EMI Group kündigt DRM freie Musik an

Die EMI Group hat an einer Pressekonferenz zusammen mit Steve Jobs in einer Presseankündigung ankgekündigt, dass sie ab Mai im iTunes Store DRM freie Musik anbieten werden. Die Songs werden in höherer Qualität und zu einem leicht höheren Preis verkauft. Ein zentrales Argument scheint die Interoperabilität zu sein und die Erkenntniss, dass die Konsumenten gerne die Musik auf verschiedenen Playern abspielen lassen wollen. Als Format wird AAC verwendet, d.h. also nicht MP3…

Neben der Pressemitteilung kann man auch die Slides ansehen oder den Stream anhören.

Sicher ein Schritt in die richtige Richtung und eine sehr interessante Entwicklung.

Mehr gibt es bei heise.de []

an open letter to steve jobs: sign it

drm.info / defectivebydesign.org hat heute einen offenen Brief an Steve Jobs gestartet, welcher hier unterschrieben werden kann. Dabei nehmen sie Bezug auf die von Steve geäusserten Versprechen um DRM fallen zu lassen und schlagen konkrete Massnahmen vor, welche bisher seitens Steve ausblieben.

Introduction:
Sign this letter to Steve Jobs asking him to back his pledge on DRM by April 1. We will send this letter with your comments to Steve on April 1, with a big thank you because he has taken one of these actions, or a jesters hat for him to wear if he doesn’t.

Briefe an die Rechtskommission des Nationalrates

Wir haben mit 7 befreundeten Organisationen einen Brief an die Mitglieder der Rechtskommission des Nationalrates gesendet. Die Kommission berät in ihrer nächsten Sitzung die Revision des Urheberrechts. Der Ständerat ist nicht auf unsere Anliegen eingegangen, weshalb wir nun den Nationalrat auffordern auf unsere Anliegen einzugehen.

Im Brief wird auf drei wichtige Gefahren (Eingeschränkte Werksnutzung, Gefährdete Privatsphäre, Abhängigkeit von Anbieter) des Einsatzes von DRM Systemen hingewiesen. Die unterzeichnenden Organisationen empfehlen deshalb den umstrittenen Artikel 39 zum Schutz technischer Schutzmassnahmen wie folgt zu verändern:

  • Art. 39a 3: Ersatzloses Streichen des gesamten Absatzes.
  • Art. 39a 4: Unbedingtes Beibehalten dieses Absatzes.
  • Art. 39d: Erneutes Aufnehmen und Verbessern des früheren Art. 39b.1

Die Begründungen dazu finden sich im Brief.

Auch weitere Organisationen haben Briefe an den Ständerat geschickt. So fordern auch die Konsumentenorganisationen und die SIUG vergleichbare Änderungen am aktuellen Gesetzesentwurf. Die Konsumentenorganisationen fordern dabei noch zusätzlich einen Verzicht auf Musikhandyabgaben.
Eine weitere wichtige Änderung wird von der Initiative Kunstfreiheit gefordert. Die Initative Kunstfreiheit fordert eine Ausweitung und Anpassung der Zitatschranke:

Längst hat sich die technologische Situation aber dahingehend geändert, dass direkte Zitate in allen Medien gemacht werden – Text, Bild, Ton, Film. Solche „multimedialen“ Zitate sind bereits seit einem Jahrhundert ein fester Bestandteil unserer Kultur. Eine Anerkennung dieser breit etablierten Praxis ist einfach möglich. Die Zitatschranke muss dazu nur inhaltlich ausgedehnt werden.

Die Begründung und der Änderungsvorschlag befindet sich im Blog von Kunstfreiheit.

Es bleibt abzuwarten, ob die Rechtskommission des Nationalrates auf unsere Anliegen eingeht und den aktuellen Revisionsentwurf anpasst.

Update: Das Thema Urheberrechtsrevision wurde nicht in der Rechtskommission diskutiert. Das Traktandum wurde scheinbar verschoben. Es finden sich keine Hinweise in der Pressemitteilung. Die nächste Sitzungen der Kommission ist am 26/27.April.

Sammelband “Wissen und Eigentum” jetzt auch als PDF

Der Sammelband “Wissen und Eigentum” von Jeanette Hofmann ist nun auch als .pdf zum Herunterladen und Weiterverbreiten verfügbar. Er steht unter der Creative Commons Lizenz by-nc-nd.

