Neuer Präsident und zwei neue Mitglieder im Vorstand

Wie in der Einladung für unsere Jahresversammlung angekündigt, bin ich gestern als Präsident und vom Vorstand der Digitalen Allmend zurückgetreten. Ich bin der Meinung, dass nach vier Jahren, davon eines als Ko-Präsident, ein Wechsel angebracht ist und gleichzeitig hat mir meine zeitliche Belastung in anderen Bereichen die Entscheidung etwas leichter gemacht.

Es freut mich sehr, dass wir mit Bruno Jehle einen der Gründer des Vereins als meinen Nachfolger gewinnen konnten. Er ist unbestritten einer der wichtigen Akteure und Vordenker in der Schweiz für die Public Domain in der vernetzen, digitalen Welt.

Auch fantastisch ist, dass sich mit Christoph Zimmermann und Micha L. Rieser zwei Mitglieder der jüngeren Generation in den Vorstand haben wählen lassen. Beide sind der Public Domain durch ihre Tätigkeiten in anderen Projekten stark verbunden. So ist Christoph unter anderem als Mitinitiator des ‚Public Domain Projektes‘ bekannt, welches in akribischer Arbeit Schellackplatten digitalisiert und im Netz bereits stellt. Micha wiederum ist als Mitglied des Vorstandes von Wikimedia Schweiz und ehemaliger ‘Wikipedian in Ressidence’ im Bundesarchiv an vorderster Front an der Arbeit, wenn es um das digitale Heben der Schätze unseres kulturellen Erbes geht.

Nachdem im Herbst 2012 von Bundesrätin Sommaruga die unausgewogen zusammengesetzt Arbeitsgruppe Urheberrecht (AGUR12) eingesetzt wurde, war uns klar, dass wir uns auf eine Vielzahl von Forderungen zur Revision unseres relativ liberalen Urheberrechtes gefasst sein müssen, die vor allem eine Einschränkung der kreativen Möglichkeiten und die Verkleinerung der Public Domain bedeuten würden. Der etwas mehr als ein Jahr später erschienene Bericht der AGUR12 hat dann unsere schlimmsten Befürchtungen Wahr werden lassen. Darum haben wir uns in den letzen Jahren, neben vielen anderen Aktivitäten, darauf konzentriert uns besser mit allen Akteuren im Bereich Urheberrecht in der Schweiz zu vernetzen um sicherzustellen, dass wir, trotz begrenzten Ressourcen, unseren Ideen und Vorstellungen im zu erwartenden Gesetzgebungsprozess deutlich mehr Gehör verschaffen können.

Im vorgelegten Gesetzesentwurf vom Dezember letzten Jahres wurden zwar leider fast alle schlechten Ideen der AGUR12 aufgenommen, allerdings fanden sich glücklicherweise auch ein paar Änderungsvorschläge, die wir begrüssen konnten und wir haben uns zusammen mit den Organisationen und Institutionen der Task Force URG in der Vernehmlassung darum bemüht, konstruktiv an dieser Revision mitzuarbeiten. Diese Arbeit ist natürlich noch lange nicht abgeschlossen und ich werde mich weiterhin als Mitglied der Digitalen Allmend in der Task Force URG, in der Digitalen Gesellschaft und an vielen anderen Stellen für ein sinnvolles Urheberrecht einsetzen.

Ich freue mich, dass der Vorstand in dieser neuen Konfiguration für die Zukunft des Vereins äusserst vielversprechend aufgestellt ist, und wünsche allen meinen Kollegen und Kolleginnen in der Digitalen Allmend weiterhin viel Freude und Erfolg mit ihrer Arbeit für eine grossartige, inspirierende und vor allem weitläufige Public Domain der Kultur und des Wissens.

