Antworten von der IFPI zum DJ-Vertrag

Nachdem wir Anfang April nochmals per Briefpost nachgefragt haben, kam von der IFPI Schweiz nun doch noch ein Antwortschreiben. Der Brief mit den Fragen wurde bereits vor zwei Wochen an uns geschickt. Aus Gründen, die wir gerade abklären, wurde er aber wieder retourniert.

Die Details zum DJ-Vertrag von der IFPI Schweiz kann man hier nachlesen.

1.) Wieso wurde der Brief nur an ein paar wenige DJs verschickt und nicht gleich mit einer Pressemitteilung oder zumindest einer Mitteilung auf ihrer Website einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht?

Der DJ-Vertrag wurde zunächst an ca. 200 DJs in der Schweiz gesandt, demnächst werden alle aktiven Schweizer DJs diesen Vertrag erhalten. Einer Pressemitteilung bedurfte dies nicht, da der Kreis der Betreffenden vergleichsweise klein ist. Der DJ-Vertrag richtet sich zudem nur an die beteiligten Parteien, nicht an die Öffentlichkeit. Wenn ein DJ für sich entscheidet, seine Korrespondenz zu veröffentlichen, ist das eine andere Sache.

2.) Nach welchen Kriterien wurden die DJs ausgewählt, denen der Brief und der Vertrag zugeschickt wurde?

Eine Auswahl anhand spezieller Kriterien war nicht notwendig.

3.) Wie viele DJs haben den Vertrag bereits unterschrieben?

Erwartungsgemäss haben nicht alle DJs unterzeichnet, die das Kopierrecht für ihre Tätigkeit benötigen.

4.) Werden die DJs, welche den Vertrag nicht unterzeichnet haben einen zweiten Brief erhalten?

Es kommt darauf an, aus welchem Grund der jeweilige DJ den Vertrag nicht unterzeichnet hat. Wenn er es deshalb nicht getan hat, weil er tatsächlich nicht kopiert und die angebotenen Rechte daher auch nicht benötigt, erhält er bis auf weiteres keine Post von IFPI Schweiz. DJs, die kopieren, sich aber nicht um die Einholung aller nötigen Rechte kümmern, werden wir nochmals auf die Rechtslage hinweisen.

5.) Was haben DJs zu befürchten, die den Vertrag nicht unterzeichnen und nicht für die Vervielfältigungsrechte bei ihrer DJ-Tätigkeit bezahlen wollen?

Auch hier kommt es darauf an, ob ein DJ zum Zwecke der Ausübung seiner DJ-Tätigkeit kopiert oder nicht. Falls unautorisiert kopiert wird, muss mit den strafrechtlich vorgesehenen Sanktionen und mit zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen gerechnet werden.

6.) Gibt es deswegen bereits Anklagen gegen DJs?

Bisher nicht. Für die Zukunft können Straf- und Zivilrechtsverfahren jedoch nicht ausgeschlossen werden.

7.) Haben DJs, denen den Vertrag nicht zugeschickt wurde und die nicht darüber informiert wurden, auch mit zivil- und strafrechtlichen Folgen zu rechnen?

Derzeit gibt es dafür keinen Anlass. Es wurde der Weg der Übersendung des DJ-Vertrages gewählt, also der Sensibilisierung der Betreffenden für den Bedarf an bestimmten Rechten. Eine zeitgleiche strafrechtliche Behandlung der Sache ist hier weder nötig noch erwünscht. Bei aller Sensibilisierung darf aber nicht vergessen werden, dass die mit URG Art. 36 bestehende Rechtslage schon vor der Übersendung des DJ-Vertrages bestand. Die Grundlagen des DJ-Vertrages sind also nichts Neues, insbesondere nicht für DJs, die mit ihrer DJ-Tätigkeit Geld verdienen.

8.) Betrifft die Regelung auch ausländische DJs, die in der Schweiz auflegen?

Ausländische DJs, die nicht in der Schweiz wohnhaft sind und hier nur gelegentlich auftreten, müssen die benötigten Kopierrechte nicht bei IFPI Schweiz erwerben, sondern im Ausland gemäss dortiger Rechtsordnung.

9.) Ist der DJ gezwungen, auf das Auflegen einer CD zu verzichten, wenn diese einen Kopierschutz enthält, der das Abspielen auf seiner Anlage verunmöglicht?

