Die Verwertungsgesellschaft und wir. Ein Nachtrag zum Thema Suisa

Es ist zehn Uhr morgens, wir sitzen im angenehm abgedunkelten Sitzungszimmer im Untergeschoss der Suisa, uns gegenüber am Tisch aus edlem, schweren Holz haben zwei freundliche Vertreter der schweizerischen Gesellschaft fürs Inkasso künstlerischer, manchmal durch Zweite umgesetzter, potentiell von Dritten genutzer Inhalte, Platz genommen.

Man ist unserem Anliegen wohlgesonnen, hat Verständnis für die schwierige Arbeit eines Kleinstverlages für experimentelle, elektronische Musik. Schliesslich seien wir ja auch Mitglieder bei erwähnter Gesellschaft – Nichtmitglieder würde man gar nicht anhören, sondern die entsprechenden Gebühren einfordern. Unser Musiklabel domizil existiert nun seit zehn Jahren und ein längst überfälliger Schritt hat uns veranlasst, mit der Wahrnehmerin unserer Rechte in Kontakt zu treten, weil wir künftig ebendiese Wahrnehmung etwas einschränken möchten, indem wir neben der kommerziellen Verwertung von beispielsweise Auftragsmusikprojekten unsere eigene Musik und die unserer Mitkünstler gratis ins Internet stellen und solche Publikationen künftig mit Creative Commons-Lizenzen versehen wollen, weil diese uns als der zeitgenössischere und adaptivere Schutz für einige unserer Arbeiten erscheinen.

Vorgängig bewusstseinserweiternd wirkten die Halbjahres- Zweieinhalbjahres- und dann nicht mehr eintreffenden Abrechungen unserer Vertriebe – die Verkaufszahlen unserer Platten und CDs – welche uns eigentlich schon von Beginn weg ahnen liessen, dass keine vergoldete Zukunft bevorstand. Zuerst erklärten wir uns diesen Umstand so, dass die ja schon sehr viel länger existierende, experimentelle elektronische Musik – vom Piepen des Theremins hin zum Dröhnen des Postindustrial – eine Weile lang vom Phänomen Techno profitiert hätten und sich nun im selben Wellental der Populärkultur befänden wie die Vierviertelmusik, an deren Rand oder in deren Abkühl (Chillout)-Räumen sich unser Tun für ein paar adoleszente Jahre manifestierte. Andererseits hatten wir uns ja gerade für eine wirklich schwierige, schwer verort- wie konsumierbare Form künstlerischen Schaffens entschieden. Eine akustische Arbeit, welche sich sehr bewusst in Schnittmengen, auf Grenzlinien von künstlerischen Medien und Genres bewegt. Sozusagen hatte unser Kleinverlag also von Beginn weg ein, äh, Wahrnehmungsproblem.

Fatal wirkte natürlich, dass sich das Distributionsformat unserer Musik, die Compact Disc, aus den spezialisierten Wahrnehmungszirkeln schon zu verabschieden begann, als wir so richtig loslegen wollten – trotz verbleibender Haptikfetisch-Szene grassiert das Lädeli- und Vertriebssterben seit einigen Jahren, nicht erst seit gestern. Domizil war zum Zeitpunkt seiner Gründung ein Akt der Selbsthilfe – einerseits gab es in der Schweiz kaum Produkions- wie Rezeptionsstruktur für unsere Art von Musik, andererseits fragte niemand danach, ob aus der Schweiz allenfalls interessante Beiträge zum aktuellen, internationalen Musikgeschehen kommen könnten. Unser Label war also von Beginn weg eher Produktions- und Promotionsinstrument denn Geldmaschine.

Weil Geld, so lasse ich an diesem Morgen bei der Suisa über feinmaseriges Gehölz hinweg verlauten, Geld verdient der heutige und gestrige und überhaupt die Mehrheit der Musiker, wenn sie denn nicht gerade Schweizer Exportfrodos, Pirates of the Schlafvorstädte oder Feinbäcker einer Internationalen von Mütterherzen sind (oder in lokaler Ausprägung bedenklichen Heimatkonstrukten mittels gesanglichen Darbietungen in ihrem Lokaldialekt entsprechen möchten), hauptsächlich durch so konkrete Tätigkeiten wie Konzerte geben, Gebrauchsmusik für Filme oder das Theater herzustellen, oder durch Arbeit in berufungsfremden Gebieten der Wertschöpfung.