Die einzelnen Kapitel:

I. Einleitung
Jeanette Hofmann / Christian Katzenbach: Einführung
James Boyle: Eine Politik des geistigen Eigentums

II. Geschichte und Theorie

Thomas Dreier / Georg Nolte: Einführung in das Urheberrecht
Hannes Siegrist: Geschichte des geistigen Eigentums und der Urheberrechte.Kulturelle Handlungsrechte in der Moderne
Klaus Goldhammer: Wissensgesellschaft und Informationsgüter aus ökonomischer Sicht

III. Technische und rechtliche Strukturen

Till Kreutzer: Das Spannungsfeld zwischen Wissen und Eigentum im neuen Urheberrecht
Corinna Heineke: Adventure TRIPS – Die Globalisierung geistiger Eigentumsrechte im Nord-Süd-Konflikt
Volker Grassmuck: Wissenskontrolle durch DRM: von Überfluss zu Mangel

IV: Kunst und Kulturgüter

Friedemann Kawohl / Martin Kretschmer: Von Tondichtern und DJs – Urheberrecht zwischen Melodieneigentum und Musikpraxis
Heike Andermann / Andreas Degkwitz: Zirkulation wissenschaftlicher Information in elektronischen Räumen

V. Märkte und Geschäftsmodelle

Joscha Wullweber: Marktinteressen und Biopiraterie – Auseinandersetzungen um das «grüne Gold der Gene»
Johann Cas und Walter Peissl: Datenhandel – ein Geschäft wie jedes andere?
Robert A. Gehring: FOSS, die Firma und der Markt

VI. Ausblick

Felix Stalder: Neue Formen der Öffentlichkeit und kulturellen Innovation zwischen Copyleft, Creative Commons und Public Domain
Bernd Lutterbeck: Die Zukunft der Wissensgesellschaft

(via katzenbach.info)

«Chaos Computer Club Zürich» gegründet

Am 23C3 hat der frühere Verein «Chaostreff Zürich» den Status des Erfahrungsaustauschkreises zugesprochen bekommen und nennt sich seit seiner Vereinsversammlung vom 20.01.2007 «Chaos Computer Club Zürich» oder «CCCZH», womit die Anbindung zum Chaos Computer Club e.V. (mit Sitz in Hamburg) hervorgehoben werden soll. Der Verein gilt damit als die lokale Niederlassung des CCC e.V. für die Region des Kantons Zürich.

Typische politische Themenbereiche im CCC-Umfeld bewegen sich um den Datenschutz und der Informationsfreiheit, d.h. dem Schutz privater, schützenswerter Daten auf der einen Seite und dem Recht sich aus beliebigen Quellen ungehindert informieren zu können auf der anderen Seite. In technischer Hinsicht fordert der CCCZH den kreativen und konstruktiven Umgang mit Technologie nach der Hackerethik des CCC e.V., wobei die Grenzen von Technologien ausgelotet werden sollen und deren Einsatz immer mit Einbezug der möglichen gesellschaftlichen Auswirkungen erfolgen soll.

Nebst der allwöchentlichen Treffveranstaltung im Club- und Veranstatlungsraum des DOCK18, wo sich Mitglieder und Interessierte austauschen können, organisiert der CCCZH im April die Veranstatltung des «Chaosdock 2007», einer Konferenz im kleinen Rahmen, die als Formen der Inhaltsvermittlung Vorträge, Workshops und Filmvorführungen einsetzt. Auf schweizerischer Ebene beteiligt sich der CCCZH an der Organisation der Chaos Singularity 2007 (oder CoSin), die auf ähnliche Inhaltsvermittlungsformen wie dem Chaosdock zurückgreift, aber in einem grösseren Rahmen stattfinden wird. Tagen wird diese Veranstatlung im Juli. Diese physischen Kanäle verwendet der CCCZH, um seine Anliegen gegen aussen zu tragen, Kontakte zu knüpfen und die vereinszweckmässigen Arbeiten seiner Mitglieder zu thematisieren.

Weitere Infos gibt es auf der Website des CCCZH.

Windows Vista – Kosten des Schutzes von Premium Content

Microsoft Windows Vista kommt auf den Markt. Peter Guttmann, Sicherheitsforscher der Universität Auckland NZ, hat einen längeren Artikel mit dem Titel “A Cost Analysis of Windows Vista Content Protection”

Windows Vista includes an extensive reworking of core OS elements in order to provide content protection for so-called “premium content”, typically HD data from Blu-Ray and HD-DVD sources. Providing this protection incursconsiderable costs in terms of system performance, system stability, technical support overhead, and hardware and software cost. These issues affect not only users of Vista but the entire PC industry, since the effects of the protection measures extend to cover all hardware and software that will ever come into contact with Vista, even if it’s not used directly with Vista (for example hardware in a Macintosh computer or on a Linux server). This document analyses the cost involved in Vista’s content protection, and the collateral damage that this incurs throughout the computer industry.

