SUISA Jahresbericht 2006: Mehr Gewinn mit Konzerten

Am Samstag stellte die SUISA an ihrer GV in Bern den Jahresbericht von 2006 vor. Nachdem die Einnahmen nach dem Rekordjahr 2001 eingebrochen sind, konnte man im Geschäftsjahr 2006 beinahe wieder an die Gesamteinnahmen von damals anknüpfen. Dies obwohl die Einnahmen aus den Tonträgerverkäufen seit 2001 um mehr als 30% gesunken sind. Hingegen sind die Einnahmen aus Konzerten innerhalb des Jahres um rund einen Drittel gestiegen. Auch wieder stark gestiegen ist die Lizenzierung von Musik-Downloads (+622%), obwohl dies immer noch einen kleinen Anteil am Umsatz von der SUISA ausmacht.

Der Verteilschlüssel sieht wieder ähnlich aus wie die letzten Jahre. Nur gerade knapp 5% der ausbezahlten Urheber verdienten mehr als CHF 5000.-. Bei 72% betrugen die Auszahlungen für das letzte Jahr zwischen CHF 1.- und CHF 99.-. Angaben über die Zahl der SUISA-Mitglieder, die in dem Jahr nichts verdient haben, konnte ich nirgends finden. Das dürften aber etwa gleich viele sein, wie jene, die etwas verdient haben, womit sich die Prozentzahlen oben auf alle SUISA-Mitglieder verteilt nochmals halbieren würden.
Trotz dieser ernüchternder Studie und einer neuen «Eintrittsgebühr»
von CHF 100.- für Urheber und CHF 200.- für Verleger sind die Neuanmeldungen nicht zurück gegangen.

Laut der SUISA befindet sich der Musikmarkt in einer tiefgreifenden Umstrukturierung. Auch die Verwertungsgesellschaften in Europa seien vermehrt einer Wettbewerbssituation ausgesetzt. Nach einer Empfehlung der EU-Kommission Ende 2005 hätten Rechteinhaber nun die Möglichkeit, ihre Online- und Mobile-Rechte bei einer Gesellschaft ihrer Wahl und für ein Territorium ihrer Wahl übertragen zu können. Ferner seien nach der Empfehlung nationale oder territoriale Monopole der Verwertungsgesellschaften nicht mehr erlaubt. Deshalb wolle die SUISA ihre Unternehmensstrategie anpassen.

In ihrem Jahresbericht übt die SUISA auch viel Kritik am Vorgehen der Musikindustrie. Als Negativbeispiel werden die Kopiersperren für CDs erwähnt, von denen in den letzten Jahren alle Majors wieder abgekommen seien. Dies hätte dazu geführt, dass Käufer teilweise ihre CDs nicht abspielen konnten oder – wie im Fall des Sony Rootkids – mit «Spionagesoftware» belästigt wurden.

Es freut uns, dass sich die SUISA in dem Bericht klar gegen den Einsatz von DRM ausspricht:

«Die DRMS-Kontrolle funktioniert in vielen Fällen – und gerade beim erfolgreichsten Musikportal – nicht wie vorausgesetzt. Aber sie hat zur Folge, dass Konsumenten, die ein legales Angebot benützen, in proprietäre, das heisst nicht interoperable Systeme gezwängt werden. iTunes (Apple) sorgt dafür, dass kein anderes DRMSkontrolliertes Angebot auf iPods (Apple) überspielt werden kann. Das Angebot von Microsoft (unter diversen Namen) kann nur nutzen, wer Windows Media Player (ein Microsoft-Produkt) installiert hat.»

Die SUISA wehrt sich zudem gegen die Technologieunternehmen, welche gegen Abgaben auf Leerträger lobbyieren, mit der Begründung, DRMS mache die Vergütung für die private Kopie überflüssig:

«Abschaffung dieser Leerträgervergütung würde bedeuten, dass privates Kopieren verboten wird, mit allen ungeklärten Fragen hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre.»

m4music Aufzeichnungen

An der Konferenz des m4music Festivals 2007 in Zürich gab es ein paar interessante Beiträge, die jetzt auf der Website als Audio-Aufzeichnungen zum Download bereit stehen.

Die Keynote wurde von Peter Jenner aus London gehalten, welcher Manager von Pink Floyd, The Clash und anderen Bands war. Jenner viel in letzter Zeit vor allem durch seine Kritik an der Musikindustrie auf. In einem Tagi-Interview, das am m4music gemacht wurde, sagte er:

«Vielleicht ist die Ära der Musikaufnahme gänzlich vorbei, vielleicht wird es die Musik fortan nur noch auf der Bühne geben. Das ist möglicherweise sogar gut so: Antstatt jahrelang am perfekten Radiosong zu werkeln, der einem möglichst breiten Publikum gefallen soll, und Plastikscheiben in der Weltgeschichte herumzuschicken, machen wir zukünftig gute Musik für ein weltweites Nischenpublikum.»

