Schockwellen von Google Books

Die NZZ sieht ein Menetekel auch über der Buchbranche lasten, nachdem die Musikindustrie durch Tauschbörsen „an den Rand des wirtschaftlichen Ruins getrieben wurde“ (21.7.09). Das mag die lebhaften Kontroversen erklären, welche das „Google Book Search Copyright Settlement“ begleiten. Die Lesegruppe der Digitalen Allmend hat die Problematik anhand von einigen Zeitungsartikeln am 12. Oktober diskutiert.

Das Potential der digitalen Präsentation von Büchern wird seit Jahren diskutiert und ansatzweise auch ausgeschöpft. Zivilgesellschaftliche Initiativen bereiten ältere Texte auf. Die Staaten als Hüter des kulturellen Erbes wurden ebenfalls tätig. Allerdings zeigten sich in den letzten Jahren die Grenzen. Weder die EU mit dem Projekt ‚Europeana‘ und noch ansonsten kulturbeflissene Staaten wie Frankreich waren bereit, mehr als ein paar finanzielle Peanuts in die Hand zu nehmen. Obwohl ein paar hundert Millionen Euro reichen würden, um grosse Teile des literarischen Erbes eines Landes digital aufzubereiten, setzt die Politik andere Prioritäten.

Google stösst also mit seinem Projekt der Buchdigitalisierung in ein Vakuum vor und das kann man einem Konzern schlecht zum Vorwurf machen. Die strategische Positionierung als Content-Drehscheibe dürfte dem Werbegeschäft zugute kommen. Wie legitime Interessen von AutorInnen und Öffentlichkeit gewahrt werden können, ist Gegenstand laufender Auseinandersetzungen.

Weniger problematisch ist die Digitalisierung alter Werke. Hier vereinbaren Bibliotheken im Rahmen von Digitalisierungsprojekten mit Google, dass sie eine eigene Kopie des digitalen Inhalts bekommen und zur Verfügung stellen können. Hier haben wir diskutiert, ob es nicht eine öffentliche Aufgabe sein soll, ein zentrales Portal für den leichten Zugang zu diesen Inhalten aufzubauen.

Im Zentrum der Auseinandersetzungen um das Google Settlement steht einerseits das Vorgehen des Konzerns, ausgehend von der Festung USA die weltweiten Kulturproduzenten vor vollendete Tatsachen zu stellen. Andererseits die Modalitäten der Präsentation und vor allem die Entschädigungsfrage. Der anfängliche Schock ist einer differenzierteren Haltung gewichen. Es ist ja nicht so, dass die Mehrheit der AutorInnen in den letzen Jahrzehnten in einer paradiesischen Lage befand, die Google nun zu zerrütten droht.

Vielmehr ist die Lage für viele eher prekär und auch publizistisch unbefriedigend. Etwa im Fall eines Autors, der in den 90er Jahren mal ein Sachbuch mit ein paar tausend Auflage verkaufen konnte, das nun aber weder neue aufgelegt wird noch irgendwelche Tantiemen abwirft. Die Möglichkeit, dass der technische Wandel im allgemeinen und Google im besonderen die Prekarisierung weiter verschärfen können, ist nicht von der Hand zu weisen.

So begreiflich ein gewisse Nervosität ist, so wenig hilfreich erweist sich ein Rundumschlag wie der ‚Heidelberger Appell‘. Da wird auch der ‚Open Access‘ Gedanke frontal attackiert. Das erscheint uns angesichts der Tatsache, dass an Hochschulen gut bezahlte Staatsangestellte wissenschaftliche Texte produzieren, ziemlich überzogen. Die Öffentlichkeit zahlt, sie entscheidet auch die Modalitäten der Publikation.

Die Auseinandersetzung geht weiter. Entgegen allen Erwartungen geht das Google Book Settlement nicht einfach über die Bühne. Ein erster Termin wurde annulliert. Das zuständige Gericht soll auf Antrag der Parteien am 6. November eine Standortbestimmung vornehmen (NZZ 23.9.09).

Kulturministeriumwahl – Fischli, Divo und Beuret beantworten Fragen

Die Schweiz sucht den neuen Kulturminister oder die neue Kulturministerin! Die Wahl läuft noch bis am 20. September und man kann online mitmachen.

5 KandidatInnen stehen zur Auswahl. In einer kurzen Aktion haben wir den KandidatInnen einige Fragen gestellt. Aktuell sind noch zwei Antworten offen. Sobald wir die Antworten haben, werden wir den Post anpassen.

Die Antworten von Aurelia Fischli und Mark Divo sind jeweils nach den Fragen. Denis Beuret hat eine Antwort zu allen Fragen geliefert. Diese Antwort ist am Ende des Postings.

Macht euch also ein Bild und vergesst nicht zu wählen.

