Langsam bewegen sich gewisse Kollektivverwertungsgesellschaften in Richtung modernem Rechtemanagement à la Creative Commons. Pressetext hat im Januar 2008 in einem interessanten Artikel darüber berichtet. Auszugsweise seien folgende Passagen zitiert, hervorgehoben und mit Anmerkungen kommentiert:
Erstes Musikalbum unter Creative-Commons-Lizenz erschienen
“Verwertungsgesellschaften wollen Rechte nicht aus der Hand geben”
|
Creative Commons: Künstler entscheiden selbst über die Nutzung ihrer Werke (Foto: pixelio.de) |
Kopenhagen (pte/23.01.2008/12:22) – Gestern, Dienstag, ist das erste Musikalbum unter einer Creative-Commons-Lizenz erschienen, dessen kommerzielle Rechte von einer Verwertungsgesellschaft verwaltet werden. Hinter Creative Commons (CC) verbirgt sich ein gemeinnütziger Ansatz, mittels dem Künstler der Öffentlichkeit Nutzungsrechte an ihren Werken einräumen können. Bisher sahen sich Musiker vor die Wahl gestellt: Entweder man bot seine Werke unter einer CC-Lizenz an oder man trat einer Verwertungsgesellschaft bei, die dann die Rechte an der Musik exklusiv verwaltet.
“Hinter Creative Commons verbirgt sich ein Lizenzmodell, bei dem Künstler selbst entscheiden können, wie ihre Werke genutzt werden können”, erklärt Roland Alton-Scheidl …”Weltweit sind mittlerweile bereits mehr als 150 Mio. Werke unter der CC-Lizenz erschienen”, schildert Alton-Scheidl. Zu bedauern sei allerdings, dass der CC-Ansatz bei den Verwertungsgesellschaften immer noch auf Ablehnung stößt. “Viele dieser Gesellschaften sind in diesem Jahrtausend noch nicht angekommen“, beklagt der CC-Experte. Seit über zwei Jahren betreibe man nun schon Aufklärungsarbeit in diesem Bereich, aber ein Einlenken der Verwertungsgesellschaften sei – zum jetzigen Zeitpunkt jedenfalls – nicht in Sicht.
Ähnliche Ansätze scheiterten bislang aber vor allem am Widerstand der Verwertungsgesellschaften. So weigerte sich die GEMA in Deutschland bisher, CC-Lizenzen für die von ihnen verwaltete Musik zu vergeben. Auch wurde es abgelehnt, dass Künstler nur die Rechte an einem Teil ihrer Musik an eine Verwertungsgesellschaft abtreten.
Anmerkung: Das gleiche gilt für die Schweiz. Die SUISA verweigert ihren Mitgliedern die Veröffentlichung von neue Liedern unter CC ebenfalls. Begründet wird dies mit dem Verwaltungsaufwand.
Die dänische Verwertungsgesellschaft KODA sieht dies anders und versteht die aktuelle Album-Veröffentlichung als ersten notwendigen Schritt, um den sich wandelnden Bedürfnissen der Musiker entgegenzukommen. Das musikalische Werk der Künstlerin Tone ist das erste bekannte Beispiel, wo beide konkurrierende Positionen erfolgreich miteinander vereint werden konnten. Als Resultat der getroffenen Vereinbarung kann die Musikerin ihr Album sowohl regulär im Laden als auch über CC-Lizenz kostenlos im Netz anbieten. Zudem wird Tone von KODA an den Einnahmen aus der kommerziellen Zweitverwertung ihrer Musik beteiligt werden. Was die nicht kommerzielle Verbreitung ihrer Musik über das Internet betrifft, ist der Künstlerin zumindest im besten Fall kostenlose Werbung garantiert.
Anmerkung: Es ist lediglich eine Frage der Zeit, bis dies auch SUISA, GEMA etc. einsehen und umsetzen werden, denn deren Aufgabe oder besser gar Existenzlegitimation ist die Wahrnehmung der Rechte und Interessen der Werkschaffenden. Je mehr Werkschaffende Teile Ihrer Werke unter Creative Commons Lizenzen veröffentlichen wollen, können sich die Verwertungsgesellschaften diesem Bedürfniss nicht weiter verwehren.
Das Album
|