Memoriav und der Umgang mit Gemeinfreiheit

Der Verein Memoriav  setzt sich aktiv für die nachhaltige Erhaltung und breite Nutzung vom audiovisuellen Kulturgut in der Schweiz ein. Unterdessen gibt es einige audiovisuelle Werke, welche gemeinfrei sind. Im Rahmen der Recherchen zu Re:PublicDomain stossen wir immer wieder auf Werke deren Zugänglichmachung von Memoriav unterstützt wurde. Zum Beispiel die aktuelle Ausstellung zu Arbeit im Landesmuseum oder die Filme von Walter Mittelholzer.

Aus diesem Grund haben wir Memoriav einige Frage zum Thema Gemeinfreiheit gestellt.  Wir haben u.a. gefragt, ob es Richtlinien zum Umgang mit gemeinfreien Werken gibt, ob Restaurierungen und Digitalisierungen von gemeinfreien Werken mit der Zugänglichmachung verknüpft wird und wie verhindert wird, dass keine falschen Urheberrechtsansprüche bei gemeinfreien Werken geltend gemacht werden.

Memoriav war so freundlich und hat uns ein bisschen allgemeiner auf unsere Fragen geantwortet:

Memoriav ist im Bereich der Erhaltung des audiovisuellen Kulturerbes tätig. Einerseits geht es um die (Langzeit-)Erhaltung der audiovisuellen Dokumente (analog und/oder digital) und andererseits um den Zugang zu diesen Dokumenten. Der Grossteil unserer Projekte findet in Gedächtnisinstitutionen statt, die selbst schon einen Auftrag bezüglich Zugänglichkeit haben. Kommen Gesuche von anderen Gesuchsstellern, versuchen wir immer, sofern möglich, eine Verbindung zu einer „öffentlichen Gedächtnisinstitution“ herzustellen, weil wir der Meinung sind, dass dies förderlich ist für die Nachhaltigkeit und den langfristigen Zugang zu den Dokumenten.

Wie Sie wissen, gibt es audiovisuelle Dokumente (z.B. Foto) erst seit dem 19. Jahrhundert. Der überwiegende Teil der Memoriav-Projekte (Ausnahme Fotogafie) bezieht sich aber auf Dokumente des 20. Jahrhunderts. Dies führt dazu, dass es nur wenige Dokumente gibt, für die alle relevanten Rechte (Urheberrechte und verwandte Schutzrechte) erloschen sind und damit „barrierefrei” online zugänglich gemacht werden können. Zudem bestehen an audiovisuellen Dokumenten oft verschiedene Rechte bzw. es handelt sich auch oft um verwaiste Rechte, die nicht einfach abzuklären sind. Bei verwaisten Rechten gibt es ja einen spezifischen Tarif, den Memoriav aber nicht zahlen kann und somit ist der Online-Zugang bei Dokumenten mit verwaisten Rechten auch oft schwierig zu realisieren. In jedem Fall erwarten wir aber einen Online-Zugang der Metadaten. Dies auch um die Dokumente recherchierbar zu machen, beispielsweise für Bildung und Forschung.

Der Bund erwartet von Memoriav nicht, dass die geförderten Projekte zur „Public Domain“ werden, sondern, sie müssen „nur“ öffentlich zugänglich sein („worst case“ in einer Institution vor Ort auf Anmeldung). Im Bereich des Films ist dieser Zugang aufgrund der rechtlichen Situation leider nicht immer online gegegeben, sondern manchmal nur „vor Ort“, beispielsweise in der Cinémathèque suisse.

Alle Projekte, die Memoriav unterstützt sollen innert angemessener Frist öffentlich zugänglich sein bzw. werden. Es versteht sich von selbst, dass wir den möglichst barrierefreien Onlinezugang präferieren, aber wie oben erwähnt ist manchmal nur ein Zugang vor Ort möglich, z.B. falls die rechtliche oder technische Situation das verlangt. Bei einigen Projekten arbeiten wir derzeit an einer umfassenden Zugänglichkeit, die wir bis nächstes Jahr realisieren können, Bsp. alle SRG-Memoriav-Projekte (Metadaten aller Projekte und zudem die Files, falls rechtlich unproblematisch) sowie die Schweizer Filmwochenschauen (Metadaten und Files).

