Preisüberwacher kommt von Microsoft

Der Bundesrat hat den neuen Preisüberwacher gewählt. Es handelt sich bei der Wahl um das Geschäftsleitungsmitglied und «Lead Corporate Affairs and Citizenship» von Microsoft Schweiz, Dr. Stefan Meierhans. Stefan Meierhans war im Rahmen der Urheberrechtsrevision auch für Audiovision Schweiz am lobbieren und fordert dort strikter Schutz von DRM. Stefan Meierhans ist auch CVP Mitglied (Webseite, CVP Seite). Meierhans tritt seine Stelle am 1. Oktober 2008 an und löst dabei Rudolf Strahm ab.

Der Entscheid wird in mehreren Blogs sehr kritisch kommentiert:

Update: Auch der Konsumentenschutz äussert sich nun kritisch zur Wahl.

Prix Möbius Suisse an Kunstpanorama

Kunstpanorama hat für ihre Webseite und ihr Blog den “Prix Möbius Suisse” im Bereich Kulturgut gewonnen. Das Blog von Kunstpanorama hat Videos von lokalen Kunst- und Kulturschaffenden aus der Zentralschweiz.

Die offizielle Ankündigung wird bald auf der Webseite der Organisatoren sein. Bis dann kann man den Preis im Blog ansehen.

Es freut uns insbesondere, dass die Inhalte alle unter einer Creative Commons Lizenz verfügbar sind.

KulturTV hat auch schon mehrfach Veranstaltungen der Digitalen Allmend aufgezeichnet und stellt sie in einem Sammelkasten zur Verfügung.

Nächsten Samstag (17.5) ist kulturTV auch bei “Creative Commons hands on” dabei.

Samstag 17.Mai 15:00 Cabaret Voltaire, Zürich: Creative Commons – Hands On

Die Frühlingsveranstaltung 2008 von Creative Commons dreht sich um alles ‘Praktische’ und bietet die Möglichkeit, in einer lockeren und freundlichen Atmosphäre sich praktisch, intellektuell, rechtlich oder kritisch mit Fragen rund um Creative Commons und deren Anwendung ausseinanderzusetzen.

Musiksymposium 2008 – Musik zum Nulltarif

Am 23 und 24 Mai findet das Musikysymposium 2008 zum Thema Musik zum Nulltarif statt. Auch die Digitale Allmend ist auf einem Panel dabei:

Musik zum Nulltarif?”
Befürworter und Gegner des kostenlosen Musikkonsums diskutieren die Grundsatzfrage der kostenlosen Zurverfügungstellung von Musik. Es geht um den Respekt vor dem Werk künstlerischer Leistung und geistigen Eigentums als Grundlage für die Weiterexistenz und Prosperität der Kulturgesellschaft. Podiumsgespräch mit:

Wolfgang Orthmayr Sony BMG Music Ent.GmbH
Philippe Perreaux Jurist/Vorstand Digitale Allmend
Andreas Tschöppe Stiftung für Konsumentenschutz
Victor Waldburger TBA AG

Über das letztjährige Symposium gibt es einen längeren Bericht.

Euro 2008 – Antwort zu Gebühren

Wir haben einmal bei der SUISA zum Thema Euro 2008 und Gebühren nachgefragt. Wir haben nun eine Antwort auf unsere Fragen erhalten.

Wir haben gefragt:

Wie man den Medien entnehmen konnte, hat die Schiedskommision den Gemeinsamen Tarif 3c hinsichtlich der Euro2008 genehmigt.

Was dies für die Ausstrahlung der Fussballspiele bedeutet, erläutern Sie auf Ihrer Webseite:

Folgende Punkte sind uns nicht klar:

  • Was waren die Überlegungen hinter der Regelung, die Grenze bei 3 Metern Diagonale des Bildschirmes festzulegen?
  • Gilt diese 3 Meter Regel für alle, auch Private, oder nur bei öffentlich zugänglichen Ausstrahlungen?
  • Wofür wird eine Gebühr erhoben:

  • Rechte an den Nationalhymnen?
  • Rechte für die Musik in den Werbepausen?
  • Veranstalterrechte der Uefa?
  • Weitere …
  • An wen werden die Gebühreneinnahmen ausgeschüttet?