Ein Kopierschutz verhindert nicht das Abspielen einer CD, sondern das Kopieren.

10. Müssen DJs auch etwas an die IFPI bezahlen, wenn sie ihre Songs über den iTunes Music Store von Apple oder einem anderen Online-Anbieter im MP3- oder AAC-Format gekauft haben?

Das kommt darauf an, ob diese Files nach dem Kauf kopiert werden oder nicht. Nichtphysische Tonträger wie diese Files sind den physischen Tonträgern wie CDs gleichgestellt. Das Urheberrechtsgesetz macht hier keinen Unterschied.

11.) Was muss ein Restaurant-Betreiber der IFPI zahlen, damit er Musik in seinem Restaurant abspielen kann, die er von seinen Original-CDs kopiert hat (z.B. auf eine Mix-CD oder einen iPod)? Gibt es bereits einen entsprechenden Vertrag von der IFPI für Restaurant-Betreiber?

Analoge Verträge existieren auch für das Gastrogewerbe, zugeschnitten auf dessen Bedürfnisse.

12.) Sind Radiosender wie die SRG auch dazu verpflichtet, der IFPI Abgaben zu entrichten, wenn sie ihre Musik auf einen Server kopieren, um sie einfacher Abspielen zu können? Wenn ja: Wie hoch sind diese Abgaben für Radioproduzenten und wie viele Radio-Stationen bezahlen diese Abgaben bereits in der Schweiz?

Bis auf ganz wenige gesetzliche Ausnahmen muss jeder, der kopieren will, von den Rechteinhabern dazu autorisiert sein. Selbstverständlich ist das auch bei den Sendeanstalten nicht anders. Und ebenso selbstverständlich haben die Sendeanstalten Verträge zur Rechteeinräumung abgeschlossen. Auch hier existieren standardisierte Verträge.

13.) Bei welchen öffentlichen Vorführungen von Musik-Kopien, die von IFPI-Tonträgern stammen, muss man der IFPI Abgaben bezahlen? Wie sieht es z.B. konkret aus, wenn ein Restaurant mit 10 Plätzen oder ein Schultheater mit 1000 Besuchern Musik ab einem iPod spielt?

Die Entschädigung wird für den Erwerb des Kopierrechts für bestimmte Zwecke fällig, nicht für die Aufführung als solche. Die Aufführung wird über die SUISA abgerechnet.

14.) Nach welchem Verteilschlüssel werden die von der IFPI durch DJs eingenommenen Vergütungen an die IFPI-Mitglieder verteilt?

Die Verteilung erfolgt nach den üblichen Verteilschlüsseln.

15.) In dem DJ-Vertrag steht: «DJ gewährt IFPI vollumfänglich Einblick in alle bezüglich Internet-Nutzung verfügbaren statistischen Daten (z.B. log-files).» Was genau beinhalten diese statistischen Daten?

Die Websitestatistik gibt z.B. Aufschluss darüber, in welcher Form Hörproben zur Verfügung gestellt wurden. Was diese statistischen Daten – wie Sie schreiben – «beinhalten», ist natürlich von Website zu Website verschieden.

16.) Können sie bestätigen, dass die IFPI bei Schweizer Provider um Namen von DJs angefragt hat, die eigene Hörproben ihrer Mixe auf ihre Website gestellt haben?

Das ist nicht der Fall.

17.) In ihrem Vertrag steht, dass die Hörproben des DJs nur über eine HTTP-Website zugänglich gemacht werden dürfen. Sind demnach Websiten auf Basis von HyperText Transfer Protocol Secure (https) dafür nicht gestattet?

Abgesehen von der äusserst geringen Praxisrelevanz dieser Protokollerweiterung für die Bewerbung von Tätigkeiten im Web handelt es sich beim «https»-Protokoll lediglich um eine Erweiterung des «http»- Protokolls um die Verschlüsselungen TLS bzw. SSL, sodass diese von der zitierten Bestimmung des DJ-Vertrages gedeckt ist.

18.) Wie kann das Herunterladen oder Speichern der Hörprobe auf der Website bei den Nutzern verhindert werden, ohne beim Design der Website die W3C-Standards zu verletzen?

