Nachgefragt: Gemeinsame Stellungsnahme Musikschaffende

Der Verein Musikschaffende Schweiz setzt sich für die anliegenden von Schweizer Musikschaffenden ein. In einem gemeinsamen offiziellem Statement haben sie ihre Forderungen formuliert. Da nicht alles klar ist und um die Forderungen besser zu verstehen, hat die Digitale Allmend per e-mail den Musikschaffenden einige Fragen gestellt:


Auf Ihrer Webseite und in den Medien wurde über Ihr gemeinsames Statement berichtet (http://musikschaffende.ch/statement). Im Namen der Digitalen Allmend (http://blog.allmend.ch) möchten wir Ihnen folgende Fragen stellen und bitten Sie um eine baldige Antwort:

– Was sind die Parallelen zwischen den Vorkommnissen in Guantanamo und der Schweiz? Wie kommen Sie zu diesem Vergleich? Weshalb soll die Schweiz eine “rechtsfreie Zone” im Bereich Urheberrecht sein? Nach unserem aktuellen Wissen werden keine Personen in der Schweiz aufgrund des Urheberrechts willkürlich festgehalten, jahrelang schikaniert und in ihren fundamentalen Menschenrechten gravierend verletzt. Zudem ist die Gerichtsbarkeit im Bereich Urheberrecht geregelt und demokratisch legitimiert (und unterliegt keiner Militär- oder Sondergerichtsbarkeit).

– Können Sie im Detail begründen, weshalb ihnen rechtliche Werkzeuge zum Vorgehen gegen Anbieter und Verbreiter von “illegalem Content” fehlen?  Was *genau* ist illegaler Content (darunter versteht man gewöhnlich Kinderpornographie, Aufrufe zum Rassenhass etc.)? Das ist nicht klar.

– Was für Vergütungsmodelle stellen Sie sich bei Youtube und Streaming-Dienstleistungen vor? Wer soll das Geld einkassieren, wer verhandeln und wie soll es verteilt werden (Künstler direkt, Verwertungsgesellschaften, kommerzielle Unternehmen)? Was soll dabei den Ausschlag geben, der Umsatz oder der Gewinn? Wer oder was hindert Sie daran, Geschäftsmodelle zu entwickeln und die verfügbaren neuen Möglichkeiten zur Monetarisierung von Inhalten zu nutzen?

– Wie kommt es, dass Sie eine Kulturflatrate ablehnen, jedoch jegliche kollektiven Verwertungsmethoden weiterhin fordern (siehe Leerträgervergütung), und wenn wir es richtig verstehen sogar eine Erweiterung fordern (Cloudspeicher, Internetanschluss)?

– Wie begründen Sie eine Ein-Forderung von Abgaben für Nutzungsformen, die beim Erwerb explizit als Bestandteil verkauft werden? Beispielsweise verkauft Apple oder Amazon Musik und verspricht deren Nutzung über die Cloud und von allen Geräten, inklusive iPhone. Daher können Käufer davon ausgehen, dass diese Nutzungsformen bereits bezahlt wurden.

– Wie begründen Sie im Detail, weshalb die Provider sie fairerweise am Gewinn beteiligen sollen? Wie soll genau eine Gewinnbeteilung an den Providern aussehen? Ein Anteil am erwirtschafteten Gewinn oder unabhängig vom Gewinn basierend auf der Anzahl Anschlüsse? Wie würde das Geld an wen verteilt?

– Beziehen Sie sich bei der geforderten Gewinnbeteiligung auf die Unterhaltungsangebote oder nur auf den allgemeinen Internetanschluss? Beziehen Sie sich auf den fixen Anschluss (z.B. DSL oder Koaxial) oder auch auf das mobile Internet (3G, UMTS)?