Es sei zwar schön und sicherlich recht, meine mühsam hervorgebrachten Weltanzweiflungen vor Verstümmelung durch Dritte geschützt zu wissen, aber doch nicht vor der Konsumtion durch ebendiese, weil sie doch der eigentliche Sinn und Zweck der Übung sei, und diese müsse doch mit allen erdenklichen Mitteln gefördert werden, also schwillt mein Redefluss weiter an. Soweit so gut, meinen die zwei Angestellten der Suisa – nur eben eigentlich gäbe es keine Ausnahme vom Inkasso, also dem Verlangen eines Entgelts für die Nutzung meiner Arbeit – ob ich dieses nun möchte oder nicht, weil wir hätten als Suisa-Mitglieder diesen Vertrag bei ihrer Gesellschaft unterschrieben und nun die nichtkommerziellen und kommerziellen Vewendungsformen unserer Arbeit auseinander dröseln zu müssen, liege ausserhalb des möglichen Verwaltungsaufwands. So widerspreche auch eine Creative Commons-Lizenz ganz grundsätzlich dem Inhalt der Verträge der Suisa. Aber man sei bereit, allfällige Formen einer Ausnahme auf Vorgesetztenebene zu diskutieren, da gäbe sich sicherlich eine Lösung in unserem Sinne, natürlich ohne etwas zu versprechen, wohlverstanden. Hier die darauffolgende E-Mail- Korrespondenz mit der Suisa:

ich bin unsicher, ob sie mir eine allfällige antwort der suisa auf unsere anfragen/unser treffen schon zugestellt haben; mein mail-account scheint probleme zu haben. wenn ja: schicken sie mir doch ihre nachricht nochmals auf maeder@domizil.ch, ansonsten entschuldigen sie bitte meine ungelduld – vielen dank!

herzlich
marcus maeder

Vielen Dank für Ihr Mail. Wir haben bisher noch nicht geantwortet. Zwischenzeitlich konnten wir Ihr Anliegen diskutieren.

Die SUISA ist zum Schluss gekommen, dass wir bezüglich der Musiknutzung auf
www.domizil.ch nicht auf die Anwendung der rechtsgültigen Tarife verzichten können. Wir müssten bei allen Downloads, welche in der Schweiz gratis angeboten werden, auf eine Entschädigung verzichten. Dies wollen und können wir aus diversen Gründen nicht machen.

Wir schlagen vierteljährliche Akontozahlungen von Fr. 150.00 und eine Schlussabrechnung der effektiv erfolgten Downloads per Ende Jahr vor. Dazu brauchen wir die Anzahl Downloads pro Werk, damit wir nach dem Inkasso die entsprechende Verteilung vornehmen können.

Bitte informieren Sie uns ab wann Sie Downloads gratis anbieten werden.

Es tut uns leid, dass wir Ihren Wünschen nicht entsprechen können und bitten Sie um Verständnis.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen
SUISA

besten dank für ihre nachricht; ich kann ihnen unsere enttäuschung schwer verhehlen. sie teilen uns mit, dass das von uns geplante vorhaben nach Ihrer auffassung gebührenpflichtig ist. sie erwähnen diverse gründe dafür. ich wäre ihnen dankbar, wenn sie uns diese gründe genauer erläutern könnten.

es kann nicht sein, dass wir gegen aussen hin die arbeiten kostenlos zum download anbieten und hinter den kulissen dafür bezahlen müssen. bitte berücksichtigen sie hier, dass die meisten auf domizil erscheinenden arbeiten unsere eigenen sind, dass es sich um einen kleinen kreis von hörern handelt, die sich mit passwort in einen praktisch privaten bereich einloggen müssen, um die kunstwerke (welche nur teilweise aus musik bestehen) herunterzuladen.

sie verunmöglichen mit ihrer haltung das fortbestehen und die entwicklung eines künstlerischen netzwerks, welches nun schon seit zehn jahren ehrenamtlich und mit erheblichem aufwand an eigenmitteln betrieben wird. es gibt eine vielzahl von ähnlichen projekten im internet, auch in der schweiz, welche als community-plattform genau gleich funktionieren – wollen sie nun da auch überall die tarife einfordern oder sind nur wir jetzt einfach in ihrem fokus, weil wir uns ehrlich gemeldet haben? wir als künstler müssen doch selber entscheiden können, welche arbeiten wir kommerziell verwertet haben wollen, und welche wir kostenlos zur verfügung stellen möchten.

wir müssen die bei von uns betreuten, sehr schwierigen werke auf möglichst einfache weise einem breiteren publikum zugänglich machen – wenn die hörer nun die von ihnen verlangten 10 rappen mit einem verrechnungszuschlag von 60 rappen (kreditkarte/paypal) bezahlen
müssen, ist das doch absurd – niemand wird das tun und wir haben keine neuen hörer gewonnen.

wir hoffen auf verständnis von ihrer seite und wären sehr froh, einen anderen lösungsvorschlag oder eine genauere begründung zu erhalten. wir können ihrem verrechnungsvorschlag aus existentiellen und idealistischen gründen unmöglich nachkommen.

freundliche grüsse
marcus maeder
bernd schurer
domizil

Vielen Dank für Ihr mail.