Im Panel «House of the Rising Sun» wurde darüber diskutiert wie die Businessmodelle der Zukunft aussehen und wie die Musikbranche von den aktuellen Entwicklungen profitieren kann. In einem anderen Panel mit dem Titel «Bits and Music» drehte sich alles um den Hype «Web 2.0».
Teilnehmer der Panels waren u.a. Peter Schneider (VIRUS, DRS3, mx3.ch), Ivo M.Sacchi (Universal, IFPI) und Gregor Stöckl (Jamba!).

GEMA erlaubt kostenlose Musik-Downloads

Das Musiknetzwerk Open Music Source (OMS) hat mit der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA einen Vertrag ausgehandelt. Dieser ermöglicht GEMA-Mitgliedern, Streams und Downloads ihrer Musik legal auf den OMS-Portalen anzubieten.

Ganz unproblematisch ist das neue Modell allerdings nicht: Um GEMA-Musik auf der Plattform anbieten zu können, muss der Künstler zuerst so genannte «GEMA-Credits» erwerben. Wenn ein Besucher einen seiner Titel herunterlädt oder länger als 45 Minuten anhört, werden 5 Credits von seinem Guthabenkonto abgezogen. Ist der Song länger als 5 Minuten, wird pro zusätzliche Minute ein weiterer Credit berechnet. Ein Credit entspricht etwa einem Eurocent. Im Gegenzug erhält der Künstler am Jahresende einen Auszug über die erfolgten Abrufe seiner Titel.

Theoretisch müssten dem Künstler die gemeldeten Streams und Downloads von der GEMA abzüglich Verwaltungskosten wieder erstattet werden. Das dürften momentan etwa 87 Prozent sein. Letztlich hängt die tatsächliche Ausschüttung vom Gebührenschschlüssel der Gema ab, den die Mitglieder festlegen.

Mehr Infos zu dem neuen Modell finden sich im Webforum der OMS.

Bundesverwaltung setzt auch in Zukunft auf Microsoft-Software

Schlimm genug, dass angeblich beschlossen wurde, die Computer in der Bundesverwaltung auf Windows Vista und Office 2007 umzustellen. Nach einem Artikel von der NZZ wird nun auch in Erwägung gezogen, das Office Open XML von Microsoft als Standardformat zu wählen. Dieses Dateiformat wird insbesondere von der Open Source Bewegung stark kritisiert.

Hier ein Auszug aus dem NZZ-Artikel mit dem Titel «Krieg der Standards»:

Durch den Entscheid, die Computer der Bundesverwaltung auf Windows Vista und Office 2007 umzustellen, dürfte sich OXML bald als Standardformat der Bundesverwaltung durchsetzen. Es sei aber noch nichts entschieden, erklärt Peter Fischer, Delegierter für die Informatikstrategie des Bundes und Vorsteher des Informatikstrategieorgans Bund (ISB) auf Anfrage. Aber durch die Umstellung auf Vista und Office 2007 habe OXML eine gute Ausgangslage als Austauschformat. «Es stehen aber noch einige technische Klärungen aus. Mit einem Entscheid ist gegen Ende Jahr zu rechnen.» Der Verein eCH, der sich für die Entwicklung einheitlicher E-Government-Standards engagiert, gestützt durch Mitglieder aus der öffentlichen Verwaltung, aus der Privatwirtschaft und von Universitäten, hat im Oktober vergangenen Jahres vorgeschlagen, die Unterstützung des ODF durch Behörden zwingend vorzuschreiben. Nach einer Vernehmlassung, in der die ablehnenden Voten von Microsoft Schweiz und des ISB dominierten, wurde der Vorschlag zurückgezogen.

Flyer Creative Commons Launch Schweiz

Zum Launch der Schweizer Creative Commons Lizenzen nächsten Samstag in Zürich gibt es auch einen Flyer. Wer den Anlass unterstützen will, kann die Web-Version des Flyers per eMail verbreiten oder gleich die Print-Version auf ein A3-Blatt ausdrucken und bei sich in der Firma oder in seinem bevorzugten Café aufhängen.

Der Flyer wurde von Alessandro Frigerio und Matthias Mehldau gestaltet und darf unter Creative Commons Namensnennung weiterverwendet werden.

Flyer CC-Launch Schweiz

IFPI fordert 95 Jahre Schutzfrist in der EU

Was haben Angela Merkel und die IFPI gemeinsam? Beide wünschen sich eine Ausweitung geistigen Eigentumsrechte.

