Openlaw veröffentlicht zweiten Draft der Schweizer CC Lizenzen

Openlaw hat vor einigen Tagen den zweiten Draft der Übersetzung der Creative Commons Lizenzen in CH Recht veröffentlicht:

Der nun vorliegende zweite Entwurf ist die Übersetzung zur Version 2.5, der derzeit aktuellen Version der Creative Commons Lizenzen.

Die heutige Mitteilung eröffnet eine kurze, abschliessende Diskussion zu dieser Übersetzung. Rückmeldungen via Mailingliste oder als Blogkommentar sind willkommen.

Der ganze Beitrag kann auf der Mailingliste gelesen werden.

Revision des Urheberrechts wird konkreter

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat die Vorlage zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes und zur Genehmigung von zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum einstimmig angenommen. Gestern setzte die Komission die Detailberatung fort, welche bereits am 17. und 18. Oktober begonnen hat (siehe Artikel). Die Vorlage wird dem Ständerat nun in Hinsicht auf die Wintersession 2006 unterbreitet.

Die Kommission hat einstimmig eine Vorlage zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes und zur Genehmigung von zwei Abkommen (WCT und WPPT) der Weltorganisation für geistiges Eigentum angenommen. Ziel der Vorlage ist es, das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte an die digitalen Technologien anzupassen und die Schutzstandards der beiden Abkommen ins Landesrecht zu übertragen. Die Vorlage sieht u.a. die Anerkennung des Rechts vor, geschützte Werke über das Internet zugänglich zu machen, sowie ein Verbot, technische Massnahmen wie Kopiersperren zu umgehen. Darüber hinaus ergänzt sie das geltende Recht mit Bestimmungen über vorübergehende Vervielfältigungen eines Werks und über Vervielfältigungen zu Sendezwecken. Zudem wird mit den neuen urheberrechtlichen Einschränkungen den aktuellen Bedürfnissen der Werknutzenden und der Konsumentinnen und Konsumenten Rechnung getragen. Die Kommission ist mit den Vorschlägen des Bundesrates weitgehend einverstanden.

Medienmitteilung vom 14. November 2006

Die Verwertungsgesellschaft und wir. Ein Nachtrag zum Thema Suisa

Es ist zehn Uhr morgens, wir sitzen im angenehm abgedunkelten Sitzungszimmer im Untergeschoss der Suisa, uns gegenüber am Tisch aus edlem, schweren Holz haben zwei freundliche Vertreter der schweizerischen Gesellschaft fürs Inkasso künstlerischer, manchmal durch Zweite umgesetzter, potentiell von Dritten genutzer Inhalte, Platz genommen.

Man ist unserem Anliegen wohlgesonnen, hat Verständnis für die schwierige Arbeit eines Kleinstverlages für experimentelle, elektronische Musik. Schliesslich seien wir ja auch Mitglieder bei erwähnter Gesellschaft – Nichtmitglieder würde man gar nicht anhören, sondern die entsprechenden Gebühren einfordern. Unser Musiklabel domizil existiert nun seit zehn Jahren und ein längst überfälliger Schritt hat uns veranlasst, mit der Wahrnehmerin unserer Rechte in Kontakt zu treten, weil wir künftig ebendiese Wahrnehmung etwas einschränken möchten, indem wir neben der kommerziellen Verwertung von beispielsweise Auftragsmusikprojekten unsere eigene Musik und die unserer Mitkünstler gratis ins Internet stellen und solche Publikationen künftig mit Creative Commons-Lizenzen versehen wollen, weil diese uns als der zeitgenössischere und adaptivere Schutz für einige unserer Arbeiten erscheinen.