Die Zusammenstellung ist sehr lesenswert und die Zukunft wird wohl zeigen, ob die genannten Szenarien auftreten und ob es wohl noch andere unerwünschte Konsequenzen gibt.
Die Free Software Foundation hat übrigens auch eine Kampagne zu Vista mit dem Namen Badvista gestartet. Dort finden sich auch noch weitere vergleichbare Infos.

Posted in DRM

Videos von Last Late Multimedia Show zu Digitalen Rechten

Kultpavillion hat die Last Late Multimedia Show zu Digitalen Rechten aufgezeichnet und sie sind nun online verfügbar.

Auch die Digitale Allmend war mit Martin und Daniel dabei:

Was Sony und andere grosse MajorLabels jeden Tag machen, wird hier von Daniel Boos und Martin Feutz präsentiert: CDs und DVDs vor dem Kopieren schützen. Erstaunlich, wie einfach das geht. Es braucht nur eine Bohrmaschine (Marke egal) und schon kann das Werk geschützt werden.

Es finden sich weitere Beiträge von:

Ständerat stimmt rechtlichen Schutz von technischen Schutzmassnahmen zu

Eine kurze Meldung zur aktuellen Debatte im Ständerat. Der Ständerat hat soeben den rechtlichen Schutz technischer Massnahmen angenommen. Es gab eigentlich gar keine Diskussion zum Thema. Der Diskurs lief in etwa so: “Das Wort ist frei, keine Bemerkungen, das Wort wird nicht mehr gewünscht, es ist beschlossen.”. Kein Votum/Debatte nichts…

Die Vorlage 2 mit dem WIPO Abkommen wurde dann um 18:20 mit 26 zu 0 bei 0 Enthaltungen. Es gab keine Änderungen zum Komissionsvorschlag. Vorher wurde die Vorlage 1 mit den Änderungen der Rechtskommission angenommen.

Das Geschäft geht nun an den Nationalrat. Die ganze Behandlung dauerte also von 15:15 bis 18:20. Die ganze Debatte lässt sich online nachlesen.

Der Artikel zum rechtlichen Schutz technischer Massnahmen sieht nun als folgendermassen aus:

3a. Titel: Schutz von technischen
Massnahmen und von Informationen für die Wahrnehmung von Rechten

Art. 39a (neu) Schutz technischer Massnahmen

1 Wirksame technische Massnahmen zum Schutz von Werken und anderen
Schutzobjekten dürfen nicht umgangen werden.

2 Als wirksame technische Massnahmen im Sinne von Absatz 1 gelten Technologien und Vorrichtungen wie Zugangs- und Kopierkontrollen, Verschlüsselungs-, Verzerrungs- und andere Umwandlungsmechanismen, die dazu bestimmt und geeignet sind, unerlaubte Verwendungen von Werken und anderen Schutzobjekten zu verhindern oder einzuschränken.

3 Verboten sind das Herstellen, Einführen, Anbieten, Veräussern oder das sonstige Verbreiten, Vermieten, zum Gebrauch Überlassen, die Werbung für und der Besitz zu Erwerbszwecken von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die:

a.Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung technischer Massnahmen sind; oder

b. abgesehen von der Umgehung technischer Massnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben; oder

c. hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung technischer Massnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.

4 Das Umgehungsverbot kann gegenüber denjenigen Personen nicht geltend gemacht werden, welche die Umgehung ausschliesslich zum Zweck einer gesetzlich erlaubten Verwendung vornehmen.

Aus unserer Sicht gut ist, dass der Artikel 4 erhalten geblieben ist. Bei 3 wurde gesagt, dass der Artikel nun kompatibler ist zur EU und eine Verschärfung darstellt. (Achtung der Gesetzesartikel wurde aus dem Komissionsvorschlag kopiert. Bis die definitive Version verfügbar ist, ist die Version mit Vorsicht zu betrachten.)

Zusätzlich wird es auch eine Beobachtungsstelle geben.

Morgen geht es dann wieder weiter mit der Agrarpolitik 2011. Ein wohl wichtigeres Thema für den Ständerat und die Schweiz. Er hat schon am morgen darüber diskutiert.

