Unsorgfältig recherchierte, einseitige Propaganda

In der NZZ am Sonntag vom 19.05.2013 und in den Online-Ausgaben der NZZ [1] schreibt Sarah Novotny, dass sich der Bund gezwungen sehe, den Raubkopien einen Riegel zu schieben, weil gemäss einem Bericht des Bundes jeder dritte Schweizer „es tue“. Nämlich das Herunterladen von Seiten wieUploaded.net und Rapidshare.com, ohne dass Künstler und Produzenten daran verdienen.

Diese Darstellung ist einseitig dramatisiert und schlecht recherchiert. Schon der Titel „Bund schiebt Raubkopien einen Riegel“ verkauft eine spekulative Diskussion als politisch umgesetzte Tatsache und wird gleich darauf vom Untertitel („Arbeitsgruppe schlägt vor …“) Lügen gestraft. Diese Arbeitsgruppe (AGUR12) [2] repräsentiert in keiner Weise den Bund sondern besteht aus einer eher lückenhaft ausgewählten Gruppe von Interessenvertretern, welche nicht für den Bund sprechen sondern ihre eigenen Partikularinteressen vertreten.

Dieselben Interessen werden offenbar auch von der Autorin des Artikels vertreten, welche mutig behauptet, ein Bericht des Bundes bestätige, dass jeder dritte Schweizer illegal hochgeladene Inhalte von Seiten wie Uploaded.net und Rapidshare.com beziehe. Beim angeführten Bericht des Bundes handelt es sich um die Pressemitteilung der bundesrätlichen Antwort auf das Postulat Savary [3]. In diesem wird eine niederländische Studie aus dem Jahr 2009 [4] zitiert, welche darauf schliessen lasse, dass „Rund ein Drittel der über 15-jährigen Schweizer hat Musik, Filme und/oder Games heruntergeladen, ohne dafür bezahlt zu haben.“ Dazu ist festzuhalten, dass es nicht illegal ist, Musik zu konsumieren, ohne dafür bezahlt zu haben. Im ShopVille am Hauptbahnhof Zürich werden täglich rund eine Million Menschen zu einem solchen Konsum gezwungen. Solchen Musikkonsum begehen also sicher mehr als ein Drittel aller Schweizer, „ohne dafür bezahlt zu haben“.

Aber Sarah Novotny denkt nicht an Muzak sondern möchte mit dieser Aussage wieder einmal das Internet dämonisieren und mithelfen, die Interessen der mächtigen amerikanischen Musiklobby gegen den Schweizer Gesetzgeber durchzusetzen. Die amerikanische Musikindustrie erhält beträchtliche Pauschalabgaben von allen Schweizern, ohne jemals Gegenrecht zu halten. Neuerdings hat sie eine flächendeckende Kampagne von Strafanzeigen gegen Filesharer lanciert [5]. Ihre Lobby hat sich offenbar zum Ziel gesetzt, das relativ liberale Schweizer Urheberrecht mit seiner Straffreiheit des Konsums und somit jeglicher Downloads zu bodigen, indem sie mit den klassischen konfrontativen amerikanischen Methoden gegen die Schweiz vorgeht, sie auf die Liste der Länder mit höchstem Piraterieverdacht setzt und dergleichen mehr. Die Schweizer Politiker knicken ja erfahrungsgemäss bei einer solchen amerikanischen Attacke immer schnell ein und schwenken auf vorauseilenden Gehorsam um. Offenbar soll die schweizerische Straffreiheit des Kulturkonsums auf dieselbe Stufe gestellt werden, wie das hiesige Bankgeheimnis und auf dieselbe Weise bekämpft werden. Indem die Vertreter der USA mit allen Rohren darauf schiessen, soll ein kleines Land gezwungen werden, den privaten Kulturkonsum der Bürger für die amerikanische Unterhaltungsindustrie feinmaschig zu überwachen wie es deren private Banktransaktionen feinmaschig für die amerikanische Steuerbehörde mundgerecht aufzubereiten hat.

