Sammelband “Wissen und Eigentum” jetzt auch als PDF

Der Sammelband “Wissen und Eigentum” von Jeanette Hofmann ist nun auch als .pdf zum Herunterladen und Weiterverbreiten verfügbar. Er steht unter der Creative Commons Lizenz by-nc-nd.

Die einzelnen Kapitel:

I. Einleitung
Jeanette Hofmann / Christian Katzenbach: Einführung
James Boyle: Eine Politik des geistigen Eigentums

II. Geschichte und Theorie

Thomas Dreier / Georg Nolte: Einführung in das Urheberrecht
Hannes Siegrist: Geschichte des geistigen Eigentums und der Urheberrechte.Kulturelle Handlungsrechte in der Moderne
Klaus Goldhammer: Wissensgesellschaft und Informationsgüter aus ökonomischer Sicht

III. Technische und rechtliche Strukturen

Till Kreutzer: Das Spannungsfeld zwischen Wissen und Eigentum im neuen Urheberrecht
Corinna Heineke: Adventure TRIPS – Die Globalisierung geistiger Eigentumsrechte im Nord-Süd-Konflikt
Volker Grassmuck: Wissenskontrolle durch DRM: von Überfluss zu Mangel

IV: Kunst und Kulturgüter

Friedemann Kawohl / Martin Kretschmer: Von Tondichtern und DJs – Urheberrecht zwischen Melodieneigentum und Musikpraxis
Heike Andermann / Andreas Degkwitz: Zirkulation wissenschaftlicher Information in elektronischen Räumen

V. Märkte und Geschäftsmodelle

Joscha Wullweber: Marktinteressen und Biopiraterie – Auseinandersetzungen um das «grüne Gold der Gene»
Johann Cas und Walter Peissl: Datenhandel – ein Geschäft wie jedes andere?
Robert A. Gehring: FOSS, die Firma und der Markt

VI. Ausblick

Felix Stalder: Neue Formen der Öffentlichkeit und kulturellen Innovation zwischen Copyleft, Creative Commons und Public Domain
Bernd Lutterbeck: Die Zukunft der Wissensgesellschaft

(via katzenbach.info)

«Chaos Computer Club Zürich» gegründet

Am 23C3 hat der frühere Verein «Chaostreff Zürich» den Status des Erfahrungsaustauschkreises zugesprochen bekommen und nennt sich seit seiner Vereinsversammlung vom 20.01.2007 «Chaos Computer Club Zürich» oder «CCCZH», womit die Anbindung zum Chaos Computer Club e.V. (mit Sitz in Hamburg) hervorgehoben werden soll. Der Verein gilt damit als die lokale Niederlassung des CCC e.V. für die Region des Kantons Zürich.

Typische politische Themenbereiche im CCC-Umfeld bewegen sich um den Datenschutz und der Informationsfreiheit, d.h. dem Schutz privater, schützenswerter Daten auf der einen Seite und dem Recht sich aus beliebigen Quellen ungehindert informieren zu können auf der anderen Seite. In technischer Hinsicht fordert der CCCZH den kreativen und konstruktiven Umgang mit Technologie nach der Hackerethik des CCC e.V., wobei die Grenzen von Technologien ausgelotet werden sollen und deren Einsatz immer mit Einbezug der möglichen gesellschaftlichen Auswirkungen erfolgen soll.

Nebst der allwöchentlichen Treffveranstaltung im Club- und Veranstatlungsraum des DOCK18, wo sich Mitglieder und Interessierte austauschen können, organisiert der CCCZH im April die Veranstatltung des «Chaosdock 2007», einer Konferenz im kleinen Rahmen, die als Formen der Inhaltsvermittlung Vorträge, Workshops und Filmvorführungen einsetzt. Auf schweizerischer Ebene beteiligt sich der CCCZH an der Organisation der Chaos Singularity 2007 (oder CoSin), die auf ähnliche Inhaltsvermittlungsformen wie dem Chaosdock zurückgreift, aber in einem grösseren Rahmen stattfinden wird. Tagen wird diese Veranstatlung im Juli. Diese physischen Kanäle verwendet der CCCZH, um seine Anliegen gegen aussen zu tragen, Kontakte zu knüpfen und die vereinszweckmässigen Arbeiten seiner Mitglieder zu thematisieren.

