Wir haben einmal bei der SUISA zum Thema Euro 2008 und Gebühren nachgefragt. Wir haben nun eine Antwort auf unsere Fragen erhalten.
Wir haben gefragt:
Wie man den Medien entnehmen konnte, hat die Schiedskommision den Gemeinsamen Tarif 3c hinsichtlich der Euro2008 genehmigt.
Was dies für die Ausstrahlung der Fussballspiele bedeutet, erläutern Sie auf Ihrer Webseite:
Folgende Punkte sind uns nicht klar:
Was waren die Überlegungen hinter der Regelung, die Grenze bei 3 Metern Diagonale des Bildschirmes festzulegen?
Gilt diese 3 Meter Regel für alle, auch Private, oder nur bei öffentlich zugänglichen Ausstrahlungen?
Wofür wird eine Gebühr erhoben:
Rechte an den Nationalhymnen?
Rechte für die Musik in den Werbepausen?
Veranstalterrechte der Uefa?
Weitere …
An wen werden die Gebühreneinnahmen ausgeschüttet?
Ich danke Ihnen für Ihre klärende Antwort.
Die SUISA hat geantwortet:
Ich beziehe mich auf Ihr E-Mail vom 10. April 2008.
Die Grenze von 3m bei der Diagonale wurde aus dem Tarif GT T (Filmvorführungen) übernommen.
Urheberrechtsentschädigungen muss man nur bei öffentlicher Musiknutzung zahlen. Privat müssen Sie nie für das Urheberrecht zahlen.
Für die Nationalhymne müssen Sie ebenfalls keine Urheberrechte zahlen da der Urheber bereits vor mehr als 70 Jahr verstorben ist.
Hintergrundmusik (so zum Beispiel in Werbepausen) ist gebührenpflichtig.
Mir ist nicht ganz klar was Sie mit „Veranstalterrechte der Uefa“ meinen? Die SUISA ist nur für das Tonrecht zuständig.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
S U I S A
Wir werden wohl noch Antworten und Nachfragen.