Vorgängig bewusstseinserweiternd wirkten die Halbjahres- Zweieinhalbjahres- und dann nicht mehr eintreffenden Abrechungen unserer Vertriebe – die Verkaufszahlen unserer Platten und CDs – welche uns eigentlich schon von Beginn weg ahnen liessen, dass keine vergoldete Zukunft bevorstand. Zuerst erklärten wir uns diesen Umstand so, dass die ja schon sehr viel länger existierende, experimentelle elektronische Musik – vom Piepen des Theremins hin zum Dröhnen des Postindustrial – eine Weile lang vom Phänomen Techno profitiert hätten und sich nun im selben Wellental der Populärkultur befänden wie die Vierviertelmusik, an deren Rand oder in deren Abkühl (Chillout)-Räumen sich unser Tun für ein paar adoleszente Jahre manifestierte. Andererseits hatten wir uns ja gerade für eine wirklich schwierige, schwer verort- wie konsumierbare Form künstlerischen Schaffens entschieden. Eine akustische Arbeit, welche sich sehr bewusst in Schnittmengen, auf Grenzlinien von künstlerischen Medien und Genres bewegt. Sozusagen hatte unser Kleinverlag also von Beginn weg ein, äh, Wahrnehmungsproblem.

Fatal wirkte natürlich, dass sich das Distributionsformat unserer Musik, die Compact Disc, aus den spezialisierten Wahrnehmungszirkeln schon zu verabschieden begann, als wir so richtig loslegen wollten – trotz verbleibender Haptikfetisch-Szene grassiert das Lädeli- und Vertriebssterben seit einigen Jahren, nicht erst seit gestern. Domizil war zum Zeitpunkt seiner Gründung ein Akt der Selbsthilfe – einerseits gab es in der Schweiz kaum Produkions- wie Rezeptionsstruktur für unsere Art von Musik, andererseits fragte niemand danach, ob aus der Schweiz allenfalls interessante Beiträge zum aktuellen, internationalen Musikgeschehen kommen könnten. Unser Label war also von Beginn weg eher Produktions- und Promotionsinstrument denn Geldmaschine.

Weil Geld, so lasse ich an diesem Morgen bei der Suisa über feinmaseriges Gehölz hinweg verlauten, Geld verdient der heutige und gestrige und überhaupt die Mehrheit der Musiker, wenn sie denn nicht gerade Schweizer Exportfrodos, Pirates of the Schlafvorstädte oder Feinbäcker einer Internationalen von Mütterherzen sind (oder in lokaler Ausprägung bedenklichen Heimatkonstrukten mittels gesanglichen Darbietungen in ihrem Lokaldialekt entsprechen möchten), hauptsächlich durch so konkrete Tätigkeiten wie Konzerte geben, Gebrauchsmusik für Filme oder das Theater herzustellen, oder durch Arbeit in berufungsfremden Gebieten der Wertschöpfung.

Es sei zwar schön und sicherlich recht, meine mühsam hervorgebrachten Weltanzweiflungen vor Verstümmelung durch Dritte geschützt zu wissen, aber doch nicht vor der Konsumtion durch ebendiese, weil sie doch der eigentliche Sinn und Zweck der Übung sei, und diese müsse doch mit allen erdenklichen Mitteln gefördert werden, also schwillt mein Redefluss weiter an. Soweit so gut, meinen die zwei Angestellten der Suisa – nur eben eigentlich gäbe es keine Ausnahme vom Inkasso, also dem Verlangen eines Entgelts für die Nutzung meiner Arbeit – ob ich dieses nun möchte oder nicht, weil wir hätten als Suisa-Mitglieder diesen Vertrag bei ihrer Gesellschaft unterschrieben und nun die nichtkommerziellen und kommerziellen Vewendungsformen unserer Arbeit auseinander dröseln zu müssen, liege ausserhalb des möglichen Verwaltungsaufwands. So widerspreche auch eine Creative Commons-Lizenz ganz grundsätzlich dem Inhalt der Verträge der Suisa. Aber man sei bereit, allfällige Formen einer Ausnahme auf Vorgesetztenebene zu diskutieren, da gäbe sich sicherlich eine Lösung in unserem Sinne, natürlich ohne etwas zu versprechen, wohlverstanden. Hier die darauffolgende E-Mail- Korrespondenz mit der Suisa:

ich bin unsicher, ob sie mir eine allfällige antwort der suisa auf unsere anfragen/unser treffen schon zugestellt haben; mein mail-account scheint probleme zu haben. wenn ja: schicken sie mir doch ihre nachricht nochmals auf maeder@domizil.ch, ansonsten entschuldigen sie bitte meine ungelduld – vielen dank!

herzlich
marcus maeder

Vielen Dank für Ihr Mail. Wir haben bisher noch nicht geantwortet. Zwischenzeitlich konnten wir Ihr Anliegen diskutieren.