Weitere Infos gibt es auf der Website des CCCZH.

Open Access – Thema der Frühjahrestagung 2007 der SAGW

Sie Schweizerische Akademie für Geistes- und Sozialwissenschaften (SAGW) führt ihre Frühjahrestagung am 1.3.2007 zum Thema “Open Access: Vom Prinzip zur Umsetzung” durch.

Die wichtigsten schweizerischen Forschungsförderungsorganisationen haben am 23. Januar 2006 die Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen unterschrieben. Durch die gemeinsame Unterzeichnung manifestieren die Forschungsförderungsorganisationen der Schweiz die geschlossene Unterstützung der Open Access-Philosophie, nämlich einen möglichst offenen und kostenfreien elektronischen Zugang zu wissenschaftlichen Informationen für alle Interessierten . Der Stand der Umsetzung von Open Access sowie die Bedürfnisse und Probleme bei der Umsetzung sollen im Rahmen der Frühjahrestagung der SAGW diskutiert werden.

Registered Commons: Was ist es? Für wen ist es? Und von wem?

Im Rahmen des Netlabelfestivals war auch ein Vertreter von Registered Commons anwesend. In einem elektronischen Interview haben wir Eric Poscher nun einige Fragen gestellt:

Was ist Registered Commons?

Registered Commons ist ein Service, wo Werke registriert werden können, der sich insbesondere an jene Werkschaffenden richtet, die ihre Werke unter freien Lizenzen veröffentlichen. Bei CreativeCommons kann man nur die Lizenz zum Werk auswählen, während das Werk bei RegisteredCommons zusätzlich eingetragen und hochgeladen werden kann. Die Adresse im Netz ist https://www.registeredcommons.org/

Wer kann alles seine Werke dort registrieren?

All jene, die Werke in elektronischer Form veröffentlichen, können diese kostenlos registrieren. Musiker, Akademikerinnen, Studierende, Fotografinnen, Netlabels, Grafiker, und alle Werkschaffenden. Urheber und UrheberInnen als auch jene, die Werke für andere veröffentlichen.

Weshalb soll ich meine Werke bei RC registrieren?

Die Registrierung des Werks ermöglicht den Nachweis der Urheberschaft und des Zeitpunkts der Veröffentlichung. Mit der Registrierung entsteht eine Seite für das Werk, wo die beschreibenden Metadaten und die dazugehörige Lizenz mindestens für die nächsten 7 Jahre abrufbar sein werden. Das Werk bekommt eine Identifikation (GRID Nummer) und der MD5 Hash-Wert der Datei wird berechnet. Die Metadaten zum Werk können dann auch unter Angabe dieser eindeutigen Kennungen abgerufen werden, zum Beispiel:
https://www.registeredcommons.org/grid/RC-01-LIZ0000000117-5 oder http://www.registeredcommons.org/hash/ed9f6c5c52f99b501a1dc7507a55e371

Wie registriere ich mein Werk?

Zuerst muss man sich bei https://www.registeredcommons.org/ als BenutzerIn registrieren. Danach kann man sofort anfangen neue Werke zu registrieren. Dabei muss man die Metadaten eingeben, die das Werk beschreiben. Dann wählt man die betreffende Datei zum hochladen aus. Als letzten Schritt kann man das Registrierungs-Zertifikat herunterladen. Die Metadaten werden mit einem Zeitstempel versehen und können daher anschliessend nicht mehr geändert werden.

Wieviele Werke sind bereits registriert?

Die letzte RC GRID Nummer ist 117.

Wer ist hinter Registered Commons?

