Antworten von der IFPI zum DJ-Vertrag

Nachdem wir Anfang April nochmals per Briefpost nachgefragt haben, kam von der IFPI Schweiz nun doch noch ein Antwortschreiben. Der Brief mit den Fragen wurde bereits vor zwei Wochen an uns geschickt. Aus Gründen, die wir gerade abklären, wurde er aber wieder retourniert.

Die Details zum DJ-Vertrag von der IFPI Schweiz kann man hier nachlesen.

1.) Wieso wurde der Brief nur an ein paar wenige DJs verschickt und nicht gleich mit einer Pressemitteilung oder zumindest einer Mitteilung auf ihrer Website einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht?

Der DJ-Vertrag wurde zunächst an ca. 200 DJs in der Schweiz gesandt, demnächst werden alle aktiven Schweizer DJs diesen Vertrag erhalten. Einer Pressemitteilung bedurfte dies nicht, da der Kreis der Betreffenden vergleichsweise klein ist. Der DJ-Vertrag richtet sich zudem nur an die beteiligten Parteien, nicht an die Öffentlichkeit. Wenn ein DJ für sich entscheidet, seine Korrespondenz zu veröffentlichen, ist das eine andere Sache.

2.) Nach welchen Kriterien wurden die DJs ausgewählt, denen der Brief und der Vertrag zugeschickt wurde?

Eine Auswahl anhand spezieller Kriterien war nicht notwendig.

3.) Wie viele DJs haben den Vertrag bereits unterschrieben?

Erwartungsgemäss haben nicht alle DJs unterzeichnet, die das Kopierrecht für ihre Tätigkeit benötigen.

4.) Werden die DJs, welche den Vertrag nicht unterzeichnet haben einen zweiten Brief erhalten?

Es kommt darauf an, aus welchem Grund der jeweilige DJ den Vertrag nicht unterzeichnet hat. Wenn er es deshalb nicht getan hat, weil er tatsächlich nicht kopiert und die angebotenen Rechte daher auch nicht benötigt, erhält er bis auf weiteres keine Post von IFPI Schweiz. DJs, die kopieren, sich aber nicht um die Einholung aller nötigen Rechte kümmern, werden wir nochmals auf die Rechtslage hinweisen.

5.) Was haben DJs zu befürchten, die den Vertrag nicht unterzeichnen und nicht für die Vervielfältigungsrechte bei ihrer DJ-Tätigkeit bezahlen wollen?

Auch hier kommt es darauf an, ob ein DJ zum Zwecke der Ausübung seiner DJ-Tätigkeit kopiert oder nicht. Falls unautorisiert kopiert wird, muss mit den strafrechtlich vorgesehenen Sanktionen und mit zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen gerechnet werden.

6.) Gibt es deswegen bereits Anklagen gegen DJs?

Bisher nicht. Für die Zukunft können Straf- und Zivilrechtsverfahren jedoch nicht ausgeschlossen werden.

7.) Haben DJs, denen den Vertrag nicht zugeschickt wurde und die nicht darüber informiert wurden, auch mit zivil- und strafrechtlichen Folgen zu rechnen?

Derzeit gibt es dafür keinen Anlass. Es wurde der Weg der Übersendung des DJ-Vertrages gewählt, also der Sensibilisierung der Betreffenden für den Bedarf an bestimmten Rechten. Eine zeitgleiche strafrechtliche Behandlung der Sache ist hier weder nötig noch erwünscht. Bei aller Sensibilisierung darf aber nicht vergessen werden, dass die mit URG Art. 36 bestehende Rechtslage schon vor der Übersendung des DJ-Vertrages bestand. Die Grundlagen des DJ-Vertrages sind also nichts Neues, insbesondere nicht für DJs, die mit ihrer DJ-Tätigkeit Geld verdienen.

8.) Betrifft die Regelung auch ausländische DJs, die in der Schweiz auflegen?

Ausländische DJs, die nicht in der Schweiz wohnhaft sind und hier nur gelegentlich auftreten, müssen die benötigten Kopierrechte nicht bei IFPI Schweiz erwerben, sondern im Ausland gemäss dortiger Rechtsordnung.

9.) Ist der DJ gezwungen, auf das Auflegen einer CD zu verzichten, wenn diese einen Kopierschutz enthält, der das Abspielen auf seiner Anlage verunmöglicht?

Ein Kopierschutz verhindert nicht das Abspielen einer CD, sondern das Kopieren.

10. Müssen DJs auch etwas an die IFPI bezahlen, wenn sie ihre Songs über den iTunes Music Store von Apple oder einem anderen Online-Anbieter im MP3- oder AAC-Format gekauft haben?

Das kommt darauf an, ob diese Files nach dem Kauf kopiert werden oder nicht. Nichtphysische Tonträger wie diese Files sind den physischen Tonträgern wie CDs gleichgestellt. Das Urheberrechtsgesetz macht hier keinen Unterschied.

11.) Was muss ein Restaurant-Betreiber der IFPI zahlen, damit er Musik in seinem Restaurant abspielen kann, die er von seinen Original-CDs kopiert hat (z.B. auf eine Mix-CD oder einen iPod)? Gibt es bereits einen entsprechenden Vertrag von der IFPI für Restaurant-Betreiber?