Die SUISA ist zum Schluss gekommen, dass wir bezüglich der Musiknutzung auf
www.domizil.ch nicht auf die Anwendung der rechtsgültigen Tarife verzichten können. Wir müssten bei allen Downloads, welche in der Schweiz gratis angeboten werden, auf eine Entschädigung verzichten. Dies wollen und können wir aus diversen Gründen nicht machen.

Wir schlagen vierteljährliche Akontozahlungen von Fr. 150.00 und eine Schlussabrechnung der effektiv erfolgten Downloads per Ende Jahr vor. Dazu brauchen wir die Anzahl Downloads pro Werk, damit wir nach dem Inkasso die entsprechende Verteilung vornehmen können.

Bitte informieren Sie uns ab wann Sie Downloads gratis anbieten werden.

Es tut uns leid, dass wir Ihren Wünschen nicht entsprechen können und bitten Sie um Verständnis.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen
SUISA

besten dank für ihre nachricht; ich kann ihnen unsere enttäuschung schwer verhehlen. sie teilen uns mit, dass das von uns geplante vorhaben nach Ihrer auffassung gebührenpflichtig ist. sie erwähnen diverse gründe dafür. ich wäre ihnen dankbar, wenn sie uns diese gründe genauer erläutern könnten.

es kann nicht sein, dass wir gegen aussen hin die arbeiten kostenlos zum download anbieten und hinter den kulissen dafür bezahlen müssen. bitte berücksichtigen sie hier, dass die meisten auf domizil erscheinenden arbeiten unsere eigenen sind, dass es sich um einen kleinen kreis von hörern handelt, die sich mit passwort in einen praktisch privaten bereich einloggen müssen, um die kunstwerke (welche nur teilweise aus musik bestehen) herunterzuladen.

sie verunmöglichen mit ihrer haltung das fortbestehen und die entwicklung eines künstlerischen netzwerks, welches nun schon seit zehn jahren ehrenamtlich und mit erheblichem aufwand an eigenmitteln betrieben wird. es gibt eine vielzahl von ähnlichen projekten im internet, auch in der schweiz, welche als community-plattform genau gleich funktionieren – wollen sie nun da auch überall die tarife einfordern oder sind nur wir jetzt einfach in ihrem fokus, weil wir uns ehrlich gemeldet haben? wir als künstler müssen doch selber entscheiden können, welche arbeiten wir kommerziell verwertet haben wollen, und welche wir kostenlos zur verfügung stellen möchten.

wir müssen die bei von uns betreuten, sehr schwierigen werke auf möglichst einfache weise einem breiteren publikum zugänglich machen – wenn die hörer nun die von ihnen verlangten 10 rappen mit einem verrechnungszuschlag von 60 rappen (kreditkarte/paypal) bezahlen
müssen, ist das doch absurd – niemand wird das tun und wir haben keine neuen hörer gewonnen.

wir hoffen auf verständnis von ihrer seite und wären sehr froh, einen anderen lösungsvorschlag oder eine genauere begründung zu erhalten. wir können ihrem verrechnungsvorschlag aus existentiellen und idealistischen gründen unmöglich nachkommen.

freundliche grüsse
marcus maeder
bernd schurer
domizil

Vielen Dank für Ihr mail.

Das kostenlose Anbieten Ihrer eigenen Werke auf Ihrer Domain wäre allenfalls noch lösbar. Bezüglich Werken von Autoren, welche bei ausländischen Verwertungsgesellschaften Mitglied sind, sehen wir aufgrund der Verträge zwischen der SUISA und ausländischen Gesellschaften keine Möglichkeit, ein Inkasso zu umgehen.