Was sind Vorteile und/oder Nachteile, aus der Sicht der Künstler bzw.Kreativen, Material unter einer offenen Lizenz zu veröffentlichen (CC,copyleft)?

Aurelia Fischli: Dient der Vielfalt kultureller Produktion. Die offene Lizenz löst noch nicht alle Probleme. Wichtig sind freie Verwertungsgesellschaften oder der Einsatz von funktionstüchtigen Payment Tools sowie Bildung der Konsumenten, anstelle von Antipiraterie-Vorträgen an Schulen.

Mark Divo: ist mir egal

Sollte die freie Vermischung von Kultur (z.B. das Remixing oder Sampling von Musik) immer möglich sein? Soll eine Ausweitung der Zitatschranke auf andere Medien/Nutzungsformen gemacht werden? Welche Fälle würden sie ausschliessen?

Mark Divo: ist mir ebnfalls egal

Aurelia Fischli: Sollte immer möglich sein, ohne Einschränkung. Künstler müssen in diese Richtung sensibilisiert werden. Künstler, die das nicht möchten können sich auch auf herkömmliche Lizenzen beziehen und hoffen, dass sie nicht vergessen werden (70 Jahre). Unterstützung des Public Domain Day am 1.Januar 2009.

Was halten sie vom Vorschlag, dass öffentlich geförderter Kultur/Information (soweit sinnvoll digitalisierbar) nach Ablauf ihrer kommerziellen Auswertung (gemäss Auswertungsplan beim Förderantrag) frei zugänglich gemacht wird?

Aurelia Fischli: Sehr gute Idee. Dies dient der freien Distribution und Verfügbarkeit in allen Medien. Die Arbeit des Künstlers wurde zu diesem Zeitpunkt bereits vergolten. Der zusätzliche Aufwand der Verfügbarkeitmachung kann von den Konsumentinnen geleistet werden und wäre ein tolles Open Source Projekt.

Mark Divo: kann man machen

Inwiefern würde das Kulturministerium unter ihrer Führung die freie Kultur unterstützen?

Mark Divo: ich werde gute laune verbreiten

Aurelia Fischli: Gründung und Förderung einer subversiven Akademiebetriebs in der gesamten SChweiz zu Techniken der Philosophie, Kultur, Kunst,Elektronik, u.a. Weitergabe freier Informationen ohne Zugangsbarriere.
Das ist freie Kultur und wird vielerorts schon praktiziert.

Was ist ihre Meinung zu DRM (Digital Rights Management)?

Aurelia Fischli: Jch halte nichts von Digital Rights Management. Da es aber nachwievor Medienunternehmen und Künstler gibt, die darauf setzen, sollen die es einsetzen, bis sie von selber austerben.

Mark Divo: interessiert mich nicht

Sollen alle Künstler die Erlaubnis haben einzelne Werke unter einer CC Lizenz zu veröffentlichen und Mitglied einer Verwertungsgesellschaft zu sein? (Zusatzinfo ProLitteris, Suissimage erlauben dies. Die SUISA nicht)

Mark Divo: weiss ich nicht

Aurelia Fischli: Jeder Künstler soll das Recht auf eine freie Lizenz haben.

Denis Beuret hat eine generelle Antwort zu allen Fragen geschrieben:

Les droits d’auteurs sont très importants pour les créateurs car c’est un de leurs rare revenus. Ce que je propose c’est plutôt que toutes les oeuvres soient soumises au droits d’auteurs (y compris celles qui ne sont plus soumises actuellement). L’argent récolté servirait alors à financer les artistes actuels, ainsi que leur retraites.

Google zum ersten: Geschäftsmodell und Serviceangebote

Lars Reppesgaard, freier Journalist in Hamburg, hat 2008 ein Buch über Google als Firma und Prinzip vorgelegt, das einen guten Einblick in Entwicklung und Geschäftsstrategien des Suchmaschinenriesen gibt (1). 

Abwechslungsreich und seriös geschrieben handelt es sich dabei weniger um eine sehr tief gehende Analyse des Google-Imperiums, sondern eher um eine Geschichte, die die Firma über ihre Kultur, Praktiken, Gründer und Mitarbeiter  plastisch macht; heiklere gesellschaftlich-politische Themen wie Datenschutz und Privatsphäre werden gestreift, der Fokus liegt aber auf den geschäftlichen und wirtschaftlichen Strategien. Bereits das Inhaltsverzeichnis gibt einen Überblick über all die Google-Applikationen, die es bis anhin gibt. Der Autor verhehlt auch keineswegs, dass Google bei den meisten keineswegs die Erfinder waren, aber die besseren Zweiten, denen es gelingt, die Fehler der Konkurrenz konsequent zu vermeiden.

Das zweite Kapitel «Der Kampf um die ersten Plätze» beleuchtet denn auch schon den Kern von Googles Geschäftserfolg, die online-Werbung. Die Lesegruppe der digitalen Allmend nahm es zum Ausgangspunkt, Googles Geschäftsmodell und Serviceangebot im Werbemarkt zu diskutieren.