In der Tat ist es aber so, dass Memoriav derzeit sein Know-how im Bereich Urheberrecht etc. auffrischt und sich beispielsweise auch in einer Arbeitsgruppe zur Revision des URG beteiligen wird. Auch im Bereich „Public Domain“ möchten wir unser Know-how auf- bzw. ausbauen, weil dies inskünftig aufgrund ablaufender Fristen für uns sicher relevanter wird.

Da das Thema zunehmen wichtig wird, werden wir weiterhin mit Memoriav den Kontakt suchen und uns mit ihnen Austauschen.

Diskussion 7.11 – “Wann das Urheberrecht abläuft” – BuchBasel

Daniel Boos, Mitglied der Digitalen Allmend, diskutiert mit an der Buch Basel zum Thema Public Domain

Podiumsdiskussion: Wenn das Urheberrecht abläuft

Sa, 07.11.2015 11:00
Ort: GGG Schmiedenhof
AutorInnen: Boos, DanielLandwehr, DominikLandolf, Dani

70 Jahre nach dem Tod eines Urhebers werden dessen Werke zu öffentlichem geistigem Eigentum; sie sind frei und stehen dank Digitalisierung und Internet heute in riesigen Mengen zur Verfügung. Was tun wir mit all diesen Daten? Was bedeutet das für die Zukunft des Buches? Mit Dominik Landwehr (Migros-Kulturprozent; «Public Domain», (Christoph Merian, 2015), Daniel Boos (Digitale Allmend), Dani Landolf (SBVV) und Matthias Zehnder (M). In Kooperation mit SWIPS.

Public Domain Buch – Freie Verfügbarkeit von Werken als Chance

Im Merian Verlag ist ein neues Buch zum Thema Public Domain erschienen. Auch einige Mitglieder der Digitalen Allmend haben Beiträge zum Buch geschrieben:

Was geschieht mit Werken nach Ablauf des Urheberrechts?Cover Public Domain Buch

  • Freie Verfügbarkeit von Werken als Chance und Herausforderung
  • Aus der Reihe ‹Edition Digital Culture›
  • Mit Beiträgen von Leonhard Dobusch, Merete Sanderhoff, Martin Steiger, Wolfgang Ullrich, Mario Purkathofer und Daniel Boos

70 Jahre nach dem Tod eines Urhebers werden dessen Werke zu öffentlichem geistigem Eigentum, sie sind gemeinfrei und gehören somit dem Publikum. Damit sind nicht nur mittelalterliche Texte, sondern auch Bücher und Werke aus dem 20. Jahrhundert frei. Die Digitalisierung hat dem Umgang mit diesen Werken zu einer neuen Dynamik verholfen. Public Domain ist für Museen, Bibliotheken, Archive und Galerien eine Herausforderung, aber auch eine Chance für den ganzen kulturellen Sektor. Im Buch werden die urheberrechtlichen Grundlagen von Public Domain erklärt und die Schwierigkeiten bei der Umsetzung im Alltag der Kulturinstitutionen diskutiert. Breiten Raum nimmt das Thema Remix ein, das in Theorie und Praxis dargestellt wird. Ein ausführliches Glossar ist Teil der Publikation.

Erscheint auch als E-Book und kann beim Verlag bestellt werden.

Urheberrechtsgespräch 2014 beim Institut für Geistiges Eigentum (IGE)

Kurzbericht von Hartwig Thomas

Die Urheberrechtsgespräche des IGE finden einmal jährlich statt. Anwesend waren rund 50 Teilnehmer verschiedener am Urheberrecht interessierter Kreise. Diese konnten zu Themen referieren, die sie zum Urheberrecht ins Gespräch bringen wollen. Auf jedes Referat folgt eine Diskussion.