Für die detaillierte Beantwortung dieser Frage empfehlen wir, sich an einen professionellen Webprogrammierer zu wenden; es stellt jedenfalls kein Problem dar, z.B. lediglich Streams anstelle von mp3-file-downloads bereitzustellen – Sie treffen dies im Netz millionenfach an. Es geht ersichtlich darum, dass ein DJ nicht zum Zwecke der Bereitstellung eines Downloadangebots kopieren darf. Die rein theoretische Möglichkeit, dass einzelne User einen solchen Stream «rippen» könnten, hat mit der Rechteeinräumung nichts zu tun. Wir gehen im Übrigen davon aus, dass auch Sie nicht der Ansicht sein werden, unsere Rechtsordnung sollte sich dem «Design der Website nach W3C-Standard» unterordnen.

19.) In ihrem Schreiben an die DJs fehlt eine rechtliche Begründung zu den einzelnen Forderungen. Wir bitten sie deshalb um eine klare und differenzierte rechtliche Begründung.

Dies ist unzutreffend. Sowohl im DJ-Vertrag als auch im Begleitschreiben wird umfassend auf die rechtliche Grundlage des Art. 36 URG hingewiesen. Dies ist auch kaum einem DJ entgangen.

Wir hoffen, dass diese Informationen zur Klärung beigetragen haben.

Mit freundlichen Grüssen
IFPI Schweiz
Dr. Peter Vosseler

Zitate zur Musikindustrie

Das sich die Musikindustrie gerade neu orientieren muss, lässt sich besonders gut an den Zitaten ablesen, die in letzter Zeit durch die Medien gehen.

Anscheinend haben nun sogar die Majorlabels bemerkt, dass es langsam Zeit für Änderungen wird. Das Zitat von Eric Nicoli, CEO der EMI Group, stand in der heutigen Pressemittelung von EMI:

«Our industry is changing at an unprecedented pace and we are committed to accelerating the transformation of our business to realise the opportunities before us. We have launched a number of significant digital initiatives – most recently the introduction of DRM-free superior sound quality downloads across our entire digital repertoire – which reflect our optimism about the digital environment. Such initiatives, coupled with tough management actions, position the Group to make good progress in the future.»

Keine Probleme mit dem Wandel der Musikbranche hat offenbar Stephan Eicher. In einem Interview im Tagesanzeiger vom letzten Freitag, dem 13. April, war das folgende Zitat von ihm abgedruckt:

«Die viel beschworene Krise der Musik gibt es gar nicht. Die Krise haben höchstens die Plattenfirmen, denn jetzt, da die Künstler ihr Geld wieder mit Konzerten verdienen müssen und die Musik wieder auf der Bühne stattfindet, geht für sie ein langer Sonderfall zu Ende.»

Was Dieter Meier vom Musiker-Duo Yello von der Musikindustrie hält, konnte man in einem Interview in der Basler Zeitung vom 10.11.2006 lesen:

«Es ist ja generell so, dass die Plattenindustrie in einem desolaten Zustand ist. Man arbeitet nur noch für den nächsten Tag, baut gar keine Künstler mehr auf, ist auch an künstlerischen Arbeiten nicht interessiert. Man möchte auf billigste Weise möglichst viel verdienen.
Formate wie «Musicstar», bei denen das Publikum darüber abstimmt, wer der beste Musiker sein soll, sind idiotisch. Da entsteht nichts Neues, sondern werden alle bekannten Klischees und Epigonen bedient. Die Plattenfirma macht ein schnelles Geschäft, räumt ab und geht zum nächsten weiter.»

«Die Plattenindustrie war immer schon sehr reaktionär. Ihre grosse Devise lautet: «You throw shit to the wall and wait, what sticks.» Es ist ein Skandal und nicht erstaunlich, dass sie ihre Märkte verloren haben. Die CD ist mittlerweile über 25 Jahre alt. Wie hat sich doch in diesem Zeitraum die Computer- und Chipindustrie verändert. Und die Plattenindustrie? Die verkauft uns noch immmer die gleiche depperte CD und meint, die Leute würden für den gleichen Bruch wie vor 20 Jahren noch immer 30 Stutz zahlen. Dabei könnte man ein x-faches an Informationen, ein massiv besseres Klangbild und Zusatznutzen anbieten. Das hat die Industrie verschlafen.»