Da wir zur Gleichbehandlung verpflichtet sind, müssen wir entscheiden, ob wir für Gratisdownloads eine Entschädigung bezüglich der Nutzung des musikalischen Urheberrechts verlangen sollen. Oder ob Gratisdownloads, unbesehen davon wer diese anbietet, generell frei sein sollen.

Wir gehen davon aus, dass der überwiegende Teil unserer Mitglieder wünscht, dass für Downloads, welche gratis angeboten werden, eine Mindestentschädigung geschuldet ist.

Der Mitglieder-Vertrag der SUISA sieht nicht vor einzelne Werke von der Verwertung auszunehmen. Dies ist auch bei den Verträgen von anderen Verwertungsgesellschaften der Fall.

Dies sind einige der Gründe, weshalb wir Ihrem Wunsch nicht entsprechen
können.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen
SUISA

Solche Korrespondenz lässt mich über den Umstand grübeln, dass jede Veröffentlichung, jegliches Hinstellen einer künstlerischen Arbeit ganz generell immer vom Kommerz und seinen Distributionsformaten oder Konsumtionsformen durchdrungen ist, also egal ob CD oder File, nie im ökonomisch wertfreien Raum übermittelt wird. Und vor allem: Ob wir denn mit domizil und den Verträgen, die wir mit der Suisa abschlossen haben, nicht allzu sehr dem Idealismus einer „demokratischeren“, weniger elitären Kunstdistributions- und Wertschöpfungsform der Gattung „technisch reproduzierbares Kunstwerk“ (den Begriff prägte Walter Benjamin bereits 1936) aufgesessen sind, also unsere Äusserungen viel flüchtiger hätten vornehmen und verbreiten müssen, sozusagen eigentlich in den Wind schreiben, musizieren hätten müssen – um das Werk mit grossem W (Markus Popp von Oval sagte dazu Musik mit grossem M) ein für allemal hinter uns zu lassen, weil dieser Apfel immer durch kapitalistische, materialistische Implikationen vergiftet ist.

Von solchen Spekulationen nehme ich den Ausnahmefall „Wenn-es-richtig-einschenkt“ natürlich aus. Leider kommt aber „Wenn-es-richtig-einschenkt“ sehr sehr selten vor, in meinem Fall letztmals anlässlich der Landesausstellung 2002, als ich für den Landwirtschaftsteil Motorengeräusche von Landwirtschaftsfahrzeugen, Sounds von Trendsportarten und etwas Musik herstellen durfte und das dann für ein Jahr lief. Da wars natürlich toll, Mitglied der Suisa zu sein, da hatte der Verein plötzlich ein grosses S, da war auf der Abrechung Ende Jahr endlich mal mehr als Franken 4.20 Leerträgervergütung drauf. Darum muss es meiner Meinung nach möglich sein, die Werke mit grossem W (wie künstlerischer Wille) von denen mit kleinem w und ihrem eher rhizomatischen Gefüge (da ziele ich jetzt nicht auf so etwas wie eine digitale Folklore ab) zu unterscheiden – also kommerzielle Produktionen, die sich in ihrem Werkcharakter an einem Markt, den (noch) nicht wir definieren, orientieren, von Beiträgen zur aktuellen künstlerischen Diskussion, zu Speisungen der Netzwerke, zum Markt der Ideen und Reflektion zu unterscheiden. Solche Bereiche scheinen mir im Gesichtsfeld der Verwertungsgesellschaften ein komplett blinder Fleck zu sein. Nachvollziehbarerweise, denn so wie Urheberrecht, Businessplan der Industrie und Praxis der Verwertungsgesellschaften im Moment korrelieren und solches mit der Revision des Urheberrechts auch noch für die Zukunft zementiert wird, wäre eine zu formulierende Vision einer zukünftigen Kulturökonomie im Gesetzestext auch eine viel zu schlecht zu kalkulierende Einheit.

Musikrat Tagung: IFPI , Logistep, Vermassung

Ein Bericht zur Tagung Musik – grenzenlos, kostenlos, schutzlos? wurde auf der Musikrat Webseite veröffentlicht.