Agenda
1. Begrüssung
2. Vortrag: Dominique Diserens: Recht auf angemessene Entschädigung
3. Vortrag: Christoph Schütz: Lichtbildschutz
4. Vortrag: Peter Mosimann: Durchsetzung von Schranken im digitalen Umfeld
5. Vortrag: Hartwig Thomas: Urheberrechtsanmassung – Copyfraud
6. Varia

Zu 2. und 5. wurden schriftliche Unterlagen an die Teilnehmer verschickt.

1. Begrüssung

Felix Addor eröffnete die Sitzung und hielt fest, dass es in der Sitzung nicht um AGUR12 gehen werde. Der AGUR12-Schlussbericht ist veröffentlicht und an Bundesrätin Simonetta Sommaruga übergeben worden. Der Bundesrat hat noch nicht mitgeteilt, was mit dem Bericht geschehen wird. Die Interpellation Gutzwiller fordert den Bundesrat auf, seine Beurteilung des Berichts und die nächsten Schritte bekanntzugeben. Der Bundesrat wird die Interpellation im Nationalrat am 02.06.2014 beantworten.

Ausserdem ist die parlamentarische Initiative „Schluss mit der ungerechten Abgabe auf leeren Datenträgern“ in der WAK-NR zwar abgelehnt worden, dafür eine Kommissionsmotion (wusste nicht, dass es so was gibt – man lernt nie aus!) lanciert worden, die den Bundesrat beauftragt, Alternativen zur aktuellen Abgabe auf leeren Datenträgern zu unterbreiten.

Schliesslich erwähnt Felix Addor drei EuGH-Urteile
27.03.14: Zugangssperren können mit den Grundrechten vereinbar sein.
08.04.14: Vorratsdatenspeicherung kann mit Privatsphärenschutz kollidieren.
10.04.14: Download aus illegaler Quelle ist illegal [muss aber nicht unbedingt verfolgt werden HT].

Generell ist zu bemerken, dass das Geistige Eigentum die Politik bewegt und eine Flut von Eingaben vom IGE bearbeitet werden muss.

2. Vortrag: Dominique Diserens: Recht auf angemessene Entschädigung
Frau Diserens fordert ein Urhebervertragsrecht und ein im Gesetz verankertes Recht auf angemessene Entschädigung. URG Art 16a würde dann neu lauten:

1. Jedes Nutzungsrecht kann vom Urheber oder seinen Erben nur gegen eine angemessene Vergütung übertragen werden. Dieser Anspruch auf Vergütung ist nicht abtretbar und unverzichtbar.

2. Steht die vertragliche Vergütung in einem Missverhältnis zur Intensität der Nutzung, haben der Urheber oder dessen Erben Anspruch auf zusätzliche Vergütung.

Dieser Vorschlag war schon in der AGUR12 eingebracht worden, wo er keine Mehrheit fand.

Meine Frage, ob damit CC-Lizenzen verboten würden, wurde etwas spitzfindig damit beantwortet, dass man mit CC-Lizenzen keine Nutzungsrechte abtrete.
Der Vorschlag ist ein massiver Eingriff in die Vertragsfreiheit, der auch die Meinungsfreiheit streifen dürfte.

3. Vortrag: Christoph Schütz: Lichtbildschutz
Christoph Schütz und seine USPP stören sich an der Unterscheidung zwischen geschützten Foto-“Werken“ und Fotos ohne Urheberrechtsschutz – insbesondere die wenigen Urteile zu dieser Frage wenig überzeugend sind. Er möchte, dass alle Fotos einem „verwandten Schutzrecht“ unterstellt werden.
Das sei in vielen Ländern Europas heute die Norm.