FAQ: SUISA und Creative Commons (Teil 2)

Bereits im Oktober 2006 haben wir eine FAQ zu Creative Commons und SUISA veröffentlicht, in der die grundlegendsten Punkte angesprochen wurden.
Im 2. und 3. Teil dieser Serie haben wir nochmals genau nachgefragt und wollten von der SUISA wissen, wie es im Detail aussieht. Poto Wegener (Leiter der Urheberabteilung bei der SUISA) war so freundlich, uns auch diese Fragen ausführlich zu beantworten.

1.) Im Jahresbericht der SUISA von 2005 ist zu lesen, dass über 70% der ausbezahlten Urheber weniger als CHF 500.- und rund 44% weniger als CHF 100.- verdient haben.
Im Jahresbericht der SUISA von 2006 ist zu lesen, dass von den ausbezahlten SUISA-Mitglieder 72% zwischen CHF 1.- und CHF 99.- verdient haben. Nicht berücksichtigt sind in dieser Statisktik jene, die gar nichts ausbezahlt bekamen. Das dürften etwa die Hälfte aller Urheber sein, die bei der SUISA angemeldet sind.
Würden sie einem Songwriter, der so wenig von der SUISA ausbezahlt bekommt trotzdem raten, SUISA-Mitglied zu bleiben?

Ja. Zwar muss jeder Urheber selber entscheiden, ob er den Vertrag mit der SUISA aufrecht erhalten oder künden will. Dabei ist aber folgendes zu bedenken. Das Musikgeschäft ist voller Überraschungen: Ein Werk, das heute keine oder nur wenige Einnahmen generiert, kann zu einem späteren Zeitpunkt aus irgendwelchen Gründen ein Revival erleben und dem Urheber neue und unerwartete Einnahmen bescheren. Jüngstes Beispiel: Das Werk «Campari Soda» stammt von 1977, es blieb lange ein Geheimtipp. Erst mehr als 20 Jahre nach dem Release wurde der Song durch die Versionen von Span und Stephan Eicher vermehrt genutzt. Im Jahre 2006 kam der Titel erstmals als Single heraus, nachdem er als Musik für einen Werbespot verwendet wurde. Im Januar 2007 erreichte «Campari Soda» schliesslich Platz 3 der Single-Charts.

2.) Wäre es einem SUISA-Mitglied erlaubt, Creative Commons Musikstücke unter einem Pseudonym zu veröffentlichen, das er der SUISA nicht mitgeteilt hat?

Nein. Der Vertrag mit der SUISA (= Wahrnehmungsvertrag) bezieht sich nach Ziff. 2.1 «auf alle nichtdramatischen Musikwerke und deren allfällige Texte (Originalwerke und Bearbeitungen), die der Urheber während der Dauer dieses Vertrages schaffen oder (gemeinsam mit anderen) mitschaffen wird». Ausserdem wird im Vertrag festgehalten, «während der Dauer dieses Vertrages können keine Werke von diesem Vertrag ausgenommen werden».
Will der Urheber ein Pseudonym wählen muss er dies nach Ziff. 7 des Vertrags «im Einvernehmen mit der SUISA … wählen, damit eine Verwechslung mit anderen Namen oder Pseudonymen vermieden werden kann». (Grund: Es soll verhindert werden, dass aufgrund zwei gleicher Pseudonyme Entschädigungen dem falschen Musiker ausbezahlt werden.) Das / die Pseudonym/e sind im Anhang des Vertrags anzuführen.

3.) Im FAQ auf der SUISA-Website steht, dass es einem Urheber freigestellt ist, anstelle der SUISA Mitglied bei einer ausländischen Verwertungsgesellschaft zu werden. Wenn ich beispielsweise Mitglied bei einer Gesellschaft in den USA wäre, hätte ich die Möglichkeit, einen Teil meiner Werke unter eine Creative Commons Lizenz zu stellen. Welche Gründe sprechen aus Sicht eines Schweizer Musikers dagegen, dies zu tun?