Die Rolle von Logistep müsste man eigentlich einmal genauer beleuchten. Ihr Überwachungssystem und Massenabmahnungen haben schon zu klagen der deutschen Generalstaatsanwaltschaft geführt. Der Tatsache, dass “in der Schweiz stehen der Umsetzung vorderhand noch juristische Hindernisse entgegen” stehen, würde ich dementsprechend eher als positiv sehen und nicht wie Logistep. An der Tagung sollte zudem auch ein jugendlicher “Straftäter” vorgeführt werden.

Patrick Linder, Geschäftsführer des Schweizer Musikrates SMR erklärte, weshalb der vorgesehene Programmpunkt „Erlebnisse eines Internetpiraten“ gestrichen werden müsse. Wohl habe sich ein jugendlicher „Straftäter“ finden lassen, doch nach anfänglicher Zusage habe dieser sich wieder zurückgezogen. Zu sehr klängen bei ihm die Nachwirkungen der strafrechtlichen Verfolgung (inkl. Hausdurchsuchung) noch nach.

Nach unseren Quellen stimmt dies jedoch so nur bedingt. Dies wurde zwar gesagt, aber es wurde noch eine Zusatzinfo gegeben, welche nicht mehr im Bericht ist. Der jugendliche “Straftäter”, der vielleicht deshalb in Anführungszeichen steht, weil er nicht oder noch nicht rechtsmässig verurteilt wurde, stellte sich plötzlich die Frage, woher sie den seinen Namen wüssten. Er sagte dann ab und drohte zu klagen, wenn irgendwo sein Namen erscheint.

Wir sind übrigens immer noch auf der Suche nach einer rechtsgültigen Verurteilung vor einen schweizerischen Gericht. Sendet uns doch bitte Hinweise an info(at)allmend.ch

Das letzte Statement bringt scheinbar auf den Punkt, was noch andere während der Tagung beklagt haben.

Das letzte Wort hatte Daniel Fueter, Präsident von Suisseculture . Er wies darauf hin, dass die Demokratisierung der Musikkultur auch negative Resultate hervorgebracht habe: Hektik, Banalisierung, Beliebigkeit und Vermassung. Gleichzeitig fühle sich das Individuum von der Entwicklung bestätig nach dem Motto: „Ich bin mein eigenes Endgerät“. Ein letztes Mal forderte er ein starkes, griffiges URG und postulierte den Vorrang der Kreativität vor der Verwertung.

Den ersten Satz sehe ich nicht gleich. Kommt natürlich darauf an, was man unter Demokratisierung versteht. Demokratisierung soll zudem nicht mit “Vermassung” verwechselt werden, wie auch von anderen scheinbar an dieser Tagung beklagt wurde. Beispielsweise ist Musik von Netlabels gut und es ist durchaus zu befürworten, wenn mehr und mehr Personen Musik produzieren. Falls damit jedoch Musikstar oder andere Formate gemeint sind, dann würde ich zu bedenken geben, dass dies eigentlich nichts mit Demokratisierung der Musik zu tun haben. Die Forderung nach dem Vorrang der Kreativität vor der Verwertung ist zwar gut, nur entspricht sich nicht der Realität der aktuellen Urheberrechtsrevision mit den technischen Schutzmassnahmen, die vor allem den Verwerter zu Gute kommt.

Update: PJ Wassermann hat sein Referat an der Tagung zum Thema “Kreativität, Urheberrecht und die Musikindustrie” in seinem Blog veröffentlicht.
Der Artikel zeigt auf:

Dabei habe ich im Kern vor allem darauf hingewiesen, dass es untragbar ist, dass genau die Musikindustrie, die so viele Künstler betrogen und über den Tisch gezogen hat, sich nun als Wahrer der der Urheberrechte aufspielt – die Industrie hat ein so schlechtes Image, dass das Publikum sich im Recht fühlt, wenn es gratis Musik herunterlädt.

Fr/Sa 17./18.November – Netlabelfestival in Zürich

Am 17./18. November findet in der Roten Fabrik in Zürich das Netlabelfestival statt. Die Teile des Festivals sind Konzerte, ein Panel, Ausstellung und ein Audiobrunch mit Präsentationen. Die Teilnehmer sind internationale und lokale Musiker, Künstler und Journalisten.