In der Diskussion habe ich gelernt, warum man die „verwandten Schutzrechte“ des Schweizer URG nicht als „Leistungsschutz“ bezeichnen sollte. Richtiger wäre „Interpretenschutz“. Es geht nicht um das Erbringen einer Leistung – das tut jeder ehrlich arbeitende Mensch, ohne vom Urheberrecht geschützt zu werden – sondern um die Interpretation – etwa des Drehbuchs durch Regisseur und Schauspieler, oder der Komposition durch Musiker. Die Interpreten erbringen offenbar auch eine kreative Leistung, wenn auch anscheinend etwas minderer Art, wie man am Schutzfristenvergleich zwischen Urheberrechten und verwandten Schutzrechten ablesen kann. Darum werden sie im Urheberrecht geschützt. Für einen „Leistungsschutz für Zeitungsverleger“, wie er 2009 vom SP-Präsident Hans-Jürg Fehr im Postulat „Pressevielfalt sichern“ gefordert wurde, ist im URG kein Platz.

4. Vortrag: Peter Mosimann: Durchsetzung von Schranken im digitalen Umfeld
In diesem interessanten Vortrag werden zwei Fehlentwicklungen des Urheberrechts vorgestellt und ein Vorschlag zu deren Behebung präsentiert, der offenbar in der AGUR12 auch keine Mehrheit fand.
Im ersten Teil ging es um explodierende Kosten für das Kopieren wissenschaftlicher Artikel durch Bibliotheken. Im zweiten Teil ging es um Mehrfachbelastungen durch die Kollektivverwertung bei Streaming am Beispiel von spotify. Im von Mosimann zitierten, abgeschmetterten AGUR12-Vorschlag des DUN zu einem neuen Artikel 28bis des URG wird das „Fehlen einer Aufsicht über das Verwertungs- und Vergütungssystem“ bemängelt.

Die für mich schockierendste Graphik dokumentierte die Kosten der Schweizer Universitätsbibliotheken für wissenschaftliche Artikel. Diese nahm in den letzten Jahren laufend zu und stieg 2011, im letzten Jahr der Statistik, um 100% auf das Doppelte des Vorjahrs an (von ca. 6 Mio CHF 2010 auf ca. 12 Mio CHF 2011 ) an.

5. Vortrag: Hartwig Thomas: Urheberrechtsanmassung – Copyfraud
Ich habe die massive Zunahme von Copyfraud an verschiedenen Beispielen dargestellt:

  • UEFA zensiert Dokumentation der Greenpeace-Aktion im Basler Stadion auf YouTube am Tag nach der Aktion unter Berufung auf Urheberrechte, obwohl „News“ gemeinfrei sind.
  • Der Diogenes-Verlag behauptet standfest – auch nach Anfragen – , dass das Urheberrecht an Kafkas Texten bei ihm liege, obwohl diese Texte gemeinfrei sind, weil Kafka 1924 gestorben ist.
  • Eine obskure amerikanische Firma beansprucht Urheberrecht am Hintergrundsrauschen eines privaten Videos, der den Überflug eines AKW beinhaltet, unter dem Titel „Nuclear Sound“.
  • Das Landesmuseum hat ein Plakat „Marie Curie im Labor“ zur Ausstellung 1900-1914 mit einer Fotografie publiziert, die mit dem Vermerk „1905, Fotograf unbekannt, © Bettmann/Corbis“. Der Vermerk bezieht sich eindeutig auf die Fotografie und nicht auf das gestaltete Plakte. Die Fotografie ist schon längst gemeinfrei.

Fazit
Copyfraud ist eine unrechtmässige private Aneignung geistigen Allgemeinguts.
Die Proliferation von Copyfraud mindert den Respekt vor berechtigten Urheberrechtsansprüchen.
Copyfraud kann praktisch nicht sanktioniert werden. Nur Ignorieren mutmasslich falscher Urheberrechtsanmassungen hilft.
Copyfraud wird von strengem Urheberrechtsschutz gefördert. Wer sich im Zweifelsfall ein unberechtigtes Urheberrecht anmasst, muss nicht mit denselben Sanktionen rechnen, wie jemand, der ein berechtigtes Urheberrecht verletzt.
Beim von der AGUR12 vorgeschlagenen Notice-Takedown-Verfahren ist darauf zu achten, dass es den Copyfraud nicht fördert.
Alle Massnahmen zum Schutz privaten geistigen Eigentums sollten auch zum Schutz des öffentlichen geistigen Eigentums eingesetzt werden.