Analoge Verträge existieren auch für das Gastrogewerbe, zugeschnitten auf dessen Bedürfnisse.

12.) Sind Radiosender wie die SRG auch dazu verpflichtet, der IFPI Abgaben zu entrichten, wenn sie ihre Musik auf einen Server kopieren, um sie einfacher Abspielen zu können? Wenn ja: Wie hoch sind diese Abgaben für Radioproduzenten und wie viele Radio-Stationen bezahlen diese Abgaben bereits in der Schweiz?

Bis auf ganz wenige gesetzliche Ausnahmen muss jeder, der kopieren will, von den Rechteinhabern dazu autorisiert sein. Selbstverständlich ist das auch bei den Sendeanstalten nicht anders. Und ebenso selbstverständlich haben die Sendeanstalten Verträge zur Rechteeinräumung abgeschlossen. Auch hier existieren standardisierte Verträge.

13.) Bei welchen öffentlichen Vorführungen von Musik-Kopien, die von IFPI-Tonträgern stammen, muss man der IFPI Abgaben bezahlen? Wie sieht es z.B. konkret aus, wenn ein Restaurant mit 10 Plätzen oder ein Schultheater mit 1000 Besuchern Musik ab einem iPod spielt?

Die Entschädigung wird für den Erwerb des Kopierrechts für bestimmte Zwecke fällig, nicht für die Aufführung als solche. Die Aufführung wird über die SUISA abgerechnet.

14.) Nach welchem Verteilschlüssel werden die von der IFPI durch DJs eingenommenen Vergütungen an die IFPI-Mitglieder verteilt?

Die Verteilung erfolgt nach den üblichen Verteilschlüsseln.

15.) In dem DJ-Vertrag steht: «DJ gewährt IFPI vollumfänglich Einblick in alle bezüglich Internet-Nutzung verfügbaren statistischen Daten (z.B. log-files).» Was genau beinhalten diese statistischen Daten?

Die Websitestatistik gibt z.B. Aufschluss darüber, in welcher Form Hörproben zur Verfügung gestellt wurden. Was diese statistischen Daten – wie Sie schreiben – «beinhalten», ist natürlich von Website zu Website verschieden.

16.) Können sie bestätigen, dass die IFPI bei Schweizer Provider um Namen von DJs angefragt hat, die eigene Hörproben ihrer Mixe auf ihre Website gestellt haben?

Das ist nicht der Fall.

17.) In ihrem Vertrag steht, dass die Hörproben des DJs nur über eine HTTP-Website zugänglich gemacht werden dürfen. Sind demnach Websiten auf Basis von HyperText Transfer Protocol Secure (https) dafür nicht gestattet?

Abgesehen von der äusserst geringen Praxisrelevanz dieser Protokollerweiterung für die Bewerbung von Tätigkeiten im Web handelt es sich beim «https»-Protokoll lediglich um eine Erweiterung des «http»- Protokolls um die Verschlüsselungen TLS bzw. SSL, sodass diese von der zitierten Bestimmung des DJ-Vertrages gedeckt ist.

18.) Wie kann das Herunterladen oder Speichern der Hörprobe auf der Website bei den Nutzern verhindert werden, ohne beim Design der Website die W3C-Standards zu verletzen?

Für die detaillierte Beantwortung dieser Frage empfehlen wir, sich an einen professionellen Webprogrammierer zu wenden; es stellt jedenfalls kein Problem dar, z.B. lediglich Streams anstelle von mp3-file-downloads bereitzustellen – Sie treffen dies im Netz millionenfach an. Es geht ersichtlich darum, dass ein DJ nicht zum Zwecke der Bereitstellung eines Downloadangebots kopieren darf. Die rein theoretische Möglichkeit, dass einzelne User einen solchen Stream «rippen» könnten, hat mit der Rechteeinräumung nichts zu tun. Wir gehen im Übrigen davon aus, dass auch Sie nicht der Ansicht sein werden, unsere Rechtsordnung sollte sich dem «Design der Website nach W3C-Standard» unterordnen.

19.) In ihrem Schreiben an die DJs fehlt eine rechtliche Begründung zu den einzelnen Forderungen. Wir bitten sie deshalb um eine klare und differenzierte rechtliche Begründung.

Dies ist unzutreffend. Sowohl im DJ-Vertrag als auch im Begleitschreiben wird umfassend auf die rechtliche Grundlage des Art. 36 URG hingewiesen. Dies ist auch kaum einem DJ entgangen.

Wir hoffen, dass diese Informationen zur Klärung beigetragen haben.

Mit freundlichen Grüssen
IFPI Schweiz
Dr. Peter Vosseler

6 thoughts on “Antworten von der IFPI zum DJ-Vertrag

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  4. “Wir gehen im Übrigen davon aus, dass auch Sie nicht der Ansicht sein werden, unsere Rechtsordnung sollte sich dem «Design der Website nach W3C-Standard» unterordnen.”

    I had missed that one. Does it really mean “Moreover, we take it for granted that you don’t think either that our legal order should be submittet to “Design according to W3C standards”? i.e. that the whole answer means: “We don’t care a fig about web accessibility and nobody does”?

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