Freitag und Samstag finden Konzerte unter dem Motto Broken Friday und Electronic Saturday in der Aktionshalle statt.

Das musikalische Programm des diesjährigen Netlabelfestival besinnt sich noch einmal auf die Wurzeln der Netlabelbewegung: die elektronischen Musik. Der Live-Moment steht im Mittelpunkt – Ecken, Kanten und (Unter)Brüche. Binäre Klangverarbeitung in allen Facetten versetzten die Aktionshalle in Schwingung. Eine letzte Hommage an den Laptop.

Mit Andrey Kirichenko (ukr | nexsound/spekk) und Headphone Science aka. Dustin Craig (us | No Type) konnten 2 international bekannte Künstler gewonnen werden. Weitere Teilnehmer aus USA, Schweden, Kanada und der Schweiz.
Am Samstag findet das Panel “Netlabel Shortcuts” im Klubraum statt:

Die Netlabel Shortcuts sind Kurzpräsentationen und Vorträge rund um das Thema des Betriebssystems Netlabel im speziellen und die Welt der Musik im Internet-Zeitalter im allgemeinen. Betreiber von Netlabels und Musiker sprechen über organisatorische Fragen, unterschiedliche Motivationen und die Praxis von Distribution und Networking. Software- u. Webentwickler stellen neue Technologien, Gestaltungsstrategien und deren Bedeutung vor.

Teilnehmer: Moderiert von Moritz Sauer/Phlow.net, Mit Jeff Hatcher/Imnotok.com, Erick Kuhn/RefineryRecords.com, Sven Swift/iambored.org, Sim Sullen/12rec.net, Daniel Schneider/Leiter Radio Virus, mx3.ch u.a.
Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des Netlabelfestivals. Dort findet sich auch eine Compilation.

Mo 6.11.2006 – Nodus Treff: Gegen DRM im URG

Nodus – Treff für Netzpolitik trifft sich am Montag 6. November zum Thema Urheberrechtsrevision und DRM. Der Treff findet im Dock18 statt und ein detaillierter Beschrieb des Inhaltes gibt es im Nodusblog. Beim Treff besprechen und koordinieren interessierte Aktive aus verschiedenen Organisationen das konkrete Vorgehen bezogen auf die anstehende Urheberrechtrevision. Interessierte sind herzlich eingeladen.

FAQ: SUISA und Creative Commons

Nun haben wir die Antworten von Suisa zu den FAQ, die wir ihnen Anfang Oktober geschickt haben, erhalten. Vielen Dank an Poto Wegener, Leiter Urheberabteilung SUISA.

1.Ist es möglich, als SUISA-Mitglied einzelne Werke unter einer CC-Lizenz zu veröffentlichen?

Nein. Der Mitgliedschaftsvertrag mit der SUISA hält fest, dass der Urheber alle seine Werke anmelden muss. Die SUISA wird vertraglich verpflichtet, die ihr im Vertrag eingeräumten Rechte an allen Werken des Urhebers wahrzunehmen.
Eine andere Handhabung, eine „à la carte-Wahrnehmung“, hätte folgende Konsequenzen: Obwohl der Urheber einzelne seiner Werke ausnimmt, entstehen der SUISA diesbezüglich Verwaltungskosten; beispielsweise durch das Heraussuchen dieser Werke aus den Sendemeldungen der SRG. Da mit den Werken kein Umsatz erzielt wird, würden die entsprechenden Kosten zulasten jener Urheber gehen, die keine CC-Lizenz vergeben. Dies wäre unsozial!

1.Welche Werknutzungen gestattet eine CC-Lizenz?

Unabhängig von der Art und Weise der CC-Lizenz gilt folgendes: Bezugspunkt der Lizenz sind nur die Rechte der Urheber am Werk, nicht aber die Rechte der Interpreten und der Tonträgerfirma an den Aufnahmen dieser Werke. Diese sog. verwandten Schutzrechte müssen auch bei Vorhandensein einer CC-Lizenz zusätzlich eingeholt werden. Ohne entsprechende Einwilligung kann der Urheber mit der CC-Lizenz nur erlauben, dass Noten seines Werkes verwendet werden.