Interessant daran ist ja folgendes: Während Google in der Öffentlichkeit vor allem als Suchmaschine wahrgenommen wird, ist es weit eher eine Werbe- und Verkaufsmaschine, wenn man zum Massstab nimmt, womit der Geschäftserfolg erwirtschaftet wird. Einnahmen werden also erst mit einem Sekundärmechanismus generiert, eben mit der «Geldmaschine Onlinewerbung» (so der Untertitel des Kapitels), während die eigentliche Suche für den Nutzer kostenfrei bleibt.

Zwei Mechanismen werden im Folgenden genauer beschrieben: Adwords und Adsense. Adwords ist das Programm, das bei einer Suchabfrage mit Google auf der Ergebnisseite rechts die kleinen vierzeiligen Textannoncen platziert.  Jedes Mal, wenn die suchende Person anstatt eines Links aus der Ergebnisleiste ein bezahltes Inserat anklickt, wird eine Provision an Google fällig. Adsense stimmt Anzeigen auf die Inhalte von Webseiten ab, die nicht direkt zu Google gehören. Jeder der eine Internetseite, einen Blog, ein Ratgeberportal oder was immer betreibt, kann sich für das Programm anmelden; auch professionelle Online-Angebot wie dasjenige der Süddeutschen Zeitung nutzen das Angebot, um Geld zu verdienen und Aufwände zu refinanzieren.

Weil das automatisierte System, mit dem passende Anzeigen neben die eigentlichen Suchergebnisse gestellt werden, ebenfalls sehr treffsicher ist, sind die Klickraten – und entsprechend die Gewinne – hoch. Dass die Anzeigen so gut passen, macht ein ausgeklügeltes Positionierungssystem möglich, das verschiedene Parameter anhand mathematischer Verfahren gewichtet: neben Stichworten, die vom Anzeigekunden bestimmt werden, sind es Klickraten (wenig angeklickt scheint für die Surfer weniger interessant und rutscht nach unten), geografische Zuordnungen und andere statistische Auswertungsverfahren, etwa die Ladezeit.

Die Diskussion in unserer Gruppe hat erbracht, dass wir selber die Kleinanzeigen rechts meistens eher ignorieren. Hin und wieder einmal können sie jedoch durchaus hilfreich sein auf der Suche nach einem speziellen Produkt (als Beispiel dient eine Luftwärmepumpe), etwa um einen lokalen Anbieter  kennen zu lernen. Weiter haben wir uns gefragt, ob es heikle Anwendungen gibt, Beispiel: Angebote für Kleinkredite. Ausprobieren zeigt, dass mit «Kleinkredit/Zürich/diskret» sofort 8 Werbeinserate erscheinen (auf Wunsch mehr). Ein weiterer Klick präzisiert, was ein Betrag von CHF 20000 über 12 Monate pro Monat kostet (zuviel!) und auf der gleichen Seite erscheinen auch gleich die unbestreitbar tröstlichen Vorteile: Erlass der Restschuld im Todesfall. Ob allerdings Kleinkredite übers Netz problematischer sind, nur weil man sie auch über Googles Werbeanzeigen findet, ist aber doch zu bezweifeln.

Der Vorteil für die werbenden Unternehmen – und für die Marketingindustrie, der sich da ein neues Betätigungsfeld aufgetan hat: Suchmaschinenmarketing und -optimierung, Web-Analytics, E-Business Beratung, Virales Marketing, Online-Werbung und ähnliches – ist ein ausgebautes System von Softwarelösungen: von der Evaluation über die Auswertungen von Benutzerverhalten bis zur laufenden Optimierung, etwa der Keywörter, die Besucher auf die eigene Website ziehen sollen. Ob der einzelne Werbefranken hier tatsächlich mehr bewirkt als an der Plakatwand, dürfte trotzdem schwer zu erheben sein; offensichtlich verbreitet ist aber die Hoffnung, dass man mehr Kontrolle hat.

Der Text wagt auch einen Blick in die Zukunft: Die Bedeutung des Onlinewerbemarktes ist immer noch gering, im Verhältnis zur Summe die insgesamt für Marketing ausgegeben wird, handelt es sich laut Reppesgaard um ca 5%. Google hat im Suchbusiness, kombiniert mit Anzeigen, eine hohe Marktsättigung erreicht; offenbar liegt sie in Europa bei deutlich über 90%: die Wachstumsmöglichkeiten sind da also begrenzt. Die Strategie von Google wird es daher sein, die technologischen Errungenschaften aus dem Online-Geschäft auf andere Werbebereiche (Radio, Fernsehen, Print und neue Formen wie interaktive Displayflächen) zu übertragen: mit Hilfe von Software Anzeigen so zu platzieren, dass sie einen engen Bezug haben zum Kontext, in dem sie stehen (Beispiel sind etwa die von MINI USA versendeten Chips mit Radiofrequenz-Identifikation (RFID), auf die interaktive Displayflächen mit einer persönlichen Nachricht für die Fahrer reagieren), Kampagnen in Echtzeit zu analysieren und sie gegebenenfalls zu verändern und Preise je nach Nachfrage automatisch über Auktionen festzulegen. 