– Können Sie im Detail darlegen, wie Provider Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte unterstützen sollen? Wie sollen die Provider Vorgehen? Sollen diese neue und rechtsstaatlich bedenkliche Funktionen als Hilfspolizisten bei der Strafverfolgung übernehmen? Gemäss dem bewährten Prinzip der Gewaltenteilung, welche Rolle sollen dabei Richter und das Gesetz spielen? Wie können — gemäss Ihren Vorstellungen und neuen “Haftungen” — die Grundrechte der Nutzenden dabei gewährleistet werden?

– Wünschen Sie auch eine Liberalisierung der Verwertungsgesellschaften, wie sie in der EU von deren Kommission vorangetrieben wird? Oder wollen Sie nur in ausgewählten Bereichen eine Anpassung an die EU? Gegebenenfalls in welchen Bereichen und in welchen nicht?

Wir freuen uns auf Ihre baldige Antwort und werden diese gerne in unserem Blog veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüssen

Die Antworten werden wir im Blog veröffentlichen.

Kulturministeriumwahl – Fischli, Divo und Beuret beantworten Fragen

Die Schweiz sucht den neuen Kulturminister oder die neue Kulturministerin! Die Wahl läuft noch bis am 20. September und man kann online mitmachen.

5 KandidatInnen stehen zur Auswahl. In einer kurzen Aktion haben wir den KandidatInnen einige Fragen gestellt. Aktuell sind noch zwei Antworten offen. Sobald wir die Antworten haben, werden wir den Post anpassen.

Die Antworten von Aurelia Fischli und Mark Divo sind jeweils nach den Fragen. Denis Beuret hat eine Antwort zu allen Fragen geliefert. Diese Antwort ist am Ende des Postings.

Macht euch also ein Bild und vergesst nicht zu wählen.

Was sind Vorteile und/oder Nachteile, aus der Sicht der Künstler bzw.Kreativen, Material unter einer offenen Lizenz zu veröffentlichen (CC,copyleft)?

Aurelia Fischli: Dient der Vielfalt kultureller Produktion. Die offene Lizenz löst noch nicht alle Probleme. Wichtig sind freie Verwertungsgesellschaften oder der Einsatz von funktionstüchtigen Payment Tools sowie Bildung der Konsumenten, anstelle von Antipiraterie-Vorträgen an Schulen.

Mark Divo: ist mir egal

Sollte die freie Vermischung von Kultur (z.B. das Remixing oder Sampling von Musik) immer möglich sein? Soll eine Ausweitung der Zitatschranke auf andere Medien/Nutzungsformen gemacht werden? Welche Fälle würden sie ausschliessen?

Mark Divo: ist mir ebnfalls egal

Aurelia Fischli: Sollte immer möglich sein, ohne Einschränkung. Künstler müssen in diese Richtung sensibilisiert werden. Künstler, die das nicht möchten können sich auch auf herkömmliche Lizenzen beziehen und hoffen, dass sie nicht vergessen werden (70 Jahre). Unterstützung des Public Domain Day am 1.Januar 2009.

Was halten sie vom Vorschlag, dass öffentlich geförderter Kultur/Information (soweit sinnvoll digitalisierbar) nach Ablauf ihrer kommerziellen Auswertung (gemäss Auswertungsplan beim Förderantrag) frei zugänglich gemacht wird?

Aurelia Fischli: Sehr gute Idee. Dies dient der freien Distribution und Verfügbarkeit in allen Medien. Die Arbeit des Künstlers wurde zu diesem Zeitpunkt bereits vergolten. Der zusätzliche Aufwand der Verfügbarkeitmachung kann von den Konsumentinnen geleistet werden und wäre ein tolles Open Source Projekt.

Mark Divo: kann man machen

Inwiefern würde das Kulturministerium unter ihrer Führung die freie Kultur unterstützen?

Mark Divo: ich werde gute laune verbreiten

Aurelia Fischli: Gründung und Förderung einer subversiven Akademiebetriebs in der gesamten SChweiz zu Techniken der Philosophie, Kultur, Kunst,Elektronik, u.a. Weitergabe freier Informationen ohne Zugangsbarriere.
Das ist freie Kultur und wird vielerorts schon praktiziert.

Was ist ihre Meinung zu DRM (Digital Rights Management)?

