Interview Volker Grassmuck – Freier Zugang, CC, Verwertungsgesellschaften…

KulturTV hat ein weiteres Interview vom Tweakfest im Sammelkasten der Digitalen Allmend veröffentlicht. Das Interview wurde in zwei Teilen veröffentlicht.

Im ersten Teil geht es um eine kurze Zusammenfassung seines Referats am Tweakfest, eine kurze Geschichte der Weitergabe von Wissen und Kultur, sowie Creative Commons.

In zweiten Teil geht es um Verwertungsgesellschaften und Freie Lizenzen. Volker schildert die Idee einer Verwertungsgesellschaft 2.0 für den Onlinebereich. Danach folgt ein Blick auf DRM und die Urheberrechtsrevision in der Schweiz, gefolgt von einigen Ideen zu Creative Common Schweiz.

Urheberrechtsrevision passiert Rechtskommission des Nationalrates ohne grosse Änderungen

Die Urheberrechtsrevision wird wohl demnächst im Nationalrat beraten werden. Die Rechtskommission des Nationalrates hat die Revision diskutiert und keine grossen Änderungen vorgenommen. Sie folgt gemäss Medienmitteilung dem Ständerat. D.h. also, dass die Umgehungserlaubnis weiterhin im Gesetz ist und der Forderung der IFPI nicht entsprochen wurde. Es geht scheinbar darum den Kompromiss nicht aufzubrechen und keiner Seite entgegen zu kommen:

Wie RK-Präsident Daniel Vischer (Grüne/ZH) am Freitag vor den Medien in Bern erklärte, gilt es, mehreren «Playern» mit einem Kompromiss Rechnung zu tragen: den Kulturschaffenden, den Produzenten, den Konsumentinnen und Konsumenten, der Unterhaltungsindustrie und der Wirtschaft.

Eine Änderung gab es scheinbar zugunsten den Sendeunternehmen:

Beim Archivschutz verwaister Werke kam sie den Sendeunternehmen entgegen. Immer dann, wenn diese Hintergrundmusik abspielen, müssen sie nicht auf den Urheber zurückgreifen. Das sei ein referendumsfähiges Kompromissangebot, sagte Vischer.

Ohne mehr Details ist es schwierig dazu einen Kommentar abzugeben. Vielmehr bedeutet die Änderung, dass der Ständerat wahrscheinlich noch einmal über die Urheberrechtsrevision debattieren muss. Dies hängt jedoch davon ab, ob der Nationalrat die Empfehlungen der Nationalratskommission übernimmt. Es ist zu erwarten das weiterhin die verschiedenen Interessengruppen versuchen Einfluss zu nehmen und im Nationalrat Einzelanträge gestellt werden.

Die Konsumentenorganisationen haben bereits reagiert und eine Pressemitteilung veröffentlicht:

Die Rechtskommission des Nationalrats will Programme verbieten, mit welchen der lästige Kopierschutz umgangen werden kann. Hingegen soll der Download aus Internetbörsen weiterhin nicht explizit strafbar sein. Die vier Konsumentenorganisationen acsi, FRC, kf und SKS beurteilen den Entscheid zwiespältig.

Jungparteien starten Petition für “konsumentenfreundliches Urheberrecht”

JUSO, Junge Grüne und die Junge CVP haben eine Petition zum “konsumentenfreundlichen Urheberrecht” gestartet. Dies in Anbetracht der Revision des Urheberrechtes in der Schweiz. Sie fordern:

  • Privatkopien von Tonträgern für den Eigengebrauch sollen weiterhin möglich und legal bleiben. Auf ein Verbot zur Umgehung des Kopierschutzes für den Eigenverbrauch ist zu verzichten.
  • Auf Speichermedien und Abspielgeräten (Mp3-Player, Mp3-fähiges Handys) dürfen keine Gebühren erhoben werden.
  • Legal erworbene elektronische Mediendateien müssen auf allen Plattformen und Geräten abspielbar sein. Die Anbieter müssen zu entsprechenden Massnahmen verpflichtet werden.
  • Die freien Lizenzen (wie LAL oder GNU) sollen gestärkt und im schweizerischen Recht verankert werden.
  • Unterzeichnen kann man die Petition auf der Webseite Lieblingsmusig.

    Nachtrag Pressemitteilungen: JungeGrüne, JungeCVP

    Rechtskomission Nationalrat beginnt mit Detailberatung Urheberrechtsrevision

    An der gestrigen Sitzung der Rechtskomission des Nationalrates wurde auch die Urheberrechtsrevision besprochen. Laut Pressemitteilung wurde auf die Vorlage eingetreten:

    Die Kommission ist auf die Vorlage zum Bundesbeschluss über die Genehmigung von zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum sowie zur Änderung des Urheberrechts eingetreten.