Registered Commons wurde im Rahmen des Kompetenznetzwerks Mediengestaltung umgesetzt. Der Service wird von der Fachhochschule Vorarlberg betrieben, und betreut von OSalliance, einer Genossenschaft mit Schwerpunkt im Bereich Freie Software. Die Leute hinter RegisteredCommons haben gemeinsam, dass sie von den Möglichkeiten der digitale Allmende begeistert sind. Einige von Ihnen sind auch für CreativeCommons Österreich aktiv.

Ein kurzer Rückblick auf die ersten Monate des Projekts. Was waren die Erfolge? Was hat gut geklappt? Wo gab es Probleme und woran arbeitet ihr im Moment?

Der Launch Event bei der Wizards of OS Konferenz in Berlin mit Heather Ford (icommons) und Lawrence Lessig, dem Gründer von creativecommons war ein toller Auftakt. Innerhalb der ersten Woche waren bereits sehr vielfältige Werke registriert: Musik, wissenschaftliche Arbeiten, Fotos, ein Kochrezept und viele weitere.. Momentan arbeiten wir an der ersten Anbindung von RegisteredCommons an ein Netlabel, das in Zukunft alle Werke auch auf RegisteredCommons registrieren wird.

Was ist in Zukunft geplant? Was sind eure zukünftigen Ziele?

In Zukunft wollen wir noch mehr mit anderen Services zusammenarbeiten und bei bedarf neue Funktionen hinzufügen.

Geistige Monopolrechte als Bedrohung für Gerechtigkeit, Entwicklung und Demokratie?

Gestern haben sich in Berlin Vertreter von NGO‘s aus Deutschland und anderen Ländern getroffen, um auf die Problematik eines immer stärker ausgeprägten Schutzes von geistigem Eigentum hinzuweisen. Dabei kamen Aktivisten aus unterschiedlichen Bereichen zusammen, bei denen Zugang zu Wissen (a2k) eine wichtige Rolle spielt.

Die ganztägige Diskussionsveranstaltung fand im Vorfeld des G8-Gipfels statt, der nächsten Sommer in Deutschland abgehalten werden soll. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat bereits angekündigt, geistige Eigentumsrechte zu einem der Hauptthemen an dem Gipfel zu machen. Dass verfolgte Ziel hierbei ist eine Stärkung geistiger Eigentumsrechte, welche der deutschen Wirtschaft Wettbewerbsvorteile verschaffen soll.

Wissen ist in der heutigen Informationsgesellschaft wertvoller als je zuvor und zu einem der wichtigsten Produktionsfaktoren herangewachsen. Wissen hat aber nicht nur einen ökonomischen, sondern auch einen sozialen und kulturellen Wert.

Von den anwesenden NGO’s wurde insbesondere kritisiert, dass durch diese Entwicklung gerade in Ländern des globalen Südens Entwicklungen behindert, Verbraucherinteressen geschädigt, medizinische Versorgung blockiert und teilweise massiv Menschenrechte verletzt würden.

Ein Bündnis aus momentan 19 NGO’s und anderen Organisationen will nun gemeinsam darauf aufmerksam machen, welche negativen Folgen in Kauf genommen werden müssen, wenn weiterhin wirtschaftliche Interessen über gesellschaftliche Interessen gehoben werden.

Die Diskussionen und Vorträge drehten sich vorallem um die Bereiche Medikamente, Saatgut und Filesharing/Urheberrecht.

Tobias Luppe von der Organisation «Ärzte ohne Grenzen» stellte beispielsweise die Regelung von Patenten bei Medikamenten in Frage, die zur Folge hat, dass sich viele Menschen auf der Welt lebensnotwendige Medikamente nicht leisten können. Auch die Patente an Lebewesen und Pflanzen wurden stark kritisiert. Georg Janssen von der AbL schilderte, wie Saatgut-Konzerne gerade versuchen würden, über die schleichende Einführung von genverändertem Saatgut die Bauern in ihre Abhängigkeit zu treiben.