 

1) Lars Reppesgaard: Das Google-Imperium. Hamburg, 2008

Ökologie der Information

In seinem Buch «The Public Domain» fordert James Boyle „an environmentalism for information“ – ein Ökologie(bewegung) für Information. Dabei sucht er einen Weg zwischen allgemeinen Konzepten einerseits und konkreten Forderungen andererseits (1).

Im entsprechenden Kapitel 10 geht Boyle von der Frage aus, was denn eigentlich zu den unpraktischen und behindernden Einschränkungen bei Regulierungen zum geistigen Eigentum führt. Dabei ortet er kognitive Voreingenommenheit als wichtige Ursache: Er spricht von kultureller Phobie gegenüber Offenheit – von Agoraphobie. Diese Haltung führt dazu, immer die Bedenken und Risiken (wie Spam, Viren, Piraterie) in den Vordergrund zu rücken. Als Beispiele nennt der Autor Trusted Computing und Netzneutralität. Boyle räumt durchaus ein, dass Offenheit nicht immer angemessen ist. Als Grundhaltung hilft sie aber, das Potential von Wissenschaft und Kultur zu entfalten.

Die Lesegruppe der Digitalen Allmend diskutiert, wie weit Agoraphobie wirklich eine Mainstreamhaltung des westlichen Mittelstands sei. Immerhin sind ja auch zahlreiche Menschen bereit, in Bewegungen und Vereinen eine Reihe von Leistungen und Publikationen gratis und ohne Kontrolle in die Öffentlichkeit zu entlassen.

Boyle nimmt seine Agoraphobie-These zum Ausgangspunkt, um eine Ökologie der Information zu skizzieren, die sich in Inhalt und Form an der Umweltbewegung orientiert. Er ruft Elemente wie die Forderung nach der Internalisierung externer Kosten in Erinnerung, ohne sie im Detail auf die Informationsfreiheit zu übertragen. Ihn interessiert mehr die Entstehung einer Bewegung, welche sich für die öffentlichen Interessen der Informationsgesellschaft einsetzt – gegen starre Vorurteile und verfestigte Geisthaltungen.

Wie in der Diskussion vermerkt wird, bleiben die konkreten Forderungen des Autors ziemlich moderat, verglichen mit dem gross angelegten Konzept einer Informationsökologie. So möchte Boyle das Copyright bei Literatur auf zwanzig Jahre beschränken, dann aber eine Erneuerung auf Antrag zulassen. Als Fehlschlag im Geiste von engstirnigen politischen Interessen und Geisteshaltungen taxiert er die Europäische Datenbankdirektive. Die Aufhebung von Pharmapatenten hält er für eine schlechte Idee.

Boyle ist also weder Fundi noch Anhänger eines ‚anything goes‘. Er will konkrete Probleme angehen – mit „Ausgewogenheit, Nachdenklichkeit und empirischen Belegen“ (S. 238).

 

1) The Public Domain. Enclosing the Commons of the Mind. James Boyle, New Haven Ct, 2008. Der Autor macht das Buch auch verfügbar unter einer Creative Commons Lizenz: http://thepublicdomain.org

Gemeinfreiheit des Geistes

In seinem Buch «The Public Domain» (1) beschreibt James Boyle, Rechtsprofessor an der Duke University School of Law und Mitbegründer von Creative Commons, die aktuellen Kämpfe um die Rechte des geistigen Eigentums und bezeichnet sie gar als «Gebietskriege des Informationszeitalters».

Unsere Musik, unsere Wissenschaft, unser wirtschaftliches Gedeihen, ja unsere gesamte Kultur würden abhängen von der heiklen Balance zwischen jenem Ideengut, das jemand besitzt und kontrolliert und jenem, das öffentlich und frei ist. Natürlich sei der Schutz des Geistigen Eigentums wichtig, so dann des Autors Position, der aktuelle Umgang mit den Rechten aber unausgewogen: eine allzu wegschliessende Geste von «Symbolen, Themen, Fakten, Genen und Ideen». Boyle prognostiziert für die aktuelle Praxis fatale Auswirkungen auf die freie Rede und Kreativität, zukünftige Bildung und wissenschaftliche Innovation.