In der Diskussion wird festgestellt, dass es sich um ein relativ unbekanntes Thema handelt. Es gibt nur ein Buch, das sich mit Copyfraud beschäftigt. Eigentlich sei der Missbrauch und die Anmassung in anderen Bereichen des geistigen Eigentums (Marken, Patenten, …) noch viel schlimmer. BioPiracy wird erwähnt. Das Abmahnwesen in Deutschland, das eine Folge der Kriminalisierung des „illegalen“ Downloads ist, lebt zu einem beträchtlichen Teil von ungerechtfertigten Urheberrechtsanmassungen. Dass man Urheberrechtsanmassungen bekämpfen müsse, wird nicht bestritten.

6. Varia
Unter Varia wurde gefragt, worum es bei der im Bericht des IGE erwähnten teilweise gutheissenen Beschwerde gegen eine Verwertungsgesellschaft ging. Die Antwort: Es handelte sich um ungenügende bis unrichtige Information der Mitglieder der Verwertungsgesellschaft bezüglich einer Tarifanmeldung.

Vorschläge zu Themen für das Urheberrechtsgespräch im April 2015 sollten bis Januar 2015 eingereicht werden.

Apéro
Nach der Sitzung habe ich im lockeren Gespräch mit Felix Addor erfahren, dass nächste Woche eine wichtige Patentrechtseinschränkung im Nationalrat unter dem Titel „Behandlungsfreiheit für Ärzte“ behandelt wird.

1. Mai 2014 Hartwig Thomas

IGE veröffentlicht FAQ zu Public Domain

Das Institut für geistiges Eigentum hat auf unsere Anregung hin eine Zusammenstellung von häufigen Fragen und Antworten zur Public Domain veröffentlicht.

Es geht dabei auf häufige Fragen zur Public Domain ein und beschreibt dabei u.a.:

  • welche Werke nach schweizerischem Recht gemeinfrei sind (wie z.B. geistige Schöpfungen ohne Individualität, amtliche Protokolle und Berichte, wissenschaftliche Daten, 70-Jahre-Regel);
  • was man alles mit Werken in der Public Domain machen kann;
  • inwiefern originalgetreue Digitalisierungen eines gemeinfreien Werkes nicht zu einem Urheberrechtsschutz führen;
  • wann es erlaubt ist den DRM Schutz von gemeinfreien Werken zu umgehen.

Die FAQ sind besonders wertvoll, weil sie auch die Grenzen von urheberrechtlichen Ansprüchen auf der Website des Instituts für Geistiges Eigentum klar macht. Bisher kursierten vielerorts Annahmen und Thesen, beispielsweise über den urheberrechtlichen Schutz von Scans von gemeinfreien Bildern. Mit ihren Antworten schaffen die Experten des Instituts für geistiges Eigentum Klarheit bezüglich der Rechtssituation in der Schweiz.

Die FAQ liegen aktuell auf Deutsch vor und werden demnächst auch in den anderen Landessprachen erscheinen. Zudem werden in naher Zukunft weitere Antworten zu Fragen bezüglich internationaler Aspekte erscheinen.

Die Fragen wurden vom Verein Digitale Allmend in Kooperation mit weiteren Organisationen im In- und Ausland gesammelt und vom Institut für Geistiges Eigentum anschliessend beantwortet. Es sind Fragen, die sich uns bei der Arbeit für Wikipedia, OpenGLAM, Re:Public Domain und bei weiteren Aktivitäten immer wieder gestellt haben. Wir danken dem Institut für Geistiges Eigentum für seine Kooperationsbereitschaft.