Peter Jenner, der ehemalige Manager von Pink Floyd und Generalsekretär des Internationalen Musik-Manager-Forums, wies auf die Missstände in der Musikindustrie hin. Er plädierte für ein Kompensationssystem, das über einen leicht erhöhten Internetzugang finanziert werden soll. Neben Geräteabgaben, wie man sie bereits kennt, schlägt er vor, dass die ISP‘s auf jeden Internetzugang einen kleinen Betrag aufschlagen, der dann den Musikern zukommen soll. In Deutschland währen das etwa 4 Euro pro Monat. Nach ihm ist ein pauschales Vergütungssystem der einzige Weg, um den Grundgedanken eines freien Informationsflusses im Netz zu erhalten. Jeder hätte dann Zugang zum gesamten Musikangebot. Insbesondere das Sampling, welches Jenner als «unheimlich wichtig» bezeichnet, würde so nicht behindert. Nach Peter Jenner gäbe es selbst bei einem solchen Vergütungssystem noch genügend Möglichkeiten für kommerzielle Musik-Dienste über das Internet. Beispielsweise einem Dienst zur Filterung von Musik, der gegen Bezahlung genutzt werden könnte.

Interessant war die Einschätzung von Peter Jenner über die Zukunft der Musikindustrie. Er meinte, die Musikindustrie hätte nun eingesehen, dass die Einschüchterungsversuche von Nutzer keinen Erfolg bringen würde. Wie wir bereits berichteten, ist er auch der Meinung, dass sich die Musikindustrie mit DRM «selber in den Fuss schiesst».

Hingegen hätte am Vortag bei einem IFPI-Treffen in Brüssel selbst der Vorsitzende von IFPI, die erfolgreiche Plattform YouTube als innovatives Beispiel erwähnt, obwohl YouTube nur dank Urheberrechtsverletzungen so erfolgreich wurde. Kennzeichnend an der Entwicklung von Diensten wie YouTube ist laut Jenner aber auch, dass dort das Sampling eine grosse Rolle spielt und die «Grenzen zwischen Künstler (Gestalter) und Konsument verwischen».

Die Slides, Ton- und Videoaufzeichnungen aller Vorträge der Veranstaltung werden demnächst auf der Website der G8 NGO-Plattform zum Download bereitstehen. Zudem hat Markus Beckedahl von Netzpolitik.org ein halbstündiges Interview mit Peter Jenner gemacht, dass bald als Podcast und Download auf seinem Weblog zur Verfügung stehen wird.

Die Verwertungsgesellschaft und wir. Ein Nachtrag zum Thema Suisa

Es ist zehn Uhr morgens, wir sitzen im angenehm abgedunkelten Sitzungszimmer im Untergeschoss der Suisa, uns gegenüber am Tisch aus edlem, schweren Holz haben zwei freundliche Vertreter der schweizerischen Gesellschaft fürs Inkasso künstlerischer, manchmal durch Zweite umgesetzter, potentiell von Dritten genutzer Inhalte, Platz genommen.

Man ist unserem Anliegen wohlgesonnen, hat Verständnis für die schwierige Arbeit eines Kleinstverlages für experimentelle, elektronische Musik. Schliesslich seien wir ja auch Mitglieder bei erwähnter Gesellschaft – Nichtmitglieder würde man gar nicht anhören, sondern die entsprechenden Gebühren einfordern. Unser Musiklabel domizil existiert nun seit zehn Jahren und ein längst überfälliger Schritt hat uns veranlasst, mit der Wahrnehmerin unserer Rechte in Kontakt zu treten, weil wir künftig ebendiese Wahrnehmung etwas einschränken möchten, indem wir neben der kommerziellen Verwertung von beispielsweise Auftragsmusikprojekten unsere eigene Musik und die unserer Mitkünstler gratis ins Internet stellen und solche Publikationen künftig mit Creative Commons-Lizenzen versehen wollen, weil diese uns als der zeitgenössischere und adaptivere Schutz für einige unserer Arbeiten erscheinen.