Ja, es ist einem Urheber unbenommen, bei einer ausländischen Gesellschaft Mitglied zu werden. Gegen dieses Vorgehen sprechen aber zahlreiche Gründe:

  • So ist zu beachten, dass der Musiker die Aufnahmebedingungen der ausländischen Gesellschaft erfüllen muss, was unter Umständen schwierig sein kann. Beispielsweise nehmen die meisten europäischen Gesellschaften keine Schweizer Urheber auf, sofern diese nicht über einen Wohnsitz im entsprechenden Land verfügen oder Bürger dieses Staates sind. Dieses Vorgehen ist damit zu begründen, dass die Schweiz nicht EU-Mitglied ist.
  • Ebenfalls kenne ich keine europäische Gesellschaft, bei der es dem Mitglied möglich ist, seine Werke unter Creative Commons zu veröffentlichen.
  • Die Verwertungsgesellschaften in den USA weisen zudem folgende Eigenheit auf: Die Gesellschaften kümmern sich nur um die Verwertung von Aufführungs- und Senderechten. Das bedeutet, dass der Urheber die mechanischen Rechte in den USA selbst wahrnehmen muss, also beispielsweise Entschädigungen direkt einkassieren muss, wenn sein Song auf einer CD veröffentlicht wird. Dieses Vorgehen dürfte in der Praxis für einen Schweizer Urheber zum Scheitern verurteilt sein. Denn er wird in aller Regel nicht erfahren, dass sein Song auf einer US-CD veröffentlicht wird (Ausnahme: er ist zugleich Interpret). Hat er jedoch Kenntnis von der Nutzung, ergibt sich das grundsätzliche Problem Gelder in den USA einzufordern.
  • Schliesslich sollte ein Urheber folgendes bedenken bevor er zu einer ausländischen Gesellschaft wechselt: Für einen Schweizer Musiker dürfte es um einiges einfacher sein mit der SUISA zu kommunizieren, als mit einer viel grösseren und anonymeren Gesellschaft in den USA oder andernorts.
  • FairSharing kritisiert die Musikindustrie

    Das Netzwerk FairSharing kritisiert in ihrer letzten Pressemittelung die Vorhaben der deutschen IFPI. An ihrem Jahreskongress letzten Donnerstag in Berlin wurde angekündigt, dass in Zukunft pro Monat mehr als 1000 Personen verklagt werden sollen, die illegal Musik herunterladen. Der Geschäftsführer der deutschen Phonoverbände hat zudem die Abschaffung der Privatkopie gefordert.

    FairSharing warnt insbesondere vor dem Vorhaben der IFPI, die über Schadensersatzforderungen eingenommenen Beträge in die Finanzierung von Musikunterricht an Schulen fliessen zu lassen. «Anstatt die Jugendlichen vernünftig aufzuklären und sie auch von ihrem Recht auf private Kopien zu informieren wird hier versucht, Schulhöfe zu indoktrinieren. Wir fordern Schulrektorinnen und Lehrerinnen auf, eine solch gezielte Desinformation zu verhindern», meint Sebastian Brux von der Grünen Jugend, welche zusammen mit dem Foebud e.V. und der Attac AG Wissensallmende zu den FairSharing-Mitglieder zählen.

    Fragen an die IFPI Schweiz

    Vor einem Monat hat die IFPI Schweiz an verschiedene DJs einen «DJ-Vertrag» zugeschickt, und sie «für Vervielfältigung von Tonaufnahmen zum Zwecke der Ausübung einer DJ-Tätigkeit» kräftig zur Kasse gebeten. Dies hat viele DJs verunsichert. Nach wie vor gibt es viele offene Fragen. Um etwas Klarheit zu schaffen, haben wir die IFPI gebeten, uns 19 Fragen zu beantworten.

    Hier eine Auswahl:

    1.) Wieso wurde der Brief nur an ein paar wenige DJs verschickt und nicht gleich mit einer Pressemitteilung oder zumindest einer Mitteilung auf ihrer Website einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht?

    7.) Haben DJs, denen den Vertrag nicht zugeschickt wurde und die nicht darüber informiert wurden, auch mit zivil- und strafrechtlichen Folgen zu rechnen?

    8.) Betrifft die Regelung auch ausländische DJs, die in der Schweiz auflegen?

    9.) Ist der DJ gezwungen, auf das Auflegen einer CD zu verzichten, wenn diese einen Kopierschutz enthält, der das Abspielen auf seiner Anlage verunmöglicht?

    10.) Müssen DJs auch etwas an die IFPI bezahlen, wenn sie ihre Songs über den iTunes Music Store von Apple oder einem anderen Online-Anbieter im MP3- oder AAC-Format gekauft haben?