An einem Treffen diese Woche traf die Bundeskanzlerin mit der IFPI zusammen, um über die veränderten Rahmenbedingungen «der Musikindustrie als eine der tragenden Säulen der Kreativwirtschaft» zu sprechen, wie in der Medienmitteilung auf der Website der deutschen IFPI zu lesen ist. «Konkret ging es um einen verbesserten Schutz der Rechte und Interessen von Künstlern und Tonträgerherstellern vor Internet-Piraterie und Raubkopien sowie die Frage der Schutzfristen». Wie von der IFPI gewohnt, wird in der Mitteilung darauf hingewiesen, wie gross der Schaden für ihre Branche sei, welcher durch unautorisierte Downloads und Privatkopien entsteht würde.

Von der IFPI wurde eine Reihe von Forderungen an Merkel gestellt, welche die Privatkopie einschränken und Schutzfristen verlängern sollen. Beispielsweise sollen nach der IFPI die Internet-Service-Provider dazu verpflichtet werden, den Service-Vertrag mit Kunden, die Urheberrecht verletzende Inhalte online stellen, zu kündigen. Ein weiterer Punkt auf der Liste verlangt, dass die gesetzliche Schutzfrist für Musikaufnahmen von derzeit 50 Jahren nach der Veröffentlichung auf 95 Jahre verlängert wird.

IFPI-Vertreter mit Angela Merkel und Udo Jürgens

An dem Treffen mit Merkel nahm neben IFPI-Vorsitzenden auch Udo Jürgens teil. Wie Paul McCartney steht er vor dem Problem, dass in den nächsten Jahren die Schutzfrist für seine frühe Aufnahmen ablaufen wird, wenn diese nicht nachträglich noch verlängert wird. Wie Jürgens gegenüber der Musikwoche schilderte, müssten immer mehr Künstler «die bittere Erfahrung machen, dass ihre frühen Aufnahmen [..] ohne eine Entschädigung veröffentlicht und kommerziell ausgewertet werden». Deshalb setzen sich die beiden Leidesgenossen dafür ein, dass auch die Schutzfristen früherer Werke verlängert werden. Damit würden die ersten Beatles-Songs nicht 2012, sondern erst 2057 Public Domain und es wäre sichergestellt, dass Paul McCanrtey bis zu seinem 115. Lebensjahr alle Rechte an den Songs behalten kann.

Übringes hat Lawrence Lessig herausgefunden, dass sich selbst tote Musiker angeblich noch für eine Verlängerung der Schutzfrist für ihre Werke engagieren.

Weiterführende Informationen zu dem Treffen gibt es auf iRights.info und netzpolitik.org.

Debatten der US-Präsidentschafts-Kandidaten unter CC

CNN hat angekündigt, dass sie alle Aufzeichnungen von den kommenden US-Präsidentschafts-Kandidaten unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlichen wollen.

In einem Statement sagte CNN:

«Due to the historical nature of presidential debates and the significance of these forums to the American public, CNN debate coverage will be made available without restrictions at the conclusion of each live debate.»

Pandora: Benutzer ausserhalb der USA werden ausgesperrt

Nicht genug, dass Pandora mit der Forderung der RIAA konfrontiert ist, dass in Zukunft jedes Web-Radio für jeden abgespielten Song Abgaben zahlen soll.

Nun sah sich das personifizierte Internetradio aus rechtlichen Gründen gezwungen, den Zugang für Nutzer ausserhalb der USA zu sperren. Seit heute kann mit einer europäischen IP nicht mehr auf den Dienst zugegriffen werden. Pandora habe vergeblich versucht, internationale Lizenzen für den Dienst zu bekommen. Bisher sei das jedoch nur für Grossbritannien und Kanada gelungen, wo Pandora auch bald offiziell aufgeschaltet würde.

Noch erreichbar für europäische Benutzer ist last.fm, der zweite grosse Streaming-Dienst, welcher sich den Hörgewohnheiten der Benutzer anpassen soll. Das Archiv von last.fm enthält auch vermehrt Songs, die unter einer Creative-Commons-Lizenz stehen.
Daneben gibt es die freie Musikplattform Jamendo, welche ein bemerkenswertes Archiv mit ausschliesslich Creative-Commons-Musik anbietet. Auch bei Jamendo gibt es Hilfsmittel, damit man schnell die Musik findet, welche einem am besten gefällt.

Die Mitteilung zur Sperrung von Pandora ausserhalb den USA ist auf der Homepage und im Blog von Pandora zu finden.