Re:Public Domain – Walk, Night, Matinee & Show

70 Jahre nach dem Tod eines Urhebers werden dessen Werke gemeinfrei. Öffentliches geistiges Eigentum gehört dann dem Bürger und überhaupt jedem Einzelnen. Dazu gehören u.a. sämtliche Malereien von Paul Klee, Fritz Baumann, El Lissitzky, August Deusser und Grant Wood, alle Bücher und Texte von James Joyce, Stefan Zweig, Robert Musil und Sophie Hämmerli-Marti.

Dock18 Institut für Medienkulturen der Welt beschäftigt sich seit 4 Jahren mit der radikalen Aneignung der Vergangenheit durch Neuinterpratation. Zusammen mit Künstlerinnen und zeitgenössischen Autorinnen versuchen wir neue Zugänge zum geistigen öffentlichem Eigentum unserer Welt von gestern zu entdecken.

Im Herbst 2013 veranstaltet Dock18 mit Partnerinnen wie Wikimedia Schweiz und Migros Kulturprozent vier Veranstaltungen unter dem Titel Re:Public Domain in der ganzen Schweiz. 16 Urheber sind eingeladen ihre Bearbeitungen von Public Domain Materialien vorzustellen. Die einzelnen Veranstaltungen werden dabei jeweils unterschiedlich ausgeführt. Während uns in der Roten Fabrik eine ganze Nacht erwartet, gibt es im Forum Schlossplatz Aarau eine Matinee mit Brunch, vom Kulturbüro Genf ausgehend eine Wanderung in die Wälder des Monte Saleve (wo Robert Musils Asche von seiner Frau 1942 verstreut wurde) und den Abschluss bildet eine Show im Grand Palais Bern, wo auch der diesjährige Swiss Re:Public Domain Remix Preis vergeben wird. Kuratiert werden alle Veranstaltungen von Mario Purkathofer und Daniel Boos.

Daten der vier Veranstaltungen:
19.9.2013 Walk Kulturbüro Genf (Workshop der OKCon)
27.9.2013 Night Rote Fabrik Zürich
20.10.2013 Matinee Forum Schlossplatz Aarau
23.11.2013 Show Grand Palais Bern

Details zu den Veranstaltungen, Künstlern und gemeinfreien Werken gibt es auf der Webseite republicdomain

Die Veranstaltung wird auch von der Digitalen Allmend unterstützt.

Fabrikzeitung zum Thema Public Domain

Die Public Domain Ausgabe der Fabrikzeitung ist da:

Die vorliegende Ausgabe dreht sich bewusst nicht zentral um das Urheberrecht; sie versucht sich dem zu nähern, worum es wirklich geht: Ein Bewusstsein zu fördern, dass Gemeinfreiheit für uns alle gedacht ist, dass wir alle eine Verantwortung dafür haben, und dass diese auch von öffentlicher und zivilgesellschaftlicher Seite aktiv gefördert werden soll. In Zusammenarbeit mit dem Dock 18 wurden acht Autoren angefragt, einen Überblick über die wichtigsten Fragen zur Gemeinfreiheit zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie damit umgegangen werden kann.

Beiträge sind:

  • Public Domain & Commons als Service Public (von Felix Stalder) CC-BY
  • Gemeinfreiheit: Enteignung oder Gewinn? (von Daniel Boos) CC-BY
  • The Joyce is yours (Interview mit Fritz Senn, Zurich James Joyce Foundation)
  • ASCII für alle – Von Projekt Gutenberg bis Heute (von David Pachali) CC-BY-SA
  • Right might still be wrong (von Paul Keller) CC-BY
  • Public Domain als Kampfarena (von Daniel Boos und Wolf Ludwig) CC-BY
  • Die Welt vor 70 Jahren gehört dir! (von Mario Purkathofer) CC-BY
  • Guerilla Open Access Manifesto (von Aaron Swartz) PD

Mit einer Doppelseite mit 1942 verstorbenen Urhebern deren Werke nun gemeinfrei sind.