Dabei geht es ihm erst einmal um Aufklärung: Er argumentiert, dass – genauso wie jeder informierte Bürger, jede Bürgerin wenigstens ein Minimum über Umwelt, Wirtschaft oder Bürgerrechte wissen müsse – auch alle etwas vom Prinzip des Geistigen Eigentums verstehen sollten, eben weil es dabei um Regelungen zum grundlegenden Gut der Informationsgesellschaft gehe. Als eines der Hauptprobleme identifiziert er das «weit verbreitete Nichtverstehen» der Bedeutung des «Public Domain» –  also der Gesamtheit des geistigen Kollektivgutes und Materials, das jedermann ohne weitere Genehmigung und ohne Kosten frei benutzen und weitergeben darf. Der «Public Domain» müsse im öffentlichen Verständnis als Wissensallmende und Gemeingut der modernen Informationsgesellschaft in einem gewissen Sinn erst erfunden und etabliert werden, bevor wir ihn schützen könnten – in dieser Hinsicht durchaus analog zur «Umwelt» und den Bemühungen um ihren Schutz.

Das erste Kapitel «Why Intellectual Property», das die Gruppe gelesen hat, verfolgt erst einmal die (guten) Gründe für Schutzregelungen. Während viele materielle Güter nach Bedarf erzeugt werden und sich ihr Preis an der Schnittstelle von Angebot und Nachfrage ergibt, stellen sich Probleme des Marktanreizes bei jenen, die aufwendig in der Entwicklung, aber billig zu kopieren sind. Wer würde beispielsweise die langwierige Entwicklung von wirksamen Medikamenten auf sich nehmen? Solche Güter schütze der Staat via den «Markt-schaffenden Kniff» des intellektuellen Eigentums (2): vor allem durch Patente und Copyrights. Gerade der Vorteil von Patenten sei doppelt: Durch die Möglichkeit, Entwicklungsaufwände wieder einzuspielen sicheren sie einerseits einer Erfindung überhaupt erst eine gewisse Lebenschance, durch ihre Registrierung verhindern sie andererseits, dass innovatives Wissen geheim gehalten und damit der Gesellschaft entzogen sei.

Etwas anders noch stellt sich die Problematik schützen/frei lassen bei kulturellen Gütern, wie etwa Musik, Bilder, Texte, Filme, literarische Werke, die – heute oft gar nicht mehr an materielle Publikationsformen gebunden – durch den Gebrauch nicht etwa weniger werden, sondern durch ihre Verwendung und Vervielfältigung via Internet und mittels der verblüffenden Informationsverarbeitungskapazität von Millionen von Menschen die Chance auf neue Gebrauchszusammenhänge erst eröffnen. Im ungünstigen Fall aber, etwa als «orphan works» (verwaiste Werke, deren Urheber oder Rechtsinhaber nicht oder nur sehr schwer zu ermitteln ist) stellen sie ein Problem dar, da eine Nutzung, die die Zustimmung des Urhebers oder der Rechteinhaber voraussetzt, nicht möglich ist. Das ist eines der Beispiele, die der Autor anhand der Library of Congress etwas breiter ausführt; hier schreibt er dann explizit an gegen unsinnige Copyright Bestimmungen und das, was er als Exzesse des Rechtes auf Geistiges Eigentum ansieht.

Die Gruppe stimmt ihm grundsätzlich zu und die Diskussion beschäftigt sich in der Folge einige Male mit dem, was wir eben nicht so genau wissen: Einerseits geht es um ein Auseinanderhalten von sehr verschiedenen Rechten im Zusammenhang mit dem Geistigen Eigentum: copyright, patent und trademark. (Was z.B. ist genau patentierbar bei der Software-Entwicklung, das Verfahren? Ist das Urheberrecht ebenfalls so ein «Markt-schaffender Kniff»?) Dann sind historische Entwicklungen, und Bedeutungen einzelner Aspekte in den USA zuverlässig verschieden von europäischen (in den USA wird offenbar seit längerem heftig über orphan works debattiert; Relevanz bei uns, z.B. wissenschaftlich?). Und nicht zuletzt kann die Bedeutung englischer Begriffe wie «Copyright» und «Public Domain» nicht ohne weiteres auf die deutschen Begriffe «Urheberrecht» und «Gemeinfreiheit» übertragen werden (Neben «Public Domain» als «Gemeinfreiheit» bezeichnet der Begriff gelegentlich offenbar auch Werke, «deren Urheber mindestens einer nichtkommerziellen Verbreitung zugestimmt hat» (3). So ist das rechtliche Prinzip des Copylefts – zumindest gemäss dem, was die Schreiberin nachgelesen hat  – «nicht vereinbar mit dem der Gemeinfreiheit, da Copyleft auf das Urheberrecht aufbaut, anstatt wie die Gemeinfreiheit darauf zu verzichten.… «Public Domain» ist «keine Lizenzvariante, sondern der generelle Verzicht auf eine Lizenzforderung». (3))

Der Text liest sich anschaulich und wir wollen es gern noch etwas genauer wissen. Beschluss: ein zweites Kapitel wird gelesen.