Die Journalistin hat in ihrem Bericht unterschlagen, dass in der Pressemitteilung des Bundes relativ vorsichtig argumentiert wird, inwiefern man die niederländischen Resultate auf die Schweiz übertragen kann. Ebenfalls unberücksichtigt liess sie die Tatsache, dass sich die Verhältnisse seit 2008 (Erhebungszeitraum der Studie) kaum auf heute übertragen lassen. Denn der Konsum hat sich wegen des Aufkommens von Streaming, wo keine „illegalen Kopien“ mehr hergestellt werden, stark verändert. Ausserdem haben die legal von Urhebern und Produzenten den Nutzern mit freien und offenen Lizenzen (Creative Commons) zum Gratiskonsum zur Verfügung gestellten Inhalte stark zugenommen. Letztere werden zwar konsumiert, ohne dass dafür bezahlt wird. Das kann aber wohl den jugendlichen Internetnutzern ebensowenig zum Vorwurf gemacht werden, wie das Gratis-Betrachten eines Coca-Cola-Plakats am Strassenrand. Schliesslich hat die Journalistin einen unzulässigen Zusammenhang zwischen unbezahltem Musikkonsum und dem Besuch von Seiten wie Uploaded.net und Rapidshare.com hergestellt. In der zitierten Pressemitteilung des Bundesrats ist davon nicht die Rede und die niederländische Studie, auf welcher sie beruht, erfasst gerade solche Besuche „illegaler Uploads“ nicht.

Die von Sarah Nowotny benutzten Quellen werden vollends einseitig zitiert, wenn man die Frage der Bezahlung von Urhebern und Produzenten ins Zentrum stellt wie es ihr Artikel tut. Denn die Antwort des Bundesrats führt aus, „dass sich gesamtwirtschaftliche Nachteile durch die unerlaubte Nutzung von Werken über das Internet nicht eindeutig nachweisen lassen“. Diese Behauptung ist auch schon in der zugrundeliegenden niederländischen Studie statistisch untermauert. Diese geht sogar einen Schritt weiter und stellt fest, dass mindestens bei Games der bezahlte Konsum deutlich ansteigt mit der Teilnahme an Filesharing. Die Urheber und Produzenten ziehen also einen finanziellen Nutzen aus den unbezahlten Downloads, weil diese beträchtliche Werbeausgaben einsparen.

Die unausgekochten Vorschläge der Lobby-Arbeitsgruppe AGUR12, die Provider zur flächendeckenden Überwachung der Inhalte aller privat besuchten Internetseiten zu verpflichten, sind also mit höchster Vorsicht zu geniessen.

[1] http://www.nzz.ch/aktuell/startseite/bund-schiebt-raubkopien-einen-riegel-1.18083979 .

[2] https://www.ige.ch/urheberrecht/agur12.html .

[3] http://www.ejpd.admin.ch/content/dam/data/pressemitteilung/2011/2011-11-30/ber-br-d.pdf .

[4] http://www.governo.it/Presidenza/antipirateria/audizioni/audizione_ALTROCONSUMO_allegato2.pdf .

[5] http://www.safe.ch/155.html?&L=ulcuaevsnopa . Man beachte auch das Organigramm von SAFE!

 

One thought on “Unsorgfältig recherchierte, einseitige Propaganda

  1. Gestern wurde ich darauf angesprochen, dass der letzte Satz im obigen Artikel den Sachverhalt ebenfalls dramatisierend und übertrieben darstelle. In der AGUR12 sei von keiner Seite eine flächendeckende Überwachung privater Inhalte vorgeschlagen worden.

    Genau kann ich das nicht beurteilen, da mir nur die Zusammenfassung im oben aufgeführten Link [2] zur Verfügung steht. Dort las ich:
    “* die Zustellung von Warnhinweisen an Nutzer von P2P-Netzwerken, welche in schwerwiegender Weise Urheberrechte verletzen, und im Wiederholungsfalle deren zivilrechtliche Inanspruchnahme und / oder deren strafrechtliche Verfolgung;
    * die Verpflichtung in der Schweiz befindlicher Hosting Provider, auf Anzeige hin urheberrechtsverletzende Inhalte zu entfernen (betreffend Massnahmen zur Verhinderung des erneuten Hochladens solcher Inhalte und die Prüfung einschlägiger Linksammlungen besteht innerhalb der AGUR12 keine Einigkeit);”

    Es dürfte den Providern schwerfallen, solche Auflagen zu erfüllen, ohne die Anonymität aller Benutzer und ihres Nutzerverhaltens “flächendeckend” aufzuheben. Dass keine Einigkeit über die Umsetzung solcher Auflagen besteht, zeigt mir, dass zum Mindesten wie von mir im Artikel behauptet “einige unausgegorene Vorschläge” zur flächendeckenden Überwachung durch die Provider durchaus vorlagen, wie dies ja auch im NZZ-Artikel als Desideratum ausgeführt ist.