Revision des Urheberrechts wird konkreter

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat die Vorlage zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes und zur Genehmigung von zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum einstimmig angenommen. Gestern setzte die Komission die Detailberatung fort, welche bereits am 17. und 18. Oktober begonnen hat (siehe Artikel). Die Vorlage wird dem Ständerat nun in Hinsicht auf die Wintersession 2006 unterbreitet.

Die Kommission hat einstimmig eine Vorlage zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes und zur Genehmigung von zwei Abkommen (WCT und WPPT) der Weltorganisation für geistiges Eigentum angenommen. Ziel der Vorlage ist es, das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte an die digitalen Technologien anzupassen und die Schutzstandards der beiden Abkommen ins Landesrecht zu übertragen. Die Vorlage sieht u.a. die Anerkennung des Rechts vor, geschützte Werke über das Internet zugänglich zu machen, sowie ein Verbot, technische Massnahmen wie Kopiersperren zu umgehen. Darüber hinaus ergänzt sie das geltende Recht mit Bestimmungen über vorübergehende Vervielfältigungen eines Werks und über Vervielfältigungen zu Sendezwecken. Zudem wird mit den neuen urheberrechtlichen Einschränkungen den aktuellen Bedürfnissen der Werknutzenden und der Konsumentinnen und Konsumenten Rechnung getragen. Die Kommission ist mit den Vorschlägen des Bundesrates weitgehend einverstanden.

Medienmitteilung vom 14. November 2006

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