In einem ausführlichen Interview mit Tim Westergren, dem Gründer von Pandora, kann nachgelesen werden, warum die vom Copyright Royalty Board vorgesehenen Streaming-Lizenzen für Internet-Radios in den USA das aus für Pandora bedeuten würden. Interessant an dem zweiteilige Interview auf Create Digital Music ist auch der Hinweis, dass es tatsächlich praktisch kein legales Internet-Radio gibt, weil niemand Lizenzen bekommt, die ihm erlauben würden, in der ganzen Welt zu streamen.

CDM-Interview, Teil 1:
If Streaming Rates Stand, «We’ll Have to Shutter», Says Pandora Founder
CDM-Interview, Teil 2:
Pandora’s Founder on Decoding Taste and Promoting Indie Music

Nochmals nachgefragt – DJ-Vertrag von der IFPI

Auch nachdem uns die IFPI unsere Fragen zu dem umstrittenen DJ-Vertrag beantwortet hat, war uns noch nicht ganz alles klar. Deshalb haben wir bei der IFPI Schweiz nochmals nachgefragt.

Besonders interessant finde ich die Erläuterungen zu Antwort 10:

Die Unterscheidung zwischen Original und Kopie bei mp3-Dateien im Sinne des DJ-Vertrages ist leichter verständlich, wenn
Sie von Original und Kopie bei einer CD ausgehen:

Bei nichtphysischen Tonträgern gilt eine Datei als Original im Sinne des DJ-Vertrages, wenn sie beim Erwerb erstmals auf einem eigenen Datenspeicher gespeichert wird. Jede Kopie dieser Datei ist also kein Original mehr, insbesondere dann nicht, wenn sie auf einem anderen Datenspeicher gespeichert wird.

Natürlich bringt es die elektronische Datenverarbeitung mit sich, dass in bestimmten Phasen der Verarbeitung «»Kopien» entstehen können, z.B. Daten im RAM zwischengespeichert werden oder bei der Verwendung von Mix-Software in den Cache wandern. Um diese geradezu zwangsläufig entstehenden vorübergehenden Kopien geht es jedoch nicht. Auch die «Umorganisierung» dieser Dateien auf der eigenen Festplatte gilt nicht als lizenzbedüftige Kopie.

Nur mit Lizenz ist dagegen das Kopieren auf einen anderen Datenträger erlaubt, namentlich einen anderen Computer und CDs/DVDs/Flashspeicher, wenn mit diesen die DJ-Tätigkeit ausgeübt wird.

Beim Kauf von Musikaufnahmen über Downloadplattformen wie iTunes können Sie die heruntergeladene Datei für den Privatgebrauch in der Tat so häufig kopieren, wie es die Bedingungen des Verkäufers zulassen. Dies hat aber nichts mit der Kopierlizenz zum Zwecke der Ausübung einer DJ-Tätigkeit zu tun. Diese müssen Sie gesondert erwerben, sie ist im Kauf von mp3-Dateien ebensowenig enthalten wie im Kauf einer CD.

Für einen DJ lohnt es sich demnach, die Songs gleich vom Notebook aus zu kaufen, mit dem er später im Club mixen will. Um den bei heutigen Notebooks eher knapp bemessenen Speicherplatz auf der Festplatte frei zu halten, sollte man die Musikstücke andererseits besser gleich von Beginn weg auf einer externen Festplatte speichern, weil «das Kopieren auf einen anderen Datenträger» ja nur mit Lizenz erlaubt ist.

Zu Frage 15 gab es ebenfalls einen klärenden Nachtrag:

Sinn der vertraglich eingeräumten Einsichtsmöglichkeit in die Logfiles einer Website ist es, die Menge der zugänglich gemachten Hörproben im Bedarfsfalle nachvollziehen zu können, schliesslich existieren hierzu vertragliche Begrenzungen. Nutzungsdaten von Besuchern der Website haben hiermit nichts zu tun und sind daher irrelevant.

Beruhigend zu wissen, dass die Webserver-Logfiles werden nur dazu verwendet werden, um die Menge der zugänglich gemachten Hörproben nachvollziehen zu können. Es muss sich also niemand Sorgen machen, dass die Nutzungsdaten der Website-Besucher, die darin auch stehen, zu anderen Zwecken verwertet werden könnten. Gerade im Zeitalter der Cumulus- und Super-Card haben sich sowieso schon die meisten Schweizer daran gewöhnt, dass solche personenbezogenen Daten zu statistischen Zwecken gesammelt werden. Wenn man der IFPI vertraut, dass sie mit den Daten nichts anderes anstellt, ist das auch kein Problem.
Schliesslich vertraut die IFPI auch darauf, dass die Logfiles, die sie einsehen darf, nicht vorher manipuliert wurden.