    15.) In dem “DJ-Vertrag” steht: “DJ gewährt IFPI vollumfänglich Einblick in alle bezüglich Internet-Nutzung verfügbaren statistischen Daten (z.B. log-files).” Was genau beinhalten diese statistischen Daten?

    19.) In ihrem Schreiben an die DJs fehlt eine rechtliche Begründung zu den einzelnen Forderungen. Wir bitten sie deshalb um eine klare und differenzierte rechtliche Begründung.

    Den kompletten Inhalt des Briefes gibt es hier zu lesen.

    Die Digitale Allmend sucht einen Slogan

    Zu unserer Freude wird die Digitale Allmend in der letzten Zeit immer stärker von der Öffentlichkeit wahrgenommen. Wie viele ähnliche Vereine kämpfen wir jedoch mit dem Problem, dass unser Themenfeld manchmal etwas komplex ist und Aussenstehende deshalb oft Schwierigkeiten haben, unsere Anliegen zu verstehen.

    Um dem engegenzuwirken suchen wir griffige Slogans, die kurz und prägnant unsere Ziele transportieren. Wie Mario richtig bemerkt hat, brauchen wir dazu eure Vorschläge. Schreibt diese als Kommentar zu diesem Posting oder gleich direkt auf die Sammelseite in unserem Wiki.

    Die besten Vorschläge werden später hier ausgezeichnet. Zu gewinnen gibt es unter anderem ein Allmend T-Shirt.

    Der Slogan sollte ein kurzes Statement sein, dass man sich leicht merken kann. Ob Englisch oder Deutsch spielt keine Rolle. Es sollte als Tagline zusammen mit unserem Logo/Namen verwendet werden können. Bisherige Vorschläge sind z.B. «free growth of creativity» (Claude) oder «Freie Informationen für Bewohner digitaler Gemeinden» (Mario).

    Neben einem Slogan brauchen wir auch eine besser verständliche Beschreibung der Digitalen Allmend. In 1-2 Sätzen (Deutsch) sollen damit unsere Ziele erläutert werden. Wir haben zwar bereits einen Zweckartikel, dieser ist jedoch etwas schwerfällig geschrieben und nicht leicht verständlich.

    Wir freuen uns auf eure Vorschläge!

    Details zum DJ-Vertrag von der IFPI

    Wie berichtet, hat die IFPI an DJs in der Schweiz einen Vertrag zur «Vervielfältigung von Tonaufnahmen zum Zwecke der Ausübung einer DJ-Tätigkeit» zugeschickt. Die IFPI vertritt nach eigenen Angaben einen Grossteil der Tonträgerproduzenten in der Schweiz. In dem Brief wurden die betroffenen DJs aufgefordert, den Vertrag bis zum 19. Febraur 2007 zu unterschreiben. Anderfalls wird mit zivil- und strafrechtlicher Verfolgung gedroht.

    Plärrr Studio Productions waren so freundlich, uns eine Kopie des Briefes zur Verfügung zu stellen. Die Vereinbarung enthält einige interessante Punkte:

  • Der DJ muss der IFPI von jeder Promo-CD unaufgefordert eine kostenlose Kopie zusenden.
  • Wenn der DJ Hörproben eines Sets zwecks Promotion auf seine Website stellt, ist «die Spieldauer eines jeden Ausschnitts auf eine Dauer von 60 Sekunden limitiert.»
  • «Die Anzahl der gleichzeitig auf der Website angeboteten Hörproben ist auf 5 Stück beschränkt.»
  • «Die Wahrnehmbarmachung via Internet wird mit einer Software bzw. Website-Gestaltung realisiert, die sicherstellt, dass ein Herunterladen (“Download”) oder Speichern [..] verhindert wird.»
  • «Jede Tonaufnahme darf nur einmal je “Anklicken” wahrnehmbar sein.» Eine automatische Wiederholung (“Schleife”) der jeweiligen Ausschnitte oder die Verwendung als Hintergrundmusik der Website ist nicht gestattet.
  • Die Berechtigungen beziehen sich ausschliesslich auf das HTTP-Protokoll (ob HTTPS damit auch gemeint ist, steht nicht).
  • Auf der Website müssen Links zu den Websites von IFPI, SUISA und SWISSPERFORM plaziert werden.
  • Der «DJ gewährt IFPI vollumfänglich Einblick in alle bezüglich Internet-Nutzung verfügbaren statistischen Daten (z.B. log-files).»
  • «Das Speichern (“Hosting”) [..] ist ausschliesslich auf einem Server mit Standort in der Schweiz gestattet.»
  • Der «DJ darf ausschliesslich Tonaufnahmen zur Vervielfältigung verwenden, die nicht aus [..] Online-Tauschbörsen stammen.»
  • «Tonaufnahmen, die mit einem Kopierschutz- oder einer sonstigen Schutzvorrichtung versehen sind, der ihre Vervielfältigung verhindert, dürfen nicht kopiert werden.»
  • «Tonaufnahmen dürfen nicht mit Videoaufnahmen zusammengeführt werden.»
  • OSS Roadmap als Poster verfügbar