Vorgängig bewusstseinserweiternd wirkten die Halbjahres- Zweieinhalbjahres- und dann nicht mehr eintreffenden Abrechungen unserer Vertriebe – die Verkaufszahlen unserer Platten und CDs – welche uns eigentlich schon von Beginn weg ahnen liessen, dass keine vergoldete Zukunft bevorstand. Zuerst erklärten wir uns diesen Umstand so, dass die ja schon sehr viel länger existierende, experimentelle elektronische Musik – vom Piepen des Theremins hin zum Dröhnen des Postindustrial – eine Weile lang vom Phänomen Techno profitiert hätten und sich nun im selben Wellental der Populärkultur befänden wie die Vierviertelmusik, an deren Rand oder in deren Abkühl (Chillout)-Räumen sich unser Tun für ein paar adoleszente Jahre manifestierte. Andererseits hatten wir uns ja gerade für eine wirklich schwierige, schwer verort- wie konsumierbare Form künstlerischen Schaffens entschieden. Eine akustische Arbeit, welche sich sehr bewusst in Schnittmengen, auf Grenzlinien von künstlerischen Medien und Genres bewegt. Sozusagen hatte unser Kleinverlag also von Beginn weg ein, äh, Wahrnehmungsproblem.

Fatal wirkte natürlich, dass sich das Distributionsformat unserer Musik, die Compact Disc, aus den spezialisierten Wahrnehmungszirkeln schon zu verabschieden begann, als wir so richtig loslegen wollten – trotz verbleibender Haptikfetisch-Szene grassiert das Lädeli- und Vertriebssterben seit einigen Jahren, nicht erst seit gestern. Domizil war zum Zeitpunkt seiner Gründung ein Akt der Selbsthilfe – einerseits gab es in der Schweiz kaum Produkions- wie Rezeptionsstruktur für unsere Art von Musik, andererseits fragte niemand danach, ob aus der Schweiz allenfalls interessante Beiträge zum aktuellen, internationalen Musikgeschehen kommen könnten. Unser Label war also von Beginn weg eher Produktions- und Promotionsinstrument denn Geldmaschine.

Weil Geld, so lasse ich an diesem Morgen bei der Suisa über feinmaseriges Gehölz hinweg verlauten, Geld verdient der heutige und gestrige und überhaupt die Mehrheit der Musiker, wenn sie denn nicht gerade Schweizer Exportfrodos, Pirates of the Schlafvorstädte oder Feinbäcker einer Internationalen von Mütterherzen sind (oder in lokaler Ausprägung bedenklichen Heimatkonstrukten mittels gesanglichen Darbietungen in ihrem Lokaldialekt entsprechen möchten), hauptsächlich durch so konkrete Tätigkeiten wie Konzerte geben, Gebrauchsmusik für Filme oder das Theater herzustellen, oder durch Arbeit in berufungsfremden Gebieten der Wertschöpfung.

Es sei zwar schön und sicherlich recht, meine mühsam hervorgebrachten Weltanzweiflungen vor Verstümmelung durch Dritte geschützt zu wissen, aber doch nicht vor der Konsumtion durch ebendiese, weil sie doch der eigentliche Sinn und Zweck der Übung sei, und diese müsse doch mit allen erdenklichen Mitteln gefördert werden, also schwillt mein Redefluss weiter an. Soweit so gut, meinen die zwei Angestellten der Suisa – nur eben eigentlich gäbe es keine Ausnahme vom Inkasso, also dem Verlangen eines Entgelts für die Nutzung meiner Arbeit – ob ich dieses nun möchte oder nicht, weil wir hätten als Suisa-Mitglieder diesen Vertrag bei ihrer Gesellschaft unterschrieben und nun die nichtkommerziellen und kommerziellen Vewendungsformen unserer Arbeit auseinander dröseln zu müssen, liege ausserhalb des möglichen Verwaltungsaufwands. So widerspreche auch eine Creative Commons-Lizenz ganz grundsätzlich dem Inhalt der Verträge der Suisa. Aber man sei bereit, allfällige Formen einer Ausnahme auf Vorgesetztenebene zu diskutieren, da gäbe sich sicherlich eine Lösung in unserem Sinne, natürlich ohne etwas zu versprechen, wohlverstanden. Hier die darauffolgende E-Mail- Korrespondenz mit der Suisa:

