Mobygratis ist in der Schweiz nicht gratis

Wir haben über Mobygratis kürzlich berichtet. Moby stellt auf mobygratis Musik für Filmemacherinnen von Nicht-kommerziellen Filmen gratis zur Verfügung.

Wir wollten nun von der Schweizerischen Verwertungsgesellschaft SUISA wissen, ob man als Filmemacher oder Video-Podcaster die Musik gratis verwenden kann. Video-Podcasts wie sie beispielsweise von kulturtv.ch oder rebell.tv gemacht werden. Unsere Frage war, wie es dort mit den Kosten aussieht. Konkret, ob für diese Filmschaffenden Zusatzkosten von Seiten der SUISA entstehen.

Wir haben bei der SUISA (Poto Wegener) gefragt und sehr schnell folgende Antwort erhalten:

ich habe mir das Video auf youtube angeschaut. Dazu folgendes:

  • Moby unterscheidet zwischen “non commercial use” und “commercial use” seiner Musik. Mit diesem Hinweis spricht er eines der Hauptprobleme beim Vergleich zwischen dem Copyright der USA und dem Urheberrecht in Europa an: In den USA wird zwischen kommerziellen und nicht-kommerziellen Nutzungen unterschieden, bei uns zwischen der privaten und der öffentlichen Nutzung. Diese beiden Systeme sind nicht kompatibel; eine öffentliche Nutzung kann nicht-kommerziell sein, eine private kommerziell. Mobys Ansatz für eine Verwertung ist demnach in Europa nicht umsetzbar
  • .

  • Hinzu kommt folgendes: Moby hat seine Rechte der BMI und der MCPS zur Verwertung eingeräumt. Uns sind seitens dieser Gesellschaften keine Eingrenzungen der Rechtswahrnehmung bekannt. Würde also ein Filmschaffender in der Schweiz einen der Moby-Tracks ausserhalb der Privatsphäre nutzen, würden wir ganz normal einkassieren. Verwendet dieselbe Person die Musik allerdings nur innerhalb der Privatsphäre, entstehen keine Kosten. Dies gilt nicht nur für die herkömmliche Filmutzung sondern auch für Video-podcasts.
  • Auch wenn die Antwort leider negativ ist, so möchten wir uns übrigens auch einmal Bedanken für die vielen und prompten Antworten die wir jeweils von der SUISA erhalten.