    Der praktische Veranstaltungskalender «OSS Roadmap» ist nun für das erste Halbjahr 2007 auch in gedruckter Form verfügbar. Darauf sind Termine zu Anlässen rund um Freie und Open Source Software vermerkt. Die ersten 100 Poster werden vom Berner Unternehmen Puzzle ITC gesponsert. Die «OSS Roadmap» wurde im Januar 2006 vom Verein /ch/open initiiert.

    Besonders nützlich sind die RSS-Feeds zu den Terminen. Wer einen RSS-Reader nutzt, wird so rechtzeitig über neue Veranstaltungen informiert.

    Wir werden uns bemühen, dass unsere Veranstaltung in Zukunft auch darauf zu finden sind.

    «Chaos Computer Club Zürich» gegründet

    Am 23C3 hat der frühere Verein «Chaostreff Zürich» den Status des Erfahrungsaustauschkreises zugesprochen bekommen und nennt sich seit seiner Vereinsversammlung vom 20.01.2007 «Chaos Computer Club Zürich» oder «CCCZH», womit die Anbindung zum Chaos Computer Club e.V. (mit Sitz in Hamburg) hervorgehoben werden soll. Der Verein gilt damit als die lokale Niederlassung des CCC e.V. für die Region des Kantons Zürich.

    Typische politische Themenbereiche im CCC-Umfeld bewegen sich um den Datenschutz und der Informationsfreiheit, d.h. dem Schutz privater, schützenswerter Daten auf der einen Seite und dem Recht sich aus beliebigen Quellen ungehindert informieren zu können auf der anderen Seite. In technischer Hinsicht fordert der CCCZH den kreativen und konstruktiven Umgang mit Technologie nach der Hackerethik des CCC e.V., wobei die Grenzen von Technologien ausgelotet werden sollen und deren Einsatz immer mit Einbezug der möglichen gesellschaftlichen Auswirkungen erfolgen soll.

    Nebst der allwöchentlichen Treffveranstaltung im Club- und Veranstatlungsraum des DOCK18, wo sich Mitglieder und Interessierte austauschen können, organisiert der CCCZH im April die Veranstatltung des «Chaosdock 2007», einer Konferenz im kleinen Rahmen, die als Formen der Inhaltsvermittlung Vorträge, Workshops und Filmvorführungen einsetzt. Auf schweizerischer Ebene beteiligt sich der CCCZH an der Organisation der Chaos Singularity 2007 (oder CoSin), die auf ähnliche Inhaltsvermittlungsformen wie dem Chaosdock zurückgreift, aber in einem grösseren Rahmen stattfinden wird. Tagen wird diese Veranstatlung im Juli. Diese physischen Kanäle verwendet der CCCZH, um seine Anliegen gegen aussen zu tragen, Kontakte zu knüpfen und die vereinszweckmässigen Arbeiten seiner Mitglieder zu thematisieren.

    Weitere Infos gibt es auf der Website des CCCZH.

    Geistige Monopolrechte als Bedrohung für Gerechtigkeit, Entwicklung und Demokratie?

    Gestern haben sich in Berlin Vertreter von NGO‘s aus Deutschland und anderen Ländern getroffen, um auf die Problematik eines immer stärker ausgeprägten Schutzes von geistigem Eigentum hinzuweisen. Dabei kamen Aktivisten aus unterschiedlichen Bereichen zusammen, bei denen Zugang zu Wissen (a2k) eine wichtige Rolle spielt.