Die Ausgabe (PDF) Nr. 288 liegt an verschiedenen Orten in Zürich auf. Auf Anfrage kann auch ein Papierexemplar zugesendet werden (boos(at)allmend.ch)

Nachruf aufs Öffentliche

Die Strafverfolger seines Landes verfolgten ihn gnaden- wie bedingungslos. Nicht weil er – im höheren Regierungsauftrag – ganze Stadtviertel im Irak oder Dörfer in Afghanistan wegen vorgeblich verdächtiger Zivilisten eliminierte. Er kämpfte lediglich für Informations- und Gemeinfreiheit oder die Interessen der zahlenden Allgemeinheit – ohne sich in seinen jungen Jahren jemals persönlich oder unverdient zu bereichern.

Aaron Swartz war ein hochbegabter Bewegter, Getriebener wie Streitender fürs Öffentliche – ob Zugang (Access) oder Teilhabe (CC) und Gemeinfreiheit (Public Domain). Er kämpfte unermüdlich, bisweilen auch mit umstrittenen Mitteln für gemeine Werte, wo andere sich einzig um private Vorteile und Vereinnahmungen kümmern oder sich auf Kosten anderer schamlos bereichern.

Die Strafverfolger seines Landes jagen nicht mächtige Bankiers und Finanzspekulanten, die das Land und die Weltwirtschaft bisweilen an den Abgrund trieben, Volksvermögen ruinierten, um eigenes zu mehren. Solch schwere Verbrechen bleiben weiterhin folgenlos, ungestraft und ungesühnt. Strafverfolger machen ja auch nur ihren Job im Sinne der Mächtigen oder nach stupider Auslegung irgendwelcher Gesetze.

Aaron hingegen hat seinen bisher öffentlichen Kampf zuletzt tragisch privatisiert. In seiner Verzweiflung über den lamentablen Zustand des Öffentlichen wie die korrumpierten, doch im öffentlichen Auftrag handelnden Strafverfolger hat er seinem jungen Leben ein jähes Ende gesetzt. Wir trauern um Aaron, der in seinen viel zu wenigen Jahren alles Öffentliche so ungemein bereicherte.

Wolf Ludwig

Projekt zur Messung Digitaler Offenheit gestartet

Um den Beitrag öffentlicher Körperschaften zu digitalen Gemeingütern (wie Daten, Informationen, Wissen, Infrastruktur) sicht- und vergleichbar zu machen, haben der deutsche Verein Digitale Gesellschaft e. V., der österreichische Verein Freie Netze. Freies Wissen. und der Schweizer Verein Digitale Allmend das Projekt eines Digitalen Offenheitsindex (Digital Openness Index, do:index) initiiert.

Das Forschungsprojekt hat zum Ziel eine Indikatorenmatrix zur Bewertung der Digitalen Offenheit zu erstellen. Mit der Indikatorenmatrix kann dann ein Ranking der digitalen Offenheit von ausgewählten Gebietskörperschaften aus Deutschland, Österreich und der Schweiz erstellt werden. Ein Softwaretool wird eine Selbsteinstufung ermöglichen. Mittels Ranking und Indikatorenmatrix soll eine offene Diskussion über Handlungsmöglichkeiten für mehr digitale Offenheit gefördert werden.

Wissenschaflicher Partner ist die FU Berlin (Juniorprofessur für Organisationstheorie (Leonhard Dobusch). Die Projekkoordination wird von Leonhard Dobusch gemacht. Das Projekt wird gefördert von der Internetfoundation Austria. Die Digitale Allmend ist als Partner aus der Schweiz dabei (Koordination Daniel Boos (boos-at-allmend.ch).

Weitere Infos finden sich auf der Projektseite.