Im Dezember hat die IFPI Schweiz wieder einmal Briefe mit massiven Forderungen versendet. Nach den DJs und Restaurants haben nun Internet-Radios massive Forderungen zur Zahlung von Gebühren für das Kopieren von Musikstücken ihrer Mitglieder erhalten. Dabei verweist die IFPI auf den Art. 36 des Schweizerischen Urheberrecht.
Die IFPI verlangt, dass Internetradio-Betreibende einen Vertrag unterschreiben. Zentraler Punkt sind dabei die Kopierrechte:
xyz.ch wird non-exklusiv das Recht gewährt im Rahmen der eigenen Internet-Programme von den Tonträgern der Mitglieder der IFPI sowie den darauf enthaltenen Aufnahmen die erforderlichen Überspielungen (technisch notwendige Festplattenkopien) für die Zugänglichmachung (Wahrnehmbarmachung) beziehungsweise “Verbreitung” im Internet herzustellen.
DRM darf nicht umgangen werden und kann wohl nicht mehr abgespielt werden in einem Internetradio:
Ein allfällig vorhandener Kopierschutz darf nicht “geknackt” werden.
Der Text der Briefe ist nicht wirklich ziemperlich und es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die IFPI Recht hat und die notwendigen Rechte an der gespielten Musik hat. Die Fristen sind zur Vertragsunterzeichnung sind immer auch sehr kurz.
Die Tarifbasis pro Jahr gemäss des Vertrages:
Interessant wäre zu wissen, ob und wieviel der Einnahmen die IFPI dann auch wirklich an die Labels weiterleiten würde.
Für viele Internetradios die sehr klein sind ist die Gebühr zu hoch. Sie müssen, falls die Gebühren für die von Ihnen gespielte Musik berechtigt ist, entweder ihr Program anpassen oder wohl aufhören.
Der Vertrag kann nun auch online bei Swissradio angesehen werden. Swissradio hat auch geantwortet.
Teile des Briefes und Vertrag:01/09:02/09:03/09:04/09:05/09:06/09:07/09:08/09:09/09
Die IFPI Gebühr sind nicht die einzigen Kosten für Urheberrechte. Auch Kosten bei der SUISA können anfallen.
Update
Die IFPI hat nun schon auf den Brief von Swissradio geantwortet (1/2).<