 

1 The Public Domain. Enclosing the Commons of the Mind. James Boyle, New Haven Ct, 2008. Der Autor macht das Buch auch verfügbar unter einer Creative Commons Lizenz: http://thepublicdomain.org

2 («market-making» device) der Autor zitiert hier seinen Kollegen Jerry Reichmann

3 http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinfreiheit (02/05/09)

Neun Thesen zur Remix-Kultur

Heute ist mein umfangreiches Essay zur Remix-Kultur bei irights.info online gegangen. Es berührt viele Themen, die auch die Digitale Allmend behandelt.

Der Remix ist die kulturelle Form der Netzwerkgesellschaft. Felix Stalder beleuchtet in neun Thesen medienhistorische, technologische, politische, rechtliche, kulturtheorische, soziale und ökonomische Dynamiken, die den Aufstieg und die aktuelle Entwicklung des Remix prägen. In den Konflikten, die damit verbunden sind, spiegelt sich die Tiefe des aktuellen gesellschaftlichen Wandels.

Ganzes Essay als PDF (600 kb)

Amateuer Kult

Auf dem Höhepunkt der Web 2.0 Verklärung ist Andrew Keen der Kragen geplatzt. Er ist 2007 mit einer lebhaft geschriebenen Polemik auf den Plan getreten – gegen den „Cult oft he Amateur“ (1).

Keen selber ist als Aktivist und Unternehmer in der Internet-Kulturszene tätig und entwickelte ein Musikportal. Ihm schwebte vor, das Internet zu einem technischen Verteilkanal von Kultur in einem breiten und herkömmlichen Sinn zu machen. Dazu gehört für ihn eben auch Hochkultur und etwa klassische Musik.

Die Wende kam für Keen im September 2004 an einem von Medien-Millionär und Web 2.0 Verkünder Tim O’Reilly veranstalteten Camp. Da trafen sich gemäss Keen rund 200 „ergrauende Hippies, neue Medienunternehmer und Technologie Fans“ um das Hohelied des Usercontents auf dem Internet anzustimmen. Keen konnte sich mit der Verklärung des Amateurs nicht anfreunden und hat mit dieser Strömung gebrochen.

Keen zeigt sich besorgt um die Qualität des öffentlichen Diskurses. Das postulierte Verschwimmen der Autorposition und die geringe Transparaenz zersplitterter Publikationen wie der Blogs öffnet Tür und Tor für Manipulationen etwa durch intransparente Lobbys. Aus dem Web 2.0 strömen „dubiose Inhalte aus anonymen Quellen, die unser Zeit in Anspruch nehmen und auf unsere Leichtgläubigkeit abzielen“.

Eine weitere Kritik richtet sich gegen den Demokratisierungsanspruch der Web 2.0 VertreterInnen. Demokratisiert werden sollen nicht nur Autorschaft, Information, Wissen oder Kultur – sondern dank dem Internet auch Big Media, Big Business und Big Government. Keen sieht in einer solchen Konzeption von Demokratisierung eine Unterminierung von Wahrheit und Fachwissen.

So berechtigt sich über die aufgeblähten Ansprüche von Web 2.0 Konzepten streiten lässt, so schwach ist Keens Ansatz, hier mit einem naiven Wahrheitsbegriff zu operieren. In der Diskussion wurde betont, dass Demokratisierung eher am Begriff der Partizipation gemessen werden muss: Entwickeln sich Formen von Beeinflussung des öffentlichen Diskurses und gesellschaftlicher Entscheidungen? Davon kann in der Tat auf weiten Teilen des Web 2.0 keine Rede sein.

Keen identifiziert als weitere problematische Tendenz, dass Amateurpublikationen wie Blogs oder Wikipedia die Aufmerksamkeit und die ökonomische Basis von professioneller Kulturarbeit abziehen, wie sie etwa von Enzyclopedia Britannica oder Qualitätszeitungen geleistet wird.

Keens Kritikpunkte erscheinen relevant und fulminant, seine Positionen aber etwas unbedarft. Er neigt zu einem schlichten Vorzeichenwechsel. Pauschale Verherrlichung der neuen medialen Formen wird durch pauschale Niedergangsrhetorik ersetzt. Keen verpasst es auch, die Zivilgesellschaft zu würdigen und die Chancen anzusehen, welche neue Medien hier eröffnen.

Die Positionen in der Diskussion der Lesegruppe neigen zu mehr Pragmatismus. Wo problematische Entwicklungen in der politischen Kultur vorliegen oder Qualitätsmedien unter Druck geraten, kann dass nicht einfach den neuen medialen Formen angelastet werden.