Aurelia Fischli: Jch halte nichts von Digital Rights Management. Da es aber nachwievor Medienunternehmen und Künstler gibt, die darauf setzen, sollen die es einsetzen, bis sie von selber austerben.

Mark Divo: interessiert mich nicht

Sollen alle Künstler die Erlaubnis haben einzelne Werke unter einer CC Lizenz zu veröffentlichen und Mitglied einer Verwertungsgesellschaft zu sein? (Zusatzinfo ProLitteris, Suissimage erlauben dies. Die SUISA nicht)

Mark Divo: weiss ich nicht

Aurelia Fischli: Jeder Künstler soll das Recht auf eine freie Lizenz haben.

Denis Beuret hat eine generelle Antwort zu allen Fragen geschrieben:

Les droits d’auteurs sont très importants pour les créateurs car c’est un de leurs rare revenus. Ce que je propose c’est plutôt que toutes les oeuvres soient soumises au droits d’auteurs (y compris celles qui ne sont plus soumises actuellement). L’argent récolté servirait alors à financer les artistes actuels, ainsi que leur retraites.

restorm meets CC

restorm COM Banner
Am gestrigen Anlass der Digitalen Allmend (TEAM_CC) im Cabarait Voltaire, stellte Theo Favetto zusammen mit der Band Pinode, das neu in restorm.com integrierte CC_Feature von restorm vor. Jeder Künstler, jede Band oder Interpret kann jetzt seine Songs unter Creative Commons Lizenzen publizieren.
Dieser Meilenstein wurde mit einem LiveAcousticSet von Pinode gebührend gefeiert, wobei der Song Bassex als erster restorm CC_Song in die Geschichte von restorm&CC ging.

Nur zwei Klicks sind nötig, und die Lizenz ist integriert:

Was ist überhaupt restorm.com?

restorm.com baut an der Infrastruktur für eine neue Musikindustrie. Die Plattform verbindet Musiker, Fans, Konzertveranstalter, Labels und Medien. Jungen, ambitionierten Musikern bieten wir eine Infrastruktur, um in der Musikwelt weiter zu kommen. Für etablierte Künstler wiederum ist restorm.com eine wirksame Promotions- und Verwertungsplattform.

Über uns: restorm ist eine unabhängige Plattform. Wer hier arbeitet liebt Musik in allen Ausprägungen, manchmal auch in unheimlichen… Wir fordern und fördern Musik aus eigenem Interesse, spielen teils selbst in einer Band.
Trotzdem sind auch für uns unromantische Faktoren wie Werbeerträge relevant. Wir folgen jedoch nur so weit dem Diktat der Zahlen, so lange sich dies mit restorm und damit unserer Philosophie deckt. Und diese will die Musikszene fördern, Bands und Fans näher zusammen bringen!

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Petition zur Wahlfreiheit im Digital-Kabelfernsehen

Die Stiftung für Konsumentenschutz startet eine wichtige Petition zum Thema “Wahlfreiheit im Digital-Kabelfernsehen”.

Die SKS lanciert eine Onlinepetition gegen das Cablecom-Gerätemonopol. Genervte
E-Mails von KonsumentInnen, Boykottaufrufe, Bürgeraktionen – die SKS gibt dem Unmut der Konsumentinnen und Konsumenten eine Stimme und fordert sie auf, auf www.grundverschluesselung.ch gegen das Cablecom-Gerätemonopol ihre Stimme abzugeben. Die SKS wird die Petition an die nationalrätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) übergeben, welche am 20. Mai in dieser Sache entscheidet.

Grundsätzlich wird gefordert, dass man nicht nur Set Up Boxen von Cablecom verwenden kann. Es soll auch möglich werden andere Set Up Boxen zu verwenden. Beispielsweise bereits ins Gerät integrierte Digitalempfänger.