ich bin unsicher, ob sie mir eine allfällige antwort der suisa auf unsere anfragen/unser treffen schon zugestellt haben; mein mail-account scheint probleme zu haben. wenn ja: schicken sie mir doch ihre nachricht nochmals auf maeder@domizil.ch, ansonsten entschuldigen sie bitte meine ungelduld – vielen dank!

herzlich
marcus maeder

Vielen Dank für Ihr Mail. Wir haben bisher noch nicht geantwortet. Zwischenzeitlich konnten wir Ihr Anliegen diskutieren.

Die SUISA ist zum Schluss gekommen, dass wir bezüglich der Musiknutzung auf
www.domizil.ch nicht auf die Anwendung der rechtsgültigen Tarife verzichten können. Wir müssten bei allen Downloads, welche in der Schweiz gratis angeboten werden, auf eine Entschädigung verzichten. Dies wollen und können wir aus diversen Gründen nicht machen.

Wir schlagen vierteljährliche Akontozahlungen von Fr. 150.00 und eine Schlussabrechnung der effektiv erfolgten Downloads per Ende Jahr vor. Dazu brauchen wir die Anzahl Downloads pro Werk, damit wir nach dem Inkasso die entsprechende Verteilung vornehmen können.

Bitte informieren Sie uns ab wann Sie Downloads gratis anbieten werden.

Es tut uns leid, dass wir Ihren Wünschen nicht entsprechen können und bitten Sie um Verständnis.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen
SUISA

besten dank für ihre nachricht; ich kann ihnen unsere enttäuschung schwer verhehlen. sie teilen uns mit, dass das von uns geplante vorhaben nach Ihrer auffassung gebührenpflichtig ist. sie erwähnen diverse gründe dafür. ich wäre ihnen dankbar, wenn sie uns diese gründe genauer erläutern könnten.

es kann nicht sein, dass wir gegen aussen hin die arbeiten kostenlos zum download anbieten und hinter den kulissen dafür bezahlen müssen. bitte berücksichtigen sie hier, dass die meisten auf domizil erscheinenden arbeiten unsere eigenen sind, dass es sich um einen kleinen kreis von hörern handelt, die sich mit passwort in einen praktisch privaten bereich einloggen müssen, um die kunstwerke (welche nur teilweise aus musik bestehen) herunterzuladen.

sie verunmöglichen mit ihrer haltung das fortbestehen und die entwicklung eines künstlerischen netzwerks, welches nun schon seit zehn jahren ehrenamtlich und mit erheblichem aufwand an eigenmitteln betrieben wird. es gibt eine vielzahl von ähnlichen projekten im internet, auch in der schweiz, welche als community-plattform genau gleich funktionieren – wollen sie nun da auch überall die tarife einfordern oder sind nur wir jetzt einfach in ihrem fokus, weil wir uns ehrlich gemeldet haben? wir als künstler müssen doch selber entscheiden können, welche arbeiten wir kommerziell verwertet haben wollen, und welche wir kostenlos zur verfügung stellen möchten.

wir müssen die bei von uns betreuten, sehr schwierigen werke auf möglichst einfache weise einem breiteren publikum zugänglich machen – wenn die hörer nun die von ihnen verlangten 10 rappen mit einem verrechnungszuschlag von 60 rappen (kreditkarte/paypal) bezahlen
müssen, ist das doch absurd – niemand wird das tun und wir haben keine neuen hörer gewonnen.

wir hoffen auf verständnis von ihrer seite und wären sehr froh, einen anderen lösungsvorschlag oder eine genauere begründung zu erhalten. wir können ihrem verrechnungsvorschlag aus existentiellen und idealistischen gründen unmöglich nachkommen.

freundliche grüsse
marcus maeder
bernd schurer
domizil

Vielen Dank für Ihr mail.