Graphik: Poto Wegener

3.Als Label veröffentlichen wir auf unserer Seite CC-lizenzierte Musik? Müssen wir Entschädigungen zahlen?

Massgebend ist nicht, ob die Werke auf der Website mit einer CC-Lizenz versehen sind, sondern ob der Urheber im Einzelfall vor der Vergabe der Lizenz bereits Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist oder nicht. Im Falle von Werken deren Rechte von einem Urheber der SUISA oder einer anderen Gesellschaft anvertraut wurden, besteht eine Zahlungspflicht.

4.Falls ich aus der SUISA austrete, kann ich dann meine bisherige Musik neu unter CC lizenzieren?

Ja. Kündet ein Urheber den Wahrnehmungsvertrag, so nimmt er sämtliche Rechte wieder selbst wahr. Es steht ihm sodann frei, seine Werke mit einer CC-Lizenz zu versehen. Zu beachten ist folgendes: Veröffentlicht er die Werke unter einer „non-commercial“-Lizenz dürfte es ihm dennoch verwehrt bleiben, für kommerzielle Nutzungen Urheberrechtsentschädigungen zu verlangen; so wird beispielsweise kein Radiosender, der die Werke des Urhebers spielt, bereit sein, mit diesem einen Vertrag über die Werknutzung abzuschliessen.

5. Ich habe bereits Musik unter CC lizenziert, kann ich noch der SUISA beitreten?

Ja. Mit dem Mitgliedschaftsvertrag räumt der Urheber der SUISA zwar auch die Rechte an den früher geschriebenen Werken ein. Hat er Rechte an diesen Werken aber bereits einem Dritten eingeräumt (z.B. mit einer CC-Lizenz), so werden diese nicht vom Vertrag mit der SUISA erfasst. Solche früheren Rechtsübertragungen müssen bei Vertragsunterzeichnung der SUISA allerdings mitgeteilt werden.

6.Ich betreibe ein Webradio mit nur CC-Musik. Muss ich SUISA-Entschädigungen zahlen?

Nein, sofern an sämtlichen gespielten Werken kein Urheber oder Verleger beteiligt ist, welcher Mitglied der SUISA oder einer anderen ausländischen Verwertungsgesellschaft ist.

7. Ein Radio spielt meine CC-Musik. Muss das Radio dafür Pauschalabgaben zahlen, und wenn ja, kommen diese mir als Künstler zu Gute?

Ja, sofern der Urheber Mitglied der SUISA oder einer anderen Verwertungsgesellschaft ist: Das Radio zahlt eine Pauschale. Dieses Geld wird auf jene Werke verteilt, die auf der Programmliste des Senders angeführt werden. Da weder das Radio noch die SUISA diese Listen mit Tausenden von Songs nach CC-Werken durchsucht, wird der Urheber für diese Werknutzung entschädigt – möglicherweise entgegen der von ihm benutzten Lizenz.
Nein, falls der Urheber nicht Mitglied der SUISA oder einer anderen Verwertungsgesellschaft ist.

8.Ich veröffentliche alle meine Stücke unter CC-Lizenzen und bin nicht Mitglied der SUISA. Ist es möglich, einen Anteil an den Ausschüttungen aus der Leerträgerentschädigung zu erhalten, ohne Mitglied der SUISA zu werden?

Nein. Die von der SUISA eingezogenen Urheberrechtsentschädigungen werden nur an Mitglieder verteilt.
Aufgrund der Bestimmung in Art. 20 Abs. 4 des Urheberrechtsgesetzes kann die Leerträgerentschädigung nur von einer Verwertungsgesellschaft, nicht aber von Urhebern selbst einkassiert werden. Nichtmitgliedern entgehen diese Entschädigungen deshalb auf jeden Fall.

9.Darf ich einen Sample eines SUISA lizenzierten Stückes in einen Song einbauen, den ich mit Zustimmung des gesampelten Künstlers unter CC veröffentlichen will?