Da müsste umfassend diskutiert werden, ob es im tonangebenden Mittelstand ein kulturelles Race to the Bottom gibt. Wenn es zutreffen sollte, dass die funktionale Elite sich boulevardisiert und beispielsweise Banker die Derivatemathematik auf Hochschulniveau betreiben, Allgemeinbildung aber aus digitalen, analogen oder papierenen Sensationsmedien bezieht: Dann haben wir vielleicht ein Problem.

 1) Andrew Keen: The Cult of the Amateur: How Today’s Internet is Killing Our Culture. Boston, London 2009.

Partizipationsformen im Web 2.0

Das Buch von Roberto Simanowski (1) untersucht gegenwärtige Phänomene der digitalen Medien –Weblogs, Werbung, Identitätstourismus, interaktive Kunst – vor dem Hintergrund einer postmodernen Spass- und Erlebnisgesellschaft. Eine Fülle von Beispielen macht es zum Fundus für verschiedene Auseinandersetzungen; kulturelle, künstlerische und utopische Aspekte werden ebenso aufgenommen wie historische Kontexte. Der Autor behält dabei eine ausgewogene, kritische wie positive Offenheit gegenüber den einzelnen Phänomenen.

Das dritte Kapitel «Kultur der Mitgestaltung», das die Gruppe besprochen hat, handelt zu Beginn ausführlich von Blogs: solche, die das Private öffentlich machen, Watchblogs als praktizierte Medienkritik oder Orte der politischen Auseinandersetzung, literarische Tummelfelder. Der Autor konfrontiert dabei die hoffnungsvolle Vorstellung von den basisdemokratischen Chancen des Web 2.0 mit der kulturpessimistischen Position – harsch vertreten aktuell etwa durch Andrew Keen (2) –, es handle sich dabei doch wohl eher um ein «Überhandnehmen des Banalen» und eine «Herrschaft des Mittelmässigen. Dass sich für beides ungezählte Belege auf dem Netz finden lassen, ist in der Gruppe unbestritten; auch wird darauf verwiesen, dass Blogs über unterschiedlichste Formen, Qualitäten und Dynamiken verfügen, in den verschiedenen Dimensionen sehr ausdifferenziert und daher kaum auf einen Nenner zu bringen sind. Die Diskussion beschäftigt sich dann mit der Frage, ob Blogs so etwas wie ein digitaler Ersatz für den früheren Dorfplatz oder -laden sind; da klingt das «Global Village» von Marshall McLuhan aus den 60-er Jahren nochmals mit an. Während die Dorfgemeinschaft sich aber lokal formiert und über Bewegungsradien natürliche Zwängen unterworfen ist, gruppieren sich Blogs eher um thematische Schwerpunkte und scheinen dadurch erst einmal grössere Beweglichkeiten und Wahlfreiheiten zuzulassen.

Simanowski führt weiter aus, dass bestimmte Phänomene des Web 2.0, etwa politische Blogs oder Wikipedia, angemessener als eine Kultur von Autodidakten als eine von Amateuren zu beschreiben seien – gerade das Wort Amateur transportiert ja auch eine Abwertung im Vergleich zur professionellen Expertenwelt. Die Gruppe nickt und ergänzt, dass es allerdings bis vor nicht allzu langer Zeit auch keine «klassische» Journalistenausbildung gab, sondern sich grosse Anteile der Professionalität dieses Berufsstandes durch «learning on the job» entwickelt haben. Andere Formen dagegen wie z.B. You tube, so Simanowski weiter, werden dagegen als ausschliesslicher Ort von Amateuren gehandelt. Es gehe um einen Wettbewerb, wer am professionellsten wirke, mit dem Grundverständnis und einer Art internem Ehrenkodex, dass kein Profi an diesem Wettstreit teilnehme.

Die abschliessende, beschreibende Darstellung des Bereichs der Computerspiele (Adventure Games, Strategie- oder Rollenspiele) mit verschiedensten Formen der Interaktion (vom Mitspielen bis zum Hack) verhindert zwar eine kontroverse Diskussion in der Gruppe, liest sich aber flüssig und anschaulich, auch wenn man selber nicht spielt. Der Autor verfolgt dabei die Frage nach der Erweiterung des Spielraums für das Publikums, die verschiedenen Formen der Partizipation, durchaus auch mit Anschluss an die alte Vorstellung von der Verwandlung des Zuschauers in den Stückeschreiber. Die Motivation, den Fortgang der Geschichte selber zu prägen, ist dann gleichfalls ein Aspekt der Fan-Fiction zu Spielen, Filmserien oder Büchern, ebenso wie gegebenenfalls sogar eine Korrektur, wenn etwa bei Star Track das weibliche Publikum mit der stereotypischen Darstellung der schwachen und inkompetenten weiblichen Charaktere nicht zufrieden war.