    Ich danke Ihnen für Ihre klärende Antwort.

    Die SUISA hat geantwortet:

    Ich beziehe mich auf Ihr E-Mail vom 10. April 2008.

    Die Grenze von 3m bei der Diagonale wurde aus dem Tarif GT T (Filmvorführungen) übernommen.
    Urheberrechtsentschädigungen muss man nur bei öffentlicher Musiknutzung zahlen. Privat müssen Sie nie für das Urheberrecht zahlen.
    Für die Nationalhymne müssen Sie ebenfalls keine Urheberrechte zahlen da der Urheber bereits vor mehr als 70 Jahr verstorben ist.
    Hintergrundmusik (so zum Beispiel in Werbepausen) ist gebührenpflichtig.
    Mir ist nicht ganz klar was Sie mit „Veranstalterrechte der Uefa“ meinen? Die SUISA ist nur für das Tonrecht zuständig.

    Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüssen

    S U I S A

    Wir werden wohl noch Antworten und Nachfragen.

    Freiwilliger Mitgliederbeitrag 2008

    Der Kassier ersucht Mitglieder und Interessierte ihren freiwilligen Mitgliederbeitrag von vorgeschlagenen Fr. 50.- zu bezahlen. Wir benötigen die finanzielle Unterstützung, für unsere Veranstaltungen und Aktionen. Zurzeit sind mehrere Events geplant, und aktuell werden
    wir gerade einen Flyer zum Thema Creative Commons drucken lassen.

    Die Postkontonummer ist 60-35243-8, und das Konto lautet auf Interessengemeinschaft Digitale Allmend, 5000 Aarau.

    Wer gerne einen Einzahlungsschein hätte und/oder eine Eingangsbestätigung braucht, der schreibt bitte ein E-Mail an info(at)allmend.ch mit seiner/ihrer Postadresse oder macht einen
    entsprechenden Vermerk bei den Mitteilungen der Einzahlung.

    Mobygratis ist in der Schweiz nicht gratis

    Wir haben über Mobygratis kürzlich berichtet. Moby stellt auf mobygratis Musik für Filmemacherinnen von Nicht-kommerziellen Filmen gratis zur Verfügung.

    Wir wollten nun von der Schweizerischen Verwertungsgesellschaft SUISA wissen, ob man als Filmemacher oder Video-Podcaster die Musik gratis verwenden kann. Video-Podcasts wie sie beispielsweise von kulturtv.ch oder rebell.tv gemacht werden. Unsere Frage war, wie es dort mit den Kosten aussieht. Konkret, ob für diese Filmschaffenden Zusatzkosten von Seiten der SUISA entstehen.

    Wir haben bei der SUISA (Poto Wegener) gefragt und sehr schnell folgende Antwort erhalten:

    ich habe mir das Video auf youtube angeschaut. Dazu folgendes:

  • Moby unterscheidet zwischen “non commercial use” und “commercial use” seiner Musik. Mit diesem Hinweis spricht er eines der Hauptprobleme beim Vergleich zwischen dem Copyright der USA und dem Urheberrecht in Europa an: In den USA wird zwischen kommerziellen und nicht-kommerziellen Nutzungen unterschieden, bei uns zwischen der privaten und der öffentlichen Nutzung. Diese beiden Systeme sind nicht kompatibel; eine öffentliche Nutzung kann nicht-kommerziell sein, eine private kommerziell. Mobys Ansatz für eine Verwertung ist demnach in Europa nicht umsetzbar
  • .

  • Hinzu kommt folgendes: Moby hat seine Rechte der BMI und der MCPS zur Verwertung eingeräumt. Uns sind seitens dieser Gesellschaften keine Eingrenzungen der Rechtswahrnehmung bekannt. Würde also ein Filmschaffender in der Schweiz einen der Moby-Tracks ausserhalb der Privatsphäre nutzen, würden wir ganz normal einkassieren. Verwendet dieselbe Person die Musik allerdings nur innerhalb der Privatsphäre, entstehen keine Kosten. Dies gilt nicht nur für die herkömmliche Filmutzung sondern auch für Video-podcasts.
  • Auch wenn die Antwort leider negativ ist, so möchten wir uns übrigens auch einmal Bedanken für die vielen und prompten Antworten die wir jeweils von der SUISA erhalten.