Das kostenlose Anbieten Ihrer eigenen Werke auf Ihrer Domain wäre allenfalls noch lösbar. Bezüglich Werken von Autoren, welche bei ausländischen Verwertungsgesellschaften Mitglied sind, sehen wir aufgrund der Verträge zwischen der SUISA und ausländischen Gesellschaften keine Möglichkeit, ein Inkasso zu umgehen.

Da wir zur Gleichbehandlung verpflichtet sind, müssen wir entscheiden, ob wir für Gratisdownloads eine Entschädigung bezüglich der Nutzung des musikalischen Urheberrechts verlangen sollen. Oder ob Gratisdownloads, unbesehen davon wer diese anbietet, generell frei sein sollen.

Wir gehen davon aus, dass der überwiegende Teil unserer Mitglieder wünscht, dass für Downloads, welche gratis angeboten werden, eine Mindestentschädigung geschuldet ist.

Der Mitglieder-Vertrag der SUISA sieht nicht vor einzelne Werke von der Verwertung auszunehmen. Dies ist auch bei den Verträgen von anderen Verwertungsgesellschaften der Fall.

Dies sind einige der Gründe, weshalb wir Ihrem Wunsch nicht entsprechen
können.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen
SUISA

Solche Korrespondenz lässt mich über den Umstand grübeln, dass jede Veröffentlichung, jegliches Hinstellen einer künstlerischen Arbeit ganz generell immer vom Kommerz und seinen Distributionsformaten oder Konsumtionsformen durchdrungen ist, also egal ob CD oder File, nie im ökonomisch wertfreien Raum übermittelt wird. Und vor allem: Ob wir denn mit domizil und den Verträgen, die wir mit der Suisa abschlossen haben, nicht allzu sehr dem Idealismus einer „demokratischeren“, weniger elitären Kunstdistributions- und Wertschöpfungsform der Gattung „technisch reproduzierbares Kunstwerk“ (den Begriff prägte Walter Benjamin bereits 1936) aufgesessen sind, also unsere Äusserungen viel flüchtiger hätten vornehmen und verbreiten müssen, sozusagen eigentlich in den Wind schreiben, musizieren hätten müssen – um das Werk mit grossem W (Markus Popp von Oval sagte dazu Musik mit grossem M) ein für allemal hinter uns zu lassen, weil dieser Apfel immer durch kapitalistische, materialistische Implikationen vergiftet ist.

Von solchen Spekulationen nehme ich den Ausnahmefall „Wenn-es-richtig-einschenkt“ natürlich aus. Leider kommt aber „Wenn-es-richtig-einschenkt“ sehr sehr selten vor, in meinem Fall letztmals anlässlich der Landesausstellung 2002, als ich für den Landwirtschaftsteil Motorengeräusche von Landwirtschaftsfahrzeugen, Sounds von Trendsportarten und etwas Musik herstellen durfte und das dann für ein Jahr lief. Da wars natürlich toll, Mitglied der Suisa zu sein, da hatte der Verein plötzlich ein grosses S, da war auf der Abrechung Ende Jahr endlich mal mehr als Franken 4.20 Leerträgervergütung drauf. Darum muss es meiner Meinung nach möglich sein, die Werke mit grossem W (wie künstlerischer Wille) von denen mit kleinem w und ihrem eher rhizomatischen Gefüge (da ziele ich jetzt nicht auf so etwas wie eine digitale Folklore ab) zu unterscheiden – also kommerzielle Produktionen, die sich in ihrem Werkcharakter an einem Markt, den (noch) nicht wir definieren, orientieren, von Beiträgen zur aktuellen künstlerischen Diskussion, zu Speisungen der Netzwerke, zum Markt der Ideen und Reflektion zu unterscheiden. Solche Bereiche scheinen mir im Gesichtsfeld der Verwertungsgesellschaften ein komplett blinder Fleck zu sein. Nachvollziehbarerweise, denn so wie Urheberrecht, Businessplan der Industrie und Praxis der Verwertungsgesellschaften im Moment korrelieren und solches mit der Revision des Urheberrechts auch noch für die Zukunft zementiert wird, wäre eine zu formulierende Vision einer zukünftigen Kulturökonomie im Gesetzestext auch eine viel zu schlecht zu kalkulierende Einheit.