Das kostenlose Anbieten Ihrer eigenen Werke auf Ihrer Domain wäre allenfalls noch lösbar. Bezüglich Werken von Autoren, welche bei ausländischen Verwertungsgesellschaften Mitglied sind, sehen wir aufgrund der Verträge zwischen der SUISA und ausländischen Gesellschaften keine Möglichkeit, ein Inkasso zu umgehen.

Da wir zur Gleichbehandlung verpflichtet sind, müssen wir entscheiden, ob wir für Gratisdownloads eine Entschädigung bezüglich der Nutzung des musikalischen Urheberrechts verlangen sollen. Oder ob Gratisdownloads, unbesehen davon wer diese anbietet, generell frei sein sollen.

Wir gehen davon aus, dass der überwiegende Teil unserer Mitglieder wünscht, dass für Downloads, welche gratis angeboten werden, eine Mindestentschädigung geschuldet ist.

Der Mitglieder-Vertrag der SUISA sieht nicht vor einzelne Werke von der Verwertung auszunehmen. Dies ist auch bei den Verträgen von anderen Verwertungsgesellschaften der Fall.

Dies sind einige der Gründe, weshalb wir Ihrem Wunsch nicht entsprechen
können.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen
SUISA

Solche Korrespondenz lässt mich über den Umstand grübeln, dass jede Veröffentlichung, jegliches Hinstellen einer künstlerischen Arbeit ganz generell immer vom Kommerz und seinen Distributionsformaten oder Konsumtionsformen durchdrungen ist, also egal ob CD oder File, nie im ökonomisch wertfreien Raum übermittelt wird. Und vor allem: Ob wir denn mit domizil und den Verträgen, die wir mit der Suisa abschlossen haben, nicht allzu sehr dem Idealismus einer „demokratischeren“, weniger elitären Kunstdistributions- und Wertschöpfungsform der Gattung „technisch reproduzierbares Kunstwerk“ (den Begriff prägte Walter Benjamin bereits 1936) aufgesessen sind, also unsere Äusserungen viel flüchtiger hätten vornehmen und verbreiten müssen, sozusagen eigentlich in den Wind schreiben, musizieren hätten müssen – um das Werk mit grossem W (Markus Popp von Oval sagte dazu Musik mit grossem M) ein für allemal hinter uns zu lassen, weil dieser Apfel immer durch kapitalistische, materialistische Implikationen vergiftet ist.

Von solchen Spekulationen nehme ich den Ausnahmefall „Wenn-es-richtig-einschenkt“ natürlich aus. Leider kommt aber „Wenn-es-richtig-einschenkt“ sehr sehr selten vor, in meinem Fall letztmals anlässlich der Landesausstellung 2002, als ich für den Landwirtschaftsteil Motorengeräusche von Landwirtschaftsfahrzeugen, Sounds von Trendsportarten und etwas Musik herstellen durfte und das dann für ein Jahr lief. Da wars natürlich toll, Mitglied der Suisa zu sein, da hatte der Verein plötzlich ein grosses S, da war auf der Abrechung Ende Jahr endlich mal mehr als Franken 4.20 Leerträgervergütung drauf. Darum muss es meiner Meinung nach möglich sein, die Werke mit grossem W (wie künstlerischer Wille) von denen mit kleinem w und ihrem eher rhizomatischen Gefüge (da ziele ich jetzt nicht auf so etwas wie eine digitale Folklore ab) zu unterscheiden – also kommerzielle Produktionen, die sich in ihrem Werkcharakter an einem Markt, den (noch) nicht wir definieren, orientieren, von Beiträgen zur aktuellen künstlerischen Diskussion, zu Speisungen der Netzwerke, zum Markt der Ideen und Reflektion zu unterscheiden. Solche Bereiche scheinen mir im Gesichtsfeld der Verwertungsgesellschaften ein komplett blinder Fleck zu sein. Nachvollziehbarerweise, denn so wie Urheberrecht, Businessplan der Industrie und Praxis der Verwertungsgesellschaften im Moment korrelieren und solches mit der Revision des Urheberrechts auch noch für die Zukunft zementiert wird, wäre eine zu formulierende Vision einer zukünftigen Kulturökonomie im Gesetzestext auch eine viel zu schlecht zu kalkulierende Einheit.