Unterschreiben kann man die Petition unter Grundverschluesselung.ch

Updates:

  • CH Internetszene mit einem Hinweis zu Zatoo und dem Hoster der Petition
  • Interview in der Sonntagszeitung
  • Nine Inch Nails veröffentlicht Album unter CC-NC-SA

    Die US-amerikanische Band Nine Inch Nails (NIN) veröffentlicht dieser Tage ihr neues Album “Ghosts I-IV” unter einer Remix-freundlichen Lizenz. Der Creative Commons -Non-Commerical-Share-Alike Lizenz, was bedeutet, dass das Album nicht nur frei kopiert werden darf, sondern dass es im nicht-kommerziellen Kontext  frei verändert, remixed und gesampelt werden darft, solange die daraus entstehenden Werke wiederum unter der gleichen Lizenz veröffentlicht werden.

    Ein weiteres Beispiel, wie sich, oftmals ohne oder gegen die grösseren Labels, sich die Musikindustrie zu verändern beginnt. In ihrem FAQ schreiben NIN dazu:

    Q: Is Ghosts I-IV available elsewhere?

    A: You can also purchase the download from Amazon’s MP3 store right now. The deluxe versions are available for pre-order from Artist in Residence (A+R) as well. Check out their other work.

    The same 2xCD you can purchase here and a $39 4x vinyl edition (on 130 gram vinyl in a double gatefold package) will be available at retail in North America (April 8), Australia (April 5), the UK (April 8), Japan (April 5), and most European territories (April 8).

    Q: Is the musical content of the CD versions any different from the downloads available here?

    A: No, the CD versions contain the exact same 36 tracks as the full download.

    URV Vernehmlassung – CCCZH und Digitale Allmend

    Nodus berichtet über die Stellungnahme vom CCC Zürich und der Digitalen Allmend zur Vernehmlassung der Urheberrechtsverordnung:

    Anlässlich einer öffentlichen Anhörung (Vernehmlassung in der Schweizerischen Bundesverfassung) zur Verordnung zum Urheberrechtsgesetz haben sich der Chaos Computer Club Zürich (CCCZH) und die Interessensgemeinschaft Digitale Allmend (DA) in einem gemeinsamen Schreiben an das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) gerichtet, um grundsätzliche Kritik am rechtlichen Schutz von Systemen für technische Schutzmassnahmen (DRMS) zu äussern und vereinzelt konkrete Lösungsvorschläge einzubringen.

    Sie setzen dabei ihre Hoffnungen auf eine zivilgesellschaftlich getragene Beobachtungsstelle, die irrgelaufene DRMS effektiv bremsen kann und fordern ausserdem eine Klarstellung des Begriffs der missbräuchlichen Anwendung einer technischen Schutzmassnahme – es soll Klarheit darüber geschaffen werden, wann ein Missbrauch stattfindet. Der CCCZH und die DA fordern diesen Tatbestand als erfüllt anzusehen z.B. generell bei Datenschutzverletzungen, im Falle von KonsumentInnenschutzinteressen oder aber in Fällen, wo die Interoperabilität nicht mehr sichergestellt ist.

    Das ganze Schreiben ist hier als PDF zu haben. Es wurde in der Form heute Nachmittag per E-Mail dem IGE zugestellt.

    Vorlage (PDF) und Bericht (PDF) sind beim Bund zu greifen.

    Referendum URG Revision gescheitert

    No DMCA teilt mit, dass das Referendum zur Urheberrechtsrevion in der Schweiz gescheitert ist:

    803 Unterschriften gesammelt, Referendum gescheitert
    27. Jan. 2008

    Ich möchte allen Beteiligten danken für ihre Mühe, und für das sammeln der Unterschriften. 803 Unterschriften mögen nicht genug sein für ein Referendum, aber es zeigt dass dies ein Thema ist wo einige Leute beschäftigt.

    Urheberrechtsrevision passiert Nationalrat Art 39a gleich geblieben

    Heute passierte nun also auch der Artikel 39a den Nationalrat. Der von uns als kritisch betrachtete Artikel wurde unverändert angenommen.

    Abs. 3 – Al. 3

    Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Die folgende Abstimmung gilt auch für Artikel 69a.