Update Medienberichte:

Heise: Schweizer Ständerat befürwortet DRM-Knacken zum Eigengebrauch

20min: Kopierschutz knacken verboten

Nachtrag 2: (3.1.07)

Im Kleinreport wurde folgende Stellungsnahme von befreundeten Organisationen veröffentlicht:

“Mit Enttäuschung haben interessierte Schweizer Organisationen auf die Debatte und Entscheidung im Ständerat reagiert. Die zweite Kammer sei erneut nicht auf deren Anliegen eingegangen, sondern habe sich ausschliesslich an den Empfehlungen der ständerätlichen «Kommission für Rechtsfragen» orientiert. Demnach wird eine Regelung befürwortet, mit der «wirksame technische Massnahmen zum Schutz von Werken und anderen Schutzobjekten nicht umgangen werden dürfen», ausser für den Eigengebrauch. Der rechtlichen Absicherung von Kopierschutzverfahren seien keinerlei Auflagen zur Offenlegung von Informationen zur Interoperabilitätssicherung entgegengesetzt worden, kritisierten die Swiss Internet User Group (SIUG) und andere Netz-Organisationen in ihrer Stellungnahme zum Ständeratsentschluss.”

Heute (19.12.06 – 15:00) – Parlamentsdebatte im Ständerat zur Urheberrechtsrevision

Der Tag der Behandlung der Urheberrechtsrevision im Ständerat ist gekommen. Nachdem der Ständerat sich heute morgen mit der Agrarpolitik 2011 ausseinandergesetzt hat, berät er heute Nachmittag ab 15:00 die Urheberrechtsrevision. Ob die Debatte auch so umstritten ist, wie die Debatte um die Agrarpolitik 2011, wird zu sehen sein.

Die Debatte kann auch Live auf dem Internet verfolgt werden. Es werden einige propriätere Streams angeboten.

Die Streams unter Linux zu betrachten ist kein einfaches Unterfangen. Man braucht die neusten Player-Versionen und archiviert werden sie im propriäteren WindowsMediaPlayer Format. Theo Schmidt, Präsident Wilhelmtux, kommt beim Versuch die Streams anzusehen zu folgendem Fazit:

Fazit: Die Website der Parlamentsdienste nimmt die Diskussion vorweg: selbst ohne DRM und bösen Willen gelingt es vortrefflich, Teile der Oeffentlichkeit “auszusperren” und durch rapide veraltende proprietäre Formate – Information innerhalb kurzer Zeit zu “verlieren”. Da nützt auch die OSS-Strategie der Bundesverwaltung nichts, die vorgibt, offene Standards zu empfehlen. Passieren tut zur Zeit nichts in dieser Richtung, im Gegenteil kommt die aller proprietärste Software zum Zug und somit fehlt die Motivation, offene Formate tatsächlich einzusetzen.

Als Vorbereitung zur Debatte empfiehlt sich die von der Rechtskomission des Ständerats vorgeschlagene Version (DE/ FR) zu lesen. Sie unterscheidet sich vom ursprünglichen Entwurf des Bundesrates in einigen Punkten und hat zusätzlich einen Artikel zu Archivwerken von Sendeunternehmen.

DRM – Texte zur Problematik

Am Dienstag befasst sich bekanntlich unser Ständerat mit der Urheberrechtsrevision. Das DRM Systeme und insbesondere der rechtliche Schutz von technischen Massnahmen durchaus problematisch sind, zeigen die folgenden Berichte, Webseiten und Blogposting. Sie sind eine kleine Auswahl von Texten, welche ich in den letzten Monaten gelesen habe und die gut sind:

  • Netzpolitik.org – Digital Rights Management: Markus Beckedahl hat in diesem lesenswerten Blogbeitrag die aktuelle Diskussion rund um DRM Systeme zusammengestellt. Interessant sind die vielen gesammelten Zitate.
  • DRM.info: “What you should know about Digital Rights Management”. Ist eine Kampagne der Free Software Foundation zum Thema DRM.
  • Wikipedia Eintrag Digital Rights Management: Der Wikipedia Eintrag erklärt was DRM Systeme sind und wie sie funktionieren.
  • EFF: Digital Rights  Management: Die Electronic Frontier Foundation beschreibt auf ihrer Webseite die aktuellen Entwicklungen rund um DRM und das Disaster mit dem DMCA in den USA.
  • DRM Tags: In unserem Blog gibt es schon einige Artikel zum Thema DRM.
Posted in DRM