hat in seiner neuesten Ausgabe einen Artikel über urheberrechtlich geschützte Musik im Netz. Die zehn häufigsten Fragen und Antworten sind dabei sehr lesenswert.

    Neben dem mehrfach schon bestätigten Aussage, dass in der Schweiz der Download von Musik legal ist und bleibt, hat es auch eine Antwort zur Frage von Schadenersatzforderungen der IFPI. Die IFPI  beobachtet Tauschbörsen und hat auch schon Briefe mit Schadenersatzforderungen bis zu Fr. 9000.- verschickt. Der Beobachter schreibt nun:

    Die Urheberrechtsexperten sind sich einig, dass diese Schadenersatzforderungen gerichtlich kaum durchsetzbar sind. Aus diesem Grund müssen die Betroffenen die Erklärung der IFPI nicht unterschreiben. Es besteht allerdings die Gefahr, dass die IFPI dann Strafanzeige erstattet.

    Ständerat stimmt rechtlichen Schutz von technischen Schutzmassnahmen zu

    Eine kurze Meldung zur aktuellen Debatte im Ständerat. Der Ständerat hat soeben den rechtlichen Schutz technischer Massnahmen angenommen. Es gab eigentlich gar keine Diskussion zum Thema. Der Diskurs lief in etwa so: “Das Wort ist frei, keine Bemerkungen, das Wort wird nicht mehr gewünscht, es ist beschlossen.”. Kein Votum/Debatte nichts…

    Die Vorlage 2 mit dem WIPO Abkommen wurde dann um 18:20 mit 26 zu 0 bei 0 Enthaltungen. Es gab keine Änderungen zum Komissionsvorschlag. Vorher wurde die Vorlage 1 mit den Änderungen der Rechtskommission angenommen.

    Das Geschäft geht nun an den Nationalrat. Die ganze Behandlung dauerte also von 15:15 bis 18:20. Die ganze Debatte lässt sich online nachlesen.

    Der Artikel zum rechtlichen Schutz technischer Massnahmen sieht nun als folgendermassen aus:

    3a. Titel: Schutz von technischen
    Massnahmen und von Informationen für die Wahrnehmung von Rechten

    Art. 39a (neu) Schutz technischer Massnahmen

    1 Wirksame technische Massnahmen zum Schutz von Werken und anderen
    Schutzobjekten dürfen nicht umgangen werden.

    2 Als wirksame technische Massnahmen im Sinne von Absatz 1 gelten Technologien und Vorrichtungen wie Zugangs- und Kopierkontrollen, Verschlüsselungs-, Verzerrungs- und andere Umwandlungsmechanismen, die dazu bestimmt und geeignet sind, unerlaubte Verwendungen von Werken und anderen Schutzobjekten zu verhindern oder einzuschränken.

    3 Verboten sind das Herstellen, Einführen, Anbieten, Veräussern oder das sonstige Verbreiten, Vermieten, zum Gebrauch Überlassen, die Werbung für und der Besitz zu Erwerbszwecken von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die:

    a.Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung technischer Massnahmen sind; oder

    b. abgesehen von der Umgehung technischer Massnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben; oder

    c. hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung technischer Massnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.

    4 Das Umgehungsverbot kann gegenüber denjenigen Personen nicht geltend gemacht werden, welche die Umgehung ausschliesslich zum Zweck einer gesetzlich erlaubten Verwendung vornehmen.

    Aus unserer Sicht gut ist, dass der Artikel 4 erhalten geblieben ist. Bei 3 wurde gesagt, dass der Artikel nun kompatibler ist zur EU und eine Verschärfung darstellt. (Achtung der Gesetzesartikel wurde aus dem Komissionsvorschlag kopiert. Bis die definitive Version verfügbar ist, ist die Version mit Vorsicht zu betrachten.)

    Zusätzlich wird es auch eine Beobachtungsstelle geben.

    Morgen geht es dann wieder weiter mit der Agrarpolitik 2011. Ein wohl wichtigeres Thema für den Ständerat und die Schweiz. Er hat schon am morgen darüber diskutiert.

    Update Medienberichte:

    Heise: Schweizer Ständerat befürwortet DRM-Knacken zum Eigengebrauch

    20min: Kopierschutz knacken verboten

    Nachtrag 2: (3.1.07)

    Im Kleinreport wurde folgende Stellungsnahme von befreundeten Organisationen veröffentlicht:

    “Mit Enttäuschung haben interessierte Schweizer Organisationen auf die Debatte und Entscheidung im Ständerat reagiert. Die zweite Kammer sei erneut nicht auf deren Anliegen eingegangen, sondern habe sich ausschliesslich an den Empfehlungen der ständerätlichen «Kommission für Rechtsfragen» orientiert. Demnach wird eine Regelung befürwortet, mit der «wirksame technische Massnahmen zum Schutz von Werken und anderen Schutzobjekten nicht umgangen werden dürfen», ausser für den Eigengebrauch. Der rechtlichen Absicherung von Kopierschutzverfahren seien keinerlei Auflagen zur Offenlegung von Informationen zur Interoperabilitätssicherung entgegengesetzt worden, kritisierten die Swiss Internet User Group (SIUG) und andere Netz-Organisationen in ihrer Stellungnahme zum Ständeratsentschluss.”