Simanowski bleibt bis zum Schluss neutral: Ob es sich dabei nämlich eher um subversive Äusserungen oder eine Bestätigung der Kulturindustrie handelt, bleibe nicht nur im einzelnen abzuwägen. Angesichts der friedlichen Koexistenz und Kooperation vertritt er die These, es herrsche eine Art kultureller Sozialfrieden zwischen Avantgarde und Kulturindustrie. Diese Betrachtungsweise scheint nun ja der postmodernen Erlebnisgesellschaft recht gut zu entsprechen.

1) Digitale Medien in der Erlebnisgesellschaft. Kultur – Kunst – Utopien. Roberto Simanowski, Reinbek 2008. – Besprochen in der Lesegruppe Wissensgesellschaft der Digitalen Allmend.

2) The cult of the amateur: how today’s internet is killing our culture and assaulting our economy. Andrew Keen, London 2007

Public Domain Day 2009 – Lese/spiele deine Lieblingsautoren † 1938

Public Domain Day 2009 – Jam Session/Brunch
Donnerstag, 1.01.2009, 14-18 Uhr
Dock18/Rote Fabrik, Seestrasse 395, Zürich

Mit dem Jahreswechsel fallen tausende von Werken und somit Teile unseres kulturellen Erbes der Allgemeinheit zu und können künftig frei vervielfältig und verändert werden. Dabei geht es um ein fundamentales Element des Urheberrechts, nämlich die zeitliche Begrenzung der Urheberrechte als Ausgleich zwischen den Interessen des Autoren und der Öffentlichkeit. Alle Werke von Autoren, die seit 70 Jahren verstorben sind, werden weltweit gemeinfrei. Je nach Land variiert
diese Schutz-Dauer zwischen 50 und 70 Jahren nach dem Tod eines Kulturschaffenden, wobei vereinzelt auch Übergangsfristen aufgrund von Verlängerungen bestehen.

Mit dem Jahreswechsel 2008/09 fallen auch einige Werke von Schweizer Autoren in den Bereich der Public Domain: Die Werke des bekannten Krimiautoren Friedrich Glauser sind somit erstmals im ganzen
deutschsprachigen Raum frei verfügbar. Wachtmeister Studer’s Kriminalfälle werden also gemeinfrei. Auch das Projekt Gutenberg DE veröffentlich deshalb am 1.1.2009 mehrere seiner Werke online.

Weitere Schweizer oder in der Schweiz aktive Persönlichkeiten, deren
Werke öffentlich verfügbar werden, sind:

  • Marianne von Werefkin (russisch-schweizerische Malerin),
  • Ernst Ludwig Kirchner (Deutscher Maler) und
  • Charles Édouard Guillaume (schweizerisch-französischer Physiker).

Weitere Personen deren Werke frei werden sind u.a.:

  • Edmund Husserl (österreichisch-preußischer Philosoph),
  • Carl von Ossietzky (deutscher Redakteur und Herausgeber, Friedensnobelpreisträger) sowie
  • Ödön von Horvath (österreichisch-ungarischer Schriftsteller).

Dock18, Digitale Allmend und Wikimedia CH möchten mit einem Brunch am Donnerstag, den 1.1.2009 den Eintritt von neuen Werken in die Public Domain feiern. Wir treffen uns zwischen 14:00 – 18:00 Uhr zu einem Brunch im Dock18/Rote Fabrik Zürich. Die Veranstaltung ist öffentlich.

Der freudige Anlass wird mit einer Jam-Session/Brunch gefeiert. Die KünstlerInnen wie deren Werke sollen gewürdigt, deren Nutzung gefördert und deren freie Verfügbarkeit diskutiert werden. Dazu werden gemeinfrei gewordene Werke ausgestellt, aufgeführt, verändert und weitergegeben. Besucher sind eingeladen, selbst Musikstücke, Datenträger, Bilder, Bücher, Tonträger, Zeitdokumente und dergleichen mitzubringen und aufzuführen.

Die Veranstaltung wird organisiert von: Mario Purkathofer/Dock18, Daniel Boos/Digitale Allmend und Wikimedia CH.

In der Schweiz wird der Public Domain Day das erste Mal veranstaltet.

Für Fragen und weitere Informationen:
Daniel Boos, boos(at)allmend.ch
Mario Purkathofer, mario.purkathofer(at)rotefabrik.ch

Event:

Gemeinfreie Werke

Stefan Kluge über Creative Commons und einen neuen Film

Mit grossem Dank an KulturTV:

Anlässlich des CCL/Digitale Allmend Anlass vom 12. September 2008 in der Zürcher ToniMolkerei hat Bernhard die Gelegenheit ergriffen und mit Stefan Kluge von VEB Film Leipzig ein Gespräch zu Creative Commons geführt. Dabei haben wir auch erfahren, dass ein neuer Film in Kürze präsentiert wird.

Zur Erinnerung, VEBFilm hat 2004 den ersten Film produziert (Route 66), der unter einer CC-Lizenz steht.

Das Video bei YouTube in “höherer Auflösung” ansehen.