Nein. Denn die CC-Lizenz zur Nutzung des Samples bezieht sich nur auf die Rechte am Werk, also der Komposition der Vorlage. Nicht von der Lizenz erfasst ist hingegen die Aufnahme dieses Werkes. Will man den Sample legal verwenden, muss man daher zusätzlich die Rechte an der Aufnahme bei den Interpreten bzw. bei der Tonträgerfirma der Vorlage anfragen.

10 .Kann ich als SUISA-Mitglied einen Song unterschiedlich lizenzieren, etwa CC non-commericial für die Öffentlichkeit und traditionelle Lizenzen für kommerzielle Verwertungen?

Nein. Wie bereits erwähnt, muss der Urheber gemäss dem Mitgliedschaftsvertrag alle Werke der SUISA melden. Es steht ihm zwar offen, einzelne Rechte vom Vertrag auszunehmen, doch gelten solche Ausnahmen sodann für alle seine Werke. Zu beachten ist ausserdem, dass die von CC vorgesehene Unterteilung in commercial und non-commercial aus dem anglo-amerikanischen Recht stammt und mit dem kontinentaleuropäischen Recht nicht kompatibel ist. Dieses nimmt eine Unterteilung in öffentliche und private Nutzungen vor.

11.Ich drehe einen Dokumentarfilm und im Hintergrund läuft Musik. Kann ich den Film noch unter CC veröffentlichen?

Dies ist nur unter folgenden Bedingungen möglich: Der Urheber des Musikwerkes ist nicht Mitglied einer Verwertungsgesellschaft und stimmt der CC-Lizenzierung zu. Ausserdem müssen die Interpreten und der Produzent der verwendeten Aufnahme ebenfalls eine solche Nutzung gestatten.

Ständeratskommission berät über Revision des Urheberrechtsgesetzes

Die Kommission für Rechtsfragen im Ständerat hat die letzten zwei Tage mit der Detailberatung über die Änderung des Urheberrechtsgesetzes begonnen.

Der Entwurf des Bundesbeschlusses sieht u.a. ein Verbot vor, technische Massnahmen wie Kopiersperren zu umgehen. An der Tagung, an der teilweise auch Christoph Blocher anwesend war, war man sich laut einer Medienmitteilung weitgehend einig, die Vorschläge des Bundesrates anzunehmen. Anstelle von kritischen Stimmen gegenüber DRM forderte eine Minderheit der Kommission sogar, das Gesetz so zu ergänzen, dass Werknutzende ausschliesslich für jede einzelne Nutzung eines Werkes zur Kasse gebeten werden sollen.

Heute Abend wird übrigens Daniel Vischer, Präsident der Rechtskommission des Nationalsrats, an einer Podiumsdiskussion zur Urheberrechtsrevision teilnehmen, die von der Initiative kunstfreiheit.ch lanciert wird.

IFAP und Plateforme Tripartite – Zusammenfassungen der Antworten

Im Rahmen der Plateform Tripartite beim Bakom wurden die Teilnehmer der Platforme nach dem WSIS zur Zukunft der Plateforme und zum Information for all Program der UNESCO befragt. Mit der Ankündigung zur nächsten Sitzung der Plateforme haben wir nun auch eine Synthese der Antworten erhalten.

Beim Information for all program (IFAP) geht es um ein Kernthema der Digitalen Allmend, nämlich der Förderung des Zugangs zu Informationen und Wissen. Deshalb haben wir gemeinsam mit comunica-ch geantwortet (Antwort). Das Bakom hat nun die verschiedenen Antworten zusammengestellt. Unsere Antworten sind auch prominent vertreten und man sieht darin auch die anderen Organisationen die interessiert sind.

Der zweite Fragebogen wurde nicht direkt von der Digitalen Allmend ausgefüllt, sondern wir haben die Antwort von comunica-ch unterstützt. Es geht um die Zukunft der Plateforme Tripartite und die Themen die behandelt werden sollen. In der Zusammenfassung wird erfreulicherweise deutlich, dass der Zugang zu Wissen ein wichtiges Thema sein muss.

An der nächsten Sitzung der Plateforme Tripartite vom 24.10.2006 wird wohl über das weitere Vorgehen diskutiert.