    Die Detailberatungen finden Ende Mai/Anfang Juni statt.

    Filmer und Journalist Thomas Haemmerli zum Konflikt über Copyrights

    Thomas Haemmerli , dessen Film “Sieben Mulden und eine Leiche” gerade im Kino läuft, hat in der WOZ (26.4.07, S.14) ein Interview gegeben und sich dabei folgendermassen zum Copyright geäussert:

    WOZ: Sie wettern gern gegen Ihrer Meinung nach bornierte Politiker und Politikerinnen. Worauf sollten sich fortschrittliche Politiker denn konzentrieren?
    Thomas Haemmerli: Sie sollten zum Beispiel begreifen, dass eine der wichtigsten Frontlinien zwischen den US-Entertainmentkonzernen auf der einen und der Bevölkerung sowie den Kreativen auf der anderen Seite verläuft.
    Copyright killt nicht nur Kreativität, es legitimiert auch, jeden zu kontrollieren. Und die Politiker sollen begreifen, dass Politik national kaum mehr möglich ist.

    Da können wir ihm eigentlich nur zustimmen. Es wäre schön, wenn die ParlamentarierInnen dies begreifen würden und das Urheberrechtsgesetz nicht noch mehr zu Gunsten der US-Entertainmentkonzernen verändert.

    Offener Brief vom Konsumentenschutz an die IFPI

    Die IFPI stellt im Rahmen der Urheberrechtsrevision drastische Forderungen, u.a. ein absolutes Umgehungsverbot von Kopiersperren. Die Stiftung Konsumentenschutz hat nun reagiert und in ein offenen Brief die IFPI aufgefordert von ihren Forderungen abzurücken.
    Gemäss offenem Brief will die IFPI:

  • Sie wollen den Artikel im Gesetz streichen, welcher es den Konsumentinnen und Konsumenten erlaubt, den Kopierschutz zu umgehen, selbst wenn sie dies lediglich tun, um eine Kopie einer CD oder DVD für ihren eigenen persönlichen Gebrauch tun – was gemäss Artikel 19 URG legal ist. Die SKS unterstützt diesen Artikel ausdrücklich (Art. 39a Abs. 4).
  • Sie wollen den Artikel im Gesetz belassen, welcher Programme verbietet, die die Kopiersperre («Kopierschutz») umgehen. Damit hätten die Konsumentinnen und Konsumenten kein Instrument in der Hand, um einfach eine Kopie einer CD zu erstellen – selbst wenn ihnen dies gemäss dem oben erwähnten Artikel erlaubt sein soll. Die SKS spricht sich für das Streichen dieses Artikels aus (Art. 39a Abs. 3).
  • Der Konsumentschutz kontert nun mit den berechtigten Argumenten, dass die Forderungen der IFPI nicht mehr zeitgemäss und überholt sind.

    in der Schweiz gibt es im Moment ein reges Lobbying zur Urheberrechtsrevision. Die Rechtskomission des Nationalrates trifft sich am 10./11.5 zum Thema und unter Umständen wird die Revision in er Junisession im Parlament behandelt.

    Urheberrecht als Hindernis für die Forschung

    In der NZZ vom Freitag 20.4.2007 hat es einen lesenswerten Beitrag (leider nicht online) vom Wissenschaftler Donat Agosti zur Urheberrechtsrevision, Open Access und dem Computer als Recherchierer. Bezüglich Urheberrechtsrevision in der Schweiz äussert er sich skeptisch:

    Das Ziel wissenschaftlicher Publikationen, Resultate einem möglichst breiten Publikum zugänglich zu machen, steht jedoch im Gegensatz zum Beispiel zu jenem der Werke der Kunst oder der Unterhaltungsindustrie, wo die Deckung der Kosten zur Erstellung des Werkes überhaupt erst durch den finanziellen Gewinn der Weiterverbreitung möglich ist. In der jetzigen Debatte über Urheberrecht – in der Schweiz beispielsweise wird am 23. April die Revision des Gesetzes in der entsprechenden nationalrätlichen Kommission behandelt – wird kaum auf diesen Unterschied eingegangen. So liegt im schweizerischen Urheberrecht der gesetzliche Fokus auf dem Begriff des «Werkes», welches geschützt werden muss. Dabei geht es etwa um ein musikalisches Stück, einen Roman oder eine wissenschaftliche Publikation. Dass Letztere nur einen kleinen, sehr stark standardisierten Beitrag zum sich rasant entwickelnden Wissen darstellen, wird kaum berücksichtigt. Die vorgeschlagene Auslegung hat denn auch zur Folge, dass in der Wissenschaft die neuen technischen Möglichkeiten einer grenzenlosen wissenschaftlichen Kommunikation ohne aufwendige individuelle Abkommen nicht voll ausgeschöpft werden können. Die oft widersprüchlichen nationalen Gesetzgebungen verkomplizieren die Situation in diesem globalen Netzwerk zusätzlich.