    Abstimmung – Vote
    Für den Antrag der Mehrheit …. 100 Stimmen
    Für den Antrag der Minderheit …. 60 Stimmen

    Abs. 4 – Al. 4

    Abstimmung – Vote
    Für den Antrag der Mehrheit …. 150 Stimmen
    Für den Antrag der Minderheit …. 11 Stimmen

    Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Herr Fluri teilt mit, dass er seinen Eventualantrag zurückgezogen hat

    Wortprotokoll
    .

    Parlamentsdebatte im Nationalrat – Eintrittsdebatte – “illegale” Download und Playerabgabe

    Update: Das provisorische amtliche Protokoll.

    Laufende und nur rohe Notizen – Debatte geht am Donnerstag weiter

    Die Parlamentsdebatte hat in der Schweiz zum Urheberrecht begonnen. Die Debatte kann Live angehört werden. Im Moment finden die Eintrittsdebatten statt. Sehr gut war das Einleitungsvotum von Catherine Menetry-Savary (GP). Herausgestochen hat auch Susanne Leutenegger Oberholzer (SP). Sie verweist darauf, dass wichtige Fragen aufgetaucht sind, Dani Vischer (GP) versucht die Leute auf die aktuelle Vorlage einzuschwören und nicht zuviele Änderungen machen. Er verspricht jedoch, dass die Kommission sich nachher den aufgeworfenen Fragen annimmt. Baumann (SVP) hingegen war eine Katastrophe. Er spricht von wirtschaftlichen Aspekten und ist ziemlich auf der Linie der Lobbysten der IFPI. Er mockiert genau den Artikel 39a Absatz 4 und nutzt als Argument die EU. Eigentlich komisch für die SVP. Auch BR Blocher setzt sich ein für den Kompromiss.

    Eintrittsdebatte wurde gestartet

    Art 19. wird nun debattiert. FDP NR Flury hat einen Zusatzantrag Ziffer 6 gemacht. Minderheitenantrag von der FDP. Sie wollen auch den “illegalen” Download verbieten und bestrafen. Die CVP äussert sich dagegen mit vier Argumenten und verweist auf eine drohende Massenkriminialisierung. GP und SP äussern sich ebenfalls dagegen. SVP Baumann ist dafür, sagt aber dass er sich nicht mit der Fraktion abgesprochen hat. Auch Bundesrat Blocher ist klar gegen den Zusatzantrag und sagt NR Baumann, dass die SVP an der Fraktionsversammlung seiner Meinung sei und nicht SVP NR Baumann. Da scheint die SVP ja gespalten zu sein.

    Antrag Player-Abgabe NR Vollmer
    NR und Jungfilmer Vollmer zieht seinen Antrag für den Artikel 20 ab, da danach eine Debatte versprochen wurde und das dann gemacht wird.

    Streichungsantrag für 22a + 22c – Archivnutzung
    Streichungsanträge abgelehnt:
    22a – 129 Ja / 32 Nein
    22c – 123 Ja / 44 Nein

    Antrag NR Ricklin CVP Antrag zu Art 26
    Kritik an den der Vergütungssystemen der ProLitteris. Namentlich dem Einzug von Vergütung für Werbung für Ausstellungen. Kleinere Gallerien müssen nach Ricklin ziemlich viel Zahlen, um Abbildungen für Werke die sie austellen bewerben. Thanei (SP) beantragt dies abzulehnen und bemängelt das so der Interessenausgleich verändert. FDP unterstützt die Mehrheit. Luc Recordon (GP) meldet sich auch zu Wort und ist dagegen. Schliesslich meldet sich auch Christoph Blocher dagegen.
    Antrag Abgelehnt 8 Ja 140 Nein.

    Art. 34; 40 Abs. 1 Bst. abis, b, Abs. 3; 52 Abs. 2 – Angenommen – Adopté

    Die Debatte wird vertagt und geht voraussichtlich am Donnerstag weiter.

    Medienberichte gibt es im Tages Anzeiger und in der Bieler Zeitung.