ZORA – Die Universität Zürich öffnet ihre Forschungsresultate dem Internet

Am Freitag 13.10.2006 hat die Universität Zürich ZORA – “Zurich Open Repository and Archive” für die Öffentlichkeit freigegeben. Mit der Dokumentations- und Publikationsplattform ZORA wird ein wichtiger Schritt in die Richtung des strategischen Ziels “Open Access” gemacht. So schafft Open Access (Webseite Open Access Uni Zürich):

freien Zugang zu wissenschaftlicher Information im Internet auf Publikationen, die den Peer-Review-Prozess durchlaufen haben und verlässlich und dauerhaft gespeichert sind. Publizieren nach den Regeln des Open Access garantiert den Urhebern die Rechte an ihrem geistigen Eigentum, kürzere Publikationsdauer, niedrigere Produktions- und Distributionskosten und höhere Sichtbarkeit und damit grössere Zitierhäufigkeit durch weltweiten freien Zugriff.

Die Aktivitäten finden statt im Rahmen von Leitlinien, welche die Universität Zürich im Jahre 2005 gefasst hat:

  • Die Universität Zürich erwartet von ihren Forschenden, dass sie eine vollständige Fassung aller publizierten und peer-reviewed Artikel im Dokumenten- und Publikationsserver der Universität hinterlegen, sofern dem keine rechtlichen Bedenken entgegenstehen.
  • Die Universität Zürich ermuntert ihre Forschenden, dass sie ihre wissenschaftlichen Arbeiten in einem Open Access Journal publizieren, wo immer ein geeignetes vorhanden ist und stellt die Unterstützung bereit, um dies zu ermöglichen.

Jetzt hoffen wir auf einen Erfolg von ZORA und der Publikation möglichst vieler Artikel in ZORA. Open Access ist ein wichtiges Element für eine offene Wissensgesellschaft. Es vereinfacht vielen Forschern den Zugang zu Wissen und fördert dadurch auch die Qualität der Wissenschaft.
Mehr Infos gibt es in einem Artikel von Unipulic und ihren Dossier zum Thema.

Nachtrag: In Telepolis hat es einen längeren Artikel über Open Access.

POnG Open Source Prozent

Die POnG Online Genossenschaft hat seit ihrer Gründung ein OpenSource Prozent. Ein Prozent des Umsatzes stellt POnG dabei zurück um Projekte rund um Freie Software, “freie Inhalte” und Internet zu unterstützen.

Die Genossenschafter haben nun beschlossen mit einem Teil des OpenSource Prozent mehrere kleinere Projekte (total 5-6) mit Beiträgen bis zu Fr. 500.- zu unterstützen. Falls Du so ein Projekt hast, dann melde dich bitte bei POnG mit einer e-Mail (an osp(at)pong.ch). Teile mit für welches Projekt es ist, für was die Fr. 500.- eingesetzt werden. Eine kurze klare Begründung genügt.

Wichtig sind dabei folgende Kriterien:

  • Fürderung von freien Inhalten
  • Projekt im Bereich Software, Internet oder Neue Medien
  • Es sollte klar sein für was das Geld verwendet wird
  • Unser Beitrag sollte für das Projekt wichtig sein und einen Unterschied machen
  • POnG sollte in einer für das Projekt angebrachte Form erwähnt werden

Aufgrund von begrenzten Kapazitäten kann nur mitgeteilt werden, ob ein Projekt unterstützt wird oder nicht.