    Als weiterer kritischer Aspekt erwähnt er die agressive Verfolgung von Urheberrechtsmissbräuchen durch die Unterhaltungssindustrie, welche auch in der Wissenschaft grosse Verunsicherungen ausgelöst hat. Dies läuft den Bestrebungen des Schweizerischen Nationalfonds und anderen wissenschaftlichen Organisationen entgegen immer mehr Forschungsresultate im Open Access Prinzip verfügbar zu machen. Nach der Ansicht des Autors fehlen zudem gesetzliche Grundlagen, was den in einem Self Repository angeboten werden darf.

    Handlungshilfen von Konsumentenschutz zu Tauschbörsen und Kopieren

    Die Stiftung Konsumentenschutz hat eine sehr gute Handlungshilfe zum “CD-Brennen und zu Tauschbörsen” veröffentlicht:

    Diese Handlungshilfe gibt Ihnen Orientierung, wie Sie von der technologischen Entwicklung optimal Gebrauch machen können – und dies legal. Gleichzeitig geben wir kursiv an, wie
    sich die Rechtslage mit der Revision des Urheberrechtsgesetzes bald ändern könnte.

    Die Handlungshilfe kann auch schriftlich bei der Stiftung Konsumentenschutz bestellt werden.

    Ein ausführlicher Kommentar zur Handlungshilfe hat irights.info geschrieben. Man muss jedoch berücksichtigen, dass die Urheberrechtsrevision noch im Parlament beraten wird und es auch noch negative Änderungen geben kann.

    Briefe an die Rechtskommission des Nationalrates

    Wir haben mit 7 befreundeten Organisationen einen Brief an die Mitglieder der Rechtskommission des Nationalrates gesendet. Die Kommission berät in ihrer nächsten Sitzung die Revision des Urheberrechts. Der Ständerat ist nicht auf unsere Anliegen eingegangen, weshalb wir nun den Nationalrat auffordern auf unsere Anliegen einzugehen.

    Im Brief wird auf drei wichtige Gefahren (Eingeschränkte Werksnutzung, Gefährdete Privatsphäre, Abhängigkeit von Anbieter) des Einsatzes von DRM Systemen hingewiesen. Die unterzeichnenden Organisationen empfehlen deshalb den umstrittenen Artikel 39 zum Schutz technischer Schutzmassnahmen wie folgt zu verändern:

    • Art. 39a 3: Ersatzloses Streichen des gesamten Absatzes.
    • Art. 39a 4: Unbedingtes Beibehalten dieses Absatzes.
    • Art. 39d: Erneutes Aufnehmen und Verbessern des früheren Art. 39b.1

    Die Begründungen dazu finden sich im Brief.

    Auch weitere Organisationen haben Briefe an den Ständerat geschickt. So fordern auch die Konsumentenorganisationen und die SIUG vergleichbare Änderungen am aktuellen Gesetzesentwurf. Die Konsumentenorganisationen fordern dabei noch zusätzlich einen Verzicht auf Musikhandyabgaben.
    Eine weitere wichtige Änderung wird von der Initiative Kunstfreiheit gefordert. Die Initative Kunstfreiheit fordert eine Ausweitung und Anpassung der Zitatschranke:

    Längst hat sich die technologische Situation aber dahingehend geändert, dass direkte Zitate in allen Medien gemacht werden – Text, Bild, Ton, Film. Solche „multimedialen“ Zitate sind bereits seit einem Jahrhundert ein fester Bestandteil unserer Kultur. Eine Anerkennung dieser breit etablierten Praxis ist einfach möglich. Die Zitatschranke muss dazu nur inhaltlich ausgedehnt werden.

    Die Begründung und der Änderungsvorschlag befindet sich im Blog von Kunstfreiheit.

    Es bleibt abzuwarten, ob die Rechtskommission des Nationalrates auf unsere Anliegen eingeht und den aktuellen Revisionsentwurf anpasst.

    Update: Das Thema Urheberrechtsrevision wurde nicht in der Rechtskommission diskutiert. Das Traktandum wurde scheinbar verschoben. Es finden sich keine Hinweise in der Pressemitteilung. Die nächste Sitzungen der Kommission ist am 26/27.April.