EU plant längere Schutzfristen für Musik

Die EU-Kommission überlegt sich, die Leistungsschutzrechte für Musikaufnahmen rückwirkend von 50 auf 95 Jahre zu verlängern. Anders als die Urheberrechte, welche einen Schutz von 70 Jahren nach dem Tod des Autors geniessen, gelten die hier betroffenen Leistungsschutzrechte in der EU momentan 50 Jahre ab Veröffentlichungsdatum eines Werkes.

Mehr dazu auf iRights.info, ORF.at, heise online und Golem.de.

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