4 thoughts on “Die Verwertungsgesellschaft und wir. Ein Nachtrag zum Thema Suisa

  1. “Wir gehen davon aus, dass der überwiegende Teil unserer Mitglieder wünscht, dass für Downloads, welche gratis angeboten werden, eine Mindestentschädigung geschuldet ist.”

    Ich frage mich, woher sie das wissen wollen. Haben sie eine Umfrage gemacht? Und falls ja, wie hat die Frage gelautet. Ich kann mit nicht vorstellen, dass die Mehrheit der Mitglieder auf die Frage “Wenn sie ihre eigene Musik kostenlos (etwa unter einer CC) Lizenz anbieten wollen, möchten sie dann Abgaben an die SUISA zahlen?” mit JA antworten.

  2. Hallo allerseits,

    die Aussage

    “Der Mitglieder-Vertrag der SUISA sieht nicht vor einzelne Werke von der Verwertung auszunehmen. Dies ist auch bei den Verträgen von anderen Verwertungsgesellschaften der Fall.”

    ist meines Wissens nach FALSCH. Folgenden Mail-Wechsel hatte ich mit den Member Services der ASCAP:

    Ich:

    “Hello, I am currently considering to join a collecting society and wonder which one I should chose. One of my selection criteria is that I would like to have the freedom to decide which compositions I want to register. This is important for me because I would like to be able to sell some of my tracks as royalty-free. Thus I am wondering if ASCAP obliges its members to register each composition. Could you please tell me?”

    ASCAP Member Services:

    “ASCAP is a society that is governed by songwriters and publishers, for songwriters and publishers. Membership is free, and once you are a member, you may register any and all of your songs, at no cost. Feel free to call member services with any further questions.”

    Wieder ich:

    “Hello! Many thanks for your answer. I have got one minor question left though: Do I have to register ALL of my works as a member of ASCAP? (Or am I free to decide which works I want to register?)”

    ASCAP Member Services:

    “You may register any of your works you like. Keep in mind you will be eligible for payment only for performances of the works you register.”

    So. Im Klartext heißt das also: Bei der ASCAP muss man NICHT alle Stücke anmelden, wobei die ASCAP natürlich nur für solche Werke ein Inkasso betreiben kann, die angemeldet sind.

    Das ist zwar noch nicht ganz der Grad an Freiheit, den man sich als moderner Komponist wünscht, geht aber schon einmal in die richtige Richtung. Nach Auskunft eines Bekannten soll es bei der BMI ähnlich gehandhabt werden.

    Auf jeden Fall gibt es also Verwertungsgesellschaften, bei denen man nicht alle seine Werke registrieren muss und auf diesem Wege die Freiheit hat, einzelne Werke von der Verwertung auszunehmen.

    Ein Blick über den großen Teich würde sich für unsere heimischen Verwertungsgesellschaften lohnen, die anscheinend vergessen haben, dass sie als Inkasso-Unternehmen der Komponisten und Künstler ein Dienstleister für diese (und eben nicht für die Fernseh- und Rundfunkanstalten) sind. Wir Komponisten & Künstler sind die Kunden der Verwertungsgesellschaften! Doch anscheinend hat man bei ihnen die “Kundenorientierung” aus dem Bereich der Kernkompetenzen und -ziele gestrichen.

    Wenn man einmal den Bogen schlägt und die CC-Bewegung mit der Open Source Bewegung in der Software-Branche vergleicht, so sind wir vielleicht nicht mehr weit davon entfernt, dass bald ein paar clevere Köpfe einen Red Hat Coup in der Medienbranche landen. (Wer nicht weiß, was damit gemeint ist, der lese doch einfach mal das Buch “Der Red Hat Coup” von Robert Young, ISBN 3-8266-0599-1.)

    Unsere heimischen Verwertungsgesellschaften sollten aufpassen, dass sie den Zug nicht verpassen. Sonst wird es ihnen ergehen, wie den Dinosauriern, die man inzwischen nur noch im Museum sieht.

    Beste Grüße,
    Gunnar.

  3. Pingback: netzpolitik.org: » Schweiz: “Verwertungsgesellschaften und wir” » Aktuelle Berichterstattung rund um die politischen Themen der Informationsgesellschaft.

  4. Pingback: Nur mein Standpunkt » ASCAP: Was Sie registrieren wollen, liegt an Ihnen