    Die ganztägige Diskussionsveranstaltung fand im Vorfeld des G8-Gipfels statt, der nächsten Sommer in Deutschland abgehalten werden soll. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat bereits angekündigt, geistige Eigentumsrechte zu einem der Hauptthemen an dem Gipfel zu machen. Dass verfolgte Ziel hierbei ist eine Stärkung geistiger Eigentumsrechte, welche der deutschen Wirtschaft Wettbewerbsvorteile verschaffen soll.

    Wissen ist in der heutigen Informationsgesellschaft wertvoller als je zuvor und zu einem der wichtigsten Produktionsfaktoren herangewachsen. Wissen hat aber nicht nur einen ökonomischen, sondern auch einen sozialen und kulturellen Wert.

    Von den anwesenden NGO’s wurde insbesondere kritisiert, dass durch diese Entwicklung gerade in Ländern des globalen Südens Entwicklungen behindert, Verbraucherinteressen geschädigt, medizinische Versorgung blockiert und teilweise massiv Menschenrechte verletzt würden.

    Ein Bündnis aus momentan 19 NGO’s und anderen Organisationen will nun gemeinsam darauf aufmerksam machen, welche negativen Folgen in Kauf genommen werden müssen, wenn weiterhin wirtschaftliche Interessen über gesellschaftliche Interessen gehoben werden.

    Die Diskussionen und Vorträge drehten sich vorallem um die Bereiche Medikamente, Saatgut und Filesharing/Urheberrecht.

    Tobias Luppe von der Organisation «Ärzte ohne Grenzen» stellte beispielsweise die Regelung von Patenten bei Medikamenten in Frage, die zur Folge hat, dass sich viele Menschen auf der Welt lebensnotwendige Medikamente nicht leisten können. Auch die Patente an Lebewesen und Pflanzen wurden stark kritisiert. Georg Janssen von der AbL schilderte, wie Saatgut-Konzerne gerade versuchen würden, über die schleichende Einführung von genverändertem Saatgut die Bauern in ihre Abhängigkeit zu treiben.

    Peter Jenner, der ehemalige Manager von Pink Floyd und Generalsekretär des Internationalen Musik-Manager-Forums, wies auf die Missstände in der Musikindustrie hin. Er plädierte für ein Kompensationssystem, das über einen leicht erhöhten Internetzugang finanziert werden soll. Neben Geräteabgaben, wie man sie bereits kennt, schlägt er vor, dass die ISP‘s auf jeden Internetzugang einen kleinen Betrag aufschlagen, der dann den Musikern zukommen soll. In Deutschland währen das etwa 4 Euro pro Monat. Nach ihm ist ein pauschales Vergütungssystem der einzige Weg, um den Grundgedanken eines freien Informationsflusses im Netz zu erhalten. Jeder hätte dann Zugang zum gesamten Musikangebot. Insbesondere das Sampling, welches Jenner als «unheimlich wichtig» bezeichnet, würde so nicht behindert. Nach Peter Jenner gäbe es selbst bei einem solchen Vergütungssystem noch genügend Möglichkeiten für kommerzielle Musik-Dienste über das Internet. Beispielsweise einem Dienst zur Filterung von Musik, der gegen Bezahlung genutzt werden könnte.

    Interessant war die Einschätzung von Peter Jenner über die Zukunft der Musikindustrie. Er meinte, die Musikindustrie hätte nun eingesehen, dass die Einschüchterungsversuche von Nutzer keinen Erfolg bringen würde. Wie wir bereits berichteten, ist er auch der Meinung, dass sich die Musikindustrie mit DRM «selber in den Fuss schiesst».

    Hingegen hätte am Vortag bei einem IFPI-Treffen in Brüssel selbst der Vorsitzende von IFPI, die erfolgreiche Plattform YouTube als innovatives Beispiel erwähnt, obwohl YouTube nur dank Urheberrechtsverletzungen so erfolgreich wurde. Kennzeichnend an der Entwicklung von Diensten wie YouTube ist laut Jenner aber auch, dass dort das Sampling eine grosse Rolle spielt und die «Grenzen zwischen Künstler (Gestalter) und Konsument verwischen».

    Die Slides, Ton- und Videoaufzeichnungen aller Vorträge der Veranstaltung werden demnächst auf der Website der G8 NGO-Plattform zum Download bereitstehen. Zudem hat Markus Beckedahl von Netzpolitik.org ein halbstündiges Interview mit Peter Jenner gemacht, dass bald als Podcast und Download auf seinem Weblog zur Verfügung stehen wird.